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FÜHRUNGSWECHSEL

FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN

Der BBB hat einen neuen Vorsitzenden! Rainer Nachtigall wird diesen Posten kommissarisch besetzen, bis Wahlen erfolgen können. Rolf Habermann war nach 18 Jahren zurückgetreten. Seine Amtszeit hat das bayerische Berufsbeamtentum stark geprägt und mit dem neuen Dienstrecht grundlegend gewandelt.

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RAINER NACHTIGALL

Der 55-jährige Rainer Nachtigall (verheiratet, eine erwachsene Tochter) ist in Nürnberg geboren und hat dort auch seine Schulzeit verbracht. Seine Karriere beim Freistaat Bayern begann er 1982, ebenfalls in Nürnberg im „mittleren Polizeivollzugsdienst“ als Angehöriger einer Einsatzhundertschaft in der Bereitschaftspolizeiabteilung. Nach einem Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern qualifizierte er sich für den „gehobenen Polizeivollzugsdienst“ und stieg 2005 nach einem weiteren Studium an der heutigen Hochschule der Polizei in Hiltrup/Münster in den „höheren Polizeivollzugsdienst“ (4. QE) auf. Seine Tätigkeit als Personalrat begann er ebenfalls 2005 beim Polizeipräsidium Mittelfranken und wurde 2011 zum Vorsitzenden des Hauptpersonalrates beim Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewählt, eine Funktion, in der er bis heute tätig ist. Der neue Vorsitzende blickt auf eine lange gewerkschaftliche Tätigkeit zurück. Seit dem Jahr 1987 ist er Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), und war von 1999 bis 2019 dort Vorsitzender des Kreisverbands Nürnberg. Bis zu seiner Amtsübernahme im BBB war Nachtigall im Vorstand der DPolG Bayern, seit 2003 als Stellvertreter und ab 2017 als Vorsitzender. Das Amt legte er mit Übernahme des BBB-Vorsitzes nieder. Schon seit 2016 ist er Teil des BBB-Vorstands, bisher als stellvertretender Vorsitzender. Beim dbb gehört er seit 2017 dem Bundeshauptvorstand an. Daneben ist Rainer Nachtigall auch seit 2011 Mitglied des Nürnberger Stadtrats. Auch nach den aktuellen Kommunalwahlen wird er dieses Mandat weiter wahrnehmen.

„Diese Herausforderung nehme ich an“

sagt Nachtigall zur ungewöhnlichen Amtsübergabe, angesichts der schwierigen Verhältnisse, die mit der Corona-Krise aktuell zu durchleben sind.

FÜHRUNGSWECHSEL IN AUSNAHMEZEITEN

Amtsübergabe in Ausnahmezeiten: Ein kurzer Ellbogencheck im kleinsten Rahmen – alter und neuer Vorsitzender – läutet eine neue Ära beim Beamtenbund ein. Am 25. März 2020 wurde Ex-BBB-Chef Rolf Habermann nach 18 Jahren aus dem Amt verabschiedet. Die Zügel übernimmt der 55-jährige Rainer Nachtigall, schon bisher als Stellvertreter im BBB-Vorstand vertreten und bis dato auch Landesvorsitzender der DPolG, der Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern.

Seine Einsetzung erfolgte durch einstimmigen Vorstandsbeschluss – gefällt in einer außerordentlich anberaumten Sitzung in Form der Telefonkonferenz. Nachtigall hätte auch im Rahmen der zunächst noch vorgesehenen Wahlen beim BBB-Hauptausschuss um den Vorsitz kandidiert. Weitere Kandidaturen gab es (ausdrücklich) nicht. Es soll ein ganz klares Zeichen der Geschlossenheit der im Beamtenbund organisierten Verbände und seiner Mitglieder gesetzt werden.

Ursprünglich war die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers für die bis zum Delegiertentag 2021 verbleibende Amtszeit beim diesjährigen BBB-Hauptausschuss vorgesehen, ebenfalls am 25. März 2020. So sieht es die Satzung vor. Allerdings musste dieser – aufgrund der bekannten Umstände – auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Geplant ist nun zeitnah eine Briefwahl mit dem bereits wirksam besetzten Gremium und – sobald möglich – eine ordnungsgemäße Sitzung.

ROLF HABERMANN MIT BEEINDRUCKENDER BILANZ

Rolf Habermann hinterlässt eine beeindruckende Bilanz. In seiner Amtszeit hat das bayerische Berufsbeamtentum grundlegende Neuerungen erfahren, vgl. Seite 23. Es wurde mit einer völlig neuen rechtlichen Grundlage versehen. Leistungsgedanke und Motivation wurden in den Vordergrund gerückt und die berufliche Flexibilität gestärkt. Damit ist es noch besser gewappnet, angesichts jeglicher neuer Herausforderungen zu reagieren. Ein derzeit unschätzbarer Vorteil. Und auch die gewerkschaftspolitische Zusammenarbeit mit Politik und Staatsregierung hat sich grundlegend gewandelt. Von dem zu Beginn seiner Amtszeit eher harschen Ton und den harten Auseinandersetzungen mit dem damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber hat er zu einem Gesprächsstil gelenkt, der geprägt ist vom kooperativen Austausch unter intensiver Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen. Das ist gerade in der gegenwärtigen Situation von besonderem Wert.

Die Anerkennung, die ihm dafür entgegengebracht wird, hätte sich auch beim diesjährigen BBB-Hauptausschuss deutlich gezeigt. Die Flut der angemeldeten Ehrengäste sprengte fast den Rahmen der üblichen Räumlichkeiten: Zahlreiche Kabinettsmitglieder, Abgeordnete, gewerkschaftliche Mitstreiter und Vertreter der wirtschaftlichen Partnerorganisationen. Die Redewünsche derer, die sich gerne mit einem Grußwort verabschiedet hätten, waren zeitlich gar nicht zu erfüllen. Schon im Vorfeld hatten daher – neben dem als Hauptredner der Veranstaltung vorgesehenen Ministerpräsidenten Dr. Söder – langjährige politische Weggefährten einen kurzen Videogruß übermittelt.

SÖDER: „EIN SUPER VORSITZENDER!“

„Ein super Vorsitzender!“, so der Ministerpräsident. „Ehrlich, sachkundig, erfolgreich, das ist Rolf Habermann“, fasst Bundesinnenminister Horst Seehofer zusammen. Pragmatisch zupackend (Amtschef Herbert Püls), humorvoll und energiegeladen (BayernSPD-Chefin Natascha Kohnen), so sieht man ihn. Seine liebenswürdige Hartnäckigkeit (Prof. Walter Eykmann, ehemaliger Vorsitzender des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes) schätzt man genauso wie seine Fairness und Verlässlichkeit (so z.B. Ministerpräsident a.D. Günther Beckstein und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger). Mit seiner konstruktiven und vorwärtspreschenden Art (Ingrid Heckner, Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes a.D.) habe er das Berufsbeamtentum wesentlich geprägt und dabei stets hohe Kompetenz, Hartnäckigkeit und gleichzeitig Verantwortlichkeit gegenüber dem Staat gezeigt (Alois Glück, Landtagspräsident a.D.). Natürlich gab es noch viele weitere Botschaften. Ein Zusammenschnitt ist auf der BBB-Homepage eingestellt!

Es ist nicht zu übersehen, Rolf Habermann hat im Lauf der Jahre so einige Politiker „verschlissen“. In seine Amtszeit fielen die Ministerpräsidenten

Stoiber, Beckstein, Seehofer und Söder. Als Finanzminister saßen ihm gegenüber Kurt Faltlhauser, Erwin Huber, Georg Fahrenschon, Dr. Markus Söder und Albert Füracker. In seiner weiteren Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrats im Kultusministerium waren Monika Hohlmeier, Siegfried Schneider, Ludwig Spaenle, Bernd Sibler und Prof. Dr. Michael Piazolo seine Gesprächspartner.

Zahlreiche Bereiche der Politik sind an der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse des bayerischen öffentlichen Dienstes beteiligt. Habermann hat ein dicht gestricktes Netzwerk durch alle aufgebaut.

NACHTIGALL GREIFT DIE FÄDEN AUF

Diese Fäden wird von nun an Rainer Nachtigall aufgreifen. Er ist bisher – neben seiner Stellvertreterposition im BBB – als Landesvorsitzender der DPolG Bayern ebenfalls in engem Kontakt mit der bayerischen Politik. Dort, bei einem der größten BBB-Mitgliedsverbände, hat er vor rund zweieinhalb Jahren den Vorsitz angetreten. Dieses Amt hat er bereits niedergelegt, um sich ganz den BBB-Geschäften widmen zu können. Er bringt umfangreiche Erfahrungen, auf Bundesebene der verschiedenen gewerkschaftlichen Organisationen und in seiner Funktion als Nürnberger Stadtrat, mit.

Jetzt an der Spitze des BBB zu stehen erfordert Mut, Voraussicht und Charakterstärke. Nachtigall übernimmt den BBB in einer außergewöhnlichen Zeit und in ungewöhnlicher Form. Praktisch die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand. Der öffentliche Dienst ist gefragt wie seit langem nicht mehr. Nun zeigt sich, wie wertvoll seine Ausgestaltung durch das Grundgesetz ist. Unbeirrt von finanziellen Sorgen garantiert das Berufsbeamtentum, dass die grundlegende Funktionsfähigkeit des Staates aufrechterhalten bleibt. Angesichts der drastischen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, aufgrund derer immer mehr Betriebe um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, zahlreiche Beschäftigte in die Kurzarbeit geschickt werden und der Familienunterhalt vielerorts nicht mehr gewährleistet ist, erlangen die Grundsätze des Berufsbeamtentums zunehmend an Bedeutung. Der öffentliche Dienst steht Seite an Seite mit Gesellschaft und Politik vor Herausforderungen, wie er sie wohl noch nie in diesem Ausmaß zu bewältigen hatte. Eine Herausforderung auch für den Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes.

UNGEWÖHNLICHER ABSCHIED

Er wünsche ihm alles Gute und viel Kraft für die anstehende Zeit, so Habermann zu Nachtigall. Er sei überzeugt, der öffentliche Dienst in Bayern werde seinem Ruf gerecht werden. Seinen Dank für die jahrelange konstruktive Zusammenarbeit sprach Habermann – wo immer möglich persön

ABSCHIEDSGRÜSSE DER POLITISCHEN WEGGEFÄHRTEN

Ein herzliches Dankeschön an Manfred Ach, Ilse Aigner, Hubert Aiwanger, Dr. Günther Beckstein, Georg Eisenreich, Prof. Dr. Walter Eykmann, Wolfgang Fackler, Kurt Faltlhauser, Albert Füracker, Alois Glück, Martin Hagen, Ludwig Hartmann, Ingrid Heckner, Monika Hohlmeier, Wilhelm Hüllmantel, Natascha Kohnen, Thomas Kreuzer, Peter Küspert, Franz Maget, Prof. Dr. Michael Piazolo, Herbert Püls, Tobias Reiss, Siegfried Schneider, Kerstin Schreyer, Stefan Schuster, Horst Seehofer, Bernd Sibler, Dr. Markus Söder, Barbara Stamm, Roland Staude, Dr. Edmund Stoiber, Carolina Trautner, Josef Zellmeier

lich – dem restlichen BBB-Vorstand und seinen Gesprächspartnern aus Politik, Wirtschaft und Verband aus.

Vom Vorstand in Vertretung des gesamten BBB erhielt Habermann als (dauerhaftes) Abschiedsgeschenk eine Fasspatenschaft im Stückfasskeller des Staatlichen Hofkellers in Würzburg. Der Stückfasskeller ist das Kernstück des historischen Weinkellers und weltweit bekannt. 100 kleine Holzfässer (Stückfässer) ruhen in diesem Kellerteil und geben ihm seinen Namen. Künftig wird dort auch ein Fass des Paten Habermann mit entsprechender Inschrift lagern. Die Übernahme einer Fasspatenschaft trägt zum Erhalt dieser historischen Wein-Kultur-Stätte bei.

Alles in allem kein Abschied, wie man ihn angesichts der langjährigen und prägenden Amtszeit erwartet hätte. Gleichwohl wichtig angesichts der Zeiten, denen der öffentliche Dienst entgegensieht. Im Namen des gesamten BBB ein herzliches Dankeschön an Rolf Habermann für sein unermüdliches und erfolgreiches Wirken als Vorsitzender des BBB und herzlich willkommen in diesem Amt, Rainer Nachtigall!

„Ade, macht’s gut!“

Habermann, 1954 in Bayreuth geboren, verheiratet, studierte in Nürnberg Lehramt an Volksschulen, leistete anschließend von 1978 bis 1981 seinen Vorbereitungsdienst ab und war dann als Lehrer im Landkreis Kronach tätig. 1991 wurde er stellvertretender Schulleiter an der Gottfried-Neukam-Hauptschule Kronach. Seit dem Jahr 1996 ist er in vollem Umfang von seiner schulischen Tätigkeit freigestellt. Drei Jahrzehnte lang, davon 19 Jahre als Vorsitzender, war Rolf Habermann als Vorstandsmitglied im Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und viele Jahre auch als Mitglied des örtlichen Personalrats beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kronach tätig. Seit seiner Studienzeit engagierte er sich ehrenamtlich beim Bayerischen Lehrer- und Lehrinnenverband, unter anderem als Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Seit 1997 gehört der zweifache Vater dem Vorstand des Bayerischen Beamtenbunds an und war seit 2002 dessen Vorsitzender. Zudem hatte er bereits seit 1994 verschiedene Positionen im dbb beamtenbund und tarifunion inne und gehörte dessen Bundesvorstand seit 2002 an. Für sein Wirken zum Wohl des Gemeinwesens erhielt Habermann 2014 die Bayerische Verfassungsmedaille in Silber, 2019 den Bayerischen Verdienstorden und ebenfalls 2019 die Soldnermedaille für besondere Verdienste um das Vermessungswesen in Bayern.

ROLF HABERMANN

Sie werden verstehen, ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge! Der Beamtenbund hat mein Leben und zu großen Teilen auch das meiner Familie intensiv gefüllt. Und zwar mit allem, was das Leben lebenswert macht. Mit Höhen und Tiefen, Erfolgen und Misserfolgen, jeglicher Art von Emotionen, Freundschaften fürs Leben – und ja, auch der ein oder anderen Enttäuschung. Niemals möchte ich diese Zeit, in der ich in Ihrer aller Interesse tätig war, missen! Aber – und so habe ich das seit Jahren angekündigt – ein Vorsitzender im Ruhestand wird den Anforderungen einer schlagkräftigen Interessenvertretung nicht gerecht. Es ist also an der Zeit für mich zu gehen. Und seien Sie versichert, Pläne gibt es für diesen neuen Lebensabschnitt genug. Meine Frau und ich sind gespannt, wie sie sich in Anbetracht der Lage entwickeln.

Kollege Rainer Nachtigall übernimmt die Geschicke des BBB in einer unberechenbaren Zeit. Die Welt schaut mit Schrecken auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Der öffentliche Dienst wird immer mehr zum Fundament, das der Gesellschaft die dringend notwendige Stabilität gibt. Stabilität, die den Menschen Sicherheit geben kann, wenn ihnen andernorts der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Stabilität, die in Krisenzeiten wie diesen mit jedem Tag wichtiger wird.

Gerade jetzt braucht der öffentliche Dienst eine starke, eine kompetente und verlässliche Interessenvertretung. Sie muss, gemeinsam mit Landtag und Staatsregierung, dafür sorgen, dass öffentliche Leistungen weiter dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung stehen, dass vorhandene Ressourcen bestmöglich genutzt werden, dass vorausschauend geplant wird und dass – last but not least – bei alledem auch die Belange der Beschäftigten nicht zu kurz kommen.

Rainer Nachtigall steht für eine solche Interessenvertretung. Er bringt seine Erfahrungen aus dem Polizeibereich mit und aus seiner Arbeit im BBB-Vorstand hat er weitreichenden Einblick auch in die Bereiche der weiteren Mitgliedsgewerkschaften gewonnen. Ich bin sicher, Sie damit in den besten Händen zu lassen. Schenken Sie ihm das gleiche Vertrauen, das Sie mir stets entgegengebracht haben.

Somit verbleibe ich mit einem herzlichen „Ade! Macht‘s gut!“ und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen

Rolf Habermann

6 Jetzt mal ehrlich: Schmecken Ihnen die BBB-Pralinen denn wirklich noch …? Die BBB-Pralinen waren immer auch Wirtschaftsförderung für meine Heimatregion Kronach. Ich kenne einige, die die Pralinen vermissen werden

7 Welcher Mensch hat Sie in Ihrer Amtszeit am meisten inspiriert? Da gab es viele beeindruckende Persönlichkeiten in Politik, Verwaltung und im Kollegenkreis. Allen, die mich freundschaftlich begleitet und beraten haben, gebührt mein Dank. Hier möchte ich ausdrücklich auch die Journalistinnen und Journalisten miteinbeziehen, die stets fair über unsere Anliegen berichtet haben.

Interview zum Abschied des BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann

18 FRAGEN ZU 18 JAHREN Lieber Herr Habermann, 1 fühlen Sie sich mental schon auf die Zeit nach dem BBB vorbereitet? Bestens. Gemeinsam mit meiner Frau freue ich mich täglich mehr auf den neuen Lebensabschnitt. 2 Wie geht es Ihnen? Mal abgesehen von kleinen altersbedingten Wehwehchen gut. Mein Kardiologe war kürzlich mit meinen Werten sehr zufrieden. „Sie können weiter schlampern“, sagte er. Mein Körper muss aber lernen, dass Belastung nicht der „Normalzustand“ ist. 3 Was werden Sie am meisten an Ihrer Arbeit als BBB-Vorsitzender vermissen? Die vielen äußerst offenen und zielgerichteten Gespräche mit Politik, Verwaltung und mit Kolleginnen und Kollegen – aber auch die freundlichen Mitarbeiterinnen in der BBB-Geschäftsstelle, die mich vorbildlich unterstützt haben. 4 …und worauf freuen Sie sich am meisten, wenn Sie an die Zeit danach denken? Morgens beim Aufstehen und abends vor dem Schlafengehen nicht mehr die Mails checken zu müssen. Und... ich werde auch so manche Gremiensitzung nicht vermissen. 5 Was sagt Ihre Frau dazu? Die freut sich ebenso wie ich und hat bereits einige Fakten für die Zeit nach dem BBB geschaffen. 8 Welches Erlebnis wird Ihnen am meisten in Erinnerung bleiben? Da wäre viel zu nennen: Verhandlungen zur Rücknahme der 42-Stunden-Woche, zu Besoldungserhöhungen für Beamtinnen und Beamte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und jüngst die vom BBB initiierte Aktion „Keine Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“. 9 Freuen Sie sich darauf, in Zukunft auch einfach mal einen Abend auf der Couch zu verbringen? Ich habe das schon mal geübt – und bin schon fast perfekt. 10 Mit welchen Zielen sind Sie 2002 als BBB-Vorsitzender gestartet? Das waren schwere Zeiten mit nahezu täglich neuen Meldungen zu Einschnitten. Ziel für mich war immer, für die Kolleginnen und Kollegen bestmögliche Rahmenbedingungen zu erreichen. 11 ... und was denken Sie rückblickend? Dank der Unterstützung aus allen BBB-Verbänden und besonders auch der Gremienmitglieder konnten gemeinsam ansprechende Ergebnisse – einige davon bundesweit einmalig – erzielt werden. 12 Haben Sie sich damals überlegt, wie lange Sie wohl im Amt sein werden? Immer bis zur nächsten fälligen Wahl – Wahlämter sind immer auch Ämter auf Zeit. 13 Ein Leben ohne den BBB, das klappt doch nie ...? Doch, doch, doch! Ich werde mich aus

der Tagespolitik völlig heraushalten und auch ungefragt keine Ratschläge von der Tribüne aus geben. Meine Nachfolgerin bzw. mein Nachfolger mit ihrem Vorstandsteam haben mein volles Vertrauen.

14 Aber zum Delegiertentag 2021 dürfen wir Sie schon einladen, oder? Sie dürfen alles, aber wir könnten andere Pläne haben ...

15 Neues Dienstrecht, beste bundesweite Bezahlung, Mütterrente: Sie können auf viele Erfolge Ihrer Amtszeit zurückblicken. Welcher war für Sie der wichtigste? Wir hatten in den letzten Jahren dank der Unterstützung von Staatsregierung und aller Fraktionen im Bayerischen Landtag förmlich „einen Lauf “. Natürlich war die Mitarbeit am Neuen Dienstrecht Bayern ein Highlight. Es waren aber nicht nur die Großthemen. Oft war es auch die konkrete Beratung und Hilfe für Kolleginnen und Kollegen, die sich an mich gewendet haben.

16 Bei wem möchten Sie sich denn ganz besonders bedanken? Das würde den Rahmen sprengen. Ich habe sehr viele angenehme Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in Staatsregierung, Landtag, Ministerien und den Medien kennenlernen dürfen, bei denen ich mich herzlich bedanke. Es hat mir viel Freude bereitet. Meine allerbesten Wünsche für alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung – aber auch in den BBB-Verbänden, die mir stets viel Vertrauen entgegengebracht haben. Und ganz weit vorne mein Geschäftsstellen-Team unter der Leitung von Frau Egle und Frau Bodony, die mich stets professionell unterstützt, beraten und auch mal zurechtgestutzt hat.

17 Haben Sie einen guten Ratschlag für Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger? Unbedingt Vertrauen aufbauen und dieses nie enttäuschen. Immer auch die Belange der Gegenüber im Auge haben und versuchen, gemeinsam gute Ergebnisse zu erzielen.

18 Letzte Worte? ... Ade! Macht’s gut! Es würde mich freuen, wenn ich in guter Erinnerung bleibe.

BILANZ 2016–2020 (STAND FEBRUAR 2020)

- Bayerns Spitzenplatz bei der Bezahlung unangefochten – rund 15 Prozent seit 2016

- Arbeitszeit und Sonderzahlungen werden nicht angetastet

- Inzwischen über 60.100 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten

- Stellenabbau nach Art. 6 b HG faktisch gestoppt

- „DUZ-Nacht“ fast verdoppelt

- Deutlich bessere Bezahlung für Berufsanfänger

- Zahlreiche Maßnahmen zur Gewinnung von IT-Fachkräften im Beamtenbereich

- Attraktivitätssteigerung des Erzieherberufes – Bündnis zur frühkindlichen Bildung

- Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 Prozent seit 1. Januar 2018

- Ja zu Beamtenstatus und Berufsbeamtentum

- Lehrerinnen und Lehrer auch künftig Beamte und nein zu befristeten Verträgen

- Streikverbot für Beamte

- Abwehr der Einheitsversicherung bei Krankenvorsorge und Versorgung

- Zahlreiche Verbesserungen bei der Beihilfe

- Zusätzliche Staatsbedienstetenwohnungen

- Entlastung durch „Behördensatelliten“

- Mütterrente II nur in Bayern zeit- und wirkungsgleich

- Weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

- Mehr Urlaub auch für junge Beamtinnen und Beamte

- Personalrahmenkonzept bei der Behördenverlagerung hat sich bewährt

- Bundesweit einmalig Leistungsprämien im Tarifbereich (4 Millionen Euro jährlich)

Digitaler Staat 2020

Tarifvertrag Digitalisierung Schutz und Perspektiven

Der dbb hat mit dem Bundesinnenministerium Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Digitalisierung für die Beschäftigten des Bundes aufgenommen. „Alles steht für uns unter der Überschrift ‚Schutz und Perspektiven‘“, betonte der dbb Verhandlungsführer, Tarifvorstand Volker Geyer, unmittelbar vor Beginn der Gespräche in Berlin. „Zum einen geht es uns um Regelungen zum Schutz von Selbstausbeutung durch die neuen mobilen Arbeitsformen. Für Beschäftigte, deren bisherige Arbeitsplätze durch die zunehmende Digitalisierung starke Veränderungen erfahren oder sogar wegfallen, müssen wir zudem Sicherungsmechanismen schaffen. Auch klare Regelungen zur fortlaufenden Qualifizierung stehen auf unserer Agenda“, kündigte Geyer an. Eine tarifliche Flankierung von Rahmenbedingungen sei daher zwingend erforderlich. In der ersten Runde verständigten sich die Tarifvertragsparteien daher darauf, dass als tarifvertragliche Gestaltungsfelder die Themen „Qualifizierung“, „Beschäftigungssicherung“ und „mobiles Arbeiten“ zu behandeln sind.

dbb jugend unterstützt Forderung nach Bundes-Digitalministerium Wirrwarr von Insellösungen beenden

Die dbb jugend befürwortet die Einrichtung eines Bundes-Digitalministeriums. „Deutschland muss in Sachen Moderner Staat endlich vorankommen und nicht weiter hinterherlaufen“, sagt dbb jugend Chefin Karoline Herrmann. „Ein Digitalministerium des Bundes, in dem die Umsetzung der digitalen Daseinsvorsorge flächendeckend koordiniert und vorangetrieben wird, wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Herrmann die Forderung von Junge Union-Chef Tilmann Kuban nach der Einrichtung eines solchen Ressorts auf Bundesebene, die dieser in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt (Ausgabe vom 4. März 2020) erläutert hatte. „Dienstleistungen von Behörden und Verwaltungen müssen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich gemacht werden, es darf in Mecklenburg-Vorpommern nicht kom plizierter sein als in Bayern und muss mit ein und demselben Benutzerkonto funktionieren“, so die dbb jugend Chefin.

Digitalisierung der Verwaltung ganzheitlich denken

Der Zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer hat davor gewarnt, zur Moderni sierung der Verwaltung nur die bestehenden Verfahren zu digitalisieren. „Wir müssen unsere Prozesse neu denken – und zwar ganzheitlich“, sagte Schäfer beim Behördenspiegel-Kongress „Digitaler Staat“ Anfang März in Berlin. „Wir sollten die Gelegenheit der Digitalisierung nutzen, um Strukturen und Abläufe grundsätzlich zu überdenken. Dabei muss konsequent auch die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger als Nutzende sowie die der Anwenderinnen und Anwender in den Dienststellen eingenommen werden. Dazu gehört auch, in den Verwaltungen eine entsprechende Kultur zu schaffen sowie die Beschäftigten durch transparentes Handeln und konsequente Fortbildung auf diesem Weg mitzunehmen.“ Dafür müssten die Möglichkeiten der Mitbestim mung, also etwa die Einbeziehung von Personalräten, umfassend genutzt und wo nötig ausgeweitet werden.

KI in der Verwaltung Algorithmen dürfen nicht diskriminieren

Die dbb bundesfrauenvertretung hat unterdessen davor gewarnt, bei der Leis tungsbewertung im öffentlichen Dienst auf künstliche Intelligenz (KI) zu setzen. „Künstliche Intelligenz ist bekanntlich nicht frei von Diskriminierung. Vielmehr besteht hier die Gefahr, dass einseitig programmierte Algorithmen bestehende Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beziehungsweise von bestimmten Bevöl kerungsgruppen verstärken oder sogar neu erzeugen können“, warnte Helene Wildfeuer, Vorsitzenden der dbb bundes frauenvertretung.

KEINE ANNÄHERUNG Zuschläge für Sicherheitskräfte an Flughäfen

Am 17. Februar 2020 wurden in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fortgesetzt. Derzeit wird über das Thema Zuschläge verhandelt. Der dbb hat seine bereits veröffentlichten Forderungen erneut begründet und klargestellt, dass die dauerhafte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Schichtsystem – regelmäßig auch an Wochenenden, Feiertagen und zu ungünstigen Zeiten – eine große Belastung darstellt, die durch Zuschläge angemessen ausgeglichen werden muss. Eine gute tarifliche Regelung dieser Frage sei auch für die Nachwuchsgewinnung entscheidend.

Außerdem wurde über die notwendigen Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen diskutiert. Hier ist aus Sicht des dbb eine Neuregelung notwendig, die die Belastung durch Über stunden früher ausgleicht und Teilzeitkräfte nicht benachteiligt. Die Arbeitgeberseite hat diese Forderungen erneut zurückgewiesen und mitgeteilt, dass sie die derzeit geltenden Zuschläge nicht verbessern will. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Der dbb erwartet, dass die Arbeitgeberseite dann den Forderungen entgegenkommt, damit zeitnah über die weiteren Inhalte neuer bundesweiter Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge verhandelt werden kann.

VERHANDLUNGSSTART: SOZIAL-/ERZIEHUNGSDIENST

„Gegen den Fachkräftemangel“

Am 14. Februar 2020 hat in Köln die dbb Verhandlungskommission die Forderungen zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes beschlossen. Diese sehen im Kern vor, dass sich die Qualifizierung und Tätigkeiten (Stichwort „Eingruppierungsmerkmale“) der Beschäftigten in angemessener Weise in der Bezahlung wiederspiegeln. Konkret bedeutet das zum Beispiel:

- Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale (wichtig für die Einordnung der Beschäftigten in die Entgelttabelle) - Anpassung der Stufenlaufzeiten - Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen durch Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen, Aufstiegsmöglichkeiten etc. - Honorierung von Führungsverantwortung - Vollständige Anerkennung der Berufserfahrung bei anderen Trägern - Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe

Weitere Forderungen betreffen etwa die verbindliche Einführung von stellvertretenden Leitungen in allen Kitas und den Anspruch auf Qualifizierung bzw. Zeitkontingente für Vor- und Nachbereitung.

Der Auftakt der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Kommunen am 5. März 2020 verlief konstruktiv, konkrete Ergebnisse wurden allerdings noch nicht erzielt. Die Verhandlungen werden fortgesetzt.

Hinweise des bayerischen Finanzministeriums Beschlussfassung der Personalvertretung während der Corona-Krise

Gerade in Zeiten andauernder Ungewissheit durch unbekannte Krisen und den daraus folgenden Einschränkungen ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Dienstelle und Personalvertretung besonders wichtig. Die derzeitige Situation fordert in allen Bereichen ein flexibles Handeln, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und dabei immer die Gesundheit der Beschäftigten im Auge zu haben. Andererseits soll natürlich die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den wesentlichen Bereichen aufrecht erhalten bleiben. Und dazu zählt auch die Tätigkeit der Personalvertretungen.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat im Hinblick auf die Beschlussfassung durch die Personalrats gremien Hinweise herausgegeben (Stand: 27. März 2020), die Bezug nehmend auf die aktuellen Umstände Folgendes regeln:

WENN MÖGLICH, SOLLTE VOM UMLAUFVERFAHREN GEBRAUCH GEMACHT WERDEN Um eine schnelle Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung zu gewährleisten, sollen Beschlüsse im schriftlichen oder elektro nischen Umlaufverfahren gefasst werden. Diese Möglichkeit sieht Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) üblicherweise nur für einfache Angelegenheiten vor. Unter den aktuellen Gegebenheiten soll der Personalrats vorsitzende in diese Entscheidung auch vor allem den Gesundheitsschutz der Personalratsmitglieder mit einbeziehen. Auf diese Weise sollte die überwiegende Anzahl der Fälle als einfache Angelegenheiten eingestuft werden und so im Umlaufverfahren behandelt werden. Durch die Möglichkeit des Umlaufverfahrens wird den Mitgliedern der Personalvertretung, die sich in Quarantäne oder in Telearbeit befinden, die Wahrnehmung ihres Mandats gewährleistet.

Einer anderen Lösung bedarf es dann, wenn ein Mitglied des Personalrats dem Umlaufverfahren widerspricht oder nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände eine vorherige Beratung und Meinungsbildung der Personalratsmitglieder für erforderlich erachtet wird.

VIDEOKONFERENZEN SIND EBENFALLS ZULÄSSIG Für diesen Fall einer unumgänglichen Sitzung der Personalvertretung hat das Bayerische Staatsministerium der Finan zen und für Heimat noch ergänzende Regelungen verfügt. Um eine persönliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder zu vermeiden, wird die Abhaltung einer Vi deokonferenz derzeit für zulässig erachtet. Auch die Zuschaltung einzelner Mitglieder über eine Videokonferenz wäre möglich. Es darf jedoch kein Mitglied der Beratung und Abstimmung per Videokonferenz widersprechen.

AUSNAHMSWEISE AUCH TELEFONKONFERENZ Sollte die technische Ausstattung eine Videokonferenz nicht möglich sein und auch ein schriftliches oder elektronisches Umlaufverfahren trotz großzügiger Auslegung nicht in Frage kommen, kann derzeit auch mit Hilfe einer Telefonkon ferenz abgestimmt werden. Auch hier gilt wieder, dass entweder alle Mitglieder an der Telefonkonferenz teilnehmen oder einzelne Mitglieder zugeschaltet werden. Von dieser Möglichkeit kann auch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

GEBOT DER NICHTÖFFENTLICHKEIT Bei einer Personalratsabstimmung per Video- oder Telefonkonferenz ist unbedingt das Gebot der Nichtöffentlichkeit nach Art. 35 S. 1 HS. 1 BayPVG zu beachten. Hierzu soll jedes an der Sitzung per Video- oder Telefonkonferenz teilneh mende Personalratsmitglied zu Protokoll versichern, dass keine nichtteilnahmebe rechtigten Personen anwesend sind. Sollte während der Sitzung eine nichtteilnahmeberechtigte Person den Raum betreten, sind die übrigen Personalratsmitglieder hierüber umgehend zu unterrichten.

DELEGATION AUF DEN VORSITZENDEN Nach Art. 32 Abs. 4 BayPVG kann in Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist, durch einstimmigen Beschluss aller Personalratsmitglieder dem Vorsitzenden die Entscheidung im Einver nehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern übertragen werden. Die Angelegenheit sind in dem Delegationsbeschluss zu be stimmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage soll auch der Delegationsbeschluss grundsätzlich als einfache Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 3 BayPVG eingestuft werden. Somit kann auch dieser Beschluss im Umlaufverfahren erfolgen.