FINMA Annual Report 2012 DE

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Stärkung des Kundenschutzes Im Februar 2012 veröffentlichte die FINMA ein Positionspapier 22 zur Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten. Darin hielt die FINMA fest, dass das geltende Recht die Finanzmarktkunden nicht angemessen schützt. 23

Bereits in ihrem Vertriebsbericht vom Oktober

Weiter ist sicherzustellen, dass Interessenkonflikte

2010 hat die FINMA festgestellt, dass das geltende

offengelegt werden. Die neuen Regeln sollen auch

Recht die Kunden von Finanzdienstleistern nur

Transparenz über die Leistungen eines Dienstleisters

unzureichend schützt. In ihrem Positionspapier vom

und die damit verbundenen Kosten schaffen.

Februar 2012 schlug die FINMA vor, einheitliche und sektorenübergreifende Verhaltensregeln und Produktvorschriften für Finanzdienstleister einzu-

Die FINMA spricht sich dafür aus, dass die

führen. Damit soll das Informationsungleichgewicht

Finanzdienstleister den Kunden eine vollständige

zwischen Kunden und Anbietern von Finanzproduk-

und verständliche Produktdokumentation zur

ten ausgeglichen werden. Insbesondere sollen die

Verfügung stellen. Insbesondere sollen Anbieter

Kunden bereits vor Erwerb eines Finanzprodukts

von standardisierten Finanzprodukten, wie Aktien,

wissen, welche Chancen und Risiken auf sie zukom-

Obligationen oder strukturierten Produkten, ver-

men. Die Vorschläge der FINMA beziehen sich

pflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Dieses

sowohl auf die Produktion als auch auf den Vertrieb

Dokument muss alle wesentlichen Angaben über

von Finanzprodukten. Angesprochen sind Banken

das Produkt und den Produktanbieter enthalten

ebenso wie Versicherungen, Fondsleitungen, Ver-

und für Transparenz darüber sorgen, welche Risi-

mögensverwalter und weitere Marktteilnehmer. Als

ken der Kauf des Finanzprodukts mit sich bringt.

Finanzprodukte gelten dabei grundsätzlich alle Pro-

Damit Privatkunden komplexere Finanzprodukte,

dukte, die auf dem Schweizer Finanzmarkt ausgege-

wie strukturierte Produkte oder fondsgebundene

ben und gehandelt werden. Den unterschiedlichen

Lebensversicherungen, besser verstehen und über

Kenntnissen und Erfahrungen von professionellen

die direkten und indirekten Kosten dieser Produkte

Kunden und Privatkunden gilt es mittels einer Seg-

informiert sind, fordert die FINMA zusätzlich kurze

mentierung gerecht zu werden.

und übersichtliche Produktbeschreibungen.

Verhaltens- und Organisationsregeln

Gezielte Ausdehnung der Aufsicht

für Finanzdienstleister

Vgl. FINMA-Positionspapier Vertriebsregeln «Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten» (http://www. finma.ch/d/finma/publikationen/ Documents/pos-vertriebsregeln20120224-d.pdf).

22

Vgl. FINMA-Vertriebsbericht ­«Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden – Stand, Mängel und Handlungsoptionen» (http://www.finma.ch/ d/regulierung/anhoerungen/ Documents/diskussionspapiervertriebsregeln-20101110-d.pdf).

23

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Regeln zu Finanzprodukten

Damit die vorgeschlagenen Verhaltens- und

Das Kernstück im FINMA-Positionspapier sind

Informationspflichten in der Praxis tatsächlich

einheitliche Verhaltensregeln: Bevor ein Finanz-

umgesetzt werden, erachtet die FINMA eine

dienstleister einem Kunden eine Empfehlung zum

gezielte Ausdehnung ihrer Aufsichtskompetenzen

Erwerb eines Produkts erteilt, hat er zu prüfen,

als notwendig. So sollen Vermögensverwalter ihre

ob das Produkt für den Kunden geeignet ist. Ver-

weitreichenden Entscheidungskompetenzen über

treibt ein Finanzdienstleister Produkte an Kunden,

die Anlage von Kundenvermögen in Zukunft nur

ohne Ratschläge zu erteilen, soll er immerhin

mit einer Bewilligung der FINMA ausüben dürfen.

sicherstellen, dass das Produkt für den Kunden

Weiter sollen alle Kundenberater ihre Kenntnisse

angemessen ist. Beauftragt ein Kunde aus eigenem

der geltenden Verhaltensregeln und ihr Fachwissen

Antrieb einen Finanzdienstleister, ein Produkt zu

mit einer obligatorischen Prüfung und periodischer

kaufen (Execution only), soll der Dienstleister auf

Weiterbildung nachweisen. Und wenn Anbieter mit

eine Angemessenheitsprüfung verzichten dürfen.

Sitz im Ausland für Schweizer Kunden Dienstleis-

Jahresbericht 2012 | FINMA


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