Sozialalmanach 2009 Schwerpunkt "Nachhaltigkeit der sozialen Sicherung"

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Engagement zuständig. Dieser Norm können und wollen längst nicht mehr alle Familien gerecht werden. Familien haben darum oft mehr als ein Erwerbseinkommen und die Arbeitsintensität bewegt sich gegen 1. Dies ist immer dann der Fall, wenn Mann und Frau erwerbstätig sind. Oft ist dabei zu beobachten, dass der Mann vollzeitlich erwerbstätig ist, die Frau hingegen „nur“ teilzeitlich. Sie ist dafür weiterhin für die angestammten Aufgaben im Haushalt, der Kinderbetreuung und der sozialen Integration zuständig. Zur Beurteilung der sozialen Sicherheit von Familien genügt der Blick auf die erzielten Erwerbseinkommen allerdings noch nicht. Entscheidend ist die Höhe des frei verfügbaren Einkommens, also jenes Einkommens, das Familien zur Finanzierung des Lebensunterhalts tatsächlich übrig bleibt. Dieses frei verfügbare Einkommen lässt sich für die meisten Familien gut berechnen. Zur Summe aller Erwerbseinkommen kommen noch Transferleistungen des Sozialstaates wie das Kindergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder die Rente dazu. Von diesem Betrag müssen die Ausgaben für die obligatorischen Sozialversicherungen und die Einkommensteuern abgezogen werden. 2.4 Sozialstaat als tertiäre Quelle sozialer Sicherheit Nach Arbeitsmarkt und Familie prägt schließlich auch der Sozialstaat als tertiäre Quelle das Ausmaß an sozialer Sicherheit. Hier stehen vor allem die monetären Leistungen zur Diskussion. Diese umfassen drei Arten von Transfers: Leistungen aus Sozialversicherungen, bedarfsabhängige Sozialtransfers und die Sozialhilfe. Die Sozialversicherungen wie die Krankenversicherung oder die Altersvorsorge sind für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes obligatorisch. Dazu kommen die bedarfsabhängigen Sozialtransfers wie Kinder- und Mutterschaftsgeld, aber auch die Geldleistungen der Pflegeversicherung, Bevorschussung nicht bezahlter Alimente im Scheidungsfall und ähnliches mehr. Als drittes gibt es dann noch das garantierte Mindesteinkommen (RMG), das unter bestimmten minimalistischen Bedingungen jedem Bewohner zusteht sowie demnächst nach der Novellierung der „aide sociale“ als Recht ebenfalls die Sozialhilfe sowie der „secours humanitaire“, die man als das letzte Auffangnetz des Sozialstaates beschreiben kann. Sozialstaatliche Leistungen werden durch einen Mix von Lohnabzügen, Einkommenssteuern und Konsumsteuern finanziert. Die Bedeutung der verschiedenen Finanzquellen für den Sozialstaat ist von Land zu Land verschieden. Auch diese verschiedenartigen Finanzierungsformen gehören dazu, wenn unterschiedliche Sozialstaatsmodelle definiert werden.

Die Arbeitsintensität eines Haushalts mit zwei Erwachsenen ist so formuliert, dass sie 0 bei Erwerbslosigkeit beider, 0,5 bei Vollerwerbstätigkeit einer und 1 bei Vollerwerbstätigkeit beider Personen beträgt. Vgl. http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/common_indicators_en.htm.

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