Ö-Sport 03/2016

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03 2016

DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

TOP-THEMEN

Neuer BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer im Interview Höhepunkte der Amtsperiode als BSO-Präsident von Herbert Kocher GASTEXPERTISEN

Einsatz von Flüchtlingen im Sportverein – Arbeit und freiwilliges Engagement Kurzzeitiger Einsatz von Drittstaatsangehörigen als TrainerInnen oder SparringpartnerInnen in Österreich Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg – Teil 3: Perfekt drucken SONDERBEILAGE

Das war die BSO Cristall Gala 2016 Spannende Diskussionen beim Jugendsportforum • Seite 24

Vorschau auf Fortbildungen 2017 • Ö|SPORT Seite 23

Nachrichten aus den Verbänden • Seite 32

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SELECT SPORT IST OFFIZIELLER PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESSPORTORGANISATION


B S O -PRÄ SIDENT

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports!

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ch freue mich sehr, dass ich seit 4. November dieses Jahres das Amt des BSO-Präsidenten bekleiden darf. Mein besonderer Dank gilt in erster Linie all den Verbandsvertreterinnen und -vertretern, die mich im Rahmen der 47. Sportversammlung einstimmig gewählt haben. Es ist mir eine große Ehre, die Unterstützung von 100 Prozent der Delegierten erhalten zu haben und ich freue mich, diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe übernehmen zu dürfen. Ich danke allen für das mir entgegengebrachte Vertrauen! Ich konnte mir bereits einen guten Überblick über die aktuellen Themen in der sportpolitischen Landschaft verschaffen und habe zahlreiche persönliche Gespräche geführt. Als jemand, dem Sport immer ein Anliegen war, sowohl als Aktiver, als auch als Funktionär, ist es mir wichtig, dass alle an einem Strang ziehen und der Sport so mit einer starken Stimme spricht. Es gibt viel zu tun, vor allem wenn es um die Wertigkeit des Sports in Österreich geht oder um seine Rahmenbedingungen. Ich möchte hier die gute Arbeit meines Vorgängers Herbert Kocher fortsetzen.

Aus meiner Sicht müssen wir gemeinsam versuchen, die Möglichkeiten längerfristiger Fördervereinbarungen für die Verbände sicherzustellen sowie die Rahmenbedingungen für zeitnahe Abrechnungen durch den Fördergeber schaffen. Die Verbände brauchen sowohl in der Vergabe, als auch in der Kontrolle Rechts- und Planungssicherheit. Ich bin dabei in voller Übereinstimmung mit dem Sportminister, dass die notwendige Diskussion über die Verschlankung der Förderstrukturen geführt werden muss und würde mir ein zukünftiges Fördersystem nach einer einzigen Logik entwickelt vorstellen. Auch was die langjährige Forderung der BSO nach einer täglichen Bewegungseinheit betrifft, bin ich zuversichtlich. Ich befürworte die bei der Landessportreferentenkonferenz beschlossene Ausrollung auf ganz Österreich und sehe das Konzept als Weiterentwicklung von „Kinder gesund bewegen“, das in den letzten sieben Jahren den Grundstein gelegt hat, dass es für Sportvereine und -verbände nun möglich ist als Partner der Schule aufzutreten. Diese haben eindrucksvoll bewiesen, das Potenzial zu

© Robert Polster

Meine Meinung

Rudolf Hundstorfer

besitzen, tägliche Bewegungseinheiten in Schulen durchzuführen. Die BSO ist die Heimat und das Dach des Sports in Österreich, das bedeutet, wir müssen auch gesellschaftspolitisch als Partner und Sprachrohr aufzeigen. Mein Credo ist, dass wir uns als Sport ernst nehmen und die in den letzten Jahren gemeinsam erarbeiteten Konzepte und Programme nun umsetzen müssen. Ich werde mich auch bei der Bundesregierung für den Sport einsetzen – vor allem die Mittel aus dem Glückspielgesetz müssen dynamisch valorisiert werden. Ich sehe mich als Mitgestalter und möchte mich aktiv einbringen, denn ich habe diese Position übernommen, um zu gestalten – nicht, um zu verwalten! Euer

Rudolf Hundstorfer

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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ED ITO RI A L

bzw. sich freiwillig engagieren können. Nach überaus großer Nachfrage an unseren Fortbildungsveranstaltungen dieses Jahr, konnten wir für 2017 bereits einen ersten Fortbildungsplan erstellen, welchen wir Ihnen in diesem Magazin vorstellen. So können Sie sich Ihre favorisierten Workshops bereits jetzt im Terminkalender markieren. Wir laden Sie herzlich zum Besuch unserer vielfältigen österreichweiten, kostenlosen Weiterbildungsangebote ein! Schließlich berichten wir in der dritten Ö-Sport Ausgabe vom 10. Jugendsportforum, der Weiterentwicklung der „Täglichen Bewegungseinheit“ und wie gewohnt aus unseren Verbänden. Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung und alles Gute für den Endspurt dieses Jahres!

Barbara Spindler-Oswald

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA BSO-Geschäftsführerin

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation wünscht frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und ein erfolgreiches neues Jahr 2017! 4

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ach einem spannenden Sportjahr wünsche ich Ihnen bereits jetzt erholsame Feiertage und einen schönen Jahresausklang. Ich hoffe, wir können Ihnen mit der letzten Ausgabe unseres Magazins in diesem Jahr noch einmal interessante Informationen und unterhaltsamen Lesestoff liefern. Neben unserem Top-Thema, der Übergabe des BSO-Präsidentenamtes von Herbert Kocher an BM a.D. Rudolf Hundstorfer, wollen wir gemeinsam mit Ihnen auch noch einmal die BSO Cristall Gala 2016 Revue passieren lassen. Wir haben für Sie die Details der Gewinnerinnen und Gewinner sowie die schönsten Momente noch einmal zusammengefasst. Als Gastexpertisen runden diese Ausgabe unter anderem Beiträge ab, die uns bereits das ganze Jahr hindurch begleiteten: das Thema „Flüchtlinge im Sportverein“ bzw. unsere Serie „Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg“. Diesmal legen wir den Fokus auf die Frage, in welchem rechtlichen Rahmen Flüchtlinge im Sportverein eingesetzt werden

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Liebe Leserin, lieber Leser!


INHALT

In diesem Heft BS O - P RÄSI DEN T

© Robert Polster

Rudolf Huntsdorfer im O-Ton Seite 3

AU SSER DEM I N DI ESEM HEFT

Editorial Seite 4

TO P -TH EMEN

6 DER NEUE BSO-PRÄSIDENT BM A.D. RUDOLF HUNDSTORFER IM INTERVIEW

Der neue BSO-Präsident BM a.D. Rudolf Hundstorfer im Interview Seite 6 Höhepunkte der Amtsperiode als BSO-Präsident von Herbert Kocher Seite 8

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GASTBE IT R Ä GE

10-21 GASTBEITRÄGE: EINSATZ VON FLÜCHTLINGEN EINSATZ VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN GUTES DESIGN – TEIL 3

Einsatz von Flüchtlingen im Sportverein – Arbeit und freiwilliges Engagement Seite 10 Kurzzeitiger Einsatz von Drittstaatsangehörigen als TrainerInnen oder SparringpartnerInnen in Österreich Seite 13

© Swarovski

Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 3: Perfekt drucken Seite 18

Heftmitte 8 SEITEN RÜCKBLICK AUF DIE BSO CRISTALL-GALA 2016

S O ND E RBEI LAGE

Das war die BSO Cristall Gala 2016 Heftmitte

Fortbildung Seite 23 Aktuelles Seite 24 Versicherungsservice Seite 28 Sporthilfe Seite 29 Fit Sport Austria Seite 30 Aus den Verbänden Seite 32

TI TELSEI TE

Alisa Buchinger gewann ihren Finalkampf in der Klasse bis 68 Kilogramm gegen die Dänin Katrine Pedersen und krönte sich damit zur KarateWeltmeisterin vor heimischem Publikum bei der Karate-WM 2016 in Linz. (© Gepa pictures)

IMPRESSUM  Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: office@bso.or.at; ZVR 428560407; DVR 0737755; UID ATU71067659; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wiener Neudorf; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

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TOP-T HE M A

„Habe diese Position übernommen, um zu gestalten!“ Der neue BSO-Präsident BM a.D. Rudolf Hundstorfer im Interview BM a.D. Rudolf Hundstorfer wurde im Rahmen der 47. Österreichischen Sportversammlung einstimmig zum neuen Präsidenten der Österreichischen BundesSportorganisation (BSO) gewählt. Er folgt damit Herbert Kocher nach, welcher das Amt drei Jahre innehatte. Warum haben Sie dieses Amt übernommen? Man hat mich im Sommer gefragt, ob ich für diese ehrenamtliche Position zur Verfügung stehen würde. Nach reiflicher Überlegung habe ich zugesagt, da ich gesellschaftspolitisch etwas verändern will und dem Sport seit vielen Jahren sehr verbunden bin.

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Was sind Ihre Ziele und wie sehen Sie die künftigen Aufgaben der BSO? Die BSO ist das Dach des Sports und seine Interessenvertretung. Konkret möchte ich gemeinsam mit unseren

Verbänden, dem Sportminister und den Ländern die tägliche Bewegungseinheit auf ganz Österreich ausrollen sowie die Fördermodalitäten und die Verwaltung vereinfachen. Antragstellung und Abrechnung sollen nach einer Logik funktionieren und den Verbänden Stabilität garantiert werden. Auch die Serviceleistungen der Geschäftsstelle an unsere Mitglieder wie z. B. BSO-Serviceplus oder das Fortbildungsangebot sollen ausgebaut werden. Ich will, dass der Sport sich selbst ernst nimmt und die vielen guten Ideen und Konzepte, die vorhanden sind, umsetzt.

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Hat der Sport in Österreich einen zu geringen Stellenwert? Das würde ich so generell nicht sagen. Wenn man bedenkt, dass über 570.000 Menschen im österreichischen Sport ehrenamtlich tätig sind und wöchentlich fast 2,2 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden leisten, dann kann man von einer großen Bedeutung des Sports sprechen. Auch individuell sind viele Österreicherinnen und Österreicher gerne aktiv und nehmen z. B. an Laufveranstaltungen teil. Allerdings sind Sportvereine und ihre Arbeit leider in den Medien und in der Öffentlichkeit weniger präsent als andere Sport-Events. Daran müssen wir arbeiten, um noch mehr Menschen für Sportvereine zu begeistern. Wie stehen Sie zu den Aussagen, dass Politik im Sport nichts verloren hat? Aus meiner Sicht braucht der Sport die Politik genauso wie jede andere Branche. Der Sport erhält sein Geld von der Politik, seine Rahmenbedingungen werden in der Politik festgelegt und wenn wir eine Sportstätte bauen wollen brauchen wir auch die Politik – das gilt für Bund wie Län-

der und Gemeinden. De facto ist Sport Gesellschaftspolitik. Das ist aber nichts Negatives, sondern die Grundsätze unserer Demokratie. Daher sehe ich politische Erfahrung als durchaus vorteilhaft. Der Sport hat eine sehr breite Wirkung und unterstützt z. B. Integrationsprojekte, das Geld kommt meistens aber aus der Sportförderung. Sehen Sie hier andere Institutionen in der Pflicht? Der Sport kann viel bwewegen und hilft gerne aber klar ist auch, dass irgendwann seine Kapazitäten zu Ende sind – besonders, wenn man bedenkt, dass sich ein Großteil ehrenamtlich engagiert. Hier sehe ich es als meine Aufgabe, auch Gespräche mit anderen Ministerien zu suchen. Genauso werde ich mich bei der Bundesregierung für den Sport einsetzen – vor allem die Mittel aus dem Glückspielgesetz müssen dynamisch valorisiert werden. Mein Ziel ist es, etwas weiterzubringen, mich aktiv einzubringen und mitzugestalten, denn ich habe diese Position übernommen, um zu gestalten – nicht, um zu verwalten!

INFOBOX

Bild oben: BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer übernahm das Amt am 04.11.2016 von seinem Vorgänger Herbert Kocher.

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Bild links: Rudolf Hundstorfer ist dem Sport schon lange verbunden.

BM a.D. Rudolf Hundstorfer war selbst aktiver Handballer und bekleidet seit über 20 Jahren das Amt des Präsidenten des Wiener Handballverbandes. Schon in seinen politischen Funktionen wirkte Rudolf Hundstorfer bei der Entwicklung der Fußballer-Gewerkschaft (heute Vereinigung der Fußballer) mit, setzte sich als Sozialminister maßgeblich für die finanzielle Absicherung des Nordischen Ausbildungszentrums Eisenerz ein und war in derselben Funktion auch Förderer und Mitentwickler des Vereins KADA – Sport mit Perspektive.

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TOP-T HE M A

Höhepunkte der Amtsperiode als BSO-Präsident von Herbert Kocher Herbert Kocher wurde am 15.11.2013 im Rahmen der 44. Sitzung der Österreichischen Sportversammlung einstimmig zum Präsidenten der Österreichischen Bundes-Sportorganisation gewählt. Die Höhepunkte seiner dreijährigen Amtsperiode waren unter anderem die „Initiative für den österreichischen Sport“, um die Rahmenbedingungen für Sport weiter zu optimieren, die Fortführung der Initiative „Tägliche Turnstunde“ bzw. Bewegungseinheit, die dank eines Pilotprojekts im Burgenland ein Stück näher rückt, „BSO-Serviceplus“, das neue, erweiterte Serviceangebot der BSO sowie die Erweiterung des BSO-Fortbildungsangebots durch den neuen Sportverein-Management Zertifikatskurs. Die erfolgreiche Amtszeit von Herbert Kocher endete am 4.11.2016 im Zuge der Neuwahlen in der Österreichischen Sportversammlung. Initiative für den österreichischen Sport: „Rahmenbedingungen für Sport weiter optimieren!“ Im Rahmen der „Initiative für den österreichischen Sport“ suchten Herbert Kocher und VertreterInnen der BSO Gespräche mit der Politik, um zentrale Anliegen des Sports darzulegen. Bei Finanzminister Schelling konnten Erleichterungen bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht für Vereine erreicht werden. Beim Treffen mit Sozialminister Stöger waren vor allem die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung und die Beibehaltung der selbstständigen Tätigkeit von SchiedsrichterInnen Thema.

Aufgaben noch besser hinsichtlich ihrer individuellen Anliegen unterstützen zu können, ist „BSO-Serviceplus“, das neue, erweiterte Serviceangebot der BSO. Ein zentraler Inhalt ist die Übernahme von Kosten von Beratungsleistungen von RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und MedienexpertInnen, welche die ordentlichen BSO-Mitglieder nach den Vorgaben der entsprechenden Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen können.

Tägliche Bewegungseinheit Für Herbert Kocher war die Einführung einer täglichen Bewegungseinheit und somit die Fortführung der Arbeit seines Vorgängers von Anfang an ein Anliegen. Anfang 2015 kam es zur Novelle eines Gesetzespakets und damit der Verankerung der täglichen Bewegungseinheit an Ganztagesschulen sowie der Schaffung der Ausbildung zu FreizeitpädagogInnen mit Schwerpunkt Sport. Seit der Einführung der täglichen Bewegungseinheit 2016 durch das Pilotprojekt im Burgenland rückt die Forderung der BSO der Realität wieder ein Stück näher und wie es aussieht folgen weitere Bundesländer.

Erweiterung des BSO-Fortbildungsangebots: SportvereinManagement Zertifikatskurs Die Servicierung der Mitgliedsverbände der BSO stand auch unter der Amtsperiode von Herbert Kocher im Fokus. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die BSO-Fortbildungsangebote, die für die Mitglieder kostenlos und österreichweit angeboten werden. Neu aufgesetzt wurde dabei der Sportverein-Management Zertifikatskurs, der im Herbst 2015 gemeinsam mit den Bundes- und Landesdachverbänden von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION gestartet wurde. Sowohl hauptamtlich tätige als auch ehrenamtlich engagierte Personen in Sportverbänden und -vereinen können mit diesem neuen, kostenlosen Fortbildungsangebot Know-how für die komplexen Anforderungen in der Vereinsführung erwerben.

BSO-Serviceplus – das Vorteilsangebot der BSO Einen weiteren wesentlichen Beitrag, der in der Amtszeit von Herbert Kocher entwickelt wurde, um die Mitgliedsverbände der BSO in der Wahrnehmung ihrer vielfältigen

Strategie 2018 für den österreichischen Spitzensport Im März 2015 stellten Herbert Kocher und Sportminister Mag. Gerald Klug das Projekt „Strategie 2018 für den österreichischen Spitzensport“, das Strukturen im Leistungs-

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© RGE-Photo

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und Spitzensport verbessern soll, vor. VertreterInnen aus dem organisierten Sport wurden dabei aktiv in vier Arbeitsgruppen „Nachwuchsleistungssport, Berufsfeld Sport, Wissenschaft im Sport und Spitzensport-Infrastruktur“ eingebunden. Die „Strategie 2018 für den österreichischen Spitzensport“ wurde von Bund, Ländern, organisiertem Sport und wissenschaftlichen Einrichtung gemeinsam erarbeitet, um so für die Verbesserung der Strukturen im österreichischen Spitzen- und Leistungssport wichtige Expertisen und Kräfte zu Synergien zu bündeln. Ombudsstelle Sport 2016 präsentierte die BSO gemeinsam mit dem Sportministerium eine Beratungs-, Informations- und Ombudsstelle für Fragen des Sports. Diese besteht aus dem SportOmbudsmann sowie rechtskundigen Mitgliedern und hat als zentrale Aufgaben die Beratung, Information und Vermittlung in Fragen des Sports, insbesondere in Angelegenheiten von weitreichender Bedeutung. Die Ombudsstelle mit Sitz im Haus des Sports steht grundsätzlich SportlerInnen, FunktionärInnen, Betreuungspersonen und Sportvereinen/-verbänden offen, sofern Angelegenheiten von Sportvereinen/-verbänden, die einer Sportorganisation gesamtösterreichischer Bedeutung angehören, betroffen sind. Fair Play Code: Verein zur Wahrung der Integrität im Sport Für Herbert Kocher war die Wahrung der Integrität im Sport immer eine Herzensangelegenheit. Deshalb trat die

BSO 2013 als außerordentliches Mitglied dem Verein zur Wahrung der Integrität im Sport (VWIS) bei. Unter der Marke Play Fair Code liegt die Herausforderung darin die sozialen, ethischen und kulturellen Werte, aber auch die wirtschaftliche Bedeutung des Sports zu bewahren. Ziel ist es, gemeinsam mit den österreichischen Sportverbänden saubere und manipulationsfreie Wettbewerbe zu bewahren. Gesetzesbegutachtungsverfahren Besonders auf politischer Ebene ist die BSO vielseitig eingebunden, um den Sport optimal zu vertreten und gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei bringt die BSO u. a. Anliegen des Sports bei Gesetzesbegutachtungsverfahren ein. Wichtig waren dabei z. B. die Senkung des Umsatzsteuer-Satzes auf Eintrittskarten von steuerpflichtigen Sportveranstaltungen auf 13 % oder die Möglichkeit sich beim Vereinsrichtlinien 2001 Wartungserlass 2015 aktiv einbringen zu können. Auch bei der Novelle zum ORF-Gesetz, in welcher sich die BSO in Bezug auf die Ausnahmeregelung vom Verbot von Sponsorhinweisen während der Übertragung von Veranstaltungen erfolgreich im Sinne der Verbände einbringen konnte, war eine wichtige gesetzliche Errungenschaft für den Sport. Auch in punkto Novelle zum Schulorganisationsgesetz war die BSO maßgeblich beteiligt. Hierbei konnte „Bewegung“ erstmals als Bildungsziel gesetzlich verankert werden!

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Einsatz von Flüchtlingen im Sportverein – Arbeit und freiwilliges Engagement

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Der Autor dieses Beitrags beschäftigt sich im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Beratung und Vertretung von Flüchtlingen. Nach einer kurzen Erläuterung der in diesem Bereich maßgeblichen Rechtsbegriffe wird versucht, einen Überblick darüber zu geben, wie AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in Österreich rechtmäßig für Tätigkeiten für einen Verein eingesetzt werden können.

© Andrea Quast

Flüchtling ist, wer sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, der Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu

AUTOR: RA MAG. DR. HELMUT BLUM

bedienen (Art.1 A. 2. Genfer Flüchtlingskonvention). AsylwerberIn ist ein/e Fremde/r ab Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz bis zur Beendigung dieses Verfahrens (§ 2 Abs. 1 /Z.14 Asylgesetz) Anerkannter Flüchtling ist ein/e AsylwerberIn, dem/der der Status des/der Asylberechtigten zuerkannt wurde; dies erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre, in weiterer Folge besteht dann ein dauerndes Einreiseund Aufenthaltsrecht in Österreich (§ 2 Abs. 1 Z.15 AsylG). Subsidiär Schutzberechtigte/r ist ein/e AsylwerberIn, dem/der ein vorübergehendes, verlängerbares Recht

zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich gewährt wird, weil er/sie zwar nicht die Kriterien des „Flüchtlingsbegriffs“ erfüllt, aber dennoch durch die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der realen Gefahr einer Verletzung seiner/ ihrer Menschenrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wäre. AsylwerberInnen, deren Verfahren zur inhaltlichen Entscheidung in Österreich zugelassen wird, erhalten eine weiße Karte zur Bescheinigung ihrer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine graue Karte für subsidiär Schutzberechtigte, welche eine befristete, aber verlängerbare Aufenthaltsbewilligung dokumentiert. Anerkannte Flüchtlinge können sich durch einen österreichischen Konventionsreisepass ausweisen. Was die Möglichkeit der Beschäftigung der oben näher definierten Personengruppen betrifft, ist es zunächst wichtig festzuhalten, dass jedermann, der sich in Österreich legal aufhält, berechtigt ist, unentgeltlich freiwillige Tätigkeiten für Vereine und andere Organisationen zu erbringen. Jede/r zum Asylverfahren zugelassene AsylwerberIn (mit „weißer Karte“), jede/r subsidiär Schutzberechtigte und jeder anerkannte Flüchtling darf daher in einem Sportverein tätig sein, sofern er/sie für seine/ihre Leistungen keine geldwerte Gegenleistung erhält. Ö|SPORT

Sobald der/die Fremde eine Arbeitsleistung erbringt, die einem Arbeitsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis entspricht (Weisungsgebundenheit, kein unternehmerisches Risiko, fixe Arbeitszeit, Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln durch den Verein etc.) und dafür ein Entgelt oder eine geldwerte Gegenleistung erhält, ist zu prüfen, ob ein Rechtsverhältnis vorliegt, das den Kriterien des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unterliegt und daher für diese Tätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsmarktservice erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist Vorsicht geboten, da bei Beschäftigung eines/einer Fremden ohne erforderliche Beschäftigungsbewilligung der Arbeitgeber, d. h. der Verein, mit strengen Verwaltungsstrafen nach dem AuslBG zu rechnen hat. In diesem Zusammenhang gelten folgende Kriterien: • Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben freien Zugang zu jeder Art selbständiger und unselbständiger Beschäftigung. Angehörige dieses Personenkreises dürfen daher auch von Vereinen im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt werden, ohne dass eine Beschäftigungsbewilligung des AMS erforderlich wäre. Besitzen anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einen Gewerbeschein nach der Gewerbeordnung, darf der Verein mit diesen Personen auch Werkverträge abschließen und auf diese Weise deren selbständige 11


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Dienstleistungen in Anspruch nehmen. • (Noch) nicht zum Asylverfahren zugelassene AsylwerberInnen (Personen mit „grüner“ oder „roter“ Karte) haben keinen Zugang zu einer Beschäftigung in Österreich. Eine Beschäftigung dieses Personenkreises durch einen Sportverein ist daher grundsätzlich nicht möglich. • Zum Asylverfahren zugelassene AsylwerberInnen dürfen eine entgeltliche, unselbständige Beschäftigung nur ausüben, wenn sie über eine Beschäftigungsbewilligung des AMS verfügen. Eine Beschäftigungsbewilligung kann AsylwerberInnen, die länger als drei Monate zum Asylverfahren zugelassen sind, erteilt werden, wenn auf dem Arbeitsmarkt für die offene Stelle keine Ersatzkräfte vorhanden sind, der Regionalbeirat einer Beschäftigungsbewilligung einhellig zustimmt und keine wiederholte unerlaubte Erwerbstätigkeit vorliegt (§ 4 Abs. 1 Z.1 AuslBG). Aufgrund des sogenannten „Bartenstein“Erlasses des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2004 werden aber an zugelassene AsylwerberInnen Beschäftigungsbewilligungen nur im Rahmen der „Branchenkontingente“ erteilt. Dies bedeutet, dass dieser Personenkreis nur „Saisonarbeit“ gemäß § 5 AuslBG im Rahmen der Kontingente für die Land- und Forstwirtschaft sowie des Sommerund Wintertourismus verrichten darf; für diese Tätigkeiten werden „Saison-Beschäftigungsbewilligungen“ für die Dauer von maximal sechs Monaten ausgestellt. Inwieweit diese Praxis gesetzeskonform bzw. europarechtskonform (im Sinne der „Aufnahme-Richtlinie“ RL 2013/33/EU) ist, kann an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden. Wichtig ist, dass AsylwerberInnen, die seit länger als drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen wurden, ein Gewerbe anmelden und im Rahmen dieser Gewerbeberechtigung selbständig tätig sein können. Vereine können daher mit zugelassenen AsylwerberInnen, die über einen Gewerbeschein verfügen, auf Werkvertragsbasis kooperieren. 12

Ungeachtet dieser Gesetzeslage besteht dennoch eine Möglichkeit, dass zugelassene AsylwerberInnen (im eingeschränkten Rahmen) rechtmäßig entgeltlich unselbständig tätig sein können: § 7 Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 (BGBl. Nr. 405/1991 idgF.) sieht die Möglichkeit vor, dass AsylwerberInnen und Fremde, die in einer Betreuungseinrichtung von Bund oder Ländern untergebracht sind, mit ihrem Einverständnis für Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen (z. B. Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung) und für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinde (z. B. Landschaftspflege und Gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützung in der Administration), herangezogen werden können. Diese Möglichkeit besteht auch für zugelassene AsylwerberInnen, die bei Dritten untergebracht sind. Für diese Tätigkeit erhält der/die AsylwerberIn einen „Anerkennungsbeitrag“, der nicht als Entgelt im Sinne des ASVG gilt und daher nicht versteuert werden muss. Es wird kein Dienstverhältnis begründet und bedarf es für diese Hilfstätigkeiten keiner Beschäftigungsbewilligung. Die Höhe des Anerkennungsbeitrages ist gesetzlich nicht definiert. Nach der derzeitigen Praxis führt ein Anerkennungsbeitrag von 110 Euro pro Person (zuzüglich je 80 Euro pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) zu keiner Anrechnung auf die Grundversorgung. Leider fehlen in diesem Zusammenhang nähere gesetzliche Regelungen. Obwohl weder das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz noch das AMS für die Prüfung gemeinnütziger Tätigkeiten zuständig sind, hat das BMASK mit Erlass (BMASK-435.006/0002-VI/7/2010) eine eher strenge Abgrenzung vorgenommen. Das Thema der freiwilligen gemeinnützigen Hilfstätigkeiten zugelassener AsylwerberInnen wurde in den letzten Monaten politisch heftig diskutiert. Das Bundesministerium für Inneres hat im Oktober 2016 einen von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen „Leistungskatalog für gemeinnützige HilfstäÖ|SPORT

tigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern für Bund, Land und Gemeinde“ veröffentlicht, der acht Kategorien von gemeinnützigen Tätigkeiten mit 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten umfasst (http://www.bmi. gv.at/cms/bmi_asyl_betreuung/_news/bmi. aspx?id=4C62436A587450676C49513D&pa ge=0&view=1).

Wichtig für Vereine ist in diesem Zusammenhang, dass diese gemeinnützigen Hilfstätigkeiten nur für „Bund, Land, oder Gemeinde“ erbracht werden dürfen, nicht aber für (gemeinnützige) Vereine. Nach dem Leistungskatalog des BMI darf ein/e AsylwerberIn im Rahmen gemeinnütziger Hilfstätigkeiten zum Beispiel zur Unterstützung von Sportveranstaltungen, zur Betreuung öffentlicher Sportanlagen und Schwimmbäder und zur Unterstützung der Pflege öffentlicher Sportplätze sowie Hilfstätigkeiten für verschiedene Freizeiteinrichtungen herangezogen werden. Diese Tätigkeiten dürfen jedoch nur im Auftrag der Gemeinde, nicht aber eines Vereins durchgeführt werden. Schließlich gibt es für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte noch die Möglichkeit eines „Freiwilligen Integrationsjahres“ bei jenen Einrichtungen, die üblicherweise auch Zivildiener beschäftigen. Für weitere Informationen können Sie den Verfasser gerne unter kanzlei@ra-blum.com kontaktieren.

INFOBOX Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Helmut Blum Mozartstraße 11/6, 4020 Linz Tel.: +43 / 732 / 78 13 66 Fax: +43 / 732 / 78 13 76 76 E-Mail: kanzlei@ra-blum.com Web: www.ra-blum.com


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Kurzzeitiger Einsatz von Drittstaatsangehörigen als TrainerInnen oder SparringpartnerInnen in Österreich Für Sportvereine stellt sich immer wieder die Frage, welche Rechtsvorschriften beachtet werden müssen, wenn TrainerInnen, SparringpartnerInnen oder LehrerInnen aus Drittstaaten (Definition siehe unten) für einen kürzeren, begrenzten Zeitraum angelegte Trainingsprogramme oder -lager nach Österreich geholt werden, um auf diese Weise ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten den SportlerInnen des Vereins zu Gute kommen zu lassen. Auf diese Frage soll im nachfolgenden Beitrag eingegangen werden, wobei exemplarisch die zu beachtenden Vorschriften für einen/eine TrainerIn aus den Vereinigten Staaten von Amerika wie auch für einen solchen aus Japan dargestellt werden, dies unter der Annahme, dass diese jeweils für einen Zeitraum von etwa drei Mona1

ten in Österreich tätig sein sollen. Im Einzelfall sind natürlich die jeweiligen länderspezifischen Rechtsvorschriften zu beachten! Hier können (schon aus Platzgründen) nur die genannten Beispiele angeführt werden, welche jedoch die Grundzüge der für alle AusländerInnen aus Drittstaaten zu beachtenden Vorschriften deutlich machen sollen: Grundsätzlich ist vorab auszuführen, dass Drittstaatsangehörige, das sind Fremde, die nicht EWR-BürgerInnen1 oder Schweizer BürgerInnen sind2, nur mit einem Visum nach Österreich einreisen dürfen (Visumspflicht)3. Sie dürfen auch nur dann in Österreich einer (selbstständigen oder unselbstständigen) Beschäftigung nachgehen, wenn sie über die entsprechende Berechtigung hierfür verfügen4, wobei zwischen zwei Sze-

narien zu unterscheiden ist: nämlich einer selbstständigen und einer unselbstständigen Beschäftigung des/ der Drittstaatsangehörigen. Soll eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden, ist ein Aufenthalt im Bundesgebiet bzw. die Ausübung dieser Tätigkeit auf Grundlage eines gemäß Fremdenpolizeigesetz (FPG) erteilten Visums C für bloß vorübergehende selbständige Erwerbstätigkeit (Visum C mit Vermerk „Erwerb“) möglich5. Als „vorübergehende selbständige Erwerbstätigkeit“ ist eine solche definiert, die innerhalb von zwölf Monaten nicht länger als sechs Monate ausgeübt wird, bei welcher der Wohnsitz, der weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, im Drittstaat aufrechterhalten wird und auf Grund welcher keine Pflichtversicherung nach § 2 des Gewerb-

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) setzt sich aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zusammen.

§ 2 Abs 1 Z 6 NAG; § 2 Abs 4 Z 10 FPG; § 2 Abs 1 Z 20b AsylG; § 15 Abs 2 FPG; 4 § 24 Abs 1 FPG; 5 § 24 Abs 1 Z 1 FPG; 2 3

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© Walter Henisch Fotografie

liches Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) begründet6. Ein solches Visum „C“ ist nur dann zu erteilen, wenn tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Ob dies der Fall ist, ist oftmals unklar: In der Praxis kommt es oft dazu, dass eine Person zwar auf Grund von „Werkverträgen“ tätig ist und über „Honorarnoten“ entgolten wird, tatsächlich aber – also nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt der ausgeübten Tätigkeit – keine selbst-

AUTOREN: MAG. BURKHARD

DR. ANDREAS

GEORG MÖTZ

GRUNDEI

ständige, sondern eine unselbstständige Tätigkeit ausübt. Unselbständige Tätigkeit ist eine Beschäftigung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses ausgeübt wird – dies ist allerdings nur mit einer entsprechenden Beschäftigungsbewilligung gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zulässig7. Es ist daher zu prüfen, ob die Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis oder ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis im Sinne des AuslBG begründen könnte: Für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber gegeben ist: Persönliche Abhängigkeit manifestiert sich in der Eingliederung in und der Unterwerfung

unter die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber zeigt sich in der Entgeltabhängigkeit. Tatbestandsmerkmale, welche für diese persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit kennzeichnend sind, sind nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (der in Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung, der Versicherungspflicht etc. letztinstanzlich zuständig ist) die persönliche Dienstpflicht (Ausschluss einer Vertretung), die Weisungsunterworfenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsdurchführung und die damit verbundene Ausschaltung oder Beschränkung der Bestimmungsfreiheit auf Seiten des/der Verpflichteten (Weisungsgebundenheit, „stille“ Autorität), die Kontrolle durch den Unternehmer (Verein), die Verrichtung der Tätigkeit nicht in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte des/der Verpflichteten, sondern in einem Betrieb des Unternehmers (Vereins), eine gewisse Regelmäßigkeit und längere Dauer der Tätigkeit, die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Unternehmers (Vereins), das Ausüben der Tätigkeit für einen oder eine geringe Anzahl, nicht aber für eine unbegrenzte Anzahl ständig wechselnder Unternehmer (Vereine), die vertragliche Einschränkung der Tätigkeit des/der Verpflichteten in Bezug auf andere Personen (Unternehmerbindung, Konkurrenzverbot) sowie die Entgeltlichkeit und die Frage, wem die Arbeitsleistung zu Gute kommt. Für die selbständige Tätigkeit spricht hingegen die Tragung des unternehmerischen Risikos oder die Arbeit mit eigenen Betriebsmitteln8. Es müssen natürlich nicht alle eben dargestellten Merkmale vorliegen, entscheidend ist das Überwiegen der Merkmale, welche für die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten sprechen.

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Wie bereits ausgeführt, liegt eine selbstständige Tätigkeit auch dann nicht vor, wenn eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitnehmerähnlichkeit liegt dann vor, wenn eine wirtschaftliche Unselbständigkeit, einer Person, die im Auftrag und für Rechnung einer anderen Person Arbeit leistet, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, sich dadurch zeigt, dass sie diese Tätigkeit und daraus folgenden Entgeltanspruch nur gegenüber einem oder einigen wenigen Auftraggebern hat. Der/die Arbeitnehmerähnliche ist jedenfalls nicht notwendigerweise persönlich vom Empfänger der Arbeitsleistung abhängig. Abzustellen ist dabei auf die Gesamtheit der wirtschaftlichen und organisatorischen Verknüpfungen9, wobei auch eine Tätigkeit als freie/r DienstnehmerIn unter Umständen arbeitnehmerähnlich sein kann. Eine bloß vorübergehende unselbständige Tätigkeit ist (wie oben angeführt) eine solche, bei der eine Berechtigung oder sonstige Bestätigung nach dem AuslBG mit einer sechs Monate nicht übersteigenden Gültigkeit vorhanden ist, oder innerhalb von zwölf Monaten nicht länger als sechs Monate eine Tätigkeit aufgrund einer Ausnahme nach dem AuslBG10 ausgeübt wird11. Da es bei der Tätigkeit von TrainerInnen usw. für Sportvereine für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes vom AuslBG12 (z. B. Tätigkeiten in diplomatischen Vertretungen, Tätigkeiten für anerkannte Religionsgemeinschaften) keine Ansätze gibt, muss für die Erteilung eines Visums eine Beschäftigungsbewilligung im Sinne des AuslBG vorliegen13, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS erteilt wird. Zum konkreten Beispiel dieses Beitrages ist anzumerken, dass TrainerInnen und SparringpartnerInnen,

§ 2 Abs 4 Z 16 FPG; vgl auch § 2 Abs 1 Z 7 NAG; § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 AuslBG; vgl zB VwGH vom 22.02.2006, 2005/09/0012; VwGH vom 28.02.2012, 2009/09/0128; VwGH vom 06.09.2010, 2010/09/0069; vgl zB VwGH vom 29.11.2007, 2007/09/0231; VwGH vom 22.02.2006, 2002/09/0187; 10 iSd § 1 Abs 2 und 4 AuslBG; 11 § 24 Abs 1 Z 2 FPG; vgl auch § 2 Abs 1 Z 8 NAG; 12 iSd § 1 Abs 2 und 4 AuslBG; 13 § 24 Abs 1 Z 2 FPG; 6 7

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welche für bloß einen Verein nach Österreich kommen, um dort ausschließlich für diesen bzw. mit dessen Mitgliedern, in dessen Sportstätten, mit dessen Gerät und nach dessen (zeitlichen und inhaltlichen) Vorgaben zu trainieren, nicht als selbstständig erwerbstätig zu qualifizieren sein werden und insofern (allenfalls als Arbeitnehmerähnliche) unter das AuslBG fallen dürften, womit sie eine Beschäftigungsbewilligung brauchen. Letzten Endes ist allerdings (wie bereits ausgeführt) immer der Einzelfall zu prüfen, allgemeingültige Aussagen zur Einordnung derartiger Tätigkeiten lassen sich ohne Kenntnis der konkreten Umstände nicht treffen. Wenn nunmehr ein/e TrainerIn (was in der Praxis durchaus vorkommen kann) auf Grund des (falschen) Visums für eine selbstständige Tätigkeit, das heißt ohne der (auf Grund seiner/ihrer in Wahrheit unselbstständigen Tätigkeit) notwendigen Beschäftigungsbewilligung, tätig ist, stellt sich natürlich die Frage, welche rechtliche Konsequenzen aus dieser fehlenden Bewilligung folgen können: Aufenthaltsrechtlich würde dies jedenfalls dazu führen, dass das Visum annulliert werden würde, da nachträglich Tatsachen bekannt geworden oder eingetreten sind, die die Nichterteilung eines Visums rechtfertigen würden14. Als solcher Versagungsgrund zur Erteilung eines Visums ist der Umstand zu qualifizieren, dass der/die Fremde den Zweck und die

Bedingungen des geplanten Aufenthalts nicht erfüllt15. Gegenständlich war der Zweck zur Erteilung des Visums die vorübergehende Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, welche jedoch nicht eingegangen wurde bzw. eigentlich – dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach – von Anfang an nicht vorgesehen war. Hierdurch wäre im konkreten Beispiel die Aufenthaltsberechtigung von US-TrainerInnen, welche InhaberInnen eines US-amerikanischen Reisepasses sind, jedoch nicht gefährdet, da sie als US-Amerikaner visa-freien Zugang in den Schengen-Raum für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen genießt16. Eine derartige Visumsfreiheit für 90 Tage ist auch für Drittstaatsangehörigen einer Reihe von anderen Ländern vorgesehen17. Ähnliches gilt auch für InhaberInnen japanischer Reisepässe, welche sogar zu einem Aufenthalt von 180 Tagen im Schengen-Raum ohne Visum berechtigt sind18. Jedoch dürfte keiner der TrainerInnen mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, für welche jedenfalls ein passendes Visum bzw. allenfalls eine Beschäftigungsbewilligung von Nöten ist19. In ausländerbeschäftigungsrechtlicher Hinsicht ist die Lage so, dass ein Arbeitgeber eine/n AusländerIn grundsätzlich nur dann beschäftigen darf, wenn ihm/ihr hierzu eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, spiegelbildlich darf auch der/ die AusländerIn nur dann eine Beschäftigung antreten, wenn eine entsprechende Bewilligung vorliegt20.

Mangels Vorliegen einer solchen Bewilligung ist das Arbeitsverhältnis nichtig, der/die ArbeitnehmerIn hat allerdings dennoch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages21. Dies jedoch mit der Einschränkung, dass ihm/ihr beendigungsrechtliche Ansprüche (das heißt bspw. Ansprüche, welche sich aus der Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist ergeben) nur dann zustehen, wenn das Fehlen der Beschäftigungsbewilligung auf einem Verschulden des Arbeitgebers beruht. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verbote ist abgesehen hiervon verwaltungsstrafrechtlich relevant23, kann also mit (durchaus erheblichen) Verwaltungsstrafen geahndet werden, strafrechtliche Konsequenzen drohen erst ab einer größeren Zahl von Verstößen24. Da zur Strafbarkeit von Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften bereits Fahrlässigkeit genügt25, ist die die Schwelle des notwendigen Verschuldens für die Begehung mögliche Verstöße sehr niedrig. Es könnten verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen dann nicht drohen, wenn der Verein als Normadressat alles ihm tatsächlich wie rechtlich mögliche und zumutbare unternommen hat, um den ihn treffenden Verpflichtungen zu entsprechen26. Ob der Sportverein als Arbeitgeber auf die Richtigkeit der Erteilung des Visums zur bloß vorübergehenden selbständigen Erwerbstätigkeit vertrauen darf, kann in Anbetracht dessen, dass die Ertei-

§ 27 Abs 1 FPG; § 21 Abs 1 Z 2 iVm Abs 2 Z 1 FPG; 16 Art 1 Abs 2 iVm Anhang II EU-VO 539/2001; 17 gem EU-VO 539/2001 sind das: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Malaysia, Mauritius[4], Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Serbien, ausgenommen Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden, Seychellen, Singapur, Südkorea, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika; Weiters gilt dies auch für die Sonderverwaltungsregionen der Volksrepublik China, Hongkong und Macau, Taiwan sowie für britische Bürger, die nicht Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs im Sinne des Unionsrechts sind; 14 15

Art 1 Abs 2 iVm Anhang II EU-VO 539/2001; § 24 Abs 1 FPG; vgl BVwG vom 02.07.2015, G306 2105367-1; 20 § 3 Abs 2 AuslBG; 21 § 29 Abs 1 AuslBG; 22 § 29 Abs 2 AuslBG; 23 § 28 Abs 1 AuslBG; 24 § 28c AuslBG; 25 § 5 Abs 1 VStG; 26 Wessely in Raschauer/Wessely VStG² § 5 Rz 11; 18 19

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Welche Rechtsvorschriften müssen beachtet werden, wenn TrainerInnen, SparringpartnerInnen oder LehrerInnen aus Drittstaaten für einen begrenzten Zeitraum nach Österreich geholt werden?

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lung anhand von Visumspflichtigen bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland vorgelegten Dokumenten, aber ohne eingehende Kontrolle erfolgt (siehe dazu noch unten), bezweifelt werden. Es ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass Behörden, Träger der Sozialversicherung, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice im Rahmen ihrer Tätigkeit (also bspw. auch bei GPLA-Prüfungen) im Falle eines begründeten Verdachtes einer Übertretung nach dem AuslBG verpflichtet sind, die zuständigen Geschäftsstellen des AMS und die zuständige Abgabenbehörde zu verständigen27. Sozialversicherungsrechtlich ist der eben dargestellte, sich aus dem AuslBG ergebende Anspruch eines/einer unerlaubt beschäftigten Ausländers/ Ausländerin auf Gegenleistung für die erbrachten Dienste als Entgelt iSd § 4 Abs 2 ASVG zu qualifizieren28, somit kann auch ein gemäß AuslBG nichtiges Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig im Sinne des ASVG sein. Es können somit – sofern bspw. im Zuge einer GPLA-Prüfung das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt werden würde – Nachzahlungen sowie allenfalls auch Strafzahlungen in die Sozialversiche-

rung fällig werden. Die Bestrafung sowohl nach AuslBG als auch ASVG stellt im Übrigen keine unzulässige Doppelbestrafung dar und ist daher rechtlich zulässig29. Nicht unerwähnt bleiben sollte außerdem, dass dann, wenn sich ein Fremder/eine Fremde länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhält oder aufhalten will, unter Umständen ein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) benötigt wird30. Wer hingegen durch das FPG zur Ausübung einer bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit berechtigt ist (also über ein Visum C verfügt), auf den ist das NAG nicht anwendbar31. Verfahrenstechnisch ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung von Visa-Anträgen zur kurzfristigen Arbeitsaufnahme den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland obliegt32. AntragstellerInnen für ein Visum zu Erwerbszwecken haben bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde persönlich vorzusprechen und je nach Art der beabsichtigen Erwerbstätigkeit nach Rücksprache mit der Vertretungsbehörde die entsprechenden Dokumente vorzulegen33. Nach visumfreier Einreise oder Einreise mit einem Reise-Visum C, welches nicht den Zusatz „Erwerb“ beinhaltet, ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit

in Österreich (egal ob selbstständig oder unselbstständig) nicht gestattet, da die Antragsstellung hinsichtlich des notwendigen Visums in Österreich nicht mehr möglich ist. Das heißt, dass das Visum zur bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit unbedingt bereits im Ausland beantragt werden muss! Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass bereits im Vorfeld des Tätigwerdens von TrainerInnen, SparringspartnerInnen usw. aus einem Drittstaat eingehend geprüft werden sollte, ob diese eine selbstständige oder eine unselbstständige Tätigkeit ausüben werden, sodass sowohl in arbeits-, ausländerbeschäftigungs-, aufenthalts-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht alle Abläufe gesetzeskonform abgewickelt werden können.

INFOBOX Grundei Rechtsanwalt Kohlmarkt 11/Top 5, 1010 Wien E-Mail: kanzlei@zandlgrundei.at Web: www.zandlgrundei.at

§ 27 Abs 5 AuslBG; Verständigung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des AVOG; VwGH vom 12.11.1991, 91/08/0125; 29 VwGH vom 25.03.2010, 2008/09/0203; 30 § 1 Abs 1 NAG; 31 § 1 Abs 2 Z 3 NAG; 32 § 7f FPG; 33 § 11 FPG 27 28

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Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 3: Perfekt drucken

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Sportvereine stehen nicht nur sportlich in einem ständigen Wettbewerb. Sie kämpfen auch um Mitglieder, um Sponsoren und um Förderungen. Eine starke Marke verschafft einem Verein dabei wichtige Vorteile. Um erfolgreich zu sein, sollten sich Vereine deshalb auch mit Markenmanagement beschäftigen. Alle Berührungspunkte mit der Marke müssen perfekt gestaltet sein. Auch Druckprodukte wie Visitenkarten, Flyer, Plakate! Gerade bei Drucksorten kann man vieles selber machen – und dabei ordentlich Geld sparen.

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Ihre Zielgruppe hat bereits die Macht übernommen. Sorry! Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, dass eine Marke entsteht indem Sie zunächst ein Angebot definieren und dann dafür Werbung machen. Heute läuft es zwar ähnlich, aber es gibt einen deutlichen Unterschied: Zuerst müssen die Kunden ge-

AUTOR: MAG. JOCHEN ELIAS ELIAS & PARTNER

wonnen werden. Das schaffen Sie nur mit einem überzeugenden Angebot und durch den Einsatz von Sozialen Medien. Erst dann wird die Marke kreiert – und zwar von den Kunden, nicht von Ihnen! Auch wenn es weh tut: Ihre Marke ist nicht das, was Sie sagen dass sie ist, sondern was Ihre Kunden darüber sagen. Die Kunden geben der Marke Bedeutung indem Sie die Dienstleistungen und Produkte kaufen, verwenden und diese (hoffentlich) positiven Erlebnisse mit anderen teilen. Sie teilen Erfahrungen und Meinungen über Soziale Medien, Apps und Bewertungsportale und machen sich so zu Botschaftern Ihrer Sache. Mehr noch: Die größten Fans unterstützen „ihre“ Marke, indem sie andere aktiv zum Mitmachen animieren. Von dieser starken Loyalität können Vereine dann lange, lange Zeit profitieren. Wie Sie sehen, wirkt eine starke Marke viel nachhaltiger, als herkömmliche Werbung. Markenmanagement für Vereine Markenorientierte Organisationen haben bereits erkannt, wie wichtig

die Marke für ihren Erfolg ist. Die gesamte Führungsebene hat sie deshalb zu ihrem Thema gemacht: • Es wurden Werte definiert, für die die Marke steht. Diese Werte werden ganz deutlich kommuniziert – und vorgelebt! Auf diese Weise entsteht eine einzigartige Kultur, mit der sich sowohl Mitglieder als auch MitbeiterInnen identifizieren können. Wenn sich die Organisationskultur verschlechtert, leidet die Marke sofort darunter: Einnahmen, Vertrauen und Mitgliederloyalität gehen zurück. • Den MitarbeiterInnen wird viel Aufmerksamkeit geschenkt. In markenorientierten Organisationen kann jedem Einzelnen/jeder Einzelnen ein gewisses Maß an Autonomie eingeräumt werden, weil es ein gemeinsamen Verständnis davon gibt wie man zusammenarbeitet. Die MitarbeiterInnen können einen besonderen Enthusiasmus für ihre Aufgabe entwickeln, weil klar ist was von ihnen verlangt wird. Sie erhalten regelmäßiges Feedback auf ihre Leistungen. • Man weiß, wie seine Mitglieder ticken. So wird z. B. regelmäßig erhoben, wie zufrieden die Mitglieder mit dem Angebot sind und ob sie es weiterempfehlen würden. Ein anderer wichtiger Indikator ist der sog. share-of-wallet also welchen Anteil der Sportverein an den Ausgaben des Mitglieds hat. (Wieviel Geld und Freizeit investiert das Mitglied in den Verein?) Markenorientierte Organisationen haben übrigens einen mehr als doppelt so hohen share-of-wallet, wie andere Organisationen. „Das ist doch nur was für die Großen.“ Wie ich bereits im zweiten Teil (ÖSport Ausgabe 2/16) dieser Serie ausgeführt habe, können kleine Vereine von einer starken Marke besonders Ö|SPORT

profitieren. Beim Markenaufbau gestaltet man alle Berührungspunkte (engl. touchpoints), die es zwischen der Zielgruppe und der Marke gibt: z. B. Website, Flyer, Schild am Vereinslokal, Fahnen, etc. Große Organisationen müssen wirklich alle potentiellen Touchpoints berücksichtigen. Da sie national oder sogar international auftreten ist das ein hoher Aufwand. Aber wie sieht das bei kleinen Vereinen aus? Wie viele Touchpoints benötigen sie? Der Markenexperte Marty Neumeier meint dazu: „Man muss sicherstellen dass es genügend großartig gestaltete Touchpoints gibt, über die sich vom beiläufigen Interesse an der Marke eine tiefe Bindung entwickeln kann.“ Da kleine Vereine vor allem regional auftreten, gilt bei ihnen „Qualität vor Quantität“. Es genügen wenige Touchpoints; diese müssen allerdings perfekt gestaltet sein, damit sie eine hohe Wirkung entwickeln können. Geld sparen beim Drucken Sparen Sie also nicht bei der professionellen Gestaltung! Nutzen Sie lieber das Sparpotential das sich bei der Produktion bietet! In den letzten Jahren sind viele Online-Druckereien am Markt erschienen. Sie zeichnen sich durch ein hochstandardisiertes Portfolio aus, das sie zu einem sehr günstigen Preis anbieten können. Die Druckaufträge werden über eine Website platziert. Produktauswahl und Zahlungsabwicklung funktionieren dabei wie in jedem anderen Onlineshop. Voraussetzung ist, dass Sie eine druckfertige PDF-Datei an die Druckerei übermitteln können. Dabei müssen einige Dinge beachtet werden, z. B. Farbmodus, Überfüller und PDF-Standards. Auf den nächsten Seiten habe ich einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie ein korrektes PDF-File herstellen können. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! 19


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Stellen Sie ein perfektes PDF-File her – und sparen Sie Geld beim Drucken!

Schnittmarken

CMYK

RGB

Beschnittzugabe

Randabfallender Druck nur mit Beschnittzugabe (Überfüllung) Um ein randloses Druckwerk zu erhalten, druckt man zuerst auf einen größeren Druckbogen und beschneidet diesen dann auf das gewünschte Endformat. Damit es dabei nicht zu unschönen weißen Streifen kommt, druckt man über den Rand hinaus. Diese sog. Beschnittzugabe (oder Überfüllung) beträgt üblicherweise mind. 2 mm auf jeder Seite. Beim Abspeichern des Dokuments kann man sich neben der Beschnittzugabe auch Schnittmarken ausgeben lassen.

Gute Bildbearbeitungsprogramme besitzen eine Funktion zum Ändern des Farbmodus

Bei der Ausgabe der Datei muss die Beschnittzugabe (hier „Anschnitt“) definiert werden.

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Alle Farben müssen im CMYK-Modus vorliegen Damit beim Vierfarbdruck alles klappt, muss der Modus des gesamten Bildmaterials – also Fotos, Logos, Illustrationen – von RGB in CMYK geändert werden. Der RGB-Farbraum (Rot, Grün, Blau) wird auf Bildschirmen verwendet. Für den Druck müssen aber alle Farben in den CMYK-Farbraum (Cyan, Magenta, Yellow, Key/Schwarz) gebracht werden, damit die Farben in der Druckvorstufe richtig separiert werden können.

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INFOBOX Mag. Jochen Elias ist Grafik Designer, Markenberater und Lektor für Medientechnologie an der FH St. Pölten. E-Mail: jochen.elias@eliaspartner.at Web: www.eliaspartner.at

> 500 Stk. Offsetdruck

< 500 Stk. PDF/X-1 oder PDF/X-3

Laserdruck (Digitaldruck)

Daten immer im PDF/X-Standard an die Druckerei übergeben! Eine PDF/X-Datei ist ein Datenfile, das nach den standardisierten Kriterien (ISO) für die sichere grafische Produktion erstellt wurde. Es gibt zwei Arten von PDF/X-Dateien, die besonders häufig verwendet werden: PDF/X-1 und PDF/X-3. In einem guten Layout-Programm können Sie beim Abspeichern bzw. Exportieren der Datei den passenden PDF/X-Standard auswählen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Druckerei, welcher PDF/X-Standard von ihr bevorzugt wird! Oft finden Sie diese Information bereits auf der Website der Druckerei.

Offset- oder Digitaldruck? Die Menge macht‘s! Der Offsetdruck ist die am weitesten verbreitete Drucktechnik; sie wird gerne für Bücher, Zeitungen, Werbung und Verpackungen verwendet. Beim diesem Verfahren erhält man randscharfe Ausdrucke. Farbe und Druckmedium (i.d.R. Papier, Karton, Pappe) verbinden sich. Die Farbe bleibt auch dann noch haften, wenn man das Druckwerk ein weiteres mal im Laserdrucker bedruckt. Briefpapier und Visitenkarten sollten deshalb immer im Offsetdruck produziert werden. Für kleine Auflagen bis 500 Stück wird üblicherweise der Laserdruck – ein sog. Digitaldruckverfahren – verwendet. Da die Druckmaschine nicht extra konfiguriert werden muss, kann man mit dieser Drucktechnik kleinste Auflagen ab einem Stück sehr günstig herstellen. Moderne Laserdruckstationen liefern schon eine sehr gut Druckqualität, allerdings – technikbedingt – noch keine randscharfen Ausdrucke. In der Regel gilt: Druckwerke mit einem hohen Qualitätsanspruch, einer langen Lebensdauer und/oder einer hohen Auflage sollten im Offsetdruck hergestellt werden. Alle anderen Druckwerke können im Laserdruck produziert werden.

Mit einem PDF-Tool können Sie im sog. Preflight prüfen, ob das PDF-File für den Druck geeignet ist, oder ob es Fehler enthält. Ein grünes Häckchen bedeutet hier, dass alles in Ordnung ist.

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E X T R A B E IL A G E

M I T F R E U NDL I C H E R U NT E R ST Ü TZU NG DE R Ö ST E RRE ICH IS CH E N LOT T E RIE N BSO Cristall Gala 2016

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Strahlende Awards für strahlende Vorbilder – die 18. BSO Cristall Gala 2016

und Ehrung all jener Menschen dienen, die sich jeden Tag meist ehrenamtlich und unentgeltlich für den Sport einsetzen. Sie leisten wichtige und unbezahlbare Arbeit, die Sport erst möglich machen. Ich danke daher allen für ihr wertvolles Engagement, das vor allem an der Basis in den Vereinen Tag für Tag gelebt wird!“ Rund 300 Gäste aus Sport, Wirtschaft, Medien, Politik und Gesellschaft, durch den Abend geführt von Moderator Michael Berger, lassen sich diese traditionelle Veranstaltung im österreichischen Sport nicht entgehen. Zusätzliches Highlight der 18. BSO Cristall Gala ist der Auftritt von Sängerin Monika Ballwein.

Alle SiegerInnen, LaudatorInnen und ehrende Personen der BSO Cristall Gala 2016.

© BSO/RGE-Media (3)

Bereits seit 18 Jahren ehrt die Österreichische BundesSportorganisation, dieses Jahr am 4. November 2016, im Rahmen der BSO Cristall Gala im Studio 44 – Haus der Lotterien jene Menschen, die ihre Zeit, ihr Engagement und ihre Kompetenz überwiegend ehrenamtlich in den Dienst des Sports stellen. Mit Cristallen aus dem Hause Swarovski ausgezeichnet werden dabei jährlich die Top-Funktionärin und der Top-Funktionär, der Top-Sportverein, der/ die Top-TrainerIn, das Frauen-Power Projekt sowie der/die Top-SportbotschafterIn. Die geehrten Persönlichkeiten bzw. Institutionen dienen hinter den Kulissen als Motor des Sportes – und auch sie sollen einmal am Siegerpodest stehen dürfen! Für den neuen BSO-Präsidenten Rudolf Hundstorfer ist seine erste BSO Cristall Gala eine Veranstaltung von besonderer Bedeutung: „Die BSO Cristall Gala soll als Bühne

II

BSO Cristall Gala 2016


Die SiegerInnen im Detail

TOP-SPORTBOTSCHAFTER POSTHUM 2016: HERMANN KRÖLL Hermann Kröll war eine Persönlichkeit, die sich die Auszeichnung zum Sportbotschafter mehr als verdient hat. Der ehemalige Nationalratsabgeordnete und Bürgermeister von Schladming stand seit der Gründung 1993 den Special Olympics Österreich vor, einem Verband, der Menschen mit mentaler Beeinträchtigung mehr Lebensqualität durch Sport bieten will. Mit Krölls Tod im September 2016 verloren Österreich und die österreichische Sportfamilie im Besonderen eine Persönlichkeit, deren Einsatz im Sport – vor allem für Menschen mit mentaler Beeinträchtigung – nicht hoch genug geschätzt werden kann. Special Olympics und seine Bewegung stellen für den gesamten österreichischen Sport und seine Vielfalt und Toleranz eine bemerkenswerte Leistung und große Bedeutung dar, da die Athletinnen und Athleten, die mit enormem Ehrgeiz und Siegeswillen trotz ihres Handicaps Unglaubliches leisten, als Vorbilder für unsere Gesellschaft dienen. Dass die Special Olympics Weltwinterspiele 2017 in Graz und Schladming stattfinden werden, ist zu einem großen Teil ebenfalls auf das Engagement Krölls zurückzuführen. Auch im Skisport konnte er die Region Schladming bereits seit der alpinen Ski-WM 1982 etablieren. Der jährlich stattfindende Nachtslalom in Schladming ging ebenso auf seine Initiative zurück. BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Hermann Kröll, dessen Ableben mich sehr betroffen machte, war als bedeutender Funktionär des österreichischen Sports über viele Jahre ehrenamtlich tätig und hat den Sport stets mit Einsatz und großem Engagement unterstützt. Das verdient großen Respekt und dafür danke ich ihm auch von ganzem Herzen.“

TOP-TRAINER 2016: GREGOR HÖGLER DI Gregor Högler, selbst Österreichischer Rekordhalter im Speerwurf, arbeitet seit 2013 als Vollzeittrainer beim Österreichischen Leichtathletik-Verband. Das Jahr 2016 war das bisher erfolgreichste in seiner Trainerkarriere: Seine AthletInnen konnten eine Freiluft-EM-Medaille (Bronze durch Ivona Dadic im Siebenkampf), einen 6. Platz bei den Olympischen Spielen (Lukas Weißhaidinger im Diskuswurf) sowie eine Medaille bei den Paralympics (Bronze durch Natalija Eder im Speerwurf) gewinnen. Högler ist auch über die Leichtathletik-Grenzen hinaus ein anerkannter Fachmann im Trainings- und BiomechanikBereich, ist international sehr gut vernetzt und setzt sich als Trainer stetig dafür ein, dass die Strukturen und das Umfeld für Spitzenleistungen verbessert werden. Er war maßgeblich daran beteiligt, dass sich der Österreichische Speerwurf-Rekord der Damen von einem Wert von unter 50 m auf über 60 m Meter verbessert hat. Zudem hat er im Diskuswurf aus Gerhard Mayer und Lukas Weißhaidinger zwei Weltklasse-Werfer geformt. Högler ist er für seinen „1000-prozentigen“ Einsatz, seine Disziplin und Präzision bekannt – und dafür, dass er Verantwortung übernimmt. In anderen Worten ein echter Top-Trainer. BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Gratulation zu dieser verdienten Auszeichnung. 2016 war für Gregor Högler und seine Athletinnen und Athleten ein erfolgreiches Jahr mit Top-Leistungen auf internationalem Niveau, auf die Österreich stolz sein kann. Er konnte eindrucksvoll beweisen, dass er Talente unter seiner Obhut weiterentwickeln und aus ihnen wahre Top-Sportlerinnen und -sportler formen kann. Für mich auf jeden Fall ein Top-Trainer.“

Foto links oben: Von BSO-Präsident BM a.D. Rudolf Hundstorfer (Mitte) ausgezeichnet: der verstorbene Special Olympics-Präsident Hermann Kröll posthum – seine Familie nimmt den Preis entgegen. Flankiert von Special Olympics-Präsident und dem Schladminger Bürgermeister Jürgen Winter und einer Special Olympics-Athletin. Foto rechts oben: ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner (links) und Laudator und Olympiasurfsieger Christoph Sieber (rechts) gratulieren dem Leichtathletik-Trainer DI Gregor Högler zu seiner Auszeichnung.

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Die SiegerInnen im Detail

Die Top3-Funktionärinnen. Die Laudatio hielt Österreichs ältester Parasportler Egon Kramminger (links); der Preis wurde von Mag. Michael Nendwich (2.v.r.), Obmann für den Sportartikelhandel in der Wirtschaftskammer, übergeben.

Die Top3-Funktionäre: Es gratulierten Laudator und Ruder-Präsident Mag. Horst Nussbaumer (links) und Mag. Michael Nendwich (rechts), Obmann für den Sportartikelhandel in der Wirtschaftskammer.

TOP-FUNKTIONÄRIN 2016: SONJA ANDERL Mit der Teilnahme an kleinen Meisterschaften in Wien und Niederösterreich startete Mag. Sonja Anderls sportliche Karriere, die schließlich in einem 3.Platz der Weltmeisterschaft des anerkannten Weltverbandes (WKF) gipfelte. Schon während ihrer aktiven Zeit als Wettkämpferin absolvierte Sonja alle Trainerausbildungen (Übungsleiterkurs, staatl. geprüfte Lehrwartekurs, staatl. geprüfte Trainerausbildung) und begann junge Sportler zu trainieren. Nach einigen Jahren Trainererfahrung gründete sie das Wiener Leistungszentrum für Karate und trainiert seither die besten Wiener Sportler. Zusätzlich stand sie dem Verband der Wiener Karate-Do Vereine als Schriftführerin-Stellvertreterin zur Verfügung. Als sie ihre sportliche Karriere nach über zehn Jahren Nationalteam beendete, gründete sie einen eigenen Karateverein, wurde Schriftführerin des Verbandes und ist seither auch das jüngste Mitglied im Komitee der Wiener Dan-Prüfungskommission für Karate. Anderl ist nicht nur in Wien tätig, sondern hat auch ihren fixen Sitz in der Spitzensport-Kommission des Österreichischen Karatebundes (ÖKB). Sie ist mit Herz und Seele dem Sport verschrieben und setzt sich sowohl als Trainerin, als auch als Funktionärin mit viel Engagement für ihre Sportler und ihren Sport ein.

TOP-FUNKTIONÄR 2016: HELMAR HASENÖHRL Als Jugendlicher und junger Mann startete Helmar Hasenöhrl bei vielen nationalen und internationalen Regatten mit Erfolg für die schwarz/weißen Farben seines Vereines. Früh begann er sich auch als Funktionär zu betätigen und wechselte in den 60er Jahren zum 1. WRC Lia, wo er als Trainer außergewöhnliche Erfolge feierte. Darunter die Silbermedaille des Junioren Achters in den 1970ern bei der ersten inoffiziellen Junioren Weltmeisterschaft. Seine Fähigkeiten als Organisator brachten ihn auch auf die Funktionärsbühne und auch höchste Ebene des Österr. Ruderverbandes, dem er seit 1971 als Sportwart, später als erfolgreicher Präsident angehörte. Hasenöhrl ist ein langdienender Präsident und nun Ehrenpräsident im österreichischen Ruderverband unter dessen Führung maßgebliche Eckpfeiler für den jetzigen Erfolg gesetzt wurden. Er kann er auf eine erfolgreiche Karriere blicken, die ihn auch bis in die Spitze des österr. Sports – der BSO – brachte. Privat aus Wien weggezogen, konnte er vom Rudern nicht loslassen und gründete in seiner Heimat den Ruderverein Wels, der ein fester Faktor sowohl in OÖ als auch in der österreichischen Ruderei wurde. Auch persönlich gab er ruderisch keine Ruhe und ruderte jedes Jahr auf allen österr. Gewässern und im Ausland zwischen 7000 und 8000 km, in seinem Leben umrundete er somit mehrmals den Äquator.

PLATZ 2: ILSE WIMMER PLATZ 3: EVA GROHMANN

PLATZ 2: JÜRGEN VANCL PLATZ 3: HANS GEORG GRATZER

IV

BSO Cristall Gala 2016


Die Top3-Sportvereine. Die Laudatio verlas Snowboarderin Maria Ramberger (links); der Preis wurde überreicht von Mag. Norbert Preiser, Business Support Manager Swarovski.

Die VertreterInnen der Top3-Frauen-Power Projekte mit Laudatorin Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Vorstandsdirektorin der Österr. Lotterien (links), und BSO-Vizepräsident sowie ASVÖ-Präsident Kons. Siegfried Robatscher (rechts).

TOP-SPORTVEREIN 2016: 1. SK OTTAKRING Der 1. SK Ottakring wurde bereits 1923 gegründet, im Jahr 2014/15 gelang der Aufstieg in die 1. Bundesliga, wo sich Ottakring in den nächsten Jahren im Spitzensport etablieren möchte. Die vier Standbeine: Jugendschach, Spitzensport, Breitensport und Frauenschach. Als neuen Schwerpunkt gibt es seit 2016 Frauenschach, wo man innerhalb kürzester Zeit den größten Anteil an Frauen und Mädchen im österreichischen Schach vorweisen konnte. 2016 holte Ottakring 7 von 12 möglichen Jugendlandesmeistertitel. Der größte Erfolg gelang Valentin Dragnev: 2014 wird er Jugendeuropameister im Schnellschach. Besonderen Anteil daran hat das Trainerteam, geführt vom Obmann Harald Schneider-Zinner, der auch die Trainerausbildung in Österreich leitet. Darüber hinaus floriert das Kinder- und Jugendtraining unter der Leitung von Philipp Scheffknecht. Dabei kooperiert er mit verschiedensten Schulen, dem Verein Schachpädagogik in die Schulen und dem Verein Schach im Hort. Integration wird im SK Ottakring gelebt: SpielerInnen aus Syrien, Russland, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Deutschland, Serbien, Georgien oder der Slowakei begreifen Schach als völkerverbindende Sprache.

TOP-FRAUEN-POWER PROJEKT 2016: BESTES FRAUENKEGELTEAM ÖSTERREICHS Die erfolgreichste Damenmannschaft im Sportkegeln in Österreich mit sechs Powerfrauen des Bundesbahner Sportvereines beweist seit Jahrzehnten ihre Topstellung in dieser Sportart. Power auch deshalb, weil sie im Verein bei einem Mitgliederstand von 60 Personen einen Anteil von 30 % haben. Dieser Anteil umspannt alle Altersklassen und hat daher auch ein hohes Potential für die Zukunft. 26 Österr. Staatsmeistertitel sowie zahlreiche Nominierungen ins Nationalteam sprechen für sich. Powerfrau Doris Artner war auch als erfolgreiche Nationalteamtrainerin im Einsatz, was ihr den 3. WM-Platz mit der Damen-Mannschaft einbrachte. Mit Sabrina Kaufmann (U 23) gibt es auch eine Powerfrau als regierende Weltmeisterin. Nach dem souveränen Gewinn des heurigen Mannschaftsstaatsmeistertitels in der Superliga, kam jetzt der größte Erfolg bisher auf internationaler Vereinsebene – der Gewinn der Champions League 2016 – gegen stärkste internationale Konkurrenz dazu! Der Rekordstaatsmeisterverein BBSV Wien bestätigt mit diesem Gewinn eindrucksvoll den eingeschlagenen Weg mit durchwegs jungen Spielerinnen.

PLATZ 2: BBSV WIEN PLATZ 3: 1. WIENER RUDERCLUB LIA

PLATZ 2: ANDREA SANDHÄUGL PLATZ 3: WIR BRINGEN BEWEGUNG IN DEIN LEBEN!

BSO Cristall Gala 2016

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© BSO/RGE-Media (10)

Impressionen

Das BSO-Team: Geschäftsführerin Mag. Barbara Spindler-Oswald flankiert vom neu gewählten Präsidenten BM a.D. Rudolf Hundstorfer und seinem Vorgänger Herbert Kocher (links).

Parasport-Power: Rennrollstuhlfahrer Thomas Geierspichler und Schwimmer Andreas Onea (links).

ASKÖ-Präsident und SPÖ-Sportprecher Abg.z.NR Hermann Krist und Tischtennis-Präsident Kons. Hans Friedinger (rechts).

SPORTUNION-Präsident GD Hartwig Löger und ÖOC-Generalsekretär Dr. Peter Mennel (rechts).

Das Bundesheer als Unterstützer des Sports: Generalstabschef General Mag. Othmar Commenda mit seiner Gattin und Sporthilfe-Geschäftsführer Mag. Harald Bauer (rechts).

Hochrangiger politischer Besuch: BSO-Präsident BM a.D. Rudolf Hundstorfer gemeinsam mit Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka (rechts) und ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner (links).

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BSO Cristall Gala 2016


ÖPC-Präsidentin BM a.D. Maria Rauch-Kallat im Gespräch mit Laudator und Olympiasurfsieger Christoph Sieber.

Hausherr und -herrin des Studio 44, der Veranstaltungslokalität: ÖOC-Präsident, Vorstandsvorsitzender der Österr. Lotterien und Generaldirektor der Casinos Austria Dr. Karl Stoss und Vorstandsdirektorin der Österr. Lotterien Mag. Bettina Glatz-Kremsner.

Sängerin Monika Ballwein verlieh dem Abend zusätzlichen Glanz.

Bereits seit 18 Jahren ist der BSO Cristall eine begehrte Trophäe in der Sportwelt.

BSO Cristall Gala 2016

© Swarovski

BSO-Präsident BM a.D. Rudolf Hundstorfer empfängt den steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (links).

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WI R BEDA N K E N U NS B E I U N S E R E N PART NE RN FÜ R DIE FRE U NDLICH E U NT E RST Ü TZ UNG.

D I E B S O C R I STA L L GA L A WU RDE ALS Ö K Ö -E VE NT DU RCH G E FÜ H RT.

VIII

BSO Cristall Gala 2016


FO RT B I LDUNG

BSO-Fortbildungskalender 2017 Für den Sportverein-Management Zertifikatskurs stehen die Pflichtmodule bereits für 2017 fest. Wahlmodule sowie TrainerInnenfortbildungen und Informationsveranstaltungen werden 2017 ebenfalls wie gewohnt angeboten. Informationen dazu folgen auf unserer Website. Fr., 27.01.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Budgetierung & Finanzierung

Salzburg

Do., 9.02.2017

16:00 - 20:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Dornbirn

Fr., 10.02.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

Innsbruck

Fr., 17.02.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

St. Pölten

Fr., 3.03.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Präsentationstechniken

Feldkichen/Graz

Do., 9.03.2017

16:00 - 20:00 Uhr

Vereins- & Haftungsrecht

Dornbirn

Fr., 10.03.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Gesellschaftspolitsche & soziale Aspekte im Sport

Salzburg

Fr., 17.03.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Kommunikation & Rhetorik

Wien

Fr., 24.03.2017

13.00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Wien

Do., 6.04.2017

16:00 - 20:00 Uhr

Kommunikation & Rhetorik

Klagenfurt

Fr., 7.04.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Feldkichen/Graz

Fr., 28.04.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

St. Pölten

Do., 4.05.2017

16:00 - 20:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Linz

Fr., 5.05.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Präsentationstechniken

St. Pölten

Fr., 19.05.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Salzburg

Mi., 24.05.2017 16:00 - 20:00 Uhr

Gesellschaftspolitsche & soziale Aspekte im Sport

Klagenfurt

Fr., 2.06.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportsposoring

Feldkichen/Graz

Fr., 9.06.2017

14:00 - 18:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Linz

Mi., 14.06.2017 16:00 - 20:00 Uhr

Budgetierung & Finanzierung

Klagenfurt

Fr., 14.07.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Vereins- & Haftungsrecht

Linz

Fr., 21.07.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Eisenstadt

Fr., 1.09.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Pressearbeit

Klagenfurt

Fr., 15.09.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Feldkirchen/Graz

Fr., 29.09.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Präsentationstechniken

Innsbruck

Fr., 6.10.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportsponsoring

St. Pölten

Do., 12.10.2017 16:00 - 20:00 Uhr

Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich

Innsbruck

Fr., 13.10.2017

Kommunikation & Rhetorik

Salzburg

Do., 19.10.2017 16:00 - 20:00 Uhr

Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse

Dornbirn

Fr., 20.10.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Sportverein & Steuerpflicht

Innsbruck

Fr., 17.11.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing

Eisenstadt

Do., 23.11.2017 16:00 - 20:00 Uhr

Budgetierung & Finanzierung

Wien

Fr., 24.11.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Gesellschaftspolitsche & soziale Aspekte im Sport

Wien

Fr., 1.12.2017

13:00 - 17:00 Uhr

Vereins- & Haftungsrecht

Eisenstadt

13:00 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Änderungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender Ö|SPORT

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AKT UE L L E S

BSO-Wahlen 2016 Im Rahmen der 47. Österreichischen Sportversammlung wurde BM a.D. Rudolf Hundstorfer einstimmig zum neuen Präsidenten der Österreichischen BundesSportorganisation gewählt. Er folgt damit Herbert Kocher nach. Neu konstituiert wurde auch das BSOPräsidium, das Leitungsorgan der BSO, dessen Aufgaben unter anderem die Führung der Verbandsgeschäfte und die Vorgabe sportpolitischer Ziele ist. Die VertreterInnen für die kommende Funktionsperiode 2016-2019 wurden gewählt.

Präsidium Präsident: 1. Vizepräsident: 2. Vizepräsident: 3. Vizepräsident: 4. Vizepräsident:

© BSO

Das neue BSO-Präsidium (nicht im Bild: Michael Eschlböck, Univ. Prof. Dr. Paul Haber und Landessportdirektor Mag. Reinhard Eberl).

BM a.D. Rudolf Hundstorfer (ASKÖ) Dr. Leo Windtner (Fußball) Kons. Siegfried Robatscher (ASVÖ) Michael Eschlböck (American Football) GD Hartwig Löger (SPORTUNION)

Weitere Mitglieder des Präsidiums: Sportfachrat: Mag. Dr. Michael Bielowski (Rodeln) Robert Fiegl (Golf) Helmar Hasenöhrl (Rudern) Prof. Friedrich Manseder (Turnen) Mag. Rudolf Sporrer (Tischtennis) Sportrat:

Univ. Prof. Dr. Paul Haber (ASVÖ) Mag. Petra Huber (ASKÖ) Abg.z.NR Hermann Krist (ASKÖ) Abg.z.NR Mag. Michaela Steinacker (SPORTUNION)

Vertreter des Österr. Olympischen Comité: Dr. Karl Stoss Vertreterin des Österr. Behindertensportverbandes: Abg.z.NR KR Brigitte Jank Mit beratender Stimme: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA (BSO) Landessportdirektor Mag. Reinhard Eberl (Ländervertreter)

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Ö|SPORT


AKT UELLES

Täglichen Bewegungseinheit ab Schuljahr 2017/18 österreichweit geplant

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Die im Zuge der Initiative für die tägliche Bewegungseinheit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation formulierte Forderung nach mehr Sport und Bewegung für Kinder und Jugendliche war ein zentrales Thema bei der diesjährigen LandessportreferentInnenkonferenz am 6. Oktober in Faak am See. Die LändervertreterInnen haben die Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit in Österreichs Schulen ab 2017/2018 als klares Ziel definiert. Grundlage dafür ist das von BM Hans Peter Doskozil initiierte Pilotprojekt im Land Burgenland. BSO-Präsident Rudolf Hundstorfer: „Ich befürworte die bei der Landessportreferentenkonferenz beschlossene

FÜR DIE E R H O LU N G ZWISCHENDURCH

Ausrollung auf ganz Österreich und sehe das Konzept als Weiterentwicklung von „Kinder gesund bewegen“, das in den letzten sieben Jahren den Grundstein gelegt hat, dass es für Sportvereine und -verbände nun möglich ist als Partner der Schule aufzutreten. Diese haben eindrucksvoll bewiesen, das Potenzial zu besitzen, tägliche Bewegungseinheiten in Schulen durchzuführen.“ In Ganztagesschulen ist die tägliche Bewegungseinheit bereits in ganz Österreich seit der Novelle des Schulorganisationsgesetz 2015 Pflicht.

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AKT UE L L E S

Jugendarbeit im Sportverein – Do it your way! und einige Tipps für Sportvereine gegeben. Die Broschüre steht auf der Website der BSO als Download zur Verfügung (www.bso.or.at/jugend-recht); die Druckversion kann bei der Geschäftsstelle der BSO bestellt werden. BSO Jugendausschuss Am 18. November 2016 fand in der Sitzung des Österreichischen Sportjugendrates die Wahl für den BSO Jugendausschuss für die Funktionsperiode 2017-2019 statt: Sabrina Engl (ASKÖ), Stefan Gogg (ÖFB), Gerda Katschinka (ASVÖ), Daniel Sebastian Uschounig (OEBSV) sowie Sebastian Zenker (AFBÖ) waren bereits in der abgelaufenen Periode im Jugendausschuss vertreten und wurden wiedergewählt. Der Jugendausschuss wird durch Nico Langmann (ÖBSV), Christoph Nezhyba (SPORTUNION), Richard Scharf (ÖTTV) und Hanna Tomann (ÖTV) ergänzt. In der Funktionsperiode 2014-2016 waren neben den oben genannten folgende Personen im BSO Jugendausschuss vertreten (inkl. nominierender Verband): Matias Costa (ÖBSV), Nina Dittrich (OSV), Sheelane Hochhold (ÖBSV), Vincent Klimo (SPORTUNION), Corina Korner (ASKÖ), Martin Krakhofer (SPORTUNION), Martina Lichtblau (ÖTV), Mario Margreiter (ÖFB), Paul Peinhaupt (ASKÖ), Philip Sager (ÖAEC), Lisa Stiglbrunner (SOÖ), Yannick Weihs (ÖTV).

© BSO

Am 18./19. November 2016 fand das diesjährige und insgesamt 10. Jugendsportforum in Wien statt. Jugend- und Nachwuchssportverantwortliche waren eingeladen, sich auf eine spannende Auseinandersetzung zum Thema Zukunftstrends und Projektmanagement einzulassen. Junge Menschen finden oftmals kreative und innovative Wege, mit aktuellen Herausforderungen umzugehen, querzudenken und auch neue Wege einzuschlagen. In diesem Jugendsportforum setzten wir uns mit der Frage auseinander, wie junge Menschen diese Herausforderungen meistern und wie Aktivitäten, Aktionen und Projekte geplant und umgesetzt werden. Projekte und die Einbindung Jugendlicher in die Vereins-/Projektarbeit wurden ebenso thematisiert wie aktuelle Trends und Zukunftsperspektiven. Dass Jugendarbeit einen wertvollen Beitrag im Sportverein leistet, wurde bereits 2014 beim Jugendsportforum in Niederöblarn hervorgehoben; die vielfältigen Beziehungen in Sportvereinen und -verbänden sowie die rechtlichen Aspekte wurden beim Jugendsportforum 2015 in Salzburg thematisiert. Daraus entstand die Anfang 2016 von der BSO veröffentlichte Broschüre „Jugendliche im Sportverein – Rechtliche Rahmenbedingungen“. Diese Broschüre gibt einen Überblick über Haftungsfragen, Aufsichtspflicht, Jugendschutz und Arbeitsrecht. Spezielle Fragestellungen aus dem Sport werden dabei behandelt

MMag. Dr. Christian Lettner leitete den Workshop „Von der Idee zum Projekt“ im Rahmen des BSO-Jugendsportforums.

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Ö|SPORT


AKT UELLES

BSO-Jahresbericht 2016 Der Tätigkeitsbericht der BSO bietet einen kompakten Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte der Österreichischen Bundes-Sportorganisation des vergangenen Jahres 2016. Ein Jahr, in dem die BSO wieder viel für den Sport geleistet hat, das unterstreichen allein über 8.000 persönliche Beratungsleistungen der MitarbeiterInnen der BSOGeschäftsstelle. Von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, Serviceleistungen für die Verbände, bewährten gesellschaftspolitischen Partnerschaften und Veranstaltungen wie die Cristall Gala bis hin zur intensiven Einbindung und zu maßgeblichem Mitwirken auf politischer Ebene, kann die BSO auf ein vielseitiges Jahr zurückblicken. Abgerundet wird das Publikat mit allen wichtigen Basisinformationen zur BSO und zum organisierten Sport in Österreich. Erhältlich ist der Jahresbericht kostenlos in der BSO-Geschäftsstelle oder online abrufbar auf:

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VERSI C HERUN G SS E RV I C E

„Die Helden“ im Interview: 3 Fragen zur Österreichischen Sportversicherung

Was zeichnet Ihrer Meinung nach die Österreichische Sportversicherung aus? Laut Mitgliederstatistik der österreichischen Sportverbände gibt es österreichweit aktuell ca. 14.000 Sportvereine, welche knapp 3 Millionen Mitglieder zählen. All diese FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Gesundheit und dem Wohlbefinden vieler Menschen sowie zur Repräsentation unseres Landes. Gäbe es all diese Menschen nicht, die Großteils ehrenamtlich tätig sind, würde ein wichtiger Teil der österreichischen Kultur und Tradition verloren gehen und es hätte auch spürbare Auswirkungen auf das staatliche Gesundheitssystem. Zum Schutz der vielen FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen umfasst das Sicherheitsnetz der Österreichischen Sportversicherung deshalb die rechtliche Komponente (Haftpflicht- & Rechtschutzversicherung) sowie die gesundheitliche Komponente (Kollektiv-Sport-Unfallversicherung) der Verbands- und Vereinstätigkeit. Das ist unserer Meinung nach auch das wichtigste Merkmal der Österreichischen Sportversicherung. Gibt es auch Schadenfälle, die gelegentlich zum Schmunzeln anregen? Es gibt aus den vergangenen Jahren einige interessante Vorkommnisse, wenngleich für die Betroffenen ein entstandener Schaden immer mit Ärgernis verbunden ist. Vor allem Veranstaltungszelte oder Pavillions werden öfters davongeweht und landen an denkbar ungünstigen Orten. Die dazugehörige Schadenmeldung liest sich dann ein wenig wie eine Krimikomödie und lässt natürlich auch Bilder vor dem geistigen Auge entstehen, die zum Schmunzeln anregen. Die größte Freude haben wir jedoch dann, wenn der entstandene Schaden zu Gunsten des jeweiligen Vereins abwickelt wird. Das ist im Übrigen auch eine der Kernaufgaben der Vereins-Haftpflichtversicherung.

ist uns als Familie sehr wichtig und im Büroalltag genauso. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach nochmals eine ganz andere Basis der Zusammenarbeit. Wolfgang Held (Seniorchef): Wenn das Familien-Silvesterschifahren quasi zum Betriebsausflug wird, befreit nicht nur das Frontoffice die Geschäftsführung aus dem Geäst, sondern zugleich rettet die Schwiegertochter ihren Schwiegervater aus dem Nadelwald. Das verbindet (lacht). Ich denke, wer mit dem Körper in Bewegung bleibt, bleibt es auch mit dem Kopf. Ullrich Held (Geschäftsführer): Unsere Tante hatte dieses Jahr ihren 80iger, ist topfit und noch immer Obfrau und Vorturnerin von unserem örtlichen Turnverein. Die Helden und Sport, das gehört einfach zusammen.

INFOBOX Welchen Stellenwert hat Sport für Sie als Familie? Matthias Held (Geschäftsführer): Wenn ich mich an meine Kindheit zurückerinnere, gab es bei uns fast nichts, das nicht in Verbindung zum Sport stand. Vom Paragleiten und Fechten über Windsurfen bis hin zum Schifahren und Wandern, ich denke die Liebe zum Sport zeichnet unsere Familie seit jeher aus und hat für jeden von uns auch einen identitätsstiftenden Aspekt. Sport verbindet und gemeinsame Aktivitäten schaffen gegenseitiges Vertrauen. Das 28

Versicherungsberatung Held & Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel.: +43/2236/53 086-0 Fax: +43/2236/53 086-4 E-Mail: sportversicherungen@diehelden.at Web: www.diehelden.at

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© Charly Steiner

Held & Held Versicherungsmakler ist ein Familienunternehmen, das sich bereits vor zwanzig Jahren zum Ziel gesetzt hat, ein Sicherheitsnetz für den österreichischen Sport zu schaffen. Für das Magazin Ö-Sport online stehen „die Helden“ Rede und Antwort zum Thema Sportversicherung und wiederkehrende Schadenfälle mit Krimipotenzial.


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Und wieder tanzt der Kongress! Der „Fit für Österreich“-Kongress feierte am vierten Oktober-Wochenende zehnjähriges Jubiläum. „Never change a winning team“ lautete auch im zehnten Jahr die Devise und so bildete natürlich wieder die Salzburger Gemeinde Saalfelden den Rahmen für diese bereits traditionelle Fortbildungsveranstaltung. Die drei Breitensportverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION organisieren diese Fortbildungsveranstaltung mit rund 500 TeilnehmerInnen mit ihrer gemeinsamen GmbH, der Fit Sport Austria. Zielgruppe sind ÜbungsleiterInnen aus Sportvereinen, PädagogInnen und andere sportbegeisterte Menschen. 86 Workshops Die Highlights der 86 Workshops waren unter anderem das Bauch- & Rückentraining Antara® mit der Schweizerin Karin Albrecht oder Drums Alive® mit der sagenhaften Carrie Ekins. Aber auch die Arbeitskreise Rumpfstabilisation, Beckenbodentraining für sie und ihn, Balletoning, Feldenkrais, Faszien-Pilates, FaszienYoga oder auch Hip-Hop, Hula Hoop, Longboarden oder Line-Dance erfreuten sich großen Zuspruchs.

Mentalist Manuel Horeth: Top-Keynote-Speaker Das Impulsreferat von Manuel Horeth am Eröffnungsabend reihte sich nahtlos in die Reihe der eindrucksvollen Präsentationen der Keynote-Speaker der Kongresse ein. Neben Medizinern wie Dr. Paul Haber, Dr. Roman Szeliga oder Dr. Jochen Schuler, waren es vor allem Hirnforscher Dr. Martin Korte oder auch Sportwissenschaftler wie DDr. Jürgen Weineck oder Dr. Werner Schwarz und auch Freizeitforscher Mag. Peter Zellmann, die das Publikum in ihren Bann ziehen konnten. All diese Vorträge bilden das breite Spektrum der überaus positiven körperlichen, mentalen und auch gesellschaftlichen Auswirkungen von regelmäßiger körperlicher Aktivität ab. Nachhaltiger Sport im lokalen Sportverein In einem Kurzreferat präsentierte Felix Heckl vom Umweltbundesamt ein, gemeinsam mit den Sportverbänden erarbeitetes, Programm zur Selbstprüfung der Nachhaltigkeit der Tä-

tigkeiten eines Vereins. Mit einigen praxisorientierten Beispielen und unter Hinweis auf die im Rahmen des Projektes „Nachhaltiger Sport“ partizipativ entwickelten praxisnahen Nachhaltigkeitsindikatoren wurde die Möglichkeit aufgezeigt, selbst zu bewerten, wie zukunftsorientiert und nachhaltig ein Verein agiert. Sportvereine berühren alle Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Art und Weise, wie Vereinsaktivitäten organisiert und durchgeführt werden, macht den entscheidenden Unterschied und ist von großer Relevanz (An-und Abreise zu Trainings- und Wettkampfterminen, Umgang mit Abfällen, Herkunft und Herstellung der Sportausrüstung,…). 175 Stunden und mehr… Bewegung und Sport Am Samstagmorgen startete der Kongress dann so richtig durch. Ab 8.30 Uhr wurden an 5 verschiedenen Orten morgendliche Bewegungsimpulse angeboten, um die TeilnehmerInnen in Schwung zu bringen. Danach starteten die Workshops. Der Kongress ist mit 86 Workshops á 2 Stunden praxisorientierter Fachvorträge in Form und Umfang einzigartig in Österreich. Das Besondere am Samstagabend: das komplette Abendprogramm wur© Fit Sport Austria/Leo Hagen (3)

Ehrungen ASKÖ-Präsident Hermann Krist hat in Vertretung des Vorsitzenden der Fit Sport Austria, SPORTUNION-Präsident Hartwig Löger, die Eröffnung vorgenommen und die zu Ehrenden gewürdigt. Dr. Sophia Bolzano und Mag. Barbara Lang waren sozusagen die Geburtshelferinnen dieser Veranstaltung, deren erster Vorläufer noch unter SPORTUNION Fahne 2005 am

Universitätssportgelände in Salzburg Rif über die Bühne ging. Die Leistungsfähigkeit des organisierten Sports im Bereich gesundheitsorientierter Bewegungsangebote und des gesundheitsfördernden Fitnesstrainings ist enorm und oft im direkten Lebensumfeld verfügbar. Dafür sorgen tausende von engagierten ÜbungsleiterInnen tagtäglich in tausenden Vereinen. Der Kongress wurde initiiert um für diese die Möglichkeit des fachkundigen Austausches und einer kompakten Fortbildung zu schaffen.

© Fit Sport Austria/Harry Tauderer

Riesenbegeisterung beim 10. Kongress für gesundheitsorientierte Bewegung und Sport

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Ö|SPORT


FIT SPORT AUSTRIA

de von einzig von ReferentInnen des Kongresses gestaltet. Eines der Highlights war der Auftritt von Mario Filzi, Referent und Jongleur. Er hat vor allem mit seiner exorbitanten Diabolonummer den Congress regelrecht „diabolisiert“. Bei praktisch allen Nummern wurden die TeilnehmerInnen zum Mitmachen eingeladen. Das Motto „bewegt bis in die Nacht…“. Durch das Programm führte leichtfüßig und wie immer hochprofessionell ORF-Aushängeschild Dr. Peter Resetarits. Auch er ist mittlerweile ein wichtiger Promotor dieses Kongresses geworden und kaum mehr wegzudenken. Fit Sport Austria – Neue CI & Neuer Webauftritt & Neuer Slogan Mit Start des neuen Sportjahres wurde der Webauftritt der Fit Sport Austria völlig neu gestaltet. Mit neuen Features zur Bewegungsange-

botssuche und einem modernisierten Webdesign sind die, mit einem Qualitätssiegel ausgezeichneten, Bewegungsangebote ins Zentrum der Website gerückt. Sie sind das zentrale Aufgabengebiet der gemeinsamen GmbH der 3 Dachverbände, auf sie richtet sich jetzt alle Aufmerksamkeit. Alle Vereine werden eingeladen ihre gesundheitsorientierten Bewegungsangebote zu melden. Damit wir gemeinsam ein starkes Bild der Partner im Sport zeichnen können. „Miteinander mehr bewegen“ – ist mehr als nur die Ansage, dass die drei starken Partner ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION mit ihrer Fit Sport Austria mehr bewegen wollen. Auch in den Ländern aber auch bis in den kleinsten Verein besitzt diese Aussage Gültigkeit. Miteinander geht vieles leichter. Der Sportverein ist die Brutstätte des „Miteinander mehr Bewegens“ und stellt so auch eine

wichtige gesellschaftspolitische und psycho-soziale Struktur dar. Und noch eines hat sich geändert: Die Adresse der Fit Sport Austria: Gemeinsam mit dem BSFF wurde das Büro mit Ende September in den 2. Wiener Gemeindebezirk verlegt.

Fit Sport Austria GmbH Waschhausgasse 2 / 2. OG 1020 Wien Tel.: +43/1/504 79 66 Fax: +43/1/504 79 66-900 E-Mail: office@fitsportaustria.at Web: www.fitsportaustria.at

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AUS D EN V ERBÄ N DE N

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American Football: Österreichs Flag Damen erobern WM-Silber Bei der Flagfootball WM in Miami holte das Österreichische Damen Nationalteam die Silbermedaille. Im Finale mussten sich die Europameisterinnen von 2009, 2011, 2013 und 2015 Panama geschlagen geben. Insgesamt waren elf Nationen am Start, dabei konnte Österreich die Top Teams Kanada, USA und Mexiko hinter sich lassen. Auch bei den Herren gab es die Chance auf Edelmetall. Der Weltmeister von 2012 unterlag im Spiel um Bronze Mexiko und belegte am Ende den undankbaren vierten Platz. – Junioren: WM Fünfte: Das Österreichische Junioren Nationalteam,

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sharks Traun steigen in die Austrian Football League auf.

ASKÖ: Österreicher Christian Hinterberger bleibt EFPM-Präsident Im Rahmen der Tagungen des Europäischen Fair Play Movements (EFPM) in Wien wurde Christian Hinterberger als Präsident bestätigt. EFPM ist eine Vereinigung von 40 europäischen Ländern und int. Sportorganisationen. Gründungsmitglied Österreich wird seit 1994 durch die ASKÖ repräsentiert. Hinterberger, ASKÖ-Vizepräsident für Sport und seit 2012 EFPM-Vorsitzender, brachte zahlreiche Modernisierungsschritte ein, die von den Mitgliedern mit einem einstimmigen Votum für die Wiederwahl honoriert wurden. „Ich freue mich sehr über das große Vertrauen und die gemeinsame Arbeit mit meinen Kollegen im Vor-

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Europameister 2011, 2013 und 2015, sicherte sich mit einem Sieg über Australien Platz 5 bei der WM in Harbin/ China. – Acht für die AFL: Auch 2017 werden acht Klubs an der Austrian Football League (AFL) teilnehmen. Neu dabei sind die Steelsharks Traun. Die Oberösterreicher gewannen 2015 den Titel in der AFL Division 1 und steigen auf. Die Saison beginnt am 25. März 2017 und endet am 29. Juli 2017 im Wörthersee Stadion mit der Austrian Bowl XXXIII. Alle Infos unter: www.football.at / Bild 1: Die Steel-

stand für die kommenden vier Jahre. Es bedeutet mir viel, das Thema Fair Play in alle Bereiche des Sports zu tragen. Ohne Fair Play kann Sport nicht funktionieren, wir müssen alle Beteiligten motivieren, die positiven Werte des Sports hoch zu halten. Es ist viel zu tun.“ Bei der Vergabe der jährlichen Europäischen Fair Play Awards unter der Patronanz des EOC wurde mit dem „Homeless World Cup Austria“ eine österreichische Initiative ausgezeichnet.

Bild 2: Die Mitglieder des neu gewählten EFPM-Vorstandes.

Para-Badminton-EM: Sensationell: Henriett Koósz holt Bronze im Einzel 143 SpielerInnen in sechs Sportklassen nahmen an der Badminton-EM für Menschen mit Behinderung Ende Oktober in Holland teil, darunter auch die Österreicherin Henriett Koósz, die sensationell die Bronze-Medaille im Einzel in der Klasse WH-1 gewann. Zudem verpasste sie nur knapp das Halbfinale im Damen-Doppel und erreichte das Achtelfinale im Mixed-Doppel. Für Koósz war es ihr erst zweites internationales Turnier. „Dass Henriett bei ihrem erst zweiten internationalen Turnier eine Medaille holt war natürlich sehr überraschend und hat alle Erwar-

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tungen übertroffen. Wir freuen uns riesig! Was uns sehr positiv stimmt ist, dass bei ihr noch sehr viel Potenzial vorhanden ist. Ich bin mit ihrer Leistung und den Ergebnissen sehr zufrieden und wir freuen uns bereits auf den nächsten internationalen Einsatz“, so Michael Dickert, der die Österreicherin vor Ort betreute. Am 4. Dezember kommen in Wien die ersten Österreichischen Para-BadmintonMeisterschaften für RollstuhlfahrerInnen zur Austragung. Bild 3: Henriett Koósz (3.v.r.) gewann bei der Para-Badminton-EM 2016 sensationell Bronze.

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© Herbert Kratky

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AU S DE N VE RBÄNDEN

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Basketball: Um einen Korb den Aufstieg verpasst „Die sportliche und organisatorische Basis haben wir gelegt, am Ende haben wir die EM nur knapp verpasst”, analysiert Hubert Schreiner, Präsident des ÖBV. Der Fokus 2017 liegt bereits auf der Vor-Qualifikation zur WM 2019 und auch sonst sind Österreichs BasketballerInnen durchaus erfolgreich: Jakob Pöltl ist der erste rot weiß rote NBA Spieler, der im Sommer bei den Toronto Raptors unterschrieb. Kapitän Thomas Schreiner spielt bereits seine dritte Saison in der höchsten Spanischen Liga (ACB) bei MoraBanc Andorra. Rasid Mahalbasic, der heuer in die

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Bogensport: Erfolgreiche EM und WM, 3 Athleten im HSZ und ein neuer Vorstand Eine sehr erfolgreiche 3D EM für unsere BogenschützInnen und Bundestrainer Erich Schöber in Mokrice-Catez (SLO): In der Bogenklasse Compound konnte sich der amtierende Weltmeister in dieser Disziplin, Nico Wiener, durch seine souveräne Leistung durchsetzen und sich Gold und somit den EM-Titel holen. In der Klasse Instinktivbogen setzte sich Heldis Zahlberger gegenüber ihren Konkurrentinnen durch und konnte sich ebenfalls den EMTitel sichern. In der Klasse Blankbogen gab es für Alois Steinwendner Bronze. Gute Ergebnisse gab es auch bei der WM Feld in Dublin, wohin Bundestrainer Christian

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Türkei verpflichtet wurde, zählt mit seinen 27 Jahren ebenfalls zu den Leistungsträgern. Der erfahrenste Österreichische Export ist Benjamin Ortner. Der 33-jährige Innsbrucker verdient derzeit in Italien bei Venezia seine Brötchen. Thomas Klepeisz steht in seinem ersten Auslandseinsatz bei Braunschweig in der ersten Deutschen Liga unter Vertrag. Sensationelle Spitzenergebnisse zeigten die Damen im 3x3 Bereich. Die Damen- und weibliche U18 Auswahl konnten sich erstmals für die EM qualifizieren. Die Damen belegten den 12. Platz, die WU18 Auswahl Rang 10.

Linhart das Team begleitete: Nico Wiener war eine Klasse für sich – Gold und der Weltmeistertitel am Ende für ihn. Im Teambewerb ging er mit Thomas Weber und Andreas Gstöttner an den Start. Nach einer starken Leistung landeten sie aber auf dem undankbaren 4. Platz. Zum ersten Mal hat der ÖBSV auch drei Athleten im HSZ: Nico Wiener, Andreas Gstöttner und Dominik Irrasch. Zudem wurde ein neuer Vorstand gewählt: Andreas Kolar, 35 Jahre, folgt Trudy Medwed als Präsident des ÖBSV. Bild 5: Trudy Medwed und Andreas Kolar

Faustball-Frauen erstmals ohne WM-Medaille Es war nicht die WM der Österreicherinnen! Bei der Faustball WM in Curitiba (Brasilien) musste sich das Faustball Team Austria der Frauen mit dem fünften Platz begnügen und verfehlte damit erstmals bei einem Großereignis eine Medaille. Trainer Wolfgang Ritschel-Roschitz musste bereits im Vorfeld Umstellungen in der Mannschaft vornehmen. Vor allem im Angriff rückte eine junge Generation von Spielerinnen nach. Trotz des Umbaus wollte das Team auch diesmal wieder um Edelmetall mitspielen. Beim Training in Brasilien dann der große Schock. Mit Ines Mayer

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verletzte sich die erfahrenste Angreiferin, der Coach musste Taktik und Spielanlage adaptieren. Das Team konnte in Folge aber nur phasenweise überzeugen. Siege gegen WMNeuling Australien, Argentinien und den späteren Bronze-Medaillengewinner Schweiz reichten nicht für das Semifinale, da man sich neben den Finalisten Brasilien und Deutschland überraschend auch Chile geschlagen geben musste. Deutschland schaffte mit einem 4:2 Sieg über die Gastgeberinnen die erfolgreiche Titelverteidigung. Bild 6: Zuspielerin Teresa Pichler im WM-Einsatz.

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Fechten: Markus Mareich alter und neuer Präsident des ÖFV Eine Leistungsbilanz zog der Österreichische Fechtverband anlässlich der Jahreshauptversammlung im September. Die Höhepunkte der vergangenen Saison waren zweifellos die Teilnahme an den olympischen Spielen durch Rene Pranz, womit die lange Serie an Qualifikationen seit 1984 weiter verlängert wurde. 1980 wurde aus politischen Gründen verzichtet. Damit das so bleibt, hat der ÖFV im Nachwuchsbereich einiges auf Schiene gebracht, Tobias Reichetzer wurde U23 Europameister, Luise Elmer holte bei der U17 EM die Bronzemedaille und Josef Mahringer

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Frisbee-Sport: Nationale Highlights Zu Herbstbeginn stand mit der Österr. Staatsmeisterschaft der nationale Höhepunkt der Ultimate Open und Women Division auf dem Programm. Bei den Herren musste sich der Titelverteidiger Innsiders Kundl im Finale Catchup Graz geschlagen geben. Bei den Damen holte sich Box Wien zum 5. Mal in Folge Gold. Der Nachwuchs konnte sich bei den Österr. Meisterschaften Ende Oktober in St. Pölten messen. Der Meistertitel in der jeweiligen Klasse ging an die Innsiders Next Kundl (U20 Mixed) und an Catchup Juniors Graz (U17 Mixed). Gegen Ende der Disc Golf Saison lockte das Strudengau Open ein hochklassiges int. Star-

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erreichte seinen zweiten Weltcupsieg in der Juniorenklasse. Zuletzt stärkte der Verband das ÖLSZ Südstadt massiv, mit dem Degen wurde eine zweite Waffe neben dem Florett installiert und werken derzeit gleich 3 international anerkannte Trainer unter der Leitung des ehemaligen deutschen Bundestrainers und Olympiasieger Ingo Weissenborn. Bei der JHV selber wurde Markus Mareich erneut zum Präsidenten gewählt, diese Funktion liegt seit 2008 in seinen Händen.

terInnenfeld nach Österreich. Umso höher sind daher die Leistungen der österr. Disc Golfer Bernd Wender (Platz 1 – Grandmasters), Otfried Derschmidt und Wolfgang Aichinger (beide Rang 3 – Masters) einzuschätzen. Die Österreichisch-Ungarische Disc Golf Tour 2016 wurde Ende Oktober in Budapest abgeschlossen. Bei den Herren ging der Tourtitel an Otfried Derschmidt (Ö). Bei den Damen wurde Katharina Gusenbauer (Ö) hinter Katka Bodová Zweite. Bild 2: Raimo Sokka (FIN) – 3. Platz MPO beim Drive.

Fußball: „Teamplay ohne Abseits“ mit UEFA Grassroots Award in Gold ausgezeichnet Der ÖFB wurde für die Initiative „Teamplay ohne Abseits“ vom Europäischen Fußball-Verband mit dem UEFA Grassroots Award in Gold ausgezeichnet. Dieses Projekt des Integrationsministeriums, des Integrationsfonds, der Bundesliga und des ÖFB wurde im November 2015 präsentiert. Gefördert wird dabei die gelebte Integration durch österreichweite Aktivitäten. Das Potenzial des Fußballsports wird genutzt, um ein respektvolles Zusammenleben zu forcieren. In Workshops mit Nachwuchs-Fußballteams und Integrations-Botschaftern wird das Thema Integration

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bearbeitet. ÖFB Präsident Dr. Leo Windtner: „Der Fußball ist eines der besten Beispiele, wo positiv gelebte Integration bestens funktioniert. In den 2300 Vereinen in Österreich spielen Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunftsland, Religion oder Hautfarbe tagtäglich miteinander und erleben damit spielend die Gemeinschaft.“ Bild 3: Zusammen Österreich-GF Franz Wolf, ÖFB-Sportdirektor Willi Ruttensteiner, Denis Bosnjak (SK Rapid), Bundesliga-Präsident Hans Rinner, U19 Teamchefin Irene Fuhrmann, Peter Hlinka, BM Sebastian Kurz und Leo Windtner (v.l.n.r.).

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Gewichtheben: Gerhard Peya weiterhin Präsident Nach der Wahl in Linz-Kleinmünchen am 30. 10. 2016 tritt Gerhard Peya seine dritte Amtsperiode an. Der neu gewählte Vorstand sieht wie folgt aus: Präsident: Gerhard Peya, Wien; Vizepräsident: Gottfried Langthaler, OÖ; Vizepräsident: Markus Koch, NÖ; Finanzreferent: DI Andreas Degwerth, Wien; Finanzreferent-Stv.: Katharina Rimböck-Peya, NÖ; Schriftführerin: Patricia Bernhaupt, NÖ; Sportwart: Christian Kathrein, Steiermark; SportwartStv.: Ewald Fischer, NÖ; Beisitzer (Ausbildung): Herbert Schandl, NÖ; Beisitzer (Organisation): Walter Fuchs, Wien;

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Moderner Fünfkampf: Topplatzierung für Gustav Gustenau bei der Militär WM Gustav Gustenau belegte den ausgezeichneten 7. Rang im Finale der Militärweltmeisterschaft im Modernen Fünfkampf im deutschen Warendorf. Bereits in der Qualifikationsrunde wurde er in seiner Gruppe 2. mit sehr guten Leistungen in allen 4 Disziplinen (der Reitbewerb wird nur im Finale durchgeführt). Dieses Mal konnte der 19-jährige HSZ Athlet auch im Finale sein Leistungspotential voll ausschöpfen: Platz 3 im Schwimmen (2:01,37), 4. im Fechten, Rang 10 im Reiten mit einem äußerst schwierigen Pferd, sein italienischer Vorreiter im 1. Durchgang erreichte mit demselben Pferd nur 227 Punkte) – das war

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die Ausgangsbasis für Platz 2 vor dem abschließenden Combinedbewerb. Gustenau brachte vier sehr schnelle Schießserien hinter sich und kämpfte im Laufen bis zum Schluss. Am Ende wurde Gustenau 7. mit 1.402 Punkten, sein bisher bestes Ergebnis in der Allgemeinen Klasse. Damit beendet Gustenau seine Wettkampfsaison mit einem Top Ergebnis und kann nach einer kurzen Trainingspause mit entsprechendem Selbstvertrauen in die nächste Saison starten. Bild 5: Gustav Gustenau

Pferdesport: Pepo Puch zum Parasportler des Jahres 2016 gewählt Große Anerkennung für Österreichs Pferdesport: Pepo Puch wurde Ende Oktober bei der Lotterien-Gala „Nacht des Sports“ in Wien zum Parasportler des Jahres gekürt! Der 50-jährige steirische Paradressur-Star hatte nach Gold und Bronze 2012, bei den Paralympics 2016 Gold und Silber geholt. Auf der Gala-Bühne gab der erfolgreichste rotweißrote Rio-Starter seinem Sportpartner Fontainenoir die Ehre: „Ich kann den Preis annehmen, verdient hat ihn mein Pferd.“ Nachsatz: „Auch dem Pferdesportverband danke ich für seine professionelle Arbeit. Dort arbeiten

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Beisitzer (Masters): Johann Anglberger, OÖ; Kontrolle (Vorsitzender): Stefan Weindl, NÖ; Kurt Michalko, NÖ; Manfred Huber, Tirol. Rechtsausschuss und Schiedsgericht: Mag. Claus Sedlacek (Vorsitzender), NÖ; Hermann Suppan, Burgenland; Anton Kittenberger, Wien. Dem Bundesvorstand gehören weiters die Präsidenten der Landesverbände an: Wien: Natascha Terdina, gewählt am 26. 9. 2016; NÖ: Kurt Michalko, gewählt am 2.10.2016; OÖ: Herbert Hofwimmer; Salzburg: Peter Schnabl; Steiermark: Erwin Stieg; Tirol: Harald Steiner.

viele Menschen – oft leise im Hintergrund – für den gemeinsamen Erfolg.“ Dass es mehr mediale Präsenz und Anerkennung der Sportjournalisten für den Parasport gebe, sei eine „super Sache“. „Von London zu jetzt ist ein Riesensprung passiert. Es ist keine Mitleidsveranstaltung, sondern Sport.“ Insgesamt haben Österreichs PferdesportlerInnen heuer 58 Medaillen bei internationalen Championaten geholt, 14 (um 2 mehr als 2015) davon bei FEI Weltund Europameisterschaften bzw. den Paralympics. Bild 6: Pepo Puch mit der Trophäe für den Parasportler des Jahres.

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Rollsport: Sparte Freestyle startet mit EMGold und Weltrekord Mit großer Freude begrüßt der Österreichische Rollsportund Inline-Skate Verband die Sparte Freestyle Inline mit dem Aushängeschild Pedram Ranjbar Vakili. Der 17-jährige Pedram ist von Kindesbeinen an ein Freestyler mit Herz und Seele. Ganz besonders hat es ihm die Disziplin Speed Slalom angetan, wo er bereits als Junior zur Weltspitze gehört. Seit August 2016 ist er hier Weltrekordinhaber, mit einer Zeit von 4,121 Sekunden und viel wichtiger: seit Oktober 2016 ist er amtierender Junioren-Europameister in dieser Disziplin. Jetzt wartet die WM in Bangkok auf ihn.

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Bild 1: Pedram holte Gold bei der Freestyle EM 2016 in Ciudad Real/ Spanien.

Rudern: Top aufgestellt für nächsten Olympiazyklus Nach den für den ÖRV erfolgreichsten Olympischen Spielen seit 20 Jahren und dem Einzug von Magdalena Lobnig ins olympische Finale (Damen Einer) ist der Österreichische Ruderverband perfekt für den nächsten Olympiazyklus aufgestellt. Die kontinuierliche Aufbauarbeit der letzten Jahre wird konsequent weitergeführt. Der U23Weltmeistertitel des Vierer ohne mit Ferdinand Querfeld (LIA Wien), Christoph Seifriedsberger (LIA Wien), Gabriel Hohensasser (RV Villach) und Florian Walk (STAW Wien) bei den diesjährigen U23-Weltmeisterschaften in Rotterdam (NED) ist ein Beleg für die tolle Nachwuchs-

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Noch ein weiterer Erfolg im Rollsport: Das Inline-Skaterhockey U19 Team konnte bei der EM 2016 in Kastav/ Kroatien den sensationellen 3. Platz belegen und somit Bronze holen.

arbeit der vergangenen Jahre. Nach Trakai 2012, wo Bernhard und Paul Sieber im Leichtgewichts Doppelzweier sowie Magdalena Lobnig und Lisa Farthofer im Damen Doppelzweier U23-Weltmeister wurden, konnte in diesem Jahr mit dem U23-Weltmeistertitel ein prestigeträchtiger Sieg eingefahren werden. Mit dem Titel wurde eine bestmögliche Basis für das Projekt Tokio 2020 gelegt.

Rugby: Internationale Auszeichnung für Flüchtlingsprojekt Bei den World Rugby Awards, den jährlich stattfindenden Ehrungen der besten Leistungen im Rugby durch den Weltverband, gab es eine sensationelle Auszeichnung für Österreich. Bei der Gala in London erhielt das Projekt „Rugby Opens Borders“, das in Österreich auch bereits mit dem Integrationspreis Sport 2015 ausgezeichnet worden ist, den „Award for Character“. Dieser Preis geht an jenes Projekt, das am besten die Grundwerte des Rugby verkörpert – Solidarität, Respekt, Integrität, Disziplin und Leidenschaft. Der Gründer und Organisator der Initiative

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Udo Richson durfte die Auszeichnung in Empfang nehmen, die den Stellenwert Österreichs im internationalen Rugby enorm aufwertet. Dieses Projekt ermöglicht jungen Menschen, die erst seit kurzem in Österreich sind, Teil der lokalen Rugby-Community zu werden. Neben Trainingseinheiten unterstützen organisierte soziale Aktivitäten das Ziel, durch den Teamsport Grenzen zu öffnen, Sprachbarrieren zu überwinden und für Integration zu sorgen. Bild 3: In Wien und Innsbruck finden bereits regelmäßig Rugby-Trainings mit minderjährigen Flüchtlingen statt.

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Schach im Aufwind: Top-10-Plätze bei Jugend WM/EM, Ragger auf 2700 Österreichs Schachnachwuchs holt bei der Jugend-WM in Khanty-Mansiysk zwei Top-10-Plätze im klassischen Schach. Valentin Dragnev spielt in der Königsklasse, der U18, ein großartiges Turnier. Einzig eine Niederlage in der Vorschlussrunde gegen den neuen armenischen Weltmeister Manuel Petrosyan verhindert eine Medaille. Der sechste Platz ist die beste Platzierung eines Österreichers bei einer Jugend-WM seit Markus Ragger im Jahr 2006. Als Draufgabe gelingt seinem Klubkollegen beim SK Ottakring, Felix Blohberger, ein 10. Platz in der U14. „Mit dem

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Sportschießen: Der ÖSB-Kader startet in die Saison 2017 Nach einer starken Olympia- und Weltcup-Saison 2016 geht ein hoch motiviertes ÖSB-Team in das kommende Jahr. Den offiziellen Beginn der Saison 2017 bildete der jährlich im Herbst anberaumte Kadereingangslehrgang. Dieser nimmt eine zentrale Rolle in der Saisonanalyse, Zielformulierung und Trainings- bzw. Wettkampfplanung ein. Bei sportmotorischen Testungen im Olympiazentrum Innsbruck wurde der aktuelle Trainingsstand der ÖSB-Athletinnen und -Athleten evaluiert, der wiederum in die Entwicklung der Trainingspläne einfließen wird. Seminare und Workshops rund um den Spitzensport brachten wertvolle Informationen für

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Schützinnen und Schützen. In Trainer-, Einzel- und Teamgesprächen wurde der Fahrplan für die nahe und weitere Zukunft fixiert, wobei als Ziel klar die Olympischen Spiele 2020 in Tokio formuliert wurden. Die internationale Saison beginnt für das ÖSB-Team sehr früh: Bereits im Januar stehen die nationale Qualifikation zur EM für Luftdruckwaffen in Maribor und das erste Kräftemessen auf internationalem Parkett beim traditionell weltklassig besetzten IWK München auf dem Programm.

Segeln: Kursänderung für Erfolgsduo Zajac/Frank Ein Zähler hinter Gold, punktegleich mit Silber – die Nacra17-Entscheidung vor Rio war nichts für schwache Nerven und Höhepunkt der gemeinsamen Segel-Karriere von Thomas Zajac und Tanja Frank, die sich 2011 gefunden und vier Jahre dem Projekt Rio alles untergeordnet hatten. Das Duo belohnte sich mit Olympia-Bronze und wurde in Österreich als Retter der Nation gefeiert. Ende Oktober folgte mit der Wahl zur „Mannschaft des Jahres“ ein weiterer Meilenstein. Nach Roman Hagara/Hans Peter Steinacher (2000, 2004) und Lara Vadlau/Jolanta Ogar (2014) holten

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vierten Platz des Burgenländers Florian Mesaros bei der EM U16 im August in Prag ist es das beste Abschneiden der ÖSB-Jugendspieler aller Zeiten“, freut sich Bundesjugendtrainer Siegfried Baumegger. In der allg. Klasse scheint Markus Ragger in der Weltrangliste vom 1. Oktober erstmals mit einer Elozahl von 2700 im elitären Kreis der Supergroßmeister auf. Das Frauen-Nationalteam holt einen guten 29. Platz unter 140 Nationen bei der SchachOlympia in Baku. Er bestätigt den historischen 9. Platz von der Team-EM 2015 in Reykjavik. / Bild 4: Valentin Dragnev.

Zajac/Frank als drittes Segelteam Österreichs diesen Titel. Gemäß dem Motto „aufhören, wenn es am schönsten ist“ gab das Erfolgs-Duo das Ende ihrer gemeinsamen Mission bekannt. Tanja Frank strebt einen Positionswechsel an, steigt in die 49erFX-Klasse um und nimmt gemeinsam mit Lorena Abicht (22) Tokio 2020 ins Visier. Thomas Zajac, der einer weiteren Olympiakampagne auf dem Nacra17 positiv gegenübersteht, macht sich auf die Suche nach einer neuen Vorschoterin. Parallel strebt er mittelfristig Engagements in der Offshore-Szene an.

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Jürgen Winter zum neuen Präsidenten von Special Olympics Österreich gewählt Seit dem 3. November 2016 hat Special Olympics Österreich einen neuen Vorstand: Die durch das Ableben von Hermann Kröll, der seit dem Jahr 1993 unermüdlich als Präsident an der Spitze stand, notwendig gewordene Neustrukturierung wurde im Rahmen der außerordentlichen Generalversammlung in Schladming einstimmig beschlossen. Die Nachfolge von Hermann Kröll tritt Bürgermeister Jürgen Winter an, der in den letzten Jahren bereits die Funktion des Finanzreferenten-Stellvertreters ausgeübt hat. „Es ist für mich eine große Ehre, das Werk unseres verstorbenen

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2. Bundeskonferenz der SPORTUNION Österreich „Jugend in der SPORTUNION“ lautete das Thema der Veranstaltung, die Ende September im Bundesgymnasium Zehnergasse in Wiener Neustadt stattfand. Den rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Bundesländern bot sich ein breitgefächertes Programm: Neben den Praxisworkshops Outdoor-Pädagogik, Longboarden, Vital for Brain und Parkour, begeisterte der Gastvortrag von Mag. Bernhard Heinzlmaier und gemeinsam wurden in Form des World Cafés verschiedene jugendspezifische Themen diskutiert. Neben den Interviews mit den Olympiateilnehmern Constantin Blaha, Dominik Distelber-

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Präsidenten fortzusetzen und mit aller Kraft und Energie beizutragen, damit unsere Athleten nicht am Rande stehen, sondern in die Mitte der Gesellschaft rücken“, so Winter. Natürlich gilt in den nächsten Monaten den Weltwinterspielen im März 2017 in Graz, Schladming und Ramsau die volle Konzentration. Der neue Präsident möchte allerdings auch ganz bewusst die Nachhaltigkeit betonen: „Die World Winter Games werden so etwas wie eine Trägerrakete für Special Olympics sein. Unser Herzschlag für die Welt soll auch nach den Spielen überall spürbar sein!“

ger und Andreas Onea war die Präsentation des neuen Jugend-Videos ein weiteres Highlight. Den Abschluss der Bundeskonferenz bildete eine gut besuchte Jugend-Ausschuss-Sitzung. Präsident Hartwig Löger: „Entscheidende Zukunftsfragen des Sports müssen gemeinsam mit der Jugend und auch von ihr beantwortet werden. Diese Bundeskonferenz brachte die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von heute mit jenen von morgen zusammen, um an Veränderungen zu arbeiten.“ Bild 2: Longboard als generationenübergreifende Bewegungsform.

Tanzen: Tolle internationale Erfolge und Heim-WM 2017 2016 schrieb der ÖTSV mit einer Vielzahl an Topplatzierungen und als Gastgeber von zwei Weltmeisterschaften und einer Europameisterschaft erneut erfolgreiche TanzSport-Geschichte. Herausragende Leistungen zeigten dabei einmal mehr Vadim Garbuzov und Kathrin Menzinger. Im Frühjahr sicherten sich die Doppelweltmeister im Rahmen des Vienna Dance Concourse den Europameistertitel im Showdance Standard und setzten im September mit dem Europameistertitel im Showdance Latein noch eines drauf. Vadim Garbuzov und Kathrin Menzinger sind damit

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Österreichs erfolgreichstes Tanzpaar aller Zeiten. Auch für 2017 wartet der ÖTSV wieder mit zahlreichen Höhepunkten auf. Vom 8. bis 9. April findet im Wiener Rathaus der 24. Vienna Dance Concourse statt. Im November 2017 gibt sich die Welttanz-Elite bei den 24. Austrian Open Championships, einer der größten internationalen Tanzsportevents im zentraleuropäischen Raum, ein Stelldichein. Mit der Weltmeisterschaft in Latein konnte der ÖTSV nach 2015 die international bedeutendste WM nach Österreich holen.

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Österreichs Triathlonnachwuchs zählt zum europäischen Spitzenfeld Mit Pia Totschnig (Raika Tri Telfs, T) konnte nach Lisa Perterer (2009) erneut ein österreichisches Nachwuchstalent den Gesamtsieg im ETU Junioren Europacup holen. In die Wertung gelangten die jeweils drei besten Platzierungen einer jeden Athletin/eines jeden Athleten. Mit zwei Siegen und einem zweiten Platz verwies die Tirolerin die starke Konkurrenz auf die Plätze. Bei den Junioren konnte unter anderem Lukas Gstaltner (Triathlonclub Kagran, W) mit Gesamtrang neun aufzeigen. Sehr erfreulich daher der Blick auf die Nationenwertung: Österreich belegt

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Der nächste Sommer wird ein Volleyball-Hit Draußen wird es kälter und kälter… Aber keine Sorge, der nächste Sommer kommt bestimmt. Und er wird – zwei TopEvents sei Dank – ganz besonders heiß! Zum einen spielen die ÖVV-Herren erstmals in der FIVB World League, wo sie vom 9. bis 11. Juni daheim auf Deutschland, Spanien und Mexiko treffen, zum anderen steigen vom 28. Juli bis 6. August auf der Wiener Donauinsel die FIVB Beach Volleyball World Championships. Dabei geht es um ein Rekordpreisgeld von einer Million Dollar. Zuvor hat freilich die Halle Saison. Bereits seit Oktober matchen sich Österreichs beste Herren-Klubs in der DenizBank AG Volley League Men

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hinter Ungarn und Triathlongroßmacht Großbritannien Rang drei von insgesamt 37 teilnehmenden europäischen Nationen. Die Damenwertung führt Österreich mit dem Gesamtsieg von Totschnig, dem 4. Gesamtplatz von Junioren-WM-Starterin Therese Feuersinger (Wave Tri-Team TS Wörgl, T) und dem 15. Platz von Magdalena Früh (1. Raika TTC Innsbruck, T) sogar an!

und die Damen in der Austrian Volley League Women. Das Cup-Finalturnier steigt dann Anfang 2017 erneut in Amstetten (11. und 12.2.). Übrigens: Wie begehrt Österreichs VolleyballerInnen inzwischen international sind, zeigt folgendes: Erstmals ist die Zahl der ÖVV-Herren im Ausland zweistellig! Und auch bei den Damen sind erstmals vier Legionärinnen in der Fremde im Einsatz.

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Österreichische Bundes-Sportorganisation Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien Telefon: +43/1/504 44 55 • Fax: +43/1/504 44 55 66 E-Mail: office@bso.or.at • Internet: www.bso.or.at

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