FINMA Annual Report 2012 DE

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Verfahren in Sachen politisch exponierte Personen Im Gefolge des «arabischen Frühlings» hat der Bundesrat im Januar und Februar 2011 mit Sperrverordnungen die Vermögenswerte politisch exponierter Personen aus Tunesien, Ägypten und Libyen gesperrt. Die FINMA nahm dies zum Anlass, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften durch die meldenden Institute zu überprüfen. Der Erlass der Sperrverordnungen durch den

oft zu grosses Vertrauen geschenkt und sich zu

Bundesrat hat die FINMA veranlasst, bei zwanzig

schnell mit deren Erklärungen zufrieden­gegeben

Banken die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen

hatten. In der Regel hatten die betroffenen Ins-

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zu Geschäftsbeziehungen mit poli-

titute keinerlei Anstrengungen unternommen,

tisch exponierten Personen (PEP) aus Tunesien,

um die Aussagen der Kunden zu überprüfen. Sie

Ägypten und Libyen zu überprüfen. Gegen sechs

haben Mühe damit, dass sie die Kundeninforma-

Institute eröffnete die FINMA in der Folge Enforce-

tionen im Rahmen der Abklärungspflicht durch

Vorschriften

mentverfahren.

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eigene Recherchen untermauern und plausibilisieren müssen. Bei ihren Abklärungen, die meist

Qualitativ mangelhafte Abklärungen

verspätet erfolgten, hatten sich die betroffenen

Im Rahmen der Verfahren stellte die FINMA bei

Banken in der Regel mit einer relativ tiefen Wahr-

mehreren PEP-Geschäftsbeziehungen fest, dass

scheinlichkeit bzw. einem entsprechend niedrigen

die Abklärungen der Banken zum Hintergrund der

Glaubwürdigkeitsgrad begnügt.

Geschäftsbeziehungen oder der einzelnen Transaktionen ungenügend waren. Entweder waren

Die Banken zeigten sich in den Enforcement-

Geschäftsbeziehungen mit sich bringen, zu knapp

verfahren im Allgemeinen kooperativ und aner-

ausgefallen, oder die eingeholten Angaben waren

kannten, dass ihnen Fehler unterlaufen waren. Bei

nicht hinreichend plausibilisiert worden. Mangels

Verfahrenseröffnung hatten die meisten Institute

einer korrekten Definition des PEP-Begriffs in den

bereits wirksame Massnahmen ergriffen, um

bankinternen Weisungen bzw. mangels einer

PEP-Beziehungen besser zu identifizieren und zu

genügend

erkannten

betreuen. Aus diesem Grund beschränkten sich die

zwei Banken den PEP-Status der entsprechenden

Verfügungen der FINMA in allen PEP-Verfahren auf

Geschäftsbeziehung gar nicht.

die Feststellung der Mängel.

sorgfältigen

Recherche

Die Verfahren haben gezeigt, dass die fehlbaren Banken insbesondere ihren langjährigen Kunden

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Art. 6 GwG; Art. 12 Abs. 3 und 14 GwV-FINMA. Vgl. Untersuchungsbericht der FINMA vom 10. November 2011 «Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von “politisch exponierten Personen”» (http://www.finma.ch/ d/aktuell/Documents/bericht_ pep-abkl%C3%A4rung_ 20111110_d.pdf).

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Verfahren und Lehren

die Abklärungen angesichts der Risiken, die solche

Jahresbericht 2012 | FINMA


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