Sport Austria Magazin 02/2019

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DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION • AUSGABE 2/2019

Sport Austria Summit 2019: Sport Austria Award an Österreichische Lotterien und Diskussion um eSport bei ExpertInnentagung • Seite 10

Rechtsexpertise: Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Sport Seite 20

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B SO -PR Ä SIDEN T

© Robert Polster

Meine Meinung Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports! Rudolf Hundstorfer

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ch möchte gleich zum Punkt kommen: Die jüngsten politischen Ereignisse unterstreichen die Notwendigkeit einer starken, überparteilichen Bundes-Sportorganisation als Interessenvertretung des organsierten Sports – insbesondere was die Sportförderung betrifft. Nur gemeinsam mit unabhängigen, praxisnahen VertreterInnen der BSO kann in den Vergabegremien sichergestellt werden, dass die staatliche Sportförderung auch effizient, gezielt und transparent eingesetzt wird. Der gesamte Prozess der Bundes-Sportförderung verlangt stets ein Miteinander von Fördergebern und Fördernehmern. Daher sollte auch immer die gegenseitige Kontrolle das oberste Prinzip in allen Gremien sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem organisierten Sport und dem zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin braucht es auch in vielen anderen wichtigen und strategischen Fragen wie der Zukunft der täglichen Bewegungseinheit, dem dringend notwendigen Berufssportgesetz oder einer Steuerreform (Stichwort Spendenabsetzbarkeit von Sportvereinsmitgliedsbeiträgen, Valorisierung der Bundes-Sportförderung und zweckgewidmete Abgabe auf Online-Sportwetten).

Dass der Sport in der Übergangsregierung mit dem Finanzministerium, also mit einem Schlüsselressort, zusammenkommt, sehe ich einmal grundsätzlich positiv. Ich wünsche Kanzlerin Dr. Brigitte Bierlein und ihrer Regierungsmannschaft alles Gute für ihre Arbeit, freue mich auf den ersten Termin und auf eine gute Zusammenarbeit. Naturgemäß bleiben unsere Forderungen auch in der Zeit der Übergangsregierung aufrecht. Bewegung für Kinder und Jugendliche, die Sportinfrastruktur sowie die generellen Rahmenbedingungen für Sport in Österreich sind und bleiben unsere aktuellen Kernthemen. Ich werde mich daher auch weiterhin dafür einsetzen, diese Forderungen voranzutreiben. Politische Turbulenzen dürfen nicht zum Nachteil unserer Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine, Verbände und all den engagierten Menschen werden! Auch in der BSO-Geschäftsstelle gibt es einen Personalwechsel: Im Sommer wird Mag. Gerd Bischofter seinen Posten als neuer BSO-Geschäftsführer antreten. Ihm wurde das Vertrauen unseres Präsidiums ausgesprochen und ich bin überzeugt davon, dass mit ihm diese wichtige Position im österreichischen Sport bestens besetzt

ist, nicht zuletzt, da er bereits sehr lange im organisierten Sport tätig ist. Ich wünsche ihm bereits jetzt viel Erfolg! Abschließend möchte ich Mag. Bettina Glatz-Kremsner, stellvertretend für die Österreichischen Lotterien, nochmals zur Verleihung des Sport Austria Awards gratulieren. Diese Auszeichnung, die wir dieses Jahr erstmals im Rahmen des Sport Austria Summit Sommerfestes verliehen haben, soll die Wertschätzung für die Lotterien als wichtigen und verlässlichen Partner des österreichischen Sports zum Ausdruck bringen. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen und entspannten Sommer!

Ihr

Rudolf Hundstorfer BSO-Präsident

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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EDI TO R IAL

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uch diese Ausgabe ist wieder mit vielen Informationen und Beiträgen für Sie gespickt. Für unsere Mitgliedsverbände haben wir eine Rechtsexpertise zu arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Sport, die vor allem in den letzten Jahren immer mehr zum heißen Thema in den Sportverbänden wurden (Stichwort Berufssportgesetz), erarbeiten lassen. Dabei wurde darauf geachtet, dass besonders auf die Arbeitsspezifika des Sports eingegangen wird und Lösungsvarianten für die unterschiedlichen Beschäftigungs- und Arbeitszeitmodelle im Sport angeboten werden. Daneben liegt der Fokus dieses Heftes auf dem Sport Austria Summit. Die Sport Austria Summit ExpertInnentagung am 28. Mai stand unter dem Motto eSport. Die unterschiedlichen Vorträge unterstrichen dabei die Breite dieses Bereichs. Spannende Diskussionen und eine Vielzahl

an Fragen bestätigten das Interesse an diesem, für viele emotionalen, Thema. Wichtig ist jedenfalls, dass sich der Sport mit dieser Entwicklung der Digitalisierung beschäftigt und einen Meinungsbildungsprozess führt. Die ExpertInnentagung diente dazu als Startschuss. Am Abend folgte das Sport Austria Summit Sommerfest, bei dem nicht nur 50 Jahre BSO gefeiert, sondern auch erstmals der Sport Austria Award verliehen wurde. Vor knapp 350 Gästen wurde dieser den Österreichischen Lotterien als langjähriger wichtiger Unterstützer des Sports überreicht – ein würdiger Höhepunkt des Sommerfestes. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team der BSO einen erfolgreichen und erholsamen Sommer! Georg Höfner-Harttila Chefredakteur

Sommeröffnungszeiten der BSO-Geschäftsstelle In den Sommermonaten Juli und August ist die BSO-Geschäftsstelle Montag bis Donnerstag von 8:00 – 15:00 Uhr besetzt. Freitag sind wir für Sie wie gewohnt von 8:00 – 13:00 Uhr da.

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Liebe Leserin, lieber Leser!

Georg Höfner-Harttila


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IN HALT

B SO -PR Ä SIDEN T Seite 4 EDI TO R IAL O R G ANISIER T ER SPO R T

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Seite 6 Sport Austria Summit Sommerfest: Sport Austria Award verliehen T ER M INE U ND PER SO NEN Seite 8 Wichtige Termine und Fristen Seite 8 Aktuelle Personalia B SO -M I TGLIEDER SER V ICE Seite 10 Sport Austria Summit ExpertInnentagung: eSport - eine sportliche Betrachtung Seite 14 eSport juristisch betrachtet Seite 19 Kostenlose Präsentationsmöglichkeit für Sport bei Ferienmesse Seite 19 BSO-Kooperationspartner für Sportartikel: Sonderkonditionen für BSO-Mitglieder Seite 19 motion4kids: 100.000 Euro für Projekte 1

© (1) iStockphoto/gorodenkoff (2) www.markusengelberger.com (3) BSO/RGE-Media

Seite 3 „Meine Meinung“ von Rudolf Hundstorfer

Seite 20 Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Sport: von Dienstverträgen und Praxis Seite 26 EU-Förderaufruf für Sportprojekte im Bereich Flüchtlinge, Mobilität und Anti-Radikalisierung Seite 26 „Activity, Sport and Play for the Inclusion of Refugees in Europe” Seite 27 BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung: Rechtsstreit nach Zusammenstoß mit Mountainbiker GE SELL SCHAF T SPO LI T IK Seite 28 „Sport for Europe: Strengthening European values through sport values“ Seite 29 Integrationspreis Sport wurde verliehen Seite 29 Preisträger „nachhaltig gewinnen“ ausgezeichnet B SO -F O R T BILDU NG S ANGEB OT Seite 30 BSO-Fortbildungskalender 2019 V ER ANSTALT U NGEN Seite 31 BSO als Partner beim SPORT & MARKE-Kongress Seite 31 #BeActive Seite 32

F I T SPO R T AUST R IA

Seite 34

AUS DEN V ER B ÄNDEN

IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; UID: ATU71067659; Für den Inhalt verantwortlich: GF Dr. Christian Gormász; Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wien; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www. bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

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OR G AN ISIER TER SPO R T

Sport Austria Summit Sommerfest Sport Austria Award erstmals verliehen Der Sport Austria Award der BSO ist die wichtigste und einzige Auszeichnung dieser Art im österreichischen Sport. Er krönt außergewöhnliche Leistungen und beispielhafte Initiativen von Personen, Institutionen und Projekten im und für den österreichischen Sport. 2019 wurde dieser von BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer an die Österreichischen Lotterien für ihr jahrelanges großes Engagement im Sport verliehen. Entgegengenommen wurde der Sport Austria Award von Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien.

ÖVP-Sportsprecherin Tanja Graf mit ORF-Sportchef Hans Peter Trost (li.) und Volleyball-Legende Peter Kleinmann.

Ex-BSO-Präsident Herbert Kocher, ASVÖ-Präsident Siegfried Robatscher und ÖFB-Präsident Leo Windtner (v.l.n.r.).

Lotterien-Vorstandsvorsitzende Bettina Glatz-Kremsner, Sport-Sektionsleiter Philipp Trattner (li.) und SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

Ein Rückblick in die Vergangenheit der BSO: Moderatorin Elisabeth Auer befragt die ehemaligen GeneralsekretärInnen Fritz Holzweber und Barbara Spindler-Oswald sowie die Ex-Präsidenten Franz Löschnak und Herbert Kocher (v.l.n.r.) zu 50 Jahren BSO.

© BSO/RGE-Media (8)

Um den Stellenwert des Sports auch nach außen hin zu signalisieren, lud die BSO am 28. Mai zum zweiten Mal viele EntscheidungsträgerInnen aus den Bereichen Sport, Politik und Wirtschaft zum Sport Austria Summit Sommerfest zum Netzwerken ein. Im Palais Schönburg feierten die 350 Gäste, darunter u. a. SportlerInnen wie Beate Schrott, Marcos Nader, Andreas Onea, Mirnesa und Mirneta Becirovic und der zweifache amerikanische Olympiasieger Christian Taylor, 50 bewegte Jahre der BSO. Nach einer kurzen Zeitreise mit ehemaligen Präsidenten und GeschäftsführerInnen der BSO folgte der Höhepunkt des Abends: die erstmalige Verleihung des Sport Austria Awards.

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O R G ANISIER TER SP OR T

BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer gratuliert Lotterien-Vorstandsvorsitzender Bettina Glatz-Kremsner zum Sport Austria Award.

Internationales Flair: Leichtathletin Beate Schrott mit dem zweifachen amerikanischen Olympiasieger Christian Taylor.

Österreichs Jiu Jitsu-Aushängeschilder Mirnesa und Mirneta Becirovic.

Para-Schwimmer Andreas Onea (re.) und Behindertensportkoordinator Johann Knoll.

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TER MIN E U N D PER SO N EN

Wichtige Termine und Fristen 28/08/19  BSO Jour-Fixe

Der nächste gemeinsame Termin mit allen ordentlichen BSOMitgliedern, die dazu eine gesonderte Einladung erhalten werden, findet am 28. August 2019 um 15:00 Uhr im Spiegelsaal des Haus des Sports in Wien statt.

21/09/19  Tag des Sports 2019

Der Tag des Sports findet in diesem Jahr am 21. September 2019 statt. Damit wird auch wieder die Europäische Woche des Sports (23.-30. September) gestartet.

Eine aktuelle Auflistung der BSO-Termine finden Sie auch unter www.bso.or.at/termine

Aktuelle Personalia Mag. Gerd Bischofter neuer BSO-Geschäftsführer

Im Sommer wird Mag. Gerd Bischofter seinen Posten als neuer BSO-Geschäftsführer antreten und damit Mag. Rainer Rößlhuber nachfolgen. Bischofter ist gebürtiger Kärntner und kennt den organisierten Sport als aktueller Geschäftsführer der SPORTUNION Wien und der UNION Sportzentrum Verwaltungs- und Betriebs GmbH bestens.

Sportagenden beim BMF

Mag. Rainer Rößlhuber übernimmt als Kabinettchef im Bundesministerium für Finanzen auch die Sportagenden.

ASKÖ

Handball

Basketball

ÖBS

Bob und Skeleton

Radsport

Michael Kohlruss ist neuer Sport-Abteilungsleiter der ASKÖ Österreich.

Gerald Martens ist neuer Präsident und Tomas Kanovsky neuer General Manager des Österreichischen Basketball Verbandes.

Franz Huber ist neuer Geschäftsführer des Österreichischen Bobund Skeletonverbandes.

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Gerhard Hofbauer wurde als Präsident des Österreichischen Handballbundes wiedergewählt.

Neuer Geschäftsführer des Österreichischen Bundesnetzwerkes Sportpsychologie ist Mag. Dr. Fritz Weilharter.

Harald J. Mayer wurde zum neuen Präsidenten des Österreichischen Radsport-Verbandes gewählt.


T ER M INE U ND PER SON EN

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B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

Sport Austria Summit ExpertInnentagung eSport – eine sportliche Betrachtung Blickwinkel, ehe Marco Harfmann von A1 die Chancen von Sponsoring und das Vermarktungspotenzial aufzeigte. Einen Einblick in die Praxis gaben eSportler Andreas Brandl und Kevin Trau von der „eSport-Sportstätte“ AREA52. Fußball-Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer präsentierte die eBundesliga und Roland Regnemer und Alfred Pelinka die eSailing World Championship aus Sicht des Europäischen bzw. Weltsegelverbandes. Besonders spannende war auch der Blick über den Tellerrand: Christian Sachs vom Deutschen Olympischen Sportbund erläuterte den deutschen Ansatz und Martin Fritzen, eSport Projektmanager aus Dänemark, wie die proaktive Herangehensweise in seinem Land aussieht. Abgerundet wurde die Tagung von einer gemeinsamen Podiums- und Plenumsdiskussion. Die Diskussionen um eSport unter den Sportverbänden ist eine vielfältige und oft emotionale. Doch was sind die Gefahren, Herausforderungen aber auch möglichen Chancen? Man kann das Thema von unterschiedlichen Seiten beleuchten, wie es auch bei der ExpertInnentagung am 28. Mai geschehen ist. Folgende Punkte sind mitunter die häufigsten wenn es um die Frage geht, ob eSport Sport ist:

© BSO/Leo Hagen (5)

Als Plattform der strategischen Planung und Positionierung wurde die Sport Austria Summit ExpertInnentagung von der BSO in diesem Jahr zum zweiten Mal als inhaltliches Gipfeltreffen des heimischen Sports organisiert. Der Sport befindet sich in stetigem Wandel. Besonders durch die zunehmende Digitalisierung unserer Welt ergeben sich Herausforderungen, aber auch neue Chancen. Letztere will der Sport für sich nutzen und gleichzeitig dem digital verursachten Bewegungsmangel den Kampf ansagen. Die ExpertInnentagung beschäftigte sich daher mit dem aktuellen Thema „eSport“. Ziel der Veranstaltung war es, den SportvertreterInnen einen Überblick über die Aspekte, Entwicklung und Player im eSport zu geben und auch zur Diskussion anzuregen. Es ging darum, unter den Sportverbänden eine gemeinsame Wissensbasis zu eSport herzustellen und mögliche Herausforderungen und Chancen herauszuarbeiten. Nach der Begrüßung durch BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer führten Stefan Baloh und Gerhard Hauser von eSport Verband Österreich in die Materie ein. Die RechtsanwältInnen Christina Toth und Urim Bajrami beleuchteten darauf eSport aus dem rechtlichen

Die hohe BesucherInnenzahl zeigte die Relevanz des Themas.

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B SO -M I TGLIEDER SER VICE

„eSport ist kein Sport, da die körperliche Bewegung nicht im Fokus steht“ Jein. eSport weist durchaus sportliche Aspekte auf, so z.B. Teamarbeit, Augen-Hand-Koordination, Reaktionsfähigkeit, Ausdauer, Präzision, Wettkampf. Echte eSport-Profis trainieren auch körperlich hart, um im entscheidenden Moment die richtige Entscheidung zu treffen und geistig fit zu sein. Allerdings dürfte dieser Zusammenhang nur einem sehr geringen Teil der GamerInnen bewusst sein und der Großteil hat mit körperlicher Bewegung tatsächlich nichts zu tun. Auf der anderen Seite könnte die eSport-Szene argumentieren, dass es auch Sportarten (unabhängig von der Anerkennung durch die BSO) gibt, die verhältnismäßig auch wenig aktive körperliche Bewegung aufweisen (z.B. Bahnengolf, Billard, Flugsport, Schach, Sportschießen, Darts, Poker, Tischfußball,…). „eSport-Spiele können gewaltverherrlichend sein und stimmen nicht mit den Werten des Sports überein“ Dieser Punkt ist tatsächlich problematisch. Deshalb unterscheidet Deutschland hier zwischen eGames und virtuellen Sportarten. Einige Spiele sind definitiv gewalttätig und aus Sicht des Sports abzulehnen. Die Gegenargumente der eSport-Szene international: Der Speerwurf hatte das Töten zum Ziel, der Schießsport ebenso. Beim Boxen sterben im Amateurbereich pro Jahr einige Menschen, viele American Football SpielerInnen erleiden jährlich bleibende Gehirnschäden oder Behinderungen. eSport sieht das „Töten“ wie das Eliminieren einer Figur beim Schach. Zudem findet diese Aktion nur auf dem Bildschirm statt und nicht tatsächlich. Laut Studien machen gewalttätige Spiele zudem Menschen nicht tatsächlich gewaltbereiter. Dennoch ist sich die eSport-Branche dieser Problematik bewusst und tendiert mittelfristig dazu, die Gewalt zu reduzieren oder kaum darzustellen, um diesem Vorwurf entgegenzuwirken. „eSport ist kein gutes Vorbild für Kinder und Jugendliche“ Wenn damit das stundenlange Sitzen vor einem Bildschirm gemeint ist, dann ist eSport wirklich kein gutes Vorbild. Allerdings findet dieser Trend statt, ob wir wollen oder nicht. Die meisten Erwachsenen, die einen Großteil ihrer Zeit vor Fernseher, PC oder Smartphone verbringen, sind hier ebenso wenig vorbildlich. Der Arbeitsbereich Digitalisierung ist jedenfalls zukunftsträchtig. SpitzensportlerInnen werden oft als Vorbilder und Idole gesehen. Allerdings muss sich der Sport eingestehen, dass echter Spitzensport auch nicht unbedingt „gesund“ ist. Es geht ja aber auch darum, generell Menschen zu mehr Bewegung zu bringen; da reden wir gar nicht von Spitzensport. Fakt ist, dass sich der Sport mit dem Phänomen eSport beschäftigen sollte, denn diese Entwicklung der Digitalisierung findet statt. Es geht darum die Kinder und Jugendlichen von heute und jene von morgen zu erreichen. Das übergeordnete Ziel muss immer sein, die Menschen zu mehr Bewegung zu bringen. Wenn dies durch den Kanal eSport funktionieren und eine Brücke vom eSport zum traditionellen Sport geschlagen werden kann, ist dies durchaus als Chance für den Sport zu werten. Ob und wie dies gelingt, ist noch nicht absehbar…

Die Experten am Podium diskutierten zu spannenden Fragen: Martin Fritzen, Roland Regnemer, Stefan Baloh, Rudolf Hundstorfer, Christian Sachs, Christian Ebenbauer und Moderator Michael Eschlböck (v.l.n.r.).

Markus Engelberger dokumentierte die Podiums- und Plenumsdiskussion visuell. Das Ergebnis sehen Sie auf den nächsten Seiten.

Wie eSport in Verbänden eingesetzt werden kann, zeigen der Segelverband …

… und die Fußball-Bundesliga.

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B SO -M I TG LIED ER SER V I CE

„eSport schadet den Sportvereinen“ Sollten sich keine Menschen mehr finden, die einem Sportverein beitreten bzw. sich in diesem engagieren wollen, so stellt dies ein generelles Problem dar. Allerdings ein Problem, das bereits besteht, Stichwort Ehrenamt stärken. Dänemark geht den Weg, aktiv eSport-Sektionen in bestehenden Sportvereinen zu implementieren, um Synergieeffekte zu erzielen. Einerseits sollen dadurch neue Zielgruppen erschlossen und Strukturen für Jugendliche geboten werden, andererseits sollen Sportvereine von deren (technischem) Know-How profitieren und für Sponsoren interessanter werden. Ob auch der Spagat von eSport zum tatsächlichen Bewegungsangebot im Verein geschafft werden kann, sei dahingestellt. „eSport hat keine (ausreichenden) Strukturen und ist nicht gemeinnützig“ Dieses Argument ist wohl aktuell das stärkste, das gegen eine Anerkennung bzw. Aufnahme von eSport als Sport spricht. Das Interesse an großen Verbandsstrukturen seitens der eSport-Szene ist überschaubar und auch die Strukturen zwischen Vereinen,

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nationalen und internationalen Verbänden müssen noch wachsen. Das in den traditionellen Sportorganisationen durchgesetzte EinPlatzsystem (klare Hierarchie mit klaren Zuständigkeiten) ist noch nicht etabliert. Ein weiteres Problem ist das Thema Urheberrecht: Im Moment herrschen die Publisher (Entwicklungsunternehmen) über die Spiele, richten größtenteils die Wettbewerbe aus und können Spiele auch beliebig abändern. Die Verbände sind hier abhängig. Besonders spannend, und auch einer der Gründe warum die Anerkennung als Sport für die eSport-Branche interessant ist, stellt das Thema Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Vorteile dar. Inwieweit eSport wirklich gemeinnützig ist, ist noch zu klären. Die Frage ist jedoch von enormer Wichtigkeit, da eine Aufnahme eines nicht gemeinnützigen eSport-Vereins in einen Sportverband die gesamte Gemeinnützigkeit der Sportverbandsstruktur gefährden könnte. Nicht einfacher macht es der Umstand, dass eine Einstufung zur Gemeinnützigkeit eines Vereins das jeweils lokale Finanzamt vornimmt und somit durchaus unterschiedliche Einschätzungen vorliegen können. Eine Rechtsexpertise in wie weit eSport juristisch betrachtet als Sport zu definieren ist, finden Sie ab Seite 14.


B SO -M I TGLIEDER SER VICE

Wie geht es weiter? Für manche Sportverbände ist eSport irrelevant, andere VertreterInnen kritisieren diese Entwicklung. Wieder andere sehen darin eine Chance und haben vielleicht schon eine eigene Liga. Deutschland, Dänemark, Frankreich und die Schweiz behandeln dieses Thema zum Teil komplett konträr, was die Schwierigkeit der Einordnung widerspiegel. Der eSport Verband Österreich strebt aktuell keine Aufnahme in die BSO an, man steht aber in gegenseitigem Informationsaustausch. Die BSO wird weiterhin am Ball bleiben und versuchen, eine aktuelle Einschätzung und Positionierung zu eSport vorzunehmen.

Ihr Ansprechpartner in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila Tel.: 01/504 44 55-18 E-Mail: g.hoefner@bso.or.at

Für die Podiums- und Plenumsdiskussion bei der ExpertInnentagung haben wir einen ganz speziellen „Sportler“ eingeladen: Markus Engelberger ist visueller Triathlet. Seine Disziplinen sind das genaue Zuhören, scharfe Denken und die visuelle Umsetzung der Beiträge in Echtzeit. Folgendes Bildprotokoll stellt die Kernbotschaften der Diskussion zusammenfasst dar.

© www.markusengelberger.com

© www.polsterpics.com

INF OBOX

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Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel um eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und ersetzt eine Auseinandersetzung der Verantwortlichen mit der Rechtsgrundlage nicht! Die Rechtsauskünfte dienen ausschließlich der Information der AdressatInnen. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die BSO kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.

eSport juristisch betrachtet Die privat organisierten LAN-Partys aus den 90ern haben es mittlerweile zu großer Beliebtheit geschafft und haben sich heute zum Massenphänomen eSport entwickelt. Aber ist eSport wirklich Sport? Und wer definiert das eigentlich? Der Versuch einer juristischen Antwort. Ist eSport Sport? Trotz der steigenden Anzahl an rechtlichen Bestimmungen rund um den Sport gibt es eines nicht: eine (gesetzliche) Definition des Sports. Was für so manche als akademische Diskussion scheint, hat in der Praxis aber durchaus Relevanz. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen stellen nämlich auf den Begriff des Sports ab. Da ist zum einen die Bundes-Sportförderung, die nur Sportverbänden und -vereinen offensteht. Die SportlerInnenbegünstigung bei der Besteuerung von EinzelsportlerInnen stellt unter anderem eben darauf ab, dass der/ die Begünstigte SportlerIn ist und Sportwettanbieter dürfen Wetten auch nur auf sportliche Veranstaltungen anbieten. Sportlicher Wettkampf unter Einsatz motorischer Aktivität Die BSO definiert Sport in ihren Statuten als „motorische Aktivitäten, die körperliche Fertigkeiten und Anstrengungen verlangen, die wettkampfmäßig in Interaktion mit anderen Personen betrieben werden können oder gesundheitsfördernden Charakter haben.“ Auch das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG) definiert den Sport nicht eindeutig. Die Begriffsbestimmungen sehen in § 3 Z 1 nur vor, dass „Vereinssport jener Sport ist, der vorwiegend in der Freizeit aus Freude an der Bewegung, der körperlichen Fitness oder aus gesundheitlichen Aspekten ausgeübt wird; dazu zählen auch die leistungs- und wettkampforientierte Sportausübung unterhalb des nationalen und internationalen Spitzensports und die breitenorientierte Sportausübung in Österreich, wie z.B. in

der Leichtathletik, im Turn-, Schwimmoder im Skisport.“ Demgegenüber wird der Leistungs- oder Spitzensport gestellt, der nach dem BSFG ein „Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel [ist], nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.“ Ob das alles nun aber auch für den eSport gilt? Laut Wikipedia bezeichnet der Begriff eSport „den sportlichen Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen.“ Von motorischen Aktivitäten, körperlichen Fertigkeiten und Anstrengungen ist hier in erster Linie einmal nicht die Rede. Spricht man aber mit ExpertInnen, so wollen diese wissen, dass eSport sehr wohl auch körperliche Anstrengungen und vor allem koordinative Fertigkeiten und Reaktionsgeschwindigkeit erfordert. Zahlreiche Studien belegen, dass die Herzfrequenzen bei eSportlerInnen während des Wettkampfs teilweise jenen von MarathonläuferInnen entsprechen. Der Cortisolspiegel soll ungefähr auf dem Niveau von RennfahrerInnen liegen. Das sind Argumente, die durchaus für die Gleichstellung des eSports mit dem konventionellen Sport wie wir ihn kennen, sprechen. Noch hat die Anerkennung in Österreich als Sport aber noch nicht stattgefunden. Als JuristInnen wagen wir immer gerne einen Blick über die Grenzen. Wie wird eSport international rechtlich gesehen? eSport-Landschaft auf dem internationalen Parkett Anders als in Österreich ist eSport bereits in einigen Ländern als Sportart anerkannt. Darunter zählen unter anderem Südkorea, 15


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Weltverband international für die Verbreitung und Anerkennung des eSports ein. Blick nach Frankreich In Frankreich ist der eSport mit dem konventionellen Sport in weiten Teilen gleichgesetzt. 2017 wurden zwei sog. Gesetzesdekrete vom Ministerium für Digitales erlassen, die klare rechtliche Rahmenbedingungen für das kompetitive Spielen von Video- und Computerspielen definieren. Ziel sind eine allgemeine Verbesserung des SpielerInnenschutzes sowie insbesondere der Schutz minderjähriger SpielerInnen vor Ausbeutung und die Festsetzung klarer Regeln für Turnierveranstalter, Ligenbetreiber und eSport-Organisationen. Es erfolgt eine wichtige Definition: eSportlerIn ist jemand, der/die kompetitiv an Ligen und Turnieren teilnimmt, oder für eine eSportOrganisation tätig ist und hierfür ein Entgelt erhält. Weiters wird auch der Inhalt von SpielerInnenverträgen vorgegeben, diese müssen in der Regel eine Vertragsdauer von mindestens einem und längstens fünf Jahren aufweisen. Weiters wird Veranstaltern vorgegeben, wie Turniere im eSport zu organisieren sind. Vereine, die professionelle SpielerInnen unter Vertrag nehmen möchten, müssen sich vom

Ministerium für Digitales – nach erfolgter Prüfung durch das Ministerium – hierzu autorisieren lassen. SpielerInnen unter 12 Jahren dürfen zudem nicht an Preisgeldturnieren teilnehmen. Wird eSport olympisch? Längere Zeit stand auch im Raum, dass eSport eine olympische Disziplin werden könnte. Von unterschiedlichsten Stellen wurde gemunkelt, dass bereits bei den Sommerspielen in Paris 2024 auch eSportWettkämpfe ausgetragen und Medaillen in eSport-Disziplinen vergeben werden könnten. Im Sommer 2018 fand schließlich ein eSport-Forum in Lausanne statt, bei dem SportfunktionärInnen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und VertreterInnen der eSport-Szene über eine olympische Zukunft des eSports diskutierten. IOC-Präsident Thomas Bach kam allerdings letztlich zum Ergebnis, dass die Frage, ob eSport zur olympischen Disziplin erhoben werden könnte, noch verfrüht sei. Es gebe noch zu viele offene Fragen und es fehlen klare Organisationstrukturen sowie verbindliche Regeln und AnsprechpartnerInnen. Die größten Bedenken hegt Thomas Bach hierbei gegenüber Ego-Shooter-Spielen, die seiner Ansicht

© iStockphoto/gilaxia

China und die USA. Das hat beispielsweise zur Folge, dass SpielerInnen für die Anreise zu einem eSport-Turnier in die USA ein SportlerInnenvisum ausgestellt wird. Keine Anerkennung des eSports als Sport gibt es bei unseren Nachbarn in Deutschland oder der Schweiz. Weltweit bestehen in ungefähr 51 Ländern (darunter auch in Nepal und Namibia) eigene eSport-Verbände, die sich für die Verbreitung des eSports in ihrem jeweiligen Land einsetzen. In Österreich setzt sich der im Jahr 2007 gegründete eSport Verband Österreich (ESVÖ) als Dachverband für die Förderung des elektronischen Sports und der Interessen von SpielerInnen und Vereinen ein. Das deutsche Pendant, der ESBD – eSport Bund Deutschland – besteht seit November 2017. Derzeit steht der Zusammenschluss mehrerer europäischer eSport-Verbände (darunter: Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Italien, Deutschland, Großbritannien, Ukraine etc.) zu einem europäischen eSport-Verband, mit dem Ziel den eSport und die Interessen seiner Mitglieder auf europäischer Ebene zu fördern und wahrzunehmen, im Raum. Die International eSport Federation (IeSF) mit Sitz in Südkorea wurde im Jahr 2008 gegründet (Österreich ist Gründungsmitglied) und setzt sich als

Von der LAN-Party zum olympischen Bewerb? eSports ist vielleicht bei Olympia 2028 dabei.

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nach den ethischen Werten des Sports widersprechen. Er schloss jedoch nicht aus, dass eSport bei den olympischen Spielen 2028 in Los Angeles bereits mit dabei sein könnte. Zum Vergleich: Das Asiatische Olympische Komitee (OCA) nahm eSport bereits als offizielle Sportart in die Asienspiele 2022 auf. Damit werden im eSport, wie in den anderen Sportarten, Medaillen vergeben. Bei den Asienspielen 2018 in Indonesien wurden einzelne eSport-Spiele als Demonstrationssport ins Programm genommen. Die Asienspiele sind nach den Olympischen Spielen das zweitgrößte Multisport-Event der Welt. Zwischenfazit I Juristisch ist die Frage derzeit recht einfach zu beantworten: in Österreich ist eSport (noch) kein Sport. Um dies zu ändern, bedarf es des (sport)politischen Willens des Gesetzgebers und/oder der Mitglieder der BSO. Die Anerkennung von eSport als Sport ist aber nicht zum reinen Selbstzweck relevant. Vielmehr sollen dadurch, wie eingangs erwähnt, einige Rechtsunsicherheiten beseitigt werden, mit welchen sowohl eSport-Teams als auch eSportlerInnen konfrontiert sind. Eines der Kernthemen in der Praxis ist die Frage der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eSport-Vereinen. Die nachfolgenden Ausführungen fassen den aktuellen Stand der Diskussionen zusammen. Zur Gemeinnützigkeit im eSport eSport-Teams sind – wie auch im konventionellen Sport üblich – in der Rechtsform des Vereins organisiert. Vereine dürfen nicht auf Gewinn gerichtet sein. Steuerliche Begünstigungen dürfen sie aber nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) nur in Anspruch nehmen, wenn sie noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Sowohl nach den Vereinsstatuten als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins darf der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die bloße Verankerung des begünstigungswürdigen Zwecks in den Statuten reicht somit nicht aus. Vielmehr müssen von der Geschäftsführung des Vereins die Statuten auch tatsächlich im Sinne einer Förderung des begünstigten Zwecks „gelebt“ werden und darf die gesamte Geschäftsleitung nur auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des Vereinszwecks ausgerichtet sein.

Von zentraler Bedeutung für die Existenz von eSport-Vereinen ist daher die Frage der Gemeinnützigkeit. Gemeinnützig im Sinne von § 35 BAO sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung der hinter dem Rechtsträger stehenden Personen (GründerInnen, Mitglieder) getragen sein. Die Förderung des Körpersports ist jedenfalls steuerlich begünstigt (§ 35 Abs 2 BAO). Diesbezüglich stellt sich für eSportTeams die in der Praxis essentielle Frage, ob eSport – zumindest aus steuerrechtlicher Sicht – als Sport zu qualifizieren ist. Körpersport Der Begriff „Körpersport“ wurde hierbei von der Finanzverwaltung eigens definiert, wobei eine weite Auslegung zugrunde gelegt wird: „Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung, also nicht bloß des ‚Körpersports‘ im engeren Sinne, sondern auch des Schieß-, Flugund Motorsports. Sport ist jedenfalls jede vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannte Sportart. Nicht begünstigt ist die Ausübung des Berufssports (Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke) sowie der Betrieb von Freizeiteinrichtungen, auch wenn er mit der Ausübung von Sport in einem gewissen Zusammenhang steht. Bei Sportarten, die der Freizeitgestaltung nahestehen (Billard, Darts, Minigolf, Tanzsport, Modellflug, usw.) ist erforderlich, dass die Betätigung sportmäßig bzw. turniermäßig betrieben wird und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht.“ Spannend dabei ist, dass die steuerrechtliche Definition des Körpersports somit auch solche Tätigkeiten erfasst, bei welchen die körperliche Ertüchtigung gegenüber der Beherrschung eines technischen Geräts in den Hintergrund tritt, wie es etwa beim Motorsport, Segelfliegen und Schießen der Fall ist. eSport fordert und fördert geistige wie motorische Fertigkeiten und Fähigkeiten. SpielerInnen führen im Schnitt zweihundert bis zu vierhundert Fingerbewegungen pro Minute aus und weisen bei Turnieren Herzfrequenzwerte ähnlich denen von Formel 1-FahrerInnen während eines Rennens auf. Gefragt sind die Hand-Augenkoordination, die Reaktionsgeschwindigkeit und strategisches Denken. Ein eSport-Turnier

läuft oft über mehrere Stunden. Während dieser Zeit ist höchste Konzentration erforderlich, da jeder Mausklick über Sieg oder Niederlage entscheiden kann. Eine gewisse körperliche Fitness ist somit unerlässlich, um sich auch über längere Zeiträume konzentrieren zu können. Ausgehend von dem Umstand, dass jegliche sportliche Betätigung grundsätzlich begünstigt sein soll und dass beim eSport sowohl geistige als auch körperliche Anforderungen an die SpielerInnen gestellt werden, ist die Qualifikation des eSports als steuerlich begünstigte Tätigkeit vertretbar. Im Wesentlichen verhält es sich bei eSport-Turnieren nicht anders als bei Darts-Veranstaltungen, die sportmäßig bzw. turniermäßig betrieben werden. Dort wie hier tritt der kompetitive Aspekt in den Vordergrund und die Pflege der Geselligkeit in den Hintergrund. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass die Förderung der Geselligkeit und der Unterhaltung nicht gemeinnützigkeitsschädlich ist, wenn sie lediglich von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Duplicate Bridge ist kein Körpersport Auch der europäische Gerichtshof (EuGH) setzte sich aus umsatzsteuerlicher Sicht mit dem Sportbegriff in der sog. „duplicate bridge“-Entscheidung auseinander. Hintergrund war ein Rechtsstreit aus England: Die „English Bridge Union“, die das Kartenspiel „Duplicate Bridge“ regelt und Turniere veranstaltet, hatte die Rückerstattung der auf Teilnahmegebühren für die Turniere entrichteten Mehrwertsteuer verlangt, da die Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmten, in engem Zusammenhang mit Sport stehenden, Dienstleistungen eine Steuerbefreiung einräumt. Der EuGH stellte fest, dass mangels Definition des Begriffes „Sport“ in der Richtlinie auf den gewöhnlichen Sprachgebrauch und Sinn des Begriffes zurückgegriffen werden müsse. Sport ist demnach eine Tätigkeit, die durch eine nicht unbedeutende körperliche Komponente gekennzeichnet ist. Der Wettkampfcharakter einer Tätigkeit allein reiche nicht aus, um ihre Eigenschaft als „Sport“ zu begründen, wenn ihr eine nicht unbedeutende körperliche Komponente fehlt. Duplicate Bridge setze zwar Logik, Gedächtnisvermögen und strategisches Denken voraus und sei damit der geistigen und körperlichen Gesundheit förderlich, doch sei die für den Sport entscheidende körperliche Komponente 17


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Publisher mit wirtschaftlichen Interessen Anders als im konventionellen Sport, dem aufgrund des Ein-Platz-Prinzips auf jeder Ebene – national und international – ein gemeinnütziger Verein als „Owner of the Sport“ vorsteht, sind im eSport die einzelnen Disziplinen fest in den Händen der Spielehersteller als auch der Publisher. Diese sind Wirtschaftsunternehmen mit wirtschaftlichen Interessen als Hauptfokus. Es geht ihnen dabei nicht (primär) um die Förderung des Sports, sondern um Gewinnmaximierung. So steht es ihnen jederzeit frei, Spielregeln zu ändern, Turniere wann und wo sie möchten abzuhalten oder Lizenzen hierfür zu vergeben. Als zentrales Element hierfür dient ihnen das Urheberrecht. Urheberrecht im eSport Computer- und Videospiele sind urheberrechtlich als Werke geschützt. Sie genießen hierbei einen „Zweifachschutz“, zum einen das dem Spiel zugrundeliegende 18

Fazit – ist eSport Sport? So einfach die Frage ist, so differenziert muss die Antwort sein. Das wettkampfmäßige Computerspielen enthält zahlreiche Komponenten des konventionellen Sports. Sowohl was die Anforderungen an

Schnelligkeit, Koordination und Kondition betrifft, als auch was die steuerrechtlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit betrifft, sind Parallelen zwischen eSport und Sport nicht von der Hand zu weisen. Dass hinter den einzelnen eSport-Disziplinen Wirtschaftsunternehmen mit kommerziellen Interessen stehen, ist aus struktureller Sicht natürlich relevant. Für die Anwender – die eSport-Teams und AthletInnen – macht dies jedoch keinen Unterschied. Sie sind in ihren Aktivitäten und Bedürfnissen den konventionellen Vereinen und AthletInnen gleichgestellt. Schlussendlich ist es also eine gesellschafts- und sportpolitische Entscheidung, für Rechtssicherheit für die eSport-Community in Österreich zu sorgen, ob durch Gleichstellung mit dem Sport oder eigene Regeln für den eSport. INF OBOX

MMag. Christina Toth, MSc ist Rechtsanwältin in Wien und berät mit ihrer Kanzlei Verbände, Vereine, AthletInnen und Veranstalter in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie ist Initiatorin der Plattform LAW MEETS SPORTS, externe Koordinatorin des Lehrgangs Sportrecht an der Donau-Universität Krems und in zahlreichen Funktionen im Sport ehrenamtlich tätig, unter anderem als Präsidentin des Österreichischen Tennisverbands. E-Mail: office@christinatoth.at Web: www.sportanwaeltin.at

© Maria Noisternig

Zwischenfazit II Einer steuerlichen Gleichbehandlung von Sport und eSport steht unter Zugrundelegung der derzeitigen finanzrechtlichen Betrachtung nichts im Wege. Zum Zwecke der Rechtssicherheit für die eSport-Teams wäre aber auch hier eine Klarstellung in den Vereinsrichtlinien wünschenswert. In der Praxis behandeln unterschiedliche Behörden den gleichen Sachverhalt nämlich noch unterschiedlich. Für eine umfassende juristische Betrachtung dürfen aber nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern müssen auch die wesentlichen Unterschiede zwischen dem eSport und dem konventionellen Sport Erwähnung finden. Diese liegen insbesondere bei der Rechtsstellung der relevanten AkteurInnen und folglich im Urheberrecht.

Computerprogramm, das als „Werk der Literatur“ geschützt ist und zum anderen die bildliche Darstellung des Videospiels, welches als Filmwerk geschützt ist. Das Urheberrecht ist immer dann betroffen, wenn ein eSport-Event in der Öffentlichkeit stattfindet und kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Hier kommen dem Computerentwickler/Publisher diverse Ausschließlichkeitsrechte zu. Der Publisher bestimmt, ob ein Turnier live in einem Stadion stattfindet darf, ob die Übertragung über Internet – live oder nicht – zur Verfügung gestellt, oder ob der Wettkampf im Fernsehen gesendet werden darf. Spielherstellern und Publishern kommt im eSport eine gewisse Vormachtstellung zu. Sie haben als geistige Schöpfer die Entscheidungshoheit und können bei der Veranstaltung von kommerziellen Events immer ein „Wörtchen mitreden“, da für die Veranstaltung von eSport-Turnieren die Lizenzierung des jeweils zu spielenden Computerspiels durch den Publisher grundlegende Voraussetzung ist. Zudem können Hersteller auch inhaltlich auf bevorstehende Turniere durch sog. „Patching“ (Spielupdates) und „Nerfing“, d.h. Änderungen und Abschwächungen von Spielinhalten oder viel gespielten Strategien im Spiel, die als zu stark empfunden werden, Einfluss nehmen. In Bezug auf die Lizenzierungspolitik ihrer Spiele ist anzumerken, dass Hersteller bzw. Publisher wohl wesentlich „produktbesessener“ sind. Ihre Produkte stehen bei einem Turnier im Mittelpunkt des Geschehens und eSport wird als zentrales Marketinginstrument für ihre Spiele verstanden. Dementsprechend legen Publisher im Rahmen der Lizenzierung von Spielen wesentlichen Wert auf die Qualität der Ausrichtung eines Turniers und machen hierzu auch konkrete Vorgaben, die einzuhalten sind, damit das Turnier ausgeführt werden kann. So dürfen etwa bei einem bestimmten großen Spieleentwickler Wettanbieter nicht als Sponsoren des Events fungieren. SpielerInnen werden hingegen nicht zum Schöpfer des Spiels, da jede mögliche Handlung im Programm bereits vorgegeben ist. Sie genießen daher keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz.

INF OBOX

Mag. Urim Bajrami ist Rechtsanwalt bei der Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH. Er engagiert sich zudem ehrenamtlich beim eSport Verband Österreich (ESVÖ), wo er das Legal Board leitet, und ist ehemaliger eSportler mit vorzuweisenden Erfolgen (Staatsmeister 2014 und IESF-Vizeweltmeister 2014 im digitalen Kartenspiel „Hearthstone“). E-Mail: urim.bajrami@svlaw.at Web: www.svlaw.at

© Aleksandar Petronijevic/Vagus Qualitas Produktion

bei diesem Spiel unbedeutend, sodass Duplicate Bridge kein Sport im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie ist. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass bei den meisten eSport-Titeln an SpielerInnen neben geistigen – wie zuvor angeführt – auch körperliche Anforderungen gestellt werden, die durchaus mit der von SportathletInnen vergleichbar sind, sodass die Hürde der „nicht unbedeutenden körperlichen Komponente“ im eSport problemlos überwunden werden kann. Es spricht daher einiges dafür, einen Verein, dessen statutenmäßiger Zweck die Förderung und Verbreitung des eSports ist, auch umsatzsteuerlich zu begünstigen.


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Kostenlose Präsentationsmöglichkeit für Sport bei Ferienmesse Für die Ferienmessen im Jänner 2020 in Wien plant der Veranstalter Reed Exibitions Austria wieder die Einbindung von Sportvereinen und -verbänden für den Bereich „Sport und Freizeit“. Dazu wird dem Sport eine kostenlose Präsentationsmöglichkeit angeboten. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Mag. Stefan Wisiak unter stefan.wisiak@reedexpo.at

BSO-Kooperationspartner für Sportartikel: Sonderkonditionen für BSO-Mitglieder Die BSO konnte mit einigen ausgewählten Sportartikelherstellern Sonderkonditionen für BSO-Mitglieder vereinbaren. Aktuell bieten Ihnen die Firmen Derbystar, erima, Löffler, hummel und arena Rabatte an. Genaue Details zu den Angeboten und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie unserer Website auf www.bso.or.at/sportartikel

motion4kids: 100.000 Euro für Projekte Die Stiftung „motion4kids“ sucht aktuell wieder innovative digitale Projekte, die Kinder im Alter von 3-10 Jahren zu mehr Bewegung motivieren. Es stehen insgesamt 100.000 Euro in Bar- und Sachleistungen zur Verfügung. Einreichungen sind bis zum 18. August 2019 möglich. Aktuelle Informationen dazu auf www.motion4kids.org

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Achtung: Es handelt sich bei diesem Artikel um eine Zusammenfassung wichtiger Punkte und ersetzt eine Auseinandersetzung der Verantwortlichen mit dem Arbeits- und Gewerberecht nicht. Die Rechtsauskünfte dienen ausschließlich der Information der AdressatInnen. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die BSO kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit dennoch keine Haftung übernehmen.

Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Sport: von Dienstverträgen und Praxis Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen verschiedene Herausforderungen und Komplexitäten für DienstgeberInnen wie DienstnehmerInnen, eröffnen aber auch Möglichkeiten der praxisorientierten und risikominimierenden Gestaltung und Organisation von Dienstverhältnissen. Die Basis für jedes Dienstverhältnis ist ein Dienstvertrag, der idealerweise den jeweils konkreten Anforderungen entspricht und die wechselseitigen Rechte und Pflichten transparent und umfassend abbildet. Darüber hinaus gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen, die vor allem im sportlichen Kontext spezielle Fragestellungen bedingen. Rechtlich korrekte Vorgangsweisen sind im Interesse von DienstgeberInnen wie DienstnehmerInnen geboten, nicht zuletzt ist auch die zunehmende Adressierung arbeitsrechtlicher Themen von Seiten der Behörden und Gerichte gegenüber den Sportverbänden ein wesentlicher Aspekt. Im Folgenden wird ein Überblick über die gezielte Auswahl geeigneter Dienstverträge geboten, ferner auf ausgewählte arbeitsrechtliche Konstellationen im Sportbereich eingegangen. Der Weg zum rechtlich korrekten und zweckmäßigen Dienstvertrag Vorab ist zu klären, ob die Arbeitsleistung tatsächlich in Form eines Dienstverhältnisses erbracht wird, oder ob ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Dazu sei auf den Artikel von RA Dr. Joklik, „Beschäftigungsverhältnisse im Sport“, Ö-Sport, Juli 2013, verwiesen. Ist ein Kollektivvertrag zu berücksichtigen? Ist von einem Dienstverhältnis auszugehen, ist zu prüfen, ob das Dienstverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt. Die Geltung eines anwendbaren Kollektivvertrages ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn eingeschränkt werden. Ein Kollektivvertrag ist grundsätzlich dann anwendbar, wenn vom/von der DienstgeberIn ein Gewerbe ausgeübt wird, für das die zuständige Wirtschaftskammer (Fachverband) oder eine freiwillige Arbeitgebervereinigung einen Kollektivvertrag, mit entspre-

chendem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich, abgeschlossen hat. Als Vorfrage ist daher zu klären, ob der jeweilige Verband ein Gewerbe betreibt, denkbar wären beispielsweise entgeltliche Bewirtung oder der Verkauf von Eintrittskarten oder Sportartikeln. Qualifizieren sich die ausgeübten Tätigkeiten als von der Gewerbeordnung erfasste Tätigkeiten, weshalb eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, und ergibt sich daraus die zwingende Anwendung eines Kollektivvertrages, könnten die fraglichen Tätigkeiten in eine rechtlich selbständige Einheit, wie z. B. eine GmbH, ausgelagert werden. Die entsprechenden gewerberechtlichen Bestimmungen gelten dann nur für diesen Rechtsträger, ein einschlägiger Kollektivvertrag gilt lediglich für die bei diesem Rechtsträger beschäftigten DienstnehmerInnen. Neben der zwingenden Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages kann vereinbart werden, dass ein Kollektivvertrag, oder Teile davon wie etwa Gehaltsvorrückungen,

freiwillig angewandt wird. Zu beachten ist, dass auch die freiwillige Vereinbarung eines Kollektivvertrages – oder Teilen davon – Bindungswirkungen für DienstgeberInnen wie für DienstnehmerInnen auslöst, eine Abweichung ist daher nur nach einvernehmlicher Vereinbarung möglich. Die (zwingende) Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages, oder selbst die freiwillig vereinbarte Anwendbarkeit von Teilen davon, hat regelmäßig weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung des Dienstverhältnisses, da Kollektivverträge regelmäßig strikte Regelungen zu sämtlichen wesentlichen Vertragsbestandteilen, z. B. Gehalt, Normalarbeitszeit, Überstundenzuschlägen, Ruhezeiten, Dienstreisen, vorsehen. Wahl des zutreffenden Dienstvertragsmodells Gilt ein Kollektivvertrag, hat die Wahl und Gestaltung des Dienstvertrages im Rahmen der kollektivvertraglichen Regelungen zu erfolgen. Die untenstehenden 21


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Ausführungen gehen grundsätzlich davon aus, dass kein Kollektivvertrag Anwendung findet.

Gleitzeit Auch DienstnehmerInnen, die nicht leitende Angestellte sind, können möglicherweise ihre Arbeitszeit im Wesentlichen frei einteilen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Gleitzeitvereinbarung: Bei Gleitzeit können DienstnehmerInnen Beginn und Ende der persönlichen täglichen Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst festlegen, auf die betrieblichen Erfordernisse ist Bedacht zu nehmen (Abstimmung mit KollegInnen, betriebsnotwendige Anordnungen der Präsenz). Neben der Flexibilität für die DienstnehmerInnen

bringt Gleitzeit auch dem/r Dienstgeber/ in Vorteile. So ermöglicht Gleitzeit eine Anpassung des Arbeitsumfangs an schwankenden betrieblichen Bedarf, womit auch die Bewältigung von Arbeitsspitzen ohne Zuschlag möglich wird. Auch bei Gleitzeit gelten die Höchstgrenzen der Arbeitszeit, sprich regelmäßig 10 Stunden/Tag und 50 Stunden/Woche. Eine Ausweitung auf 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche ist bei Gleitzeit dann zulässig, wenn den DienstnehmerInnen der ganztägige Verbrauch von Zeitguthaben möglich ist und der Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist. Fixe Arbeitszeit Alternativ zur Gleitzeit kann das klassische Modell der fix vorgegebenen Arbeitszeiten (z.B. Mo-Fr 9-17 Uhr) vereinbart werden. In diesem Fall fallen Mehr- bzw. Überstunden grundsätzlich mit dem Überschreiten der vereinbarten Normalarbeitszeit an.

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Leitende Angestellte Eine Sonderstellung nehmen DienstnehmerInnen ein, denen maßgebliche, selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist, und deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird oder diese vom/von der DienstnehmerIn hinsichtlich Lage und Dauer selbständig festgelegt werden kann. Diese DienstnehmerInnen können als leitende Angestellte qualifiziert werden, die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitszeit und Arbeitsruhe gelten für sie nicht. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige DienstnehmerInnen als leitende Angestellte gelten, in Frage kommen möglicherweise GeneralsekretärInnen mit insbesondere entsprechender Entscheidungsbefugnis, SportdirektorInnen oder NationaltrainerInnen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Eintägige Beschäftigung Eine weitere Besonderheit sind Verträge mit nur sehr kurzer Laufzeit, etwa einem Tag. Grundsätzlich gilt, dass auf einen solchen Vertrag sämtliche arbeitsrechtliche Bestimmungen genauso wie bei einem Vertrag mit längerer Laufzeit Anwendung finden, was insbesondere hinsichtlich v.a. kollektivvertraglicher Abgeltung relevant ist.

Auch Arbeitszeitautonomie ist ein Kriterium für die Wahl des richtigen Arbeitsvertrags.

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Normalarbeitszeit, Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Überstundenpauschale Das Gesetz sieht für Vollbeschäftigte eine Normalarbeitszeit (ohne Ruhepausen) von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag vor, darüberhinausgehende Stunden sind Überstunden. Eine Überstunde ist laut Gesetz mit einem Zuschlag von 50% abzugelten, ob die Abgeltung in Zeit oder Geld erfolgt, ist zu vereinbaren. Nur bei Überstunden, die über einer Arbeitszeit von 10 Stunden/Tag oder 50 Stunden/ Woche liegen, hat der/die DienstnehmerIn ein einseitiges Wahlrecht. Maximal dürfen 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden – im Schnitt von 17 Wochen dürfen aber nicht mehr als 48 Stunden geleistet werden. Liegt kein Kollektivvertrag vor, ist die wöchentliche Normalarbeitszeit zu vereinbaren, für die vereinbarte Normalarbeitszeit gebührt das zu vereinbarende Grundgehalt, dieses ist im Dienstvertrag auszuweisen. Wird eine Überzahlung auf das Grundgehalt vereinbart, mit dem Mehrleistungen abgedeckt sein sollen (z.B. in Form einer Überstundenpauschale), ist vom/von der DienstgeberIn regelmäßig eine Deckungsprüfung durchzuführen. Ausgenommen von einer solchen Deckungsprüfung sind lediglich Dienstverhältnisse leitender Angestellte, da mit diesen sogenannte „echte All in Verträge“ vereinbart werden dürfen, die keinerlei Deckungsprüfung oder Nachzahlungsanspruch bedingen.

laufenden Dienstverhältnis die Notwendigkeit ergänzender Vereinbarungen ergeben. Dies soll anhand eines praxisrelevanten Beispiels dokumentiert werden, und zwar der auswärtigen Tätigkeit eines Betreuers/ einer Betreuerin im Rahmen einer Sportveranstaltung am Wochenende. Zu klären ist vorrangig, • ob die Arbeit am Wochenende gesetzlich zulässig ist, • was hinsichtlich Reisezeiten zu beachten ist, • wie mit dem Anspruch des Dienstnehmers/der DienstnehmerIn auf Wochen(end)ruhe umzugehen ist und • inwieweit Ruf- oder Arbeitsbereitschaft vorliegen könnte.

Interesse des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin ist. Bestehen während der Reise ausreichend Erholungsmöglichkeiten (z.B. Schlaf- oder Liegewagen, jedenfalls bei längeren Flügen jedoch nicht Economy Class), kann die tägliche Ruhezeit bis zu zweimal pro Kalenderwoche verkürzt werden. Beispiel: Reist der/die DienstnehmerIn mit dem Zug (normales Abteil, kein Schlafoder Liegewagen, daher Anspruch auf täglich 11 Stunden Ruhezeit) und kommt um 24 Uhr ins Hotelzimmer, so kann der nächste Arbeitstag erst um 11 Uhr beginnen. Ist der vorgesehene Arbeitsbeginn üblicherweise 9 Uhr, so sind die zwei Stunden bis 11 Uhr als Arbeitszeit anzurechnen und zu vergüten.

Zulässigkeit der Arbeit an Wochenenden und Feiertagen Grundsätzlich ist Arbeit an Wochenenden (nämlich ab Samstag 13 Uhr) und Feiertagen in Österreich nicht zulässig, die Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO) sieht aber zahlreiche Ausnahmen, so auch für sportliche Veranstaltungen sowie Kongresse etc. vor. Sollten Tätigkeiten nach der ARG-VO nicht zulässig sein, kann ferner noch folgende Regelung Abhilfe schaffen: Nach § 12 b ARG können bei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe an vier Wochenenden oder Feiertagen pro DienstnehmerIn und Jahr zugelassen werden.

Teilzeit Zwischen DienstnehmerIn und DienstgeberIn kann vereinbart werden, dass der/ die DienstnehmerIn nicht das volle Ausmaß der Normalstunden, sondern nur einen Teil erbringt (Teilzeit). Leisten TeilzeitdienstnehmerInnen Stunden über das vereinbarte Teilzeitausmaß, liegt üblicherweise Mehrarbeit vor, die mit einem Zuschlag von 25% abzugelten ist. Allerdings entfällt dieser Zuschlag, wenn die Mehrarbeit innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten (oder einem anderen vereinbarten Zeitraum) durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen wird. Auch mit Teilzeitbeschäftigten kann Gleitzeit vereinbart werden.

Reisezeit Reisezeit liegt vor, wenn der/die DienstnehmerIn über Auftrag des Dienstgebers/ der Dienstgeberin vorübergehend den Dienstort verlässt, um die Arbeitsleistung an anderen Orten zu erbringen. Erbringt der/die DienstnehmerIn während der Reisezeit Arbeitsleistungen, liegt Vollarbeitszeit vor, sämtliche arbeitsrechtliche Vorschriften gelten uneingeschränkt (etwa hinsichtlich Entgelt, Höchstgrenzen etc.). Das angeordnete Lenken eines Fahrzeuges gilt als Vollarbeitszeit. Sonstige Reisezeiten werden als passive Reisezeiten bezeichnet. Durch passive Reisezeit können Höchstgrenzen der Arbeitszeit (grundsätzlich unbeschränkt, vorbehaltlich insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstgebers/der Dienstgeberin) überschritten werden, ein geringeres Entgelt kann vereinbart werden. Reisezeiten an Wochenenden und Feiertagen sind zulässig, wenn dies zur Erreichung des Reisezieles notwendig oder im

Wochen(end)ruhe DienstnehmerInnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine 36-stündige Ruhezeit pro Woche, in die der Sonntag zu fallen hat. Die Wochenendruhe hat am Samstag um 13 Uhr, für DienstnehmerInnen, die unbedingt notwendige Abschluss-, Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten zu verrichten haben, spätestens am Samstag um 15 Uhr zu beginnen. Ist Wochenendarbeit gesetzlich zulässig (siehe links), kann die längerfristig geplante Arbeitszeiteinteilung für eine/n DienstnehmerIn auch vorsehen, dass die wöchentliche Ruhezeit unter der Woche liegt (Wochenruhe). Dabei muss ein ganzer Wochentag eingeschlossen sein, z.B. von Mittwoch 12 Uhr bis Donnerstag 24 Uhr. Beispiel bei vereinbarter 36-stündiger Ruhezeit: Beginnt der/die DienstnehmerIn am Montag um 9 Uhr, so beginnt die für die Frage der Ersatzruhe zu prüfende Frist von 36 Stunden am vorhergehenden Samstag um 21 Uhr. Arbeitsleistungen, die somit zwischen Samstag ab 21 Uhr und Montag bis 9 Uhr erbracht werden, begründen einen Anspruch auf Ersatzruhe. Arbeitet der/die DienstnehmerIn etwa am Sonntag von 12 Uhr bis 15 Uhr, so ist ihm/ihr eine Ersatzruhe von 3 Stunden zu gewähren.

Dienstvertrag... und das richtige Leben Der Dienstvertrag schafft im Idealfall einen soliden Rahmen für die Zusammenarbeit – darüber hinaus finden zum einen zahlreiche gesetzliche Regelungen Anwendung, zum anderen kann sich während des

Ruf- und Arbeitsbereitschaft Ist die Betreuung etwa von Jugendlichen insbesondere während der Nacht als Arbeitszeit zu qualifizieren? In Frage kommen grundsätzlich Ruf- und Arbeitsbereitschaft. Rufbereitschaft ist als solche keine Arbeitszeit und liegt vor, wenn der/ die DienstnehmerIn zum Arbeitsantritt bereit sein muss und über seinen/ihren Aufenthaltsort und die Verwendung solcher 23


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Und jetzt: Nur Mut! Arbeitsrechtliche Fragestellungen zeichnen sich oft durch Komplexität aus – eine organisierte Herangehensweise, mit der die oben dargestellten, wesentlichen Aspekte bearbeitet werden, hilft, die Thematik konstruktiv zu bewältigen. Schlussendlich lohnt wohl jedes rechtzeitige und kompetente Adressieren der Themen, organisatorischen wie rechtlichen Risiken vorzubeugen. Nähere Details zu den Punkten finden Sie im vollständigen Artikel auf www.bso.or.at/dienstvertraege

INF OBOX Autorinnen:

Mag. Ursula Königstorfer, LL.M.

Dr. Elisabeth Weichselberger-Chlap MA, MBA beide: LegalPartners Rechtsanwaltskanzlei E-Mail: office@legalpartners.at Web: www.legalpartners.at

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kann) qualifiziert werden, wenn der/die DienstnehmerIn nur arbeitsbereit zu sein hat und jederzeit der Arbeit zur Verfügung steht, das heißt aufgrund eigenen Entschlusses oder aufgrund einer Aufforderung die Arbeit wieder aufnehmen kann. Muss der/ die DienstnehmerIn aber wachsam sein, um etwaiges allfälliges, auch lautloses (Fehl-) Verhalten der Jugendlichen wahrzunehmen, ist von Vollarbeitszeit auszugehen.

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Zeiten im Wesentlichen frei entscheiden kann. Rufbereitschaft ist zu vereinbaren, dazu zählt auch die Vereinbarung, innerhalb welches Zeitraums der/die DienstnehmerIn im Betrieb eintreffen können muss, ebenso die Erreichbarkeit (Mobiltelefon etc.). Rufbereitschaft kann mit einem zu vereinbarenden geringeren Entgelt abgegolten werden. Bei Arbeitsbereitschaft muss sich der/die DienstnehmerIn an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen sofortigen Verfügung halten. Beispiel: Bereitschaftsdienst in Apotheken, Portierdienste sofern nicht andere laufende Tätigkeiten während der Arbeitszeit gefordert sind, Steh- und Wartezeiten von KFZ-Lenkern. Arbeitsbereitschaft gilt als Arbeitszeit und ist grundsätzlich als solche zu entlohnen, allerdings kann, aufgrund der geringeren Intensität als bei Vollarbeit, auch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Eine Betreuung im Trainingslager könnte dann als Arbeitsbereitschaft (die, falls vereinbart, geringer abgegolten werden

Dienst- und Ruhezeiten sollten im Arbeitsvertrag sauber geregelt sein. Achten Sie auf die Wochen(end)ruhe!

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Auf einen Blick: Entscheidungsbaum zur Wahl des zutreffenden Dienstvertrages

Ist ein Kollektivvertrag anwendbar? JA

Prüfung, welche Vertragsformen und Inhalte für die jeweilige Position laut KV anwendbar sind, dann entsprechende Vertragserstellung

NEIN

Ist der/die MitarbeiterIn nur für einen Tag beschäftigt?

JA

Vertrag E Vertrag über eine eintägige Beschäftigung

NEIN

Verfügt der/die MitarbeiterIn über • maßgebliche, selbständige Entscheidungsbefugnis und • Arbeitszeitautonomie (keine Aufzeichnung von Arbeitszeit oder selbständige Festlegung der Arbeitszeit durch MitarbeiterIn)? Möglicherweise bei GeschäftsführerIn mit Vorstandsfunktion, NationaltrainerIn JA

Vertrag A Leitende/r Angestellte/r

NEIN

Kann der/die MitarbeiterIn seine/ ihre Arbeitszeit weitgehend selbständig einteilen? JA

Gleitzeit: Vertrag B bei Vollzeit Vertrag C bei Teilzeit

NEIN

Fixe Arbeitszeiten: Vertrag D, darin Auswahl Vollzeit oder Teilzeit

Die hier genannten Vertragsmuster sind aus rechtlichen Gründen ausschließlich den BSO-Mitgliedsverbänden auf Nachfrage in der BSOGeschäftsstelle vorbehalten. Nähere Details zu den Punkten finden Sie im vollständigen Artikel auf www.bso.or.at/dienstvertraege

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EU-Förderaufruf für Sportprojekte im Bereich Flüchtlinge, Mobilität und Anti-Radikalisierung Mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen werden außerhalb der Erasmus+ Förderschiene relativ kurzfristig und unbürokratisch Projekte direkt von der Europäischen Kommission gefördert, um zu testen, ob zukünftig Maßnahmen im jeweiligen Bereich erforderlich sind bzw. um künftige EU-Politiken, -Vorschriften und -Programme vorzubereiten. Für 2019 sind seitens des Europäischen Parlaments Pilotprojekte in drei Bereichen ausgerufen:

• Sport als Mittel der Integration und sozialen Inklusion von Flüchtlingen • Austausch und Mobilität im Sport • Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete junge Menschen im Rahmen von Sportprojekten Weitere Informationen zu den Calls: www.bso.or.at/pilotprojects und https://ec.europa.eu/sport/calls_en

Call

Dauer der Projekte

Voraussichtliche Anzahl an ko-finanzierten Projekten

Mindest-/Höchstbetrag pro Projekt

Frist für die Einreichung von Anträgen

Integration von Flüchtlingen im/ durch Sport

EAC/S20/2019

24-36 Monate (zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022)

9 (Los 1) bzw. 1 (Los 2)

04.07.2019

Austausch/Mobilität im Sport

EAC/S23/2019

6-24 Monate (zwischen 01.01.2020 und 31.12.2021)

9 (mind. 1 pro Los)

€ 200.000-300.000 (Los 1) bzw. € 400.000-600.000 (Los 2) max. € 200.000

Anti-Radikalismus im/durch Sport

EAC/S19/2019

24-36 Monate (zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022)

7

€ 150.000-350.000

23.07.2019

11.07.2019

Das EU-Projekt „Aspire – Activity, Sport and Play for the Inclusion of Refugees in Europe“ fokussiert das sozialinklusive Potential des Sports vor allem im Hinblick auf Menschen mit Fluchthintergrund. Dazu fand am 15. April 2019 in Wien ein interaktiver Workshop-Tag mit VertreterInnen aus dem organisierten und informellen Sportbetrieb statt. Viel Raum wurde dabei den eigenen Erfahrungen aus den Sportvereinen und/oder den diversen Sportprojekten bzw. -initiativen im informellen Sportbereich gegeben und durch die Erkenntnisse aus der Projektarbeit von Aspire ergänzt. Die Ergebnisse fließen in umfassende Trainings-Unterlagen mit ein, die unter www.aspiresport.eu abrufbar sind und für den Alltag im Sportverein und in der Projektarbeit genützt werden können.

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© iStockphoto/mikimad

„Activity, Sport and Play for the Inclusion of Refugees in Europe”


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BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung: Rechtsstreit nach Zusammenstoß mit Mountainbiker Im Zuge eines Waldlaufes kam es zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einem abfahrenden Mountainbiker und dem Läufer. Für den Läufer hatte der Unfall eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, eine Unterbrechung dessen berufsbegleitender Ausbildung und eine kostenintensive Rehabilitation zur Folge. Die Frage nach dem Verschulden ist von wesentlicher Bedeutung. Zur Geltendmachung der Schadenersatzforderungen wurde ein Zivilrechtsprozess des Läufers gegen den Mountainbiker unausweichlich. Mit Hilfe der Vereins-Rechtsschutzversicherung kam der junge Vereinssportler in beiden Verfahren zu seinem Recht, ohne Kostenrisiko. Aufgabe der Vereins-Rechtsschutzversicherung Grundsätzlich gilt, dass die Rechtsschutzversicherung zwei wesentliche Funktionen hat. Einerseits geht es, wie im Fall des Läufers, um die rechtliche Durchsetzung eigener Ansprüche. Hierbei übernimmt die Rechtsschutzversicherung – bei vorliegender Deckung – die anfallenden Kosten für RechtsanwältInnen, Sachverständige, ZeugInnen- & Dolmetsch-Gebühren als auch die Gerichtsgebühren. Zugleich trägt die Rechtsschutzversicherung das Prozessrisiko, denn wichtig zu wissen ist: Im Zivilverfahren muss die unterlegene Partei auch die Kosten der Gegenseite übernehmen. Zum Zweiten ist im Strafverfahren ebenso die Verteidigung von Rechten des Versicherungsnehmers Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.

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Thema Strafrecht Anders als in einem Zivilverfahren ist im Strafverfahren die Republik Österreich Klägerin. Das hat zur Folge, dass selbst bei einem Freispruch der/die Angeklagte einen Großteil der entstandenen Kosten selbst zu tragen hat. Wichtig zu wissen: Bei Vorsatzdelikten können die entstandenen Kosten nur nachträglich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden und auch nur dann, wenn ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgte. Jetzt zur BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung anmelden Die BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung umfasst die für Sportvereine wesentlichen Rechtsschutzbausteine, mit einer Versicherungssumme von € 120.000,- pro Schadenfall, versichert zu einer Jahresprämie von € 45,- (bis zu 125 Mitglieder, jedes weitere € 0,36). • Schadenersatz-RS (Mitglieder gelten als mitversichert) • Straf-RS (Mitglieder gelten als mitversichert) • Arbeitsgerichts-RS (für den Verein) • Sozialversicherungs-RS (für den Verein) • Beratungs-RS (für den Verein) Die BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung ist die notwendige und sinnvolle Ergänzung zur BSO-Vereinshaftpflichtversicherung für alle FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen des versicherten Vereins.

INF OBOX Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: 02236/53 086-0 Fax: 02236/53 086-4 E-Mail: sportversicherungen@diehelden.at Web: www.diehelden.at/bso

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G E SELL SCH AF T SP O LI T I K

Solidarität

Teilnahme

Fairness

Freude Integration

Gemeinschaft

Respekt Leidenschaft

Teilhabe

Demokratie

Freundschaft

Diversität Integrität

Courage Ethik

Disziplin

2019-2020 ist die BSO Partner in einem Erasmus+ geförderten Projekt, gemeinsam mit dem DOSB, Swiss Olympic und dem Schwedischen Riksidrottsförbundet. Ziel des Projekts „Sport for Europe“ ist es, die Rolle von Sportorganisationen als „Werteförderer“ in der Gesellschaft zu reflektieren und ihre Aktivitäten zu stärken. Die Situation in der Europäischen Gemeinschaft wurde in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt, u.a. auch durch die Flüchtlingsbewegungen, die die Gesellschaft in vielen Bereichen spalteten. Konsequenzen ergaben sich dadurch auch für den Sport. Sport hat das Potential zu vereinen und die Gesellschaft zu unterstützen und ist damit ein wichtiger Akteur in sozialen Belangen und in der Integration und Inklusion. Auf Basis dessen wurde das Projekt entwickelt, um die eigene Arbeit im Bereich Wertevermittlung und Integration zu reflektieren, den Austausch zwischen den teilnehmenden Ländern zu fördern, Good Practices auszutauschen und voneinander zu lernen sowie Programme und Projekte weiterzuentwickeln. Arbeitsmethode in diesem kleinen Kooperationsprojekt ist der gemeinsame Austausch unter den Projektpartnern und der Transfer und die Stärkung von Wissen und Erfahrungen auch über das Netzwerk und die Mitgliedsorganisationen in den vier Ländern. Als Endergebnis sollen eine Broschüre und kurze Videoclips entstehen, möglicherweise ergeben sich auch Möglichkeiten für weitere Kooperationen. Das Kick-Off Meeting zum Projekt fand von 4. bis 6. Juni 2019 in Lausanne/Schweiz statt. Nach einer kurzen Einführung in die Olympischen Werte – Leistung, Respekt, Freundschaft – im

Fairness

„Sport for Europe: Strengthening European values through sport values“

Toleranz

Nachhaltigkeit Transparenz

Leistung

Tapferkeit Inspiration Fair-Play

Olympic Museum wurden die Rahmenbedingungen des Projekts abgesteckt. Ziel des Meetings war es, ein gemeinsames Werteverständnis im Rahmen des Projekts zu definieren und diese mit Europäischen Werten zu verbinden. Die Rolle der einzelnen Organisationen in der Wertevermittlung wurde reflektiert und diskutiert, wie Werte konkret für die Arbeit in Sportorganisationen heruntergebrochen werden können. Weitere Informationen auf www.bso.or.at/sportforeurope

© DOSB

INF OBOX Ihre Ansprechpartnerin in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. Anna-Maria Wiesner Tel.: 01/504 44 55-12 E-Mail: a.wiesner@bso.or.at

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© www.polsterpics.com

V.l.n.r.: Andres Trautmann, Simon Leuenberger (beide Swiss Olympic), Bernhard Zainzinger (Österreichischer Rugby Verband), Sofia B. Karlsson, Lillemor Lindell (beide Riksidrottsförbundet Schweden), Felix Schäfer (DOSB, EOC EU Büro), Isabel Flory (Deutsche Olympische Akademie), Anna-Maria Wiesner (BSO), Anna Strugovshchikova (DOSB)


GE SELL SCHAF T SP OLI TIK

Integrationspreis Sport wurde verliehen Die PreisträgerInnen des „Integrationspreis Sport“ 2018 • Hauptpreis: Miteinander am Berg – Kletterausbildung 2018, Wien • 2. Platz: Sportvereint in Raaba-Grambach, Steiermark

Mit dem Integrationspreis Sport werden nachhaltige und innovative Projekte im Bereich Sport geehrt, die aktiv die Integration von MigrantInnen in die österreichische Gesellschaft fördern. Für den zum elften Mal ausgeschriebenen Wettbewerb wurden über 40 Initiativen und Projekte eingereicht. Die beiden Hauptpreisträger wurden am 26. März 2019 im Wiener Traditionscafé Diglas im Schottenstift ausgezeichnet. Zehn weitere Initiativen aus Wien, der Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wurden mit regionalen Preisverleihungen geehrt. Die BSO unterstützt den vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) koordinierten Preis, in Kooperation mit dem Integrationsministerium (BMEIA) und dem Sportministerium (BMöDS); Coca-Cola unterstützt den Preis als Sponsor.

Anerkennungspreise: • Karate für Flüchtlingsfamilien, Vorarlberg • Petanque für alle, Vorarlberg • Skaid Snow, Tirol • Schach spielen egal ob weiß oder schwarz, Tirol • Matchday+, Steiermark • We are the world, Tirol • Play together!, Vorarlberg • United we stand, Wien • Rugby goes school, Wien • Schwarz-Rot ist Bunt! Schwarz-Rot sind die Farben des SK Schärding, BUNT ist der Fußball!, Oberösterreich Weitere Informationen: www.sportpreis.at und www.bso.or.at/integrationspreis

Preisträger „nachhaltig gewinnen“ ausgezeichnet Die PreisträgerInnen des zum achten Mal ausgeschriebenen Wettbewerbs „nachhaltig gewinnen“ wurden am 13. Juni 2019 im Rahmen der feierlichen Green Events Austria Gala im Schloss Eszerházy in Eisenstadt ausgezeichnet. Bereits seit 2011/12 werden nachhaltige Sport- und Kulturveranstaltungen vom BMNT ausgezeichnet. Die eingereichten Veranstaltungen werden von einer Jury begutachtet; bewertet werden dabei Maßnahmen in den Kategorien klimaschonende Mobilität, Verpflegung, Abfallvermeidung und -trennung, Ressourcenschonung, Barrierefreiheit sowie aktive Kommunikation. Seit 2016/17 werden im Rahmen der Initiative auch nachhaltige Sportvereine vom BMöDS ausgezeichnet, diese haben hierfür eine Nachhaltigkeitsselbstbewertung unter www.nachhaltiger-sport.at durchgeführt, einen Aktionsplan erstellt sowie u.U. bereits ein Green Event durchgeführt. Die BSO ist Kooperationspartner. Sieger in der Kategorie nachhaltige Sportevents 2018/19 • Lake of Charity 2018 (S) • Innsbruck-Tirol Rad WM 2018 (T) • 24 Stunden Burgenland Extrem Tour/Run 2019 (B) Weitere nominierte Sportevents 2018/19 • Erstes Plogging in Österreich – Laufen für den Umweltschutz 2018 (W) • 9. Stanzer Trailrun 2018 (St)

Sieger in der Kategorie nachhaltige Sportvereine 2018/19 • FC Judenburg (St) • Teco7 Training Technopool FC (B) • Fitness Union Waldviertel (N) Weitere nominierte Sportvereine 2018/19 • ATV Handball Trofaiach (St) • Linz AG Sportverein (O) • SV Atemnot (W) Weitere Informationen und Fotos: www.nachhaltiggewinnen.at und www.bso.or.at/nachhaltiggewinnen

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B SO -F O R TBILD U N G S AN G EB OT

Fr., 30.08.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Respekt und Sicherheit im Sportverein

Graz

Fr., 06.09.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Eisenstadt

Fr., 13.09.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Wien

Fr., 13.09.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Innsbruck

Fr., 20.09.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Präsentationstechniken

Linz

Fr., 20.09.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Grafik & Design

Salzburg

Fr., 27.09.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Vereins- & Haftungsrecht

Graz

Fr., 04.10.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Innsbruck

Fr., 04.10.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Kommunikation

St. Pölten

Sa., 05.10.2019

09:00 - 13:00 Uhr

Teams richtig führen

Dornbirn

Fr., 11.10.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Budgetierung & Finanzierung

Dornbirn

Fr., 11.10.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Digitale Medienarbeit

Eisenstadt

Fr., 18.10.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Struktur & Aufbau des Sports in Österreich

Wien

Fr., 18.10.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Kreativitätstechniken und Innovation

Graz

Do., 24.10.2019 17:00 - 21:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Klagenfurt

Fr., 25.10.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Salzburg

Fr., 25.10.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Teams richtig führen

Klagenfurt

Do., 07.11.2019 17:00 - 21:00 Uhr

Jugendliche im Sportverein – rechtliche Rahmenbedingungen

Wien

Fr., 08.11.2019

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

Wien

Fr., 15.11.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Kommunikation

Steiermark

Fr., 15.11.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Respekt und Sicherheit im Sportverein

Innsbruck

Fr., 22.11.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport

Linz

Fr., 22.11.2019

14:00 - 18:00 Uhr

Websites – Planung & Design

Eisenstadt

Sa., 30.11.2019

09:00 - 13:00 Uhr

Teambuilding

Tirol

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Änderungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender 30

INF OBOX Ihr Ansprechpartner in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. Martin Domes Tel.: 01/504 44 55-18 E-Mail: m.domes@bso.or.at

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BSO-Fortbildungskalender 2019


V ER ANSTALT U NGEN

BSO als Partner beim SPORT & MARKE-Kongress

© Gabriele Grießenböck

Bereits zum sechsten Mal fand im Mai der SPORT & MARKE-Kongress mit über 300 BesucherInnen in Wien statt. Der Kongress bringt Marken- und MarketingentscheiderInnen aus Unternehmen, Vereinen, Verbänden sowie Medien- und MarktforscherInnen auf einer Plattform zusammen und beleuchtet die Österreichische Sport- und Markenwelt. Der Austausch findet auf der Hauptbühne und in Fachforen mit BestPractice Beispielen und Diskussionsrunden statt. Am Abend folgte das Get-together in Form der „Sports Night“. Veranstaltet vom ESB Marketing Netzwerk in Kooperation mit Sport & Recht, traf sich die Sportbusiness-Branche dieses Jahr zum zentralen Thema Digitalisierung. BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer war dazu als Experte zur Diskussion „Sportwetten in Österreich: Lizenzierung und Perspektiven“ auf der Bühne.

#BeActive Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union

INF OBOX Ihre Ansprechpartnerin in der BSO-Geschäftsstelle: Mag. Anna-Maria Wiesner Tel.: 01/504 44 55-12 E-Mail: a.wiesner@bso.or.at

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Die Europäische Woche des Sports findet von 23. bis 30. September statt. Diese Initiative der Europäischen Kommission feiert heuer ihren 5. Geburtstag: In Österreich finden mit dem Kick-Off am Tag des Sports in Wien, der #BeActive Schnupperwoche, der #BeActive Night am 28. September, dem European School Sport Day, Aktivitäten am Arbeitsplatz und weiteren Initiativen zahlreiche Möglichkeiten statt, die ÖsterreicherInnen zu Bewegung in die Sportvereine und Sportorganisationen einladen sollen. Janine Flock und Andreas Onea unterstützen das Vorhaben als #BeActive BotschafterInnen. Weitere Informationen auf www.beactive-austria.at

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F I T SPO R T AUSTR IA

Am 26. April wurde in Wiener Neustadt das neue Programm Kinder gesund bewegen 2.0 präsentiert. Die beiden bewegungsfördernden Initiativen Kinder gesund bewegen und Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit wurden auf Auftrag des Fördergebers in ein Gesamtprogramm zusammengeführt. In Wiener Neustadt wurde das Programm Kinder gesund bewegen 2.0 im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung den Bildungsdirektionen aus ganz Österreich sowie den Landesorganisationen der SportDachverbände und weiteren InteressentInnen vorgestellt. Im Rahmen einer live auf ORF Sport Plus übertragenen Pressekonferenz haben die Sport-Dachverbände Bilanz über zehn Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und dem Bildungsbereich gezogen. Peter McDonald, Präsident der SPORTUNION Österreich, Hermann Krist, Präsident der ASKÖ und Christian Purrer, Vize-Präsident des ASVÖ, präsentierten die wichtigsten Zahlen zur Initiative Kinder gesund bewegen. Bisher wurden 94% aller Volksschulen und 77% aller Kindergärten erreicht.

Arbeitskreis Kongress

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Dabei konnten jährlich mehr als 3.000 Bildungseinrichtungen von insgesamt 750.000 kostenlosen Bewegungseinheiten profitieren. Jährlich sind mehr als 2.200 ÜbungsleiterInnen von rund 600 Sportvereinen im Rahmen einer exzellenten Zusammenarbeit der Sport-Dachverbände tätig. Mittlerweile sind 49 von 60 Fachverbänden indirekt, durch Partizipation ihrer Vereine, an der Initiative beteiligt. Der einhellige Tenor: Kinder gesund bewegen bietet perfekte Möglichkeiten für den ersten Kontakt des Vereinssports für Kinder im Alter bis zehn Jahre. Die polysportive Ausrichtung, das heißt die Vielfalt der Bewegungsformen sowie spielerische und koordinative Inhalte, sind in diesem Lebensabschnitt die wichtigsten Aspekte und können so dazu beitragen Spaß und Freude an regelmäßiger körperlicher Aktivität zu initiieren. Der gesellschaftliche Mehrwert von Sport und Bewegung ist zwischenzeitlich in vielen gesellschaftlichen und vor allem politischen Bereichen angekommen. Die frühe Bewegungsförderung im Kindergarten und in der Volksschule und die Unterstützung der dort tätigen PädagogIn-

© Fit Sport Austria (3)

10 Jahre, 750.000 Bewegungseinheiten: Kinder gesund bewegen – eine Erfolgsstory des österreichischen Sports

Hauptreferent Dr. Volker Busch konnte überzeugen.

nen wurden als Notwendigkeit erkannt. Das bundesweite Programm Kinder gesund bewegen 2.0 ist die Fortführung der Initiativen Kinder gesund bewegen und Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit in einer gemeinsamen Systematik. Erfreulich ist auch die Ankündigung, dass künftig zusätzliche finanzielle Ressourcen für dieses Programm seitens Fördergeber zur Verfügung stehen werden. Das neue Programm Kinder gesund bewegen 2.0 wird mit Schuljahr 2019/20 bundesweit gestartet. 4. Kinder gesund bewegen-Kongress Das Bundesgymnasium Zehnergasse in Wiener Neustadt war bereits zum vierten Mal zentraler Veranstaltungsort dieser Weiterbildungsveranstaltung der drei SportDachverbände. Hauptzielgruppe sind die ÜbungsleiterInnen, die in den genannten Initiativen tätig sind. Mit rund 300 TeilnehmerInnen war diese vierte Veranstaltung


F I T SPO R T AUSTR IA

ExpertInnenrunde: Mag. Elisabeth Lackner (Ernährungswissenschaftlerin), Gernot Schweizer (Bewegungskoordinator der Bundesregierung), Dr. Sophia Bolzano (Bewegungspädagogin), Dr. Mag. Werner Schwarz (Bildungsexperte, Schuldirektor, Sportwissenschaftler), Dr. Volker Busch (Neurobiologe, Hauptreferent) und ORFModeratorin Julia Schütze.

die bislang bestbesuchte. Übertroffen wird sie nur durch den größeren Bruder, dem Kongress in Saalfelden, der seit 2007 jährlich im Oktober stattfindet. Neben den vielfältigen inhaltlichen Schwerpunkten in den 71 Arbeitskreisen war es vor allem der Hauptreferent, der beeindruckende Akzente setzen konnte: Dr. Volker Busch ist Neurobiologe und in

seinem Fachgebiet ein absoluter Top-Speaker. Nach seiner Keynote im Rahmen der Kick-off-Veranstaltung zu Mittag vermochte er mit der Vollversion seines Vortrages „Das bewegte Gehirn“ die TeilnehmerInnen 90 Minuten lang in seinen Bann zu ziehen. Die zentralen Botschaften seines Vortrages: Motorik hat den stärksten Reiz auf Bildung und Sprossung neuer Nervenzellen. Anstrengende Leistungen bilden das Nervengewebe und koordinativ sowie propriozeptiv anspruchsvolle Leistungen formen dieses. Bewegtes Lernen fördert Netzwerkverbindungen im Gehirn. Besonders die exekutiven Funktionen (Konzentration, Impulskontrolle, Arbeitsgedächtnis) werden akut restauriert und längerfristig trainiert. Regelmäßige Bewegung kann auch die Stresswiderstandskraft erhöhen. Und die vielleicht wichtigste Aussage: Sport und Bewegung sollten Spaß machen. Dann sorgt nämlich Dopamin für eine Verbesserung von Lern- und Wachstumsfunktionen im Gehirn. Der Serotoninspiegel wird erhöht und bedingt eine Stimmungsverbesserung bzw. deren Stabilisierung.

Dr. Volker Busch wird auch beim 13. Österreichischen Bewegungs- und Sportkongress in Saalfelden (18.-20.10.2019) wieder als Hauptreferent fungieren. Die Sport-Dachverbände haben in Dr. Busch einen faszinierenden Partner gefunden, der auch die letzten Ungläubigen in den Bann zu ziehen vermag. Sport ist mehr als Wettkampf, Leistungsvergleich, Gesundheit und Ausgleich. Viel mehr!

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AUS DEN V ER B ÄN D EN

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American Football: Nationale und internationale Meisterschaften Ein sensationeller Sommer steht dem AFBÖ und allen FreundInnen des gepflegten Footballs bevor, denn sowohl national als auch international geht es ab Juli um Medaillen. Den Anfang machen die Spielklassen Division 2, Division 3 und Division 4, wo die Meisterschaften im Juli ausgespielt werden. Die heimischen Meisterschaften gipfeln dann am 27. Juli in der NV Arena, wo im Silver Bowl der Meister der Division 1 und im Austrian Bowl der Meister der Austrian Football League und somit der Staatsmeister ermittelt wird. Keine Pause gibt es für alle Spieler des Junioren Nationalteams, denn bereits am 29. Juli startet die U19 EM in Bologna,

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ASKÖ-Vereinsinitiative: Sportverein PLUS baut aus und auf Der Dachverband ASKÖ unterstützt neue Vereinsgründungen und Erweiterungen des Sportangebots. Anforderungen an Sportvereine, aber auch die Bedürfnisse der einzelnen SportlerInnen haben sich in den letzten Jahren zunehmend geändert. Die ASKÖ setzt daher ab 2019 mit „Sportverein PLUS“ neue Akzente. Einerseits sollen Sportvereinsgründungen besonders unterstützt, andererseits bestehende Vereine motiviert werden, ihre Angebotspalette auszubauen. Das Ziel: Der Sportverein in der Nähe jeder interessierten Person mit dem passenden Bewegungsangebot. Mit Sportverein PLUS will die ASKÖ damit noch mehr Menschen zu Sport und

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wo Österreich als mehrmaliger Europameister an den Start gehen wird. Für das Damen Nationalteam geht es dann am 12. August zur EM nach Leeds. Die Vorfreude ist groß, wieder auf dem int. Parkett zu stehen. Als amtierende EuropameisterInnen geht es für Österreichs Flag Football Nationalteams am 29. August zur EM nach Jerusalem. Erstmals seit 2014 wird als großes Highlight des Jahres das Football Nationalteam im Herbst wieder ein Heimspiel in Österreich bestreiten. Im Rahmen der Qualifikation zur EM wird ein Heim- sowie ein Auswärtsspiel um die Qualifikation gespielt.

Bewegung bringen. Sportvereine tragen wie keine andere Organisationsform österreichweit so viel für ein umfassendes Sport- und Bewegungsangeboten zu einem fairen Mitgliedsbeitrag bei. Sie vermitteln die Sicherheit in einer Gemeinschaft, in der man sich wohlfühlt und auch fachlich gut betreut wird. Wer diese Idee mittragen will – ob als neuer oder als bestehender ASKÖ-Verein – kann nun besondere Fördermöglichkeiten der ASKÖ nutzen und somit ein Plus an vielen Vorteilen haben. Weitere Infos unter www.gesundheitssport.at

ASVÖ: Der ASVÖ Familiensporttag Der ASVÖ Familiensporttag bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen und Vereine zusammen! Die bunten Bewegungs- und Begegnungsfeste für Vereine und BewohnerInnen einer Region sind in vielen Gemeinden zu einem Fixpunkt im Veranstaltungskalender geworden. Dabei geben die Vereine den BesucherInnen die Möglichkeit, verschiedenste Sportarten kennenzulernen und auszuprobieren. Ob Kinder oder Erwachsene, der regionale Familiensporttag bietet für jeden etwas und begeistert mit seinem abwechslungsreichen Programm alle Beteiligten. Im Jahr 2018 konnte der ASVÖ bundesweit über 10.000 BesucherInnen bei 26 2

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© Herbert Kratky

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Familiensporttagen verzeichnen. Sie sind nicht nur eine perfekte Werbemöglichkeit für die örtlichen Vereine, sondern stellen die ganze Breite des Sportangebots im ASVÖ und seine vielfältigen Bildungs- und Serviceangebote eindrucksvoll dar. Im Jahr 2019 haben bereits einige Familiensporttage stattgefunden und viele weitere werden in den kommenden Sommermonaten folgen. Diese Feste werden in 8 Bundesländern organisiert und die ASVÖ Vereine und Gemeinden freuen sich über rege Beteiligung. Alle Informationen zu den ASVÖ Familiensporttagen finden Sie unter www.asvoe.at/familiensporttag

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© ASKÖ

© ASVÖ


AUS DEN V ER B ÄN DEN

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Badminton: Drei ÖBV Akteure bei European Games in Minsk am Start Ein sportliches Highlight 2019 sind für die ÖBV Akteure die bevorstehenden Euopean Games in Minsk. Da heuer auch Punkte für die Weltrangliste und somit die Olympiaqualifikation vergeben werden, wird das Teilnehmerfeld qualitativ sehr hoch sein. Aus ÖBV Sicht konnten sich mit Luka Wraber, Dominik Stipsits und Philp Birker drei Akteure qualifizieren. Während es für Luka Wraber die zweiten European Games sein werden, ist für das Doppel Stipsits/Birker die Großsportveranstaltung Neuland. Seit 1. Mai 2019 läuft auch die Qualifikationsperiode für die Olympischen Spiele in Tokio. Aussichtsreichster Kandidat ist Luka Wraber, für

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Baseball: Softball EM mit Chance auf Olympiaquali, Großeinsatz der Nachwuchs Nationalteams und Personelles Softball EM mit Chance auf Olympiaquali: Das Damen Softball Nationalteam nimmt 2019 (30. Juni bis 6. Juli) an der Europameisterschaft in Tschechien und Polen teil. Um das Qualifikationsturnier zu den olympischen Spielen zu erreichen, muss man dort unter die Top 6 Europas kommen. Österreich wurde in Gruppe B mit VizeEuropameister Italien, Spanien Israel, Ukraine und die Türkei gelost. Großeinsatz der Nachwuchs Nationalteams: Österreich wird 2019 an allen drei Baseball Nachwuchs Europameisterschaften teilnehmen. Neben dem U12 EM Qualifier in Trebic (CZE), ist die U15 bei der EM in Nettuno (ITA) und die U18 beim EM Qualifier in Miejska

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den es die ersten Spiele wären. „Da diesmal viel mehr Weltranglistenpunkte am Markt sind, wird es verdammt schwer werden, sich zu qualifizieren,“ hofft ÖBV Präsident Harald Starl dennoch, dass sich Wraber einen der 38 Quotenplätze im Herreneinzel sichern kann. Erstmals finden in Tokio auch Badmintonbewerbe bei den Paralympics statt. Mit Henriett Koósz hat auch hier der ÖBV eine Kandidatin im Rennen – da aber bei den Rollstuhlfahrern nur ganz wenige Plätze zugelassen werden, ist es für die zweifache Medaillengewinnerin bei Europameisterschaften extrem schwer, sich zu qualifizieren.

Gorka (POL) dabei. Alle Turniere werden im Juli über die Bühne gehen. Acht Nationen kämpfen bei der U15 nicht nur um den Europameistertitel, es geht auch um zwei Tickets zur WBSC U15 WM 2020. Das U18 Nationalteam will 2019 den Schritt in die A-Gruppe schaffen. Sie treffen in der Quali auf Gastgeber Polen, Ungarn, Slowenien, Russland und die Ukraine. Personelles: ABF Generalsekretär Johannes Godler geht mit 1. Juni 2019 in Elternkarenz. Rainer Husty wird als geschäftsführender Präsident seine Agenden bis Mai 2020 übernehmen. Bild 5: Östereich ist 2019 bei drei Nachwuchs EM dabei.

Behindertensport: 600 Schülerinnen und Schüler rocken die Para School Games 2019 fanden die Spiele in Wien und erstmals Linz statt. Die Para School Games bieten Kindern mit Behinderung die Möglichkeit, sich in den Sportarten Fußball, Boccia, Tischtennis und Showdown zu messen. Beim Schnuppertraining konnte man Basketball, Taekwondo und Wheelchair-Slalom ausprobieren. ORF Ohne Grenzen Moderatorin Miriam Labus brachte es auf den Punkt: „Die Kinder sind mit viel Einsatz, Können und Ehrgeiz bei der Sache, haben ihm Vorfeld für die Wettkämpfe trainiert. Ich bin begeistert!“ 2020 werden die Para School Games auch im Burgenland, der Steiermark und in Vorarlberg stattfinden. „Wir wollen die Para

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© Yohan Nonotte/Badmintonphoto

School Games zukünftig in alle Bundesländer bringen“, so WBSVPräsidentin Margit Straka. „Die Veranstaltung soll die Kinder für Bewegung und Sport begeistern, keine einmalige Aktion sein.“, so Straka weiter. Der Kapitän des österreichischen Rollstuhlbasketball-Nationalteams, Matthias Wastian, war vom Können der Kids ebenfalls angetan. Wastian: „Wir brauchen mehr junge Rolli-Kids, die sich für Basketball interessieren. Das Nationalteam ist heuer seit über 20 Jahren wieder bei der A-Europameisterschaft – und das soll kein einmaliges Ereignis sein!“

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© Nutville

© Andreas Cochic Photography

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AUS DEN V ER B ÄN D EN

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Bounce Fight Night: Olympisches Boxen mit Achtungserfolg gegen Türkei In der ausverkauften Erste Bank Arena trat am 13. April die österreichische Nationalmannschaft gegen die Türkei an und erreichte mit einer knappen 3:4 Niederlage einen Achtungserfolg. Bundestrainer und Veranstalter Daniel Nader betonte: „Die Türkei gehört zu den besten Boxnationen in Europa gegen die wir uns beachtlich geschlagen haben.“ Herausragend dabei Österreichs derzeit bester Olympischer Boxer Umar Dzambekov (-81 kg), der gegen den erfahrenen Nadir Ümal einen einstimmigen Punktesieg errungen hat. Ünal kann auf eine Erfahrung aus 171 Kämpfen verweisen und war 2016 bei Olympia in Rio. Ein weiterer Beweis, dass

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Bild 1: Österreich kämpft auf Augenhöhe mit besten Boxnationen Europas. Im Bild Umar Dzambekov (rot) gegen Nadir Ümal (blau).

Faustball World Tour Finale 2019 in Salzburg: Tigers Vöcklabruck mischen in der Weltelite mit Von 13. bis 15.09.2019 findet das IFA Faustball World Tour Finale in Salzburg statt. Die Sieger der kontinentalen Klubwettbewerbe und die besten beiden Teams des World Tour Rankings treffen in einem Frauen- und einem Männerwettbewerb aufeinander. „Wir sehen die besten acht Frauen- und Männermannschaften, die sich als Kontinental-Meister oder über die World Tour, an der über 100 Teams teilgenommen haben, qualifiziert haben. Der Faustballsport wächst weltweit und erschließt immer neue Regionen. Die noch junge World Tour entwickelt sich permanent weiter, in Salzburg werden wir Spielern eine großartige Bühne bieten, um Höchst-

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Dzambekov mit den besten Boxern Europas auf Augenhöhe ist. Edin Avdic (-75 kg) und Stefan Nikolic (-91 kg) konnten einstimmig nach Punkten gewinnen. Eine gute Leistung zeigte auch Marcel Rumpler (-69 kg). Er unterlag nach Punkten. Nach beherztem Kampf musste sich der Österreicher Ahmet Simsek geschlagen geben. Eine Talentprobe zeigte Bounce-Boxer Jawid Mohebazda. Sein Gegner gewann nur dank größerer Routine.

leistungen abzuliefern und die Fans zu begeistern“, so Winfried Kronsteiner, Vorsitzender der IFA Sportkommission und Initiator der World Tour. Gleichzeitig soll das Finale in Salzburg auch dem lokalen Faustballsport einen neuen Impuls zur Weiterentwicklung geben. Bei den Frauen konnte sich kein Team aus Österreich qualifizieren, bei den Männern steht Meister Vöcklabruck unter den letzten Acht. Im Viertelfinale trifft das Team von Trainer Michael Fels auf den deutschen Top-Club Pfungstadt. Bild 2: Vöcklabruck-Angreifer Karl Müllehner.

Frisbee Sport: EM im Beach Ultimate und Disc Golf Dutch Open Sieger Ultimate: Von 6. bis 11. Mai fanden die Europameisterschaften im Beach Ultimate am Praia da Rocha (Portimão, Portugal) statt. Österreich war mit insgesamt drei Teams in den Divisionen Mixed, Master Mixed und Great Grandmaster Men’s vertreten. Am besten abgeschnitten haben unsere „Great Grandmasters“. Während sie an den ersten beiden Spieltagen noch ohne Niederlage blieben, mussten sie sich am Ende im Kampf um Platz 3 knapp dem deutschen Team mit 8:11 geschlagen geben. Die SpielerInnen der anderen beiden Teams verpassten den Einzug in die Top 10. Disc Golf: Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wird 2

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© René Bakodi Photography

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Discgolf zunehmend als Teamsport positioniert. So konnte der österreichische Vereinscup am 18. und 19. Mai in Eisenstadt seine Premiere feiern. Der Titel ging ins österreichische Discgolf-Mekka St. Thomas am Blasenstein (OÖ), zum Verein KUMM. Teamkapitän Stani Amann blickt erwartungsvoll auf die Discgolf-Team WM, denn er könne mit einer sehr kompakten Auswahl ins Baltikum reisen. Geschichte hat Stani Amann im April bei den Dutch Open geschrieben: Er gewann als erster Österreicher die offene Klasse bei einem Eurotour Turnier. Bild 3: Stani Amann beim Putt-Training.

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AUS DEN V ER B ÄN DEN

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Judo: Japanischer Techniktrainer im Österreichischen Judoverband Seit kurzem ist der Japaner Hitoshi Kubo Teil des ÖJV Trainerteams. Der 31-Jährige studierte an der Kokushikan-Universität in Tokio, betreute anschließend eine Highschool-Mannschaft in seiner Heimat und arbeitete später ein Jahr im algerischen Verband. Bereits im Vorjahr wurden erste Kontakte geknüpft, Anfang des Jahres konnte dann der zweijährige Dienstvertrag abgeschlossen werden. ÖJV Sportdirektor Markus Moser erklärt: „Vorrangiges Ziel ist es, dass Hitoshi Kubo an technischen Aufgaben mit den Nationalteamkämpfern arbeitet. Außerdem wollen wir ihn breitenwirksam im Nachwuchs einsetzen.“ Einen seiner ersten Einsätze

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folgen. Nun gilt der Fokus den Europaspielen, wo schon beim Staffellauf der olympischen Flamme in Wien ein besonderer Eindruck gewonnen werden konnte. Auch Pokorny (-67 kg) verfügt über „Spezial-Power“: „Zweimal Platz drei bei der EM, dazu Gold bei den Austrian Open – jetzt werde ich für meine harte Arbeit belohnt und mein Leistungsvermögen nach Jahren des Pechs richtig eingeordnet.“ Mit viel Pech hadert dagegen Alisa Buchinger: Die 68 kg-Weltmeisterin gewann zwar endlich Gold beim Heimturnier in Salzburg, wurde aber unter Wert EM-Fünfte. Bild 5: Drei Medaillen in Folge: Bettina Plank.

Kickboxen: Weltcupsieg für David Sorger im Vollkontakt -81 kg Der 26-jährige Steirer David Sorger konnte sich beim WAKOWeltcup „Austrian Classics“ 2019 (12.-14. April) einen langersehnten Wunsch erfüllen. Er gewann beim Heimweltcup in Innsbruck (Olympiahalle) im Vollkontakt -81 kg. Im Finale sah sich David Sorger, der auch Mitglied des Österreichischen Nationalteams ist, Andrej Lasenko (GER) gegenüber. Sein Finalgegner verlangte ihm alles ab, er konnte ihn aber schlussendlich klar mit 3:0 besiegen und sich zum Weltcupsieger küren. Nicht minder erfolgreich waren seine KollegInnen des Österreichischen Nationalteams. Herausragend einmal mehr Welt- und Europameister

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Bild 4: Hitoshi Kubo

Karate: European Games im Visier: Bettina Plank dreimal in Serie am Podest, Stefan Pokorny dank Bronze mit „Spezial-Power“ Glanzvolles Déjà-vu! Wie 2018 in Serbien holten Bettina Plank und Stefan Pokorny auch heuer in Guadalajara/Spanien Silber bzw. Bronze. Während der Salzburger nach seinem Disqualifikations-Sieg im kleinen Finale gegen Jordan Thomas (ENG) restlos jubeln durfte, war die Stimmung bei der Vize-Europameisterin nach dem 0:5 im Finale gegen Sophia Bouderbane (FRA) getrübt. Erst beim EM-Empfang von Karate-do Wels realisierte die 27-Jährige: „Silber ist ein Riesenerfolg, der auch das Ticket für die European Games bedeutet.“ Seither ließ die Heeressportlerin Premier League-Bronze in Rabat und Serie A-Bronze in Istanbul

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absolvierte Kubo mit dem Olympiakader beim Grand Prix und internationalen Trainingscamp in Antalya. Außerdem hatte er bereits Trainingseinsätze beim U18 Lehrgang in Rohrbach und im Leistungszentrum Tirol.

Roman Bründl aus Tirol. Er gewann dreimal und war im prestigeträchtigen Grand Champion im Pointfighting -89 kg und im Leichtkontakt -89 kg für seine Gegner nicht zu schlagen. Matthias Sembera aus Wien besiegte im Finale German Baltazar (USA) im K1 -63,5 kg. Die Wienerin Beatrice Ledebur gewann im Leichtkontakt -65 kg das Finale gegen Jessica Schütte (GER) mit 2:1 und der erst 17-jährige Steirer Alexander Baumann besiegte im Leichtkontakt -63 kg Yevhen Minaiev (UKR) mit 3:0. Bild 6: ÖBFK-Sportdirektor Rainer Gerdenitsch, David Sorger, Coach Manfred Weingerl.

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Leichtathletik: Zwei neue Weltrekorde im Handtaschen-Weitwerfen Die beiden Leichtathleten Will Dibo und Tatjana Meklau schafften Außergewöhnliches. Bei der vom Österreichischen LeichtathletikVerband im Sportcenter Donaucity in Wien organisierten Veranstaltung wurde von beiden der vor drei Jahren in Deutschland aufgestellte Weltrekord gebrochen! Der 17-jährige Wiener Will Dibo schleuderte die mit einem 2 kg-Gewicht beschwerte Handtasche auf fantastische 71,31 m und übertraf den bisherigen Weltrekord um mehr als 25 Meter. Die bisherige weltweite Bestweite wurde im Rahmen der inoffiziellen Weltmeisterschaft in Bottrop (GER) im August 2016 von Hobby-Sportler Stefan Koopmann

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Bild 1: Will Dibo beim Weltrekord-Wurf.

Moderner Fünfkampf: Rainer Luckinger erfolgreich bei Europacups Am 27. April wurde in Sant Boi(Barcelona) der European Cup U17 ausgetragen. Besonders erfreulich ist die Platzierung von Rainer Luckinger. Er konnte sich vor dem Spanier Rivadeosullivan Enzo den 2. Rang erkämpfen. Sieger wurde mit einem knappen Vorsprung von 5 Punkten der Guatemalteke Ochoa Juan. Ebenso erfreulich ist das Ergebnis beim Europacup in Prag am 5. Mai 2019. Rainer Luckinger vom HSV Wr. Neustadt beendete den Wettkampf auf hervorragender 5. Position von 40 Athleten. Beim Schwimmbewerb platzierte er sich als 20., in einer tollen Zeit von 2:14,79. Mit einer sensationellen Leistung im LaserRun und dem

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(GER) mit 46,20m erzielt. Und auch die Damen-Siegerin Tatjana Meklau übertraf mit ihrer Siegerweite von 49,69 m die bisherige Weltrekordmarke. Ihre Handtasche trug ein 1 kg-Gewicht. Will Dibo, U18-EM Teilnehmer im Diskuswurf des Vorjahres, warf mit einer adaptierten Diskuswurf-Technik und Tatjana Meklau, seit kurzem Österreichs Hammerwurf-Rekordhalterin bei den Frauen, versuchte sich mit der klassischen Hammerwurf-Technik. Rund 30 Profis aus Leichtathletik-Vereinen und Amateure stellten sich heute dieser ungewohnten Herausforderung.

3. Platz (8:40,43 für 3x800 m und 3x Schießen) katapultierte er sich auf den 5. Gesamtrang. Diese 2 Bewerbe waren ein sehr guter Test für die Europameisterschaft in Kaunas/LTU.

Olympisches Comité: Hochkarätiger Olympia-Gipfel in Wien 250 Delegierte aus 50 Nationen waren Mitte Mai beim 40. Seminar des Europäischen Olympischen Komitees zu Gast in Wien. Zu den Hauptthemen zählten die Weiterentwicklung des Europäischen Sportmodells, Chancengleichheit für Frauen in SportManagementpositionen und die Entwicklung von Sport-Projekten in urbanen Ballungszentren. Die nächsten olympischen Großveranstaltungen – darunter die Europaspiele 2019 in Minsk, die Sommerspiele 2020 in Tokio und die Winterspiele 2022 in Peking – präsentierten den Stand der Vorbereitungen. „Die Organisation war hervorragend, das ÖOC hat alles dafür getan, dass wir uns 2

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hier wohlfühlen“, erklärte EOC-Präsident Janez Kocijancic. Für ÖOC-Präsident Karl Stoss war das EOC-Seminar ein Meilenstein für die künftige Positionierung Europas in der Olympischen Bewegung. „Es geht darum, dass wir in vielen Themen eine gemeinsame europäische Richtung festlegen. Das ist uns in Wien gelungen!“ Ski-Talent Magdalena Egger wurde beim Piotr-Nurowski-Award zur zweitbesten Nachwuchssportlerin des Kontinents gewählt. „Das ist eine Riesen-Motivation für meinen großen OlympiaTraum“, so die 18-Jährige. / Bild 3: Erster Gratulant: Magdalena Egger mit Piotr-Nurowksi-Trophäe und ÖOC-Präsident Karl Stoss.

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Orientierungslauf: 13 neue Instruktorinnen und Instruktoren Gut ausgebildete TrainerInnen sind der Schlüssel zum Erfolg, ob im Breiten- oder Spitzensport. 21 Ausbildungstage, verteilt auf vier Termine über ein Jahr, haben die BSPA und der ÖFOL unter der Leitung von Stefan Zierhofer MSc. daher gestaltet. Jetzt gibt es ein gutes Dutzend weiterer engagierter FunktionärInnen, die sich mit neu erworbenen Kenntnissen in Trainingsgestaltung, Wettkampforganisation und Vereinsarbeit einbringen wollen. Ausnahmslos mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg haben Ingrid Adenstedt, Bernd Bäuchler, Daniel Bichl, Gregor Chudoba, Katharina Hinterhofer, Ursula Kadan, Elisabeth Kirchmeir, Roland

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Bild 4: Die neuen InstruktorInnen mit Stefan Zierhofer, BSPA und ÖFOLReferentin Barbara Adenstedt.

Paralympisches Committee: Bestens vorbereitet in Richtung Tokio 2020 Die Uhr tickt – in knapp einem Jahr steigen die Paralympics Tokio 2020. Die Vorbereitungen dafür laufen beim ÖPC auf Hochtouren. „Unmittelbar nach dem Ende von Paralympischen Spielen startet die Vorbereitungsphase auf die nächsten“, merken ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat und ÖPC-Generalsekretärin Petra Huber an. Seit mehr als 20 Jahren – im letzten Jahr wurde Geburtstag gefeiert – zeichnet das ÖPC für die Entsendung der österr. AthletInnen zu den Paralympics verantwortlich. In dieser Zeitspanne hat sich einiges verändert: Der Behindertenspitzensport gestaltet sich zusehends professioneller und wird einer breiteren Öffentlich-

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Kohlbacher, Birgit Konrad-Frey, Tobias Micko, Jakob Pauser, Marina Reiner und Christian Wartbichler die Ausbildung abgeschlossen. ÖFOL-Präsident Erik Adenstedt hielt in seinen Abschlussbemerkungen entsprechend fest: „Man merkt, dass dies unser Sport ist, an dem wir so hängen.“ Ursi Kadan, Österreichs weibliches OL-Aushängeschild, meinte resümierend auf Facebook: “At the same time it’s kind of a pity that it’s already over – really enjoyed learning, discussing and laughing with these people!”

keit zugänglich. Mitgrund dafür sind die diversen Einrichtungen und Partner, die für die nötigen Rahmenbedingungen sorgen. Seit 2012 werden beispielsweise auch SportlerInnen mit Beeinträchtigung individuell von der Sporthilfe gefördert, im Oktober 2016 unterschrieben die ersten fünf Para-Athleten ihre Dienstverträge als Heeressportler, 20 Plätze stehen insgesamt zur Verfügung. Auch der Zoll, das BMÖDS sowie die Bundes-Sport GmbH sind wichtige Faktoren in der Weiterentwicklung des Sports. So können sich Österreichs AthletInnen ohne Ablenkungen voll auf die „Road to Tokyo“ konzentrieren.

Rudern: Starker Saisonauftakt für den Österreichischen Ruderverband Der Österreichische Ruderverband ist mit seinen Athleten mit starken Ergebnissen in die Saison gestartet: Beim Weltcup in Plovdiv konnte der Vierer ohne mit Florian Walk, Maximilian Kohlmayr, Rudolph Querfeld und Gabriel Hohensasser einen großartigen Erfolg feiern. Die ÖRV-Crew gewinnt mit Bronze die erste Weltcupmedaille in einem olympischen schweren Teamboot bei den Herren seit dem Jahr 2000. Matthias Taborsky und Julian Schöberl (LG-Doppelzweier) verpassten in Plovdiv/Bulgarien mit Rang vier auch nur knapp die Medaillenränge. Der Weltcup in Plovdiv knüpft mit 4 Finalteilnahmen wieder an die erfolgreiche Ära Ende

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der 90er Jahre an. Die WM-Dritte Magdalena Lobnig war währenddessen bei der Int. Wedau Regatta in Duisburg im Einer und mit ihrer Schwester Katharina im Doppelzweier im Einsatz. Auch für die Vize-Europameisterin 2018 war es mit dem Sieg im Einer ein perfekter Auftakt in die Saison. Das Saison-Highlight findet in diesem Jahr für die Athleten in Linz-Ottensheim statt: Bei der Heim-WM Ende August geht es nicht nur um die WM-Medaillen, sondern auch um die Quotenplätze für die Olympischen Spiele in Tokio 2020. / Bild 6: Vierer ohne gewinnt Bronzemedaille (v.l.n.r. Hohensasser, Querfeld, Kohlmayr, Walk).

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© Erik Adenstedt

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© Österreichisches Paralympisches Committee

© ÖRV/Seyb

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Sportschießen: Strempfl holt ersten Olympiaquotenplatz für ÖSB Mit dem ISSF World Cup Neu Delhi ging die internationale Schießsportelite im Februar mit 502 AthletInnen aus insgesamt 61 Nationen in die neue Weltcup-Saison. Für Martin Strempfl, der sich mit einem souveränen Grunddurchgang im Luftgewehrbewerb der Männer für das Finale der besten acht qualifiziert hatte, ging es um die reelle Chance, einen Olympiaquotenplatz zu erreichen. Im Finale schoss der Steirer lange Zeit um den Sieg mit, musste sich letztendlich jedoch mit knappem Rückstand mit dem vierten Platz begnügen. Nach anfänglicher Enttäuschung über die verpasste Medaille konnte sich der Luftgewehrspezialist über seinen

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Bild 1: Martin Strempfl beim ISSF WC Neu Delhi.

Schwimmen: Rekordflut in Graz – Vorläufiger WM-Kader Die Grazer Auster wurde beim ATUS Meeting einmal mehr ihrem Ruf als schnelles Becken für Rekorde und Limits gerecht. Die Zuschauer durften insgesamt gleich 15 österr. Rekorde bzw. Nachwuchsrekorde bejubeln. Dazu wurde 31 Mal das Limit für int. Bewerbe unterboten. Die zehn Ö-Rekorde schwammen Christopher Rothbauer (100 Brust Vorlauf, Finale), Lena Grabowski (200 Rücken Vorlauf, Finale), Caroline Pilhatsch (50 Rücken Finale), Bernhard Reitshammer (50 Rücken Finale, 50 Brust Vorlauf), Heiko Gigler (50 Freistil Vorlauf, Finale sowie 100 Freistil Finale). Marvin Miglbauer erzielte dreimal Ö-Junioren-Rekord (50 Rücken

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großartigen Erfolg freuen: Nachdem der Sieger Sergey Kamenskiy (RUS) und der Drittplatzierte Zicheng Hui (CHN) bereits bei der WM Changwon 2018 Quotenplätze erzielt hatten, gingen die beiden zu vergebenden Olympiatickets dieses Luftgewehrbewerbs an den Zweitplatzierten Yukun Liu (CHN) und Martin Strempfl. Der Steirer holte damit den ersten Quotenplatz des ÖSB-Teams für die kommenden Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio.

Vorlauf, Finale sowie 100 Rücken Vorlauf), Sebastian Giefing zweimal Ö-Jugend-Rekord (200 Schmetterling Vorlauf, Finale). Der vorläufige OSV-Kader für die 18. FINA WM von 12.-28. Juli in Gwangju (Südkorea) besteht aus sechs Damen und fünf Herren. Das Schwimm-Team bilden Lena Grabowski, Marlene Kahler, Caroline Pilhatsch, Felix Auböck, Valentin Bayer, Bernhard Reitshammer, Patrick Staber und David Brandl (Open Water). Dazu sind im Synchron-Schwimmen noch die Alexandri-Drillinge Anna-Maria und Eirini (Duett) sowie Vasiliki (Solo) nominiert. Der Kader muss noch vom OSV-Vorstand bestätigt werden.

Special Olympics: Österreichische Meisterschaften begeistern die Special Olympics-Athleten Die ersten Monate im heurigen Jahr standen bei Special Olympics Österreich klarerweise ganz im Zeichen der World Summer Games, die im März in Abu Dhabi stattfanden und bei denen die österreichischen Athleten mit insgesamt 52 Medaillen (13-mal Gold, 18-mal Silber, 21-mal Bronze) ordentlich abräumen konnten. Im Fokus stehen heuer aber auch die zahlreichen Österreichischen Meisterschaften, die es in dieser Art und Weise zum ersten Mal bei Special Olympics gibt. Diese werden in den verschiedensten Sportarten ausgetragen. Im Ski Alpin, Tennis, Reiten und Voltigieren sowie im Eiskunstlauf und in der Leichtathletik wurden 2

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© ISSF

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bereits Medaillen vergeben, die Sportarten Stocksport, Floorball, Judo, Tanzsport, Schwimmen und Bowling folgen in diesem Jahr noch. In Klagenfurt ermittelten zuletzt die Leichtathleten ihre österreichischen Meister, insgesamt nahmen mehr als 80 Sportler in sieben Disziplinen daran teil. Generell ist Kärnten heuer so etwas wie das „Bundesland der Meisterschaften“, immerhin fanden bereits die Ski-Meisterschaften dort statt, die Bewerbe im Tanzsport, Stocksport und Bowling gelangen ebenso dort zur Austragung. Bild 3: Die Leichtathleten ermittelten ihre Österreichischen Meister in Klagenfurt.

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© Special Olympics Österreich, Foto: Herzschlag Kärnten


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SPORTUNION: Projekt „Ballschule Österreich“ startet in Phase 2 – SPORTUNION übernimmt Projektleitung Ein Schulterschluss der österreichischen Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION sowie der sechs Ballsport-Fachverbände für Fußball, Basketball, Handball, Volleyball, American Football und Faustball hat dieses europaweite Vorzeige-Projekt, das bereits seit 2016 läuft, möglich gemacht. Gemeinsam mit der Ballschule Heidelberg haben die Projektpartner in der Projektphase 1 eine frei erhältliche App konzipiert, die LehrerInnen, PädagogInnen, TrainerInnen und Eltern durch professionelle VideoÜbungsanleitungen unterstützt, Bewegungseinheiten für Kinder zu planen und kreativ zu gestalten. Insgesamt sind 186 ballsport-

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Stocksport: Staatsliga 2019 Herren In der Stocksport Staatsliga 2019 wird die Vorrunde im Juni abgeschlossen. Am 6. Spieltag werden die acht Viertelfinalisten feststehen, die um vier Plätze für das Finalturnier am Samstag, den 6. Juli 2019 im Freizeitzentrum Stallhofen spielen. Stallhofen ist zum zweiten Mal Austragungsort dieses Finales, da im Vorjahr der ESV SP Pongratz Kowald Voitsberg seinen Titel vom Vorjahr erfolgreich verteidigen konnte. Dem Titelverteidiger wird die Ehre zuteil, dieses Turnier zu veranstalten, und wir erwarten auch in diesem Jahr Rekordbesuch in der Weststeiermark. Die 16 Mannschaften, die in der höchsten Spielklasse vertreten sind, lieferten

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übergreifende Übungen enthalten. Nachdem die App seit 2018 gratis im Play- und App Store angeboten wird, geht es in Phase 2 nun darum, die Ballschule Österreich bekannter zu machen. Ziel ist ein Netzwerk an MultiplikatorInnen aufzubauen, welches die Ballschule Österreich in den Schulen und Vereinen verankern wird. Die erste Ballschule Österreich Übungsleiterausbildung mit 27 AbsolventInnen, sowie Fortbildungen im Rahmen des Fit Sport Austria– und des Kinder Gesund Bewegen-Kongresses haben bereits stattgefunden.

sich bereits spannende Vorrundenspiele mit beachtlichem Publikumsinteresse. In Gruppe A führt der 1. ESV Fresing (Steiermark) vor dem ESV Köflach-Stadt, in Gruppe B der zweifache Champions League Sieger ESV Jimmy Wien aus der Bundeshauptstadt vor SU Guschlbauer St. Willibald (Oberösterreich). In der Gruppe C führt der EV Straßwalchen (LV Salzburg) vor RSU Leitersdorf i.R. (LV Steiermark) und in der vierten Vorrundengruppe führt ESV SP Pongratz Kowald Voitsberg vor ESV Gebol Krottendorf (beide LV Steiermark). Informationen über die laufende Stocksport-Saison finden Sie auf unserer Website www.stocksport-austria.at

Taekwondo: Österreichischer Taekwondo Verband stellt Weichen auf Olympiakurs Der aktuelle Fokus des ÖTDV richtet sich für das 2018 erweiterte Team (neuer Vizepräsident Batra Sudhir) auf die elitäre Qualifikation (32 Quotenplätze) für Olympia 2020 in Tokio. Um dort eine gute Setzung bei den Qualifikationsturnieren zu erreichen, eifern die weltbesten Taekwondoin bei den Weltranglistenturnieren um wertvolle Punkte. Der rot-weiß-rote Olympiakader rund um Marlene Jahl, Christina Schönegger und Heeressportler Aleksandar Radojkovic ist hier gut auf Kurs und konnte zahlreiche Spitzenplatzierungen einfahren. So gewannen Jahl und Radojkovic im ägyptischen Hurghada sowie im griechischen Thessaloniki, Schön-

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egger erkämpfte mehrere Medaillen u.a. in Zypern. Im Mai stand mit der Weltmeisterschaft in Manchester der heurige Saisonhöhepunkt an. Die Ergebnisse lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Ebenso erfreulich war der Achtungserfolg der Tirolerin Anna Schneeberger mit dem 5. Platz bei der Formenlauf-EM in der Türkei. Administrativ zeigt sich der ÖTDV aktiv und konnte die Austrian Open Turniere mit Weltklassebeteiligung abwickeln, vor den beeindruckten Augen von Weltverbandspräsident Dr. Choue. Bild 6: Radojkovic siegt in Griechenland.

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© privat Radojkovic

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Tanzen: Neue Staatsmeister in den Lateinamerikanischen Tänzen und im Kombinationstanz Nachdem sich die Dominatoren der vergangenen fünf Jahre – Gustavs Ernests Arajs/Katharina Würrer – als Tanzpaar getrennt haben, war die Ausgangslage für den Kampf um den Staatsmeistertitel in den lateinamerikanischen Tänzen äußerst spannend. Im Finale setzten sich schlussendlich Hunor Sebesi/Jaroslava Huber in allen fünf Tänzen durch und sicherten sich erstmalig den Staatsmeistertitel. Das Paar feierte erst im Februar, nach einer Verletzungspause von Hunor Sebesi, sein Comeback auf dem Tanzparkett. Der Vizestaatsmeistertitel ging wie auch im Vorjahr an Giuseppe Incatasciato/Eva Fus. Bronze holten sich die fünffache Staatsmeisterin

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Bild 1: Kamyshnyi/Shpakovskaya feiern ersten Staatsmeistertitel.

Tischtennis: Levenko gewann als Nr. 1 der Welt und Sofia Polcanova zum zweiten Mal Austria Top 12, Stefan Fegerl erneut Spieler des Jahres Großartiger Saison-Showdown in Baden: Vor allem Sofia Polcanova, die nach 2013 zum zweiten Mal das Generali Austria Top 12 gewinnen konnte, spielte überragend. Die Nummer 2 Europas setzte sich im Halbfinale gegen Liu Jia, die mit Kolbermoor nach dem deutschen Pokal Bundesliga-Silber gewann, mit 3:0 durch und wurde auch im Finale gegen Staatsmeisterin Liu Yuan mit 3:0 ihrer Favoritenrolle gerecht. Bei den Herren gelang Lokalmatador Andreas Levenko nach Platz zwei im Vorjahr der Coup. Die Nummer 1 der U21-Weltrangliste setzte sich dabei im Finale gegen Simon Pfeffer mit 3:1 durch. Vorjahressieger Daniel Habesohn

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Katharina Würrer mit ihrem neuen Tanzpartner Christoph Holczik. Auch im Kombinationstanz gibt es dieses Jahr neue Staatsmeister. Erstmals zeigten Andrii Kamyshnyi/Karina Shpakovskaya, dass sie bei der Kombination aus Standard- und Lateinamerikanischen Tänzen aktuell die Nummer Eins in Österreich sind. In einem spannenden Finale setzten sie sich knapp vor den Staatsmeistern der letzten drei Jahre – Klemens Hofer/Barbara Westermayer – durch. Den dritten Platz am Podest sicherten sich Tim Grabenwöger/Natalie Cremar.

musste aufgrund einer Entzündung im Knie zusehen, freute sich aber mit seinem Doppel-EM-Gold-Partner Robert Gardos über die Auszeichnung zum Team des Jahres. Stefan Fegerl wurde nach seinem Triple mit Düsseldorf (Champions League, Meister und Cup) zum Spieler des Jahres gewählt – unterlag aber in Baden grippegeschwächt im Halbfinale Simon Pfeffer mit 2:3. International konnte vor allem Österreichs Nummer 1, Daniel Habesohn, aufzeigen: Bei den Slowenien Open gewann der Wiener, der erstmals als 29. in die Top 30 der Welt vorstoßen konnte, Bronze. Bild 2: Nr. 1 der U21-Weltrangliste: Andreas Levenko.

Triathlon: Österreichs Triathleten liegen voll auf Olympiakurs Es ist Halbzeit für die Triathleten im Kampf um die heißbegehrten Startplätze für die Olympischen Sommerspiele 2020 in Tokio (JPN). Die erste von zwei je 12 Monate dauernden Qualifikationsperioden ist vorbei und durch Lisa Perterer und Julia Hauser sowie Luis Knabl und Lukas Hollaus liegen gleich vier Österreicher auf Olympiakurs. „Das erste Jahr der Qualifikation verlief sehr gut! Die Zielsetzung, dass mit Ende der laufenden Saison möglichst viele Quotenplätze abgesichert sind, scheint für zumindest drei erreicht. Auch ein vierter Startplatz ist realistisch!“, schätzt ÖTRV-Sportdirektor Robert Michlmayr die Lage ein. Eine 2

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weitere Möglichkeit sich im Triathlon zu qualifizieren, ist die über den Mixed Team Relay Bewerb (MTR). Dieser actiongeladene Bewerb wird 2020 erstmals olympisch sein. „Obwohl wir wohl keinen direkten Platz über die Top 7 der MTR-Olympiarangliste holen werden, stehen die Chancen Österreichs gut, wenn wir je zwei Quotenplätze bei den Frauen und Männern halten können. Es gäbe aber auch noch die Möglichkeit beim Qualibewerb im Mai 2020 einen von dann noch drei offenen Plätzen zu sichern“, so Michlmayr abschließend. Bild 3: Luis Knabl im Kampf um einen Olympia-Startplatz.

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© krestan.at

© ITU/Schmid


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Volleyball: Ein Sommer voller Höhepunkte mit EM als absolutem Highlight Der Sommer 2019 verspricht eine geballte Ladung Volleyball vom Feinsten! Den Anfang macht die European League. Das DamenNationalteam wurde nach dem sensationellen Gewinn der Silbermedaille 2018 in die Golden League upgegradet und traf in der Gruppenphase mit Kroatien, Frankreich und Ungarn ausschließlich auf Top-Teams, die in diesem Jahr auch um EM-Medaillen kämpfen werden. Für die ÖVV-Herren waren die Silver League-Duelle mit Griechenland Bosnien und Herzegowina sowie Ungarn der Probelauf für das große Saison-Highlight. Erstmals konnte sich nämlich das Team von Headcoach Michael Warm aus eigener Kraft

für eine Europameisterschaft qualifizieren und misst sich ab 13. September mit den besten Mannschaften des Kontinents. Gruppengegner sind Gastgeber Belgien, Deutschland, Spanien, Slowakei und Serbien. Auch im Beachvolleyball warten die Fans wahre Leckerbissen: In Österreich ist nach dem Baden Open im Strandbad Baden im Juni das Major-Turnier auf der Wiener Donauinsel (31.07. bis 04.08) absoluter Höhepunkt. Dazwischen geht es für Clemens Doppler/Alex Horst und Co. vom 28. Juni bis 7. Juli in Hamburg um WM-Medaillen. Die EM geht heuer vom 05 bis 11. August in Moskau in Szene.

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© ÖVV/Leo Hagen

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© iStockphoto/Bergmannstudio

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Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: 01/504 44 55 • Fax: 01/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

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