38 VERKEHRSSTEUERN, BESITZ- UND GEBRAUCHSSTEUERN
8.6 Handänderungssteuer Die Handänderungssteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer, die jeden Eigentumsübergang von Grundstücken (und den damit verbundenen Rechten), die im Kanton oder in der Gemeinde liegen, belastet. Gegenstand der Handänderungssteuer ist der Eigentumsübergang als solcher. Der Kanton Schaffhausen kennt, im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen, keine eigentliche Handänderungssteuer, sondern lediglich eine Grundbuchgebühr. Diese setzt sich aus einem Betrag von 0.7 Prozent des Verkaufspreises und zusätzlich einer Schreibgebühr von ca. CHF 300.– zusammen. Beispiel: M. Arketing baut sich ein neues Haus auf dem Geissberg in Schaffhausen und verkauft aus diesem Grund sein altes Haus zum Preis von CHF 850’000.– an eine Familie aus der Zürcher Nachbarschaft. Das Grundbuchamt stellt ihm für den bei der Handänderung entstandenen Aufwand eine Rechnung über CHF 6’250.–, zusammengesetzt aus der Schreibgebühr und 0.7 Prozent des Verkaufspreises.
8.7 Besitzsteuern und Gebrauchssteuern 8.7.1
Motorfahrzeugsteuer
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit Standort im Kanton Schaffhausen müssen hier immatrikuliert sein. Die Zulassung der Fahrzeuge und die Aushändigung der Immatrikulationspapiere sowie der Kontrollschilder, die auf den Namen des Fahrzeughalters lauten, erfolgen durch das Strassenverkehrsamt. Diese Motorfahrzeuge und Anhänger unterliegen einer jährlichen Motorfahrzeugsteuer. Steuerpflichtig ist der Halter des Fahrzeugs, auf dessen Name Fahrzeugausweis und Kontrollschild ausgestellt sind. Die Steuerhöhe variiert nach Fahrzeugtyp. Bemessungskriterium im Kanton Schaffhausen ist der Hubraum. Beispiel: Jährliche Steuer für ausgewählte Personenfahrzeuge: 1’201 – 1’300 cm3 (1,3 l) CHF 180.– 1’901 – 2’000 cm3 (2 l) CHF 264.– 3’401 – 3’500 cm3 (3,5 l) CHF 444.– 4’801 – 4’900 cm3 (5 l) CHF 612.– Die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Schaffhausen sind im Vergleich zur restlichen Schweiz sehr moderat. Die folgende Grafik liefert einen interkantonalen Vergleich der Motorfahrzeugsteuerbelastung.
600 500 400 300 200 100
Quelle: ESTV, 2015
Bern
Basel-Landschaft
Jura
Index Motorfahrzeugsteuern in CHF Die Schweizer Kantone im Vergleich 2013
Graubünden
Waadt
Freiburg
Appenzell A.Rh.
Tessin
Basel-Stadt
St. Gallen
Glarus
Appenzell I.Rh.
Luzern
Zürich
Neuenburg
Schwyz
Obwalden
Uri
Solothurn
Genf
Nidwalden
Zug
Aargau
Thurgau
Wallis
Schaffhausen
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