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Ferienaufenthalte Berg - See - Meer

2014 Wicht

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Für die F e gibt es k rienaufenthalte ein weit er Rundsch reiben m es ehr.

Allgemeines

Eigenerklärungen

Die Südtiroler Krebshilfe organisiert für Tumorpatienten, die autonom und selbständig sind, erholsame Ferien in sozialer Gemeinschaft. Rückfälle müssen schon im Voraus mitgeteilt werden und nicht erst während der Vormerkung!

Alle Teilnehmer müssen innerhalb 14. März 2014 die Eigenerklärung über ihren Gesundheitszustand, die in den Bezirkssitzen aufliegt, an den Zentralsitz übermitteln.

Die Teilnehmer/innen müssen sich während des ganzen Aufenthaltes manierlich und respektvoll benehmen. Diskretion, gegenseitiges Verständnis und Respekt werden vorausgesetzt. Wir erinnern daran, dass der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2014 beglichen werden muss.

Kostenbeitrag • Dieser muss innerhalb 04. April 2014 ausschließlich mittels Überweisung auf das K/K: IT 29 P060 4511 6010 0000 0120 000 beglichen werden (Barbezahlung ist nicht möglich). • Ohne Überweisung verfallen Vormerkung und Teilnahmerecht.

Vortrittsrecht Haben ordentliche/betroffene Mitglieder innerhalb des 5. Erkrankungsjahres (einschließlich 2009).

Vormerkungen: 1. D ie Teilnehmer/innen sind ausschließlich ordentliche /betroffene Mitglieder, die autonom und selbstständig sein müssen. Begleitpersonen sind nicht vorgesehen. 2. Bei Tumorrückfällen muss dem Zentralsitz Bozen umgehend vor Beginn der Anmeldungsfrist ein fachärztliches Attest übermittelt werden, da ansonsten das Vortrittsrecht verfällt. 3. Sie erfolgen ausschließlich telefonisch (0471 - 408786) von Montag 17. bis Freitag 28. Februar 2014 jeweils von 08:15 bis 12:00 Uhr. Bei Überbuchung eines Ferienaufenthaltes gilt die Reihenfolge des Erkrankungsjahres; bei gleichem Erkrankungsjahr gilt das Einlangen der Anmeldung. Am 11. März 2013 erfolgt die Erstellung der effektiven Teilnehmerlisten und angemeldete Mitglieder außerhalb des 5. Erkrankungsjahres müssen sich beim Zentralsitz melden, um die eventuelle Teilnahme zu erfahren. 38

DEZEMBER 2013 | NR. 3

• Bei fristlosem Abbruch des Ferienaufenthaltes ohne vorherige Benachrichtigung wird für die Zukunft das Teilnahmerecht an den Ferienaufenthalten entzogen.

Verschiedenes Buchung und Rücktritt • Die Leistungen umfassen die Unterbringung im Zweibettzimmer, Verpflegung, An- und Heimreise. • Einzelzimmer nur für Kehlkopflose und Stomaträger. • Kosten für Zusatzleistungen bezüglich Unterbringung (z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, usw.), Medikamente, spezielle Ausflüge, Eintritte und persönliche Ausgaben sind nicht enthalten. • Bei späterer Anreise oder früherer Abreise infolge Erkrankung (aufgrund ärztlicher Anordnung) oder vorzeitigem Abbruch des Ferienaufenthalts aufgrund grob ungebührlichem Verhalten oder Falscherklärung, ist ein Ersatz des anteiligen Kostenbeitrages bzw. allfälliger Fahrtkosten ausgeschlossen. In diesen Fällen wird der gesamte Kostenbeitrag einbehalten.


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