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A wie Ausbildungsordnung

AWIE Ausbildungsordnung

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Eher früher als spät wirst du in deiner Ausbildung über die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan stolpern. Doch was ist das eigentlich und welche Rolle spielen sie für deine Ausbildung?

Was ist die Ausbildungsordnung?

Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es in Deutschland eine Ausbildungsordnung. Diese ist nützlich, denn sie legt bundeseinheitliche Standards für die betriebliche Ausbildung fest. Dadurch kannst du sicher sein, dass die duale Ausbildung in jedem Beruf einheitlich geregelt ist. Außerdem dient sie als rechtsverbindliche Grundlage und erleichtert die Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung. Dein Ausbildungsbetrieb muss sich also an die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan halten.

Welche Inhalte hat eine Ausbildungsordnung?

Das Berufsbildungsgesetz regelt, welche Punkte in einer Ausbildungsordnung enthalten sein müssen: • Die anerkannte Bezeichnung des

Ausbildungsberufs: z.B.

Industriemechaniker/-in. • Die Ausbildungsdauer: nicht mehr als drei

Jahre und nicht weniger als zwei. • Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Teil der

Berufsausbildung sind. • Der Ausbildungsrahmenplan, der die Inhalte, die dir vermittelt werden müssen, und den zeitlichen Ablauf enthält. • Die Prüfungsanforderungen.

Was ist der Ausbildungsrahmenplan?

Als Teil der Ausbildungsordnung gibt er an, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten du erwerben sollst. Wie diese vermittelt werden, bleibt dem Ausbildungsbetrieb überlassen.

Gibt es Inhalte, die nicht im Ausbildungsrahmenplan stehen?

Der Plan gibt die Mindestanforderungen vor, die als Lernziele der Ausbildung erreicht werden müssen. Nach oben ist also Luft, sodass darüber hinaus auch weitere Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Das kann zum Beispiel dann möglich sein, wenn sich weitere Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im Plan nicht genannt sind. Solche zusätzlichen Inhalte sind dann jedoch nicht prüfungsrelevant.

Brutto- und Nettoausbildungszeit

Die im Ausbildungsrahmen angegebene Bruttozeit beträgt pro Ausbildungsjahr 52 Wochen, also ein Kalenderjahr. Diese muss allerdings in die sogenannte Nettozeit umgerechnet werden. Das ist die tatsächliche, betriebliche zur Verfügung stehende Ausbildungszeit. Von der Bruttozeit werden also Samstage, Sonn- und Feiertage sowie die Tage, die du an der Berufsschule verbringst, abgezogen. Ebenso wie dein Urlaub. Was übrig bleibt, ist deine Nettoausbildungszeit.

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