KW3 Celler Kurier Ausgabe Mittwoch

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Mittwoch, den 18. Januar 2017

LOKALES

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Gefahrenschwerpunkt entschärfen

Neue Blitzanlage in Hassel in Betrieb genommen

HASSEL. Der Landkreis Celle hat Anfang vergangener Woche eine neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betrieb genommen. Die Anlage befindet sich an der Bundesstraße 3 in Hassel, Fahrtrichtung Celle.

Foto: privat

Generalstaatsanwalt sprach beim OLG-Neujahrsempfang

Zentrales Thema ist der Schutz vor terroristischen Anschlägen

CELLE. „Der Schutz der Menschen in Niedersachsen und Deutschland vor terroristischen Anschlägen ist das zentrale Thema der Gegenwart“, hob Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig beim Neujahrsempfang des OLG Celle hervor. Zum Jahreswechsel sei eine komplette Ermittlungsabteilung mit vier spezialisierten Mitarbeitern (eine Abteilungsleiter, drei Dezernenten) in seinem Haus eingerichtet worden, deren Kern die landesweit zuständige Zentralstelle zur Terrorismusbekämpfung bilde. Der Schwerpunkt läge auf der Verfolgung von terroristisch motivierten Straftaten, die zunehmend vom Generalbundesanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben würden. Damit bündele und konzentriere seine Behörde die Schlagkraft, Erfahrung und Kompetenz „im Kampf gegen den Terror“ an zentraler und herausgehobener Stelle. Es seien „Spezialisten in Sachen Terrorismusbekämpfung“, wie

Lüttig betonte. Zugleich richtete er einen dringenden Appell an die Politik. Diese sei aufgefordert, die Rahmenbedingungen zur Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Es könne nicht sein, wenn die Strafverfolgungsbehörden aufgrund unterschiedlichster Verschlüsselungstechniken, die zunehmend eingesetzt würden, nicht mehr in der Lage seien, die Kommunikation von Tatverdächtigten wirksam zu überwachen, und die Ermittler hier „vorgeführt“ würden, so der Generalstaatsanwalt. Einen großen Erfolg habe die Zentralstelle Internetkriminalität der StA Verden verbucht. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie dem

FBI und 22 weiteren ausländischen Behörden konnte ein weltweit agierendes Netz von Cyberkriminellen ausgeschaltet und die Täter verhaftet werden. Generalstaatsanwalt Lüttig wies zudem auf die zahlreichen personellen Veränderungen in seiner Behörde im vergangenen Jahr hin. So hat Oberstaatsanwältin Claudia Becker-Kunze im Juli 2016 die Aufgaben als seine ständige Vertreterin sowie die Leitung der Verwaltungsabteilung übernommen. Die Nachfolge des an seine Heimatbehörde zurückgekehrten Oberstaatsanwalts Marcus Röske hat der zum Oberstaatsanwalt ernannte Colin Arnold aus Hannover angetreten. Bereits im Frühjahr 2016 wechselte Dr. Jens Lehmann ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Hannover kommend an die Behörde und wurde gleichermaßen zum Oberstaatsanwalt

befördert. Unterstützung erhielt die Generalstaatsanwaltschaft im abgelaufenen Jahr durch den vorübergehend abgeordneten Staatsanwalt Jan Büermann. Nach dem Ende ihrer Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium kehrte Oberstaatsanwältin Dr. Melanie Redlich für die zum Jahreswechsel neu eingerichtete Abteilung zur Terrorismusbekämpfung wieder an die Behörde zurück. Weitere Aufgaben innerhalb der neuen Zentralstelle hat der zum Jahreswechsel von der Staatsanwaltschaft Hannover abgeordnete Staatsanwalt Tim Stoll übernommen. Ihre Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle absolvieren derzeit die Staatsanwälte Sven Vonderberg (StA Lüneburg), Lars Bölter (StA Hildesheim) sowie Dr. Sebastian Römer (StA Hannover).

Anfang vergangener Woche wurde in Hassel die neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betrieb genommen. Foto: Alexiou

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und Unfallschwerpunkt entschärft und letztlich Menschenleben gerettet werden. Die neue Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kostet inklusive aller Nebenkosten etwa 25.000 Euro. Zu den Nebenkosten zählt auch die Verlegung der Stromanschlüsse zur Energieversorgung. Der Landkreis Celle betreibt gegenwärtig neun stationäre Anlagen im Kreisgebiet. Die beiden Anlagen an der Bundesstraße 3 im Bereich Grünewald wurden aufgegeben. Eine Anlage davon wurde nun an dem neuen Standort positioniert.

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Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig (Dritter von rechts) und weitere Staatsanwälte beim Neujahrsempfang des OLG.

Auf diesem Streckenabschnitt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern. In den vergangenen Jahren waren hier mehrere Unfälle in Folge zu hoher Geschwindigkeiten zu verzeichnen. „Da die mobilen Messungen den Unfallschwerpunkt nicht entschärfen konnten, hat die Verkehrsunfallkommission die Errichtung einer stationären Anlage empfohlen“, so Bernd Janz, Amtsleiter der Straßenverkehrsbehörde. Durch die Geschwindigkeitskontrollen sollen der Gefahren-


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