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Stärkung der Schifffahrt erfordert Mammutprogramm für Investitionen

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Zusammenfassung

Zusammenfassung

Instrumentenmix für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr muss aufeinander abgestimmt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft zu gewährleisten. So erhebt Deutschland bereits eine Luftverkehrsteuer, die bereits um ein Vielfaches die Einnahmen aus einer Kerosinsteuer übersteigt, ohne dass diese Einnahmen in klimaeffiziente Maßnahmen in den Luftverkehr reinvestiert werden. Eine weitere finanzielle Belastung untergräbt nur die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsstandorte in Europa.

Die Unterstützung der EU für die Einführung des globalen Klimaschutz- und CO2-Bepreisungsinstruments CORSIA ist zu begrüßen (Maßnahme 48). Denn der internationale Charakter des Luftverkehrs benötigt auch einen globalen Ansatz, um negative externe Effekte zu vermindern und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Der Ansatz solle nicht sein, Verkehrsträger einfach durch Verknappung von zugeteilten Zertifikaten und die Ausweitung des ETS zu verteuern, sondern auch klimapolitisch sinnvolle Anreize zu setzen. Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist ein wichtiges Instrument zur Dekarbonisierung im Luftverkehr, sofern wie angekündigt, die Einnahmen aus dem EU ETS auch in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden.

Der BDI plädiert dafür, im Luftverkehr die Einnahmen in die entstehenden Mehrkosten beim Einsatz von nachhaltigen strombasierten Kraftstoffen, die auf absehbare Zeit um ein Vielfaches teurer als herkömmliches Kerosin sein werden, zu investieren. So könnte eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten für Luftfahrzeugbetreiber (EUAAs) festgelegt werden.

Stärkung der Schifffahrt erfordert Mammutprogramm für Investitionen

Der anvisierte Meilenstein, den Transport auf Binnenwasserstraßen und im Kurzstreckenseeverkehr bis 2030 um 25 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zunehmen zu lassen, ist realitätsfern, sind doch ausreichende Kapazitäten sowie flussbauliche Maßnahmen bei der Binnenschifffahrt notwendige Prämisse für eine solche weitreichende Verkehrsverlagerung.

Eine Steigerung des Transports auf den Binnenwasserstraßen setzte aber voraus, dass die nötige Infrastruktur eine Verlagerung des Verkehrs auf das Binnenschiff auch gewährleistet. Ohne massive Investitionen in den nächsten Jahren ist eine Verlagerung schwerlich erreichbar. Hierfür muss die Europäische Kommission nun auch konkrete Lösungsvorschläge präsentieren. Hier treffen europäische Ambitionen auf nationalstaatliche Engpässe bei Planungsund Genehmigungsverfahren.

So sind beispielsweise in Deutschland jahrelang die zur Verfügung stehenden Gelder für Investitionen in den Verkehrsträger Wasserstraße aufgrund von Personalengpässen in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nicht ausreichend abgeflossen.

Es gilt, ideelle Ziele an den Realitäten in den Mitgliedstaaten zu orientieren und praxistauglich zur Umsetzung zu bringen. Darüber hinaus werden umfangreiche Projekte oftmals durch Verbandsklagen von Umweltverbänden mit rechtlichen Mitteln in Frage gestellt, obgleich der Dissens rein politischer Natur ist. Wer Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger verlagern will, darf den dafür dringend notwendigen Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur nicht torpedieren.

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