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Brixner 258 - Juli 2011

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WILLEITIMMOJUS

Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb Welche Risiken bestehen bei einem Immobilienerwerb? Das ist eine wichtige Frage, die man sich stellen sollte, bevor man eine Immobilie kauft. Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung stellt für viele ein herausragendes Ereignis im Leben dar. In den meisten Fällen ist die Kaufabwicklung mit viel Stress verbunden. Ein voreiliger Vertragsabschluss kann jedoch dazu führen, dass einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen werden, die man zum Schutz vor bösen Überraschungen jedoch immer beachten sollte. Dies sind unter anderem der Gang zum Grundbuchamt und Liegenschaftsregister, um sich einen Einblick über Eigentumsverhältnisse, Rechte, Lasten, Grenzen, Oberfläche, Gemeinschaftseigentum und Dienstbarkeiten zu verschaffen. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass in der Vorkaufsphase der Käufer das volle Risiko trägt – der Verkäufer hingegen erst nach dem Kaufakt, falls die Bezahlung noch nicht vollständig geleistet wurde und der Käufer die Wohnung bereits besetzt. Es ist ratsam, eine Bankgarantie für

Zahlungen, die vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrages anfallen, zu verlangen. Steuerrechtlich ist zu prüfen, welche Begünstigungen es gibt, beispielsweise beim Erwerb der Erstwohnung, und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erforderlich sind.

Informieren und absichern. Beim Immobilienkauf bei einer Baufirma sollte man sich über die Risiken eines etwaigen Konkurses der Baufirma informieren und absichern. Beim Erwerb der Liegenschaft in ehelicher Gütergemeinschaft oder Gütertrennung ist eine umfassende Kenntnis über deren Vor- und Nachteile vonnöten. Der endgültige Kaufvertrag muss von einem Notar unterzeichnet werden. Laut Entscheidung des Oberlandesgerichtes Trient, Außenstelle Bozen, vom 26. Mai 2004 ist es wieder möglich, in Südtirol Kaufverträge durch einen österreichischen Notar kostengünstig beglaubigen

zu lassen. Dabei ist jedoch zu präzisieren, dass dieser im Gegensatz zu seinen italienischen Amtskollegen nur die Unterschrift der Vertragsparteien beglaubigt, jedoch keine inhaltliche Prüfung der Urkunde vornimmt. WILLEITimmojus hat sich auf die Abwicklung von Immobiliengeschäften spezialisiert: die Erstellung von Immobilienverträgen wie Kauf-, Miet-, Pachtoder Schenkungsverträge, die Vermittlung von Immobilien in Südtirol und Innsbruck, die Abwicklung von Immobilienschätzungen, Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben bis hin zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten gehören zum Leistungsspektrum. Darüber hinaus bietet WILLEITimmojus die inzwischen obligatorische Pflichtmediation in zivilrechtlichen Konfliktfragen. Kunden profitieren vom umfassenden Service, einer einwandfreien juristischen Abwicklung und Schaffung von Rechtssicherheit für alle

Dr. Hannes Willeit, Vertragsjurist, Immobilienvermittler und Mediator Beteiligten – in der Gewissheit, dass stets die steuergünstigste Variante erarbeitet wird.

Immobilien & Recht

Dr. jur. Hannes Willeit Eisackstraße 1 Löwecenter I – 39040 Vahrn Margarethenstraße 46 I – 39049 Sterzing Mobil: 349 77 61 878 Tel.: 0472 97 06 90 info@willeitimmojus.it www.willeitimmojus.it Terminvereinbarung erbeten

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Schlafzimmer

Ansicht

Ausblick

VERKAUF: neuwertiges Eckreihenhaus Ort: Vintl/Weitental, bevorzugte Wohngegend www.willeitimmojus.it/de/neuwertiges-eckreihenhaus

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