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Spätere Ereignisse

Art. 26 Oberleitung, Befugnisse

Es wurde ergänzt, dass der Verwaltungsrat insbesondere folgende nicht übertragbare und nicht veräusserbare Befugnis hat: über die Grundsätze zur Bewertung der Anlagen entscheiden.

Schliesslich wurde Buchstabe m) «Grundsätze der Anlagepolitik festlegen» gestrichen, da diese Befugnis unter Buchstabe g) genannt ist.

Im vierten Absatz wurde Buchstabe g) wie folgt präzisiert: Der Verwaltungsrat kann folgende Aufgaben ganz oder teilweise delegieren […], insbesondere g) die Durchführung der Bewertung der Anlagen (anstelle der Entscheidung zur Bewertung der Anlagen).

Am 30. September 2022 informierte der Verwaltungsrat der SICAV die Anleger über folgende am 16. September 2022 vom Verwaltungsrat angenommene Änderung am Anlagereglement der SICAV. Das Anlagereglement ist am Montag, 3. Oktober 2022 in Kraft getreten.

§1 Unternehmensname und Sitz der ImmobilienSICAV, der Fondsleitung, der Depotbank und des Vermögensverwalters

Infolge der Verlegung des Sitzes von CACEIS Bank von Paris nach Montrouge mit Wirkung ab 1. Juni 2022 musste der offizielle Unternehmensname der Schweizer Bankniederlassung geändert werden.

Neuer Unternehmensname der Depotbank der SICAV: CACEIS Bank, Montrouge, Niederlassung Nyon/ Schweiz. Die Änderung wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) am 8. August 2022 veröffentlicht.

Bei folgenden Immoblientransaktionen erfolgte der Eigentumsübergang nach Abschluss des Geschäftsjahres:

» Kauf eines Gebäudes im Kanton Soleure, Bodenmattstrasse 12, 4614 Hägendorf, mit Unterzeichnung der entsprechenden Kaufurkunde am 15. März 2023 und Eigentumsübergang am 3. April 2023.

» Verkauf von drei Stockwerkeigentum Lose N°21081, 21082, 21083 im Kanton Freibourg, 24, impasse de la Forêt, 1700 Freibourg, mit eine Unterzeichnung des entsprechenden Verkaufurkunde am 31. März 2023 und Eigentumsübergang am 15 Juni 2023.