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Sozialabzüge im Kanton Schaffhausen Sozialabzüge in CHF
Kanton Schaffhausen
Kinderabzug je Kind 8’400 Unterstützungsabzug 1’300 Verheiratetenabzug -- Zweitverdienerabzug 800 Entlastungsabzug Alleinstehende: max. 4’700 (Rentner) max. 2’350 (Übrige) Verheiratete: max. 9’400 (Rentner) max. 4’700 (Übrige) Kinderbetreuungsabzug eff. Kosten max. 9’400
Bund 6’500 6’500 2’600 50% des niedrigeren Erwerbs- einkommens, mind. 8’100 und max. 13’400 --
-10’100
Quelle: Steuerverwaltung Kanton Schaffhausen, 2016
5.2.2
Berechnung der Einkommenssteuern
Das steuerbare Einkommen weist, trotz gleicher Ausgangsbasis auf Bundes- und Kantonsebene, unterschiedliche Beträge auf, verursacht durch die teilweise unterschiedlichen Ansätze bei den Abzügen. Sowohl auf Bundesebene als auch beim Kanton werden Verheiratete gegenüber allein stehenden Personen unterschiedlich veranlagt. Während auf Bundesebene zwei unterschiedliche Tariftabellen zur Anwendung kommen, besteht im Kanton Schaffhausen ein Teilsplittingtarif. Persönliche Kalkulationen können Sie im frei verfügbaren Steuerrechner im Internet unter www.steuern.sh.ch selbstständig vornehmen. Beim Bund handelt es sich um einen progressiven Tarif, welcher ab einer Höhe von CHF 896’000.– (verheiratet) bzw. CHF 755’300.– (alleinstehend) linear weitergeführt wird. Im Kanton Schaffhausen beginnt der Tarifverlauf ebenfalls progressiv bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 210’100.–, geht dann jedoch über in einen linearen Tarif. Beispiel: S. Teuerzahler ist Angestellter einer Firma in Neuhausen am Rheinfall und verfügt über einen Bruttolohn von CHF 85’000.–, wovon 4 Prozent als Pensionskassenbeiträge abgezogen werden. Er wohnt in Neuhausen am Rheinfall, ist alleinstehend und reformiert. Daraus ergibt sich folgende Steuerkalkulation unter Berücksichtigung der Minimalabzüge:
Beispiel Berechnung Einkommenssteuer In CHF
Kanton Schaffhausen
Bund
Bruttoeinkommen 85’000 85’000 Abzüge 13’694 13’894 Steuerbares Einkommen 71’300 71’100 Steuersatz 6.785% 1.482% Einfache Steuer 4’838 Kantonssteuer 115% 5’564 Gemeindesteuer 98% 4’741 Kirchensteuer ref. 13% 629 Personalsteuer 60
1’054
Total Steuerschuld
12’048
Quelle: Steuerrechner Kanton Schaffhausen für Neuhausen am Rheinfall, 2016
Das steuerbare Einkommen wird mit dem Steuertarif multipliziert. Anschliessend wird die einfache Kantonssteuer mit dem Steuerfuss des Kantons Schaffhausen, der jeweiligen Gemeinde und der Kirchgemeinde multipliziert und schlussendlich noch die Personalsteuer von CHF 60.– addiert. Im Gegensatz zur erfolgten Steuerberechnung einer alleinstehenden Person unterliegen Familien einerseits einem moderateren Steuertarif und andererseits zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten, die in der Summe zu einer spürbaren Entlastung führen.