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Diese Versicherungen sind unverzichtbar
Text Mario Böhnlein
Um im Ernstfall bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Studiobetreiber über einige Versicherungen verfügen, die ein absolutes Must-have sind. Versicherungsexperte Maio Böhnlein erklärt, welche das sind, und hilft, dabei den Überblick zu behalten.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen. Sie ist ein absolutes Muss, denn es gibt keine Begrenzung der Haftung. Gerade deswegen ist auch auf die Deckungssumme zu achten, ob diese ausreichend ist. Fitness ist nicht gleich Fitness, denn die Tätigkeitsfelder erweitern, verfeinern und verändern sich. Achten Sie bei der Betriebshaftpflichtversicherung für den Fitnessbereich besonders auf die branchenüblichen Risiken. Themen, wie z. B. Kurse außerhalb des Betriebsgeländes (Nordic Walking, Inlineskating, Bike-Gruppe etc.), Kinderbetreuung, Restaurantbetrieb, Sauna- und Wellnessbereich, Teilnahme an Branchenevents, Fortbildungsseminare, Promo-Aktionen außerhalb des Betriebes, Durchführung von Veranstaltungen und Events wie Sommerfest, Radtouren usw., sollten unbedingt gesondert ihre Berücksichtigung finden.
Inhaltsversicherung
Diese Versicherung versichert Studioinventar und Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel und Leitungswasser und ist ebenso existenziell. Auch ist hier an Elementargefahren (Naturgewalten), an die Bausteine „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ zu denken. Versicherungsschutz entsteht dann auch neben den benannten Gefahren für z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch, Ruß, Senkschaden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung usw.
Achtung bei Mietverhältnissen! Betreiber, die z. B. den Ausbau des Studios auf eigene Kosten durchgeführt haben, müssen die mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenstände ggf. der Inhaltsversicherung zuordnen. Hier ist richtige und professionelle Beratung sehr wichtig.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung, die durch eine versicherte oder eingekaufte Gefahr, wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm bzw. Hagel oder andere, verursacht wird. Sie ersetzt Studiobetreibern daraus entstandene Umsatzeinbußen und Gewinne. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede und es ist ratsam, den Bedarf genau zu ermitteln. Dabei ist unbedingt auf den sogenannten Haftungszeitraum zu achten, also wie lange der Versicherer seinen Vertragspartner (Studiobetreiber) im Falle der Betriebsunterbrechung finanziell begleitet.
Elektronikversicherung
Wer für seine Studiotätigkeit hochwertige Elektronik besitzt, dem ist diese Gewerbeversicherung anzuraten. Besonders wichtig, neben der EDVAusstattung, sind der Kardiobereich und auch die elektronisch gesteuerten Zirkel! Diese sind in der Regel nicht automatisch abgedeckt und bedürfen meist einer individuellen Vereinbarung und vor allem einer ausreichenden Deckungssumme. Hier besteht oftmals Unterdeckung, die sich dann erst im Schadensfall bemerkbar macht.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Auf diese Gewerbeversicherung dürfen Studiobetreiber, die ein eigenes Firmengebäude besitzen, nicht verzichten. Sie greift bei Schäden am Bauwerk sowie bei veranlassten Einbauten. Wichtig sind hier die Gefahren Feuer, Sturm bzw. Hagel, Leitungswasser sowie ggf. die Bausteine „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ zu betrachten. Besonderheiten gelten beispielsweise in Verbindung mit Fotovoltaik oder auch in seltenen Fällen mit Denkmalschutz. Auch hier ist die Versicherungssumme leider sehr häufig nicht korrekt. Versichert sein muss der aktuelle Neubauwert des Gebäudes, ansonsten droht Unterversicherung.
Versicherungscheck auch ohne Experten?
Es soll Ausnahmen geben, aber in der Regel ist dies so gut wie nicht möglich. Studiobetreiber sind meist mit ihrem Tagesgeschäft beschäftigt. Sie haben in der Regel keinen Versicherungshintergrund und die Zeit, sich mit diesen Themen zu beschäftigen, fehlt und ist dennoch sehr wichtig.
Trotzdem kann man zumindest mal einen Blick in seine Haftpflichtversicherung werfen, um das dokumentierte Tätigkeitsfeld zu prüfen, ob dies zum Tatsächlichen auch passt. Bei den Deckungssummen sollte alles unter 5 Millionen Euro, als sehr kritisch betrachtet werden. Zudem können Clubbetreiber ihren Inhaltswert selbst einschätzen. Wichtig ist der Gesamtneuwert zum Listenpreis von allen beweglichen Gegenständen im Studio. Diesen Wert muss man dann mit der Summe, die in der Inhaltsversicherungspolice vorzufinden ist, vergleichen. Bei starker Abweichung ist Handlungsbedarf gegeben. Ebenso kann man an der Oberfläche prüfen, ob zumindest alle Grundgefahren gedeckt sind. Diese sind Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Diebstahl sowie Sturm bzw. Hagel. Darüber hinaus gibt es noch einige ergänzende Gefahren.
Auf welche Versicherungen kann verzichtet werden?
Jede Versicherung wird erst geschätzt, wenn der Schadensfall eingetreten ist und der Versicherer reguliert. Guter Rat, auf welche Versicherung verzichtet werden kann, kann daher auch schlechter Rat sein. Denn was dem einen wichtig ist, kann für den anderen völlig unwichtig sein. Eine Formel, auf welche Versicherung verzichtet werden kann, könnte lauten: Alle Risiken, die durch die Tätigkeit als Fitnessstudiobetreiber eine eher untergeordnete Rolle spielen, müssen nicht versichert werden. Ist also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall auch tatsächlich eintritt, sehr gering und wäre der Schaden zudem auch finanziell aus eigenen Rücklagen problemlos tragbar, ist die Versicherung kein Muss. Dies können

Da Studiobetreiber in der Regel keinen Versicherungshintergrund haben, sollten sie sich von einem Experten beraten lassen

Die Fälle von Cybererpressungen steigen zunehmend. Daher sollten Studiobetreiber unbedingt über eine Cyberversicherungen verfügen
Sparten sein wie Glasversicherung, Handy- bzw. Laptopversicherung und Rechtsschutzversicherung, wobei die Notwendigkeit einer Versicherung für den Bereich Strafrechtsschutz schon wieder differenziert zu betrachten ist. Wie bereits erwähnt, empfiehlt es sich, den tatsächlichen Bedarf gemeinsam mit Experten, am besten branchenspezialisiert, zu ermitteln.
Cyberversicherung – die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts
Wie wichtig eine Cyberversicherung ist, zeigt das Beispiel des HARDY´S in Greifenberg. Das erfolgreiche Familienunternehmen führt drei Premiumanlagen und wurde bereits vor ca. zwei Jahren Opfer eines Cyberangriffes. Aus dem Nichts heraus waren plötzlich alle Daten inklusive der Sicherheitskopien verschlüsselt. Der komplette Betrieb stand mehrere Tage still. Hierbei handelte es sich um einen mittlerweile häufig vorkommenden echten Ransomware-Angriff. Eine Cybererpressung! Ransomware kündigt sich nicht an: Sobald man es bemerkt, ist es bereits zu spät. Diese Ransomware tritt in der Regel in zwei Varianten auf: Eine Variante täuscht eine Verschlüsselung lediglich vor und manipuliert das System so, dass Nutzern der Zugriff auf ihren eigenen Computer versperrt wird. Die zweite, wesentlich gefährlichere Variante, Krypto-Ransomware, verschlüsselt die Daten tatsächlich und infiziert das gesamte Netzwerk sowie alle damit verbundenen Endgeräte.
Die zweite Variante wurde im Fall des HARDY´S angewendet. Über das Darknet musste dann ein hoher fünfstelliger Betrag transferiert werden, wobei die Erpresser zunächst einen sechsstelligen Betrag forderten. Diese waren glücklicherweise verhandlungsbereit, somit konnte der Schaden etwas begrenzt werden. Kurze Zeit später wurde ein Entsperrungscode geschickt. Mit diesem waren die Daten dann schnell wieder freigegeben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. Im Anschluss musste allerdings weiteres Geld in die Hand
genommen werden, um die bestehende IT-Sicherheit anzupassen und zu integrieren. Die Entwicklung derartiger und auch anderer Cybervorfälle ist dramatisch. Laut Statista betrug der Gesamtschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage in Unternehmen in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt 223,5 Milliarden Euro. Der größte Anteil mit einer Summe von 61,9 Milliarden Euro entstand durch den Ausfall oder die Schädigung von IT-Systemen und Produktions- oder Betriebsabläufen. Auf die Erpressung mit gestohlenen oder verschlüsselten Daten fielen 24,3 Milliarden Euro an. Tendenz steigend! Bei dieser Entwicklung ist die Cyberversicherung schon lange keine „Könnte-manvielleicht-brauchen“-Versicherung mehr. Der größte Mehrwert von Cyberpolicen ist, dass es sich dabei um mehr als eine reine Versicherung handelt, die dem Kunden seine finanziellen Schäden ersetzt. Cyberversicherungen unterstützen ganzheitlich, bieten also Serviceleistungen präventiv vor und
unmittelbar nach dem Schadenseintritt – wie ein Krisenmanager. Die Versicherung greift, vereinfacht gesagt, wenn sich der Versicherungsnehmer einem Hackerangriff ausgesetzt sieht oder ihm Daten gestohlen wurden. Die mitunter existenzbedrohenden Kosten der Wiederherstellung von Daten
Cyberversicherungen unterstützen ganzheitlich, bieten also Serviceleistungen präventiv vor und unmittelbar nach dem Schadenseintritt

Outdoor-Trainingsflächen sind meist viel zu niedrig versichert. Die Limits liegen erfahrungsgemäß bei 15.000–25.000 Euro
und Programmen übernimmt dann die Versicherung. Abgesichert sind sowohl Eigen- als auch Drittschäden des Versicherungsnehmers. Enthalten in einigen Deckungskonzepten sind zudem Ausgaben für einen nötigen Hardwareaustausch oder Betriebsunterbrechungskosten, auch bei vorsorglicher Systemabschaltung. Ebenso sind ergänzende Zusatzbausteine, wie für die im Fall des HARDY´S vorgekommene Cybererpressung, möglich. Das Cyberthema entwickelt sich rasant und kann für Unternehmen schnell existenziell werden. Daher ist eine Cyberversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Einstiegs- und Mindestprämien im Fitnessbereich beginnen bei ca. 500 Euro netto p. a. Die Prämienkalkulation richtet sich nach der Umsatzgröße und auch nach dem genauen Tätigkeitsfeld.
Outdoor-Fitnessgeräte
Seit Corona liegen die OutdoorTrainingsbereiche im Trend. Auch aktuell spielen einige Betreiber immer noch mit dem Gedanken, das Angebot um Outdoor-Trainingsflächen zu erweitern. Aber wie steht es hier um den Versicherungsschutz für den Gerätepark in Verbindung mit der Inhaltsversicherung für den Outdoorbereich? Hier gilt es, genau zu prüfen. Denn in der Regel sind Sachen im Freien und auf dem Versicherungsort zwar versichert, aber in fast allen Policen sind abweichende Obergrenzen, auch Sublimits genannt, vereinbart. Das bedeutet, für diesen Bereich sind die Summen bei Bespielung von Outdoorflächen meist viel zu niedrig. Die Limits liegen erfahrungsgemäß bei 15.000–25.000 Euro, je nach Police. Im schlimmsten Fall findet man in seiner Police keine Leistung für diesen Bereich. Zwar bekommt man diese Summen nach Verhandlungen mit den Versicherern erhöht, aber Mehrleistungen kosten dann auch Mehrprämie, und oft nicht zu wenig. Noch spezieller wird es, wenn der Outdoorbereich nicht direkt am Versicherungsort liegt. Die Experten der pisa experts GmbH, Fachversicherungsmakler für Fitnessstudios im deutschsprachigen Raum, haben hier nun schnell und unkompliziert Lösungen geschaffen. Die eigens für Fitnessstudios entwickelte Police pisa fit. AllRisk bietet ab sofort und kostenneutral eine Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro für Outdoor-Fitnessgeräte im Freien am Versicherungsort. Sollten die Gegenstände außerhalb des Versicherungsortes sein, bedarf es individueller Prüfung. Einzelfälle mit höherem Bedarf können darüber hinaus individuell abgebildet werden.
Mario Böhnlein ist seit dem Jahr 2008 als Branchenspezialist im Bereich Versicherungen für Fitnessstudios unterwegs und hat darüber hinaus auch schon eine Vielzahl von Schäden in Studios begleitet. Die Entwicklungen und Veränderungen der Branche werden durch ihn und sein Unternehmen, pisa experts GmbH aus Würzburg, hierbei immer aus der Risikorelevanz heraus betrachtet. Dadurch werden Sonderdeckungskonzepte speziell für die Bedürfnisse von Fitnessstudiobetreibern zur Verfügung gestellt und immer aktuell gehalten.






