Steuertipps für Pendler | ÖAAB OÖ.

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Besser informiert! STEUERTIPPS FÜR PENDLER

Steuertipps für Pendler

... mit Praxis-Tipps zum N PE DLERRECHNER

„Für Lehrlinge und Teilzeitkräfte gibt es 2014 erstmals bis zu 400 Euro vom Finanzamt retour!“ öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35


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STEUERTIPPS FÜR PENDLER

ÖAAB-Einsatz für Pendler Verbesserungen beim Pendlerrechner Der ÖAAB hatte seit Mitte Februar österreichweit rund 500 Beschwerdefälle von Pendlern gesammelt und an das Finanzministerium weitergeleitet, um auf die Schwachstellen des Pendlerrechners hinzuweisen. Das Finanzministerium reagierte auf die berechtigten Verbesserungsvorschläge des ÖAAB und arbeitete sie großteils in den neuen Pendlerrechner ein. Seit 25. Juni haben sich somit viele Abfragefälle beim Pendlerrechner verbessert. Nutzen Sie unser Beratungsservice Wir beraten Pendler gerne und informieren, wie man den Pendlerrechner richtig bedient und zu den optimalen Ansprüchen der Pendlerförderungen kommt. Wir klären unter anderem die Fragen: Was ist beim Pendlerrechner bei der Festsetzung der Arbeitszeiten erlaubt und was sollte man bei Teilzeit, Gleitzeit oder häufigen Wechseldiensten besonders beachten?

Diese Links sollten Pendler kennen! Die elektronische Berechnungshilfe für 2013: www.bmf.gv.at (Formulare > Suche nach „L34a“) Der neue Pendler-Rechner: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

AK-Vizepräsident Helmut Feilmair bei der Beratung von Lehrlingen. Beide hätten ohne Hilfe des ÖAAB beim Steuerausgleich auf den Pendlerzuschlag vergessen. Da sie mit Öffis in die Arbeit fahren könnten, wird der Weg zur Bushaltestelle, plus der Busstrecke und dem Weg von der Endhaltestelle zur Arbeitsstätte zusammengerechnet. Mit knapp über 20 Kilometern Arbeitsweg hätten beide trotz Freifahrt Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale mit 696 Euro pro Jahr. Da sie keine Lohnsteuer zahlen, wird dieser Betrag vom Finanzamt in den Pendlerzuschlag umgewandelt. Die beiden Jugendlichen erhalten somit erstmals bis zu 400 Euro Negativsteuer vom Finanzamt. öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35


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Pendlerpaket 2013

149 EURO MEHR FÜR KLEINVERDIENER

Der ÖAAB konnte 2013 die größte Reform der Pendler-Pauschale mit Einführung des Pendlereuros durchsetzen. Außerdem erhalten Wochenpendler und Teilzeitkräfte erstmalig eine Pendlerpauschale und Kleinverdiener beinah um 150 Euro mehr Pendlerzuschuss. Für das Job-Ticket Angebot gibt es keine Einschränkung mehr. Die Neuerungen für 2013 sind:

Wer weniger als 1.200 Euro brutto im Monat verdient und keine Lohnsteuer zahlt, erhielt bis zum Arbeitsjahr 2012 maximal 110 Euro Negativsteuer und als Pendler zusätzlich 15 Prozent der Sozialversicherung als Pendlerzuschlag bis zur maximalen Höhe von 141 Euro.

PENDLEREURO Zusätzlich zur Pendlerpauschale gibt es einen kilometergenauen Absetzbetrag • 2 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke Wohnung - Arbeitsort) pro Jahr • für alle, die die kleine oder große Pendlerpauschale beziehen – gleicher Maßen • Teilzeitkräfte, die 2 Tage pro Woche arbeiten, erhalten 2/3 und Wochenpendler 1/3 Beispiel: Bei 90 km Arbeitsweg beträgt der Pendlereuro 180 Euro, für Wochenpendler 60 Euro und für Teilzeitkräfte 120 Euro. Berechnungs-Tipp: Sind Öffis zumutbar, dann wird der Pendlereuro nach der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke berechnet – d.h. zur Bus- oder Bahnstrecke darf man auch den jeweiligen Weg zur bzw. von der Haltestelle addieren (selbst wenn dabei Umwege nötig sind). Bei der großen Pendlerpauschale ist hingegen nur die schnellste Fahrtroute zwischen Wohnund Arbeitsstätte zu berücksichtigen. In beiden Fällen darf man die Wegstrecke jedoch auf volle Kilometer aufrunden. So wird z.B. aus 20,1 km Arbeitsweg 21 km. öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35

Der Pendlerzuschlag wurde auf 290 Euro und 18 Prozent der SV-Beiträge erhöht.Kleinverdiener erhalten somit bei der Arbeitnehmerveranlagung insgesamt bis zu 400 Euro Negativsteuer (Steuergutschrift) im Jahr.

Wer wenig Lohnsteuer zahlt, erhält mit dem Pendlerausgleichsbetrag ebenfalls mindestens 290 Euro vom Finanzamt retour. Bisher hatte man keinen Anspruch auf Negativsteuer, sobald man von seinem Einkommen nur einen Euro Lohnsteuer zahlte.

Beispiel: Lehrlinge bzw. Teilzeitkräfte erhalten ab einem mtl. Bruttoverdienst von 1.070 Euro als Pendler 400 statt 251 Euro Negativsteuer. Der Zuschlag wird zwar vom Finanzamt berechnet, aber nur dann, wenn man unter Pkt. 718 im L1 Formular den gebührenden Freibetrag der Pendlerpauschale ausfüllt. Die Pendlerpauschale kommt erst ab 1.200 Euro brutto zu tragen.

Praxis-Tipp! Online ist auch der Pendler-Euro auszufüllen, damit der Pendler-Zuschlag berechnet wird.


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ANSPRÜCHE FÜR WOCHENUND TEILZEITPENDLER

JOB-TICKET ANGEBOT

Bisher hatte man keinen Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn man weniger als 11 Mal im Monat zur Arbeitsstätte pendelte. Seit 1.1.2013 gilt: • • •

Wer 4 - 7 Mal im Monat pendelt, bekommt ein Drittel der Pauschale. Wer 8 - 10 Mal im Monat pendelt, bekommt zwei Drittel der Pauschale. Wer mindestens 11 Mal pro Monat pendelt, bekommt die volle Pauschale.

Beispiel: Ein Wochenpendler mit 117 km Arbeitsweg erhielt bisher 0, nun € 1.224 große Pendlerpauschale od. € 672 kleine Pauschale und zusätzlich einmal jährlich den Pendlereuro mit 78 Euro.

FÜR DIENSTWÄGEN GILT: DIE PENDLERPAUSCHALE STEHT AB 1. MAI 2013 NICHT MEHR ZU. Praxis-Tipp! Für vier Monate (Jänner bis April) kann die Pendlerpauschale jedoch noch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Bis 2012 war das Jobticket nur für Bezieher der kleinen Pendlerpauschale ab 20 km Entfernung für den gesamten Arbeitsweg vorgesehen. Seit 2013 können Betriebe freiwillig die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter/innen steuerfrei übernehmen. In der Höhe einer Jahresfahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (sogar für Netzkarten, wenn diese gleich teuer wie eine Streckenkarte ist). Das Job-Ticket ist von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Das Jobticket muss vom Betrieb für jeden Mitarbeiter ausgestellt werden. Fahrtkostenzuschüsse über den Gehaltsweg sind nach wie vor zu versteuern. Beispiel: Das Job-Ticket bietet auch Anreiz, auf Öffis umzusteigen. Wer z.B. mit dem Auto nach Linz pendelt, kann den ersten Teil des Arbeitsweges bis zur Einstiegs-Haltestelle mit der Pendlerpauschale abgelten und den restlichen Weg bis zur Arbeitsstätte gratis mit Öffis fahren. Praxis-Tipp! Wer einen Kostenanteil für das Job-Ticket tragen muss, kann die tatsächlichen Ausgaben als Pendlerpauschale geltend machen, jedoch nur bis zur maximalen Höhe des gebührenden Pendlerpauschales.

Kleine Pendlerpauschale

Große Pendlerpauschale

jährlich

jährlich

jährlich

voll

2/3

1/3

jährlich

jährlich

jährlich

voll

2/3

1/3

31

372

248

124

232

123

1.476

984

492

904

452

214

2.568

1712

856

1.344

672

306

3.672

2448

1.224

Entfernung

monatlich

ab 2 km

0

0

0

0

mind./mehr als 20 km

58

696

464

mehr als 40 km

113

1.356

mehr als 60 km

168

2.016

monatlich

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Zumutbarkeit regelt Anspruch auf Pendlerpauschale Welche Pendlerpauschale jemand bekommt, hängt davon ab, ob an mehr als der Hälfte aller Arbeitstage im Monat (Urlaub und Krankenstand werden nicht berücksichtigt) öffentliche Verkehrsmittel am überwiegenden Arbeitsweg zumutbar sind oder nicht bzw. die zumutbaren Wegzeiten überschritten werden. Die Zumutbarkeitsbestimmungen wurden 2013 neu geregelt und für 2014 abermals reformiert: Wann sind Öffis 2013 zumutbar? • •

Bis 1,5 Stunden Wegzeit sind Öffis immer zumutbar Über 1,5 Stunden Wegzeit sind Öffis nur dann unzumutbar, wenn man den Arbeitsweg mit dem PKW mindestens dreimal so schnell bewältigen kann Über 2,5 Stunden Wegzeit sind Öffis generell unzumutbar

Diese zumutbaren Wegzeiten wurden für 2014 dank dem ÖAAB um eine halbe Stunde verkürzt, womit man leichter die große Pendlerpauschale mit den höheren Richtsätzen erhält. Diese Regelung wird auch vom Pendlerrechner berücksichtigt. öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35

Wann sind Öffis ab 2014 zumutbar? • •

1 Stunde Wegzeit ist generell zumutbar (bisher 90 Minuten) Je Kilometer Arbeitsweg verlängert sich die Zumutbarkeit um eine Minute (z.B. bei 10 km Arbeitsweg 60 + 10 Minuten, oder bei 20 km 60 + 20 Minuten) Über 2 Stunden sind Öffis generell unzumutbar (bisher 2,5 Stunden)

Ausnahmen für Gehbehinderte Für Gehbehinderte gem § 29b Straßenverkehrsordnung oder wenn eine dauernde Gesundheitsschädigung im Behindertenpass eingetragen ist, steht die große Pendlerpauschale immer zu. Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz (bei Gleitzeit) bzw. bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit (bei fixen Dienstzeiten), inklusive aller Wartezeiten und Fußwege. Die neue Verordnung bringt vielen Pendlern mehr Geld - bei Arbeitswegen über 60 km sogar bis zu 800 Euro netto im Jahr. Es profitieren vor allem Pendler jener Gemeinden, die eine schlechte öffentliche Verkehrsanbindung zu den Arbeitsstätten haben.


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Praxis-Tipps

Kilometer hat man den Höchstanspruch der Pendlerpauschale erreicht.

Was ist bei mehreren Wohnsitzen zu beachten? Die Pendlerpauschale gebührt nur einmal, entweder vom Familienwohnsitz oder dem zur Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz. Ausnahme: Wenn der Familienwohnsitz weiter als 120 Kilometer von der Arbeitsstäte entfernt liegt, kann man monatlich bis zu max. 306 Euro an Familienheimfahrten geltend machen. In diesen Fällen könnte man auch zusätzlich für den Weg von der „Arbeitswohnung“ zur Arbeitsstätte bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Pendlerpauschale beziehen.

Wer mehrere Arbeitgeber hat und z.B. zwei ganze Arbeitstage bei einem Betrieb und die restlichen Arbeitstage beim anderen Betrieb arbeitet, kann beim Zusammentreffen zweier Pendlerpauschalansprüche innerhalb einer Entfernungsstufe nur einmal die volle Pendlerpauschale beziehen. Sind die Arbeitswege unterschiedlich lang, so ist die längere Strecke für die Berechnung maßgeblich, auch hinsichtlich der Zumutbarkeit von Öffis.

Was ist bei mehreren Dienstverhältnissen zu beachten? Die Pendlerpauschale kann man innerhalb einer Entfernungsstufe im Regelfall nur einmal im vollen Umfang ausschöpfen. Ausnahmen gibt es dann, wenn wirklich zusätzliche Wegstrecken bewältigt werden müssen wie z.B. wenn jemand zwei Dienstverhältnisse hat und an einem Arbeitstag an unterschiedlichen Standorten tätig wird. Dann sind beide Arbeitswege für die Berechnung der Pendlerpauschale zu addieren (sofern sich die Arbeitswege nicht decken und der Wohnort in der Mitte von beiden Arbeitsorten liegt), sonst gilt die Strecke zum weiter entfernt gelegenen Arbeitsort als Berechnungsgrundlage. Achtung: Beide Wegstrecken tiv zusammenzurechnen. Bei

sind fiküber 60

Beispiel 1 : Wer 2x wöchentlich 42 km zum Betrieb A und 3x wöchentlich 21 km zum Betrieb B pendelt, erhält 2/3 Pendlerpauschale über 40km und max. 1/3 Pauschale für über 20km. Beispiel 2: Wer 3x in der Woche 42 km zum Betrieb A und 2x in der Woche 21 km zum Betrieb B pendelt, erhält die volle Pendlerpauschale über 40km. Damit ist der volle Anspruch „abpauschaliert“ - die 2/3 der Pauschale für über 20km kommen nicht mehr zum Tragen. Beispiel 3: Wer 4x wöchentlich 21 km zum Betrieb A und 1x pro Woche 61 km zum Betrieb B fährt, kann 1/3 der Pauschale über 60km geltend machen und 2/3 für über 21 km.

„Familienwohnsitz“? Der Familienwohnsitz ist dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Bei Personen, die nicht alleinstehend sind, wird das jedenfalls dort sein, wo sich die Familie oder der Partner aufhält. Zusätzlich zu den engsten persönlichen Beziehungen ist ein eigener Hausstand erforderlich, deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen entspricht. öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35


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Der Pendler-Rechner seit 25. Juni neu!

Der Pendlerrechner online: www.bmf.gv.at/pendlerrechner Viele Pendler waren vom Abfrageergebnis des Pendlerrechners enttäuscht. Statt der erwarteten Vereinfachung warf der Pendlerrechner für viele neue Fragen bzw. Probleme auf. Teils wurden gesperrte Straßenverbindungen nicht erkannt oder Pendler trotz bestehender Öffi-Verbindungen teils bis zur Hälfte ihres Arbeitsweges mit dem Auto zu einer Park&Ride Anlage geschickt. Während politische Mitbewerber nur destruktive Kritik am Pendlerrechner geäußert haben, hat der ÖAAB in mühevoller Kleinarbeit Problemfälle gesammelt und und mit Vertretern des Finanzministeriums Lösungen erarbeitet. So kommen Pendler zu Ihren Ansprüchen? Wer die Pendlerpauschale und den Pendlereuro künftig über den Gehaltswege beziehen möchte, hat noch bis 30. September 2014 Zeit, die Abfrageergebnisse des neuen Pendlerrechners an das Lohnbüro seines Betriebes zu übermitteln. Wer im Frühjahr bereits das Pendlerrechner-Formular abgegeben hat, muss kein neues Formular ausfüllen, wenn sich durch den neuen Pendlerrechner öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35

das Abfrageergebnis nicht verändert. Wer jedoch durch den neuen Pendlerrechner begünstigt wird, sollte die aktualisierte „Abfrage“ nachreichen. Verschenkte Differenzansprüche können dann entweder per Gehaltsaufrollung im Betrieb oder spätestens 2015 bei der Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend geltend gemacht werden. Mit 25. Juni ging der neue Pendlerrechner online. Dank des ÖAAB gibt es folgende Verbesserungen: Park&Ride Routen wurden verkürzt • auf max. 15 Prozent PKW-Anteil (bisher 49 %) am gesamten Arbeitsweg • bisher suchte der Pendlerrechner generell bis zur Hälfte des Arbeitsweges nach einer geeigneten Umstiegsmöglichkeit • einzige Kritik: Gibt es keine zumutbare Öffi-Verbindung, dann darf der Pendlerrechner laut Gesetz nach wie vor bis 49 % des Arbeitsweges eine P&R-Route vorschlagen Reine Öffi-Verbindung als Berechnungsbasis: • Wenn zu einem P&R Platz weniger als 15 min Zeitunterschied zwischen Öffi und PKW besteht, dann wird am gesamten Arbeitsweg die rein öffentliche Verkehrsoute berechnet Fußwege zählen zum Individualverkehr • D.h. Fußwege von der Wohnstätte zur Einstiegshaltestelle, beim Um-


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steigen bzw. von der Endhaltestelle zur Arbeitsstätte wurden bisher der Wegzeit des öffentlichen Verkehrsmittels zugerechnet, künftig nur mehr dem Individualverkehr Fußwege werden mit 4 km/h berechnet – Maximaler Anreiseweg 1 km von Wohnstätte bis zur Einstiegshaltestelle und unbegrenzt von Endhaltestelle zum Arbeitsplatz

PKW-Strecken werden nach der schnellsten Route berechnet • bisher ermittelte der Pendlerrechner ausschließlich die kürzeste Entfernung, künftig werden auch Autobahnen und Umfahrungsstraßen berücksichtigt. Langsamere Reisegeschwindigkeit auf PKW-Strecken • ursprünglich wurde die Zeitdauer von PKW-Strecken mit 86 % der geltenden Geschwindigkeitsverordnung berechnet. Beim neuen Pendlerrechner wurden die Fahrten mit dem PKW um weitere 11 % verlangsamt • das hat Vorteile bei der Berechnung der Zumutbarkeit, weil sich die Anfahrtszeiten zu den P&R Anlagen verlängern und Pendler somit leichter die große Pendlerpauschale erhalten Wenn Hin- und Rückwege unterschiedlich lang sind, • dann ist zu Gunsten der Pendler die längere Strecke maßgeblich.

Textuelle Beschreibung von PKW-Routen • Bisher gab es keine Infos, wie der Pendlerrechner den kürzesten Arbeitsweg ermittelt. • Künftig gibt es eine Turn-by-Turn Wegbeschreibung – d.h. der errechnete Weg ist genau nachvollziehbar wie bei einem Fahrtenprotokoll. Die Cursor-Funktion bei der Eingabemaske des Pendlerrechners wurde verbessert • dieser läuft nicht mehr automatisch (das war bisher sehr störend) ÖAAB-PRAXIS-TIPPS •

Adressen kann man auch über die Karte fixieren und die Koordinaten in den Rechner übertragen.

Arbeitgeber haftet nicht für Falschangaben. Der Betrieb muss die Anträge der Bediensteten nicht auf Richtigkeit prüfen, jedoch offensichtliche Falschangaben korrigieren (z.B. falsche Adressangaben)

Gelockerte Gleitzeitvorschriften. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitszeit nicht mehr zwangsweise der besten Öffi-Verbindung anpassen, sondern seiner tatsächlichen Arbeitszeit (d.h. gibt es bei den gewählten Arbeitszeiten keine geeignete Öffi-Verbindung, dann muss das Finanzamt bzw. der Betrieb öaab oberösterreich | service-hotline: 0732/66 28 51 - 35


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diese Tatsache auch so akzeptieren (aber natürlich nur dann, wenn die Angaben auch überwiegend eingehalten werden). •

Einfachere Regelung für Nacht- und Wechseldienst. Pendler bzw., Teilzeitkräfte, die ständig unterschiedliche Arbeitszeiten haben, brauchen beim Pendlerrechner ihren Anspruch auf Pendlerpauschale plus Pendlereuro nicht mehr auf Monatsbasis ermitteln. In derartigen Fällen ist als Berechnungsgrundlage auch der Jahresdurchschnitt erlaubt. Beispiel: Wer im Durchschnitt mehr als 11 Tage pro Monat arbeitet, braucht für einzelne Monate wo weniger gearbeitet wird, nicht die Ansprüche kürzen. Wenn an den überwiegenden Arbeitstagen keine Öffi-Verbindung besteht, dann gebührt generell die große Pendlerpauschale.

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Sonderfälle sind über die Arbeitnehmerveranlagung und mit dem Formular L33 zu lösen! Das L33 Formular (Antrag auf Pendlerpauschale) ist künftig dann zu verwenden, wenn man Adressen nicht findet, oder eine Adresse im Ausland liegt oder ein Time-out Problem vorliegt. In solchen Fällen ist immer auf den Nachweis (Computerausdruck von der Abfrage) zu achten. Wenn die Abfrage des Pendlerrechners nicht den reellen Tatsachen entspricht (z.B. weil Fahrwege im Winter nachweislich nicht befahrbar sind, oder vorgeschlagene Routen über Privatwege führen, die nicht öffentlich sind und nicht befahren werden dürfen), dann kann man die Abfrage mit dem L33 Formular auch individuell ermitteln.


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Die Elektronische Berechnungshilfe Das Formular im Internet www.bmf.gv.at (Formulare > L34a) Mit dem elektronischen L34a-Formular kann man die individuellen Pendleransprüche für das Jahr 2013 sehr leicht selbst berechnen, ohne die genauen Richtsätze der kleinen und großen Pendlerpauschale kennen zu müssen. Dem Formular ist eine Excel-Tabelle hinterlegt. Pro Monat kreuzen sie an, ob sie 4 bis 7 Mal, 8 bis 10 Mal oder öfter zur Arbeitsstätte fuhren, weiters die jeweilige Entfernungskategorie der kleinen oder großen Pendlerpauschale und die Länge des Arbeitsweges. Sobald diese Angaben getätigt wurden, rechnet der Pendlerrechner ihren Anspruch automatisch aus. Dieses Formular ist ideal für alle, die in einem Kalenderjahr unterschiedliche Pendleransprüche haben (zB durch Jobwechsel, unterschiedliche Arbeitszeiten etc.) und jene, die die Pendlerpauschale rückwirkend geltend machen wollen. Redaktion/Rückfragehinweis: LS-Stv. Mag. Max Oberleitner Tel. 0732/66 28 51 - 35 Mail oberleitner@ooe-oeaab.at

Tipps für elektr. Berechnungshilfe: 1. Für 2013 gilt die Abfrage des neuen Pendlerrechners noch nicht, weil dieser die Zumutbarkeitsbestimmungen 2014 berücksichtigt. Die Länge seines Arbeitsweges kann man jedoch schon mit dem Pendlerrechner berechnen. 2. Neben der Pendlerhäufigkeit eines Monats muss man v.a. den Anspruch auf kleine oder große Pendlerpauschale klären. Dabei sind die Zumutbarkeitsbestimmungen von 2013 anzuwenden. 3. Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz (bei Gleitzeit) bzw. bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit (bei fixen Dienstzeiten), inklusiver aller Wartezeiten und Fußwege. 4. Wie wird die Länge des Arbeitsweges ermittelt? Sind Öffis zumutbar, dann gilt die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke ( d.h. zur Bus- oder Bahnstrecke werden auch Wege zur bzw. von der Haltestelle addiert). Bei der großen Pendlerpauschale gilt hingegen die schnellste Fahrtroute zwischen Wohn- und Arbeitsstätte.

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