JULEX

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Liebe Leserin, lieber Leser

Hast du Ideen, Träume und Pläne, wie du in deiner Umgebung etwas verändern möchtest? Suchst du Infos über Möglichkeiten, wie du deine Freizeit gestalten könntest? Hast du eine Frage bezüglich deines Geldes? Oder weisst du weder ein noch aus, weil deine Freundin, dein Freund Schluss gemacht hat? Läuft bei dir zu Hause, in der Schule oder bei der Arbeit nicht alles so rund, und suchst du nach Lösungen? Auf diese und viele andere Fragen möchten diese Seiten erste Antworten geben, und damit du weisst, wo du dich wann an wen wenden kannst, hat es zudem zu jedem Thema eine grosse Zahl von Adressen, Telefonnummern und Internetseiten. Wir wünschen dir viel Spass beim Durchstöbern und hoffen, dir mit Julex einige Infos und Tipps weitergeben zu können, die dir im alltäglichen Leben eine Hilfe sind.


Bestellungen Basel-Landschaft: Gesundheitsförderung BL, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal, Tel. 061 925 62 87, Fax 061 925 69 34, gesundheitsfoerderung@vsd.bl.ch. Basel-Stadt: Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 267 80 07, Fax 061 267 80 44, ajfp@bs.ch.

Impressum Produktion und Copyright: Gesundheitsförderung Baselland, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal und Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP), Justizdepartement BS, Rheinsprung 16, 4001 Basel. Projektleitung: Irène Renz (Gesundheitsförderung BL), Charlotte Strub-Burckhardt (AJFP). Auflage: 10. Auflage 2007 Illustration und Layout: Hartmann Grafik, Jenny Hartmann, Basel, www.hartmann-grafik.ch. Das Foto «Spinnennetz mit Tau©» (Kapitel Sucht) wurde von M. Baer (www.edlibaer.ch) freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Adressänderungen und Anregungen an: Gesundheitsförderung BL (s. oben). Internet: www.gesundheitsfoerderung.bl.ch, www.ajfp.bs.ch Websites/Links: Das Julex enthält Links zu Websites von Dritten, zum Teil zu privaten Angeboten. Für deren Inhalt, die darauf angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Angebote sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen übernehmen die Kantone Baselland und Basel-Stadt ausdrücklich keine Verantwortung.


Inhaltsverzeichnis

4 Freizeit 20 Schule, Ausbildung , Arbeit 32 Rechte, Pflichten 42 Gesundheit 50 Liebe, Sexualität 62 Gewalt, Mobbing, sexueller Missbrauch 68 Sucht – Suchtmittel, Ess-Störungen, 68 Sucht – Selbstverletzendes Verhalten 82 Religion 88 Geld, Versicherungen 100 Die eigene Wohnung 106 Militärdienst, Zivildienst 111 Index A–Z



Freizeit

Für jede/jeden bedeutet Freizeit etwas anderes. Sicher ist, dass für dich Freizeit etwas Wichtiges und Zentrales ist. Es bedeutet, dich mit Gleichgesinnten auszutauschen, deine Kollegen und Kolleginnen zu treffen, dich deinen Hobbys und deinem Sport zu widmen, dich zu engagieren für Dinge, welche dir wichtig sind, oder einfach abzumachen, auszugehen. Auf den folgenden Seiten findest du viele Angebote für Jugendliche in der Region. Es fehlen Angebote, die viel Eintritt kosten oder sonst irgendwie dein Budget stark belasten. Du wirst bestimmt Einiges finden, das dich anspricht und sich zu nutzen lohnt. Viel Spass beim Stöbern!


JUGENDRÄUME Let’s flex – oder: chillen, sich treffen, spielen, töggele, Billard spielen, breaken, chatten, lachen, Partys organisieren oder besuchen, günstig konsumieren: All dies kennst du, oder hast du schon gehört. Es sind die bekannten Dinge aus deinem Jugendhaus, deinem Jugendtreff oder deinem Jugendraum. Viele Gemeinden in der Region und Quartiere in der Stadt haben eigene, betreute Jugendtreffs mit ausgebildetem Personal. In Baselland sind diese im Verein Offene Jugendarbeit (VOJA) zusammengeschlossen (www.jugi.net), und in Basel-Stadt werden sie meist durch die Basler Freizeitaktion betrieben (www.bfa-bs.ch). Zudem bieten auch die Kirchen und das Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes viele Treffpunkte in der Region an. Allgemeine Informationen über die kirchliche Jugendarbeit und das Jugendsozialwerk findest du unter: www.koje-online.ch (Koje, Koordinationsstelle der evang.-ref. Kirche BS), www.faju.ch (Fachstelle für Jugendarbeit der Reformierten Kirche BL), www.kathbl.ch (Röm.-kath. Landeskirche BL), www.ecco.rkk-bs.ch/start.html (Fachstelle der Römisch katholischen Kirche BS für Kinder und Jugendarbeit), www.jugendsozialwerk.ch/oja.html (Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes). In vielen Treffs läuft das, was die Besucherschaft, also unter anderem du, wünscht. Sei dies eine Party, ein Konzert, eine Dance Battle, eine Spray Action, ein Fotokurs, ein DJ Kurs, oder was auch immer. In diesen Treffpunkten erhältst du meist auch viel Informationen: Einige haben sogar Bücher und Unterlagen zu Themen, die für dich interessant sein können, wie Drogen und Alkohol, Sexualität, Migration, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht, Gesundheit, usw. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die diese Treffpunkte betreuen, stehen unter Schweigepflicht. Sie beraten dich, wenn du es willst, wissen über vieles Bescheid und können dich unterstützen bei Bewerbungen für eine Arbeitsstelle, bei den Hausaufgaben, bei der Raumsuche, bei der Organisation von Anlässen und bei Problemen in der Schule, zu Hause oder mit Kollegen und Kolleginnen usw. Falls du den Jugendtreffpunkt nicht besuchst, aber Unterstützung brauchst, kannst du die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Treffpunktes in deiner Gemeinde oder in deinem Quartier trotzdem per Mail, telefonisch oder persönlich um Rat fragen. In den meisten Fällen können sie dir weiterhelfen oder dir mindestens die richtige Adresse vermitteln.

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Aesch: Jugendhaus «phönix», Landskronstr. 43, 4147 Aesch, Tel. 061 753 13 80, info@phoen-x.net, www.phoen-x.net Allschwil: Jugendfreizeithaus Allschwil, Hegenheimermattweg 76, 4123 Allschwil, Tel. 061 481 75 81, jfzh@bluewin.ch Arlesheim: Jugendhaus Arlesheim, Birseckstr. 2, 4144 Arlesheim, Tel. 061 701 34 44, jugi@intergga.ch Arlesheim: Teeni-Club, Reformierte Kirchgemeinde, Blauenstrasse 12, 4144 Arlesheim, Tel. 061 701 40 51, 079 772 01 52 Binningen: Jugendhaus Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, Tel. 061 422 04 55, info@jugi4102.ch, www.jugi4102.ch


Birsfelden: Jugendtreffpunkt Lavater / Kaffi Lava, Schulstr. 27, Postfach 810, 4127 Birsfelden, Tel. 061 319 05 55, info@jugi-lava.ch, www.jugi-lava.ch Bubendorf: JugendKultur Bubendorf (JKB), im Kindergarten Langgarben, 4410 Bubendorf, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Dornach: Jugendhaus Dornach, Postfach 18, 4143 Dornach, Tel. 061 701 60 53, jugidornach@intergga.ch, www.jugidornach.ch Kaiseraugst: Jugendtreff Kaiseraugst, Junkholzweg 1, Postfach 1162, 4303 Kaiseraugst, Tel. 061 811 57 26, jugikaiseraugst@bluewin.ch Liestal: Jugend- und Kulturhaus Joy und Jugendmobil, Seestr. 4, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 74; guido.langenegger@jugendsozialwerk.ch, www.jugendsozialwerk.ch Lupsingen: Jugendraum Lupsingen, Liestalerstr. 36a, 4419 Lupsingen, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Münchenstein: Jugend- und Kulturhaus Tramstation, Tramstr. 29, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 00 52, jugendhaus@muenchenstein.ch, www.tramstation.ch Muttenz: Jugend- und Kulturhaus Fabrik, Schulstr. 11, 4132 Muttenz, Tel. 461 34 41, info@fabrik-muttenz.ch, www.fabrik-muttenz.ch Muttenz: Jugendtreff rainbow (Angebote für verschiedene Altersstufen), Reformierte Kirchgemeinde, Feldrebenweg 12 (Keller des Kirchgemeindehauses), 4132 Muttenz, Tel. 061 461 14 35, www.refmuttenz.ch > Jugendarbeit, carmela.damante@refmuttenz.ch Oberwil: Jugendhaus Oberwil, Weiherweg 7, 4104 Oberwil, Tel. 079 541 10 31, david.stalder@oberwil.bl.ch Oberwil: Jugi-Duubeschlag (Mittwoch 18.30 – 21.30), Reformierte Kirchgemeinde, Hauptstr. 47, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 13 09 Oberwil: Jugendtreff Kaktus, Pfarrheim Oberwil, Kummelenstr. 3, 4104 Oberwil, Tel. 079 765 61 35, jugendarbeit@intergga.ch Pratteln: Jugendtreffpunkt Pratteln, Gottesackerstr. 28, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 95 44, info@jugendtreffpunkt.ch, www.jugendtreffpunkt.ch Pratteln: Jugendtreff Come In, Jakobsstr. 1, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 52 68, r.volken@rkk-pratteln-augst.ch Reigoldswil: Jugendraum relaxbox, Bretzwilerstr. 17, 4418 Reigoldswil, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Reinach: Jugendhaus Palais noir, Bruggstr. 95, 4153 Reinach, 061 713 16 66, info@palaisnoir.ch, www.palaisnoir.ch Reinach: Jugendcafi Paradiso, Reformierte Kirche Reinach, Bruderholzstr. 39, 4153 Reinach, Tel. 061 711 43 84, www.jugendcafi.ch Sissach: Jugendlokal Underground, Zunzgerstr. 58, 4450 Sissach, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Therwil: Jugendhaus Therwil, Benkenstr. 14, 4106 Therwil, Tel. 061 721 62 70, jugendhaus@therwil.bl.ch Therwil: Jugendcafi, Reformierte, Kirchgemeinde Therwil, Hinterkirchstr. 23, 4106 Therwil, Tel. 061 721 49 55, marius.sinniger@ref-kirche-ote.ch VOJA BL und Region: Verein offene Jugendarbeit Baselland und Region, JFZH Allschwil, Hegenheimermattweg 76, 4123 Allschwil, Tel. 061 481 75 81, www.jugi.net. jfzh@bluewin.ch Waldenburg: do-it.now!, Pfarrgasse 10, 4437 Waldenburg, Tel. 061 961 00 51, kontakt@do-it-now-2006.ch, www.do-it-now-2006.ch/ Ziefen: Jugendraum jurazi, Schulanlage Eien, 4417 Ziefen, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Weitere Infos findest du auf www.jugi.net und www.jugendsozialwerk.ch. 7


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Bachgraben, Welschmattstrasse 30, 4055 Basel, Tel. 061 382 04 64, bachgraben@bfa-bs.ch Dalbeloch, Weidengasse 53, 4052 Basel, 061 311 93 13, www.jugidalbeloch.ch, jz.dalbeloch@magnet.ch Dreirosen, Unterer Rheinweg 168, 4057 Basel, Tel. 061 631 08 98, dreirosen@bfa-bs.ch Eglisee, Egliseestrasse 90, 4058 Basel, Tel. 061 681 02 37, eglisee@bfa-bs.ch Gundeli, Meret Oppenheim-Str. 80, 4053 Basel, Tel. 061 361 39 79, gundeli@bfa-bs.ch Neubad, Brennerstrasse 9, 4054 Basel, Tel. 061 281 00 60, neubad@bfa-bs.ch St. Johann, Elsässerstrasse 2, 4056 Basel, Tel. 061 322 49 88, badhuesli@bfa-bs.ch Mädona (Treff für Mädchen und junge Frauen), Müllheimerstrasse 87, 4057 Basel, Tel. 061 683 37 60, maedona@bfa-bs.ch Creopolis, Dornacherstrasse 192, 4053 Basel, Tel. 076 441 26 15, creopolis@hotmail.ch E9, CVJM/CVJV, Eulerstrasse 9, 4051 Basel, Tel. 061 271 10 21, www.e-9.ch, info@e-9.ch Worldshop, Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, Tel. 078 635 71 83, worldshop@freesurf.ch Freizeitzentrum Landauer, Bluttrainweg 12, 4125 Riehen, Tel. 061 601 93 43, jugendkaffi@datacomm.ch GO-IN, Baselstrasse 53, 4125 Riehen, Tel. 061 643 90 65, go-in@tiscali.ch Jugendtreffpunkte der Evangelisch-reformierten Kirche: Mü 55, Mülhauserstr. 55, 4056 Basel, Tel. 076 524 24 34 Stephanus, Jugendkeller, Furkastr. 12, 4054 Basel, Tel. 061 286 11 49, roman.wipfli@erk-bs.ch St. Markus, Gemeindehaus, Kleinriehenstr. 71, 4058 Basel, Tel. 061 681 01 11, koje@erk-bs.ch, Titus, Im tiefen Boden 75, 4059 Basel, Tel. 061 361 82 80 Zwinglihaus: Gundeldingerstr. 370, 4053 Basel, Tel. 061 331 70 36 Andreashaus, Keltenweg 41, 4125 Riehen, Tel. 061 601 20 20 oder 061 601 93 42 Jugendtreffpunkte der Röm.-kath. Kirche: Underground, Pfarrei St. Franziskus, Äussere Baselstr. 170, 4125 Riehen, Tel. 061 651 52 46 Weitere Infos findest du auf www.bfa-bs.ch.

DIE „MOBILEN“ Streetworker, Gassenarbeiter, aufsuchende Jugendarbeiterinnen. Nun gibt es in der Stadt und in einzelnen Gemeinden auch mobile Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Gemeinden arbeiten diese oftmals auch im Jugendtreff). Sie besuchen die verschiedenen Orte, wo sich Jugendliche immer wieder treffen. Sie versuchen, neben dem Interesse an dir und deinen Bedürfnissen auch in Konfliktsituationen, z. B. mit Anwohnern und Anwohnerinnen, zu vermitteln. Auch diese Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen unter Schweigepflicht. Ihr wichtigstes Interesse ist, dass du dich in deinem Umfeld wohl fühlst und du von deiner Umgebung akzeptiert wirst. Dies heisst auch, dass sie dich durchaus auf Alkoholkonsum, Lärm, Gewalt oder Abfall ansprechen können. Auch sie sind Kontaktpersonen für deine Anliegen. 8


Jugendmobil. In Baselland gibt es zudem noch das Jugendmobil des Jugendsozialwerkes. Dieses Mobil ist ein fahrbarer Minitreff, welcher ebenfalls auf öffentlichen Plätzen in verschiedenen Dörfern erscheint. Das Jugendmobil kann aber auch gezielt für eine Party oder ein Konzert gebucht werden. www.jugendsozialwerk.ch/jugendmobil.html

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Jugendmobil BL, Postfach 230, Seestr. 4, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 74, oja@jugendsozialwerk.ch, www.jugendsozialwerk.ch Streetwork Regio Laufen, jeweils am Donnerstag 18 –22 Uhr auf dem Schulhausplatz an der Baselstrasse in Laufen, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Streetwork Lausen, jeweils am Mittwoch im Jugendmobil, 15 –22 Uhr, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Streetwork Regio Liestal, Offene Jugendarbeit OJA, Poststrasse 2, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 74, www.jugendevents.ch, oja@jugendsozialwerk.ch Mobile Jugendarbeit Leimental, Bottmingen–Oberwil–Therwil: c/o Sozialberatung, Hauptstrasse 28, Oberwil, Tel. 079 421 54 82, frank.awender@bluewin.ch

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Mobile Jugendarbeit Basel, Oetlingerstr. 173, 4057 Basel, Tel. 061 683 01 65, info@mjabasel.ch, www.mjabasel.ch Mobile Jugendarbeit Basel/Riehen, Postadresse: Wettsteinstr. 1, 4125 Riehen; Besuchsadresse: Baselstr. 30, 4125 Riehen, Tel. 061 646 82 74, www.mjabasel.ch, riehen@mjabasel.ch Schwarzer Peter, Aufsuchende Sozialarbeit mit Beratung (Englisch, Französisch, Spanisch), Elsässerstr. 22, 4056 Basel, Tel. 061 383 84 84, team@schwarzerpeter.ch www.integration-bsbl.ch/context/?a=show&_nid=3749, www.schwarzerpeter.ch

DU SUCHST EINEN RAUM Suchen. Feten und Party brauchen Raum. Dieser ist oftmals schwierig zu organisieren, vor allem die bezahlbaren Lokalitäten. Für Partys sind die Betreuerinnen und Betreuer deines Jugendtreffs eine mögliche erste Anlaufstelle. In Basel ist zudem das Sommercasino ein bekannter Partner für Raumvermietung (www.sommercasino.ch) oder Creopolis (www.creopolis.ch). Auch die Kirchen verfügen oftmals über Räume, welche sie vermieten. Frage einfach bei der Kirchgemeinde an. Für Waldhütten und Grillstellen oder andere Open-air-Aktionen können dir die Gemeinde, deren Homepage oder die Bürgergemeinde Auskunft geben. Bei Openair-Veranstaltungen benötigst du eventuell bestimmte Bewilligungen. Erkundige dich auf der Gemeindeverwaltung. Unter der Homepage www.raumfinder.ch findest du Räume, welche sich vielleicht für dein Vorhaben eignen. Organisieren. Bei einer Party gibt es, neben der Raumorganisation, weitere Dinge, an die du denken musst: Flyer, Bewilligungen, Getränke, Eintritt, Sicherheit, Sound und Licht usw. Denke daran: Der Verkauf und Ausschank von Wein und Bier an unter 16-Jäh9


rige und von Alcopops, Likören und Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Ebenso verboten ist der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige.

Musik. Ein Übungsraum ist schwierig zu finden. Am besten orientierst du alle Freunde und Verwandten über deine Suche. Im Weiteren erkundige dich auf der Gemeinde, mach Anschläge in den Einkaufsläden und verteile Flyers. Zudem lohnt es sich, in Gewerbe- und Industriebetrieben persönlich vorzusprechen und sich zu erkundigen, ob es in ihren Räumlichkeiten eventuell möglich ist, sich einzumieten. Toll ist, wenn du Gleichgesinnte, z. B. eine weitere Band, findest, mit der du zusammen den Raum suchen und die Kosten teilen kannst.

DU WILLST DICH BEWEGEN Fitness, Fussball, Kampfsport, Klettern, Wassersport, Basketball, Skaten, Snöben: Es gibt unendlich viele Variationen, um sich fit zu machen oder zu halten und dabei Spass zu haben. Viele Adressen findest du bei den kantonalen Sportämtern. Auch Unterlagen über die Kurse und Lager von Jugend + Sport findest du unter diesen Adressen: www.baselland.ch/sportamt (hier findest du auch ein Verzeichnis der Beach Volleyball-Anlagen, der Finnenbahnen und der Street-Soccer-Anlagen in der Region) und www.sportamtbasel.ch. Basketball. In Basel-Stadt gibt es bei der Dreirosenbrücke neu diverse Basketballfelder für freies Spiel. In Baselland findest du Basketball-Körbe in den Schulsportanlagen vieler Gemeinden. Midnight Basketball. In Basel gibt es regelmässige nächtliche Angebote. Zum Beispiel im St. Johann in der Pestalozzi-Turnhalle jeden Samstag von 20.00 –23.00 Uhr oder bei der Bärennacht im Kleinbasel (www.bcbaeren.ch/info/baerennacht.php). Das gesamte schweizerische Angebot, inklusive Basel ist unter: www.mb-network.ch/content/. Klettern. Indoor: Kletterwände / Bouldern: Kletterhalle 7, Dornacherstrasse 192, Basel, Tel. 061 331 07 07, www.kletterhalle7.ch Dreirosen Freizeithalle (auch mit Trampolin, Billard, Speedhockey usw.) Tel. 061 681 95 65, www.dreirosen.ch B2. Hardstrasse 46i, Pratteln, Tel. 061 823 22 50, www.bzwei.ch Outdoor: Auf www.igklettern-basel.ch findest du Infos über Klettergebiete im Jura und die Links zum SAC. Skaten / Inline / BMX / Bike. Indoor: Pumpwerk, Schorenweg 150, 4058 Basel (Lange Erlen), Tel. 061 275 97 81, www.pumpwerk-bs.ch (Skaterpark mit Streetfläche, Minirampe und Halfpipe, Boulderhalle) Weitere Anlagen findest du auf: www.ssx.ch/skateparks.php www.blackcrossbowl.blogspot.com/ www.skaten-basel.ch. 10


Es gibt Anlagen und Orte in der Stadt und in den verschiedenen Gemeinden, welche sich als Streetfläche eignen. Orientiere dich direkt in der Scene, wo es zurzeit gerade am attraktivsten ist und es keine Probleme mit Lärm gibt. BMX/ Bike- und Dirtbahnen gibt es noch relativ wenige. Allschwil verfügt über eine Anlage beim Jugendfreizeithaus, Hegenheimermattweg 76, und in Reinach gibt es eine BMX Anlage am Rainweg und eine BMX-Bahn am Schänzli in der Nähe vom Joggeli. Zudem sind die Downhillstrecke in Ettingen und die Dual Dirt Strecke in Sissach attraktiv. Im Horburgpark in Basel gibt es eine Dirtstrecke und eine Freeride-Strecke auf der Chrischona (Riehen / Bettingen). Adressen dazu: www.traildevils.ch www.tourfinder.net www.fastforwardbasel.ch Wassersport. Schwimmbäder in deiner Nähe, Hallenbäder, Rhein, Birsköpfli zum Schwimmen und Chillen, das kennst du ja und findest diese Bäder auch unter der Homepage der Stadt oder der verschiedenen Gemeinden. Bei Rhein, Birs und anderen natürlichen Gewässern lohnt es sich leider, dass du dich nach der aktuellen Wasserqualität erkundigst. Was einmalig und lohnenswert in der Region ist, ist der Wildwasserpark von Hüningen. Näheres unter www.ville-huningue.fr/dn_sports_eau_vive/ Aerobic und Dance. Für Aerobicfreaks und Dancers gibt es unzählige Angebote für Ausbildung und Training. Auch in vielen Jugendtreffs wird regelmässig trainiert, dort meistens Hip Hop. Erkundige dich in der Scene, kontaktiere die Jugendtreffs und suche über das Netz oder via Telefonbuch Kursangebote.

DU WILLST ETWAS BEWEGEN Dir ist es wichtig, dass deine Ideen, Vorstellungen und dir wichtigen Themen zum Tragen kommen. Sei es im Umweltbereich, in der Politik, im Sozialen oder in der Jugendarbeit – es gibt sehr viele Plattformen, wo dein Engagement Auswirkungen hat. Es ist ein gutes Gefühl, sich für sich selbst, seine Umwelt, gegen Ungerechtigkeit und für ein Stück bessere Welt einzusetzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Jugendarbeit. Hier hast du die Möglichkeit, deine Erfahrungen weiterzugeben, Verantwortung zu übernehmen, zu organisieren und dich durch Kurse weiterzubilden. Seit 1991 haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert. Du siehst, dein Engagement wird auch durch den Gesetzgeber ernst genommen und geschätzt. Pfadi Region Basel. Die Pfadi ist der grösste Jugendverband unserer Region und ist mit über 40 lokalen Gruppen in der ganzen Region Basel präsent. Pfadi bietet Kindern und Jugendlichen ab 7 Jahren ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm. Neben den regelmässigen Treffen während des Jahres stehen das ganze Jahr über auch Lager und Weekends auf dem Programm. Die Pfadi ist eine internationale Bewegung und ermöglicht so ihren Mitgliedern auch weltweite Kontakte und Freundschaften. Die Leiter11


arbeit könnte eine neue Herausforderung für dich darstellen und dir neue, wertvolle Erfahrungen ermöglichen. Die Pfadi Region Basel ist politisch und konfessionell unabhängig. www.pfadi-region-basel.ch Jungwacht & Blauring (JuBla) sind Kinder- und Jugendverbände, welche von der katholischen Kirche unterstützt werden, jedoch unabhängig von Konfession und Weltanschauung sind. Ihr Angebot an Lagern und Gruppenstunden (Aktionsprogramm unter der Woche und am Samstagnachmittag) in den verschiedenen Ortschaften der Region richtet sich vor allem an 7- bis 14-jährige Kinder. Wenn du jedoch 15 oder älter bist und Freude am Leiten hast, kannst du dich an die Regionalstelle wenden. Dort wird man dir gerne Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten geben, die sich dir bieten. www.jublabasel.ch CVJM/CVJF/Cevi. Der Christliche Verein junger Männer und Frauen engagiert sich in verschiedenen Bereichen. Von der Ortsarbeit über Kinder- und Jugendlager bis hin zum Engagement beim Powerchor (Ten-Sing) wird viel unternommen. Ruf einfach an, es werden immer einsatzfreudige junge Menschen gesucht. www.cevibasel.ch BESJ Jungschar. Der Bund evangelischer Schweizer Jungscharen pflegt Verbindungen zu evangelisch-freikirchlichen Gemeinschaften. Je nach BESJ-Gruppe werden alle 1– 2 Wochen Nachmittags- oder Abendprogramme und mehrmals pro Jahr Wochenendveranstaltungen organisiert. Auf regionaler wie auch lokaler Ebene werden Pfingst- und Sommerlager durchgeführt. www.besj.ch EMK Jungschar. Die Jungscharen der evangelisch-methodistischen Kirche treffen sich in der Regel alle 14 Tage am Samstagnachmittag in den Räumen der jeweiligen Kirchgemeinden. An diesen Nachmittagen finden die verschiedenen Aktivitäten statt, wie z. B. Geländespiele, Postenläufe, Kochen im Freien, Basteln, Besichtigungen usw. Es werden auch Lager durchgeführt. www.reg-basel.jemk.ch Fachstelle für Jugendarbeit (FaJu) der Reformierten Kirche Baselland. Die FaJu organisiert und koordiniert während der Sommer-, Herbst- und Fasnachtsferien Lager für Kinder und Jugendliche im In- und Ausland. Den aktuellen Prospekt mit allen Lagern kannst du telefonisch oder schriftlich anfordern. Jeden Frühling in der Nach-Osterwoche bietet die FaJu einen Kurs für angehende Lagerleiter und -leiterinnen an. Dieser soll die Freude am Lagerleiten wecken und zeigen, was es braucht, um ein Lager auf die Beine zu stellen. Schliesslich ist die Fachstelle für Jugendarbeit auch eine Anlaufstelle für solche, welche ein Projekt (Theaterstück, Open Air usw.) organisieren möchten und dazu noch fachliche oder finanzielle Unterstützung suchen. www.faju.ch Blaues Kreuz Kinder- und Jugendwerk BL (BKKJ BL). Das ist ein christlicher, überkonfessioneller Jugendverband mit Schwerpunkt Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Kinder und Jugendliche finden hier Freiräume, in welchen sie Kreativität und Eigeninitiative entwickeln und ausleben können. Hauptangebote: Jungscharen, Kinderund Teenagergruppen, Kinderlager, Ausbildungskurse, roundabout-moving girls (HipHop Tanzgruppen für Mädchen). www.blueworld.ch

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Blaues Kreuz Kinder- und Jugendwerk BL, Gasstr. 23, 4410 Liestal, Tel. 061 922 03 43, www.blueworld.ch, jugi@blueworld.ch BESJ, Bund evangelischer Jugendscharen, Marlies Neeser, Binningerstr. 58, 4153 Reinach, Tel. 061 711 22 13, umsr.neeser@intergga.ch Fachstelle für Jugendarbeit (FaJu), Rathausstr. 78, 4410 Liestal, Tel. 061 921 40 33, www.faju.ch, info@faju.ch


JuSeSo Dekanat Liestal, Rheinstr. 20, 4410 Liestal, Tel./Fax 061 922 22 34, www.jusesobl.ch, juseso@jusesobl.ch Röm.-kath. Landeskirche BL, Munzachstr. 2, 4410 Liestal, Tel. 061 921 94 61, www.kathbl.ch, verwaltung@kathbl.ch

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ecco! Fachstelle für Kinder- und Jugendarbeit der Röm.-kath. Kirche Basel-Stadt, Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel. 061 271 75 30, www.ecco.rkk-bs.ch, ecco@rkk-bs.ch KOJE, Koordinationsstelle Jugendarbeit der Evang.-ref. Kirche Basel-Stadt, Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel. 061 681 01 11, www.koje-online.ch, koje@erk-bs.ch Jugendzentrale der Israelitischen Gemeinde Basel, Eulerstr. 12, 4051 Basel, Tel. 061 272 29 20, Fax 061 272 98 51, www.igb.ch/jugend.htm

BL/BS

Pfadi Region Basel. Sekretariat, Rebecca Pichler, Luegislandstr. 265/16, 8051 Zürich, www.pfadi-region-basel.ch Jungwacht & Blauring BS / BL, Regionalstelle, Feierabendstr. 80, 4051 Basel, Tel. 061 271 42 53, www.jublabasel.ch, regionalstelle@jublabasel.ch CVJM / CVJF Regionalverband Basel, Regionalsekretariat, Socinstr. 15, 4051 Basel, Tel. 061 264 85 01, www.cevibasel.ch, info@cevibasel.ch BESJ, Bund evangelischer Jungscharen, Region, Tobias Freitag, Bettingerstr. 121, 4125 Riehen, Tel. 061 603 33 33, tobias.frei@wenkerhof.ch EMK Jungschar, Daniel Kilian-Egli, Postfach, 4002 Basel, Tel. 061 302 46 53, www.reg-basel.jemk.ch, info@reg-basel.jemk.ch

WWW

www.kja-basel.ch, Katholische Jugendarbeit beider Basel www.f80.ch, Knotenpunkt F 80 (Blauring & Jungwacht, ecco!, infoklick.ch, KOJE, Pfadi, Sprachraum F80 und tink.ch unter einem Dach)

SOZIALES ENGAGEMENT Dir gefällt nicht alles, so wie es läuft, es reicht dir aber nicht, dies nur festzustellen. Bei einigen Organisationen hast du die Möglichkeit, dich einzubringen, zu engagieren und Spuren zu hinterlassen. Amnesty Jugendgruppen. Hier treffen sich junge Menschen, um sich gemeinsam für die Menschenrechte einzusetzen mit: Strassen- oder Standaktionen, Theatervorführungen, Benefizkonzerten, Fussballturnieren und Informationsveranstaltungen an Schulen. Die Jugendgruppen sind international vernetzt und nehmen regelmässig an Jugendgruppentreffen in anderen Ländern teil. www.amnesty.ch/de/aktiv/gruppen/jugendgruppen Jugendrotkreuz, terre des hommes. Im Jugendrotkreuz setzen sich die Mitglieder mit anderen Kulturen und fremden Lebenswelten auseinander. Fragen wie Chancengleichheit, Ausgrenzung, Gewalt, Migration und Globalisierung stehen dabei im Zentrum. www.srk.ch. Terre des hommes Schweiz hat mit den Projekten imagine und imagine international wichtige Projekte realisiert, bei welchen das Mitwirken von Jugendlichen bei Organisation und Durchführung zentral ist. www.terredeshommes.ch 13


Pro Juventute Sozialpraktikum. Das Sozialpraktikum wird in einer Familie mit mindestens zwei Kindern absolviert. Es handelt sich um überlastete Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Bereitschaft, mit der Familie zu leben, auch die Abende und Wochenenden mit ihr zu verbringen und da zu helfen, wo es am nötigsten ist, sollte vorhanden sein. Die Dauer beträgt zwei bis sechs Wochen. www.pro-juventute.ch/Dienstleistungen-und-Projekte.65.0.html#c112 Einsätze im Ausland. Hast du Lust, einen Auslandaufenthalt zu machen, möchtest dabei aber nicht die Schulbank drücken, sondern lieber in einem sozialen oder ökologischen Projekt mitarbeiten? Der internationale Kultur- und Jugendaustausch ICYE bietet dir diese Möglichkeit, und zwar in über 30 Ländern auf der ganzen Welt. Egal, ob du in Honduras mit Strassenkindern, mit einer koreanischen Umweltschutzorganisation oder auf einer Farm in Neuseeland arbeitest, du wirst nicht nur die Sprache des jeweiligen Landes lernen, sondern viel über die Menschen, Kultur, Traditionen oder auch Probleme erfahren. Und da du mit einer Familie zusammenlebst, wirst du dich schnell heimisch fühlen. Egal, welche Ausbildung du hast, alles was du kannst und weisst, kann dir nützlich sein. Das Wichtigste sind deine Motivation und deine Offenheit anderen Kulturen gegenüber. So wirst du viel über das Land und dich selbst erfahren. Zurück in der Schweiz wirst du das Leben hier aus einer anderen Optik sehen, doch viele deiner Erfahrungen lassen sich auch hier einbringen. Übrigens: Unter Umständen wird dir ein solcher Einsatz als Praktikum angerechnet. www.icye.ch

BL/BS

amnesty international, Gruppen Basel, Postfach 1093, 4001 Basel, http://www.amnesty-basel.ch/ ICYE, Belpstr. 69, Postfach, 3000 Bern 14, Tel. 031 371 77 80, www.icye.ch, info@icye.ch Jugendrotkreuz, Schweizerisches Rotes Kreuz, Kompetenzzentrum Jugend, Rainmattstrasse 10, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 387 71 11, www.redcross.ch/org/youth/index-de.php , youth@redcross.ch terre des hommes, Laufenstr. 12, 4018 Basel, Tel. 061 338 91 38, info@terredeshommes.ch, www.terredeshommes.ch Pro juventute, Regionalzentrum, für die Kantone BL, BS, AG und SO, Schlüsselberg 15, Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 711 03 10, marlise.schmid@projuventute.ch, www.projuventute.ch

UMWELT Wenn du mehr als nur in deinem privaten Umfeld Sorge für deine Umwelt tragen möchtest, gibt es die Möglichkeit, dich weitergehend zu engagieren. Greenpeace. Seit 15 Jahren bietet Greenpeace Möglichkeiten sich zu engagieren. Dies mit diversen Projekten, Lagern und Mitarbeit bei Standaktionen und Veranstaltungen. http://info.greenpeace.ch/de/aktiv_werden/jugendundschule/index WWF. Der WWF ist die grösste Umweltschutzorganisation der Welt. Auch hier bestehen viele Möglichkeiten, sich für Umweltanliegen einzusetzen. 14


Inzwischen hat der WWF Schweiz auch eine Homepage extra für Jugendliche. http://pandaction.wwf.ch/de/index.cfm Naturschutz. Es gibt viele Möglichkeiten, sich für den Schutz von Natur, Tieren und Umwelt einzusetzen in Lagern, durch Mitarbeit bei Kampagnen und Projekten, mit Säuberungsaktionen, Öffentlichkeitsarbeit usw. Einen guten Überblick verschafft dir das Naturschutznetz im Internet. www.naturschutznetz.ch/files_php/home.php Landdienst. Handfeste Erfahrungen bietet der Landdienst bei einer Bauernfamilie. Ab 14 Jahren ist es möglich, den Bauernalltag zu erleben und mitzugestalten. www.landdienst.ch/

BL

Jugendnaturschutz Baselland, Sarah Bühler, Weihermattweg 6, 4460 Gelterkinden, Tel. 061 981 47 31, www.pronatura.ch/bl, jugendnaturschutzbl@hotmail.ch Jugendnaturschutz Laufental, Christina Breme, Rüttliweg 65, 4143 Dornach, Tel. 061 701 94 26, www.pronatura.ch/juna-laufental, juna-laufental@gmx.ch Pro Natura Baselland, Kasernenstr. 24, Postfach 49, 4410 Liestal, Tel. 061 921 62 62, www.pronatura.ch/bl, pronatura-bl@pronatura.ch

BS

Jugendnaturschutz Basel, Oliver Blume, Birseckstr. 25, 4127 Birsfelden, Tel. 078 807 71 60, sam5@teleport.ch Pro Natura Basel, Schweizerischer Bund für Naturschutz, Gellertstr. 29, Postfach 419, 4020 Basel, Tel. 061 311 03 82, Fax 061 311 11 90, www.pronatura.ch/bs

BL/BS

Greenpeace, Schul- und Jugendarbeit, Bollwerk 35, 3011 Bern, Tel. 031 312 55 11, www.greenpeace.ch WWF Region Basel, Gundeldingerfeld, Dornacherstr. 192, 4053 Basel, Tel. 061 272 08 03, Fax 061 272 08 03, www.wwf-bs.ch, wwfbasel@magnet.ch Bauernverband beider Basel, Landdienst, Dorfstrasse 8, 4222 Zwingen, Tel. 061 763 05 12, www.landdienst.ch

POLITIK Politik ist nicht nur etwas für alte Frauen und alte Männer. Politik ist zukunftsgerichtet, das heisst, dass du hier mitgestalten kannst, was morgen für dich wichtig ist. Falls du dich nicht in einer Partei engagieren möchtest, gibt es sowohl in Basel-Stadt wie auch in Baselland die Möglichkeit, sich auf kantonaler Ebene parteiunabhängig mit Politik auseinanderzusetzen. In Basel-Stadt ist der junge rat vom Regierungsrat gewählt und bietet dir die Möglichkeit, bei Projekten mitzuarbeiten und auch deine Meinung zu den politischen Geschäften einzubringen: www.junger-rat.ch/. Dann gibt es auch noch den Mädchenrat, der spezialisiert ist auf politische Bildung und Coaching für Mädchen und junge Frauen zwischen 5 und 25 Jahren: www.maedchenrat.ch. In Baselland kannst du dich im Jugendrat melden. Auch dieser ist eine, vom Regierungsrat gewählte, Kommission und hat die Möglichkeit, bei jugendpolitischen Anliegen mitzugestalten, Initiativen zu ergreifen und sich einzubringen: www.jugendratbl.ch/. Beide Gremien haben bei jugendpolitischen Ge15


schäften durchaus Gewicht, sie werden ernst genommen, und ihre Ideen und Anliegen werden aufgenommen. In einigen Gemeinden gibt es zudem Jugendkommissionen, welche an deinem politischen Engagement sehr interessiert sind. Oft sind sie als Bindeglied zwischen Jugendlichen und Behörden tätig. Frage bei deiner Gemeinde nach. Wenn dich eine bestimmte politische Partei anspricht, du dich mit deren Ideen einverstanden fühlst und dort mitarbeiten möchtest, bist du bei jeder Partei herzlich willkommen. Die meisten Parteien bieten eine eigene Parteifraktion für ihre Jungmitglieder an.

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BL

Jugendrat BL, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Rheinstr. 31, 4410 Liestal, Tel. 061 925 50 39, www.jugendratbl.ch Junge CVP Basel-Landschaft, Sabrina Mohn, Im Brüel, 4147 Aesch/BL, Tel. 061 751 43 86, sabrina.mohn@gmx.ch, http://jcvp-basel.ch/cms/index.php Grüne Baselland, Postfach 267, 4012 Basel, Tel. 061 321 41 15, www.gruene.ch/bl Jungfreisinnige Baselland, Postfach, 4410 Liestal, Tel. 061 481 28 06, www.jfbl.ch, info@jfbl.ch Junge SVP BL, Joris Zahnd, Hofstettenstr. 10, 4107 Ettingen, Tel. 061 723 82 22, www.jsvp-bl.ch, info@joris-zahnd.ch JUSO Baselland, Postfach 233, 4455 Zunzgen, Tel. 061 921 91 71, 079 740 99 84, www.baselland.juso.ch Schweizer Demokraten Kanton Basel-Landschaft, Postfach 224, 4402 Frenkendorf, www.schweizer-demokraten.ch/html/basel-land.html

BS

junger rat Basel-Stadt, Rheinsprung 16, 4051 Basel, www.junger-rat.ch BastA! – Basels starke Alternative, Rebgasse 1, 4005 Basel, Tel. 061 691 16 31, www.basta-bs.ch/ Grüne Partei Basel-Stadt, Postfach 1442, 4001 Basel, Tel. 061 383 98 33, www.bs.gruene.ch JCVP Basel-Stadt, Balthasar Herter, Präsident JCVP Basel-Stadt, balz.herter@jcvp-basel.ch, http://jcvp-basel.ch/cms/index.php Junge DSP, Daniel Reicke, Hebelstrasse 108, 4056 Basel, Tel. 061 267 66 34, www.dsp-bs.ch/dsp/sektionen.php Jungfreisinnige BS, Postfach 432, 4003 Basel, www.jfbs.ch Junge SVP BS, Postfach 313, 4005 Basel, www.jsvp-bs.ch Jungliberale Basel, Postfach, 4001 Basel, www.jungliberale.ch, info@jungliberale.ch JUSO BS (Junge SP), Postfach 1618, 4001 Basel, www.juso.ch/basel Verein Mädchenrat, c/o Agentur pipilotta, Postfach 16, 4009 Basel, Tel. 061 262 22 42, info@maedchenrat.ch, www.maedchenrat.ch

BL/BS

Junge Evangelische Volkspartei (jevp) der Schweiz, Sara Fritz, Birseckstr. 17, 4127 Birsfelden, Tel. 061 313 05 39, sara.fritz@jevp.ch, www.jevp.ch


VIRTUELLES: MSN, FESTZEIT UND CO. In den meisten Jugendtreffs, in vielen Schulen und Bibliotheken, zu Hause und an vielen anderen Orten hast du die Möglichkeit, dich ins Netz einzuklinken. Super, gibt es diese Foren, Chaträume und Informationsmöglichkeiten um sich auszutauschen, Fotos anzusehen, Partys zu publizieren, Ausgehtipps zu erhalten und Fun zu haben. Aber trotzdem gibt es verschiedene Dinge, welche du beim Gebrauch dieser Online-Angebote unbedingt beachten solltest:

Internetsucht. Onlinegebrauch hat einen hohen Suchtcharakter, auch für Erwachsene. Deshalb überprüfe deinen Umgang mit dem Netz: Wie viele Stunden verbringst du in Festzeit, oder anderen Chaträumen? Wenn du nach Hause oder ins Jugendhaus kommst, musst du dich dann immer als Erstes einloggen, um zu überprüfen, ob was Neues da ist? Wie oft denkst du während des Tages an dein Forum? Was kommt zu kurz wegen deines Forums? Falls du feststellst, dass es dir schwer fällt, einen guten Umgang mit dem Netz zu haben, sprich mit deinen Kolleginnen/Kollegen, deinen Eltern, mit einer deiner Lehrpersonen, mit der Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter deines Schulhauses oder mit deiner Bezugsperson im Jugendhaus. Orientiere unbedingt jemanden über deine Abhängigkeit und deinen Versuch, einen guten Umgang mit dem Netz zu finden. Chatten und Mobbing. Es kann vorkommen, dass Chaträume beleidigend, mobbend und respektlos sind. Dieser Missbrauch ist auch der Grund für viele Schulen, Arbeitgeber und Freizeiteinrichtungen, den Zugang zu Chaträumen immer häufiger auf ihren PC’s zu sperren. Zudem kann ein solcher Missbrauch strafrechtliche Folgen haben! Falls du selbst Mobbingopfer innerhalb oder ausserhalb eines Chatraums wirst, rede unbedingt mit deinen Eltern, mit einer Bezugsperson aus der Jugend- oder Schulsozialarbeit oder mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, in die/den du Vertrauen hast. Zudem sind Chaträume beliebte Eingangsseiten für Pädophilie. Halte dich zu deiner eigenen Sicherheit an die Regeln für Chaträume: Keine Angaben über deinen wirklichen Namen und dein Alter und keine Adresse oder Telefonnummer angeben, solange du nicht wirklich weisst, wer deine Chatpartner oder deine Chatpartnerinnen sind. Wende dich sofort an eine dir bekannte erwachsene Vertrauensperson, wenn du unsicher bist über die Identität deiner Chatpartner oder wenn du belästigt oder um Sachen gebeten wirst, die du nicht tun willst.

DIVERSES Ferienpass. Während der Schulferien, insbesondere im Sommer, bieten mehrere Gemeinden und Städte einen Ferienpass an. Dabei hast du die Möglichkeit, an verschiedenen Tagen Dinge zu unternehmen, welche du sonst kaum tun würdest. Mal Sport, mal eine Besichtigung, dann wieder Spass und Action. Das Angebot ist sehr vielfältig. 17


WWW

www.regio-ferienpass.ch: Birseck-Leimental www.bfa-bs.ch: Basler Freizeitaktion www.dreiland-ferienpass.org: 3-Land Ferienpass www.ferienpass.ch: Ferienpass Laufental-Thierstein www.ferienpassregioliestal.ch: Ferienpass Regio Liestal www.pro-juventute.ch: Pro Juventute

Colour Key. Der Colour Key ist eine Vergünstigungs- und Freizeitkarte für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren im Dreiland. Er kostet pro Jahr Fr. 30.–, und du kannst damit von rund 200 Vergünstigungen (z. B. Eintritte für verschiedene Sportarten, Kurse, Konzerte etc.) und von über 50 Gratisangeboten (z. B. Eintritt in Museen oder Garten- und Hallenbäder, Mitgliedschaft bei GGG-Bibliotheken etc.) profitieren. Erhältlich ist der Colour Key u.a. bei der BaZ, beim Migros-Infoschalter im Claramarkt, bei der Migros-Klubschule, allen UBS-Filialen der Nordwestschweiz oder unter www.colourkey.ch. Bibliotheken. In deiner Gemeinde oder deinem Quartier gibt es vielleicht eine Bibliothek, in der du dir Bücher, CDs und DVDs ausleihen kannst. Wo deine nächste Bibliothek steht, kannst du auf den Webseiten der beiden Hauptstellen nachlesen.

BL

Kantonsbibliothek Baselland, Emma Herwegh-Platz 4, 4410 Liestal, Tel. 061 925 50 80, www.kbbl.ch

BS

ABG Allgemeine Bibliotheken der GGG, Hauptstelle Schmiedenhof, Im Schmiedenhof 10, 4001 Basel, Tel. 061 264 11 11, www.abg.ch JuKiBu, Interkulturelle Bibliothek für Kinder und Jugendliche, Elsässerstr. 7, 4056 Basel, Tel. 061 322 63 19, www.jukibu.ch/, info@jukibu.ch

SOCA. Das Jugendkulturzentrum Sommercasino Basel, ein beliebter Ausgangsort, bietet auch Unterstützung für Jugendliche beim Organisieren von Partys und Veranstaltungen. www.sommercasino.ch

Programmzeitung. Eine Riesensammlung von Ausgehtipps, Links zu Veranstalter und Künstlern. www.programmzeitung.ch WWW

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www.rfv.ch Rfv. Rockförderverein www.poetryslam.ch Schweizer Portal für poetry slam www.tschau.ch Vielseitige Jugendseite mit vielen Links www.unet3.org Jugendseite aus dem Dreiländereck


JUGENDLICHE MIT EINER BEHINDERUNG Jugendliche mit einer Behinderung haben Zugang zu allen Kultur- und Freizeitangeboten in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Sie sollen die reichhaltigen Angebote in den Kantonen aktiv und rege benutzen und mitgestalten. Spezielle Veranstaltungen und Treffpunkte für junge Menschen mit einer Behinderung dienen der Kontaktaufnahme, dem Erfahrungsaustausch und fördern die Hilfe zur Selbsthilfe.

BL/BS

BL

Auskünfte zur Teilnahme an regulären Freizeitangeboten erteilt: Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Martin Haug, Beauftragter für Gleichstellung und Integration von Menschen mit einer Behinderung, Leimenstr. 1, Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 267 84 61, www.rd.ed.bs.ch Auskünfte zu speziellen Freizeitangeboten erteilen: Stiftung Mosaik, Beratungsstelle für Behinderte, Wiedenhubstr. 57, 4410 Liestal, Tel. 061 926 89 00, www.stiftungmosaik.ch

BS

Pro Infirmis, Bachlettenstr. 12, 4054 Basel, Tel. 061 225 98 60, www.proinfirmis.ch Verein Die Anderen, Postfach, 4007 Basel, Tel. 061 692 20 41, www.dieanderen.ch

BL/BS

Spiel, Spass, Austausch, Weiterbildung: Für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung: Bildungsclub Region Basel, Leimenstr. 31, 4051 Basel, Tel. 061 281 08 00, www.bildungsclub.ch insieme Freizeitzentrum Basel, Landskronstr. 32, 4056 Basel, Tel. 061 381 03 00, www.insieme-basel.ch

BL/BS

Sport: www.bs-basel.ch; www.baselland.ch Plusport Behindertensport Basel, Tulpenweg 7, 4123, Allschwil, Tel. 061 481 59 40, bsbasel@bluewin.ch Für Personen mit einer geistigen Behinderung: Beat Trachsler, Bleichiring 10, 4460 Gelterkinden, Tel. P: 061 921 28 74; Tel. G: 061 813 11 05; E-Mail: b.trachsler@ons.ch

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Schule Ausbildung Arbeit

Das Ende der obligatorischen Schulzeit naht. Endlich bist du freier, zufriedener, alles ist besser. Alles besser? F체r viele junge Menschen ist dieser Lebensabschnitt auch ein echt schwieriger Teil. Schliesslich gilt es, Weichen zu stellen, die das Berufsleben in eine entscheidende Richtung ver채ndern.


Also: Die Sache will gut überlegt sein. Eine Berufsausbildung, ein Zwischenjahr, eine weitere Schule besuchen oder…? Es ist wichtig, dass du dir für diese Entscheidung genügend Zeit nimmst, um herauszufinden, welche deine Stärken und Interessen sind. Damit du bei diesen Fragen aber nicht ganz alleine dastehst, gibt es die Berufs- und Studienberatung. Sie ist freiwillig, kostenlos und untersteht der Schweigepflicht.

BERUFSBERATUNG & -INFORMATION Im Berufsinformationszentrum (BIZ) oder in der Berufsinformation findest du Informationen auf Blättern, in Heften, Büchern, auf Videos und CDs zu allen Berufen und Weiterbildungen – und zu Themen wie z.B. Berufswahl oder Bewerbung. Du kannst sie während der Öffnungszeiten anschauen und zum Teil auch ausleihen. Ausserdem erhältst du Informationen über Zwischenlösungen sowie Adressen und Auskünfte über freie Lehrstellen (das aktuelle Lehrstellenangebot) und Adressen für Schnupperlehren. In der Berufsberatung werden im persönlichen Gespräch mit einer diplomierten Berufsberaterin oder einem Berufsberater die persönlichen Interessen und Neigungen mit den Fähigkeiten und Berufswünschen verglichen, persönliche Fragen und die Ziele der Beratung geklärt und zusammen entsprechende Lösungen erarbeitet. Neben dem Gespräch können verschiedene Hilfsmittel (z.B. Tests) eingesetzt werden. Die Jugendlichen erhalten Informationen über Berufe und die Arbeitswelt sowie über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Eltern können gerne an den Beratungen teilnehmen. Für eine persönliche Beratung solltest du dich frühzeitig anmelden, denn du musst mit einer Wartefrist rechnen.

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BL

Berufs- und Studienberatung, www.afbb.bl.ch, Bottmingen: Berufs- und Studienberatung, Wuhrmattstrasse 23, 4103 Bottmingen, Tel. 061 426 66 66, Fax 061 426 66 99 Liestal: Berufs- und Studienberatung, Rosenstr. 25, 4410 Liestal, Tel. 061 927 28 28, Fax 061 927 28 30

BS

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Rebgasse 14, 4058 Basel, Tel. 061 267 86 82/87, Fax 061 267 67 52, www.afbb.bs.ch/Berufsberatung.html Basler Berufsinformation, Rebgasse 14, 4058 Basel, Tel. 061 267 86 92, www.afbb.bs.ch/Berufsinformation

BL/BS

ProfessionnELLE, Kontaktstelle Frau und Arbeit, Rathausstr. 35, 4410 Liestal, Tel. 061 921 55 55, www.professionnelle.ch


STUDIENBERATUNG für Gymnasiasten/innen Im persönlichen Gespräch mit psychologisch ausgebildeten Studienberaterinnen oder Studienberatern kannst du deine Wünsche, Fähigkeiten und Prioritäten in Bezug auf eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit erkunden und reflektieren. Die Beratung versteht sich als Orientierungshilfe zwischen den persönlichen Voraussetzungen und den äusseren Möglichkeiten der Studien-, Berufs- und Arbeitswelt. Die Beratung ist vertraulich, neutral und kostenlos. Eine selbstständige Auseinandersetzung mit studien- und berufskundlichen Unterlagen ist wünschenswert. Umfassende Dokumentationen stehen in den BIZ Binningen, Laufen und Liestal oder in der Infothek der Studienberatung in Basel zur Verfügung – auch zur Ausleihe.

BL

Siehe Berufsberatung

BS

Studienberatung Basel, Steinengraben 5, 4051 Basel, Tel. 061 267 29 29, Tel. 061 267 29 30 (Infothek), www.studienberatung-basel.ch

SCHULE/WEITERBILDUNG Welche Schule ist die richtige für dich? Weiterbildende Schulen nach der obligatorischen Schulzeit machen einerseits einen Sinn, wenn du bereits eine gewisse Ahnung hast, in welche Richtung dein Berufswunsch geht, du dich aber noch nicht entscheiden möchtest oder kannst. Andererseits ist für verschiedene Berufsgruppen der Abschluss einer weiterführenden Schule Voraussetzung. Wende dich an die Berufs- oder Studienberatung. Dort wird man dir genauere Auskunft geben. Auf Fragen zu weiterführenden Schulen (z.B. Schule für Brückenangebote, DMS, HMS, Gymnasium) findest du in der Broschüre «Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft» (wird jedes Jahr an den Schulen verteilt, der Text ist unter www.bl.ch/schulen einsehbar) und für den Kanton Basel-Stadt in den Broschüren «Nach der Orientierungsschule: die Bildungswege» und «Nach der Weiterbildungsschule: 3 Richtungen» Antworten. Auch in den BIZ oder der Berufsinformation sowie auf den Rektoraten der entsprechenden Schulen erhältst du Informationen. BL

Amt für Volksschule, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Munzachstrasse 25c, Postfach 616, 4410 Liestal, Tel. 061 925 50 98, Fax 061 925 69 69, www.bl.ch/schulen

BS

Ressort Schulen, Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Leimenstr. 1, 4001 Basel, Tel. 061 267 84 07/08, Fax 061 267 62 91, www.ed.bs.ch, www.edubs.ch

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Krach in der Schule. In der Schule kann es zwischendurch so richtig krachen. Vielleicht fühlst du dich von deinem Lehrer bzw. deiner Lehrerin ungerecht behandelt, erachtest deine Noten als zu tief angesetzt, oder es kommt des Öfteren zu Spannungen zwischen euch... Wie auch immer: Probleme sind dazu da, gelöst zu werden, auch in der Schule. Versuche zuerst einmal, mit deinem Lehrer oder deiner Lehrerin ins Gespräch zu kommen. Erstens löst sich bei solchen Gesprächen schon ein Grossteil aller Konflikte, und zweitens hat die Lehrkraft so nicht das Gefühl, dass du ohne ihr Wissen irgendetwas in die Wege leitest. Solltet ihr zu keiner befriedigenden Lösung kommen, kannst du dich im Kanton Basel-Landschaft an die Schulleitung oder an die Schulsozialarbeiter/innen deines Schulhauses bzw. im Kanton Basel-Stadt an die/den Schulsozialarbeiter/in deines WBS-Schulhauses, die Schulhausleitung oder an das Rektorat wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Schulpsychologischen Dienst deiner Region in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft zu vermitteln und für beide Seiten die bestmögliche Lösung zu finden. Getraue dich, dort anzurufen! BL

Take off, Tagesstruktur für Jugendliche. Take off wendet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren zwischen Schule und Lehre. Von Montag bis Freitag steht ein breites Angebot an schulischen und handwerklichen Modulen, sowie Laufbahnplanung und Gruppenaktivitäten bereit. Für Jugendliche, die noch in der Schule sind, besteht in Randstunden oder an einzelnen Nachmittagen ein Angebot zur Hilfe bei der Lehrstellensuche und in schulischer Förderung. – Wenn du glaubst, dass Take off etwas für dich wäre, dann melde dich und hole dir nähere Informationen

BL

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Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatung Für Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65, Fax 061 486 26 70 Für das untere Baselbiet: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00, Fax 061 426 92 19 Für den Bezirk Laufen: Enge Gasse 10, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23, Fax 061 761 46 66 Für das obere Baselbiet: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20, Fax 061 921 18 71 Für Muttenz: Hauptstr. 52, Postfach 311, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 86 40, Fax 061 461 86 39 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Aesch: Lukas Mühlemann, Sekundarschule, Reinacherstr. 3, 4147 Aesch, Tel. 079 796 71 90, lukas.muehlemann@sbl.ch Allschwil: Sekundarschule, Feldstrasse 44, 4123 Allschwil, Silvan Surber, Tel. 076 315 96 24, silvan.surber@sbl.ch; Bettina Kräuchi, Tel. 076 315 96 22, bettina.kraeuchi@sbl.ch Arlesheim: NN, Sekundarschule, Gerenmatt 2, Mattweg 54 c, 4144 Arlesheim, Tel. 076 315 33 49 Binningen: Stephan Müller, Sekundarschule Mühlematt, Lindenstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 076 315 35 39, stephan.mueller@sbl.ch; Seraina Overhage, Sekundarschule Spiegelfeld, Im Kugelfang 3, 4102 Binningen. Tel. 076 357 40 94, seraina.overhage@sbl.ch Birsfelden: Silvia Rohner, Sekundarschule Rheinpark, Rheinparkstr. 18, 4127 Birsfelden, Tel. 079 366 04 51, silvia.rohner@sbl.ch Frenkendorf: Yvonne Portenier, Postfach 114, 4402 Frenkendorf, Tel. 079 643 01 11, yvonne.portenier@sbl.ch


Gelterkinden: Martin Meier, Sekundarschule Hofmatt 1, 4460 Gelterkinden, Tel. 076 315 96 23, martin.meier@sbl.ch Laufen: Sekundarschule, Brislachstr. 60, 4242 Laufen, Tel. 076 357 40 68: Annemarie von Allmen, annemarie.vonallmen@sbl.ch; Markus Regner, markus.regner@sbl.ch Liestal: Schulhaus Frenke, Bündtenstr. 5, 4410 Liestal: Nicole Gutzwiller, Tel. 079 796 03 62, nicole.gutzwiller@sbl.ch; Nebojsa Scekic, Tel. 076 355 59 60, nebojsa.scekic@sbl.ch Muttenz: Stephan Stotz, Sekundarschule Donnerbaum, Schanzweg 20, 4132 Muttenz, Tel. 076 313 16 62, stephan.stotz@sbl.ch Münchenstein: Daniela Koechlin, Schulsozialdienst, Schulackerstr. 6, 4142 Münchenstein, Tel. 079 504 75 21, daniela.koechlin@sbl.ch Oberdorf: Silvia Salathe, Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 12, 4436 Oberdorf, Tel. 076 315 96 21, silvia.salathe@sbl.ch Oberwil: Sozialdienst, Hauptstrasse 28, 4104 Oberwil: David Stalder, 079 541 10 31, david.stalder@sbl.ch; Véronique Alessio, Tel. 076 384 43 02, veronique.alessio@sbl.ch Pratteln: Sekundarschule Erlimatt II, Afra Wüthrich, Erliweg 14, 4133 Pratteln, Tel. 079 214 96 52, afra.wuethrich@sbl.ch; Sekundarschule Fröschmatt, Stephan Ackermann, Gartenstr. 9, 4133 Pratteln, Tel. 079 796 92 04, stephan.ackermann@sbl.ch Reigoldswil: Harry Barelds, Sekundarschule, Paul Suter Weg 5, 4418 Reigoldswil, Tel. 076 315 96 27, harry.barelds@sbl.ch Reinach: Sekundarschule Fiechten, Sandra Geissler, Fiechtenweg 72, 4153 Reinach, Tel. 079 255 38 37, sandra.geissler@sbl.ch; Sekundarschule Lochacker, Martin Spitteler, Lochackerstr. 75, 4153 Reinach, Tel. 079 390 32 86, martin.spitteler@sbl.ch Sissach: Sekundarschule Bützenen, Bischofsteinweg 13, 4450 Sissach, Tel. 079 745 42 40, Monique Schwob, monique.schwob@sbl.ch; Julian Hoffmann, julian.hoffmann@sbl.ch Therwil: Sekundarschule Känelmatt I, Känelmattweg 9, 4106 Therwil, Marius Sinniger, Tel. 076 315 96 20, marius.sinniger@sbl.ch; Colette Grafe, Tel. 076 315 96 25, colette.grafe@sbl.ch Zwingen: Sonja Bernhard, Sekundarstufe I, Friedhofweg 7, 4222 Zwingen, sonja.bernhard@sbl.ch Werkjahr BL, Erlimatt II, Erliweg 14, 4133 Pratteln: Maria Lumsden, Tel. 079 753 23 05, maria.lumsden@sbl.ch; Jürgen Funck, Tel. 076 357 40 66; juergen.funck@sbl.ch Weitere Angaben über die Schulsozialdienste erhältst du beim Amt für Volksschule, Fachstelle Jugend und Gesellschaft, Munzachstrasse 25c, 4410 Liestal, Tel. 061 925 59 88, rene.glauser@bl.ch

BS

Schulpsychologischer Dienst BS, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00, Fax 061 267 67 55, www.spd-basel.ch Schulsozialarbeit WBS I/WBS I KKL, Rheinsprung 16, 4001 Basel, Leitung: E. Götzmann, Tel. 079 456 23 81 WBS Bäumlihof: E. Rohrer, Tel. 079 434 55 84 WBS De Wette: D. Ruesch, Tel. 079 434 55 86 WBS Holbein: S. Suter, Tel. 079 771 20 51 WBS Leonhard: A. Lang, Tel. 079 434 55 85 WBS Mücke: E. Götzmann, Tel. 079 456 23 81 WBS St. Alban: L. Lienhard, Tel. 079 771 51 60

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BERUFSLEHRE Wenn du eine Lehre in Angriff nehmen möchtest, ist es wichtig, dass du dich frühzeitig (ab September des letzten Schuljahres) nach einer Lehrstelle umsiehst. Deine Eltern, dein/e Lehrer/in oder die Berufs- und Studienberatung können dir dabei helfen. Ausführliche Informationen zur Berufslehre findest du in der «Berufswahlagenda». Dort werden verschiedene Berufe vorgestellt und über die wichtigsten Themen der Berufswahl und der Lehrstellensuche, wie zum Beispiel über den zeitlichen Ablauf, den Unterschied zwischen einer Berufsbesichtigung und einer Schnupperlehre usw., informiert.

In der Lehre. Als Lehrling hast du bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Wenn du samstags arbeiten musst, hast du Anrecht auf einen freien Halbtag pro Woche. Bis zum 30. Altersjahr hast du ausserdem Anrecht auf den so genannten Jugendurlaub. Während dieses unbezahlten Jugendurlaubes kannst du dich pro Jahr während fünf Arbeitstagen ehrenamtlich in einer sozialen Institution (z.B. als Ferienlagerleiter/in) engagieren. Während dieses Urlaubs muss dir dein Betrieb keinen Lohn zahlen. Am besten füllst du das speziell dafür vorgesehene Formular aus, das du beim entsprechenden Jugendverband beziehen kannst. Krach während der Lehre. Wo Menschen aufeinander treffen, kann es zu Konflikten kommen. Versuche mit deiner Lehrmeisterin oder deinem Lehrmeister im Gespräch zu bleiben. Auch sie oder er ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Wenn das Verhältnis ansonsten ungetrübt ist, wird man sicher ein Ohr für deine Anliegen haben und dir auch erklären können, warum diese oder jene Sache eben so sein muss. Vieles ist auch hier eine Frage des Tones... Falls du selbst nicht mehr weiter kommst, ist es besser, Hilfe zu beanspruchen, als die Lehre abzubrechen: entweder bei deinen Eltern oder im Kanton Basel-Landschaft beim/bei der Ausbildungsberater/in des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) bzw. im Kanton Basel-Stadt bei der/beim Berufsinspektor/in. Sie kennen die Lehrfirma und wissen, dass du dort in der Lehre bist, denn sie haben den Lehrvertrag überprüft und auch unterschrieben.

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BL

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Rosenstr. 25, 4410 Liestal, Tel. 061 927 28 28, Fax 061 927 28 30, www.afbb.bl.ch

BS

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Clarastrasse 13, 4008 Basel, Tel. 061 267 88 29, Fax 061 267 76 05, www.afbb.bs.ch Lernberatung Allgemeine Gewerbeschule Basel, Vogelsangstr. 15, 4005 Basel, Tel. 061 695 65 55, lernberatungags@bluemail.ch Lernberatung Berufsfachschule Basel, Kohlenberggasse 10, 4001 Basel, Tel. 061 267 55 56, bfs.lernberatung@edubs.ch


WER BEZAHLT DEINE AUSBILDUNG? Normalerweise bezahlen die Eltern deine Ausbildung und kommen für deinen Unterhalt auf – grundsätzlich sind sie auch bis zum Erreichen deiner Mündigkeit bzw. bis zum Abschluss deiner Erstausbildung dazu verpflichtet. Bist du in einer Lehre, so bezahlst du oft einen angemessenen Betrag an die Haushaltskosten. Sicher finden deine Eltern und du Lösungen. Mache deinen Eltern Vorschläge und äussere deine Wünsche. Überlege dir aber auch, was du ihnen anbieten kannst, um ihren Wünschen entgegenzukommen. Beispiel 1: Dein Ziel ist es, Chemiker/in zu werden. Auf normalem Ausbildungsweg würde dies die Matur und ein anschliessendes 4- bis 5-jähriges Studium bedeuten. Deine Eltern müssen nun, soweit ihnen dies zugemutet werden kann, deine Ausbildung mitfinanzieren. Sie können aber verlangen, dass du im elterlichen Haushalt wohnst und überdies einem Nebenerwerb nachgehst, um mit dem verdienten Geld deine Ausbildungskosten mitzutragen. Auch werden sie von ihrer Unterhaltspflicht befreit, wenn du aufgrund eigener Trödelei das Studium über die Norm verlängerst. Beispiel 2: Nachdem du die Lehre als Kauffrau/Kaufmann absolviert hast, arbeitest du fünf Jahre in deinem Beruf. Plötzlich kommst du auf die Idee, nachträglich die Matur zu machen und dann Biologie zu studieren. Dieser Berufswunsch zählt nicht mehr als Erstausbildung. Die Eltern haben deshalb keine Verpflichtung mehr, dir die Ausbildung zu finanzieren.

Kein Geld für’s Büffeln? Wenn dir und deinen Eltern finanzielle Mittel für die weitere Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit fehlen, kannst du beim Kanton einen Ausbildungsbeitrag, ein Stipendium oder ein zinsloses Ausbildungsdarlehen beantragen. Zusätzlich solltest du dich nach Möglichkeiten für andere Stipendiengelder erkundigen. Es gibt einzelne Stiftungen, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben, junge Menschen bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Dabei sind die Beiträge einer einzelnen Stiftung oft nur für einen bestimmten Beruf vorgesehen. Ein Verzeichnis liegt in der Berufsinformation oder dem BIZ auf. Bei Fragen und für die entsprechenden Adressen wende dich im Kanton Basel-Landschaft an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Abteilung Ausbildungsbeiträge bzw. im Kanton Basel-Stadt an das Amt für Ausbildungsbeiträge. Auch die pro juventute kann dir vielleicht weiterhelfen, oder du wirfst einen Blick in das «Stipendienhandbuch». BL

Amt für Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden, Tel. 061 925 79 99, www.afbb.bl.ch, stipendien@bl.ch

BS

Amt für Ausbildungsbeiträge, Münzgasse 16, Postfach 890, 4001 Basel, Tel. 061 267 29 11 Sozialberatung und Stipendien der Universität Basel, Postfach, Petersplatz 1, 4003 Basel, Tel. 061 267 30 20/38, Fax 061 267 12 30, sozialberatung@unibas.ch

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ARBEITSLOS ODER KEINE LEHRSTELLE GEFUNDEN? Kündige deine Stelle nicht ohne stichhaltigen Grund, bevor du nicht eine neue Stelle, schriftlich bestätigt und zu 100% sicher, hast! In der Schweiz ist praktisch jede/r Arbeitnehmer/in gegen Arbeitslosigkeit versichert. Von deinem Lohn entrichtest du und auch dein/e Arbeitgeber/in einen bestimmten Prozentsatz automatisch an die Arbeitslosenkasse. Wenn dir gekündigt worden ist, dann melde dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Landschaft beim (Gemeinde-)Arbeitsamt bzw. im Kanton Basel-Stadt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) als arbeitslos an. Nimm dazu folgende Unterlagen mit: • AHV-Ausweis • Wohnsitzbescheinigung • Ausländer/innen: Ausländerausweis, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung • Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben Als Arbeitslose/r hast du sowohl Rechte als auch Pflichten. Informiere dich beim Gemeindearbeitsamt oder beim KIGA (BL) bzw. beim RAV (BS). Man wird dir gerne weiterhelfen und dich informieren über offen gemeldete Arbeitsstellen, Beschäftigungsprogramme und Angebote für Weiterbildungskurse. Tageszeitungen, Computer und vieles mehr stehen dir dort zur Verfügung. Für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, gibt es sowohl in Baselland als auch in Basel-Stadt spezielle Angebote:

BL

Jugendberatungsstelle ‘wie weiter?’. ‘wie weiter?’ steht Jugendlichen im Alter von 16 bis 22 Jahren zur Verfügung. Die Beratungsstelle unterstützt Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die keine Anlehrstelle oder Lehrstelle finden, und Jugendliche, die ihre Lehre abgebrochen haben, damit sie den Weg in die Berufs- und Arbeitswelt finden. Folgende Angebote stehen dir zur Verfügung: Beratung und Begleitung, Hilfe bei der Lehrstellensuche, Bewerbungstraining, Schulung in Deutsch und Rechnen, Werkstattarbeit und PC-Training. check-in aprentas ist ein Trainingsprogramm für Jugendliche, für die die Angebote der Jugendberatungsstelle «wie weiter?» zu kurz sind. In erster Linie wird praktisch gearbeitet, daneben wird das Schulwissen verbessert. Die Anmeldung erfolgt über ‘wie weiter?’.

BS

PROJEKT «last minute». Kurz vor den Sommerferien startet «last minute» für motivierte Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt, die in letzter Minute eine Lehrstelle oder eine Anschlusslösung als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung suchen. Berufsberater/innen unterstützen und beraten dich während der Projektzeit und erarbeiten mit dir realistische Berufsziele und die Wege, diese zu erreichen. Auskunft gibt die Berufsberatung Basel-Stadt. In der Zwischenzeit kannst du dich beim RAV melden oder dich bei der Berufsberatung über Möglichkeiten erkundigen.

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BL/BS

LINK zum Beruf gibt Frauen und Männern ab 18 Jahren die Möglichkeit, einen fehlenden Schulabschluss nachzuholen. Je nach Vorbildung tritt man ins Niveau A oder E ein. Nach einem Jahr und bestandener Prüfung erhält man das entsprechende Abschlusszertifikat. Der Lehrgang ist berufsbegleitend.

BL

check-in aprentas, Walzwerk, Tramstrasse 66, 4142 Münchenstein, Tel. 061 415 30 90, monika.haefele@aprentas.com e Lehr mit Kick, Stützangebot für Lernende mit Lücken im Schulbereich, gewerblichindustrielle Berufsfachschule Liestal, Mühlemattstr. 34, 410 Liestal, Matthias Schürch, Tel. 061 906 88 40, Kick-Natel: 078 808 89 49, m.schuerch@gibliestal.ch, www.afbb.bl. > Für Jugendliche und Eltern > Infos zur Lehre Jugendberatungsstelle ‘wie weiter?’, Haupstrasse 28, 4127 Birsfelden, Tel. 061 925 79 79, Fax 061 925 79 80, www.afbb.bl.ch, wieweiter@bl.ch KIGA Baselland, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstr. 32, 4133 Pratteln 1, Tel. 061 826 77 77, Fax 061 826 77 88, www.kiga.bl.ch RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren), www.kiga.bl.ch Standorte der RAV BL: Gelterkinden, Laufen, Liestal, Münchenstein, Oberwil, Pratteln – Adresse siehe Telefonbuch oder unter www.kiga.bl.ch Sprungbrätt Muttenz, Informations- und Kurszentrum für Stellensuchende, Eptingerstr. 41, 4132 Muttenz, Tel. 061 465 10 40

BS

Interkulturelles Foyer, Bildung und Beruf – Unterstützung bei der Berufsfindung für junge arbeitslose Frauen (Migrantinnen und Einheimische), Birmannsgasse 8, 4055 Basel, Tel. 061 261 42 79, Fax 061 261 42 76, ifbb@foyerbasel.ch, www. foyerbasel.ch RAV, Regionale Arbeitsvermittlung, Utengasse 36, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 267 87 87, Fax 061 267 99 39 Hochstrasse 37, Postfach, 4002 Basel, Tel. 061 267 50 09, Fax 061 267 50 80 lotse, bildung + arbeit/coaching, Bildungs- und Arbeitsprogramm für fremdsprachige arbeitslose Jugendliche, Elsässerstr. 7, 4056 Basel, Tel. 061 271 04 56, Fax 061 271 04 59, www.lotse.ch, info@lotse.ch Schule für Brückenangebote, Clarastr. 56, 4005 Basel, Tel. 061 691 55 00, www.sba-basel.ch Studentische Arbeitsvermittlung, Dings – Stiftung für studentische Dienstleistungen, Kornhausgasse 2, 4051 Basel, Tel. 061 260 12 92, Fax 061 261 01 68, info@dings-shop.ch, www.dings-shop.ch

BL/BS

LINK zum Beruf, Allgemeine Gewerbeschule Basel, Vogelsangstr. 15, 4005 Basel, Tel. 061 695 62 23, gib.sekretariat@edubs.ch, www.agsbs.ch Mentoring, Hauptstr. 28, 4127 Birsfelden, Tel. 061 925 79 88, für junge Frauen in BaselLandschaft und Basel-Stadt: Steffi Wirth von Blarer, steffi.wirth@bl.ch, für junge Männer in Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Heinz Augsburger, heinz.augsburger@bl.ch, www.afbb.bl. > Für Jugendliche und Eltern > Keine Lehrstelle gefunden

www

www.treffpunkt-arbeit.ch

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DAS ZWISCHENJAHR Geschafft! Der lang ersehnte Moment ist da, die Schulzeit, vielleicht die Matur, das Diplom mit Erfolg erreicht… Und jetzt? Vielleicht hast du es verpasst, rechtzeitig eine Lehrstelle zu suchen? Geradewegs in die nächste Ausbildung stürzen? Alles so schnell wie möglich hinter sich bringen? Oder etwa eine Verschnaufpause ohne Prüfungsstress einlegen? Es gibt verschiedene Formen eines Zwischenjahres und jede hat ihre eigenen, spezifischen Vorteile. Also, die Sache will gut überlegt und geplant sein.

Jobben. Es gab Zeiten, in denen es relativ einfach war, einen Job zu finden. Zurzeit ist es schwieriger geworden. Es gibt aber immer noch verschiedene Betriebe, welche befristete Jobs anbieten. Gelegenheiten bieten vor allem das Baugewerbe, der kaufmännische Bereich, Warenhäuser sowie das Gesundheits- und Spitalwesen (v.a. Altersheime). Am besten fragst du bei Verwandten und Bekannten, Kollegen/innen, schaust im Stellenanzeiger nach. Oder melde dich direkt bei einem Betrieb, der dich interessiert, und frage, ob sie nicht eine Arbeit für jemanden wie dich zu vergeben hätten. Vielleicht findest du einzelne Angebote am Anschlagbrett (Stellenbörse) der Universität (www.unibas.ch/markt). Du kannst dich aber auch bei den verschiedenen Stellenvermittlungsbüros als potentielle Arbeitskraft melden. Hierbei gilt natürlich der Grundsatz: Je weniger wählerisch du bist, desto grösser sind deine Chancen, fündig zu werden. Der grösste Vorteil des Jobbens liegt in der Berufserfahrung, die du dabei gewinnst. Und ganz nebenbei erhältst du ja auch einen Lohn, welcher es dir erlaubt, deine Ausbildung mitzufinanzieren.

Praktikum. Wenn du dich bereits für einen Ausbildungsgang entschieden hast oder diesbezüglich noch etwas unsicher bist, kann dir das Praktikum helfen, dein zukünftiges Arbeitsumfeld in der Praxis etwas näher kennen zu lernen. Für verschiedene Ausbildungen ist ein entsprechendes Praktikum sogar Vorbedingung, um überhaupt eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Also: Informiere dich rechtzeitig, was, wo und wie erwartet wird. Sprachkurs oder Auslandaufenthalt. Würdest du lieber andere Menschen kennen lernen, vielleicht für eine bestimmte Zeit in einem anderen Land oder einer anderen Sprachregion der Schweiz leben? Kultur und Menschen erleben und erfahren? Möchtest du vielleicht einfach einmal weg von zu Hause? Jugendaustauschprogramme sind möglich in der Form von Ausland-Schuljahr, Lager, Praktikum oder Au-pair-Aufenthalt. Ein Zwischenjahr muss auch von der finanziellen Seite her gut geplant werden, denn manche Möglichkeiten können sehr bald auf das Portemonnaie drücken. Beschäftige dich früh genug mit deinen Plänen und Ideen, damit du nicht plötzlich mit leeren Händen dastehst. Für weitere Informationen, Hilfe und Tipps wende dich entweder an deine Schule oder an die nächstgelegene Berufs- und Studienberatungsstelle. Sie kennen die Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen.

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BL/BS

ch Jugendaustausch, Poststr. 10, Postfach 358, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 26 80, Fax 032 625 26 88, www.echanges.ch, austausch@echanges.ch Compagna + LK, Stellenvermittlung, vemittelt Au-pair-Stellen in der Westschweiz, Rosengasse 1, 4410 Liestal, Tel. & Fax 061 921 57 32, www.compagna.ch, walten@bluewin.ch Intermundo/Jugendaustausch Organisationen, Gerechtigkeitsgasse 12, Postfach 613, 3000 Bern 8, Tel. 031 326 29 20, Fax 031 326 29 23, www.intermundo.ch, info@intermundo.ch ICYE, Belpstr. 69, Postfach 473, 3000 Bern 14, Tel. 031 371 77 80, www.icye.ch, info@icye.ch

WWW

www.berufsberatung.ch www.berufsberatung.ch/dyn/8188.asp (Info für Fremdsprachige) www.ggg-basel.ch www.inteam-basel.ch www.jobfactory.ch www.lenabb.ch

Weiterführende Literatur • Was nach der Schule? Was junge Ausländer und Ausländerinnen und ihre Eltern

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wissen sollten. Hrg. Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB. vertrieb@svb-asop.ch. (Broschüre erhältlich in 15 Sprachen) Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft. Wird jedes Jahr an den Schulen verteilt. Nach der Orientierungsschule: Die Bildungswege. Erhältlich im Sekretariat jeder WBS und beim Ressort Schule BS. Berufswahlagenda. Diese erhältst du im 8. Schuljahr oder auf Anfrage beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung. Basler Studienführer. Erhältlich im Buchhandel oder bei der Studienberatung BS. Stipendienhandbuch. Im Buchhandel und bei der pro juventute erhältlich.

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Rechte Pflichten

Das Jugendalter ist geprägt von Wandel, Veränderung und Entwicklung. Neues will ausprobiert werden. Dazu gehören auch Um- und Irrwege. Eltern bekunden oft Mühe mit diesen Veränderungen. Stress und dauernde Auseinandersetzungen können die Folge sein. Hier ist es wichtig, dass Jugendliche und Eltern gemeinsam das Gespräch suchen.


Sicher hast du oft auch Diskussionen über Ausgang, Geld und Ausbildung mit deinen Eltern. Was dürfen sie entscheiden? Was darfst du alleine entscheiden? Im Prinzip haben deine Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr ein sehr grosses Entscheidungsrecht. Und doch: So ganz ohne Rechte bist auch du nicht. In der Kinderrechtskonvention sind Rechte und Schutz für Menschen bis 18 Jahre festgelegt (z.B. www.projuventute.ch). Darin wird u.a. festgehalten, dass z.B. deine Eltern deine Meinung zu allen Entscheidungen, die dich betreffen, anhören müssen. Für gute Problemlösungen kommt es deshalb darauf an, was Jugendliche und Eltern gemeinsam aushandeln.

JUGENDBERATUNGEN Wenn gemeinsame Gespräche mit den Eltern nicht mehr möglich sind, können Verwandte, Lehrpersonen oder die Jugendberatung oft weiterhelfen. Meistens sind auch die Eltern froh, wenn Drittpersonen im Konfliktfall vermitteln. Es gibt diverse Jugendberatungsstellen, die du auch bei anderen Problemen und Schwierigkeiten anrufen kannst. Das Telefon 147 kannst du sogar rund um die Uhr erreichen. Im Internet findest du ein vielfältiges Informationsangebot und E-Mail-Beratungen. Zögere nicht, Hilfe anzunehmen. Die Fachleute der Jugendberatungsstellen sind für dich da.

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BL

Familien- und Jugendberatung Birseck, Aesch, Arlesheim, Pfeffingen, Reinach, Hauptstr. 53, 4153 Reinach, Tel. 061 711 72 50, Fax 061 711 72 59, fjb-birseck@intergga.ch

BS

BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80, Fax 061 683 08 81, jugendberatung@bfa-bs.ch Familien- und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, 4005 Basel, Tel. 061 686 68 68, Fax 061 686 68 69, www.familienberatungbasel.ch, familienberatung@familienberatung.ch Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4001 Basel, Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, akjs@bs.ch

BL/BS

Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche, Tel. 147 Jugendberatung helpnet, Postfach 230, 4410 Liestal, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. Min.), helpnet@jugendsozialwerk.ch, www.jugendsozialwerk.ch Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 693 44 40, Fax 061 693 44 34, opferhilfe-basel@gmx.ch Frauenhaus-Beratungsstelle, Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 693 05 55, Fax 061 691 62 69 HDL, Beratung und Coaching für Jungen und Männer, Peter Merian-Strasse 49, 4002 Basel, Tel. 061 273 23 13, Fax 061 273 23 12, www.hdl.ch, g.jannuzzi@hdl.ch Männerbüro Region Basel, Beratungsstelle für gewalttätige und gewaltbetroffene Männer und Jugendliche, Drahtzugstr. 28, 4057 Basel, Tel. 061 691 02 02 Nottelefon, Beratungsstelle und Opferhilfe für gewaltbetroffene Frauen BS und BL (ab 18 Jahren), Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 692 91 11, Fax 061 692 91 15, www.nottelefon.ch


Triangel, Opferhilfe-Beratungsstelle beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche, Steinenring 53, 4052 Basel, Tel. 061 683 31 45, Fax 061 683 31 47, www.triangel-basel.ch, info@triangel-basel.ch

www

www.tschau.ch, Informationen und E-Mail-Beratung

WAS IST AB WELCHEM ALTER ERLAUBT? Schule, Job, Lehre. Ab 13 Jahren: • Während der Schulzeit darfst du an schulfreien Halbtagen, während höchstens 3 Stunden und während höchstens 2 Stunden an ganzen Schultagen Botengänge, leichte Arbeiten im Detailhandel und in Forstbetrieben übernehmen und für Handreichungen beim Sport herangezogen werden. • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf während der Schulzeit 9 Stunden und während den Schulferien 15 Stunden nicht überschreiten. Ab 14 Jahren: • In den Schulferien darfst du an Werktagen während höchstens 8 Stunden pro Tag 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber höchstens während der Hälfte der Ferien, maximal also drei Wochen lang. Generell nicht erlaubt sind der Service in Bars/Restaurants und Arbeit während der Nacht und an Sonntagen sowie gefährliche Arbeiten. Ab 16 Jahren: • Ferien- und Nebenjobs: Alle Arbeiten in einem Restaurant können übernommen werden. Verträge, die vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen werden, sind nur mit der Unterschrift der Eltern gültig. • Du hast bis zu deinem 20. Lebensjahr einen Ferienanspruch von mind. 5 Wochen (anschliessend 4 Wochen).

Geld. Selbst verdientes Geld gehört den Jugendlichen. Wenn jemand bei den Eltern lebt, haben die Eltern das Recht, einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten zu verlangen. Deine Eltern bestimmen, ob und wie viel Taschengeld du bekommst. Taschengeldempfehlungen: 5./6. Schuljahr: 15.– bis 25.– Fr. monatlich 7./8. Schuljahr: 25.– bis 35.– Fr. monatlich 9./10. Schuljahr: 35.– bis 40.– Fr. monatlich Danach: 50.– bis 100.– Fr. monatlich evtl. Kleider, Wäsche, Schuhe 70.– bis 100.– Fr. monatlich evtl. auswärtige Verpflegung 8.– bis 10.– Fr. täglich • Bei regelmässiger Erwerbstätigkeit kann ab 16 Jahren ein Post- oder Bankkonto eröffnet werden. • Bei einer Erwerbstätigkeit musst du ab 18 Jahren Steuern bezahlen.

Alkohol/Drogen. • Der Verkauf von alkoholischen Getränken wie Wein und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Stärkere alkoholische Getränke wie gebrannte Wasser oder Alkopops dürfen dir erst verkauft werden, wenn du 18 Jahre alt bist. • Der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-jährige ist in BS und BL gesetzlich verboten. • Sämtliche illegalen Drogen sind unabhängig von deinem Alter verboten, sowohl der Besitz als auch der Konsum sind strafbar. Folgende Substanzen gelten u.a. als illegale Drogen: Cannabis, Marihuana, Haschisch, Ecstasy, LSD, Kokain, Heroin, Crack. 35


Verkehrsmittel. Bis 14 Jahre darfst du alle Fahrzeuge ohne Motor selber fahren; danach ist die Führerprüfung für Mofa und Traktor möglich. Ab 16 Jahren dürfen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden (Voraussetzung: bestandene theoretische und praktische Prüfung). Die Auto- und Motorrad-Führerprüfung ist erst mit 18 Jahren erlaubt. Sexualität. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Sexuelle Handlungen mit oder zwischen jüngeren Menschen sind nur erlaubt, wenn der Altersunterschied nicht grösser als 3 Jahre ist.

Wohnen. Alleine Wohnen darfst du ab 18 Jahren (mit Erlaubnis deiner Eltern darfst du allerdings schon mit 16 Jahren ausziehen). Religion. Ab dem 16. Lebensjahr kannst du deine Religion selber bestimmen. Mit 18 Jahren bist du volljährig und kannst zudem: • heiraten ohne Einwilligung der Eltern • abstimmen und wählen (als Schweizer/in) • rechtsgültig unterschreiben (z.B. Verträge).

DAS JUGENDSTRAFRECHT Jugendliche können als Täter, Opfer, Zeuge oder Mitwissende mit strafbaren Handlungen in Kontakt kommen. In vielen Fällen sind Minderjährige Opfer von strafbaren Handlungen Erwachsener, sei es im Strassenverkehr oder in anderen Fällen. Immer wieder begehen aber auch Jugendliche Straftaten, vielfach gegenüber anderen Minderjährigen. Die häufigsten Delikte, die durch junge Menschen begangen werden, sind Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Aber beispielsweise auch der Konsum von Cannabis oder das «Frisieren» eines Töffs stellen strafbare Handlungen dar. Strafbar kann sich nicht nur machen, wer selber als Täter/in aktiv eine Straftat begeht, sondern auch wer jemand anderen zu einer Straftat anstiftet oder ihm dabei hilft (z.B. durch Ablenken der Kassiererin, «Schmiere Stehen»). Beispielsweise kannst du dich schon strafbar machen, wenn du passiv daneben stehst, während deine Kollegen einen Raub begehen. Getreu dem Motto: «mitgegangen, mitgehangen»! Von besonderer Bedeutung sind Gewaltdelikte. Es darf nicht sein, dass es Jugendliche nicht mehr wagen, «in den Ausgang» zu gehen, da sie vor der Gewalt anderer Jugendlicher Angst haben. Wenn doch etwas passiert, müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass dies aufhört und Jugendliche (oder Erwachsene), die Unrecht begangen haben, gestoppt werden und ihr Verhalten ändern. Dafür braucht es aber das Vertrauen und die Mithilfe der Jugendlichen und ihrer Eltern. Wenn Polizei und Justiz von Straftaten (zum Beispiel Raubdelikten und Erpressungen) nichts erfahren, können sie auch nichts dagegen unternehmen. Sie sind also sehr darauf angewiesen, dass sich Opfer von Straftaten an sie wenden. Ein grosser Teil solcher Delikte – sofern eine Anzeige erstattet wird – kann nämlich aufgeklärt und Deliktserien von Gruppen dadurch gestoppt werden. Die Täter/innen, auch Minderjährige, von massiven Straftaten wie Raub können in Untersuchungshaft genommen werden, wenn Haftgründe vorliegen. Falls erforderlich, werden 36


sie für kürzere oder längere Zeit in spezialisierten Jugendheimen platziert. Ist dies nicht nötig, erfolgt, verbunden mit klaren Weisungen, eine Entlassung nach Hause. Der grösste Teil dieser Jugendlichen verändert in der Folge das Verhalten und lässt sich kaum mehr schwere Delikte zuschulden kommen. Bei den meisten weniger schweren strafbaren Handlungen von Jugendlichen bleibt es in der Regel bei einem einzigen Kontakt mit Polizei und Justiz, denn wir alle machen manchmal Fehler. Versuche deswegen, falls du Opfer einer Straftat geworden bist, mit einer Vertrauensperson (z.B. Eltern, Schulsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiterin oder im Jugendhaus), mit Opferhilfestellen, der Fachstelle Kindesschutz oder auch mit der Polizei oder der Jugendanwaltschaft darüber zu sprechen (Adressen siehe auch unter «Gewalt»).

Was versteht man unter dem Jugendstrafrecht? Das Jugendstrafrecht ist neu im Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz JStG) separat zum Erwachsenenstrafrecht geregelt. Das JStG bestimmt die rechtlichen Folgen, wenn Minderjährige strafbare Handlungen begehen. Ziel des Jugendstrafrechts ist die Rückfallprävention, die Förderung sowie die soziale Eingliederung des Täters. Das Jugendstrafrecht geniesst eine Sonderstellung, da es viel mehr über die Erziehung und Betreuung der Minderjährigen enthält und es nicht bloss um die Bestrafung oder Vergeltung geht. Wichtig ist, dass der/die Täter/in begreift, was schlecht gelaufen ist, dass man für sein Handeln geradestehen muss, nach Möglichkeit den Schaden wieder gutmacht und sein Verhalten ändert. Zunächst wird geprüft, ob der/die Jugendliche irgendwelche Erziehungs-, Betreuungs- oder Therapiemassnahmen benötigt. Ist dies der Fall, können Schutzmassnahmen wie z.B. eine Aufsicht oder Betreuung, ein Heimaufenthalt, eine Therapie oder psychologische Unterstützung angeordnet werden. Sind solche Schutzmassnahmen nicht erforderlich, werden Strafen ausgesprochen (Verweis, Persönliche Leistung, Busse, Freiheitsentzug in der Regel bis zu einem Jahr). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Strafbefreiung erfolgen. Das Recht ist nicht dazu da, einzelne Personengruppen zu schikanieren, sondern um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen, Schwächere zu schützen und nicht einfach das Recht des Stärkeren walten zu lassen. Für detaillierte Informationen über das Strafverfahren oder allgemeine Infos zum Jugendstrafrecht: www.jugendanwaltschaft.bl.ch (BL) und www.stawa-bs.ch (BS).

Für wen gilt das Jugendstrafrecht? Das JStG gilt für Personen, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine Straftat begangen haben. Kinder unter 10 Jahren fallen nicht unter das JStG. Wenn unter 18-jährige strafbare Handlungen begehen, werden die Eltern und unter Umständen auch die Vormundschaftsbehörde informiert. Mit Busse und Freiheitsentzug können nur Jugendliche ab 15 Jahren bestraft werden. Diese Strafen können unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Erstmalige) auch bedingt ausgesprochen werden; d.h. dem/der Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, sich während einer festgelegten Probezeit zu bewähren. Bei sehr schweren Taten können Jugendliche ab 16 Jahren auch mit Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren bestraft werden. Für junge Erwachsene (18–25 Jahre) gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht. Sie werden also nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt.

BL

Jugendanwaltschaft Baselland, Rheinstrasse 55, 4410 Liestal, Tel. 061 925 64 00, www.jugendanwaltschaft.bl.ch 37


Jugenddienst der Polizei Baselland: Leiter Jugenddienst: Kurt Frei, Tel. 061 926 31 50 Polizeistützpunkt Liestal: Daniel Wenger, Tel. 061 926 31 43 Polizeistützpunkt Muttenz: René Schaub, Tel. 061 467 17 39 Polizeistützpunkt Reinach: Sandra Kräuchi, Tel. 061 717 19 41 Polizeistützpunkt Binningen: Peter Schelker, Tel. 061 425 65 23 Polizeistützpunkt Sissach: vakant, Tel. 061 976 88 47 Polizeistützpunkt Laufen: Marcel Tresch, Tel. 061 766 17 18

BS

Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, Innere Margarethenstr. 14, 4051 Basel, Tel. 061 267 71 71, www.stawa-bs.ch Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt, Postfach 455, 4001 Basel, Beatrice Inglin–Buomberger und Dieter von Blarer, Tel. 061 261 60 50, Fax 061 261 66 58, www.ombudsstelle.bs.ch, info@ombudsstelle.bs.ch

AUSLÄNDISCHE JUGENDLICHE Vielleicht gehörst du zu denjenigen Jugendlichen, die statt einem Schweizer Pass einen ausländischen Pass besitzen. Auch wenn du in der Schweiz geboren bist und Dialekt sprichst, sind für dich einige spezielle Informationen wichtig.

Beratungsdienste. Im Kanton Basel-Landschaft hilft dir der kostenlose Beratungsdienst des Ausländerdienstes BL (ald) weiter. Das Beratungsteam vom ald befasst sich im Rahmen der Sprechstunde (10-sprachig) mit allen Belangen, die der Alltag mit sich bringt. Der Ausländerdienst BL bietet auch verschiedene Kurse an, insbesondere Deutschkurse, Staatskundekurse und Beschäftigungsprogramme. Im Kanton Basel-Stadt kannst du dich an die Ausländerberatung der GGG wenden. Sie kann dir nützliche Adressen und vieles mehr vermitteln. Eine Liste mit Deutsch- und Integrationskursen findest du ausserdem unter www.welcome-to-basel.bs.ch.

BL

Ausländerdienst BL (ald), Bahnhofstr. 16, 4133 Pratteln, Tel. 061 827 99 00, Fax 061 827 99 09, info@auslaenderdienstbl.ch, www.auslaenderdienstbl.ch

BS

Ausländerberatung der GGG, Eulerstr. 26, 4051 Basel, Tel. 061 206 92 22, Fax 061 272 64 57, www.auslaenderberatung-basel.ch

Aufenthaltsbewilligungen. Als ausländische/r Jugendliche/r bist du normalerweise im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung. Wenn du in einem anderen Kanton arbeiten oder wohnen möchtest, erkundige dich bei der Ausländerbehörde, ob du dazu eine Bewilligung benötigst.

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Bitte denke auch daran, wenn du dich mindestens sechs Monate im Ausland – z.B. in deinem Heimatland – aufhältst, dass du dann deine Aufenthaltsbewilligung verlierst. Damit dies nicht geschieht, musst du rechtzeitig (vor dem Aufenthalt oder während der ersten sechs Monate) bei der Ausländerbehörde ein Gesuch stellen. Ausweis B, Aufenthalter/innen. Dies sind Ausländer/innen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Bewilligung wird in der Regel jährlich oder alle fünf Jahre (für Angehörige aus den EU/EFTA-Staaten) verlängert. Ausweis C, Niedergelassene. Nach einem Aufenthalt in der Schweiz von fünf (EU/EFTA) oder zehn Jahren kann eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht ist nun unbeschränkt. Ausländer/innen haben zwar kein Stimm- und Wahlrecht, sind aber sonst den Schweizern/innen weitgehend gleichgestellt. Ausweis L, Kurzaufenthalter/innen. Kurzaufenthalter/innen halten sich befristet – in der Regel für weniger als ein Jahr – in der Schweiz auf (z.B. für ein Praktikum, Au-pair-Aufenthalt). Ausweis G, Grenzgänger/innen. Ausländer/innen, die im ausländischen Grenzgebiet wohnen und in der Schweiz erwerbstätig sind, erhalten den Ausweis G. Ausweis F, vorläufig Aufgenommene. Betroffen sind vor allem Flüchtlinge aus Krisengebieten und abgewiesene Flüchtlinge, deren Rückreise aber nicht möglich oder zumutbar ist. Die vorläufige Aufnahme gilt meistens für ein Jahr und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden. Ausweis N, Asylsuchende. Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und noch im Asylverfahren sind, erhalten den Ausweis N. Visum. Ein Visum gilt drei Monate und wird von Touristen/innen aus visumspflichtigen Staaten beantragt. Touristen/innen dürfen in der Schweiz nicht erwerbstätig sein. Besucher/innen. Ohne Aufenthaltsbewilligungen dürfen Leute aus nicht visumspflichtigen Staaten bis zu drei Monaten in der Schweiz bleiben, höchstens jedoch sechs Monate im Jahr.

Einbürgerungen. Wenn du schon länger in der Schweiz lebst, möchtest du vielleicht Schweizer/in werden. Das Schweizer und das Gemeinde-Bürgerrecht kannst du beantragen, wenn du: • insgesamt 12 Jahre in der Schweiz gewohnt hast (die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr werden doppelt gerechnet);

• die letzten fünf Jahre im gleichen Kanton ununterbrochen gewohnt hast; • in den letzten Jahren in der jeweiligen Gemeinde gewohnt hast (Gemeinden von Baselland: in der Regel fünf Jahre; Gemeinden von Basel-Stadt: drei Jahre);

• keine laufenden Schulden oder Betreibungen hast; • keine laufenden Strafverfahren gegen dich bestehen (offene Bussen, Haft- oder Zuchthausstrafen);

• alle erforderlichen Papiere, wie z.B. Geburtsschein, Wohnsitzbescheinigung, Betreibungsregister-Auszug, Zentralstrafregister-Auszug, Steuerausweis, vorlegen kannst;

• mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten (insbesondere auch mit der deutschen Sprache) und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut bist, die schweizerische Demokratie bejahst und die geltende Rechtsordnung respektierst.

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Wenn du diese Auflagen erfüllst, kannst du – unabhängig von deiner Aufenthaltsbewilligung – die Einbürgerung beantragen. Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich (mind. Fr. 1000.–). Üblicherweise sind die Kosten bei Jugendlichen etwas tiefer. In der Regel dauert ein Einbürgerungsverfahren zwei bis drei Jahre. Im Kanton Basel-Stadt können Jugendliche unter 23 Jahren – wenn sie während mindestens fünf Jahren in der Schweiz zur Schule gegangen sind – bereits nach drei Jahren Wohnsitz im Kanton und einem Jahr in der Gemeinde eingebürgert werden. Zusätzlich gibt es bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung. Frage auf jeden Fall nach, ob bei dir dieses Verfahren angewendet werden kann. Eine erleichterte Einbürgerung dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Die Doppelbürgerschaft ist aus Schweizer Sicht grundsätzlich möglich. Du musst jedoch auf der Botschaft deines Heimatlandes nach dessen Regelung fragen. Für türkische, jugoslawische, französische und australische Staatsangehörige ist es z.B. möglich, beide Pässe zu besitzen. Andere Staaten erlauben dies zum Teil nicht. Nach der Einbürgerung gelten für alle Männer dieselben Militärpflichten. Das bedeutet, dass du bis zu deinem 25. Geburtstag für die Aushebung (für den Militärdienst) aufgeboten werden kannst. Hast du bereits in einem anderen Land Militärdienst geleistet, wirst du in der Regel nicht mehr zum Dienst aufgeboten.

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BL

Anlaufstelle Baselland für Asylsuchende und andere AusländerInnen, Oberfeldstrasse 11a, 4433 Pratteln, Tel. 061 821 44 77, Fax 061 821 45 83, anlaufstellebl@keep.touch.ch Ausländerdienst BL (ald), Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln, Tel. 061 827 99 00, Fax 061 827 99 09, info@auslaenderdienstbl.ch, www.auslaenderdienstbl.ch STOPP RASSISMUS, Nordwestschweizer Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus, Oberfeldstrasse 11a, 4133 Pratteln, Tel. 061 821 44 55, Fax 061 821 45 83, info@stopprassismus.ch Einbürgerungen, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Bürgerrechtswesen, Allee 6, 4410 Liestal, Tel. 061 925 57 15

BS

Ausländerberatung der GGG, Eulerstr. 26, 4051 Basel, Tel. 061 206 92 22 Bürgerrechtsdienst des Zivilstandsamtes BS, Rittergasse 11, Postfach, 4010 Basel, Tel. 061 267 95 90, Tel. 061 267 81 81, www.bs.ch/einbuergerung Bürgergemeinde der Stadt Basel, Stadthausgasse 13, 4001 Basel, Tel. 061 269 96 10, www.buergergemeindebasel.ch Kantonale Anlaufstelle Rassistische Diskriminierung des Kanton Basel-Stadt, Tel. 061 267 70 45, integration@sid.bs.ch Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Bevölkerung und Migration, Spiegelgasse 6–12, 4001 Basel, Tel. 061 267 71 71, www.bdm.bs.ch (Auskünfte unter Aufenthaltsregelungen)

WWW

www.integration-bsbl.ch www.welcome-to-basel.bs.ch


PROBLEME MIT DEN BEHÖRDEN? Wenn du Probleme mit Behörden und Verwaltung von Kanton und Gemeinden hast, kannst du dich an die Ombudsstelle wenden. Sie ist unabhängige Vermittlungsstelle zwischen Bevölkerung und den Institutionen mit öffentlichen Aufgaben und steht kostenlos zur Verfügung. Die Mitarbeitenden der Ombudsstellen hören sich alle Hilfesuchenden persönlich an. Weil die Anwendung von Vorschriften manchmal sehr kompliziert ist, versuchen sie, den Sachverhalt im beratenden Gespräch einfach und klar darzustellen, nehmen die Beschwerden entgegen und untersuchen ohne Vorurteile, ob die Amts- und Dienststellen rechtmässig, korrekt und zweckmässig gehandelt haben. Ziel ist es, durch Vermittlung eine Lösung der Konflikte zu erreichen. Behörden und Institutionen sind der Ombudsstelle gegenüber zu uneingeschränkter Auskunft verpflichtet. Die Mitarbeitenden der Ombudsstellen unterstehen, ähnlich wie ein Arzt oder eine Ärztin, der Schweigepflicht. Beschwerden und schriftliche Unterlagen leiten sie nur im Einverständnis mit den Hilfesuchenden weiter.

BL

Ombudsman des Kantons Basel-Landschaft: Franz Bloch, Rheinstrasse 28, 4410 Liestal, Tel. 061 925 62 90, Fax 061 921 99 79, franz.bloch@omb.bl.ch

BS

Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt: Beatrice Inglin-Buomberger und Dieter von Blarer, Freie Strasse 52, Postfach 455, 4001 Basel, Tel. 061 261 60 50, Fax 061 261 66 58, www.ombudsstelle.bs.ch, info@ombudsstelle.bs.ch.

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Gesundheit

In jeder Zeitung findest du jenste Gesundheitstipps, die dir sagen, wie du gesund, munter und fit wirst. Was du brauchst, um dich wohl zu fühlen, kannst aber nur du selbst sagen und entsprechend zu dir schauen. Damit deine Gesundheit in der Balance bleibt, kannst du auch andere Bedingungen verbessern. Mit Bewegung, einer ausgewogenen Ernährung, Entspannung und genügend Schlaf tust du einiges für dein persönliches Wohlbefinden und deine Gesundheit.


Deine Gesundheit ist nicht einfach gut oder schlecht. Vieles hat einen Einfluss auf sie: deine Umwelt, dein Erbgut und deine Seele. Nach der heutigen Vorstellung ist Gesundheit etwas, das sich ständig verändert. Du und auch alle anderen Menschen versuchen, mit der Umwelt möglichst gut zurechtzukommen und zufrieden mit sich selbst zu sein. Dein Wohlbefinden hat sicher mit deiner Gesundheit zu tun, aber nicht nur: Wenn du mit dir selbst zufrieden bist, ist ein wenig Kopfweh eher auszuhalten als in stressigen Phasen. Wie du dich fühlst, ist also von dir selbst, aber auch vom Tag, deinen Freunden, dem Schulstress und anderen Faktoren abhängig. Wenn einmal nicht alles nach deinen Wünschen läuft, ist es wichtig, dass du weisst, wie du dir selbst helfen kannst. Tu dir etwas Gutes, lass dich verwöhnen oder rede mit einer guten Freundin oder mit deinem besten Freund darüber.

IMMER AUF DRAHT ODER EHER EIN COUCH POTATO? Bewegung, Ernährung und Entspannung hängen zusammen. Wenn du dich viel bewegst, kannst du überschüssige Energie und Spannungen abbauen. Dadurch bist du viel ausgeglichener und weniger gestresst. Das heisst aber nicht, dass du nun jeden Tag stundenlang in der Gegend umherrennen musst. Eine halbe Stunde täglich reicht schon: Du kannst gemütlich mit den Rollerblades durch die Gegend cruisen, mit dem Velo unterwegs sein oder eine Station früher aussteigen und die restliche Strecke zu Fuss zurücklegen. Wenn du deine Freundinnen oder Freunde motivieren kannst, dich zu begleiten, macht die Sache sicher noch mehr Spass. Und du merkst, wie schnell diese halbe Stunde vergeht. Wenn du dich regelmässig bewegst, verbrauchst du auch zusätzliche Energie aus der Nahrung und stärkst deine Muskeln. Das wirkt sich auch positiv auf deinen Körper aus: deine Haltung wird besser und dein Körper ist in Form und dadurch straffer. Wenn du dich mehr bewegen möchtest, kannst du zusätzlich durch gezieltes Training auch deine Ausdauer, deine Kraft oder deine Beweglichkeit trainieren. Beim Joggen oder Walken geht es beispielsweise um die Ausdauer, im Krafttraining um die Kraft und im Poweryoga werden Kraft und Beweglichkeit trainiert. Möchtest du deine Beweglichkeit verbessern, kannst du regelmässig stretchen. Im Abschnitt «Sport» im Kapitel «Freizeit» erhältst du dazu verschiedene Anregungen.

WAS KOMMT AUF DEINEN TELLER? Fit, schlank und ausgeglichen sein, das möchten die meisten. Wenn du dich ausgewogen ernährst, bekommt dein Körper alles Notwendige, um einen abwechslungsreichen, manchmal vielleicht auch stressigen Alltag gut bewältigen zu können. So könnte dein Speisezettel aussehen: Fang den Tag zum Beispiel mit einem feinen Müesli mit Früchten und Milch an. Nimm dir für die grosse Pause einen Apfel oder eine Birne und ein paar Nüsse mit. Iss mittags einen Salat und ein Menü, das dir ausser Fleisch oder Fisch auch

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Reis, Teigwaren oder Kartoffeln und eine Portion Gemüse bietet. Ein Riegel Schokolade rundet das Essen für dich vielleicht gut ab. Nachmittags möchtest du mit deinen Kollegen Glacee essen gehen? Dann könnte das Nachtessen für dich aus einem Glas Milch, zwei Scheiben Brot, geschnittenen Rüebli, Gurken oder Fenchel mit einem Tomaten-Joghurt-Dip bestehen... Das Prinzip ist: Iss von allem und achte darauf, dass es auf deinem Teller farbig und abwechslungsreich zugeht. Hamburger, Chips und Süssigkeiten liefern vor allem Kalorien, deswegen sollten sie auf deinem Speisezettel keine Hauptrolle bekommen…

Essmaleins auf einen Blick • Guter Start mit einem Frühstück. Flocken oder Brot zusammen mit einem Milchprodukt und einer Frucht sorgen dafür, dass du schon morgens voll da bist. • Regelmässig essen. Mit Frühstück, Mittagessen, Nachtessen als Hauptmahlzeiten und dazwischen zwei kleineren Mahlzeiten (Znüni und Zvieri) bist du den ganzen Tag satt. • Trennen von Essen und Beschäftigen. Nur wer in Ruhe isst, ohne Streit und Stress, aber auch ohne Nebenbeschäftigung wie Fernsehschauen, Computer spielen oder telefonieren, wird mit Genuss satt und bietet dem Körper, was er braucht. • Von allen Lebensmittelgruppen essen. Reichlich Früchte/Gemüse/Salat und Getreideprodukte/Kartoffeln/Hülsenfrüchte, ausreichend Milchprodukte und Fleisch, Fisch, Eier und wenig Fettes, Süssigkeiten, Knabbereien: Wenn du dich daran hältst, hast du ausreichend Power und nicht zu viele Kilos. • Reichlich trinken. Trinke viel Wasser und ungesüsste Getränke; gesüsste Getränke wie Cola, Eistee, Citro etc. haben nicht nur unnötige Kalorien, sondern erfordern auch, das du die Zähne putzest!

WIE VIEL SCHLÄFST DU? Fast einen Drittel deines Lebens verbringst du schlafend im Bett, denn der Schlaf ist unser wichtigstes Mittel zur Erholung. Du solltest wissen, wie viel Schlaf du durchschnittlich brauchst, um am nächsten Tag wieder voll fit zu sein. Normalerweise sind das zwischen acht und zehn Stunden. Wenn du mehrere Tage nicht viel schläfst, ist das nicht so schlimm, sofern du am Wochenende nachschlafen kannst. Schlafprobleme kommen oft vor bei jungen Menschen sowohl beim Einschlafen als auch beim Durchschlafen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass du deinen eigenen Schlafrhythmus findest und immer etwa zur gleichen Zeit ins Bett gehst. Ebenso helfen Dir auch regelmässige Bewegung, leichte Abendessen und genügend Entspannung. Gestalte die letzte halbe Stunde vor dem Einschlafen nach deinen Wünschen, indem du beispielsweise noch etwas leise Musik hörst, etwas liest oder einen Tee trinkst. Laute Musik, Computerspiele, DVD oder TV – egal welches Programm – regen wegen der Reizüberflutung zu stark an und behindern das Einschlafen, ebenso angestellte Handys wegen der Strahlenbelastung. Lassen sich deine Schlafprobleme nicht durch deine Anpassungen verändern, solltest du dich von einer Fachperson, beispielsweise deiner Ärztin oder deinem Arzt, beraten lassen. Sie können dich sicher unterstützen, damit du wieder ausgeruht in den Tag starten kannst.

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BIST DU OFT GESTRESST? Du bist sicher auch ab und zu gestresst: Termindruck, Ärger mit dem besten Freund, nervende Geschwister und unzufriedene Eltern und zur Krönung noch ein spriessender Pickel auf dem Kinn. Am Morgen den Bus verpasst, die Lehrerin stresst… Das gehört dazu. Das Wort Stress kommt übrigens aus dem Englischen und wurde für Materialprüfungen verwendet: Wie lange kann man ein Drahtseil spannen, bis es reisst? So ähnlich geht es unseren Nerven manchmal auch. Ein wenig Stress kann ganz spannend sein. In geringen Dosierungen kann Stress leistungssteigernd und anregend wirken. Vielleicht gehörst du auch zu denjenigen, die immer ein bisschen Druck brauchen, zum Beispiel um dich auf einen Vortrag vorzubereiten. Oder du hörst Musik beim Arbeiten, weil du dich dann sogar besser konzentrieren kannst. Ganz abschaffen sollten wir den Stress also nicht, aber wir müssen schauen, dass er nicht zu gross wird. Denn dann wird man hektisch, planlos und macht Fehler. Wenn das häufig vorkommt, kann er sogar krank machen. Man weiss heute, dass Stress zu körperlichen Langzeitfolgen wie Magenbeschwerden, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen und zu einer Schwächung der Abwehrkräfte führen kann.

Wege aus dem Stress. Man kann beispielsweise ein Bad nehmen, ruhige Musik hören, einen Spaziergang machen und so neue Energie tanken. Es gibt aber auch systematische, längerfristige und noch effektivere Vorgehensweisen. Wenn verschiedene Menschen den gleichen Stressauslösern (z. B. Termindruck) ausgesetzt sind, bewerten sie diese oft unterschiedlich. Rede darüber mal mit deinen Kolleginnen und Kollegen. Ein Teil des Stresses ist also durch die Intensität und Dauer objektiver Auslöser bedingt, ein weiterer Teil durch unsere eigene Bewertung. Es lohnt sich, die Stressauslöser und den eigenen Umgang mit Problemen genauer unter die Lupe zu nehmen: • Welche Stressauslöser sind vermeidbar, welche nicht? • Was ist mir wichtig? Was kann ich streichen, worauf möchte ich nicht verzichten?

• • • •

Bin ich zu perfektionistisch oder stelle ich (oder stellt meine Umwelt) unrealistische Erwartungen an mich? Was sind meine Ziele und wie kann ich sie erreichen? Wo bekomme ich Unterstützung? Wie steht es mit meiner Zeitplanung? Nehme ich mir genug Zeit für Freunde, Hobbys und Sachen, die mir Spass machen? Kann ich auch mal «nein» sagen? Wie wär’s mit dem Lernen einer Entspannungstechnik wie Muskelrelaxation oder Yoga?

ANGST Angst ist lebenswichtig: Stellt euch vor, ihr hättet keine Angst, ohne zu schauen über eine befahrene Strasse zu laufen! Angst warnt uns vor Gefahren. Wir wären längst ausgestorben, wenn wir nicht in lebensbedrohlichen Situationen Angst hätten. Angst kann aber unrealistisch und zu viel sein: Wenn man jeden Raum nach Spinnen absuchen muss, 46


bevor man sich darin aufhalten kann; oder wenn man sich nicht traut, mit einem Lift zu fahren.

Angst wie in Urzeiten. Wir sind immer noch an eine Umwelt angepasst, wie sie unsere Höhlen bewohnenden Vorfahren vorgefunden haben. Tauchte dort ein Säbelzahntiger oder ein Höhlenbär auf, war es sinnvoll, dass sich der Körper blitzschnell auf einen Kampf oder – wenn aussichtslos – auf die Flucht vorbereitete. Bei Bedrohung schlägt daher das Herz schneller, das Blut wird in die Muskeln gepumpt, die Atmung beschleunigt sich, damit mehr Sauerstoff aufgenommen werden kann. Die Aufmerksamkeit wird allein auf die Gefahr beschränkt. Stellt euch nun vor, ihr schreibt eine Mathearbeit. Euch schiesst durch den Kopf: «Wenn ich das nicht kann. Das gibt sicher eine ungenügende Note». Das Herz beginnt zu rasen, ihr fühlt euch gefährdet und nun läuft das Steinzeitprogramm hier und heute ab. Euer Körper wird auf Flucht oder Kampf eingestellt, ihr könnt nur noch an die drohende schlechte Note denken... keine gute Voraussetzung für einen klaren Kopf. Trotzdem ist diese Körperreaktion in vielen, wirklich brenzligen Situationen auch heute noch biologisch sinnvoll, zum Beispiel wenn ihr in Sekundenschnelle von der Strasse springen müsst, um einem Auto auszuweichen. Die Angstsymptome wie Schwindel, Herzklopfen, Atemlosigkeit können erschrecken und beunruhigen. Es ist wichtig zu wissen, dass sie an sich harmlose und mit der Zeit abklingende Begleiterscheinungen der Angst sind.

Wege aus der Angst. Was tun, damit die Angst nicht zu stark wird und wir in unpassenden Situationen nicht einer zu starken körperlichen Reaktion ausgesetzt sind? Wie können wir verhindern, dass unser Körper gar in einer dauernden Alarmbereitschaft ist, die Energie zehrt und erschöpft? Hier hilft es, gezielt Mut zu trainieren: • Genau hinschauen: Was ist geschehen? Was denke ich darüber? Gibt es andere Erklärungen? Gibt es Beweise dafür oder dagegen? • Gefahr abschätzen: Was ist das Schlimmste, das passieren könnte? Überschätze ich es nicht? Was wären die Konsequenzen? Mache ich aus einer Mücke einen Elefanten? Wie kann ich mich auf das Wahrscheinlichste einrichten und das Schlimmste verhindern? • Mit Eltern oder Freundinnen und Freunden darüber reden: Was machen andere für Erfahrungen? • Informationen sammeln, zum Beispiel aus dem Internet und aus Büchern. • Übung macht den Meister: Nicht weglaufen, sondern genau das machen, was Angst macht – natürlich nur, wenn es nicht wirklich gefährlich ist. • Hilfe suchen: Scheue dich nicht, bei einer Fachperson Hilfe zu holen. Wende dich an eine Jugendpsychologin/einen Jugendpsychologen oder an eine Jugendpsychiaterin/einen Jugendpsychiater. Wenn Ängste einem diktieren, wie man zu leben hat, dann ist es wichtig, dass man dagegen gezielt vorgeht. Ängste können heute nämlich sehr erfolgreich behandelt werden. Und zum Schluss noch ein paar Tipps für Prüfungen: • Checke deine Prüfungsvorbereitungen und Lerntechniken. • Sorge für Entspannung (s. oben: Wege aus dem Stress). • Versuche negative Gedanken durch hilfreiche zu ersetzen («Ich werde das schaffen»). • Stellst du oder stellt dein Umfeld unrealistische Erwartungen an dich? Hilfe zur Klärung gibt es bei der Berufs- und Studienberatung. 47


BL

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd Bruderholz, Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00, kjpd.bholz@kpd.ch Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 23 55, Fax 061 761 66 11, kjpd.liestal@kpd.ch Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00, kjpd.liestal@kpd.ch Schulpsychologischer Dienst Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65, Fax 061 486 26 70 Binningen: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00, Fax 061 426 92 19 Laufen: Enge Gasse, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23, Fax 061 761 46 66 Liestal: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20, Fax 061 921 18 71 Muttenz: Hauptstr. 89, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 55 59, Fax 061 463 25 13

BS

Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP), Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21, Fax 061 685 21 78 Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, Fax 061 272 36 88, g-p@bs.ch, www.gesundheitsdienste.bs.ch/schularzt.htm Schulpsychologischer Dienst Basel-Stadt, Austrasse 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00, www.spd-basel.ch

BL/BS

Hausärztin, Hausarzt oder Kinderärztin, Kinderarzt in deiner Nähe. Verein Gsünder Basel, Güterstr. 141, 4053 Basel, Tel. 061 263 03 36, Fax 061 263 03 37, www.gsuenderbasel.ch, info@gsuenderbasel.ch 147 Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche, Tel. 147 helpnet jugendberatung, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. Min.)

www

www.suissebalance.ch (Ernährungs- und Bewegungsinformationen) www.sge-ssn.ch (Schweizerische Gesellschaft für Ernährung) www.talkingfood.de www.aufgeschmeckt.de www.tschau.ch

LITERATUR • S. Schmidt-Traub (2001): Selbsthilfe bei Angst im Kindes- und Jugendalter, Göttingen: Hogrefe • S. Schneider, S. Borer (2002): Nur keine Panik. Was Kids über Angst wissen sollten. Pro Juventute (eher für die Jüngeren) • Schmid N. (1995): Frei von Prüfungsstress. Aarau: Sauerländer (mit Tonkassette)

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Liebe Sexualität

Sexualität ist im ganzen Leben wichtig. Du kannst Sexualität mit dem Erlernen einer Sprache vergleichen. Gute Sexualität ist nicht einfach angeboren, sie muss erlernt und geübt und immer wieder deinen wechselnden Bedürfnissen und Lebensphasen angepasst werden.


Für jede Person spielt Sexualität eine andere Rolle. Für die einen ist sie im Moment wichtig, für andere hat sie zurzeit wenig Bedeutung und es besteht kein Bedürfnis nach Sexualität. Deine eigenen Bedürfnisse und Vorlieben findest du am besten heraus, wenn du dir Zeit nimmst und dich mit deinen Gefühlen, Reaktionen, Empfindungen, Sehnsüchten, Wünschen und Phantasien wie auch mit deinem eigenen Körper beschäftigst. Du kannst dadurch sehr viel Neues und Spannendes entdecken. Auch Berührungen des eigenen Körpers zeigen dir und lehren dich, wo und wie Körperstellen erregbar sind, es kann prickelnd und angenehm sein. Du merkst dadurch, was dir gefällt und was du nicht willst. Finde heraus, welchen Gedanken du gerne nachhängst, wie die Umgebung und die Stimmung sein müssen und welche Vorlieben und Abneigungen du hast. Neben der partnerschaftlichen Sexualität behältst du immer deine persönliche Sexualität, deine Intimsphäre, über welche du ganz alleine bestimmst und du niemandem Rechenschaft schuldig bist. Partnerschaftliche und eigene Sexualität schliessen sich aber nicht aus. In einer Partnerschaft hast nicht nur du, sondern auch dein Gegenüber sexuelle Wünsche und Vorstellungen von Nähe, Zärtlichkeit oder Liebe. Es ist spannend, diese Bedürfnisse auch bei deiner Freundin oder deinem Freund zu erforschen und gegenseitig mitzuteilen und so Formen zu finden, welche euch beiden gut gefallen. Sexualität ist sehr bunt, reichhaltig und mehr als nur miteinander schlafen. Sie beinhaltet auch, einander zu umarmen, sich zu lieben, erotische Worte zu sagen, zu schmusen, nebeneinander zu liegen, einander zu verwöhnen, zu streicheln und vieles mehr – also alles, was dir Freude und Spass macht. Sei das alleine oder zu zweit, mit einer Freundin oder einem Freund. Du kannst dich aber auch als Mädchen in ein Mädchen oder als Junge in einen Jungen verlieben. Auch die sexuelle Orientierung ist nicht starr und kann sich im Verlauf deines Lebens ändern, es braucht Mut, zu seiner Neigung zu stehen. Wichtig ist, dass du deinen Weg gehst. In der Sexualität gibt es immer wieder Situationen und Momente, auf die du nicht vorbereitet bist. Du wirst davon überrumpelt, zum Beispiel wenn du dich plötzlich in eine Person verliebst. Verliebt zu sein bedeutet, dass du dich zu einer Person sehr hingezogen fühlst und sie dir nicht mehr aus dem Kopf geht. Deine Gedanken an dieses Mädchen oder diesen Jungen sind aufregend. Wenn du diese Person siehst, bleiben dir die Worte im Hals stecken. Dein Herz macht grosse Sprünge. Du findest diese Person super. Du bewunderst und respektierst sie so, wie sie ist. Du hast den Wunsch, so viel Zeit wie möglich mit ihr zu verbringen. In einer Liebesbeziehung kommen immer zwei Menschen mit verschiedenen Lebenserfahrungen und unterschiedlichen Geschichten zusammen. Jede, jeder reagiert in einer Situation auf andere Weise und oft unverständlich für den anderen. Das kann schnell zu Irrtümern und Missverständnissen führen. Hier sind das Gespräch und der Austausch der Gedanken sehr wichtig. Wenn Erwartungen und Wünsche an dich herangetragen werden, die du nicht erfüllen willst, oder du in eine unangenehme Situation kommst, nimm dich selber sehr ernst und sage Nein. Denn Beziehung und Liebe bedeuten nicht, dem anderen zuliebe nachzugeben, sondern Achtung vor dir und deinen Gefühlen. Natürlich hat auch dein Gegenüber in jeder Situation dasselbe Recht. Muss ich meinem Freund/meiner Freundin eigentlich alles erzählen? Nein, zum Beispiel deine sexuellen Phantasien. Dies sind Ideen, Geschichten oder Situationen, welche in deinem Kopf ablaufen und dort stattfinden und nichts mit dem realen Leben zu tun haben müssen. Sie können sehr lustig, aber auch komisch und verwirrend sein. Ent52


scheide selber, ob und was du deinem Partner, deiner Partnerin mitteilen möchtest, und überlege gut, was für euch beide anregend oder aber auch verletzend sein kann. Etwas anderes ist es mit der Treue. Für dich ist sicherlich Treue in deiner Beziehung wichtig. Untreue ist schwierig zu verheimlichen und hat etwas mit eurer Freundschaft zu tun. Ihr müsst euch vielleicht einmal die Fragen stellen, was ihr unter Treue versteht, wie zufrieden oder glücklich jeder von euch in dieser Beziehung ist, wo es kriselt, wann Untreue beginnt. Klar bist du verletzt, gekränkt und unsicher, wenn dein Freund oder deine Freundin dir untreu ist. Er oder sie hat wahrscheinlich ein schlechtes Gewissen. Untreue ist häufig der Anlass für Trennungen. Liebeskummer ist ein schlimmes Gefühl! Du denkst vielleicht, dass das Leben keinen Sinn mehr hat und dass die Welt zusammenbricht. Alle Menschen erleben irgendwann in ihrem Leben dieses schmerzhafte Gefühl. Liebeskummer tut sehr weh, und es gibt kein Mittel dagegen. Rede mit deinen Freundinnen und Freunden, mit Menschen, die dir nahe stehen, darüber und versuche so deinen Schmerz mitzuteilen und zu verarbeiten. Liebeskummer verläuft in verschiedenen Phasen und es dauert eine Weile, bis du ihn überwunden hast, aber du wirst darüber hinwegkommen, auch wenn du es dir im Moment nicht vorstellen kannst. Am Anfang bricht die gewohnte Welt zusammen und es entsteht eine gähnende Leere. Du fühlst dich wie gelähmt. Mehr und mehr wird dir bewusst, wie gross dein Verlust und deine Verletzung sind; du spürst Verzweiflung und willst diese Gefühle nicht mehr ertragen. Hüte dich in dieser Phase vor Kurzschlusshandlungen: Alkohol und Drogen helfen dir nicht, sondern schaffen neue Probleme. Tu dir nichts an und stehe diese Krise durch. Es ist auch möglich, dass du eine grosse Wut empfindest. Am Schluss dieses ganzen Prozesses wirst du immer weniger an den Verlust und deine alte Liebe denken. Du wirst wieder Kraft, Lebensfreude und Optimismus haben. Dann ist die Zeit für eine Neuorientierung gekommen und du wirst deine Fühler vielleicht nach einer neuen Liebe ausstrecken. Sexualität und Liebe beinhalten noch viel mehr, als hier beschrieben wurde. Wir wünschen dir beim Erforschen und Erfahren dieser Themen Neugier und Mut.

VERHÜTUNG Wenn ihr euch dazu entschieden habt, zusammen zu schlafen, müsst ihr die Art und Weise der Verhütung vorher miteinander besprechen. Hast du diese Frage gut geklärt, kannst du entspannter, sicherer deine Sexualität geniessen und musst dich später nicht unnötig mit einer ungewollten Schwangerschaft belasten. Das Angebot an Verhütungsmitteln ist gross und es gibt keine Patentlösung. Deshalb ist es wichtig, dass du dich für eine Methode entscheidest, die zu dir passt und dir genug Sicherheit gibt. Frauen und Männer brauchen im Verlaufe ihres Sexuallebens unterschiedliche Verhütungsmethoden, sie sollten den wandelnden Bedürfnissen angepasst werden. Wichtig ist es, die Frage nach der Verhütung gemeinsam zu besprechen und die Kosten gleichermassen zu übernehmen.

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Welche Verhütungsmethode passt zu uns? Es gibt eine grosse Auswahl an verschiedenen Methoden. Laut Statistik sind die Pille und das Kondom/Präservativ bei Jugendlichen am beliebtesten. Weniger oft angewendete Verhütungsmethoden sind die Spirale, das Diaphragma, das Femidom, das Implanon, die Dreimonatsspritze, Scheidenzäpfchen und die natürlichen Verhütungsmethoden wie Billings-Methode (Schleimstrukturmethode), Basaltemperaturmessung, Temperaturmethode, Kalendermethode und Koitus interruptus (unterbrochener Geschlechtsverkehr). An dieser Stelle wird auf die beiden Methoden eingegangen, welche von Jugendlichen am häufigsten angewendet werden. Weitere Information zu den anderen Methoden kannst du im Internet nachschauen oder mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen.

Die Pille. Die Pille ist ein Hormonpräparat. Sie verhindert oder verzögert den Eisprung. Das heisst, es wird keine Eizelle mehr zur Befruchtung in den Eileiter und die Gebärmutter abgegeben. Ausserdem sorgt die Pille dafür, dass sich die Gebärmutterschleimhaut nicht aufbaut und der Schleim im Gebärmutterhals sich verfestigt, so dass Spermien kaum mehr in die Gebärmutter eindringen können. Diese Wirkung tritt aber nur ein, wenn die Pille regelmässig eingenommen wird. Der körpereigene Zyklus wird durch die Pille fremdbestimmt. Die Pille kann nur gegen ein ärztliches Rezept in der Apotheke bezogen werden. Kosten: Fr. 150.– bis 230.– jährlich (Kombinationspille), Fr. 150.– bis 170.– jährlich (Minipille). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Wichtig: Damit die Wirkung der Pille eintritt, muss sie unbedingt vorschriftsmässig und pünktlich eingenommen werden. Bestimmte Medikamente wie z.B. Antibiotika können die Wirkung der Pille beeinträchtigen. Auch Erbrechen und Durchfall können zur Folge haben, dass die Wirkstoffe nicht vollständig im Körper aufgenommen werden und somit die verhütende Wirkung wegfällt. Bei Unsicherheiten kannst du die Ärztin oder den Arzt anrufen. Und ausserdem: Die Pille schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie zum Beispiel Aids! Sie bietet aber in Kombination mit dem Kondom einen optimalen Schutz.

Das Kondom/Präservativ. Das Kondom, auch Präservativ, Pariser oder Gummi genannt, ist eine dünne Gummihülle, die über das steife Glied gerollt wird. Das Kondom fängt den Samenerguss auf, damit keine Spermien in die Scheide gelangen können. Nach dem Gebrauch muss das Kondom beim Herausziehen aus der Scheide beim Gliedansatz mit den Fingern festgehalten werden, damit es nicht abrutscht. Bei jedem Geschlechtsverkehr immer einen neuen «Gummi» verwenden! Nach dem Gebrauch verknotet in den Abfall werfen. Wichtig: Kondome schützen vor sexuell übertragbaren Krankheiten, also auch vor Aids. Achtung: Kondome nicht mit fetthaltigen Gleitmitteln, Ölen oder fetthaltigen chemischen Verhütungsmitteln zusammen verwenden. Fett lässt Kondome undicht werden. Nimm ein wasserlösliches Gleitmittel. Geprüfte Kondome: Sie tragen den Vermerk MD, CD oder zusätzlich OK. Und ausserdem: Es lohnt sich, das Überrollen zu üben! In der Condomeria, Apotheken und grösseren Warenhäusern gibt es verschiedene Farben, Formen und Grössen. Spasskondome sehen zwar cool und witzig aus, aber zu mehr sind sie meist nicht zu gebrauchen. Kondome sind erhältlich in: Apotheken, Drogerien, Warenhäusern und anderen Geschäften, aus Automaten am Bahnhof und in vielen Restaurants und in Spezialgeschäften.

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IST IRGENDETWAS SCHIEF GELAUFEN? Pille vergessen, Kondom gerissen ... Die «Pille danach». Die «Pille danach» ist ein Hormonpräparat, welches spätestens 48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Dadurch wird der Eisprung unterdrückt und die Einnistung des Eis in die Gebärmutterschleimhaut verhindert. Dieses Medikament ist in allen Apotheken nach einem Gespräch mit der Apothekerin oder dem Apotheker wie auch in den Spitälern erhältlich. Wichtig: Die «Pille danach» sollte nicht als regelmässige Methode, sondern nur im Notfall (ungeschützter Geschlechtsverkehr, Abrutschen oder Reissen des Kondoms) angewendet werden. Und ausserdem: Auch die «Pille danach» bietet keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

Trotzdem schwanger? Als Erstes ist es wichtig, dass ihr nicht den Kopf verliert, sondern euch die nächsten Schritte sorgfältig überlegt.

Der Schwangerschaftstest. Einen Schwangerschaftstest kannst du in der Apotheke oder in grösseren Warenhäusern kaufen. Um ganz sicher zu sein, lass einen Test bei deiner Frauenärztin oder im Ambulatorium des Kantonsspitals vornehmen. Die Vertrauens- oder Fachperson. Sucht euch eine Vertrauensperson und wendet euch an eine Fachperson der Beratungsstellen, mit der ihr darüber sprechen könnt, die euch die verschiedenen Wege und Konsequenzen aufzeigt und euch in der Entscheidungsfindung begleitet. Die Entscheidung, ob du die Schwangerschaft akzeptieren kannst oder ob du sie abbrechen willst, ist in jedem Fall sehr schwierig. Diese endgültige Entscheidung trifft die Frau. Der Schwangerschaftsabbruch. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz bis zur 12. Woche nach der letzten Periode erlaubt und wird von einer dazu beauftragten Ärztin oder einem Arzt durchgeführt. Bist du unter 16 Jahren, ist ein Beratungsgespräch bei einer für Jugendliche spezialisierten Stelle (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) obligatorisch. Ein Abbruch ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben einer Frau und kann durch aktive Verarbeitung gut überwunden werden. Fragen zu Sexualität und Schwangerschaft? Im Kanton Basel-Landschaft bieten die Beratungsstellen in Liestal, Tel. 061 921 60 13, und Binningen, Tel. 061 413 24 00, kostenlose telefonische und persönliche Beratungen für Jugendliche zu allen Themen der Sexualität an. Im Kanton Basel-Stadt kannst du ohne Voranmeldung jeweils Mittwoch, 14.00 –16.00 Uhr, in die Jugendsprechstunde des Schulärztlichen Dienstes an der St. Alban-Vorstadt 19 gehen oder telefonisch einen Termin vereinbaren: Tel. 061 267 45 20; g-p@bs.ch, www.gesundheitsdienste.bs.ch/schularzt.htm. 55


Ausserdem bieten dir die Kantonsspitäler Baselland und Basel-Stadt sowie deine Frauenärztin oder der Frauenarzt normale Sprechstunden an.

BL

Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen, www.bsb-bl.ch Rathausstrasse 6, 4410 Liestal, Tel. 061 921 60 13, somacal@bsb-bl.ch Hauptstr. 85, 4102 Binningen, Tel. 061 413 24 00, bammatter@bsb-bl.ch Kantonsspital Bruderholz, 4101 Bruderholz, Tel. 061 436 36 36, www.bruderholzspital.ch Kantonsspital Laufen, Lochbruggstr. 39, 4242 Laufen, Tel. 061 765 32 32, www.ksla.ch Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25, www.ksli.ch

BS

Universitätsspital Basel, Frauenpoliklinik und Abteilung für Sozialmedizin und Psychosomatik, Spitalstrasse 21, 4031 Basel, Tel. 061 265 93 93 / 94 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 42 20, Fax 061 272 36 88, g-p@bs.ch, www.gesundheitsdienst.bs.ch/schularzt.html Weitere Adressen von Beratungsstellen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten».

HIV/AIDS Beim Entdecken und Erforschen deiner Sexualität ist es auch wichtig zu wissen, was Aids ist, wie die Krankheit übertragen wird und wie du dich sicher schützen kannst. Das hängt eng mit Liebe und Achtung zusammen. Liebe heisst, mit dem eigenen Leben und mit dem Leben anderer respektvoll umzugehen. Aids geht uns alle etwas an. Wer heute jemanden kennen lernt und sich verliebt, darf Aids nicht vergessen. So viel also vorweg: Wer was von Sexualität versteht, braucht Kondome, immer! In der Schweiz ist der häufigste Übertragungsweg der ungeschützte Sex zwischen Mann und Frau.

WAS IST AIDS? Die Abkürzung steht für «Acquired Immune Deficiency Syndrome», was so viel wie «erworbene Schwächung des Immunsystems» heisst. Aids ist eine sexuell übertragbare Krankheit. Das so genannte Aids-Virus heisst HIV (Human Immunodeficiency Virus, übersetzt bedeutet das «menschliches Immunschwächevirus»). Wenn jemand mit dem Virus angesteckt ist, kann diese Person über Jahre hinweg völlig gesund weiterleben. Das bedeutet, dass dieser Mensch zwar das Virus in sich trägt, aber nicht aidskrank ist. Eine HIV-Ansteckung kann mit einem Test nachgewiesen werden. Erst wenn sich die Viren zu vermehren beginnen, können sich Krankheiten, welche wir als Aids bezeichnen, entwickeln. In unserem Körper ist das Immunsystem (= Abwehrsystem) dafür verantwortlich, dass Bakterien, Viren, Parasiten oder Pilze zerstört werden. Dieses Abwehrsystem wird durch das HI-Virus nach und nach abgebaut. So werden 56


Krankheiten, die unter normalen Umständen heilbar wären, für die betroffenen Menschen lebensbedrohend.

WIE WIRD DAS VIRUS ÜBERTRAGEN? 1. Beim ungeschützten Sex. Das HI-Virus wird in erster Linie durch ungeschützten sexuellen Kontakt übertragen. Bei jedem ungeschützten Geschlechtsverkehr (ohne Kondom) ist eine Übertragung möglich! Kein Risiko besteht bei Sexualpraktiken, die unter dem Namen «Safer Sex» bekannt sind. Dazu gehören Zungenküsse, Petting und alle Arten von Geschlechtsverkehr, bei denen das Glied mit einem Gummi geschützt ist. Unsicher oder gefährlich wird Sex durch das ungeschützte Einführen des Gliedes: • in die Scheide (Vagina); • in den After oder Enddarm. Bei dieser Art des Geschlechtsverkehrs, dem so genannten Analverkehr, ist das Risiko sehr hoch; • in den Mund. Durch diese Art des Geschlechtsverkehrs, den so genannten Oralverkehr, kann das Virus nur übertragen werden, wenn Sperma oder Periodenblut in den Mund aufgenommen wird. Wie kannst du dich schützen? Das Präservativ/Kondom ist das einzige Mittel, um sich sicher vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen (abgesehen von Enthaltsamkeit und offen abgesprochener, gegenseitiger Treue unter HIV-negativen Partnern/innen). Sex nur mit Präservativ haben zu wollen, ist keine Misstrauenserklärung, sondern bedeutet überlegtes Sorgen für sich und die anderen. Es ist eine Liebeserklärung. Geschützt bist du auch bei sicheren Liebespraktiken (Safer Sex), wie z.B. Zungenküssen, Petting, Oralverkehr, wenn kein Samen oder Blut in den Mund gelangt. Beim Vaginal- oder Analverkehr grundsätzlich immer geprüfte Kondome verwenden. Nein sagen. Falls du dich entscheidest, mit dem Sex zu warten, bis die oder der Richtige kommt oder bis du verheiratet bist, so ist das dein Recht. Dies auch, wenn deine Freundinnen und Freunde dies überhaupt nicht cool finden. Solche Entscheidungen sind sehr persönlich und allein deine Sache. Aber auch wenn die oder der Richtige auftaucht, bedeutet dies, dass der Umgang mit Treue und der Gebrauch von Schutzmassnahmen geklärt werden müssen. Falls einer von beiden in der Vergangenheit bereits eine Beziehung hatte, kann ein HIV-Test sinnvoll sein. Lasst euch von einer Fachperson beraten.

2. Beim Spritzen von Drogen. Eine weitere Möglichkeit, das HI-Virus weiterzugeben, ist der Austausch von gebrauchten Spritzen. 3. Von der HIV-positiven Mutter auf das Kind. Das HI-Virus kann von der HIV-positiven Mutter während der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden. Wie kann das Kind geschützt werden? Wenn du ungewollt schwanger bist oder ein Kind möchtest und unsicher bist, ob du HIV-positiv bist, so wende dich an die Aids57


Hilfe beider Basel, die Aids-Beratungsstelle Basel, den sozialmedizinischen Dienst der Frauenklinik in Basel oder an die Beratungsstelle für Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaft und Familie in Liestal oder Münchenstein. Dort kannst du dein Anliegen besprechen und abklären, was du weiter tun kannst.

Kein Ansteckungsrisiko besteht bei ... • Händeschütteln, Umarmen, Begrüssungskuss; • gemeinsamem Gebrauch von Geschirr (auch z.B. beim Fondue oder Abendmahl), Handtüchern, Bettzeug, Toilettenartikeln;

• Schmusen, Küssen; • Husten, Niesen, Tränen; • Benützung von Toiletten, Hallenbad, Sauna; • medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, sofern die üblichen Hygienevorschriften beachtet werden;

• der Betreuung von HIV-positiven und aidskranken Menschen.

DER AIDS-TEST Wenn du dich für einen Aids-Test entscheidest, ist es wichtig, dass du diesen bei einer anonymen Teststelle machen lässt. Anonym bedeutet in diesem Fall, dass das Testergebnis nur dir bekannt ist und es nirgendwo schriftlich oder in deiner Krankengeschichte festgehalten wird. Überlege dir, ob du einen guten Freund oder eine gute Freundin als Begleitung mitnehmen willst; vor allem dann, wenn du das Testresultat abholst. Den anonymen HIV-Test kannst du im Kantonsspital Basel, Spital Liestal oder bei der AidsHilfe beider Basel machen lassen. Die Kostenbeteiligung beträgt ca. Fr. 50.–. Hausärztinnen und Hausärzte führen in der Regel keine anonymen Aids-Tests durch. Der Aids-Test ist in folgenden Fällen angebracht: • Wenn du Ansteckungsrisiken im Sex- und/oder Drogenbereich eingegangen bist. • Wenn du eine neue Beziehung eingehen oder ein Kind haben und punkto Aids auf Nummer sicher gehen möchtest. Vom Zeitpunkt einer Risikosituation an musst du 12 Wochen warten, bis du einen aussagekräftigen Aids-Test machen kannst. Während dieser Zeit musst du dich konsequent schützen, denn solltest du dich angesteckt haben, gibst du das Virus bereits weiter. Das Testergebnis HIV-negativ bedeutet, dass du dich nicht mit dem HI-Virus angesteckt hast.

HIV-POSITIV... UND JETZT? Sicher ist ein positiver Befund ein tiefer Einschnitt im Leben. Ein HIV-positives Testergebnis bedeutet jedoch nicht gleich Krankheit und Tod. Ein erfülltes Leben ist auch mit HIV möglich. Man kann selber einiges tun, um den Verlauf der Krankheit zu beeinflussen. 58


Von HIV/Aids betroffene Menschen können sich in dieser Situation Unterstützung holen. In den regionalen Aids-Hilfen arbeiten gut ausgebildete Fachpersonen. Es gibt noch kein Mittel, das eine HIV-Infektion rückgängig machen kann. Die Medizin kennt jedoch immer mehr Medikamente, die den Verlauf der Infektion günstig beeinflussen. Das heisst aber auch, dass Betroffene über viele Jahre hinweg zahlreiche Tabletten und Kapseln schlucken und sich regelmässig medizinischen Tests unterziehen müssen. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, das ein möglichst langes Leben mit dem Virus garantiert. Die bekannten Empfehlungen für eine gesunde Lebensführung gelten jedoch auch für Menschen mit HIV. Diese unterstützen die Abwehrkräfte. Eine gute Lebensqualität bedeutet aber für jede Person etwas anderes. So entscheidet z.B. jede und jeder für sich selber, ob und wie viel Alkohol, Nikotin und Drogen sie oder er konsumiert. Sexualität ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Mit dem Sexualpartner oder der Sexualpartnerin sollten immer Präservative benutzt (Safer Sex) werden. Es kann niemand gezwungen werden, andere über die eigene HIV-Infektion zu informieren. Es wird empfohlen, dies eher zurückhaltend zu tun. Immer noch treffen Menschen mit HIV und Aids auf Unverständnis und Ablehnung.

BL

Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25, www.spitalliestal.ch

BS

HIV-Sprechstunde Kantonsspital Basel, Medizinische Poliklinik, Petersgraben 4, Tel. 061 265 50 05

BL/BS

AIDS-Hilfe beider Basel (AHbB), Clarastr. 4, 4058 Basel, Tel. 061 685 25 00, Fax 061 685 25 01, www.ahbb.ch, info@ahbb.ch Ökumenisches Aids-Pfarramt beider Basel, Peterskirchplatz 8, 4051 Basel, Tel. 061 262 06 66, Fax 061 261 07 69, sekretariat@apbs.ch, www.apbs.ch Weitere Adressen von Beratungsstellen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten».

www

www.ahbb.ch, Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema HIV / Aids in der Region Basel www.aids.ch, Umfassende Informationen zum Thema AIDS in der Schweiz www.condomeria.ch, Informationen rund um Kondome und Verhütung www.cosano.ch, alles Wissenswertes rund ums Kondom – und mehr www.drgay.ch, Antworten auf alle Fragen zum Thema Homosexualität www.durchblick.ch, Online-Fragen zur Sexualität www.feelok.ch, Informationen zum Thema Liebe und Sexualität www.firstlove.ch, Informations-Website der Neuen Frauenklinik Luzern mit E-Mail-Beratung www.frauenarztbesuch.de, eine Website rund um Fragen zum Frauenarztbesuch www.habs.ch, homosexuelle Arbeitsgruppen Basel www.jonet.de, Jugendmagazin mit diversen Informationen www.lesbian.ch, Homepage für lesbische und bisexuelle Frauen www.lilli.ch, Site für jugendliche und junge Frauen und Männer. Beantwortet Fragen über Sexualität, Beziehungen, Mannsein, Frausein und sexuelle Gewalt www.loveline.de, allgemeine Infos von A–Z www.lustundfrust.ch, allgemeine Informationen von A–Z www.ob-online.de, Homepage von Johnson & Johnson mit Informationen für junge Frauen 59


www.pinkcross.ch, nationaler Dachverband der homosexuellen Männer www.rainbowgirls.ch, Information und Beratung für junge lesbische und bisexuelle Frauen www.rose.ch, die etwas andere Jugendgruppe www.sexundso.de, inkl. E-Mail-Beratung www.tschau.ch, Informationen und Auskunft zu allen Fragen, die Jugendliche beschäftigen, mit E-Mail-Beratung www.147.ch, die Homepage der Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche Achtung: In der Schweiz gilt nicht dasselbe Recht wie in Deutschland!

UND HEPATITIS B? Hepatitis B ist wie Aids eine gefährliche Infektionskrankheit. Das Hepatitis-B-Virus wird über die gleichen Wege übertragen wie das Aids-Virus, es überträgt sich aber schneller und einfacher. Mögliche Übertragungswege sind ungeschützter Geschlechtsverkehr, Kontakt mit Blut, unsterile Spritzen beim Drogenkonsum, Tatoos und Piercings mit unsterilen Instrumenten und Schwangerschaft. Ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung haben Personen, die im Medizinalbereich arbeiten und besteht auf Reisen in gefährdete Gebiete (Ärztin bzw. Arzt fragen) sowie beim Zusammenleben mit angesteckten Personen. Das Hepatitis-B-Virus ist verantwortlich für die Krankheit Hepatitis B. Es greift gezielt die Leber an und schädigt sie. Eine Folge davon ist eine gelbe Hautfarbe, weshalb Hepatitis auch «Gelbsucht» genannt wird. Die Zeichen einer Infektion sind oft untypisch: Grippegefühl, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Fieber, Gelenkschmerzen, Müdigkeit. Nur ein Drittel der Angesteckten bekommt eine gelbe Haut und gelbe Augen, ein weiteres Drittel hat sogar keine Zeichen einer Krankheit. Viele Menschen wissen deshalb nicht, dass sie das Virus in sich tragen und können dadurch andere Menschen anstecken. In vielen Fällen heilt die Krankheit von selbst aus. Bleibt das Virus aber während langer Zeit im Körper, kann es zu Leberschrumpfung und Leberkrebs kommen. Im Gegensatz zu HIV gibt es gegen Hepatitis B eine Impfung, die vor einer Ansteckung schützt. Deswegen wird empfohlen, dass sich alle Kinder ab 11 Jahren impfen lassen. Wichtig ist, dass die Impfung vor dem Alter mit dem höchsten Ansteckungsrisiko (15–35 Jahre) gemacht wird. Die Impfung kann von jeder Ärztin bzw. jedem Arzt vorgenommen werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. In beiden Kantonen wird die Impfung auch an der Schule angeboten, im Kanton Basel-Landschaft im letzten obligatorischen Schuljahr, im Kanton Basel-Stadt in der 7. Klasse. Die Impfung besteht je nach Impfstoff in einer Serie von zwei bzw. drei Spritzen in den Oberarm. Die Impfung schützt jedoch nur vor Hepatitis B, also nicht vor HIV oder einer ungewollten Schwangerschaft!

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LITERATUR • AIDS-Hilfe Schweiz (2007): Hey Girls! Eine Broschüre für Mädchen und junge Frauen. www.aids.ch, als PDF oder Gratisbroschüre.



Gewalt Mobbing sexueller Missbrauch

Wenn dir Gewalt zugefĂźgt wurde, bist du verletzt worden. Vielleicht kĂśrperlich, sicher aber seelisch. Dies ist meistens mit Schmerzen verbunden, die schwer zu ertragen sind. Auch nach Jahren sind die Wunden oft noch nicht verheilt. Es ist nicht leicht, mit solchen Schmerzen nach aussen zu gehen und Hilfe zu suchen. Es braucht viel Kraft und Mut, um den ersten Schritt zu wagen. Und der erste Schritt ist oft der schwierigste.


GEWALT Gewalt wird oft verschwiegen und hat doch viele Namen. Wir zählen hier einige auf, aber es sind längst nicht alle: • Drohung • Körperverletzung • Gewalt in der Partnerschaft • häusliche Gewalt • sexuelle Ausbeutung in der Kindheit oder in anderen Abhängigkeitsbeziehungen (z.B. in der Therapie) • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, zu Hause oder auf der Strasse • Vergewaltigung • Raub • Entführung • Opfer im Strassenverkehr • Freiheitsberaubung • Nötigung • Erpressung etc.

Opferhilfe beider Basel – Hilfe für Betroffene. Manchmal ist es zu schwierig, alleine ein Problem zu lösen. Vielleicht hast du auch Angst, es könnte etwas Schlimmes passieren, wenn du darüber sprichst. Wenn du Unterstützung möchtest und noch nicht 18 bist, ruf bei der Opferhilfe beider Basel an und lass dich mit dem Fachbereich Triangel verbinden. Dort sind zwei Frauen und ein Mann, die dir zuhören und mit dir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen. Du kannst wählen, von wem du beraten werden möchtest. Wenn du nicht alleine kommen magst, kannst du gerne eine Freundin oder einen Freund mitbringen. Wenn du eine Frau und älter als 18 Jahre bist und in einer Beziehung Gewalt erlebst oder erlebt hast, dann lass dich mit dem Fachbereich Limit verbinden. Die Frauen bei Limit werden dich auch unterstützen, wenn du sexueller Gewalt ausgesetzt warst oder bist. Die Mitarbeiterinnen bei Limit sind spezialisiert auf Fragen, die mit Gewalt in der Partnerschaft oder der Familie zusammenhängen. Sie werden dir zuhören, dich ernst nehmen und dich sowohl telefonisch als auch persönlich beraten können. Zudem begleiten sie dich, wenn es nötig ist, zu weiteren Fachstellen oder Anwältinnen und leisten Sachhilfe. Männer plus bietet im Rahmen der Opferhilfe wiederum Beratung und Unterstützung für männliche Jugendliche und Männer, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder Gewalt in der Beziehung erleben. Die Opferhilfe bietet darüber hinaus im Rahmen der BO (Beratung für Opfer von Straftaten) Beratung und Begleitung für erwachsene Frauen und Männer, welche von Gewalt betroffen waren, wie z. B: von Körperverletzung, Drohung, Raub etc. Ebenfalls beraten wirst du bei der BO, wenn du von einem Verkehrsunfall betroffen bist und in diesem Zusammenhang nicht weisst, wie du bei den Versicherungen vorgehen musst. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Opferhilfe beider Basel stehen unter Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenlos. Ruf einfach bei der Opferhilfe beider Basel an, und man wird dich gerne an die zuständigen Fachbereiche vermitteln. Das Frauenhaus bietet Frauen ab 18 Jahren Schutz, Beratung und Unterkunft, wenn sie von häuslicher Gewalt (Freund, Ehemann, Eltern, Verwandte) betroffen sind. Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Wenn dir sexuelle / körperliche Gewalt angetan wurde, solltest du ein ärztliches Zeugnis einholen. Gehe zu einer ärztlichen Fachperson oder auf die Notfallstation des Unispitals Basel resp. der Kantonsspitäler Liestal, Laufen oder Bruderholz. Du kannst dich jederzeit durch eine Freundin, einen Freund begleiten lassen.

Täter. Nicht nur für die Opfer gibt es Beratungsstellen. Denn manche Täter merken selber, dass ihr Handeln nicht nur Opfer fordert, sondern auch ihnen schadet, und sie 64


möchten deshalb etwas ändern. Diese spezialisierten Beratungsstellen helfen den Tätern, die Mechanismen der Gewalt zu erkennen, und geben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, Alternativen zur Gewalt zu lernen.

MOBBING Mobbing ist eine Form von Gewalt, bei der eine Person oder eine Gruppe von Personen eine andere Person immer wieder absichtlich beleidigt. Mobbing bedeutet Rempeleien, Stossen, Rufen von Übernamen, Auslachen und Ausgrenzen, sexuell Belästigen – böswillige Handlungen also, die kein anderes Ziel haben, als eine Person zu verletzen. Mobbing kann überall passieren: in der Schule, zu Hause, am Arbeitsplatz, beim Sport. Mobbing ist schlimm. Jede und jeder hat das Recht, sich wohl und sicher zu fühlen. Was können Opfer tun? • Rede mit einer Person, die helfen kann. • Erinnere dich an dein Recht, dich sicher zu fühlen. • Schau dem Täter oder der Täterin in die Augen. • Sag: «Hör auf, mich zu tyrannisieren!» • Sprich darüber, bis es aufhört! Was du nicht machen solltest:

• Mach dir keine Vorwürfe. • Verstecke dich nicht. • Leide nicht still vor dich hin.

SEXUELLER MISSBRAUCH Ausbeutung liegt nicht erst dann vor, wenn du von jemandem zum Geschlechtsverkehr gezwungen wirst. Ausbeutung besteht bereits dann, wenn jemand seine Machtposition oder deine Unwissenheit ausnützt, um dich zu Handlungen oder Gesprächen im sexuellen Bereich zu zwingen und um seine Bedürfnisse nach Macht, Anerkennung, Körperkontakt und Sexualität auf Kosten einer schwächeren Person zu befriedigen. Bei der Ausbeutung von Kindern ist der/die Täter/in in den meisten Fällen ein Mensch, der den Kindern bekannt ist, oftmals ist es sogar eine Vertrauensperson aus nächster Nähe (Vater, Grossvater, Nachbarin, Tante, Onkel, Geschwister etc.). Ausbeutung geschieht in den seltensten Fällen mittels brutaler körperlicher Gewaltanwendung. Häufiger werden Drohungen und Erpressungen eingesetzt. Es lässt sich oft kein eindeutiger sexueller Übergriff von aussen feststellen, und du bist vielleicht unsicher, ob da wirklich etwas passiert (ist). Du fühlst dich aber unwohl, beschämt, möglicherweise sogar mitschuldig und es ist dir zuwider, in der Nähe dieses Menschen zu sein. Doch nicht nur Kinder sind von Ausbeutung betroffen. Auch Jugendliche und Erwachsene werden immer wieder Opfer von Menschen, die ihre Macht und Überlegenheit zur eigenen Bedürfnisbefriedigung ausnützen. 65


Es handelt sich dann um sexuelle Ausbeutung, wenn • dich jemand zur eigenen sexuellen Erregung anfasst oder berühren lässt. Dies muss nicht nur den Geschlechtsbereich (Po, Brust, Penis, Scheide) betreffen; • jemand dich dazu überredet oder zwingt, ihn/sie nackt zu betrachten oder bei sexuellen Aktivitäten zuzusehen; • dich jemand zu pornographischen Zwecken benutzt oder dir Pornographie vorführt; • jemand deinen Intimbereich berührt und/oder dich zum Geschlechtsverkehr zwingt, also vergewaltigt; • wenn dich jemand anmacht, obwohl er/sie weiss, dass du nichts von ihm/ihr willst. Wichtig ist, dass du weisst, dass du nichts tun musst, was du nicht möchtest. Dein Körper gehört dir, und du alleine bestimmst, was mit ihm geschieht oder eben nicht. Auch wenn die Handlungen unter einem «spielerischen» Deckmantel erscheinen: Wenn andere Menschen dein «Nein» nicht respektieren oder dich auslachen («sei doch nicht so verknorzt ...») oder dir gar drohen (z.B. dir die Stelle zu kündigen oder so), dann suche dir unbedingt eine Vertrauensperson (Vater, Mutter, Lehrer, Lehrerin, Arzt, Ärztin etc.), die dich ernst nimmt und dir in deiner Situation auch konkret weiterhelfen kann. Gib nicht auf, bis dir jemand aus deiner Situation heraushilft. Jedes vierte Mädchen und jeder siebte Junge erlebt sexuelle Ausbeutung. Oftmals liegen solche Erlebnisse schon viele Jahre zurück, und doch beschäftigen sie einen noch immer. Wenn auch du Opfer solcher Übergriffe bist, ist es ausserordentlich wichtig, dass du nicht versuchst, alleine mit diesem Problem fertig zu werden. Niemand darf dich zwingen, solche Geheimnisse für dich zu behalten. Du darfst, ja du musst sie weitergeben und dir in deiner Situation helfen lassen. Auch Schuld- und Schamgefühle können dich kaputtmachen. Wenn dir jemand solche Dinge antut, bist nicht du schuld daran, selbst wenn dir dies vielleicht eingeredet wird!!! Wenn du vergewaltigt, das heisst zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden bist, dann nütze die medizinischen Möglichkeiten aus. Lass dich untersuchen, möglichst während der folgenden drei Tage. Die Untersuchung dient einerseits deiner Gesundheit (Verletzungen, Schwangerschaft, Infektionskrankheiten), andererseits spielt sie eine wichtige Rolle, wenn du dich dazu entschliesst, eine Anzeige zu machen (Spurensicherung).

Mach eine Anzeige! Du solltest unbedingt alle offen stehenden Möglichkeiten wahrnehmen; du kannst dich begleiten lassen durch eine dir nahestehende Person. Vor allem: Mach eine Anzeige gegen den Täter oder die Täterin! Wenn du dir eine Anzeige überlegst oder dich dazu entschlossen hast, gehe zur Polizei oder wende dich an das Nottelefon oder an die Beratungsstelle Triangel! Du kannst dich auch an die beiden Beratungsstellen wenden, wenn du keine Anzeige machen willst, aber mit einer erfahrenen Fachperson, die unter Schweigepflicht steht, über das Geschehene sprechen möchtest. Bei einer Anzeige haben Mädchen das Recht, dass eine Polizeibeamtin ihre Aussage aufnimmt. Eine Vergewaltigung kann auch innerhalb von Beziehungen erfolgen! Vielleicht droht dir dein Freund, wenn du nicht mit ihm schlafen möchtest. Vielleicht schlägt er dich und zwingt dich so zum Sex. Auch dies ist eine Vergewaltigung, und du solltest dich mit allen dir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen (Spermiennachweis, Anzeige). Wichtig ist immer, dass du deine Probleme nicht in dich hineinfrisst. Erzähl einer Vertrauensperson von deinen Problemen und Erlebnissen.

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BL

Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Tel. 061 925 59 30, kindesschutz@bl.ch, www.kindesschutz.bl.ch Kantonsspital Liestal, Rheinstr. 26, 4410 Liestal, Tel. 061 925 25 25 Kantonsspital Laufen, Lochbruggstr. 39, 4242 Laufen, Tel. 061 765 32 32 Kantonsspital Bruderholz, 4101 Bruderholz, Tel. 061 436 36 36

BS

Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4001 Basel, Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, akjs@bs.ch Anlaufstelle für medizinische Hilfe, Universitäts-Frauenklinik, Gynäkologische Sozialmedizin/Psychosomatik, Spitalstr. 21, 4031 Basel, Tel. 061 265 90 43 BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80, Fax 061 683 08 81, jugendberatung@bfa-bs.ch Familien- und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, 4005 Basel, Tel. 061 686 68 68, www.familienberatungbasel.ch, familienberatung@familienberatungbasel.ch Notfallstation der Frauenklinik Basel-Stadt, Spitalstr. 21, 4031 Basel, 061 265 25 25 Notfallstation Universitätsspital Basel, Petersgraben 4, 4051 Basel, 061 265 25 25

BL/BS

Frauenhaus Basel, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 681 66 33 www.frauenhaus-schweiz.ch Opferhilfe beider Basel: Steinenring 53, 4051 Basel, Tel. 061 205 09 10, www.opferhilfe-beiderbasel.ch, info@opferhilfe-bb.ch; bo@opferhilfe-bb.ch; www.triangel-basel.ch; triangel@opferhilfe-bb.ch; www.nottelefon.ch; limit@opferhilfe-bb.ch; männerplus@opferhilfe-bb.ch; Männerbüro Region Basel, Beratungsstelle für gewalttätige und gewaltbetroffene Männer und Jugendliche, Drahtzugstr. 28, 4057 Basel, Tel. 061 691 02 02, www.mbrb.ch, mbrb@gmx.ch HDL. «Hau den Lukas», Beratung und Coaching für Jungen und Männer, Peter Merian-Str. 49, 4002 Basel, Tel. 061 273 23 13, Tel. 079 448 10 05, www.hdl.ch Institut für Gewaltberatung Basel, Singerstr. 8, 4002 Basel, Tel. 079 700 22 33, Anlaufstelle Rechtsextremismus, c/o Dr. D. Bongers, Grünhagweg 2, 4410 Liestal, 079 763 95 89, bongers@balcab.ch, www.bl.ch > Justiz > Rechtsextremismus

TELEFON Polizeinotruf, Tel. 117 Sanitätsnotruf, Tel. 144 147 Telefonhilfe, Tel. 147 (rund um die Uhr) helpnet jugendberatung, Tel. 0840 22 44 66 (8 Rp. p. Min.) WWW

www.mobbing-info.ch www.tschau.ch www.unet3.org www.schueler-mobbing.de www.kidsmobbing.de www.gewaltberatung.org

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Sucht Suchtmittel Ess-Störungen Selbstverletzendes Verhalten

Sucht hat viele Gesichter. Vielleicht denken wir bei diesem Wort zuerst einmal an Heroin oder Alkohol. Doch Sucht kann auch ganz andere Formen haben, wie z.B. die Arbeits -, Sport-, Spiel-, Magersucht, oder die Sucht, sich selber zu verletzen. Sucht ist nicht nur das, was man von aussen sehen kann. Viele Süchte geschehen im Versteckten und haben mit der inneren Verfassung eines Menschen zu tun. Es ist etwas, von dem wir alle bedroht werden können, also auch du und ich.


SUCHTMITTEL Wovon reden wir? Wir sind vielen Einflüssen und vielen Anforderungen und Problemen ausgesetzt. Je nach Typ Mensch gehen wir mit dieser Tatsache etwas anders um. Es gibt welche, die zur Entspannung zum Beispiel ein Computerspiel machen, sich mit einem Stück Schokolade trösten oder sogar ein alkoholisches Getränk konsumieren. Vielleicht mag eine solche Reaktion dazu dienen, für einen Moment von der Situation Abstand zu gewinnen. Wenn solches und ähnliches Verhalten jedoch zur Gewohnheit wird, begeben wir uns in den Bereich abhängigen Verhaltens, auch wenn uns diese Entwicklung gar nicht bewusst ist. Und dann gibt es Suchtmittel, die einem keine Zeit lassen, eine Gewohnheit zu entwickeln, weil sie praktisch sofort süchtig machen. Man weiss heute, dass unser Gehirn durch den Konsum eines Suchtmittels im jugendlichen Alter Veränderungen erfährt, die sehr schwer rückgängig gemacht werden können. Der Körper und die Psyche werden von den Suchtmitteln angegriffen. Dies zeigt sich deutlich an den verschiedenen Entzugserscheinungen:

Körperliche Abhängigkeit: Körperlich abhängig wird man, wenn man regelmässig und oft einen bestimmten Stoff zu sich nimmt, z.B. Alkohol oder Heroin. Unter Umständen muss man mit der Zeit auch die Dosis steigern, um die gewünschte Wirkung zu erhalten. Falls man dann einmal keinen Stoff mehr hat, reagiert der Körper heftig mit Entzugserscheinungen wie Kopf- und Magenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Diese unangenehmen körperlichen Reaktionen erschweren das Aufhören.

Psychische Abhängigkeit: Das Suchtmittel hat vielleicht geholfen, die Probleme erst einmal zu überdecken. Wenn das Suchtmittel entfällt oder man eine Tätigkeit, der man allzu oft nachgegangen ist, nicht mehr ausüben kann, fehlt etwas: Man verspürt eine Leere und einen Drang nach dem Suchtmittel oder dem süchtigen Verhalten, weil das Suchtmittel als Belohnung im Gehirn gedient hat. Das ist sehr schwer auszuhalten. Oft spielt sich rund um ein Suchtmittel auch ein Ritual ab, das fehlen kann, z.B. eine Zigarette in der Hand zu halten oder zusammen mit Kollegen oder Freundinnen einen Joint zu bauen.

Wie erkenne ich Sucht? Du willst wissen, woran man eigentlich erkennt, ob jemand süchtig ist? Folgende Merkmale zeigen dir, ob eine Sucht besteht:

• wenn ein starker Zwang oder Wunsch besteht, Suchtmittel zu konsumieren; • wenn man die Menge und den Zeitpunkt, wann man konsumiert, nicht mehr im Griff hat; • wenn man ohne das Suchtmittel Entzugserscheinungen hat; • wenn man immer mehr davon braucht, um dieselbe Wirkung zu erreichen; • wenn man andere Interessen zugunsten des Konsums oder der Beschaffung des Suchtmittels vernachlässigt; 70


• wenn man merkt, dass die Suchtmittel einen körperlich oder seelisch schädigen, und man sie trotzdem einnimmt. Diese Kriterien gelten nicht nur für Suchtmittel sondern auch für süchtige Tätigkeiten.

Wie kann ich jemandem helfen? Wenn du einen Freund oder eine Freundin hast und du vermutest oder weisst, dass er oder sie ein Suchtmittel konsumiert, möchtest du vielleicht helfen. Wichtig ist mitzuteilen, dass du dir um das Wohlergehen und um die Gesundheit des Freundes oder der Freundin Sorgen machst. Du kannst fragen, ob eine schwierige Situation in der Schule oder zu Hause besteht, ob Liebeskummer oder andere Gründe vorliegen, die dazu verleiten, die Situation mit Suchtmitteln zu überdecken. Vielleicht gibt es aber auch gar keinen sichtbaren Grund. Akzeptiere den Suchmittelkonsum nicht. Sprich einfach mit der betreffenden Person und äussere deine Besorgnis. Du kannst dich auch selber an eine Vertrauensperson oder an eine Suchtberatungsstelle wenden und dort fragen, wie du dich gegenüber Freunden mit Suchtproblemen verhalten sollst.

Und wenn du selber suchtgefährdet bist? Wenn du merkst, dass du in ein süchtiges Verhalten geraten bist, kannst du dir Hilfe holen. Im Idealfall sprich mit einer Person deines Vertrauens. Du kannst dich auch immer an eine der Stellen wenden, die am Schluss dieses Kapitels aufgeführt sind: Alle können dich beraten oder an die richtige Institution oder Person weiterleiten. Sich Hilfe holen ist ein Zeichen von Stärke und niemand wird dich auslachen, wenn du das tust.

Tipps: • Versuche nicht, Probleme mit Suchtmitteln zu überdecken, sondern versuche, die Probleme zu lösen.

• Hole dir Hilfe, wo auch immer du sie brauchst. • Informiere dich über Suchtmittel und deren Wirkung. • Pflege Freundschaften und mache dich auf die Suche nach einem weiteren Freundeskreis, in dem keine Suchtmittel konsumiert werden.

• Verschaffe dir Erlebnisse, die den Alltag bereichern – ohne Suchtmittel. • Nimm Beziehungen und Gefühle wichtig.

Legale Suchtmittel Legale Suchtmittel sind Stoffe, die man kaufen oder konsumieren kann, ohne strafbar zu werden, die aber suchtbildende Substanzen enthalten. Die Legalität eines Suchtmittels sagt nichts darüber aus, wie gesundheitsschädigend der Stoff ist oder wie schnell man davon abhängig wird. Zu diesen legalen Suchtmitteln gehören Alkohol, Tabakprodukte, Medikamente, wenn sie unsachgemäss angewendet werden, und Lösungsmittel.

Tabak. Der Tabakrauch enthält mehr als 4800 chemische Stoffe, davon ist bei über 70 dieser Substanzen eine krebserregende Wirkung nachgewiesen. Das Nervengift Nikotin, das in allen Zigaretten enthalten ist, macht sehr rasch abhängig, ähnlich schnell wie He71


roin! Der Wirkstoff gelangt innerhalb weniger Sekunden ins Gehirn, die Wirkung lässt aber bereits nach 30 bis 60 Minuten nach. Bei abhängigen Raucherinnen und Rauchern meldet sich darum bald wieder ein starkes Verlangen nach Nikotin. Wird dieses nicht gestillt, tauchen Entzugserscheinungen auf. Die psychische Abhängigkeit wird verstärkt durch die Rituale und Abläufe, die mit dem Rauchen verbunden sind. Die gesundheitliche Schädlichkeit wird durch das Nikotin, den Teergehalt und andere giftige Stoffe im Tabakrauch verursacht. Über 8000 Menschen in der Schweiz sterben jährlich an den Folgen des Rauchens. Krebs- und Kreislauferkrankungen sind die häufigsten Folgekrankheiten. Je früher ein Mensch anfängt zu rauchen (und nicht rechtzeitig wieder aufhört), desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer tabakbedingten Erkrankung. Besonders risikoreich ist das Rauchen in der Jugendzeit, da der Körper noch in der Entwicklung steht. Auch das Passivrauchen ist schädlich. Jedes Jahr sterben schätzungsweise mehrere hundert Menschen in der Schweiz, weil sie unfreiwillig mitrauchen. Der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-jährige ist in den Kantonen BS und BL verboten.

Alkohol. Alkohol gilt auch in der Schweiz als Droge Nummer eins. 300 000 Menschen in der Schweiz sind alkoholabhängig. Abhängigkeit kann sich sowohl als regelmässiger Konsum zeigen als auch ein in grösseren oder kleineren Abständen auftretendes «Rauschtrinken». Psychisch kann der Alkohol negative Auswirkungen auf die Selbsteinschätzung sowie die Kritik- und Urteilsfähigkeit haben. Je nach seelischer Grundstimmung kann Alkohol verstärkend euphorisch, depressiv oder aggressiv wirken. Ein nicht der Situation angepasster Alkoholkonsum kann schwerwiegende Folgen im Strassenverkehr haben, und dies nicht nur beim Führen eines motorisierten Fahrzeugs. Auch bei der Arbeit und beim Sport kann es durch Alkoholkonsum zu Unfällen kommen. Ein Alkoholrausch ist nichts anderes als eine Vergiftungserscheinung. Regelmässige Vergiftungen können auch körperliche Schäden hervorrufen: Magenerkrankungen, Herz- und Gefässstörungen, Leberschädigungen, Ausschaltung von Gehirnfunktionen, Nerven- und Geisteskrankheiten. An Jugendliche unter 16 dürfen keine alkoholischen Getränke verkauft werden, an Jugendliche unter 18 nur Wein und Bier, und erst wer 18 Jahre alt ist, darf jedes alkoholische Getränk inklusive Alkopops auf Spirituosenbasis kaufen.

Medikamente. Schmerz-, Beruhigungs- und Aufputschmittel können als Suchtmittel verwendet werden. Auch rezeptfreie Medikamente können süchtig machen. Unter Missbrauch von Medikamenten versteht man den Konsum in unnötig hoher Dosis oder über die Behandlungszeit hinaus. Viele Medikamente können abhängig machen, verursachen schädliche Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder Genussmitteln und können zum Beispiel die Fahrtüchtigkeit oder die Aufmerksamkeit negativ beeinflussen.

Lösungsmittel (Schnüffelstoffe). Die Einatmung von Lösungsmitteldämpfen wird als Schnüffeln bezeichnet. Als Schnüffelstoffe werden Klebstoffe, Verdünnungsmittel, Lösungsmittel, Lachgas, Farbreiniger, Feuerzeuggas, Haarspray, Benzin verwendet. Nach ersten Reizerscheinungen wie Atemnot oder Übelkeit kann beim weiteren Einatmen eine Rauschwirkung entstehen, die je nach Stoff wenige Sekunden bis mehrere Minuten andauert. Es kann zu gesundheitlichen Schädigungen des Gehirns, zu Verätzung der Atemwege oder zum Ausfall des Atemzentrums im Gehirn und damit zu einem plötzlichen Tod kommen. 72


Illegale Suchtmittel Illegale Suchtmittel sind Stoffe, deren Konsum und Handel in der Schweiz nach Gesetz verboten sind. Sie sind in unterschiedlichem Masse gesundheitsschädigend und führen zu Sucht.

Cannabis. Bei dieser zu den Halluzinogenen gehörender Droge unterscheidet man drei Formen: Marihuana (Blätter und Blütenstände der weiblichen Pflanze), Haschisch (das Harz der Pflanze) und Haschischöl. Die Wirkung ist stark von der seelischen Grundstimmung des Konsumenten und der Konsumentin abhängig. Cannabiskonsum kann Gefühle von Langeweile, Stress und Bedeutungslosigkeit abwenden, aber auch in Gleichgültigkeit und zu Verlust des Realitätsgefühles führen. Regelmässiger Cannabiskonsum bewirkt eine psychische und eine leichte physische Abhängigkeit und beeinträchtigt Gedächtnis-, Motivations- und Lernleistungen und vermindert die Reaktionsfähigkeit, was das sichere Fahren im Strassenverkehr verhindert. Bei Cannabisnachweis während des Fahrens eines Motorfahrzeugs kann der Führerausweis entzogen werden. Die schulische oder berufliche Zukunft wird bei regelmässigem Konsum negativ beeinflusst durch eine sich schleichend einstellende Gleichgültigkeit und Vergesslichkeit. Unbestritten ist, dass ein starker Konsum (z.B. täglich) im Jugendalter die Entwicklung zum selbständigen Erwachsenen behindern kann. Cannabis kann zudem als Verstärker bei schon vorhandenen psychischen Störungen wirken. Cannabis wird meistens mit Tabak vermischt geraucht, gekifft (Joint = Cannabiszigarette), seltener auch mit Speisen vermischt gegessen oder getrunken. Einige Untersuchungen bestätigen: Durch einen Joint gelangen ca. 6-mal so viel krebserzeugende Giftstoffe in die Lunge als durch Zigaretten. Der Konsum von so genannten «Space-Cakes» (Kuchen/Plätzchen, die mit Cannabis versehen sind) kann unerwartet starke Auswirkungen haben, welche sich in Angst- und Panikzuständen äussern können. Gegessen setzt die Wirkung erst nach einer halben bis zu zwei Stunden ein und dauert je nach Dosis 4 bis über 12 Stunden. Der Konsum, Besitz, Anbau von und der Handel mit Cannabisprodukten mit über 0.3 % THCGehalt (Tetrahydrocannabinol) verstossen gegen das Gesetz und sind somit strafbar. Partydrogen (Designerdrogen und Ecstasy). Designer-Drogen sind Mittel, die auf synthetischer oder halbsynthetischer Grundlage basieren. Sie werden sehr oft unter exotischen Namen gehandelt. Beispiele dafür sind «Cosmic Space», «China Trip» oder auch «Ecstasy» (MDMA), das schon 1914 als Appetitzügler entwickelt wurde. Designer-Drogen werden oftmals in kleinen Hobbylabors hergestellt, indem man die chemische Zusammensetzung so verändert, dass sie eine neue Wirkung erzielen. Meistens ist die Zusammensetzung der Pillen nicht erkennbar, es können viele weitere Stoffe beigemischt werden, die ebenfalls gesundheitsschädigend sind. Daraus entsteht ein gefährliches Risiko, da man aufgrund des Aussehens nicht erkennen kann, welche Wirkstoffe die Droge enthält, so dass unberechenbare Wirkungen eintreten können. Zudem stören diese Stoffe die Hirnentwicklung; deshalb sollten sie nicht in der Jugendzeit eingenommen werden. Partydrogen wirken stimulierend und intensivieren Gefühle und Kommunikation, sie unterdrücken die Müdigkeit, was zu stundenlangem Tanzen verführt, obwohl der Körper aufgrund seiner Kräfte gar nicht mehr zu einer Leistungserbringung fähig wäre. Die Folge ist ein Zusammenbruch der Körperfunktionen. Falls du trotzdem an einer Technoparty Ecstasy einnimmst, solltest du unbedingt folgende Punkte beachten: 73


• nie mehr als 3 bis 4 Mal im Jahr einnehmen; • keinen Alkohol, keine Medikamente oder andere Drogen zusätzlich konsumieren (das Risiko von Gesundheitsschäden vervielfältigt sich!);

• genügend Verschnaufpausen machen; • genügend nichtalkoholische Getränke trinken; • öfters frische Luft einatmen; • nicht zu warm anziehen. Aufputschmittel. Dies sind Stoffe mit anregender Wirkung, die meist Amphetamine beinhalten. Sie sind unter dem Namen Speed, Weckamine oder Peps bekannt und werden auf dem Drogenschwarzmarkt oft mit Milchpulver gestreckt oder als Mischsubstanz angeboten. Sie beeinflussen die Schlaf- und Wachzentren des Gehirns, vermindern Ermüdung und steigern die Leistungsfähigkeit. Das Risiko einer Überdosis ist relativ hoch, was zum Beispiel zu plötzlichen Todesfällen im Sport führen kann. Sie machen relativ schnell psychisch und körperlich abhängig. Halluzinogene (LSD, Meskalin u.a.). Halluzinogene bewirken je nach Dosierung starke Veränderungen der Wahrnehmung und des Erlebens (halluzinogen = innere Bilder und Gefühle hervorrufend). Auch Horrortrips mit Wahnsinns-, Angst- und Schreckenszuständen können häufig auftreten. Noch Wochen nach dem Konsum können so genannte Nachräusche («flash-backs») auftreten. Ausserdem können Halluzinogene vorhandene, aber noch nicht ausgebrochene psychische Störungen (Psychosen) auslösen. Zur Gruppe der Halluzinogene gehören u.a. folgende Substanzen:

• LSD (Lysergsäure-Diäthylamid): Wird synthetisch hergestellt. LSD wird entweder auf

• •

Fliesspapier oder in Tablettenform eingenommen. Bereits wenige Millionstel Gramm zeigen Wirkung; Psilocybin/Psilocin: Wirkstoffe der so genannten «Zauberpilze»; Meskalin: Bestandteil des mexikanischen Peyote-Kaktus.

Kokain/Crack. Kokain wird aus den Blättern des Cocastrauches gewonnen. Es kommt als weisses Pulver (Schnee) auf den Drogenmarkt. Crack ist eine chemische Abwandlung von Kokain. Meistens wird Kokain geschnupft, seltener in Wasser aufgelöst und gespritzt; Crack wird geraucht. Kokain erzeugt eine kurz anhaltende Euphorie, unterdrückt Ermüdungserscheinungen und zügelt den Appetit. Es führt relativ langsam zu einer körperlichen, jedoch sehr schnell zu einer psychischen Abhängigkeit. Auf die kurze stimulierende Wirkung («high») folgt jeweils der Absturz («crash»). Die Folgen sind starke Angstgefühle und Wahnbilder. Die Wirkungsstärke ist durch den unterschiedlichen Reinheitsgrad des Kokains schwer einzuschätzen. Bei fortgeschrittener Sucht nehmen die unerwünschten toxischen (giftigen) Wirkungen zu, die erwünschten Effekte (Rauschzustand) hingegen ab. Das Heraufsetzen der Dosis nützt nichts. Opiate (Morphin, Heroin, Methadon). Opiate finden in der Medizin vor allem als Schmerzmittel ihre Anwendung. Aus Opium, das aus dem Schlafmohn gewonnen wird, wird Morphin und daraus wiederum Heroin hergestellt. Heroin kommt als geruchfreies weisses oder braunes Pulver auf den Drogenmarkt, meist mit verschiedenen Sub74


stanzen wie Waschpulver, Mehl, Milchpulver aber auch mit dem hochgiftigen Strychnin gestreckt. Man kann den Heroinanteil deshalb zum voraus nicht bestimmen (Gefahr von Überdosis, Goldener Schuss). Durch die Einnahme werden negative Empfindungen (Schmerz, Leere, Sorgen usw.) überdeckt. Dazu kommt ein kurzfristiges Hochgefühl (Flash). Neben dem Spritzen (Fixen) kann Heroin auch geschnupft (gesnifft) oder es können die Dämpfe inhaliert werden (Folienrauchen). Heroin macht nach ganz kurzer Zeit süchtig, und zwar unabhängig von der Art der Konsumation. Körperliche Schädigung durch unreinen, gestreckten Stoff, das soziale Abgleiten in das Drogenmilieu und die damit verbundene psychische und körperliche Vernachlässigung kommen dazu, ebenso wie Infektionsgefahren (Aids, Hepatitis, Abszesse u.a.). Schon ein kurzzeitiger Konsum kann zu einer schweren seelischen und körperlichen Abhängigkeit führen. Ein körperlicher Entzug kann mit einer schweren Grippeerkrankung verglichen werden. Lebensgefahr besteht dann, wenn eine zu hohe Dosierung einen Atem- und Herzstillstand bewirkt. Methadon ist ein vollsynthetischer Heroinersatz, der als Ersatzmedikament verschrieben werden kann, um schwer Heroinabhängigen wieder einen geregelten Alltag zu verschaffen, da sie keinen Beschaffungsstress mehr haben.

K.O.-Tropfen. K.O.-Topfen sind Wirkstoffe, die insbesondere mit alkoholischen Getränken zu einer rasch eintretenden, kurzfristig anhaltenden Bewusstlosigkeit führen können. Meist handelt es sich um GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure). Die Tropfen werden unbemerkt in Getränke gemischt, um Personen betäubt oder willenlos zu machen. Pass also auf, wenn du unterwegs dein Glas stehen lässt, und sei beim Offenausschank vorsichtig, wenn der Anbieter nicht vertrauenswürdig ist.

Mischkonsum Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von verschiedenen Substanzen. Vor allem Alkohol wird oft mit illegalen Suchtmitteln kombiniert. Die Wirkungen der einzelnen Substanzen können sich verstärken, oder es treten neue, nicht voraussehbare Wirkungen auf. Die Gefahr der gesundheitlichen Schädigung ist stark erhöht, darum mixe keine Drogen!

Notfall - was tun? Wenn du an einer Party oder an einer Veranstaltung bist, kann es passieren, dass jemand plötzlich zusammenbricht. Dann ist rasches Handeln notwendig. Bei Verdacht auf Drogenüberdosis, Alkohol- oder Medikamentenvergiftung oder in bedrohlichen Situationen (Bewusstlosigkeit) ist eine • Sofortige Spitaleinlieferung mittels Ambulanz (Telefon 144) notwendig.

BL

Basellandschaftliche Beratungsstellen für Alkohol- und andere Suchtprobleme, www.alkoholberatung.ch Laufen: Bahnhofstr. 4/6, Birscenter , Postfach 118, 4242 Laufen, Tel. 061 761 61 64, Fax 061 761 62 08, laufen@bfa-bl.ch 75


Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 906 30 30, Fax 061 906 30 39, liestal@bfa-bl.ch Münchenstein: Emil Frey-Str. 85, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 04 55, Fax 061 411 04 43, muenchenstein@bfa-bl.ch Gelterkinden: Allmendstr. 11, 4460 Gelterkinden, Tel. 061 906 30 30, Fax 061 906 30 39, liestal@bfa-bl.ch Beratungs- und Präventionsstelle Alkohol und Sucht Blaues Kreuz, www.blaueskreuz.ch Liestal: Bleichemattweg 56, 4410 Liestal, Tel. 061 901 77 66, Fax 061 901 78 26 Münchenstein: Bruckfeldstr. 3, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 06 66 Drogenberatung BL, www.kpd.ch/dbl Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 761 24 20, Fax 061 761 66 11, dbl.laufen@kpd.ch Liestal: Wiedenhubstr. 55, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 80, Fax 061 927 75 95, dbl.liestal@kpd.ch Reinach: Baselstr. 1, 4153 Reinach, Tel. 061 712 15 15, Fax 061 712 15 50, dbl.reinach@kpd.ch Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00, kjpd.bholz@kpd.ch Laufen: Rennimattstr. 83, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00, kjpd.bholz@kpd.ch Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00, kjpd.liestal@kpd.ch Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten (Beratung nach Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30, christinavogel@bluewin.ch, www.christinavogel.ch Suchtpräventionsbeauftragter der Gesundheitsförderung Baselland Udo Kinzel, Rheinstrasse 22, 4410 Liestal, Tel. 061 925 62 18, www.gesundheitsfoerderung.bl.ch, udo.kinzel@bl.ch

BS

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Abteilung Jugend, Familie und Prävention (AJFP), Justizdepartement Basel-Stadt, Charlotte Strub, Josha Frey, Rheinsprung 16, Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 267 80 07, Fax 061 267 80 44, www.ajfp.bs.ch, ajfp@bs.ch Kinder- und Jugendgesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, Fax 061 272 36 88, www.gesundheitsdienste.bs.ch, g-p@bs.ch Schulpsychologischer Dienst, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00, Fax 061 267 67 55 Alkohol- und Suchtberatung, Schanzenstr. 13, Postfach 141, 4004 Basel, Tel. 061 265 89 50, Fax 061 265 89 51 BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80, Fax 061 683 08 81, www.bfa-bs.ch Blaues Kreuz Basel, Beratungsstelle für Alkohol- und Suchtprobleme, Peterskirchplatz 9, 4051 Basel, Tel. 061 261 56 13, Fax 061 263 94 70, blaueskreuzbasel@gmx.ch suchtinfo.ch, Fachstelle für Suchtprävention, Tel./Fax 061 261 26 50, www.suchtinfo.ch, info@suchtinfo.ch


Drop-In, Drogenberatungsstelle, Mülhauserstr. 113, 4056 Basel, Tel. 061 387 99 99, Fax 061 387 99 95, www.suchthilfe.ch, drop-in@suchthilfe.ch Abteilung Kindes- und Jugendschutz (AKJS), Leonhardstr. 45, 4051 Basel, Tel. 061 267 45 55, Fax 061 267 45 56, akjs@bs.ch

BL/BS

Fachstelle Tabakprävention der Lungenliga beider Basel, Kanonengasse 33, Postfach, 4410 Liestal, Tel. 061 927 91 25, Fax 061 927 91 29, www.lungenliga-bl-bs.ch, info@lungenliga-bl-bs.ch MUSUB, Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, www.musub.ch Basel: Nauenstr. 71, 4052 Basel, Tel. 061 273 83 05, Fax 061 273 83 06 Liestal: Bleichemattweg 56, 4410 Liestal, Tel. 061 903 92 77, Fax 061 901 78 26 Münchenstein: Bruckfeldstr. 3, 4142 Münchenstein, Tel. 061 411 06 69, Fax 061 413 98 07 Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Freiestr. 16, 8032 Zürich, 24-h, Notfallnummer 145, nichtdringliche Fälle Tel. 044 251 66 66, Fax 044 252 88 33, www.toxi.ch, info@toxi.ch

www

www.feelok.ch, Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit www.drugscouts.de, Information und Aufklärung über Drogen www.tschau.ch, Informationen u.a. zum Thema Sucht und Drogen www.sfa-ispa.ch, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme Weitere Adressen siehe Kapitel «Rechte und Pflichten» (Jugendberatungen) und im Kapitel «Schule, Ausbildung und Arbeit» (Krach in der Schule).

ESS-STÖRUNGEN Warum? Über Fernsehen, Film, Werbung, aber auch Zeitschriften und Musik werden wir immer wieder mit «dem Schönheitsideal» schlechthin konfrontiert. Hier das superschlanke, vollbusige Topmodel, dort der sportliche, durchtrainierte Körper von Mister soundso … Und alle möchten sie uns nur eines vermitteln: das Ideal, nach dem wir alle streben sollen. Besonders Mädchen im Teenageralter werden mit diesen Vorstellungen richtiggehend bombardiert. Kein Wunder also, wenn immer mehr junge Menschen versuchen, diesem Ideal mit allen Mitteln nachzueifern. Ess-Störungen einfach nur auf den Einfluss von Bildern mit Topmodels zurückzuführen, wäre allerdings zu einseitig. Oft sind die Gründe sehr vielschichtig und tiefgründig. Krach zu Hause, Stress in der Schule, Liebeskummer, frühkindliche Störungen und sexuelle Ausbeutung können Hintergründe sein. Ess-Störungen können nicht einfach abgestellt werden. Es braucht tiefer gehende Beratung und Hilfe, welche die eigentlichen, tiefer liegenden Probleme zum Vorschein bringen. Nicht wenige junge Menschen verfallen in eine der verschiedenen Ess-Störungen. Betroffene Menschen verlieren die Kontrolle über ihr Essverhalten, beschäftigen sich zwanghaft mit Essen, Figur und Gewicht. 77


Sehr viele junge Mädchen und auch Knaben haben während der Pubertät Phasen, in denen ihnen das normale, regelmässige Essen grosse Mühe macht. Vielleicht kennst du das selber auch: Du bist nach der Schule alleine zu Hause und hast einen schlimmen «Essanfall» oder einen «Schokoladenabsturz». Danach fühlst du dich dick und mies. Es ist sehr unangenehm, aber sehr vielen jungen Menschen geht es so. Finden solche Phasen kein Ende oder hast du das Gefühl, es alleine nicht mehr zu schaffen, dann sprich offen mit einer Vertrauensperson darüber und wende dich an eine der aufgeführten Beratungsstellen. Es ist gut möglich, dass du mit dem Essen einen tiefer liegenden Kummer «hinunterstopfen» möchtest. Deshalb ist es wichtig, das Problem an der Wurzel zu packen.

Magersucht (Anorexie) Von der Magersucht sind mehrheitlich junge Frauen oder Mädchen betroffen. Den einzigen Weg zur Traumfigur sehen sie im Hungern. Sie nehmen kaum mehr Nahrungsmittel zu sich, ernähren sich höchstens von leichten Speisen wie Salaten, Natur-Joghurts und trinken Mineralwasser. Auch wenn sie noch so dünn sind, haben sie immer ein schlechtes Gewissen, etwas zu essen, und fühlen sich zu dick. Sie sind geplagt von Gedanken an Kalorien und «Wiedergut-mach-Sport». Magersucht kann lebensbedrohende Ausmasse annehmen, wenn nicht rasch etwas dagegen unternommen wird. Sie ist nicht einfach nur die Unlust am Essen, sondern kann (lebens-)gefährliche Auswirkungen auf die Psyche und den Körper eines Menschen haben.

Ess- und Brechsucht (Bulimie) Oberflächlich gesehen, beginnt eine Ess- und Brechsucht oft mit dem Wunsch abzunehmen. Am Anfang funktioniert das Abnehmen auf diese Art sehr gut, aber der Schein trügt: Bald schon stellen die Betroffenen fest, dass sie gar nicht mehr normal essen können. Zwanghaft gehen sie nach jedem Essen auf die Toilette und übergeben sich. Es folgen richtige Fressorgien, welche ihr Ende wieder über der WC-Schüssel finden. Statt sich über eine bessere Figur zu freuen, ist man von Schuldgefühlen und Selbsthass geplagt. Darüber zu sprechen ist sehr schwer, denn diese Sucht geschieht unauffällig und heimlich. Da sich der Körper mit der Zeit auf diese Art der Ernährung einstellt, ist von aussen oft nichts zu sehen. Für den Körper ist eine solche Sucht sehr negativ: Die Magensäure greift die Zähne an, die Haare fallen aus etc. Es entsteht ein Mangel an den notwendigen Mineralien und Vitaminen.

Hilfe holen Wenn du mit deinem Leben nicht mehr klarkommst, dann versuche nicht, deinen Kummer in dich hineinzuessen oder durchzuhungern. Versuche deine Probleme mit einem Freund oder einer Freundin zu besprechen und traue dich, bei einer der verschiedenen Beratungsstellen anzurufen oder vorbeizuschauen. Wende dich an eine Ärztin oder einen Arzt deines Vertrauens. 78


Wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden kennst, der vermutlich an einer EssStörung leidet, kannst auch du deinen Teil dazu beitragen, diesem Menschen zu helfen. Verurteile diese Person nicht einfach, sondern versuche zu verstehen, dass der Grund für dieses Verhalten oft viel tiefer sitzt, als man auf den ersten Blick meint. Sprich über deine Wahrnehmung und deine Sorgen.

BL

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), www.kpd.ch/kjpd Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00, kjpd.bholz@kpd.ch Laufen: Im Grossen Grien 6, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, Fax 061 425 56 00, kjpd.bholz@kpd.ch Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, Fax 061 927 75 00, kjpd.liestal@kpd.ch Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten (Beratung nach Vereinbarung auch vor Ort) Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30

BS

Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP), Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21, Fax 061 685 21 78 Psychotherapeutische Tagesklinik (PTK), Socinstr. 55a, 4051 Basel, Tel. 061 325 55 92, Tel. 061 325 55 91, Fax 061 272 67 75 Kinder und Jugend-Gesundheitsdienst/Gesundheitsförderung Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 272 38 38, Fax 061 272 36 88, g-p@bs.ch OA – Anonyme Esssüchtige, Kontakt-Tel. 031 332 34 52 Spezielle ambulante Sprechstunde für Kinder und Jugendliche mit Fettsucht-Problemen, Pädiatrische Poliklinik, Römergasse 8, 4058 Basel, Tel. 061 685 62 24 (Mo 14.00–16.00 Uhr)

BL/BS

Arbeitsgemeinschaft Essstörungen AES (anonymes Beratungsangebot), Postfach 1332, 8032 Zürich, Tel./Fax 043 488 63 73, www.aes.ch

SELBSTVERLETZENDES VERHALTEN Was ist das? Als eine Reaktion auf sehr schwierig auszuhaltende und überwältigende Gefühle von Trauer, Hass oder Selbsthass fügen manche Jugendliche sich selbst Verletzungen zu. Auch ein Gefühl von unerträglicher innerer Leere, explosiver Anspannung oder das Gefühl, nichts mehr ausser dem eigenen Körper kontrollieren zu können, kann zu dem Wunsch führen, sich selbst verletzen zu wollen.

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Warum fügen Jugendliche sich selbst Verletzungen zu? Jeder und jede hat Probleme in seinem/ihrem Leben, und oft braucht man auch Hilfe von jemand anderem. Aber es gibt Dinge, mit denen es so schwierig ist umzugehen oder jemandem auch nur davon zu erzählen, dass manche Menschen sich ganz verschliessen. Wenn dann der innere Druck so gross wird, dass man zu explodieren glaubt, ist der Punkt erreicht, an dem einige Betroffene beginnen, sich selbst zu verletzen. Sie glauben, sich nur so helfen zu können. Das kann zum Zwang wie bei einer Sucht werden. Betroffene Jugendliche sprechen von diesem Schmerzzufügen als «sich selbst ein Gefühl machen, mit dem ich umgehen kann» oder «spüren, dass ich nicht tot bin». Hinter dieser Selbstverletzung steht also nicht zwingend die Absicht, das Leben zu beenden, sondern vielmehr ist es ein Hilferuf! Für manche Jugendliche ist es auch ein Mittel, Aufmerksamkeit zu bekommen oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu zeigen.

Was kannst du tun? Wenn du selbst betroffen bist, sind das vielleicht Gefühle, die du spürst und wiedererkennst: Schuldgefühle Hilflosigkeit Verzweiflung Einsamkeit Beschämung Angst

weil du nicht aufhören kannst, dich selbst zu verletzen, obwohl du gerne damit aufhören würdest. weil du nicht mehr weisst, was du machen sollst. weil du glaubst, dass es nie mehr besser werden wird. weil du nicht weisst , an wen du dich wenden sollst. weil alle dich für verrückt halten könnten. weil du nicht weisst, warum du das tust, und es schlimmer wird.

Hilfe holen! Wenn dir Selbstverletzung der einzige Weg scheint, mit all dem Schwierigen in dir oder mit dem, was du in der Vergangenheit erlebt hast, umzugehen, brauchst du Hilfe! Es hilft, wenn du jemanden findest, dem du vertrauen kannst – auch wenn es Mut braucht sich zu öffnen; das kann jemand in deiner Familie oder deinem Freundeskreis sein. Manchmal wissen aber auch sie nicht weiter oder bekommen Angst um dich, und dann ist es gut, dich an eine Fachperson zu wenden. Wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden kennst, der sich selbst verletzt, sprich mit ihr (Mädchen sind häufiger betroffen als Jungs) oder ihm über das, was du siehst – vielleicht kannst du damit schon helfen und Mut machen, Hilfe zu suchen.

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BL

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: Bruderholz: Personalhaus B, 4101 Bruderholz, Tel. 061 425 56 56, kjpd.bholz@kpd.ch Laufen: Rennimattstr. 83, 4242 Laufen, Tel. 061 425 56 56, kjpd.bholz@kpd.ch Liestal: Goldbrunnenstr. 14, 4410 Liestal, Tel. 061 927 75 50, kjpd.liestal@kpd.ch Schulpsychologischer Dienst: Für Allschwil: Baslerstr. 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 486 25 65, Für das untere Baselbiet: Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00, Für den Bezirk Laufen: Enge Gasse 10, 4242 Laufen, Tel. 061 761 33 23, Für das obere Baselbiet: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal, Tel. 061 926 70 20, Für Muttenz: Hauptstr. 52, Postfach 311, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 86 40, Christina Vogel, Beratung für Jugendliche in Schwierigkeiten (Beratung nach Vereinbarung auch vor Ort), Riehenstr. 64, 4058 Basel, Tel. 061 382 26 30, christinavogel@bluewin.ch, www.christinavogel.ch

BS

Familien- und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, Postfach 189, 4005 Basel, Tel. 061 686 68 68, familienberatung@familienberatungbasel.ch Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP), Schaffhauserrheinweg 55, 4058 Basel, Tel. 061 685 21 21 Psychotherapeutische Tagesklinik (PTK), Socinstr. 55a, 4051 Basel, Tel. 061 325 55 92, Tel. 061 325 55 91 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst / Gesundheitsförderung Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Tel. 061 267 45 20, www.gesundheitsdienste.bs.ch, g-p@bs.ch Schulpsychologischer Dienst, Austr. 67, 4051 Basel, Tel. 061 267 69 00 Schulsozialarbeit (SSA) Basel-Stadt, Erwin Götzmann (Leiter), Tel. 079 456 23 81, erwin.goetzmann@bs.ch

BS/BL

Telefon 147, Hilfe für Kinder und Jugendliche in Not, www.pro-juventute.ch/pro-juventute-Beratung.486.0.html Familien- und Erziehungsberatungsstelle in deiner Gemeinde Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter in deiner Schule

WWW

www.jungundjetzt.info

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Religion

Du kennst sicher einige Religionen: Judentum, Christentum, Islam, Buddhismus und Hinduismus zählen zu den so genannten „Weltreligionen“. Aber hast du gewusst, dass es allein im Raum Basel rund 300 verschiedene religiöse Gemeinschaften gibt?


Menschen – jedenfalls die meisten – versuchen einen Sinn im Leben zu finden. Auf schwierige Fragen wie: «Woher kommt das Leben? Was kommt nach dem Tod? Weshalb gibt es das Böse in der Welt? Wozu bin ich auf der Welt?» wurden schon seit Jahrtausenden Antworten gesucht. Viele Menschen finden für sich den Sinn im Leben durch eine Religion; ihr Glaube gibt ihnen Halt und Sicherheit. Religion hilft ihnen, Handlungsleitlinien ihres täglichen Lebens festzulegen, schwierige Zeiten im Leben zu bewältigen und Hoffnung zu schöpfen. Es gibt unzählige Konfessionen und Glaubensrichtungen, die sich in der Lehre und der Praxis von ihrer «Mutterreligion» unterscheiden. Immer wieder entstehen auch neue Weltanschauungen oder Sinnsysteme, die Anhängerinnen und Anhänger finden. Europas Kulturen sind bisher vorwiegend von jüdisch-christlichen Traditionen geprägt, durch Migration und andere Phänomene der Globalisierung (Medien, Reisetätigkeit...) haben auch Gemeinschaften anderer Religionen bei uns Fuss gefasst.

WAS IST RELIGION UND WAS GLAUBEN RELIGIÖSE MENSCHEN? Eine Religion ist ein System von Ideen, Vorstellungen und Praktiken, das auf dem Glauben an eine ausserweltlich existierende Macht gründet, welche den Lauf der Welt und das Leben der Menschen beeinflussen kann. Religiöse Menschen glauben in der Regel an eine oder mehrere Gottheiten oder beziehen sich auf ein transzendentes (ausserweltliches), unpersönliches Prinzip. In den meisten Fällen haben Religionen eine Vorstellung darüber, wie die Welt entstanden ist (so genannte Schöpfungsgeschichten oder Schöpfungsmythen) und ein Bild der letzten Dinge. Dazu gehört die Frage, was mit dem Menschen nach dem Tod geschieht, und was letztlich mit der Welt geschehen wird. Abgesehen von den Glaubensinhalten und der Lehre unterscheiden sich Religionen und Konfessionen häufig durch die Spiritualität, das heisst in der Art, wie die Religion gelebt wird und welche Rituale gepflegt werden. Es gibt verschiedene Spiritualitätsformen und Arten von Ritualen. Einige Rituale sind relativ stark durch die Religion formalisiert, zum Beispiel Gottesdienste, religiöse Feiern und die so genannten Übergangsrituale bei der Geburt, der Hochzeit oder dem Tod. Zu den eher persönlich gestalteten religiösen Ritualen gehören zum Beispiel das Gebet und die Meditation. Viele Religionen kennen bestimmte Formen von Alltagsspiritualität, zum Beispiel die Unterstützung von Bedürftigen mit Geld oder Nahrungsmitteln, eine grundsätzliche Barmherzigkeit mit den Mitmenschen oder auch der bewusste, meist zeitlich begrenzte Verzicht (Askese) auf Genuss- oder Luxusgüter, zum Beispiel Fasten. Die meisten Angehörigen einer Religionsgemeinschaft leben ihren Glauben eher wenig öffentlich: In unserer Gesellschaft gilt Religion als Privatsache, und es ist eher unüblich, seine religiösen Überzeugungen im Alltag zum Thema zu machen. Aber in allen Religionen gibt es auch «religiöse Virtuosen», die ihr Leben ganz in den Dienst ihres Glaubens stellen und zum Beispiel einem Orden beitreten. 84


WIE HANDELN RELIGIÖSE MENSCHEN? Moral gibt Antworten auf die Frage: «Wie sollen wir handeln?» Fast alle Religionen haben ein moralisches Wertesystem entwickelt, dessen Einhaltung sie fordern. Dieses System umfasst Vorstellungen darüber, was richtig und falsch, was gut und was böse ist, und wie man folglich zu handeln und zu denken hat. Obgleich diese Vorstellungen von Religion zu Religion variieren, stehen hinter solchen religiösen Pflichten in vielen Religionen ähnliche moralische Prinzipien. Am bekanntesten ist die so genannte Goldene Regel «Was du nicht willst, was man dir tu’, das füg’ auch keinem Andern zu», deren Einhaltung wohl jede Religionsgemeinschaft befürworten kann. Viele Glaubensgemeinschaften kennen ausser diesen übergeordneten moralischen Massstäben auch konkreter formulierte Regelungen des persönlichen Lebenswandels ihrer Mitglieder (Bekleidungsvorschriften, Speisevorschriften, Sexualmoral etc.). Häufig sind es diese Regelungen, die in Konflikt mit allgemein gesellschaftlichen Einstellungen und Lebensgewohnheiten treten und, anders als die übergeordneten Massstäbe, auch eher einem Wandel unterliegen und angepasst werden können.

GROSSES ANGEBOT In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, und alle Frauen und Männer ab sechzehn Jahren gelten als religiös mündig. Das heisst, sie können selber entscheiden, ob und zu welcher Religionsgemeinschaft sie gehören wollen. Davor bestimmen die Eltern über eine Zugehörigkeit. Die Entscheidung ist aber nicht einfach: In unserer Gesellschaft ist der so genannte «Supermarkt der Weltanschauungen» eine verbreitete Realität: Einzelpersonen und Gruppen stellen Ideen und Rituale aus religiösen und anderen Weltanschauungen neu zusammen und schneiden sie auf ihre Bedürfnisse zu. Das Angebot an Religionen und der Markt an weltanschaulichen und religiösen Gruppierungen ist riesig und schier unüberschaubar. Dies macht ein Zurechtfinden nicht einfach. Immer weniger wächst man als Kind einfach in einen Glauben hinein und kann seine eigene Religiosität auf Grund von Erfahrungen entwickeln. Genau sowenig, wie Kinder heute den gleichen Beruf wie ihre Eltern ergreifen, wird deren Glauben übernommen. Wer also auf der Suche ist, der muss sich im Dschungel der Angebote selbst zurechtfinden.

WIRKUNGEN VON RELIGIONEN Neben den vielen positiven Wirkungen, die Religion auf die Menschen und ihr Zusammenleben haben kann, wissen wir leider auch um unzählige Gewalttaten und Kriege, die im Namen einer Gottheit oder einer Religion getätigt wurden und werden. Die allermeisten Angehörigen der betroffenen Religionsgemeinschaften und auch viele der religiösen Führer bezeichnen dies aber als Missbrauch ihrer Religion. 85


GEFÄHRLICHE RELIGIONSGEMEINSCHAFT? Vielleicht hast du schon vom Begriff «Sekte» gehört oder gelesen. Er wird in der Umgangssprache für religiöse Gruppierungen verwendet, die in einer nicht immer genau bestimmten Weise als gefährlich gelten. Der Begriff enthält eine negative Beurteilung, weshalb heute in Fachkreisen eher von «religiösen Sondergemeinschaften», «neureligiösen Gemeinschaften» oder auch «konfliktträchtigen Anbietern am Lebenshilfemarkt» gesprochen wird. Diese Bezeichnungen sind neutraler und nicht von vornherein negativ wertend. Die Warnung vor so genannten Sekten entspringt in der Regel der Sorge um eine Vereinnahmung von ahnungslosen Neumitgliedern in ein unentrinnbares System von Heilsversprechen, Geldforderungen und Abhängigkeiten. In den meisten Fällen ist der Verdacht oder der Vorwurf, eine religiöse Gemeinschaft sei gefährlich, nicht generell haltbar, und die Beurteilung ist von der persönlichen Einschätzung und Wertung der Betrachterin oder des Betrachters abhängig. Es kommt immer auf die einzelnen Menschen an, die in einer Gemeinschaft Einfluss haben. Aber: Sei kritisch! Prüfe, mit was für einer Gemeinschaft du es zu tun hast, und worauf du dich allenfalls näher einlassen willst. Wenn es dir nicht so gut geht, bist du vielleicht leichter für einfache Lösungswege und Heilsversprechungen empfänglich. Du kannst die angegebenen Adressen und Bücher zu Rate ziehen. Wenn du dir nicht sicher bist oder wenn du ein ungutes Gefühl bei der Sache hast, dich zu Dingen gedrängt fühlst, die du eigentlich nicht willst (zum Beispiel im Zusammenhang mit Geldzahlungen oder Geheimhaltungsvorschriften), dann lass dich beraten. Es gibt einige sehr kompetente Stellen, an die du dich wenden kannst. Auf der Website von Inforel (unter www.inforel.ch/i80e30) kannst du ausserdem eine Kriterienliste zur Einordnung der Gefährlichkeit von religiösen Gemeinschaften finden (du kannst sie auch bei Inforel bestellen).

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BL

askja bl, Römisch-katholische Arbeitsstelle kirchliche Jugendarbeit Baselland, Rheinstrasse 20, 4410 Liestal. Tel./Fax 061 922 22 34, www.jusesobl.ch, juseso@jusesobl.ch Christkatholische Landeskirche, Pfr. Victor Jungo, Schönenbuchstrasse 8, 4123 Allschwil, Tel. 061 483 92 25, www.christkath.ch, allschwil@christkath.ch Fachstelle für Jugendarbeit, Reformierte Kirche Baselland, Rathausstrasse 78, Postfach 449, 4410 Liestal, Tel. 061 921 40 33, Fax 061 921 40 37, www.faju.ch, info@faju.ch JuSeSo Dekanat Liestal (oberes Baselbiet), Rheinstrasse 20, 4410 Liestal, Tel./Fax 061 922 22 34, Notfall-Nummer: 079 754 13 63 Rückruf innerhalb von 24 Stunden garantiert, www.jusesobl.ch, juseso@jusesobl.ch Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL, Rheinstrasse 21, 4410 Liestal, Tel. 061 921 51 08

BS

Christkatholische Kirche Basel-Stadt, Diakonin Karin Schaub, St. Johanns-Vorstadt 27, 4056 Basel, Tel. 061 322 43 57, Fax 061 322 44 71, www.christkath.ch, basel@christkath.ch


ecco! Fachstelle für Kinder- und Jugendarbeit der römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt, Feierabendstr. 86, 4051 Basel, Tel. 061 271 75 30, Fax 061 281 00 53, www.ecco.rkk-bs.ch / www.kja-basel.ch, ecco@rkk-bs.ch Jugendkirche Basel, Waldenburgerstr. 32, 4052 Basel, Tel. 061 271 75 04, www.jugendkirche-basel.ch, mediger.alexander@rkk-bs.ch Jugendzentrale der Israelitischen Gemeinde, Leimenstrasse 24, Postfach, 4003 Basel, Tel. 061 272 29 20, www.igb.ch KOJE Koordinationsstelle Jugendarbeit der evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, Rebgasse 30, 4058 Basel, Tel./Fax 061 681 01 11, www.koje-online.ch, koje@erk-bs.ch

BL/BS

Evangelische Informationsstelle Kirchen – Sekten – Religionen, Wettsteinweg 9, 8630 Rüti ZH, Tel. 055 260 30 80 (Mo – Fr 9 –13 Uhr), www.relinfo.ch, info@relinfo.ch INFOREL, Information Religion, Postfach, 4009 Basel, Tel. 061 303 93 30, www.inforel.ch, info@inforel.ch infoSekta, Fachstelle für Sektenfragen, 8055 Zürich, Tel. 044 454 80 80 (Di 17–19 Uhr, Do 9 –11 Uhr), Fax 044 454 80 82, www.infosekta.ch, info@infosekta.ch Ökumenische Beratungsstelle, Religiöse Sondergruppen und Sekten, Neustadtstrasse 7, Postfach 3907, 6002 Luzern, Tel. 041 211 04 33, Fax 041 211 04 34, www.sektenberatung.ch, info@sektenberatung.ch religions.basel, c/o Die Organisation GmbH, Mühleberg 12, Postfach 1835, 4001 Basel, Tel. 061 201 09 78, Fax 061 201 09 79, www.religionsbasel.ch, info@religionsbasel.ch Linkliste «Begegnung der Religionen» (Region Basel) auf www.inforel.ch Viele andere Religionsgemeinschaften haben Angebote für Jugendliche. Informiere dich direkt bei ihnen.

LITERATUR • Religionen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Basel 2000 (Manava), Bezug bei INFOREL. • Kriterienliste «gefährliche Sekte» oder «seriöse Religionsgemeinschaft»?: Gratis bei INFOREL zu beziehen. • Harald Baer, Hans Gasper, Joachim Müller (Hg.): Lexikon neureligiöser Gruppen, Szenen und Weltanschauungen, Freiburg, Basel und Wien 2005 (Herder).

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Geld Versicherungen

Haben oder nicht haben, das ist hier die Frage. Wer Geld hat, hat die Wahl, und wer die Wahl hat, hat die Qual... Sparen, kaufen, mieten, leasen, abzahlen, Kredit aufnehmen. Wer Geld hat, sollte sich 端ber dessen Verwendung Gedanken machen. Wer keines hat, umso mehr...


GELD SPAREN - ABER WIE? Der Dschungel im Bankensektor scheint unüberblickbar zu sein. Alle versuchen, an dein Erspartes heranzukommen, und bieten dir dafür Zinsen. Zinsen sind die Entschädigung der Bank an dich, dass du bei ihnen dein Geld angelegt hast. Wenn du also bei einer Bank Fr. 1000.– anlegst, und sie dir einen Zinssatz von 3% bietet, erhältst du (pro Jahr und sofern der Zinssatz die ganze Zeit unverändert bleibt) Fr. 30.– als «Dankeschön» dafür, dass du der Bank dein Geld zur Verfügung stellst. Geld, das deine Eltern in deinem Namen auf einem Bankkonto angelegt haben, gehört dir. Das heisst, sie dürfen lediglich die Zinsen dieses Geldes dazu verwenden, deine Erziehung und Ausbildung (mit) zu finanzieren. Wenn du das 18. Lebensjahr erreicht hast, müssen dir die Eltern dieses Geld übergeben. Wenn du Geld verdienst und zu Hause wohnst, können deine Eltern von dir verlangen, dass du ihnen einen entsprechenden Betrag für den Lebensunterhalt abgibst (ZGB, Artikel 323).

VORSICHT MIT KREDITEN! «Zuverlässig, schnell, diskret.» Hundertfach kannst du täglich Reklamen für einen Konsumkredit oder eine Kreditkarte lesen. Natürlich ist es sehr verlockend, in einer finanziellen Krise einen Kredit aufzunehmen, doch die Folgen sind oft schlimmer, als man denkt. Es ist zwar relativ problemlos, einen Kredit oder eine Kreditkarte zu erhalten, dies endet jedoch meist problematisch... Leicht kannst du so, wie es übrigens Tausenden passiert, in die Schuldenmühle geraten. Bevor du also einen solchen Schritt unternimmst, überlege dir genau, ob du während der Tilgungsdauer – bei einem Konsumkredit kann das mehrere Jahre dauern – tatsächlich die monatlichen Rückzahlungsraten pünktlich und regelmässig bezahlen kannst. Die Zinsen betragen übrigens je nach Bank zwischen 8 und 15%!

VERTRÄGE Der Kaufvertrag. Am sichersten für dich und dein Geld ist, die Ware, die du erwerben möchtest, sofort mit dem eigenen Geld zu bezahlen. Erstens ist dies bedeutend günstiger als die anderen Wege, und zweitens läufst du nicht Gefahr, dass es dir plötzlich nicht mehr möglich ist, den Vertrag (oder die Verträge) zu erfüllen und die Ratenzahlungen einzuhalten. Kauf-/Mietvertrag. Wenn du die Idee hast, den Fernseher fürs Erste nicht bar zu bezahlen, sondern in Raten dessen Eigentümer/in zu werden, wirst du auf die verschiedensten Vertragsformen treffen: Kauf-/Mietvertrag, Abzahlungsvertrag, Leasingvertrag etc. 90


Man wird dir von den Möglichkeiten und tiefen Kosten solcher Verträge vorschwärmen. Doch die Kehrseite dieses vielleicht auf den ersten Blick attraktiven Angebotes liegt darin, dass der Betrag, den du bis zum Schluss total bezahlst, wesentlich höher zu stehen kommen wird als bei Barzahlung des vollen Preises gleich zu Beginn. Zudem wird eine (aus welchen Gründen auch immer) notwendige vorzeitige Vertragsauflösung eine sehr mühsame Angelegenheit, die meistens zusätzliche, nicht kalkulierte Kosten und Nachforderungen verursacht. Solltest du während der Vertragsdauer mit deinen Zahlungen in Verzug geraten, so kann das Verkaufsgeschäft vom Vertrag zurücktreten und die fehlende Teilzahlung oder den Restverkaufspreis einfordern. Hast du keine Möglichkeit, der Aufforderung nachzukommen, musst du das Gut zurückgeben. Du erhältst dafür einen Teil deiner Zahlungen zurück. Das heisst, das Geschäft darf nur einen angemessenen Mietzins und allenfalls eine Entschädigung für eine ausserordentliche Abnützung zurückbehalten. Nicht erlaubt, auch wenn sie evtl. im Vertrag festgelegt wurden, sind Abmachungen, die dir eine Strafzahlung anlasten wollen, falls du den Vertrag nicht einhältst. Bei Fragen, z.B. wenn du unsicher bist, ob dich nicht jemand betrogen hat, kannst du dich an die Rechtsberatung wenden.

Leasingvertrag. Diese Art, ein Gut zu erwerben, tritt vor allem im Zusammenhang mit Autos in Erscheinung. Sie ist extrem teuer. Ohne die Unterschrift der Eltern hast du nur dann die Möglichkeit, einen solchen Vertrag abzuschliessen, wenn du 18 Jahre alt bist und ein sicheres Einkommen nachweisen kannst. Das Leasinginstitut muss also nachprüfen, ob du genügend zahlungskräftig bist. So oder so: Es ist teuer, auf diese Weise ein Auto zu erwerben. Und, du bindest dich über mehrere Jahre an die Leasingkreditfirma. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist zwar theoretisch möglich, aber mit riesigen Nachzahlungen für die ausfallenden Leasingraten verbunden.

VERSICHERUNGEN Nicht alles, was «unbedingt notwendig» und «dringend empfehlenswert» genannt wird, ist für dich in deiner persönlichen Situation das Beste. Trotzdem ist es nicht nur vorteilhaft, bestimmte Versicherungen zu haben, sondern schlichtweg notwendig. Oftmals bist du als Jugendliche oder Jugendlicher in die Versicherungen deiner Eltern miteingeschlossen, dies manchmal sogar auch dann, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Also: zuerst abklären.

Krankenkasse. Die Krankenkasse ist obligatorisch. Du bezahlst ca. Fr. 80.– pro Monat in Baselland bzw. ca. 100.– in Basel-Stadt, wenn du unter 18 bist. Ab 18 Jahren betragen die Prämien pro Monat deutlich mehr: ca. Fr. 200.– in Baselland, ca. Fr. 300.– in Basel-Stadt. Das tönt nach sehr viel Geld – ist es auch. Und doch ist es immer noch billiger, als wenn du die Arzt-, Medikamenten- und Spitalkosten selber tragen müsstest. Zwar ist die Krankenkasse wie gesagt obligatorisch, doch welche der vielen Kassen dich versichern soll, das entscheidest du. Es lohnt sich, Vergleiche anzustellen und abzuklären, welche Leistungen in die Prämien eingeschlossen sind. Lass dich auch über die günstigeren Versicherungsmodelle wie Hausarztmodelle (HMO) oder die Vereinbarung einer höheren Jahresfranchise (ab 18 91


Jahren; bis 18 Jahre bezahlst du keine Franchise) informieren. Wenn du die Krankenkasse wechseln möchtest, kannst du dies jeweils bis spätestens Ende November, gültig für das folgende Jahr, tun. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine Krankenkasse. Wenn deine Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, haben sie Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie für die Familie. Diese Verbilligung muss beantragt werden. Entsprechende Formulare werden den Bezugsberechtigten von der Sozialversicherungsanstalt (BL) bzw. vom Amt für Sozialbeiträge (BS) automatisch zugestellt oder können dort bestellt werden.

Unfallversicherung. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bist du automatisch und obligatorisch für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles bezahlt dir die Versicherung ein Taggeld von 80% deines Lohnes. Die Prämien werden automatisch von deinem Lohn abgezogen. Wenn du arbeitslos bist, kläre bei deiner Krankenkasse unbedingt ab, inwieweit du gegen Unfälle versichert bist. Eine Unfallversicherung ist enorm wichtig, denn ein einmaliger Unfall kann ohne Versicherung zu einer lebenslangen finanziellen Belastung werden. Privathaftpflicht. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt für dich Schäden, die du anderen zufügst, z.B. wenn du den Laptop deiner Freundin demolierst. Sie ist verhältnismässig günstig (Fr. 100.– bis 150.– im Jahr) und deckt sehr hohe Schäden mit einem Selbstbehalt von Fr. 200.– (Betrag, den du im Schadensfall selbst berappen musst). Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt auch Schäden bei gemieteten Wohnungen. Kläre jedoch zuerst ab, ob und wieweit du eventuell in einer Versicherung deiner Eltern miteingeschlossen bist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Lass dich zu keinem Versicherungsabschluss überreden. Nimm dir Zeit zum Überlegen, schlafe darüber, und vor allem: vergleiche! Beachte in jedem Fall das Kleingedruckte, bevor du einen Versicherungsvertrag unterschreibst, und lass dir immer eine schriftliche Offerte geben.

WO DEIN GELD SONST NOCH HINGEHT AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung). Die AHV/IV (1. Säule) sichert dein Einkommen, wenn du pensioniert oder aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig wirst. Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem Jahr, indem sie 18 bzw. 21 Jahre alt werden, beitragspflichtig. Solange du einer Arbeit nachgehst, wird ein Teil deines Lohnes automatisch abgezogen und in deinem Namen an die AHV/IV-Kasse einbezahlt. Wenn du noch kein Einkommen hast, wirst du erst ab dem Jahr beitragspflichtig, in dem du 21 Jahre alt wirst. Ab diesem Jahr zahlst du dann einen Minimalbeitrag von derzeit Fr. 445.–. Wichtig ist, dass du ab dem Jahr, in dem du 21 Jahre alt wirst, keine Lücke aufweist. Nur so wirst du später das Rentenmaximum erhalten. Melde dich bei der kantonalen Ausgleichskasse oder bei den AHV/IV-Zweigstellen der Gemeinden. 92


BVG (Bundesversorgungsgesetz). Die Pensionskasse (2. Säule) ist nach vollendetem 18. Altersjahr für Arbeitnehmende obligatorisch. Das BVG soll neben der AHV/IV gewähren, dass du nach deiner Pensionierung deinen bisher gewohnten Lebensstil weiterführen kannst. Die 1. und 2. Säule richten sich nach der Höhe deines Einkommens. Wer mehr verdient, bezahlt mehr. ALV (Arbeitslosenversicherung). Nach der Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht bist du automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Prämie wird dir, wenn du arbeitstätig bist, direkt vom Lohn abgezogen und an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt (vgl. S. 28).

BL

Sozialversicherungsanstalt BL, Hauptstr. 109, Postfach, 4102 Binningen, Tel. 061 425 25 25, Fax 061 425 25 00, www.sva-bl.ch

BS

Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 267 86 65/66, Fax 061 267 86 44, www.asb.bs.ch, asb@bs.ch Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wettsteinplatz 1, Postfach, 4001 Basel, Tel. 061 685 22 22, Fax 061 685 23 23, www.ausgleichskasse-bs.ch, info@ak-bs.ch IV-Stelle Basel-Stadt, Lange Gasse 7, 4002 Basel, Tel. 061 225 25 25, Fax 061 225 25 00, ivbasel@ivbs.bs.ch

www

www.bsv.admin.ch, Bundesamt für Sozialversicherung www.comparis.ch, vergleiche die Prämien der Krankenkassen www.treffpunkt-arbeit.ch, Arbeitslosenversicherung

SCHULDEN Wenn du deinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommst, erhältst du in der Regel eine erste Mahnung, mit der du zur Zahlung aufgefordert wirst. Wenn es dir nicht möglich ist, die Forderung innerhalb der vorgegebenen Frist zu bezahlen, nimm mit dem oder der Rechnungssteller/in (Gläuberiger/in) Kontakt auf und versuche zu erklären, dass du zurzeit nicht zahlungsfähig, aber gewillt bist, die Schuld zu begleichen. Auf diese Weise kannst du vielleicht eine Ratenzahlung oder eine andere Zahlungsart vereinbaren und die drohende Betreibung abwenden. Eine Betreibung kann dir der/die Rechnungssteller/in nämlich auch ohne vorangehende Mahnung schicken (obwohl dies vermutlich kaum eintreten wird). Wie auch immer: Es lohnt sich auf jeden Fall, die Sache schnellstmöglich zu regeln. Wirst du betrieben, so erhältst du einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt und einen entsprechenden Eintrag im Betreibungsregister, welcher dir später beispielsweise bei der Wohnungssuche Probleme bereiten könnte. Entweder bezahlst du nun den geforderten Betrag inklusive Gebühren, oder du einigst dich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung. In beiden Fällen werden alle weiteren rechtlichen Schritte vorläufig eingestellt. 93


Bist du der Meinung, der geforderte Betrag sei unrechtmässig in Rechnung gestellt, kannst du selbst rechtliche Schritte unternehmen, indem du Rechtsvorschlag erhebst. Das machst du, indem du auf der Rückseite des Zahlungsbefehls beim Titel «Rechtsvorschlag» das Datum und deine Unterschrift einsetzt. Danach kannst du den Zahlungsbefehl dem Pöstler wieder mitgeben bzw. am Postschalter wieder abgeben oder den Zahlungsbefehl innert 10 Tagen an das Betreibungsamt zurücksenden. Dieser Rechtsvorschlag wird vom Betreibungsamt an den Rechnungssteller weitergeleitet, der die weiteren Schritte (Friedensrichter oder Gericht) einleitet. Dort muss er beweisen, dass die an dich gestellte Zahlungsaufforderung rechtens ist. Verlierst du das Verfahren, musst du neben der ausstehenden Rechnung auch die Verfahrens- und Betreibungskosten übernehmen. Unternimmst du trotz Zahlungsbefehl nichts, nimmt das Verfahren seinen Lauf. Wenn du die geforderte Summe nicht bezahlen kannst, entscheidet der Pfändungsbeamte aufgrund deiner persönlichen Situation, ob und welche Gegenstände er aus deinem Besitz und/oder ob er einen Teil deines Lohnes pfändet, um deine Schulden zu tilgen. Schulden zu haben ist schwierig genug. In solchen Situationen nicht weiterzuwissen ist noch verheerender. Lass dich von einem Anwalt, von der Fachstelle für Schuldenfragen Baselland, der Budget- und Schuldenberatungsstelle plusminus Basel oder einer Jugendberatungsstelle beraten.

WEITERE GELDFALLEN Telefon/Handy. «chat für zehn», «party line» oder wie sie auch immer heissen … Diese sündhaft teuren Möglichkeiten, Freunde per Telefon kennen zu lernen, gelten als Spezialnummern («Business Numbers»). Auch Pizzakuriere, Reservierungen von Kinotickets, Supportdienste z.B. für Computer etc. finden sich zum Teil unter solchen Nummern. Beachte hierbei, dass Business Numbers spezielle Tarife haben, die jeweils von gratis oder Normaltarif (0800 xxx xxx) bis zu 4.23 Fr./Minute und theoretisch mehr kosten können (090x xxx xxx). Erhöhte Tarife gelten u.a. auch für gewisse Kurznummern (z.B. für die Auskunft 111).

Glücksspiele. Einarmige Banditen, Glücksspiele in Casinos u. Ä. versprechen hohe Gewinne. Doch du wirst nie mehr gewinnen, als du dafür bezahlst. Auch wenn du vielleicht einmal Fr. 20.– oder Fr. 50.– gewinnst: Wenn du weiterspielst, wird das Gewinnerlebnis nichts als eine Erinnerung bleiben.

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WWW

www.maxmoney.ch, Auf dieser Website findest du weitere Schuldenfallen und nützliche Tipps zum Thema Budget.

BL

Betreibungs- und Konkursämter, In den Bezirksschreibereien in Arlesheim, Binningen, Laufen, Liestal, Sissach, Waldenburg. Fachstelle für Schuldenfragen BL, Hauptstr. 18, 4132 Muttenz, Tel. 061 462 03 73, Fax 061 462 03 82, info@schuldenberatung-bl.ch, www.schuldenberatung-bl.ch frauenplus Baselland, Budget-, Rechtsberatung, Sozialfonds, Büchelistr. 6, 4410 Liestal, Tel. 061 921 60 20, Fax 061 921 60 02, www.frauenplus.ch, baselland@frauenplus.ch


BS

Betreibungs- und Konkursamt, Tel. 061 267 81 81, www.bka.bs.ch, Betreibungsamt: Bäumleingasse 1/3, Postfach, 4001 Basel, Konkursamt: Bäumleingasse 5, Postfach, 4001 Basel BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80, jugendberatung@bfa-bs.ch Plusminus, Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel, Tel. 061 695 88 22, Fax 061 695 88 23, www.plusminus.ch, info@plusminus.ch Familien- und Erziehungsberatung, Greifengasse 23, Postfach 114, 4005 Basel, Tel. 061 686 68 68, Fax 061 686 68 69, www.familienberatungbasel.ch, familienberatung@familienberatungbasel.ch Siehe auch unter Kapitel «Rechte und Pflichten» (Jugendberatungen).

STEUERN Vom 18. Lebensjahr an wirst du jährlich von der Gemeinde, dem Kanton und dem Staat dazu aufgefordert, eine Steuererklärung auszufüllen. Aus diesem Grund schicken dir die Behörden vorgedruckte Formulare, welche auf den ersten Blick kaum verständlich zu sein scheinen. Doch keine Angst: Mit ein bisschen Übung wirst du schon bald den Durchblick haben. Frage deine Eltern, ob sie dir helfen können. Oder vielleicht hast du ja auch eine besonders clevere grosse Schwester oder einen Schulkollegen, die/der dir gerne weiterhilft. Solltest du trotz aller Hilfestellungen noch Probleme haben, kannst du dich bei der Steuerbehörde deiner Gemeinde erkundigen. Wenn du zu Hause einen PC hast, kannst du übrigens bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei Banken eine CD verlangen, oder du suchst im Internet: www.steuern.bl.ch oder www.steuerverwaltung.bs.ch unter EasyTax, was dir das Ausfüllen der Steuererklärung sehr erleichtert. Wenn du das Ausfüllen deiner Steuererklärung verschläfst, wirst du zuerst einmal schriftlich auf dein Versäumnis hingewiesen. Gegebenenfalls kannst du eine Fristerstreckung verlangen, damit dir genügend Zeit bleibt, um auszurechnen, wie viel Geld du der Gemeinde, dem Kanton und dem Bund bezahlen musst. Solltest du trotz Aufforderung nichts von dir hören lassen, kommt es zu einer «Einschätzung». Das heisst, die Behörden berechnen aufgrund früherer Steuerveranlagungen dein steuerbares Einkommen. Meistens führen solche Steuereinschätzungen zu einem höheren steuerbaren Betrag und entsprechen nicht deinem wirklichen Einkommen. Zudem kann es dir passieren, dass du gebüsst wirst, wenn du die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichst. Mit der Steuererklärung kannst du hingegen die Verrechnungssteuer, die dir regelmässig vom Bank- oder Postkonto abgezogen wird, zurückfordern. Noch etwas: Die Steuererklärung musst du auch dann ausfüllen, wenn dein Einkommen so gering ist, dass du gar keine Steuern bezahlen musst. Wenn du schliesslich die Steuerveranlagung erhältst, vergleiche die darauf vermerkten Beträge mit deiner Steuererklärung (unbedingt Kopie aufbewahren!). Solltest du Einwände haben, kannst du innert 30 Tagen bei der kantonalen Steuerverwaltung schriftlich Einsprache erheben. 95


Rechtsmittel. Der/die Steuerpflichtige und die Gemeinde können innert 30 Tagen nach der Eröffnung der Veranlagung schriftlich Einsprache bei der kantonalen Steuerverwaltung erheben (§ 122 StG). Auch gegen eine amtliche Veranlagung kann Einsprache erhoben werden. Der/die Steuerpflichtige hat jedoch im Rechtsmittelverfahren die Unrichtigkeit der Veranlagung nachzuweisen. Dazu muss die Steuererklärung komplett ausgefüllt werden. Er/sie hat ausserdem die dadurch verursachten Mehrkosten angemessen zu vergüten (§ 106 Abs. 3 StG). Gegen eine provisorische Veranlagung ist kein Rechtsmittel gegeben. Eine Einsprache ist erst gegen die später folgende definitive Veranlagung möglich. Durch die Ergreifung eines Rechtsmittels wird die Fälligkeit der Steuer nicht hinausgeschoben (§ 135 Abs. 6 StG). Bei Unklarheiten oder Fragen erhältst du bei der kantonalen Steuerverwaltung BL bzw. BS Auskunft. Du hast auch die Möglichkeit, deine Steuern in Raten zu bezahlen. Es empfiehlt sich sehr, von der Möglichkeit der monatlichen Vorauszahlung für die Kantonssteuern und die Gemeindesteuern (Einzahlungsscheine bei deiner Gemeinde bestellen) Gebrauch zu machen. So kannst du monatlich von deinem Lohn einen gewissen Betrag einzahlen und hast bis Ende Jahr die Steuern oder einen Teil davon bereits bezahlt.

BL

Kantonale Steuerverwaltung BL, Rheinstr. 33, 4410 Liestal, Tel. 061 925 51 20, www.bl.ch/docs/fkd/steuern/main-steuern.htm

BS

Steuerverwaltung Basel-Stadt, Fischmarkt 10, 4001 Basel, Tel. 061 267 81 81, Fax 061 267 96 25, www.steuerverwaltung.bs.ch

TASCHENGELD für Mittelschüler/innen Wenn es ums Geld geht, sind die Eltern heute in der Regel grosszügig, obwohl kein Gesetz sie dazu verpflichtet. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach den Möglichkeiten und Gewohnheiten der Familie. Du und deine Eltern vereinbaren miteinander, wofür das Taschengeld eingesetzt wird. Vorschläge der Budgetberatung Schweiz pro Monat: Taschengeld/Handy Coiffeur/Körperpflege Kleider/Wäsche/Schuhe Schulmaterial (ohne Lehrmittel + Exkursionen) Velo/Mofa Nach Aufwand: Auswärtige Verpflegung pro Tag Fahrkosten (Abonnemente) Bücher, Exkursionen, Lager, Sport

96

50.– 30.– 70.– 20.– 10.–

bis 100.– bis 40.– bis 80.– bis

30.–

8.–

bis

12.–


EIN BUDGETVORSCHLAG für Lehrlinge Kennst du dieses Erlebnis auch? – Wenn am Ende deines Geldes noch so viel Monat übrig bleibt? Dann macht es Sinn, wenn du ein Budget aufstellst. Es kann dir helfen, mit deinem Geld sparsamer umzugehen.

Beispiel zur Einteilung des Lehrlingslohnes: Lehrlingslohn netto ohne 13. Monatslohn + Gratifikation

600.–

800.–

1000.–

Feste Verpflichtungen Krankenkassenprämie1 Fahrspesen: U-Abo, Mofa, Velo

---70.–

70.– 70.–

200.– 70.–

Persönliche Auslagen Kleider, Wäsche, Schuhe Coiffeur, Körperpflege Taschengeld: Ausgang, Handy etc. Schulmaterial (ohne Lehrmittel)

80.– 40.– 180.– 20.–

90.– 40.– 200.– 20.–

90.– 50.– 220.– 20.–

Rückstellungen Franchise, Arzt, Zahnarzt, Optiker Steuern 2, Ferien, Sparen

---100.–

---160.–

---200.–

Verfügbarer Betrag für auswärtige Verpflegung 3 oder Haushaltsbeitrag (Unterkunft + Verpflegung zu Hause)

110.–

150.–

150.–

Total

600.–

800.–

1000.–

1

Rest wird von den Eltern bezahlt.

2

Im Kanton BL gibt es bei diesem Einkommen keine Steuerpflicht.

3

Berufsbedingte auswärtige Verpflegung: 8.– bis 12.– pro Mahlzeit.

BL

Frauenplus und Frauenverein Muttenz, c/o Ursula Stauffer, Brühlweg 3, 4132 Muttenz, Tel. 061 461 30 49, Fax 061 463 00 27

BS

BFA Jugendberatung, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel, Tel. 061 683 08 80, jugendberatung@bfa-bs.ch

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Plusminus, Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel, Tel. 061 695 88 22, Fax 061 695 88 23, www.plusminus.ch, info@plusminus.ch

BL/BS

98

Sozialhilfebehรถrde oder Sozialdienst an deinem Wohnort.




Die eigene Wohnung

Irgendwann kommt jede/r an den Punkt, an dem er oder sie von zu Hause weg in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Wenn du vor dieser Entscheidung stehst, solltest du dir einige Dinge schon im Voraus gut überlegen: Wofür interessierst du dich? Möchtest du zusammen mit anderen in einer WG oder lieber allein in einer eigenen Wohnung leben? Wie viel Platz brauchst du zum Leben? Welche Sonderwünsche sind dir wichtig?


DAS GELD Ohne Geld läuft (fast) nichts. Auch bei Wohnungen nicht. Überlege dir gut, wie viel du für eine Wohnung aufbringen kannst. Bei der angegebenen Wohnungsmiete musst du immer nachfragen, ob diese «inklusive» oder «exklusive» Nebenkosten (Heizung, Strom, Hauswartung etc.) ist. Bedenke auch: Alleine zu wohnen kann bedeuten, dass noch viele andere, bisher selbstverständliche Dinge plötzlich auf dein Portemonnaie drücken:

• Telefon- und TV-, Radio- und Internetanschluss • Waschmittel für Kleider, Geschirr • Möbel und Einrichtungen • Strom-, Telefon- und Wasserrechnung • Essen • und vieles mehr Als Faustregel gilt: Für die Wohnungsmiete soll nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausgegeben werden. Vergiss auch nicht, dass die Mietzinse innert kurzer Frist um einiges ansteigen können (Steigen der Hypothekarzinsen). Eine geeignete Wohnung zu finden kann ganz schön schwierig sein. Deshalb: • Frage Bekannte, Freunde und Verwandte nach frei stehenden Wohnungen • Lies regelmässig die Inserate in den Zeitungen • Suche auf entsprechenden Seiten im Internet • Erkundige dich bei verschiedenen Liegenschaftsverwaltungen nach freien Wohnungen • Wirf einen Blick auf die diversen Anschlagbretter z.B. in Geschäften oder bei der Universität (siehe auch: www.unibas.ch/markt) Wenn du ein Angebot findest, das deinen Vorstellungen entspricht, ruf die angegebene Nummer schnellstmöglich an und vereinbare einen Besichtigungstermin. Du könntest zusätzlich einen kurzen Brief an die Verwaltung schreiben, in welchem du begründest, warum gerade diese Wohnung diejenige ist, die du dir schon seit langem erträumt hast. Beim Besichtigungstermin nicht unbedingt im «Schmuddellook» erscheinen!

BS

102

Stiftung Dings – Stiftung für Studentische Dienstleistungen, Kornhausgasse 2, 4051 Basel, Tel. 061 260 12 92, Fax 061 261 01 68, info@dings-shop.ch, www.dings-shop.ch Verein Studentische Wohnvermittlung (WoVe), Petersgraben 50, 4051 Basel, Tel. 061 261 97 58, Fax 061 261 97 40, info@wove, www.wove.ch


DER MIETVERTRAG Wenn du die Zusage für eine Wohnung erhalten hast, verlange einen schriftlichen Mietvertrag inklusive einer vorgedruckten Mängelliste. Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Seiten (Mieter/in und Vermieter/in) geregelt. Dazu gehören die Vereinbarungen betreffend Mietzins, Kündigungsfrist und allfällige Sonderregelungen (unbedingt schriftlich verlangen!) etc. Wenn von dir ein Depot (eine Sicherheit für die/den Vermieter/in) verlangt wird, muss dieses vom Vermieter oder der Vermieterin bei einer Bank, in Form eines Sperrkontos, auf deinen Namen angelegt und durch einen Beleg bestätigt werden. Die Zinsen dieses Kontos erhältst du! Gründest du zusammen mit anderen eine WG, ist es oft ratsam, wenn nur eine oder zwei Personen den Mietvertrag unterschreiben. Die anderen Mitbewohner/innen gelten dann als Untermieter/innen.

Die Mängelliste. Wenn du in die Wohnung einziehst, solltest du zuerst die Mängelliste ausfüllen. Besichtige deinen neuen Lebensraum genau und kontrolliere alle möglichen und unmöglichen Dinge. Sollten dir dabei Mängel auffallen, so trage sie in die Mängelliste ein und sende diese eingeschrieben innerhalb von 30 Tagen an deine/n Vermieter/in. Behalte für dich eine Kopie davon. Fallen dir später noch Mängel auf, solltest du diese der/dem Vermieter/in ebenfalls schriftlich und eingeschrieben mitteilen.

DER MIETERINNEN- & MIETERVERBAND Hast du Fragen oder Probleme, die während deines Mietverhältnisses auftreten, dann setze dich zuerst einmal mit deinem Vermieter bzw. deiner Vermieterin in Verbindung. In den meisten Fällen lässt sich gemeinsam eine Lösung finden. Sollte es aber zu Schwierigkeiten kommen, so hast du die Möglichkeit, dich bei einer Beratungsstelle des Mieterinnen- und Mieterverbandes zu erkundigen. Dort kannst du Fragen im Zusammenhang mit deiner Wohnung stellen. Man wird dir gerne weiterhelfen. Ist aber eine Einigung mit der Vermieterin oder dem Vermieter nicht möglich, wende dich an die Schlichtungsstelle. Sie bietet für Mietparteien, welche sich über eine rechtliche Frage zum Mietverhältnis nicht einigen können, ein Schlichtungsverfahren an.

BL

Mieterinnen- und Mieterverband BL u. Dorneck-Thierstein, Postfach 396, 4005 Basel, Tel. 061 666 60 90, Fax 061 666 60 98; Rechtsberatung: Tel. 061 666 69 69, E-Mail: info@mv-baselland.ch www.mieterverband.ch/baselland Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Tel. 061 925 66 56, Fax 061 925 69 38

BS

Mieterinnen- und Mieterverband Basel, Postfach 396, 4005 Basel, Tel. 061 666 60 90, Fax 061 666 60 98; Rechtsberatung: Tel. 061 666 69 69, www.mieterverband.ch/baselstadt 103


Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Utengasse 36, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 267 81 81, Fax 061 267 60 08

DIE KÜNDIGUNG Kündige nie deine Wohnung, bevor du eine neue Wohnmöglichkeit garantiert zugesagt bekommen hast. Wenn du kündigst, musst du dies schriftlich tun. Nebst Datum und Unterschrift genügt der Satz «Ich kündige per …». Die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger eintreffen, am besten eingeschrieben. Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag festgehalten. Sie dauert in der Regel drei Monate (Quartal). Dies jeweils auf Monatsende. Meistens kann auf Ende Dezember nicht gekündigt werden. Wenn du in einer kürzeren Zeitspanne die Wohnung abgeben möchtest, bist du dazu verpflichtet, eine/n Nachmieter/in zu finden, der/die zu den gleichen Bedingungen die Wohnung übernimmt. Nachmieter/innen müssen zumutbar sein und die Miete bezahlen können. Wenn dir gekündigt wird und du dadurch in eine Notsituation gerätst, kannst du dich zur Wehr setzen. Erkundige dich sofort beim Mieterinnen- und Mieterverband nach deinen Möglichkeiten. Du hast die Möglichkeit, eine Kündigung innert 30 Tagen rechtlich anzufechten und um Erstreckung zu ersuchen. Die Kündigung vom Vermieter ist nur gültig, wenn sie dir mit einem amtlichen Formular mitgeteilt wurde.

DER AUSZUG Wenn du aus deiner alten Wohnung ausziehst, solltest du früh genug einige Dinge planen. Melde Telefon und Strom mindestens 2 Wochen vor dem Auszug ab. Informiere deine/n Arbeitgeber/in, die Gemeindeverwaltung, die Post, Versicherungen, Militär- (oder Zivilschutz-) und allenfalls die Feuerwehrbehörde, Freunde, Bekannte etc. über deine Adressänderung. Du kannst dazu auf der Post gratis vorgedruckte Karten beziehen. Für die normale Abnützung deiner Wohnung kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden. Grössere Schäden, wie zum Beispiel ein demolierter Herd oder ein Sprung im Lavabo, werden dir jedoch angelastet. Wenn du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, übernimmt diese normalerweise solche Schäden. Nimm deshalb frühzeitig mit deiner Versicherung Kontakt auf. Wenn es zur Übergabe der Wohnung kommt, wirst du vom Vermieter oder der Vermieterin ein Wohnungsabnahmeprotokoll zur Unterzeichnung erhalten. Darauf sind auch die Schäden, die die/der Vermieter/in dir zuschreiben möchte, aufgelistet. Wenn du die Mängelliste von deiner Wohnungsübernahme hast, kannst du die Haftung für alle dort aufgeführten Schäden ablehnen. Lies das ganze Protokoll sorgfältig und in aller Ruhe durch. Vermerke, mit welchen Punkten du nicht einverstanden bist. Rechnest du damit, dass es zu Streitigkeiten kommt, dann wende dich frühzeitig an den Mieterinnen- und Mieterverband. Ist das Wohnungsabnahmeprotokoll von beiden Seiten unterschrieben, können nachträglich keine weiteren Forderungen gestellt werden. 104


Und noch etwas: Plane deinen Auszug rechtzeitig. Putzen und Zusammenpacken brauchen meistens mehr Zeit als das Einziehen.

OBDACHLOS Bist du von einem auf den anderen Tag ohne Dach über dem Kopf und weisst nicht, wo du schlafen sollst? Falls du für die erste Nacht keinen Platz in einer Notschlafstelle findest, kannst du dich an die Fürsorgebehörde deiner Wohngemeinde wenden. Sie wird dir weiterhelfen, eine Lösung in der Notsituation zu finden. «Ein Dach überm Kopf» ist eine gute Broschüre über verschiedene Wohnmöglichkeiten (therapeutische WGs, Lehrlingsheime etc.). Du kannst sie beim Verein NEUSTART bestellen oder auf dessen Website anschauen.

BL /BS

NEUSTART, Verein für Bewährungs- und Sanierungshilfe für Strafentlassene, Therwilerstr. 7, Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 281 37 00, Fax 061 281 37 30, www.vereinneustart.ch, kontakt@vereinneustart.ch

BUCHTIPP • Diem, R. (2000). Meine erste Wohnung. Beobachter-Buchverlag, Fr. 19.80.

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Militärdienst Zivildienst

Sofern männlich und Schweizer Bürger, bist du gemäss Bundesverfassung wehrpflichtig. Für Frauen ist der Militärdienst nach wie vor freiwillig.


MILITÄRDIENST/ZIVILSCHUTZ Im Rahmen des Rekrutierungskonzepts erhalten alle 16-jährigen Schweizer Frauen und Männer vom Kreiskommando eine schriftliche Vorinformation zur allgemeinen Wehrpflicht mit einer Informationsbroschüre. Diese gibt dir eine erste Übersicht über unsere Sicherheitspolitik mit den Bereichen Armee, Bevölkerungsschutz und Zivildienst. Auch alle Kontaktadressen der militärischen Vorbereitungskurse sind in dieser Broschüre aufgeführt. Im 17. Altersjahr erfolgt für die Männer die schriftliche, militärische Erfassung. Ein Personalblatt mit deinen unvollständigen Personalien wird dir per Post zur Überprüfung bzw. zur Ergänzung zugestellt. Im 18. Altersjahr erhalten die Männer ein Aufgebot und die Frauen eine Einladung zum Orientierungstag. Mit der Teilnahme am Orientierungstag beginnt auch die Vorbereitung auf die Rekrutierung. An diesem Tag erhältst du einen vertieften Einblick in unsere Sicherheitspolitik, die Armee, den Zivilschutz, den Zivildienst sowie die Rekrutierung. Gleichzeitig wird mit dir auch der Zeitpunkt der Rekrutierung und der folgenden Grundausbildung (Rekrutenschule oder Einführungskurs Zivilschutz) festgelegt. Dieser hängt von deiner Berufs- oder Schulsituation ab. Alle weiteren Einzelheiten und schriftlichen Unterlagen erhältst du am Orientierungstag. Für eventuelle Fragen steht dir das Kreiskommando Basel-Landschaft oder Basel-Stadt zur Verfügung.

ZIVILDIENST Wenn du den Militärdienst mit deinem Gewissen und deiner ethischen Grundeinstellung nicht vereinbaren kannst, hast du die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst – den Zivildienst – zu leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits die RS oder einzelne WKs geleistet wurden, ein Gesuch für den Zivildienst kannst du jederzeit einreichen. Für Stellungspflichtige (vor der Rekrutierung) gilt jedoch, dass der kantonale Orientierungstag besucht sein muss. Reichst du das Gesuch mindestens drei Monate vor einer Militärdienstleistung ein, bist du bis zum endgültigen Entscheid von militärischen Dienstleistungen befreit. Das Gesuch, Zivildienst zu leisten, hat schriftlich zu erfolgen. Darin musst du erklären, welche deine ethischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen sind, die sich nicht mit dem Militärdienst vereinbaren lassen. Ausserdem musst du in einem Lebenslauf aufzeigen, wie es zu dieser Überzeugung gekommen ist. Das Dienstbüchlein ist beizulegen. Des Weiteren empfiehlt es sich, das Gesuch mit Schreiben von Personen zu ergänzen, die deine Gewissensgründe bezeugen können. Adressat für das Gesuch ist das zuständige Regionalzentrum in Aarau. Weitere Informationen zur Zulassung und zum Vollzug des Zivildienstes findest du unter www.zivi.admin.ch. Einige Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen erhältst du die Einladung zur Anhörung, die im für deinen Kanton zuständigen Regionalzentrum (für BL, BS, SO und AG ist das Aarau) durchgeführt wird. Im Verlaufe dieses Gesprächs möchten drei Mitglieder 108


der Zulassungskommission von dir erfahren, ob deine Aussagen zum Gewissenskonflikt mit dem Militär bloss leere Worte sind oder ob deine Überzeugung auch im täglichen Leben sicht- und erfahrbar ist. Wird deinem Gesuch stattgegeben, musst du deinen Dienst im öffentlichen Interesse absolvieren. Dieser dauert eineinhalbmal so lang wie der nicht geleistete Militärdienst und wird bei gemeinnützigen Institutionen und Organisationen unter anderem im Sozialbereich, im Gesundheitswesen oder im Umweltschutz geleistet. Zeitpunkt und Dauer der Einsätze sind weitgehend frei wählbar, mit Ausnahme des «langen» Einsatzes (180 Tage, kann in 2 Etappen geleistet werden). Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt 26 Tage.

ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Jede Person, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leistet, hat von der Sozialversicherung «EO»-Leistungen zugut. Während der Grundausbildung erhältst du derzeit pro Tag einheitlich Fr. 54.– brutto als Entschädigung für den Verdienstausfall. Unterstützungsbzw. Unterhaltspflichtige können Zulagen erhalten. Es gelten spezielle Entschädigungsansätze für Beförderungs- und Ausbildungsdienste. Für weitere Fragen steht dir die Ausgleichskasse deines Kantons zur Verfügung.

SOZIALDIENST DER ARMEE Der Sozialdienst der Armee hilft allen Armeeangehörigen in Schulen und Kursen sowie ihren Familien, die infolge der Militärdienstpflicht in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen in Schwierigkeiten geraten. Die Hilfe wird rasch und unbürokratisch geleistet. Sie besteht aus Informationen, Beratung und, wenn nötig, auch aus finanzieller Unterstützung. Falls dir eine Militärdienstleistung, z.B. die Rekrutenschule, Probleme verursacht, kannst du dich vor, während oder nach dem Dienst vertrauensvoll an den Sozialdienst der Armee wenden.

BL

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landschaft, Kreiskommando, Oristalstr. 100, 4410 Liestal, Tel. 061 926 72 72, Fax 061 926 72 79, kreiskommando@bl.ch, www.militaer.bl.ch

BS

Rettung Basel-Stadt, Zeughausstr. 2, Postfach, 4002 Basel, Tel. 061 316 70 00, Fax 061 316 70 10, www.rettung-bs.ch Kreiskommando Basel, Sektionschef, Zeughausstr. 2, Postfach, 4002 Basel, Tel. 061 316 72 10

BL/BS

Personelles der Armee (J1), Rodtmattstr. 110, 3003 Bern, Tel. 031 324 24 24 Vollzugsstelle für den Zivildienst, Uttigenstr. 19, 3600 Thun, Tel. 033 228 19 99, Fax 033 228 19 98, www.zivil-dienst.ch, info@zivil-dienst.ch 109


Zivildienst, Regionalzentrum Aarau, Kasernenstrasse 28, 5000 Aarau, Tel. 062 832 63 77, Fax 062 832 63 73, www.zivi.admin.ch, aarau@zivi.admin.ch Beratungsstelle für Militärdienstverweigerung und Zivildienst, Stationsstr. 32, Postfach, 8036 Zürich, Tel. 01 450 37 37, Fax 01 450 41 46, www.zivildienst.ch, beratungsstelle@zivildienst.ch Sozialdienst der Armee (SDA), Rodtmattstr. 110, 3003 Bern, Tel. 0800 855 844, Tel. 0800 855 844, sda.J1@vtg.admin.ch Telefon für Militärprobleme, Tel. 0900 570015 (Mo – Fr, 14.00 –17.00; Fr. 0.36/Min.), www.militel.ch Cevi Militär Service, Forchstr. 58, Postfach 1414, 8032 Zürich, Tel. 044 383 97 34, Fax 044 382 06 80, www.cevi.ch/cms, cevimil@bluewin.ch Personelles der Armee, Rekrutierung FDA (Frauen in der Armee), Rodtmattstr. 110, 3003 Bern, Tel. 031 324 32 74, Fax 031 324 32 22, www.fraueninderarmee.ch, rekrutierung.j1@pvtg.admin.ch, rekrutierung@vtg.admin.ch

110


Index A-Z

Aerobic AHV/IV AIDS AIDS-Test Alkohol ALV Amnesty Jugendgruppen Angst Anorexie Arbeitslos Aufenthaltsbewilligung Ausbildungsbeiträge Auslandaufenthalt Auslandeinsätze Ausländerberatung Ausländische Jugendliche Auszug aus der Wohnung

11 92 56 58 35, 72 93 13 46 78 28 38 27 30 14 38 38 104

Basketball Behinderung Berufsberatung Berufsinformation Berufslehre BESJ Jungschar Bewegung Bibliotheken Bike BMX Budgetvorschlag für Lehrlinge Bulimie Bürgerrecht BVG

10 19 22 22 26 12 44 18 10 10 97 78 39 93

Cannabis Chatten Colour Key CVJM/CVJF/Cevi

73 17 18 12

Dance Doppelbürgerschaft Drogen Ecstasy Einbürgerung E-Mail-Beratung

11 39 35, 73 73 39 35

EMK Jungschar Erwerbsersatzordnung (EO) Ess- und Brechsucht Essen Ess-Störungen

12 111 78 44 77

Fachstelle für Jugendarbeit Ferienpass

12 17

Geld Gesundheit Gewalt Glücksspiele Greenpeace

90, 102 43 64 94 14

Halluzinogene Haschisch Hepatitis B Heroin HIV

74 73 60 74 56

Inline Internet Internetsucht

10 17 17

Job Jugendarbeit Jugendberatung Jugendhäuser Jugendnaturschutz Jugendrat BL Jugendrotkreuz Jugendstrafrecht Jugendtreffpunkte junger rat BS Jungwacht & Blauring (JuBla)

30 11 34 6 15 16 13 36 6 16 12

K.O.-Tropfen Kaufvertrag Kinder- und Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL Kleinkredite Kokain Kondom

75 90 12 90 74 54 111


Krankenkasse Kündigung

91 104

Lager Landdienst Leasingvertrag Lehrlingslohn Lehrstelle Liebe Liebeskummer Lösungsmittel LSD

12 15 91 97 27 51 53 72 74

Mädchenrat 15 Magersucht 78 Marihuana 73 MDMA 73 Medikamente 72 Meskalin 74 Mieterinnen- & Mieterverband 103 Mietvertrag 90, 103 Militärdienst 107 Mobbing 17, 65 Mobile Jugendarbeit 8 Obdachlos Ombudsstellen Opferberatungsstellen Opferhilfestellen Parteien BL/BS Partys Pfadi Pille Pille danach Politik Polizei Praktikum Präservativ Privathaftpflicht pro juventute Psilocybin/Psilocin

112

105 41 64 34 16 11 11 54 55 15 38 30 54 92 14 74

Raumsuche Religion Religiöse Jugendgruppen Schlafen Schnüffelstoffe Schulden Schule Schulpsychologischer Dienst Schulsozialarbeit Schwangerschaft Sekte Selbstverletzendes Verhalten Sexualität Sexueller Missbrauch Skate Sozialdienst der Armee Soziales Engagement Sport Sprachkurse Steuern Stipendien Strafrecht Stress Studienberatung Sucht Suchtmittel

9 83 12 45 72 93 23 24 24 55 86 79 51 66 10 111 13 10 30 95 26 36 46 23 69 70

Tabak Taschengeld Taschengeldempfehlungen terre des hommes Treue

71 96 35 13 53

Umwelt Unfallversicherung

14 92

Vergewaltigung Verhütung Versicherungen Verträge

66 53 91 90

Wassersport Weiterbildung

11 23


Wohnung WWF

101 14

Zigaretten Zivildienst Zivilschutz Zwischenjahr

71 108 111 30

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Notizen


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