Einverständniserklärung undergroundfame

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Einverständniserklärung „Underground Fame“ zwischen Jugendcenter 4You der Stadt Deggendorf, Karin Loibl Amanstraße 21, 94469 Deggendorf und Name, Vorname: __________________________

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Geburtsdatum: ____________________________ Straße, PLZ, Ort: ______________________________ ________ _______________________ Tel.Nr.: ___________________________ Die ASG stellt für die Durchführung der „Underground Fame“ des Jugendcenters 4You Flächen zur Verfügung die unter folgenden Nutzungsbedingungen genutzt werden können: -

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Diese Einverständniserklärung erlaubt der oben aufgeführten Person im Rahmen des Projekts „Underground Fame“ am …………………………..… (Datum) in der Zeit von 8 bis 22 Uhr in der Tiefgarage des Kulturvierteles an dem dafür vorgesehenen Platz Graffitis anzubringen. Der vorgesehene Platz wird mit einem Mitarbeiter des Jugendcenters 4You im Voraus abgegangen und somit für den Termin festgelegt. Das Besprühen der Wand ist außerhalb des vereinbarten Termins nicht gestattet und wird als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Die Stadt Deggendorf insbesondere das Jugendcenter 4You übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Nutzung der Fläche. Bei der Ausführung seiner Tätigkeit hat der Künstler den Personalausweis und eine Kopie der Einverständniserklärung mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Die Einverständinserklärung muss mindestens vier Werktage (Mo. – Fr.) vor Beginn der Tätigkeit vom Nutzer unterschrieben und einem Vertreter des Jugendcenters 4You gegengezeichnet werden. Die Arbeit muss künstlerischen Inhalt vorweisen. Schmierereien, insbesondere die Darstellung oder Andeutung von Gewaltverherrlichung, Rassendiskriminierung, politischen Interessen und sexistischer Inhalte sind ausdrücklich nicht gestattet. Das Werk muss mit dem Datum der Fertigstellung versehen werden. Nur dann kann ein mindestens vierwöchiges Bestehen gewährleistet werden. Bestehende Werke müssen ab oben genannten Datum mind. vier Wochen bestehen bleiben. Der Künstler verpflichtet sich, sofort nach Fertigstellung mit dem Personal des 4You Kontakt aufzunehmen. Das Werk wird danach vom 4You dokumentiert. das Jugendcenter 4You hat das Recht, die Werke unter Benennung des Künstlers in den Medien zu veröffentlichen und bei Bedarf die Nutzungsrechte für die Werke um auf städtischen Materialen zu werben. Ist der Künstler mit der Namensnennung und der Veröffentlichung nicht einverstanden, hat er dem ausdrücklich schriftlich zu widersprechen. für das benötigte Material kommt der Künstler selbst auf. der Künstler hat den Platz im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Beseitigung eventuellen Unrats wird dem Künstler in Rechnung gestellt.

Mit den Nutzungsbedingen einverstanden:

………………………… Ort, Datum

......................................... Nutzer

……………………………… Vertreter Jugendcenter 4You


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