Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
R. d. T. gefordert (gem. DWA-A102), ließe sich dieser „Umweltvorteil“ bestimmen. Der auf diese Weise ermittelbare finanzielle Aufwand für diese „Mehrleistung“ könnte bei Finanzierung aus einer CO2-Abgabe unmittelbar zu einer Verringerung der Niederschlagswassergebühr führen.
Kapitelzusammenfassung •
Zur Ermittlung des Fonds-Beitrags pro Schadeinheit werden die Gesamtkosten durch die Summe aller Schadeinheiten dividiert.
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Es wird ein fünfzehnjähriger Betrachtungszeitraum unterstellt, an dessen Ende annahmegemäß 25 % aller Kläranlagen der Größenklassen 3 bis 5 zu ertüchtigen sind. Im Endausbau fallen für die vierte Reinigungsstufe Gesamtkosten von 307,2 Mio. € pro Jahr an. Für Gewässeruntersuchungen werden annahmegemäß 3,9 Mio. € p. a. und für die Koordinationsstelle 3 Mio. € p. a. veranschlagt.
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Unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2,0 % resultieren über einen Zeitraum von 30 Jahren Gesamtkosten von 5,85 Mrd. Euro (diskontiert auf t1 mit einem Zinssatz von 3,3 %).
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Bei vereinfachter Hochrechnung der Gewässeruntersuchungen der vier Wasserverbände aus NRW auf die gesamte Bundesrepublik resultieren insgesamt 1,111 Mio. Schadeinheiten.
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Der Fonds-Beitrag beträgt im 1. Jahr des Betrachtungszeitraums 25 € pro Schadeinheit und steigt bis zum 30. Jahr aufgrund eines sukzessiven Kläranlagenausbaus auf 196 € an.
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Für die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zur Elimination niederschlagswasserbürtiger Spurenstoffe wird eine zweckgebundene Steigerung der CO2-Abgabe vorgeschlagen, weil mehr als 99,5 % der Emissionen auf von Verbrennungsrückstände zurückzuführen sind.
3.4.
Ermittlung der Beiträge aller Inverkehrbringer eines Spurenstoffs
Gemäß Kapitel 3.3 sind die Kosten pro Schadeinheit für alle Stoffe identisch. Dies mag zunächst erstaunen, ist aber deshalb folgerichtig, weil die relative Schädlichkeit eines Stoffes bei der Berechnung seiner individuellen Schadeinheiten berücksichtigt wird. Demnach verursachen zwei Stoffe bei gleicher Fracht genau dann unterschiedlich hohe Schadeinheiten und erfordern somit unterschiedliche hohe Beiträge zur Finanzierung der Gesamtkosten, wenn ihre UQN-Werte (oder alternativ verwendete Grenzwerte) und damit ihre Schädlichkeitsbeiwerte voneinander abweichen. Der zu leistende Fonds-Beitrag für die Emission eines Stoffes wird durch Multiplikation der Anzahl an Schadeinheiten mit den Kosten pro Schadeinheit berechnet. Im Umkehrschluss wird die relative Schädlichkeit eines Seite 46 von 64