Verfahren in Sachen politisch exponierte Personen Im Gefolge des «arabischen Frühlings» hat der Bundesrat im Januar und Februar 2011 mit Sperrverordnungen die Vermögenswerte politisch exponierter Personen aus Tunesien, Ägypten und Libyen gesperrt. Die FINMA nahm dies zum Anlass, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch die meldenden Institute zu überprüfen. Der Erlass der Sperrverordnungen durch den
oft zu grosses Vertrauen geschenkt und sich zu
Bundesrat hat die FINMA veranlasst, bei zwanzig
schnell mit deren Erklärungen zufriedengegeben
Banken die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen
hatten. In der Regel hatten die betroffenen Ins-
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zu Geschäftsbeziehungen mit poli-
titute keinerlei Anstrengungen unternommen,
tisch exponierten Personen (PEP) aus Tunesien,
um die Aussagen der Kunden zu überprüfen. Sie
Ägypten und Libyen zu überprüfen. Gegen sechs
haben Mühe damit, dass sie die Kundeninforma-
Institute eröffnete die FINMA in der Folge Enforce-
tionen im Rahmen der Abklärungspflicht durch
Vorschriften
mentverfahren.
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eigene Recherchen untermauern und plausibilisieren müssen. Bei ihren Abklärungen, die meist
Qualitativ mangelhafte Abklärungen
verspätet erfolgten, hatten sich die betroffenen
Im Rahmen der Verfahren stellte die FINMA bei
Banken in der Regel mit einer relativ tiefen Wahr-
mehreren PEP-Geschäftsbeziehungen fest, dass
scheinlichkeit bzw. einem entsprechend niedrigen
die Abklärungen der Banken zum Hintergrund der
Glaubwürdigkeitsgrad begnügt.
Geschäftsbeziehungen oder der einzelnen Transaktionen ungenügend waren. Entweder waren
Die Banken zeigten sich in den Enforcement-
Geschäftsbeziehungen mit sich bringen, zu knapp
verfahren im Allgemeinen kooperativ und aner-
ausgefallen, oder die eingeholten Angaben waren
kannten, dass ihnen Fehler unterlaufen waren. Bei
nicht hinreichend plausibilisiert worden. Mangels
Verfahrenseröffnung hatten die meisten Institute
einer korrekten Definition des PEP-Begriffs in den
bereits wirksame Massnahmen ergriffen, um
bankinternen Weisungen bzw. mangels einer
PEP-Beziehungen besser zu identifizieren und zu
genügend
erkannten
betreuen. Aus diesem Grund beschränkten sich die
zwei Banken den PEP-Status der entsprechenden
Verfügungen der FINMA in allen PEP-Verfahren auf
Geschäftsbeziehung gar nicht.
die Feststellung der Mängel.
sorgfältigen
Recherche
Die Verfahren haben gezeigt, dass die fehlbaren Banken insbesondere ihren langjährigen Kunden
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Art. 6 GwG; Art. 12 Abs. 3 und 14 GwV-FINMA. Vgl. Untersuchungsbericht der FINMA vom 10. November 2011 «Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von “politisch exponierten Personen”» (http://www.finma.ch/ d/aktuell/Documents/bericht_ pep-abkl%C3%A4rung_ 20111110_d.pdf).
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Verfahren und Lehren
die Abklärungen angesichts der Risiken, die solche
Jahresbericht 2012 | FINMA