
5 minute read
flurbereinigungsverfahren Arenshausen-Leine zur umsetzung von maßnahmen der Wasserrahmen-
SEBASTIAN PAHLING
Advertisement
Der Ausgangspunkt für die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens, durchgeführt von der Landgesellschaft, war die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Leine ist diesbezüglich ein Schwerpunktgewässer, welches mit Maßnahmen gemäß Thüringer Gewässerrahmenplan beplant wurde. Insbesondere das Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung der Leine führt zu einer wesentlichen Verbesserung des derzeitigen Leinezustandes. Eigendynamische Entwicklung des Gewässers heißt aber auch Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen in nicht unerheblichem Maße. Diese Folgen für Eigentümer und Nutzer wirken bis heute nach.
Abb. 1: Leine im Verfahrensgebiet bei leichtem Hochwasser

Abb. 2: Die Leineaue mit Radweg und Eisenbahn
„defizite“ im Gewässerkorridor
Im Zusammenhang mit den Planungen zum Gewässerrahmenplan erfolgte eine Untersuchung des Gewässerkorridors der Leine sowie der umliegenden Flächen hinsichtlich vorliegender grundstücksrechtlicher Defizite. Hierbei wurden nachfolgende Mängel festgestellt:
Aufgrund des Gewässerausbaus der Leine und der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Gewässerbegradigung in den 1980er Jahren wurden private Flurstücke zerschnitten bzw. vollständig von dem nun begradigten Gewässerlauf in Anspruch genommen. Es entstanden Splitterflächen, welche katasterrechtlich weder erschlossen noch als eigenständige Flurstücke aus heutigen Gesichtspunkten rationell bewirtschaftbar sind.
Der Gewässerverlauf befand sich in großen Teilen auf privaten Grundstücken.
Die Erschließung der Flächen erfolgte zum großen Teil über Wege, welche direkt am Gewässer Leine verlaufen. Demgegenüber befanden sich im Flurbereinigungsgebiet Wege, deren Lage unzweckmäßig war, welche einer effektiven Bewirtschaftung entgegenstanden. So zerschnitten die Wege vorhandene Ackerflächen und wurden zudem überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet.
Eine Verschärfung der bereits vorliegenden Landnutzungskonflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft durch die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie waren sichtbar.
Mängel in der Infrastruktur und im Landschaftsbild.
Verfahrensziele Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren ArenshausenLeine wurde eingeleitet, um die Maßnahmen des Naturschutzes zu unterstützen, was gleichzeitig zu einer Steigerung der Attraktivität des Landschaftsbildes führt. Das Verfahren ermöglichte damit nicht nur einen Interessenausgleich zwischen Privat- und Gewässereigentümern, sondern ebenso zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz.
Das Verfahren war das erste Verfahren zur bodenordnerischen Begleitung für die Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie an einem Gewässer 1. Ordnung in Thüringen. Es befand sich in einem Gebiet, welches bereits durch eine große regionale Betroffenheit von Flächeninanspruchnahmen vorheriger Projekte (Bau der A 38, B 80, Eisenbahn, Radwegebau; siehe auch Abbildung 2) gekennzeichnet war. Für die Neuausweisung des Leineverlaufes und die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie war ein Flächenbedarf von insgesamt 23,5 Hektar, inklusive des reinen Bedarfs für den Gewässerverlauf in Höhe von 10,7 Hektar, nötig. Somit lag ein hoher Flächenbedarf in einem durch die Topografie eng abgegrenzten Verfahrensgebiet vor. Dieser konnte im Ergebnis vollständig im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens durch Aufnahme von Landverzichtserklärungen gedeckt werden.
Durch frühzeitige und konsequente Einbindung aller Beteiligter im Flurbereinigungsverfahren, insbesondere aber auch der Bewirtschafter in den Planungsprozess, wurde eine breite Akzeptanz für das Verfahren erreicht.

Abb. 3: Alter Bestand Teilgebiet Arenshausen

Abb. 5: Alter Bestand Teilgebiet Uder Abb. 4: Neuer Bestand Teilgebiet Arenshausen


Abb. 6: Neuer Bestand Teilgebiet Uder
Ergebnisse der neuordnung der Grund-
stücksstruktur Auf deren Grundlage können nun die wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässerstrukturverbesserung optimal und somit flächensparend platziert werden. So gehen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur mit Maßnahmen des Naturschutzes einher. Dies erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der angrenzenden Region und gewährleistet die nachhaltige Sicherung eines ökologisch guten Zustandes der Leine mit einer nachhaltigen Verbesserung der Attraktivität des Landschaftsbildes im Gewässerraum. Konflikte konnten vermieden werden, bevor sie überhaupt entstanden.
Durch konsequente Zusammenlegung wurde die Zahl der Grundstücke von 608 auf 217 reduziert. Ein Zusammenlegungsverhältnis von 2,8 : 1 erleichtert den Betrieben erheblich den Umgang mit den Pachtflächen und stärkt die Position der Eigentümer als Verpächter. Sämtliche Flurstücke sind jetzt erschlossen, und örtlich vorhandene Wege im Privateigentum wurden ins Eigentum der jeweiligen Gemeinde überführt.
Der Flurbereinigungsbeschluss wurde im Januar 2012 erlassen, die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes war im September 2018. Somit wurden die wesentlichen Verfahrensschritte in einem Zeitraum von nur sechs Jahren durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen der WRRL kann nach der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes erfolgen.
fazit Ohne das Instrument „Flurbereinigung“ wäre die vollständige Regelung unter der Zielsetzung, die Maßnahmen der WRRL im Einvernehmen mit allen Beteiligten im Verfahrensgebiet umzusetzen, nicht möglich gewesen. Die Flurbereinigung bot in diesem Verfahren mit ihren Möglichkeiten Lösungen bei komplizierten Interessenlagen zwischen Privateigentümern, Landwirtschaft und Naturschutz und schaffte umfassende Rechtssicherheit für investive Maßnahmen.
Gleiches gilt natürlich auch insbesondere für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. So bedingt beispielsweise die Umverlegung oder Schaffung von Deichen in großen Hochwasserschutzprojekten eine sehr große Flächeninanspruchnahme. Neben den verschiedenen vorliegenden Interessen der Betroffenen kommt beim Hochwasserschutz oft noch der Zeitfaktor hinzu. Es gilt, schnell in den Besitz der Flächen zu kommen, um zeitnah mit dem Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen beginnen zu können. Auch hier bietet die Flurbereinigung mit ihren Instrumenten verschiedene Möglichkeiten, bedarfsgerechte Lösungen zur Begleitung der Maßnahmenumsetzung zum Hochwasserschutz anzubieten.
Sebastian Pahling
Vermessungsassessor, Leiter der AG Flächenmanagement, Bodenordnung / Flurbereinigung, Thüringer Landgesellschaft mbH, Erfurt.
BLG Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Karolinenplatz 2 | 80333 München | Tel.: 089 / 5 90 68 29-10 Fax: 089 / 5 90 68 29-33 | E-Mail: ls@bbv-ls.de | www.bbv-ls.de
Wilhelmshöher Allee 157 – 159 | 34121 Kassel | Tel.: 0561 / 30 85-0 Fax: 0561 / 30 85-153 | E-Mail: info@hlg.org | www.hlg.org
Lindenallee 2 a | 19067 Leezen | Tel.: 03866 / 4 04-0 Fax: 03866 / 4 04-490 | E-Mail: landgesellschaft@lgmv.de | www.lgmv.de
Große Diesdorfer Straße 56 – 57 | 39110 Magdeburg | Tel.: 0391 / 73 61-6 Fax: 0391 / 73 61-777 | E-Mail: info@lgsa.de | www.lgsa.de
zugelassen auch in Brandenburg
Fabrikstraße 6 | 24103 Kiel | Tel.: 0431 / 5 44 43-0 Fax: 0431 / 5 44 43-399 | E-Mail: info@lgsh.de | www.lgsh.de
Herzogstraße 6A | 70176 Stuttgart | Tel.: 0711 / 66 77-0 Fax: 0711 / 66 77-3195 | E-Mail: info@landsiedlung.de | www.landsiedlung.de
Arndtstraße 19 | 30167 Hannover | Tel.: 0511 / 12 11-0 Fax: 0511 / 12 11-243 | E-Mail: info@nlg.de | www.nlg.de
zugelassen auch in Bremen und Hamburg
Schützestraße 1 | 01662 Meißen | Tel.: 03521 / 46 90-0 Fax: 03521 / 46 90-13 | E-Mail: info@sls-sachsen.de | www.sls-sachsen.de
Weimarische Straße 29 b | 99099 Erfurt | Tel.: 0361 / 44 13-0 Fax: 0361 / 44 13-299 | E-Mail: erfurt@thlg.de | www.thlg.de