Stärkung des Kundenschutzes Im Februar 2012 veröffentlichte die FINMA ein Positionspapier 22 zur Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten. Darin hielt die FINMA fest, dass das geltende Recht die Finanzmarktkunden nicht angemessen schützt. 23
Bereits in ihrem Vertriebsbericht vom Oktober
Weiter ist sicherzustellen, dass Interessenkonflikte
2010 hat die FINMA festgestellt, dass das geltende
offengelegt werden. Die neuen Regeln sollen auch
Recht die Kunden von Finanzdienstleistern nur
Transparenz über die Leistungen eines Dienstleisters
unzureichend schützt. In ihrem Positionspapier vom
und die damit verbundenen Kosten schaffen.
Februar 2012 schlug die FINMA vor, einheitliche und sektorenübergreifende Verhaltensregeln und Produktvorschriften für Finanzdienstleister einzu-
Die FINMA spricht sich dafür aus, dass die
führen. Damit soll das Informationsungleichgewicht
Finanzdienstleister den Kunden eine vollständige
zwischen Kunden und Anbietern von Finanzproduk-
und verständliche Produktdokumentation zur
ten ausgeglichen werden. Insbesondere sollen die
Verfügung stellen. Insbesondere sollen Anbieter
Kunden bereits vor Erwerb eines Finanzprodukts
von standardisierten Finanzprodukten, wie Aktien,
wissen, welche Chancen und Risiken auf sie zukom-
Obligationen oder strukturierten Produkten, ver-
men. Die Vorschläge der FINMA beziehen sich
pflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Dieses
sowohl auf die Produktion als auch auf den Vertrieb
Dokument muss alle wesentlichen Angaben über
von Finanzprodukten. Angesprochen sind Banken
das Produkt und den Produktanbieter enthalten
ebenso wie Versicherungen, Fondsleitungen, Ver-
und für Transparenz darüber sorgen, welche Risi-
mögensverwalter und weitere Marktteilnehmer. Als
ken der Kauf des Finanzprodukts mit sich bringt.
Finanzprodukte gelten dabei grundsätzlich alle Pro-
Damit Privatkunden komplexere Finanzprodukte,
dukte, die auf dem Schweizer Finanzmarkt ausgege-
wie strukturierte Produkte oder fondsgebundene
ben und gehandelt werden. Den unterschiedlichen
Lebensversicherungen, besser verstehen und über
Kenntnissen und Erfahrungen von professionellen
die direkten und indirekten Kosten dieser Produkte
Kunden und Privatkunden gilt es mittels einer Seg-
informiert sind, fordert die FINMA zusätzlich kurze
mentierung gerecht zu werden.
und übersichtliche Produktbeschreibungen.
Verhaltens- und Organisationsregeln
Gezielte Ausdehnung der Aufsicht
für Finanzdienstleister
Vgl. FINMA-Positionspapier Vertriebsregeln «Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten» (http://www. finma.ch/d/finma/publikationen/ Documents/pos-vertriebsregeln20120224-d.pdf).
22
Vgl. FINMA-Vertriebsbericht «Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden – Stand, Mängel und Handlungsoptionen» (http://www.finma.ch/ d/regulierung/anhoerungen/ Documents/diskussionspapiervertriebsregeln-20101110-d.pdf).
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Regeln zu Finanzprodukten
Damit die vorgeschlagenen Verhaltens- und
Das Kernstück im FINMA-Positionspapier sind
Informationspflichten in der Praxis tatsächlich
einheitliche Verhaltensregeln: Bevor ein Finanz-
umgesetzt werden, erachtet die FINMA eine
dienstleister einem Kunden eine Empfehlung zum
gezielte Ausdehnung ihrer Aufsichtskompetenzen
Erwerb eines Produkts erteilt, hat er zu prüfen,
als notwendig. So sollen Vermögensverwalter ihre
ob das Produkt für den Kunden geeignet ist. Ver-
weitreichenden Entscheidungskompetenzen über
treibt ein Finanzdienstleister Produkte an Kunden,
die Anlage von Kundenvermögen in Zukunft nur
ohne Ratschläge zu erteilen, soll er immerhin
mit einer Bewilligung der FINMA ausüben dürfen.
sicherstellen, dass das Produkt für den Kunden
Weiter sollen alle Kundenberater ihre Kenntnisse
angemessen ist. Beauftragt ein Kunde aus eigenem
der geltenden Verhaltensregeln und ihr Fachwissen
Antrieb einen Finanzdienstleister, ein Produkt zu
mit einer obligatorischen Prüfung und periodischer
kaufen (Execution only), soll der Dienstleister auf
Weiterbildung nachweisen. Und wenn Anbieter mit
eine Angemessenheitsprüfung verzichten dürfen.
Sitz im Ausland für Schweizer Kunden Dienstleis-
Jahresbericht 2012 | FINMA