Chancen des Tiefseebergbaus

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Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Abteilung Sicherheit und Rohstoffe

Positionspapier Tiefseebergbau

Hintergrund Durch den steigenden globalen Rohstoffbedarf und die abnehmende Qualität der bekannten Lagerstätten ist die Erschließung neuer Rohstoffquellen von zunehmender Bedeutung für die langfristige Rohstoffsicherung. Besonders interessant ist hier das Potenzial von marinen mineralischen Rohstoffen auf dem Meeresgrund. Ende 2013 hat deshalb die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bei der Internationalen Meeresbodenbehörde eine Lizenz zur Erkundung von Massivsulfiden auf dem Tiefseeboden des Indischen Ozeans beantragt. Bereits seit 2006 hält Deutschland eine Lizenz für zwei Gebiete im Zentralpazifik, die sich auf die Erkundung von Manganknollen konzentriert. Die bisherigen Erkenntnisse sind vielversprechend: So sind in den in 1000 bis 5000 Meter Wassertiefe befindlichen Manganknollen, Massivsulfiden und kobaltreichen Eisen-Mangan-Krusten zahlreiche metallische Rohstoffe enthalten. In Manganknollen beispielsweise finden sich neben Mangan und Eisen auch die wirtschaftlich interessanten Elemente Kupfer, Nickel und Kobalt, und das in viel höheren Konzentrationen als in Lagerstätten an Land. Massivsulfide enthalten neben Buntmetallen auch Spurenelemente wie Antimon, Germanium, Selen, Tellur und Indium, die in vielen Hochtechnologiebereichen, z. B. für erneuerbare Energien, benötigt werden. Da sich die Vorkommen außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete befinden, unterliegen alle Aktivitäten internationalem Recht und der Kontrolle der Weltgemeinschaft. »Verwaltungsorgan« ist die 1994 gegründete Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) der Vereinten Nationen, die den Zugang zu und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Lagerstätten am Meeresboden regelt. Die Bundesrepublik ist dort Mitglied und hat 2013 und 2014 den Vorsitz im IMB-Rat inne. Die von der IMB festgelegten Mining Codes regeln bislang die Erkundung und Erschließung von Manganknollen, Massivsulfiden und kobaltreichen Eisen-ManganKrusten. Die Regeln für den (kommerziellen) Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee sind noch zu definieren. Zentraler Bestandteil bei der Entscheidung über einen zukünftigen Abbau wird die Verpflichtung zur Vorlage einer Umweltverträglichkeitsstudie (Environmental Impact Assessment) sein. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und der Nachweis der technischen Umsetzung (mindestens ein mining component test) sind ebenfalls beizubringen. Zudem ist der Lizenznehmer schon während der 15-jährigen Explorationsphase verpflichtet, Daten zur Artenzusammensetzung und Besiedlungsdichte der Bodenfauna zu sammeln, um eine Wiederbesiedlung nach dem Abbau zu ermöglichen. Diese Referenzdaten sind Bestandteil des Umweltmanagementplans der Meeresbodenbehörde.

Bildnachweis: Konzept der Firma Aker Solutions zum Tiefseebergbau von Manganknollen; Quelle: Aker Solutions


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