CSS Magazin

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Neue Prämienregionen Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die Prämienregionen innerhalb der Kantone vereinheitlicht. Bisher konnten die Krankenversicherer diese Zonen nach den geografisch unterschiedlichen Kosten selber festlegen. Keine Auswirkungen hat die neue Zonenaufteilung für 37 Prozent der CSS-Versicherten, die in folgenden Kantonen wohnen: Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, die beiden Appenzell, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg, Genf und Jura. In diesen Kantonen führt die CSS wie bisher eine Prämienzone. Weitere 8,2 Prozent der Versicherten wechseln in eine teurere, 11,9 Prozent in eine billigere Region. Diese beiden Kategorien wohnen in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Baselland, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis. In diesen Kantonen führt die CSS zwei oder drei Regionen. Der Rest von 42,9 Prozent der Versicherten bleibt in der bisherigen Prämienregion. Gleichwohl könnte sich die Neuaufteilung auch auf ihre Prämien auswirken: Sinken die durchschnittlichen Kosten in einer Region, sinkt auch die Prämie. Das ist etwa der Fall, wenn eine Region günstigere Gemeinden zugeteilt bekommt und teure abgibt. Kommen in eine bisher günstige Region teurere Gemeinden dazu, steigen die durchschnittlichen Kosten und damit auch die Prämien. Weitere Informationen zur Regionenzuteilung sind beim BSV abrufbar unter: www.bsv-vollzug.ch/?Ing=de (Rubrik: KV, Grundlagen)

Maximalrabatte bei der Wahlfranchise gesenkt (siehe Kästen). Auch die Börse ist zu berücksichtigen: Sinken die Kurse wie in den letzten Jahren, ist mit weniger Erträgen aus den Finanzanlagen zu rechnen. Am stärksten beeinflusst die Prämien laut Oliver Wälti die Mengenausweitung: Je mehr Leistungen «konsumiert» werden, desto höher sind die Kosten und damit die Prämien. Bei ihm laufen die Fäden für die Prämienberechnung zusammen: CSS-Finanzcontroller Oliver Wälti.

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CSS Magazin August 2003

Das Prämienfundament

Die CSS-Prämienkalkulation beginnt mit den betriebswirtschaftlichen Vorgaben von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat. Darin ist unter anderem formuliert, wie viel Gewinn beim PrivatversicherungsGeschäft zu erwirtschaften ist, wie hoch die Reserven in der Grundversicherung sein müssen oder wie hoch die Verwaltungskosten (Löhne, Investitionen, Sachaufwand) zu veranschlagen sind. Weiter werden detaillierte Finanz- und Marketing-

daten zusammengetragen (siehe Grafik). Die bisherigen Leistungen der CSS sind nur für das vergangene Jahr bekannt. Für das laufende und nächste Jahr müssen sie hochgerechnet werden. Hinzu kommen fallweise neue Verpflichtungen, etwa durch den Bund verfügte Pflichtleistungen oder neue CSS-Produkte.

Was macht die Politik?

Die Teuerung bei der Grundversicherung wird für jeden Kanton und bei den Zusatzversicherungen für jedes Produkt separat berechnet und umfasst zahlreiche Faktoren: Tarife der Ärzte, Spitäler und anderer Leistungserbringer; Trends zu höheren Franchisen; Zu- und Abgänge von Kunden; neue Pflichtleistungen, die Mengenausweitung (Konsum von Gesundheitsdienstleistungen) und andere mehr. Auf die Teuerung können sich natürlich auch politische Entscheide auswirken, wie die laufende KVG-Revision (Abschaffung Vertragszwang) oder – ganz aktuell – der neue Arzttarif TARMED. Der Risikoausgleich unter den Versicherern kann ebenfalls nur abgeschätzt werden. Er wird für jede Region einzeln ausgerechnet. Dass der Risikoausgleich des letzten Jahres erst im Juni des laufenden Jahres bekannt gegeben wird, macht die Prämienberechnung nicht einfacher. Risikoausgleich heisst: Kassen mit einem hohen Anteil an eher jüngeren Versicherten und Männern zahlen an Kassen mit eher älteren Versicherten

und Frauen einen Ausgleichsbetrag. Schliesslich werden noch die Erträge des Finanzvermögens geschätzt und die Verwaltungskosten abschliessend festgelegt.

Der erste Prämienvorschlag

Stehen alle Vorgaben fest, erarbeitet das Controlling einen ersten Prämienvorschlag. Dieser wird zwischen den Geschäftsbereichen diskutiert und verifiziert, bis schliesslich die definitiven Prämien feststehen. Die CSS schickt die aufbereiteten Unterlagen an das Bundesamt für Sozialversicherung und das Bundesamt für Privatversicherungen zur Genehmigung. Einzureichen sind neben den Prämienvorschlägen auch Angaben zu den Kundenzahlen, den Leistungen (Zahlungen an Ärzte, Spitäler und andere Gesundheitsanbieter), den Verwaltungskosten, den Anlageerträgen und andere mehr.

Ergebnis wird publiziert

Die beiden Bundesämter genehmigen die Prämien Ende September, nachdem diese aufgrund von Verhandlungen eventuell noch geändert worden sind. Dann ist es soweit: Die neuen Prämien werden veröffentlicht, die Versicherten erhalten die Rechnung zugestellt, und für die Medien beginnt die obligate «heisse Phase» des Prämienherbstes. Thomas Lüthi

Grundfranchise und Selbstbehalt erhöht Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2004 die Grundfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung von 230 auf 300 Franken erhöht. Er will dadurch die Anreize verstärken, dass sich die Versicherten kostenbewusst verhalten und Bagatellfälle selber übernehmen. Gestärkt wird die Eigenverantwortung auch beim Selbstbehalt von zehn Prozent: Das jährliche Maximum steigt von 600 auf 700 Franken (für Kinder die Hälfte). Der Selbstbehalt ist seit über zwölf Jahren nicht mehr angepasst worden. Reduziert hat der Bundesrat hingegen die Prämienrabatte bei den Wahlfranchisen. Weitere Infos unter: www.bsv.admin.ch (Rubrik: Krankenversicherung, Neuigkeiten 6.6.03). Bei der CSS haben sich die Versicherten in den letzten Jahren vermehrt für die Maximalfranchise von 1 500 Franken entschieden. Sie wird von neun Prozent der rund eine Million Grundversicherten beansprucht. Rückläufig sind die Anteile bei den anderen Wahlfranchisen sowie bei der Grundfranchise. Bei dieser sind rund zwei Drittel der Versicherten geblieben.


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