Benders Verlegeanleitung

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2.3 Konterlattung/Dachlattung bei Dacheindeckungen mit BENDERS-Dachsteinen Konterlattung und Dachlattung sind Bestandteile der Unterkonstruktion für Dacheindeckungen mit Betondachsteinen. Im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, unter Hinweise Holz und Holzwerkstoffe, finden die nachstehenden Vorgaben und Festlegungen ihren Ursprung. Somit sind weiterreichende Erläuterungen und ausführlichere Beschreibungen aus diesem Regelwerkabschnitt ebenfalls Bestandteil dieser Verlegeanleitung. Die Konterlattung hat im System dieser Unterkonstruktion im Wesentlichen die Aufgabe, die anfallenden Lasten von der Dachlattung in die tragende Unterkonstruktion (z.B. Dachsparren) weiterzuleiten. Auf Grund des empfohlenen Lüftungsquerschnitts von 200 cm²/lfm zwischen Unterspannung/ Unterdeckung und Unterdach sowie zur Gewährleistung der Lastaufnahme muß der Konterlattenmindestquerschnitt 1100 mm² betragen (das entspricht in etwa dem handelsüblichen Querschnitt 24 x 48 mm). Um den notwendigen Lüftungssog zwischen Traufenzuluft und First- oder Pultentlüftung in seiner Wirkweise nicht zu behindern, schreiben wir in Abhängigkeit der Sparrenlänge Mindeststärken bei der zu verwendenden Konterlattung vor, welche nachstehender Übersicht zu entnehmen sind. Übersicht zur Abhängigkeit der Konterlattenstärke von der Sparrenlänge Sparrenlänge bis

8,00 m

Mindeststärke

24 mm

Sparrenlänge bis

12,00 m

Mindeststärke

30 mm

Sparrenlänge über

12,00 m

Mindeststärke

40 mm

Die mechanische Befestigung hat mit korrosionsgeschützten Drahtstiften zu erfolgen. Bei Verwendung von Maschinennägeln haben diese eine bauaufsichtliche Zulassung zu besitzen. Die notwendige Nagellänge zur kraftschlüssigen Verbindung mit der Dachkonstruktion muß ein 2,5-faches der zu verlegenden Konterlattenstärke betragen. An Dachlattenstößen ist die Konterlattung doppelt nebeneinander auszuführen, damit die notwendige Auflagefläche der Dachlatte auf der Konterlatte gewährleistet ist. Zur sicheren Lastaufnahme des weiteren Dachaufbaus ist die Konterlatte mit mindestens drei Nägeln pro laufendem Meter zu befestigen. Der maximale Abstand zwischen den Nägeln beträgt somit 33 cm. Die Aufgabe der Befestigung und Einhängung der Betondachsteindeckung obliegt der Dachlattung. Die Befestigung erfolgt an jedem Kreuzpunkt mit Sparren oder Konterlatte. In Abhängigkeit von Auflagerabständen (Achsmaß zwischen den Sparren) sind bei Dacheindeckungen mit unseren Dachsteinen nachstehende Dachlattenquerschnitte zu verwenden: Übersicht der Dachlattenquerschnitte bei BENDERS-Dacheindeckungen Auflagerabstand

Dachlattenquerschnitt

Sortierklasse

Kennzeichnung

bis 0,80 m

24 x 60 mm

S 13

Blau

bis 0,80 m

30 x 50 mm

S 10

Rot

bis 1,00 m

40 x 60 mm

S 10

Rot

Über den genannten Abstand von einem Meter hinaus, ist ein rechnerischer Einzelnachweis für den benötigten Dachlattenquerschnitt zu erstellen, um möglichst keine Durchbiegung 600 - 1000 mm der Dachlatte zwischen den Auflagerpunkten zuzulassen. Die Befestigung zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem Sparren oder der Konterlatte erfolgt wiederum mit der 2,5-fachen Nagellänge zur Dachlattenstärke. Konterlatte Die Befestigung hat auch hier nur mit korrosionsgeschützten Dachlatte Drahtstiften bzw. mit bauaufsichtlich zugelassenen Maschinennägeln Traufbohle zu erfolgen. Dachlatten sind so zu montieren, dass zwei volle Kanten auf der Konterlatte oder Sparren vollflächig aufliegen. Bei der Einteilung der Dachfläche und der Ermittlung des Lattabstandes in Abhängigkeit der vorhandenen Dachneigung und Sparrenlänge ist entsprechend den Werksvorgaben im Anhang zu verfahren. (siehe Tabellenanhänge der einzelnen Formate) 7


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