CHECKLISTE FÜR BERECHNUNG DER FRACHTKOSTEN UND MATERIALKOSTEN PREISLISTE 2025
zum Beispiel:
Produkt Carre Pflaster weiß-grau-meliert 8 cm
Menge 120,00 m²
Baustelle 85080 Gaimersheim
Schritt 1 Lieferwerk
Schritt 2 Frachtcode
Schritt 3 Frachtzone
Schritt 4 Fracht/m²
Seite 6 - Werk B = Berglern
Seite 6 - Spalte Frachtcode
Steinstärke 8 = Frachtcode 8
Seite 77 - Berglern Zone 5
Seite 69 Frachtcode 8
Zusammenfassung
Frachtcode 8 - Zone 5
Menge Spalte 4 (Seite 69)
Berechnung:
Ab Werk Preisliste 2025 27,30 Euro
Fracht m² (Code 8 - Zone 5) 5,29 Euro
Kranentladung/Palette 3,50 Euro
Pfandgebühr/Europalette 16,00 Euro
Pfandgebühr/Werkspalette 16,00 Euro
Palettenbenutzungsgebühr/Palette 4,20 Euro
Kommissionierungszuschlag 6,10 Euro je angebrochene Palette
Umladepauschale 70 Euro: dies betrifft Baustellen, die nur mit Maschinenwagen befahrbar sind!
Restmengen von Aufträgen, die über einer LKW-Ladung hinaus zur Lieferung bestellt sind, werden ohne Aufpreis mit der nächsten jeweiligen Kleinmengentour oder mit der nächstmöglichen Beilademöglichkeit angeliefert.
Abrufe von Restmengen auf Fixtermin werden mit nachstehenden pauschalen Zusatzkosten berechnet, d. h. zusätzlich zum vereinbarten Frachtpreis: bis 3 to.: 70,00 Euro / bis 6 to.: 60,00 Euro / bis 9 to.: 50,00 Euro
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 sort. = Nur im Sortiment lieferbar Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen // Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
HV = Handverlegung (Kreuzfuge) // MV = Maschinenverlegung (Halbverband) * Achtung, die untersten drei Lagen sind versetzt gestapelt! // 1* Halbverband in Linden // 2* 1/3 Verband in Berglern und Wörth // 3* 1/3 Verband in Berglern
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
CARRE
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Pflaster und Platten in naturgrau auch mit kugelgestrahlter Oberfläche lieferbar. Zuschlag siehe Seite 91.
CARRE-Kombi
UNSER TIPP: Mit dem CARRE-Kombi können Sie Farbunter- schiede verhindern, die auftreten könnten, wenn Sie einzelne Formate aus verschiedenen Produk- tionschargen mischen. Dank der Kombiform werden auch geringfügi- ge Höhentoleranzen im Normbereich verhindert.
Sortiment aus 3 Formaten. Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
CARRE-Platte
UNSER TIPP - BEI FARBIGEN PFLASTERFLÄCHEN:
Das Einbringen des Fugenmaterials durch Einfegen und /oder Einschlämmen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Kornabgestufte Fugenmaterialien mit einem Größtkorn von max. 2 mm sind zu bevorzugen, sie müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial zu füllen. Die Fläche ist nach Abschluss der Arbeiten vollständig von überschüssigem Fugenmaterial zu säubern Bei Bedarf empfiehlt es sich, fehlendes Fugenmaterial zu ergänzen.
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Sonderfarben und Schattierungen auf Anfrage. Platten in naturgrau auch mit kugelgestrahlter Oberfläche lieferbar. Zuschlag siehe Seite 91.
mit Microfase und Verschiebesicherung an 4 Seiten, feine Oberfläche
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
sort. = Nur im Sortiment lieferbar Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1
* gegen einen Mehrpreis palettiert (Seite 91) ab den Lieferwerken Linden und Wörth oder im Big Bag in Kleinmengen bis max. 25m2 (in Linden und Wörth); Kleinmengen bis zu 1 Palette können nur palettiert abgegeben werden!
Tegula
Technische Zeichnungen und Nennmaße
UNSER TIPP: BeiAnlieferung loser gekippterWare ist Kippbruch (bis zu 3%,lt.Bundes- verband dt.Beton-u.Fertigteilindustrie e.V.) unvermeidlich. Sie können leicht beschädigte Steine als Passsteine für das Einschneiden verwenden.
Tegula-Set
Tavolo / Tegula-Set
Tegula-Rasa
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Tavolo / Tegula-Set Verlegeeinheit
Sortiment aus 5 Formaten. Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Tocato | Tocato-Set | Via Casa groß | Via Casa klein
gehämmert
x 16,6
x 16,6
x 16,6
24,9 x 16,6
28,2 x 16,6
14,1 x 16,6
16,6 x 16,6
21,6 x 16,6
24,9 x 16,6
28,2 x 16,6 kantig oder kantenbehandelt, gehämmert
x 15
39 x 15
42 x 18
30 x 24
42 x 24
45 x 30 kantig
11,2 x 8,4
22,4 x 8,4
14,0 x 11,2
19,6 x 11,2
14,0 x 14,0
28,0 x 14,0
Anlieferung palettiert Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 sort. = Nur im Sortiment lieferbar
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen. Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Tocato
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Tocato-Set
_Verlegemuster für Katalog 2013 M 1 : 10 Tavolo / Tegula-Set
BWL Betonwerk Linden
Via Casa groß
Via Casa Groß
Via Casa klein
Via Casa Klein
BWL Betonwerk Linden
Tavolo / Tegula-Set Verlegeeinheit
Sortiment aus 5 Formaten. Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Sortiment aus 6 Formaten.
Via Casa Verlegeeinheit
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
_Verlegemuster für Katalog 2013 M 1 : 10
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage BWL Betonwerk Linden
Sortiment aus 6 Formaten
Via Casa klein Verlegeeinheit
_Verlegemuster für Katalog 2013 M 1 : 10
Produziert nach DIN EN 1338 | Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Anmerkungen auf Seite 92/93.
Silento I Rano-Fine I Modern Moments - Kombi
Oberfläche glatt bzw. ohne Struktur, mit Fase
16 x 24
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 sort. = Nur im Sortiment lieferbar
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen. Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Silento
mit und ohne Fase
Rano-Fine
Modern Moments - Kombi
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage. Kugelgestrahlte Oberfläche auf Anfrage.
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Pflastersteine
VS 5 | VS 5 -Greenliner | Linden Titan-Platte
mit Microfase und Verschiebesicherung an 5 Seiten und profilierte Unterseite
E mit Microfase und Verschiebesicherung, 40 mm Längsrasenfuge
mit Microfase, Verschiebesicherung an 5 Seiten und pProfilierte Unterseite
60 x 60 2,8 0,72 2,88 E
80 x 60 2,1 0,96 2,88 E
120 x 60 1,39 0,72 2,88 E
80 x 80 1,56 0,64 3,20 E
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
VS 5
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Oberflächen auf Anfrage.
VS 5-Greenliner
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Oberflächen auf Anfrage.
Linden Titan-Platte
Liefereinheit: 1 Lage
Kleinste
Weitere Farben und Oberflächen auf Anfrage.
Cheops
Rasengitterstein |
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 X = Preise und Farben objektbezogen auf Anfrage
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach DIN EN 1338 gefertigtes bauartzugelassenes Ökopflaster
Hartrasenplatte
ca. 6 cm x 6 cm ca. 40% Kammeranteil Detail- Ausschnitt der Schlitze
bei 60cm x 40cm x 10cm: Erdkammeröffnung
Rasengitterstein
Rasengitterstein:
Rasengitter-Randstein:
Herba-Rasenfugenstein | Vanoton
mit Fase, 30 mm Rasenfuge
Rasenfugen -
mit Microfase und Verschiebesicherung, haufwerksporig
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Herba-Rasenfugenstein
Vanoton
Hinweis: Wasserdurchlässige Pflastersteine sind nicht Frost/Tausalz beständig Auf den Einsatz von Taumitteln soll verzichtet werden Es empfiehlt sich die Verwendung von abgestumpftem Winterstreumittel, z B Streusplitt
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Weitere Farben und Preise auf Anfrage. Grünflächenanteil ca. 27-30%
Anlieferung palettiert Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen. Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Münchner Gehwegplatte
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Gehwegplatte
35
Waschbetonplatte
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage. Weitere Ausführungen sowie kugelgestrahlt auf Anfrage.
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Doppelverbund I Doppelverbund-Drain I
Doppelverbund-Plan I Matoro T
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 * Normalsteine werden ohne Scheinfuge geliefert // Ergänzungs-, Anfangs- und Randsteine werden mit Scheinfuge geliefert
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
HV = Handverlegung / MV = Maschinenverlegung
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Doppelverbund
Handverlegung
Doppelverbund-Drain
Maschinenverlegung
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Zubehör wird in Doppelverbund-Ausführung mit „normaler Fase“ geliefert.
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Bei 10 cm Steinhöhe wird Zubehör in Doppelverbund-Ausführung mit „normaler Fase“ geliefert.
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Matoro T
Anfang-, Rand- und Ergänzungssteine können nur in Ausführung mit Scheinfuge geliefert werden.
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen. // Markierungsplatten können nur in Verbindung mit Pflasterflächen bezogen werden X Preise und weitere Farben objektbezogen nur auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Spurplatte 80
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
Markierungsplatte
Mutter / Kind Rollstuhl E-Parkplatz
Rillen- und Noppenplatte
Kleinste Liefereinheit: 1 Stück
Kleinste Liefereinheit: 1 Stück
Oberflächenfarben für Objekte auf Anfrage
Wir bieten Ihnen für Ihre Objekte bei verschiedenen Produkten auch weitere Farben und Oberflächen auf Anfrage an:
feine, samtige Oberflächen:
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Oberflächenfarben für Objekte auf Anfrage
natürliche Oberflächen:
naturgrau
kugelgestrahlte Oberflächen:
diamantweiß silber
kobaltschwarz naturgrau gestrahlt
Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Anmerkungen auf Seite 92/93.
Rocaro I Rocaro Schiefer I Quarzoro I Terrassenplatte I Funktionsplatte
mit Fase, kugelgestrahlt, gebürstet und imprägniert, R-Wert R11
mit Fase, imprägniert und mit Schieferstruktur, SRV-Wert < 30, R-Wert R9 Rocaro Schiefer
mit Fase und natürlicher Oberfläche, Pool geeignet, hydrophobiert
Quarzoro
BITTE BEACHTEN: Rocaro und Quarzoro Platten sind imWerkLindenundWörthkeineLagerware,daher werden die Platten erstundnachBestellungauftragsbezogen kostenfreifürSieumgelagert.
Quarzoro gestrahlt
40 x 40 4
60 x 40
50 x 50 mit Fase und gestrahlter Oberfläche, Pool geeignet, R-Wert R13, hydrophobiert
40 x 40 4
x 40
50 x 50 mit Microfase und Verschiebesicherung
Terrassenplatte
40 x 40 5
mit Microfase und Verschiebesicherung, mit natürlicher Oberfläche
30 x 30 4
Funktionsplatte
40 x 40
60 x 40
40 x 40 5
50 x 50
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Siehe S. 98 Allgemeine Verlegehinweise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Terrassenplatten
UNSER TIPP 1:
Da unterschiedliche Formate grundsätzlich aus verschiedenen Produktionschargen stammen,kann das Mischen von Formaten zu Farbabweichungen führen.Wir empfehlen daher,Flächen mit nur einem Format zu gestalten und Passsteine vor Ort zu schneiden.
UNSER TIPP 2:
Beton hat die Eigenschaft sich auszudehnen. Um Schäden zu vermeiden ist es entscheidend,Terrassenplatten mit einem Fugenabstand von mind. 3 mm zu verlegen.DieserAbstand kann je Plattendicke variieren,und wir stehen gerne beratend zur Seite, um die optimale Fugenbreite für Ihr Produkt zu bestimmen.
Bei allen Rocaro und Quarzoro Platten beträgt die kleinste Liefereinheit 1 Stück. Bei allen anderen Terrassenplatten beträgt die kleinste Liefereinheit 1 Lage. Weitere Farben und Preise auf Anfrage.
Platten
Hacienda -Entrada | Nature Moments | Modern Moments | Rivero
Neu
Oberfläche strukturiert, mit Fase
x 17,5
35 x 17,5
35 x 35
52,5 x 35
Schieferstruktur, ohne Fase, mit Oberflächenimprägnierung
Neu
Oberfläche glatt bzw. ohne Struktur, mit Fase, mit Oberflächenimprägnierung
geschliffen, gestrahlt und imprägniert, mit Fase
Anlieferung palettiert Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 sort. = Nur im Sortiment lieferbar Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Hacienda-Entrada
Nature Moments
Modern Moments
Rivero
Produziert nach DIN EN 1339 | Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Anmerkungen auf Seite 92/93.
Montelith Felsstruktur Mauersystem
Steinart Raster Breite
Anlieferung palettiert
Lieferwerk: Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Montelith Felsstruktur Mauersystem
Hydrophobiert. Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Bayfield Stützmauersystem
Seitenansicht
Für Mauern, die bis zu 90 cm hoch sind, keine Böschung über oder unter der Mauer aufweisen und bei denen eine gute Bodenbeschaffenheit vorliegt, ist eine einfache Schwergewichtsmauer ausreichend
Alle Mauern, die wenigstens an einer Stelle höher als 90 cm sind oder auf einem Boden mit schlechter Beschaffenheit gebaut sind, müssen als bewehrte Stützmauern (Bewehrung mit Geogittern) ausgeführt werden
Hydrophobiert.
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Monte-Hangstein Stützmauersystem
Seitenansicht
Für Mauern, die bis zu 90 cm hoch sind, keine Böschung über oder unter der Mauer aufweisen und bei denen eine gute Bodenbeschaffenheit vorliegt, ist eine einfache Schwergewichtsmauer ausreichend
Alle Mauern, die wenigstens an einer Stelle höher als 90 cm sind oder auf einem Boden mit schlechter Beschaffenheit gebaut sind, müssen als bewehrte Stützmauern (Bewehrung mit Geogittern) ausgeführt werden
Hydrophobiert.
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Florwand S glatt
Normalstein 30 x 38 Halbstein 15 x 38
Florwand S-Coralla bruchrau
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Normalstein 30 x 38 Halbstein 15 x 38
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Montelith Felsstruktur Palisade
Technische Zeichnungen und Nennmaße
2-seitig gespalten, hydrophobiert Rückgabe nicht möglich!
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Piazza Palisade
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Verbundpalisade
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Maschinenstufe I Stufe Sichtbeton I Stufen und Podeste
mit Fase 3 x 2 mm - Maschinenfertigung
mit Fase 5 x 5 mm - Handfertigung
Stufe Sichtbeton
mit Fase 10 x10 mm 1* - Handfertigung
Stufen und Podeste Sonderfertigung
0 - 600
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1
Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
* Sichtbetonstufe auch mit Kontraststreifen erhältlich: Lieferzeit und Preis auf Anfrage 1* Fasenbildung 10 x10 mm oder auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Maschinenstufe
75/ 100/ 125 cm
Rückgabe nicht möglich!
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. 35cm
Sichtbetonstufe
50/ 80/100/120/150/ 200cm
Ausführung :
gestrahlt / glatt
Ausführung :
gestrahlt / glatt
* Sichtbetonstufe mit Kontraststreifen: Lieferzeit und Preis auf Anfrage
Sonderlängen und weitere Farben gegen Aufpreis auf Anfrage.
Kleinste Liefereinheit : 1 Stück
Stufen und Podeste Sonderfertigung
Für die Anfertigung in einer bestimmten Farbe oder mit einer Oberflächenbehandlung fragen Sie bitte unser Verkaufsteam.
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Palisaden
Montelith Felsstruktur Stufe
kantig, Auftritt gestrahlt, hydrophobiert
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen. Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Montelith Felsstruktur Stufe
Rückgabe nicht möglich! Kantige Ausführung. Auftritt der Stufen ist kugelgestrahlt. Hydrophobiert. Stufen der Länge 80 und 100 cm sind 3-seitig gespalten. Stufen der Länge 120 cm sind produktionsbedingt nur 1-seitig gespalten. Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Palisaden
Montelith Sitzmäuerchen I Pflanzcube I Sitzblock / Sitzbank I FW-Pflanzring I Beganit -Hangstein
Anlieferung palettiert
Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth
Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
* Auf Wunsch auch in gestrahlter Ausführung gegen Aufpreis erhältlich. Weitere Farben bzw. Oberflächen auf Anfrage.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Montelith Sitzmäuerchen
ACHTUNG: Die Lieferung erfolgt als Bausatz (ohne Klebstoff).
Rückgabe nicht möglich!
Pflanzcube incl. Einsatz
Technische Zeichnungen und Nennmaße
ACHTUNG: Die Lieferung erfolgt als Bausatz (ohne Klebstoff).
Rückgabe nicht möglich!
Sitzblock -/bank
FW-Pflanzring
Beganit-Hangstein
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Rückgabe nicht möglich!
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
ACHTUNG: Ab der 8. Baureihe ist zwingend eine Klammer erforderlich!
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
L-Stein | Mauerscheibe
Solange der Vorrat reicht!
Anlieferung palettiert Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonal. Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen // * Abverkaufsprodukt - nur solange Vorrat reicht ! ** Entladung bei Anlieferung bauseitig Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Zeichnungen und Nennmaße
L-Stein
unbewehrt
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Produziert nach DIN EN 13198
Mauerscheibe und Außenecke (2-teilig)
- Betonfestigkeitsklasse C35/45
- Expositionsklasse: XD2/XF4
- umseitig gefast (8 x 8 mm)
- allseitig Sichtbetonklasse SB4
- Wandstärke 12cm
- Versetzhilfe erforderlich
Um eine ausreichende Standsicherheit der Mauerscheibenecken zu gewährleisten, sind diese bauseits mit bewehrten Auf- bzw. Ortbeton (Betongüte mind. C 20/25 ) zu verfestigen. Es muss mind. eine Bewehrungsmatte Typ Q257A bzw. alternativ 2 Typ Q188A verwendet werden, grundsätzlich dürfen auch stärkere Mattentypen verbaut werden. Der Auf- bzw. Ortbeton muss eine Mindeststärke über dem Fuß von 15cm erhalten und am Fußende mind. 20cm überragen. Der Übergang zur aufsteigenden Wand ist als Hohlkehle auszuführen
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk. Produziert nach DIN EN 1045
Produziert nach DIN EN 1340 / 13198 | Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Anmerkungen auf Seite 92/93.
Straßen
Münchner
Leistenstein
palettiert Lieferwerk: Berglern Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Tabelle zur Mengenermittlung von Innen- und Außenbogensteinen
Münchner
Leistenstein
Technische Zeichnungen und Nennmaße
ohne Fase mit Fase
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Straßen
Rinnenplatte I Rinnenstein I Muldenstein I Bordrinnenstein
Anlieferung palettiert Lieferwerke: L = Linden | B = Berglern | W = Wörth Fertigung: Auftragsbezogen | Lagerware1 Aufgrund von saisonalen Schwankungen kann es zu Lieferengpässen kommen.
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rinnenplatte
Technische Zeichnungen und Nennmaße
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
35 x 17,5 cm
Rinnenstein
Kleinste Liefereinheit: 1 Lage
16 cm x 16 cm 15,7 cm x 15,7 cm
Muldenstein
Bordrinnenstein
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Kleinste Liefereinheit: 1 Stk.
Übergangsstein links
Übergangsstein rechts
Kleinste Liefereinheit: 1 Paar.
Produziert nach DIN EN 1340 / 1338 / 1339 | Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Anmerkungen auf Seite 92/93.
Zum Verfestigen des Fugensandes in Betonpflastersteinflächen.
• wässrig, lösemittelfrei
Fugenfest
• geeignet zur Anwendung bei Betonpflastersteinen und Betonplatten
• zur Verfestigung von Quarzsandfugen im Zuge von Neuverlegungen
• im verdünnten Zustand ausreichend für ca. 5 m2
Ausblühentferner
• entfernt Kalkausblühungen
• reinigt Beton- und Steinflächen
Steinreiniger
• biologisch abbaubar
• nicht wassergefährdend
• farbneutral
• hinterlässt keine Rückstände
• lösemittelfrei
Farbtonvertiefende Imprägnierung für Betonflächen.
Farbvertiefer
• lösemittelfrei, nicht klebend
• bewirkt eine Farbtonintensivierung
• witterungsbeständig, atmungsaktiv
• hydrophobiert die Betonoberfläche
• schützt den Stein vor Vermoosung und Veralgung
Achtung! Vor Kindern geschützt aufbewahren!
Sicherheitsratschläge: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Die richtige und damit erfolgreiche Anwendung unterliegt nicht unserer Kontrolle. Eine Haftung oder Gewähr für eine erfolgreiche Verarbeitung kann bei der Vielseitigkeit der Anwendungsgebiete nicht übernommen werden. Vorversuche sind vor der Anwendung durchzuführen. Für Fragen zur Anwendung oder zu Verarbeitungsgeräten steht
Ihnen unser technischer Service zur Verfügung.
Vor Frost, Verunreinigungen und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Bei normaler Lagerung (verschlossen, 20°C) Mindesthaltbarkeit 1 Jahr.
Ein Produkt aus dem Hause: Beton- und Prüftechnik Blomberg GmbH & Co. KG Nederlandstraße 11; D-32825 Blomberg
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
ACHTUNG
Porenfüllende, wasserabweisende Imprägnierung für saugende, zementäre Oberflächen.
Imprägnierung
• wässrig und lösemittelfrei
• wasserabweisend
• Erhöhung des Glanzgrades
• filmbildend
Schiefergrau RAL 7015
Zur Pflege von imprägnierten Produkten (Rocaro)
Spezialpflege
• frischt die schmutz- und wasserabweisende Wirkung der Oberfläche auf
• vor der Behandlung sollten die Platten mit Steinreiniger gereinigt werden
• Verarbeitung nicht unter 8˚C und über 30˚C
Das Fugenkreuz kann durch Abbrechen eines Schenkels, an der Sollbruchstelle, zu einem T-Stück umgewandelt werden. Der abgebrochene Schenkel lässt sich durch seinen vorgefertigten Schlitz mit einem weiteren Schenkel wieder zu einem Kreuz zusammenstecken. Aufgrund dieser Innovation ist unser FK Fugenkreuz universell einsetzbar.
Inhalt: 1000 g ausreichend für bis zu 7 m2
Farbvertiefer
Farbtonvertiefende Imprägnierung für Betonflächen
1 Beutel = 50 Stück
Größe: 3 mm 11,30 Euro/Beutel
+ lösemittelfrei, nicht klebend + Bewirkt eine Farbtonintensivierung + witterungsbeständig, atmungsaktiv + Hydrophobiert die Betonoberfläche + Schützt den Stein vor Vermoosung und
• entfernt effektiv vermooste Oberflächen, Öl, Russ und Umweltverschmutzung
• frei von schichtenbildenden Substanzen
• ohne Alkohole, Lösungsmittel sowie ohne Farb- oder Duftstoffe
• unschädlich, universell einsetzbar, extrem sparsam
Spezialreiniger für alle säurebeständigen Oberflächen
Kraftreiniger Mild Zitro Konzentrat
Gebindegröße in Liter Reicht für ca. m2/ Mischungsverhältnis Euro/ Gebinde Beispielabbildung
starke Verschmutzung: 1:1 bis 1:15 normale Verschmutzung 1:15 bis
• entfernt schnell und effektiv Zementschleier, Kalkablagerungen, Grauschleier sowie Seifen- und Schmutzreste
• reinigt Beton- und Steinflächen
Wasserbasierte Imprägnierung für sämtliche Steinoberflächen
• Farbneutral
• auf Basis eines lösungsmittelfreien und lebensmittelechten Fluorpolymers
• hervorragende wasser- und ölabweisende Wirkung
• ohne oder unwesentliche Farbtonvertiefung
• Ergiebigkeit je nach Saugverhalten der Oberfläche
• hellgrauer Granit
• 0,1 - 2,0 mm
• zum Ausfugen von Verbund-und Natursteinpflaster
• unkrauthemmend
• wasserdurchlässig 25 kg
PUR oder bis 1:15 mit Wasser verdünnbar, je nach Kalkschicht
4 - 5 kg pro m² bei Fugenbreite 1 - 10 mm 9,20
Freiraum - Unsere Musterparks
Musterpark Rohrdorf
Steine
die Leben gestalten
Beton ist ein Naturprodukt.
Er besteht aus den Elementen Wasser, Sand, Kies und Zement und unterliegt damit natürlichen Schwankungen. Dies unterstreicht den besonderen Charakter von unseren Betonprodukten.
Beton lebt, arbeitet und verändert sich ständig. Sein Erscheinungsbild ist ebenso vielfältig wie seine Einsatzmöglichkeiten.
Bei der Gestaltung von Wegen, Gärten und Plätzen haben Betonsteine neue Maßstäbe gesetzt – vor allem als kreatives Element, das dazu beiträgt, nahezu jede individuelle Vision zu verwirklichen. Gartengestaltungselemente aus Beton z. B. Stufen, Palisaden, Pflanzelemente und Gartenmauern sind in einer Vielzahl von Formen und Farben erhältlich.
Unsere breite Produktpalette gewährleistet, dass auch Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt werden.
Bitte besuchen Sie unseren großen Musterpark in 84332 Hebertsfelden/Linden, 84109 Wörth/Isar und 83101 Rohrdorf. Hier finden Sie zahlreiche Ideen und Anwendungsbeispiele für funktionelle und ansprechende Pflasterflächen.
WIR HEISSEN SIE HERZLICH WILLKOMMEN.
Die Musterparks sind für Sie immer geöffnet (auch an Sonn- und Feiertagen).
Entladung mit LKW-Kran zzgl. 3,50 Euro pro Hub.
Umladepauschale 70 Euro: dies betrifft Baustellen, die nur mit Maschinenwagen befahrbar sind!
Die genannten Frachtsätze erhöhen sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren.
Restmengen von Aufträgen, die über einer LKW-Ladung hinaus zur Lieferung bestellt sind, werden ohne Aufpreis mit der nächsten jeweiligen Kleinmengentour oder mit der nächstmöglichen Beilademöglichkeit angeliefert.
Abrufe von Restmengen auf Fixtermin werden mit nachstehenden pauschalen Zusatzkosten berechnet, d. h. zusätzlich zum vereinbarten Frachtpreis:
bis 3 to.: 70,00 Euro / bis 6 to.: 60,00 Euro / bis 9 to.: 50,00 Euro
Hinweis: Bei Kleinlieferungen an die Baustelle bzw. an Ihr Lager oder bei Warenretouren holen Sie bitte Termin und Frachtkosten bei uns ein.
Frachtservice bei Kleinmengen
aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau zur Berechnung werden die Tonnen- bzw. Palettenanzahl zu Grunde gelegt.
bis 3 to. (max. 3 Pal.)
bis 4 to. (max. 4 Pal.)
bis 5 to. (max. 5 Pal.)
bis 6 to. (max. 6 Pal.)
bis 7 to. (max. 7 Pal.)
bis 8 to. (max. 8 Pal.)
bis 9 to. (max. 9 Pal.)
Entladung mit LKW-Kran zzgl. 3,50 Euro pro Hub.
Umladepauschale 70 Euro: dies betrifft Baustellen, die nur mit Maschinenwagen befahrbar sind!
Tour Nr. 1.0:
Bestellung bis jeweils Donnerstag 12.00 Uhr
Lieferung Montag im Laufe des Tages
Tour Nr. 2.0:
Bestellung bis jeweils Freitag 12.00 Uhr
Lieferung Dienstag im Laufe des Tages
Tour Nr. 3.0:
Bestellung bis jeweils Montag 12.00 Uhr
Lieferung Mittwoch im Laufe des Tages
Tour Nr. 4.0:
Bestellung bis jeweils Dienstag 12.00 Uhr
Lieferung Donnerstag im Laufe des Tages
Tour Nr. 5.0:
Bestellung bis jeweils Mittwoch 12.00 Uhr
Lieferung Freitag im Laufe des Tages
Tour Nr. 1.1 – 5.1
Lieferung erfolgt innerhalb einer Woche
Der Kleinmengenservice gilt vom 1.4. – 31.10. des Jahres!
WERKSUMLAGERUNG
bis zu 1 Pal. 45,- 7 Pal.
3
4
5 Pal.
6 Pal. 130,-
Wir sind jederzeit bereit, im Herstellerwerk lagernde Ware in das für Sie nächste Werk zur Abholung zu liefern. Diese Lieferung kann vom 01.04.-31.10. innerhalb eines Zeitraumes bis 10 Arbeitstagen erfolgen. Vom 01.11.-31.03. sind Umlagerungen nach Absprache möglich! Die Vorfracht wird auch bei Nichtabholung der zur Verfügung gestellten Ware fällig.
- „Technische Hinweise zur Lieferung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton”, Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. Bonn
- DIN EN 1338, 1339, 1340, 13198 und DIN 483, sowie weitere einschlägige DIN-EN-Normen.
- „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen”, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
- „Technische Hinweise zum Einbau von Straßenbauerzeugnissen aus Beton”, Bundesverband Deutsche Beton-und Fertigteilindustrie e.V. Bonn
- „Richtlinien für die Herstellung und Güteüberwachung nicht genormter Betonerzeugnisse”, Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. Bonn
Grundsätzliche Hinweise
Beton
Beton ist beliebig formbar und eröffnet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Durch Verwendung von Natursteinzusätzen (z. B. Granite, Kristalle usw.) eröffnen sich in Verbindung mit zusätzlichen Bearbeitungsschritten unendlich viele Variationen. Beton besteht aus natürlichen Rohstoffen, dadurch lassen sich äußerliche Abweichungen der Erzeugnisse vom Normalfall nicht immer vermeiden.
Farbe
Da Beton aus den Naturprodukten Sand, Kies, Zement und Wasser besteht, ist die Farbe des ausgehärteten Produkts natürlichen Schwankungen unterworfen. Die bei farbigen Erzeugnissen verwendeten Eisenoxydfarben sind UV-beständig und dauerhaft. Leichte Farbunterschiede zwischen den einzelnen Formaten einer Produktreihe sind produktionsbedingt und selbst bei größter Sorgfalt während des Herstellungsund Nachbehandlungsprozesses nicht vermeidbar. Die Farbnuancierungen unterstreichen den natürlichen Charakter unserer Produkte.
Kalkausblühungen
Weisen Betonerzeugnisse an der Oberfläche weiße Ablagerungen auf, so handelt es sich in den meisten Fällen um harmlose Kalkausscheidungen. Sie werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Ausblühungen bezeichnet und sind in aller Regel eine vorübergehende Erscheinung. Weiches Regenwasser löst diese Kalkablagerungen mit der Zeit auf und schwemmt sie ab. Kalkausblühungen sind bei zementgebundenen Produkten materialbedingt. Sie sind technisch nicht vermeidbar und stellen deshalb keinen Mangel des Produkts dar.
Verlegung
Bei der Annahme, Verlegung und Verarbeitung unserer Produkte sind die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und technischen Regelwerke zu beachten. Entsprechende Fachfirmen (z.B. Gala- Betriebe, Pflasterfachbetriebe usw.) gewährleisten eine fachgerechte Verarbeitung unserer Produkte.
Qualität
Unsere Erzeugnisse werden entsprechend den geltenden Normen und Richtlinien gefertigt. Die Herstellung erfolgt auf modernsten Produktionsanlagen unter ständiger Qualitätsüberwachung. Zusätzlich werden permanent Prüfungen in unseren Labors und Fremdprüfungen durch Güteschutzorganisationen durchgeführt. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Erzeugnisse den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen und diese in vielen Fällen noch übertreffen.
Selbstverständlich sind wir nach DIN EN ISO 9001: 2000 zertifiziert.
Grundsätzliche Anmerkungen
1. PREISE
Alle Preise verstehen sich in der jeweils angegebenen Lieferform und Liefereinheit ab unseren Werken, verladen auf LKW. Fracht und gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Sonderanfertigungen werden mit 10% der Auftragssumme als Abschlagszahlung in Rechnung gestellt, Sonderanfertigungen sind termingerecht abzunehmen. Werden andere als die angegebenen Lieferformen/-einheiten gewünscht oder ist mit der Verladung/Lieferung außergewöhnlicher Aufwand verbunden, werden die spezifizierten Zusatzkosten berechnet. Die aufgeführten Werte Euro/qm, kg/qm, Stck/qm usw. sind Berechnungsgrundlagen und den zulässigen Abweichungen unterworfen, wie sie in Normen oder in Merkblättern/Hinweisen des BDB festgelegt sind.
2. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt durch von uns beauftragte selbständige Transportunternehmen oder durch Selbstabholung. Zufahrt und Entladeplatz müssen mit 41-t-Zügen einwandfrei und verkehrssicher erreichbar sein. Die Entladung muß sofort und zügig nach Ankunft erfolgen können. Bei Wartezeiten sind die Transportunternehmer berechtigt, entstehende Kosten direkt zu berechnen! Eine LKW-Stunde kostet Euro 100,00 zzgl. MwSt. Abrufe aufgrund vereinbarter Lieferverträge bitten wir 2 Tage vorher bis 12.00 Uhr schriftlich, per Telefax oder telefonisch vorzunehmen. Selbstabholer vergewissern sich bitte vorher hinsichtlich des Lagervorrats. Die ordnungsgemäße, in Ihrem Interesse erforderliche Lagerbestandsüberwachung macht diese Termine erforderlich. Sondervereinbarungen sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Gesprächspartner unseres Hauses ab. 3. KOMMISSIONIERUNGSZUSCHLAG
Die Abgabe unserer Produkte erfolgt in der Regel nur in vollen Liefereinheiten/Verpackungseinheiten (Pakete, Lagen). Für jede angebrochene Palette sowie bei loser bzw. gerumpelter und wieder aufpalettierter Ware, wird eine Gebühr von Euro 6,10 erhoben. Bei Mauersteinen wird grundsätzlich ein Kommissionierungszuschlag pro Auftrag berechnet. Kurzfristige Auftragsänderungen von bestellter und kommissionierter Ware werden mit einem Änderungszuschlag von 25,00 Euro/Änderung berechnet. Kostenfreie Änderungen können am Vortag der Lieferung / Abholung bis max. 12.00 Uhr getätigt werden
4. MINDERMENGENZUSCHLAG/RÜCKGABE
Einzelne Pflastersteine, die als Sortiment (im Big Bag oder Lagen auf Paletten) angeliefert werden, können nicht zurückgegeben werden!
Rückgabe von nicht benötigter Restware ist grundsätzlich nur innerhalb 6 Wochen nach Lieferung und vorheriger Absprache möglich. Selbstverständlich kann nur einwandfreie, d. h. nicht beschädigte und/ oder verschmutzte Ware zurückgenommen werden.
Grundsätzlich können nur volle Paletten/Pakete zurückgenommen werden, wenn diese originalverpackt sind. Zur zumindest teilweisen Deckung unserer Handlingkosten wird eine Rückgabegebühr von 25 % des Warenwertes erhoben. Pflastersteine, Platten, Mauersteine, Palisaden, Leisten und Straßenbauartikel die stückweise erhältlich sind können nicht mehr zurückgegeben werden. Angebrochene Paletten/Pakete, einzelne Lagen und Einzelsteine werden nicht zurückgenommen. Bei gekippter Ware z.B. Tegula (lose) kann die Ware nicht zurückgenommen werden. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Kunden, auch bei Abholung durch von uns beauftragte Spediteure. Die Rücklieferung von Ware muss an das jeweilige Lieferwerk erfolgen. Leerpaletten können in allen Werken zurückgegeben werden.
Handelsware bzw. kugelgestrahlte Produkte sind keine Lagerware.
Sonderanfertigungen werden für spezielle Bedürfnisse auftragsbezogen hergestellt; die bestellten Mengen müssen vollständig abgenommen werden, eine Rückgabe von Restmengen ist ausgeschlossen. Sonderanfertigungen können ab einer Mindestmenge von 300 m2/Artikel ohne Mehrkosten gefertigt werden. Für geringere Mengen wird ein Mindermengenzuschlag für einmalige Rüstkosten berechnet, bei Artikel:
- mit naturbelassener Oberfläche 600,00 Euro/Artikel - mit gestrahlter Oberfläche 800,00 Euro/Artikel
Wird nach erfolgter Sonderproduktion aufgrund von Mengenänderungen eine Nachbestellung getätigt, werden je Artikel erneut o.g. Maschinenrüstkosten für die Nachproduktion in Rechnung gestellt.
Montelith-, Bayfield-, Piazza-, Tecanto- und Tegulamauersteine werden in der Regel für jeden Kunden stückzahlgenau berechnet und kommissioniert. Auch hier erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme.
5.
KRANENTLADUNG
Ist Entladung mit Fahrzeugkran vereinbart, muß in jedem Fall mindestens 1 Hilfsperson bauseits gestellt werden. Für die Entladung mit LKW-Kran erfolgt eine Berechnung von 3,50 Euro pro Hub.
6. ENTSORGUNG VON TRANSPORTVERPACKUNGEN
Transportverpackungen können bei unseren LKW-Fahrern bzw. in unseren Werken zurückgegeben werden, jedoch nur bei sortenreiner Trennung bzw.Verladung auf unseren LKWs. Auf die Bringschuld gemäß § 4 Satz 1 VerpV wird ausdrücklich hingewiesen.
7. GÜTESCHUTZ
Unsere Produktionsstätten sind Mitglied in der jeweiligen Güteschutzvereinigung und führen das Güteschutzzeichen. Produkte nach Europanorm sind zusätzlich mit CE gekennzeichnet. Unsere Pflastersteine – in bekannter LINDEN-Qualität – werden in der Regel mit Verschleißschicht und Fase nach den geltenden DIN-Normen hergestellt. Sie unterliegen, wie auch alle unsere anderen Produkte, strengsten Gütenormen und werden daraufhin vom Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Land Bayern e.V. München überwacht.
8. AUSBLÜHUNGEN/FARBVERÄNDERUNGEN/FARBGLEICHHEIT
Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Rohstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen unterliegen. Muster oder Proben gelten als unverbindliche Ansichtstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen. Abweichungen,Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen ebenso wenig einen Mangel dar, wie produkt- und materialbedingte Abweichungen sowie witterungs- und nutzungsbedingte Veränderungen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen und -veränderungen, Grate und Poren.
Die Beschaffenheit der Farbe und Oberfläche unserer Produkte ist nicht unveränderlich. Unter Umständen kann es durch die natürliche Bewitterung, Umwelteinflüsse und/oder mechanische Beanspruchung bereits nach wenigen Monaten zu einer Veränderung des Farbtons/der Oberfläche oder zu einem Nachlassen der Farb- und Oberflächenintensität kommen.
Grundsätzliche Anmerkungen
9. WITTERUNGSWIDERSTAND VON BETON-BAUTEILEN
Der Witterungswiderstand ist in den jeweiligen Produktnormen geregelt und in Klassen unterteilt. Alle Produkte von BWL Betonwerk Linden werden in der jeweils höchsten Klasse gefertigt und bieten somit den größtmöglichen Witterungswiderstand. Besonders gefährdet sind alle Bereiche mit öffentlichem Verkehr, da hier erfahrungsgemäß die Schneeräumungen mit hohem Streusalzaufwand betrieben werden.
Betonstufenelemente sollten deshalb geräumt, mit Sand abgestreut und nicht mit Streusalz freigehalten werden. Für Streusalzschäden übernehmen wir keine Haftung.
10. LADUNGSSICHERUNG
Bei einem Verkauf ab Werk platzieren wir die Waren auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer –oder seinen Erfüllungsgehilfen – durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch uns erfolgt nicht. Wir haften nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen. Eine Verladeempfehlung finden Sie auf unserer Internetseite www.linden-beton.de.
11. BEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN MIT PALETTEN/BIG BAGS
Im Interesse der Abnehmer liefern wir unsere Artikel - je nach Pflastersteinsorte - auf leihweise zur Verfügung gestellten Paletten gebündelt oder lose gekippt. Eine Pfandgebühr wird in Rechnung gestellt und muss mit dem Rechnungsbetrag für die angelieferten Waren bezahlt werden. Nachlässe können nicht gewährt werden. Aus Umweltgründen werden unsere Paletten im Mehr-Weg-Verfahren eingesetzt.
Alle unsere Paletten, Werks- 16,00 Euro/Stück und Europaletten 16,00 Euro/Stück, werden mit einer Pfandgebühr zzgl. MwSt berechnet.
Wegen des hohen Verschleisses sind wir gezwungen, zusätzlich eine Palettenbenutzungsgebühr in Höhe von Euro 4,20 pro Palette zu berechnen.
Für Paletten, die mit Waren von Dritten angeliefert werden, berechnen wir Preise und Bedingungen des Lieferanten weiter.
Für die auf der Baustelle angelieferten bzw. abgeholten Paletten wird keine Haftung (z.B. Diebstahl) übernommen!
Bestimmte Produkte (z. B. gerumpelte Pflastersteine) liefern wir auch in Kleinmengen bis 25m2 in Einweg-BigBags (große Säcke aus Kunststoffgeflecht). Diese werden mit Euro 18,75 (incl. Abfüllgebühr) pro Stück in Rechnung gestellt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 5m2
Nur unbeschädigte und von uns ausgelieferte Paletten werden zurückgenommen, wenn sie nach Entleerung unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Lieferung, an eines unserer Werke zurückgeliefert werden. Gutschrift oder Rücküberweisung der bezahlten Kaution für Paletten erfolgt nach bestätigter Rückgabe (siehe Formblatt „Tauschkriterien für Paletten“).
Rücklieferung von Paletten ist Sache des Abnehmers. Die Empfangsbestätigung wird durch uns ausgestellt. Wird die Rückholung von uns verlangt, so werden die hierbei entstehenden Frachtkosten berechnet mit
Ausnahme der Fälle, in denen die Rücklieferung mit einer Neubelieferung verbunden werden kann.
12. OBERFLÄCHENVEREDELUNGEN
Auf speziellen Wunsch sind auch zusätzliche Oberflächenbehandlungen gegen Aufpreis möglich: Kugelstrahlen: 7,60 €/m2 Kantenrumpeln: 4,40 €/m2
Zuschläge für farbige Ausführungen (Standardfarben): anthrazit, braun, rot
Steinhöhe 8 cm Zuschlag 3,90 €/m2
Steinhöhe 10 cm Zuschlag 4,60 €/m2 für Palettierung von Tegula® 4,50 €/m2
Tegula®-Set 6,20 €/m2 für Maschinenverlegung Zuschlag 0,70 €/m2
13. REKLAMATIONEN
Auftretende Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Pflastersteine mit leichten Fehlern bzw. 2. Wahl sind von der Reklamation ausgeschlossen. Eine Rücklieferung ist nicht mehr möglich!
14. BEDARFSMENGEN
Die von uns angegebenen Bedarfsmengen an Einzelsteinen pro m2 sind Mengenwerte, die unter Beachtung der Verlegerichtlinien (Fugenbreiten, Rastermaße) die angegebene Flächenbelegung gewährleisten.
Diese Allgemeinen Bemerkungen gelten ergänzend zu unseren Verkaufs-und Lieferbedingungen (Fassung Januar 2002).
Für weitere Fragen oder umfassendere Informationen und Detailfragen stehen Ihnen unsere Fachberater zur Verfügung. Es ist unser besonderes Anliegen, Sie individuell zu beraten.
Bitte besuchen Sie unsere umfangreichen Musterparks in 84332 Hebertsfelden/Linden, sowie unsere Musterflächen in 84109 Wörth/Isar und 83101 Rohrdorf. Hier finden Sie zahlreiche Ideen und Anwendungsbeispiele für funktionelle und ansprechende Pflasterflächen.
15. DIN EN 13198
Gartengestaltungselemente sind nach DIN EN 13198 produziert und unterliegen zulässigen Maßabweichungen +/- 5 mm vom angegebenen Hauptmaß. Toleranzen innerhalb dieses Bereichs stellen keinen Reklamationsgrund dar.
WIR HEISSEN SIE HERZLICH WILLKOMMEN. Ihr
Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. GELTUNG
Für das Verkaufs- und Lieferverhältnis zwischen der Firma BWL Betonwerk Linden Pflastersteinwerk GmbH & Co. KG und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilen und sind nur für den Einzelfall bindend. Unsere Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, es sei denn,es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Einander widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung. II. ANGEBOTE – VERTRAGSSCHLUSS - ANGEBOTSUNTERLAGEN
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist an seine Bestellung 15 Tage gebunden. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Die von uns erteilte schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Inhalt und Umfang der durch uns zu erbringenden Leistung.Von uns anhand von Unterlagen erstellte Bedarfsberechnungen sind nicht bindend. Warenproben gelten als Durchschnittsmuster. Die Bezugnahme auf DIN-Normen ist Warenbeschreibung, nicht Beschaffenheitsvereinbarung. Gewichts- und Maßangaben in Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Technische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Käufer nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit vom Käufer zu beschaffender oder zu erstellender Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Wurden diese elektronisch an uns versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
III. PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise für Lieferung „ab Werk” bzw. „ab Auslieferungslager”. Preise „ab Werk” verstehen sich frei Verladen. Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl.der zum Zeitpunkt der Rechnungserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Rohstoff-, Energie-, Lohn- oder Beförderungskosten, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, sofern die vertragsgemäße Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und wir uns zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht in Lieferverzug befinden. Soweit Preissteigerungen von mehr als 5 % geltend gemacht werden, werden die Parteien über die Preise erneut verhandeln. Wird dabei innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Änderungsverlangens keine Einigung erzielt, so kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Käufer die angebotene Ware nicht zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial (z. B. Paletten, Hölzer etc.) gehen ebenso wie die Kosten Ihrer Rücksendung zu Lasten des Käufers. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und nichts anderes vereinbart, so trägt der Käufer neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges, des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
2.) a) Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig. Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen besonderer Vereinbarung. Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor.
Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort bar zu bezahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5 %, bei Kaufleuten in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten; dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Aufrechnungsansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Macht der Käufer wegen tatsäch-
lich vorhandener oder behaupteter Mängel von einem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so ist das Zurückbehaltungsrecht auf den Teil des geschuldeten Betrages beschränkt, dessen Einbehaltung unter Berücksichtung der Kosten für die Beseitigung der behaupteten Mängel in ihrem Verhältnis zum gesamten geschuldeten Betrag nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Soweit der Käufer befugt ist, einen Sicherheitseinbehalt zu machen, sind wir berechtigt, den einbehaltenen Betrag durch Bankbürgschaft – befristet auf die Gewährleistungszeit – abzulösen.
c) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, werden unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf Stundung oder Laufzeit hereingenommener Wechsel – sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nach unserer Wahl nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist – unter Berücksichtigung der Ziff. VI. 5. dieser AGB – schadensersatzfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; unbeschadet der vorstehenden Rechte sind wir auch zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Käufers berechtigt. Dies gilt nicht, soweit der Zahlungsverzug des Käufers auf begründeter Beanstandung der Lieferung beruht. Außerdem sind wir berechtigt, entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen.
d) Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, für die technische und kaufmännische Bearbeitungpauschal einen Kostenanteil von 15 % der Auftragssumme anzusetzen; dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns als Folge des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
IV. LIEFERUNG - ABNAHME
1.) a) Die Lieferung erfolgt gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Bei Selbstabholung hat der Käufer zu prüfen, ob die Ware einwandfrei verladen ist und Verlademängel unverzüglich zu rügen. Bei der Lieferung an die Baustelle werden befahrbare Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Käufer vorausgesetzt; anderenfalls haftet der Käufer für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. Der Käufer hat bei Lieferungen „frei Baustelle” das Abladen der Fahrzeuge umgehend zu veranlassen; Warte- und Entladezeiten von mehr als insgesamt einer Stunde, sowie das Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden berechnet.
b) Liefertermine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich des ungestörten Fabrikationsablaufes und der ungehinderten Versand- und Anfuhrmöglichkeit. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der Erteilung erforderlicher Informationen oder vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist.
c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner – unbeschadet Ziff. VI. 6.) dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.
d) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
2.) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir für jede Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes verlangen. Es bleibt uns unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns als Folge des Annahmeverzuges kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Halten wir auf Veranlassung des Käufers Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder verspätet zur Ausführung, so haftet der Käufer auch für den daraus entstandenen Schaden.
3.) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Käufer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.
V. GEFAHRÜBERGANG - ERFÜLLUNGSORT
1.) Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist das jeweilige Betonwerk, Auslieferungslager oder das in unserem Auftrag tätige Unternehmen. Dies gilt auch für den Fall des Verbrauchsgüterkaufes, sofern kein Versendungskauf vorliegt.
2.) Außer im Falle des Verbrauchsgüterkaufes geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache mit Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung „frei Bau” – auf den Käufer über; bei Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung im Werk auf den Käufer über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt.
VI. GEWÄHRLEISTUNG - SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
1.) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann bei Bauleistungen nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziff. VI. 6. dieser Bedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
2.) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen und geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Dies gilt im Falle des Verbrauchsgüterkaufs nur für offensichtlich erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen. Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer – soweit dieser Kaufmann ist – jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware – ggf. durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Käufer uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des 10. Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen, soweit der Käufer auf die Bedeutung des Ablaufs der Frist hingewiesen wurde und es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
3.) a) Die Herstellung unserer Betonbauteile erfolgt – soweit vorhanden – nach den DIN-Normen (Güteüberwachung aufgrund der Bestimmungen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.). Wir verweisen desweiteren auf die “Technischen Hinweise zur Lieferung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton”, August 1990, BDB Bonn, die bei uns eingesehen werden können. Mängelansprüche des Käufers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Stein- und Betonprodukte (Betonwaren, Betonwerkstein, Betonfertigteile) werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagsstoffe hergestellt und können
Verkaufs- und Lieferbedingungen
daher bestimmten physikalischen Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie z. B.Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse (z. B. durch Kriechen oder Schwinden). Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke; geringfügige – den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende – Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
c) Bei gebrauchten Sachen bzw. Materialien steht dem Käufer vor Absendung das Recht der Besichtigung und Prüfung auf eigene Kosten zu; die Auslieferung gilt als vollständig und ordentlich erfüllt. Die Lieferung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Für den Fall des Verbrauchsgüterkaufes über gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.
4.) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Beanstandete Ware darf durch den Käufer nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
5.) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen uns gilt ferner Ziff. VI. 4. dieser Bedingungen entsprechend.
6.) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen:
a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
c) Soweit dem Käufer nach dieser Ziff. 6.) Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. Ziff. VI. 3.b), soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
VII. UNMÖGLICHKEIT – VERTRAGSANPASSUNG – VERTRAGSSTRAFEN
1.) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit einschließlich unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2.) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziff. IV. 1.c) dieser Bedingungen die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Käufer unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
3.) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden.
VIII. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE – RECHTSMÄNGEL
1.) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Käufer innerhalb der in Ziff. VI. 3.b) bestimmten Frist wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. VI. 6.).
c) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Käufer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2.) Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3.) Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4.) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziff. 1.) a) geregelten Ansprüche des Käufers im Übrigen die Bestimmungen der Ziff. III. 2.) b) und VI. 5.) entsprechend; des Weiteren ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zugewähren.
5.) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziff. VI. entsprechend.
6.) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. VIII. geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
IX. SICHERUNGSRECHT - EIGENTUMSVORBEHALT
1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer – ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeit - unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Entgegennahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns das Eigentum bis zu deren Einlösung vor. Der Käufer ist berechtigt, die gekaufte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (sogenannte Vorbehaltsware) weiter zu veräußern oder zu verbrauchen (verbinden, vermischen, verarbeiten), es sei denn, er hätte den Anspruch aus einer Weiterverfügung bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch dann, wenn der Käufer mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
2.) Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Die neue Sache gilt als in unserem Auftrag hergestellt. Falls die Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen beweglichen Sachen wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen neuen Sache wird, oder falls sie mit anderen beweglichen Sachen untrennbar vermischt wird, überträgt der Käufer schon jetzt im Voraus das Eigentumsrecht auf uns im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart. Die Vertragspartner sind sich über den Eigentumsübergang einig. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, neue bewegliche Sachen, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, unentgeltlich für uns zu verwahren. Er ist berechtigt, sie in seinem Geschäftsbetrieb zu veräußern. Der Käufer bzw. Wiederverkäufer ist verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware oder der neu hergestellten Sachen auf unsere bestehenden Eigentumsrechte hinzuweisen.
3.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskostenangerechnet.
4.) Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen sind; dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, verzichten wir auf das Recht der Selbsteinziehung. Ist dies nicht der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legt. Der Käufer verpflichtet sich, die Forderungen gegen die Drittschuldner nicht an Dritte abzutreten.
5.) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Gleiches gilt im gleichen Umfang für seine Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer offenen Forderungen aus dem Kaufvertrag.
6.) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Verkäufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
7.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können; soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die entsprechenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9.) Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
10.) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konstruktionsvorschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich” bezeichnet sind. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
X. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, der Sitz unserer Firma. Wir sind auch berechtigt, am Haupt- bzw. Wohnsitz des Käufers zu klagen.
XI. TEILNICHTIGKEIT
Soweit diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
XII. WÄHRUNG
Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
XIII. ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) bzw. der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
1. PLANUM:
Zehn Grundregeln – Betonpflasterbauweisen fachgerecht ausführen
Als „Planum“ wird die Oberfläche des zuvor verdichteten Untergrunds oder Unterbaus bezeichnet. Es ist profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflasteroberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichtoberflächen, so auch auf dem Planum, ausgeführt. Mindestquerneigung: 2,5 %, bei wasserempfindlichen Böden 4 %.
2. TRAGSCHICHTEN:
Sie müssen tragfähig, verformungsbeständig und ausreichend wasserdurchlässig sein. Tragschichten werden überwiegend aus ungebundenen Gesteinskörnungen (Tragschichten ohne Bindemittel, ToB) hergestellt. Sie sind in ausreichender Dicke, profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Die erforderliche Neigung ergibt sich aus dem Gefälle der Pflasteroberfläche (Mindestquerneigung: 2,5 %). Die Frostschutzschicht zählt ebenfalls zu den Tragschichten ohne Bindemittel.
3. PRÜFUNG ANGELIEFERTER BAUSTOFFE:
Lieferschein mit Bestellung vergleichen. Bei Betonpflastersteinen z. B. Format, Farbe, Oberflächenbearbeitung und Menge. Gelieferte Ware zudem mit ggf. vorher vereinbarten Mustern vergleichen. Bei Abweichungen ist eine Klärung mit dem Vertragspartner/Lieferanten vor dem Einbau herbeizuführen.
4. RANDEINFASSUNG:
Pflasterdecken brauchen grundsätzlich eine stabile Randeinfassung! Der Abstand der Randeinfassungen wird unter Beachtung der vereinbarten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der Verlegearbeiten festgelegt. Elemente für die Randeinfassung, z. B. Bord- oder Einfassungssteine, sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und erhalten eine Rückenstütze aus Beton. Fundament und Rückenstütze werden „frisch in frisch“ hergestellt.
5. ENTWÄSSERUNGSRINNEN:
Anfallendes Oberflächenwasser muss auf möglichst kurzen Fließwegen zügig von der Belagsfläche abgeleitet werden. Entwässerungsrinnen erhalten eine Längsneigung von mind. 0,5 %. Die Elemente, z. B. Muldensteine, Rinnenplatten oder Pflastersteine, sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und mit gebundenem Fugenmaterial zu verfüllen. Entwässerungsrinnen sind mit Bewegungsfugen auszuführen.
6. PFLASTERBETTUNG:
Sie ist in gleichmäßiger Dicke, höhen- und profilgerecht auszuführen. Dicke im verdichteten Zustand: 4 +/- 1 cm. Grundsätzlich müssen für befahrene Flächen kornabgestufte Bettungsmaterialien mit einem Größtkorn von mind. 4 mm verwendet werden. Das Bettungsmaterial muss filterstabil zum Tragschichtmaterial sein! Das Bettungsmaterial ist gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet anzuliefern und zügig einzubauen. Nach dem Abziehen darf die Bettung nicht mehr befahren oder betreten werden.
7. VERLEGUNG:
Betonpflastersteine sind im vereinbarten Verband und mit ausreichenden Fugenbreiten von der verlegten Fläche aus zu verlegen. Abstandhilfen an den Steinen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor; die Pressverlegung ist zu vermeiden. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen sollten die Steine aus mehreren Paketen gemischt verwendet werden. Passsteine dürfen nicht kleiner als der halbe Ausgangsstein und nicht zu spitzwinklig sein. Das Zuarbeiten sollte durch Nassschnitt erfolgen.
8. VERFUGEN:
Das Einbringen des Fugenmaterials durch Einfegen und/oder Einschlämmen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Kornabgestufte Fugenmaterialien mit einem Größtkorn von mind. 2 mm sind zu bevorzugen; sie müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein! Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial zu füllen.
9. ABRÜTTELN:
Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächengestaltung darf nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden, eingeschlämmte Pflasterflächen erst nach ausreichendem Abtrocknen von Bettung und Unterlage.
10. FUGENSCHLUSS:
Ein abschließendes Einschlämmen der Fugen mit einer feinkornreichen Gesteinskörnung erhöht die Widerstandsfähigkeit der Fugenfüllung und gibt der Pflasterdecke schon von Anfang an eine gute Stabilität.
4±1 mm
Allgemeine
Verlege-, Reinigungs- und Pflegehinweise für „Linden“-Produkte
1. VOR DER VERLEGUNG
Prüfen Sie die Ordnungsmäßigkeit hinsichtlich der Formate, Farben, Oberflächenbearbeitung und Menge der Lieferung. Grundsätzlich sind Warenmängel vor dem Einbau bzw. der Verlegung anzumelden. Sämtliche Reklamationsansprüche, insbesondere Kosten für Neuverlegung/Austausch entfallen bei Verarbeitung von fehlerhaftem Material.
2. VERLEGUNG
Grundlagen für die Verlegung/Verarbeitung sind die DIN 18318 und 18333 bzw. die folgenden Herstellerempfehlungen. Tragfähiger und frostsicherer Ober- und Unterbau sind Grundvoraussetzungen für einen einwandfreien Außenbelag. Die erforderliche Neigung ergibt sich aus dem Gefälle der Pflasteroberfläche (Mindestquer neigung: 2,5%). Die Frostschutzschicht zählt ebenfalls zu den Tragschichten ohne Bindemittel. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächengestaltung darf nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden, eingeschlämmte Pflasterflächen erst nach ausreichendem Abtrocknen von Bettung und Unterlage. Längsformatige Pflastersteine müssen in Längsrichtung abgerüttelt werden bspw. Tavolo Groß/ Via Casa. Platten klopft man beim Verlegen mit einem hell gummierten Gummi- oder Kunststoffhammer leicht an, der Belag ist somit ausreichend fixiert. Terrassenplatten dürfen nicht maschinell abgerüttelt werden.
3. FUGE
Betonpflastersteine und Platten sind im vereinbarten Verband und mit ausreichenden Fugenbreiten (4 +/- 1mm) von der verlegten Fläche aus zu verlegen. Abstandshilfen an den Steinen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor; die Pressverlegung ist zu vermeiden. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Passsteine dürfen nicht kleiner als der halbe Ausgangsstein und nicht zu spitzwinklig sein. Das Zuarbeiten sollte durch Nassschnitt erfolgen. Das Einbringen des Fugenmaterials durch Einfegen und/oder Einschlämmen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Kornabgestufte Fugenmaterialien mit einem Größtkorn von mind. 2mm sind zu bevorzugen; sie müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein! Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial zu füllen. Bei Bedarf sind Fugen im Zuge der Wartung und Pflege nach zu sanden. Bei Verwendung von Fugenmörtel auf Epoxidharz-Basis für eine gebundene Verfugung können Veränderungen der Intensität der Farbe oder eine Verfärbung der Plattenoberfläche durch die Inhaltsstoffe des Fugenmaterials bewirkt werden.
Farbe Anthrazit2
• Zum Verfugen von anthrazit-farbigen Pflaster- und Plattenflächen empfehlen wir dunkles gewaschenes Verfugungsmaterial (> 0,2mm) wie z.B. Basalt oder Granitsplitte zu verwenden. Helle Fugenmaterialien sollten unbedingt vermieden werden. Diese setzen sich in den Poren der Oberfläche ab und führen zu unerwünschten Aufhellungen und Verunreinigung der Fläche.
• Die Fläche sollte unmittelbar nach dem Verfugen nass gereinigt werden. Auf der Fläche verbleibendes Fugenmaterial führt zu Verunreinigungen und ggf. auch zu Ausblühungen.
Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Rohstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen unterliegen. Zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen sollten die Steine aus mehreren Paketen gemischt verwendet werden. Muster oder Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen ebenso wenig einen Mangel dar, wie produkt- und materialbedingte Abweichungen, sowie witterungs- und nutzungsbedingte Veränderungen wie z.B. Ausblühungen (Ausblühungen sind bei der Betonwarenherstellung nicht generell vermeidbar). Sie entstehen durch Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat, das nach verdunsten des Wassers und Reaktion mit dem Kohlendioxid der Luft als Calciumcarbonat auf der Betonoberfläche anfällt. Dieser natürliche Vorgang ist auch bei sorgfältigster Herstellung der Betonprodukte unvermeidbar und infolgedessen auch kein Reklamationsgrund. Während der ersten ein bis zwei Jahre lassen in der Regel eine normale Bewitterung und Benutzung die Ausblühungen verschwinden. Trotz der Verwendung von UV-beständigen Farbpigmenten höchster Qualität, und Quarzkörnungen in der Verschleißschicht, kann es unter Umständen, durch die natürliche Bewitterung, Umwelteinflüsse und/oder mechanischer Beanspruchung im Lauf der Zeit zu einer Veränderung des Farbtons/der Oberfläche oder zu einem Nachlassen der Farbintensität kommen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Nachbehandlung mit einer farbtonvertiefenden Imprägnierung. Diese wirkt auf die Fläche hydrophobierend und schützt den Stein auch vor Vermoosung und Veralgung.
5. REINIGUNG / PFLEGE
Eine fachgerechte Reinigung kann nach der Verlegung durchgeführt werden. Regelmäßige Reinigung und Pflege wird für ein gepflegtes Erscheinungsbild der Belagoberfläche empfohlen. Bei Produkten ohne Oberflächenschutz wird das Aufbringen einer geeigneten Imprägnierung empfohlen. Bei Produkten mit werkseitiger Oberflächenimprägnierung ist dies nicht erforderlich, bei diesen Produkten ist es ausreichend nach 2-3 Jahren die Imprägnierung mit einem geeigneten Mittel aufzufrischen. Die Reinigung von stärkeren Verschmutzungen wie z.B. Algen, Mutterboden, Rost, Lehm, Mörtelreste, Moose oder Flecken von Blättern und Blumen muss mit speziellen Reinigungsmitteln erfolgen, die in jedem Fachhandel erhältlich sind. Säurehaltiger Reiniger darf bei beschichteten Produkten nicht eingesetzt werden. Auch eine Reinigung mit einem Hochdruckreiniger darf NICHT erfolgen. Der Einsatz von Streusalz sollte vermieden werden. Es können dadurch Salzablagerungen auf der Oberfläche sowie daraus resultierende Farbabweichungen entstehen. Zu Schäden können auch Taumittel auf Basis sulfathaltiger Wirkstoffe führen, daher dürfen nur Mittel, die für zementgebundene Betonprodukte geeignet sind, eingesetzt werden. Die Verwendung von Streusplitten ist vorzuziehen. Zum Schutz der Steinoberfläche werden für die Schneeräumung Raumgeräte mit Kunststoffaufsätzen empfohlen.
VORBEMERKUNGEN
Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau (Stand Juni 2012)
Betonprodukte für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau sind Qualitätserzeugnisse. Sie werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen den Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch umfangreiche Kontrollen laufend überprüft.
Auf der Baustelle werden gelegentlich Auffassungsunterschiede in der Beurteilung der Betonprodukte beobachtet. Die nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen Fällen - zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller und Abnehmerseite - eine Hilfe bei der fachgerechten Beurteilung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau darstellen. Sie wurden von den Fachgremien im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V., Bonn, aufgestellt und geben den derzeitigen Stand der Technik wieder.
1. BESTELLUNG
1.1 Allgemeines
Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger, die Warenart und den Lieferbzw. Abholtermin enthalten. Die Befahrbarkeit der Baustelle durch Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 41 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware - ggf. mittels Entladegeräten - werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Eine Auslieferung mittels Kranfahrzeug bedarf entsprechender Vereinbarungen.
1.2 Bedarf
Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z. B. Pflastersteinen und Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufendem Meter schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte Länge unter Einhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann.
1.3 Pflastersteine
Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, ob die Pflastersteine von Hand oder maschinell verlegt werden sollen. Für die maschinelle Verlegung eignen sich ausschließlich Pflastersteine mit angeformten Abstandshilfen (so genannte Nocken).
2. ENTLADUNG
Vor der Entladung der Fahrzeuge ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart zu prüfen. Selbstabholer haben bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Die im Abschnitt 3 genannten Gesichtspunkte sind bei der Annahme der Lieferung zu beachten.
Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist.
Werden bei der Annahme der Produkte vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die Baustellenaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn eine Annahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rückweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen muss.
Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware, z. B. Pflastersteine durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar.
3. GESICHTPUNKTE ZUR BEURTEILUNG VON STRAßENBAUERZEUGNISSEN AUS BETON VOR DEM EINBAU
3.1 Oberfläche
Bei der Verdichtung des Frischbetons kann es zu geringen, technisch nicht vermeidbaren Luft- und Wassereinschlüssen kommen. Dadurch können an der Oberfläche Poren entstehen, die jedoch keine Rückschlüsse auf mangelnde Witterungsbeständigkeit oder Festigkeit der Produkte zulassen und deren Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, wenn die Produkte den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.
An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunliche Verfärbungen auftreten; sie stammen von betontechnologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs in den verwendeten natürlichen Gesteinskörnungen und verschwinden nach einiger Zeit unter Bewitterung. Bei Produkten für die Flächenbefestigung erhöht eine rauhe Oberfläche die Griffigkeit, hemmt die Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als eine sehr glatte Oberfläche sein.
3.2 AUSBLÜHUNGEN1)
Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht vermeidbar. In erster Linie entstehen sie durch besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton - besonders im jungen Alter - ausgesetzt ist, und haben entsprechend unterschiedliches Ausmaß. Die Güteeigenschaften der Produkte bleiben hiervon unberührt. Ausblühungen stellen keinen Mangel dar. Der Gebrauchswert der Produkte wird insofern nicht beeinflusst, als dass Witterungseinflüsse und bei Produkten für die Flächenbefestigung zusätzlich die mechanische Beanspruchung unter Nutzung - die Ausblühungen verschwinden lassen. Da nur der Anteil Kalk aus dem Zement an die Oberfläche treten kann, der nicht von den anderen Ausgangsstoffen im Beton fest gebunden ist, kommt es nach dem Abklingen von Ausblühungen in der Regel nicht erneut zu diesem Effekt. Ein Auswechseln der Produkte oder andere Maßnahmen gegen Ausblühungen sind daher nicht empfehlenswert.
1) Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat (Ca(OH)2), das nach Verdunsten des Wassers und Reaktion mit dem Kohlendioxid (CO2) der Luft als Calciumcarbonat (CaCO3)auf der Betonoberfläche anfällt.
3.3 Haarrisse Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, wenn die Produkte ansonsten den Normen bzw. Richtlinien entsprechen.
3.4 Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen mit Anlauf unterhalb des Anlaufs ein Absatz entstehen, der nach Fertigstellung der an den Bordstein angrenzenden Verkehrsfläche so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in Erscheinung tritt. Der Absatz ist technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert von Bordsteinen ohne Belang.
3.5 Fasenausbildung bei Betonprodukten
Die im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten von Betonprodukten für den Straßen-, Land-schaftsund Gartenbau können unterschiedlich ausgebildet sein. Je nach Produkttyp sind die Kanten scharfkantig, gebrochen, abgerundet, gefast, abgeschrägt und/oder unregelmäßig geformt. Die Entscheidung, welcher Produkttyp hinsichtlich der Kantenausbildung gewählt wird, kann aus gestalterischen und/oder nutzungsbedingten Aspekten erfolgen.
Die Ausbildung der im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten hat z. B. Einfluss auf das optische Erscheinungsbild. Bei Produkten für die Flächenbefestigung ergibt sich zudem ein Einfluss auf die Rollgeräuschemissionen und auf das Abflussverhalten oberflächlich anfallenden Wassers. Gefaste oder ähnlich ausgebildete Kanten mindern die Gefahr von Kantenabplatzungen (vgl. auch Abschnitt 4.1).
Die Herstellerunterlagen geben in der Regel Auskunft über die lieferbaren Produkttypen.
4. GESICHTSPUNKTE ZUM AUSSEHEN DER PRODUKTE NACH DEM EINBAU
4.1 Kantenabplatzungen bei Produkten für die Flächenbefestigung
Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Rinnenplatten, Muldensteine u. ä. Produkte, die zu engfugigund somit nicht nach dem Technischen Regelwerk - verlegt sind oder deren Unterlage (Tragschichten und Untergrund) nicht ausreichend tragfähig und standfest ist, werden infolgedessen - eventuell bereits beim Abrütteln - Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Produktes, sondern einen Mangel der Unterlage bzw. der Verlegeweise dar. Je nach Produkt richtet sich die Fugenbreite nach dem Technischen Regelwerk oder den Herstellerangaben.
4.2 Farb- und Strukturabweichungen
Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund der Verwendung von natürlichen Rohstoffen (z. B. Gesteinskörnungen, Zement, Wasser), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar. Darüber hinaus haben Form und Größe der Produkte, technisch nicht vermeidbare Schwankungen der Betonzusammensetzung, Witterung, Betonalter usw. Einfluss auf die Farbe und die Struktur der Betonprodukte.
Dies gilt sowohl für nicht nachträglich bearbeitete Erzeugnisse, als auch für solche mit werk-steinmäßig bearbeiteter Oberfläche (z. B. gewaschener, gestrahlter oder gestockter Oberfläche). Insbesondere durch die werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung wird die Natürlichkeit der verwendeten Rohstoffe hervorgehoben.
Farb- und Strukturabweichungen können daher bei Betonprodukten fertigungs- und rohstoffbedingt auftreten. Zufällige Unregelmäßigkeiten sind für die Technologie dieser Erzeugnisse charakteristisch und bei der Beurteilung des Gesamteindruckes des Gewerkes zu berücksichtigen. Der optische Gesamteindruck des Gewerkes kann nur aus dem üblichen Betrachtungsabstand des Nutzers und unter gebrauchsüblichen Beleuchtungs- und sonstigen Randbedingungen beurteilt werden. Insofern stellen fertigungs- und rohstoffbedingte Farb- und Strukturabweichungen keinen Mangel dar.
Die Bewitterung und die mechanische Beanspruchung führen bei Betonprodukten und daraus hergestellten Bauwerken, z. B. Pflasterdecken und Plattenbelägen, zu einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflächenstruktur. Eventuell anfangs vorhandene Unterschiede gleichen sich im Laufe der Nutzung an.
Wird die Wahl für ein Betonprodukt z. B. anhand von Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits der Witterung und Nutzung ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen, dass gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch nicht ausgesetzt sind und Farb- und Strukturunterschiede zur ürsprünglichen Musterfläche bzw. zum ursprünglichen Bauwerk aufweisen können. Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen.
5. WINTERDIENST
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte - falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Einbau auftritt- mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden. Das maschinelle Schneeräumen sollte auf Pflasterdecken und Plattenbelägen zu deren Schutz vor mechanischen Beschädigungen mit Pflugentlastung oder in der so genannten Schwimmstellung des Pfluges erfolgen. Zudem sollte die Pflugschar mit einer Gummischürfleiste ausgestattet sein. „Aggressives Räumen“ ist zu vermeiden. Auf das Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wird verwiesen.
HERAUSGEBER: BUNDESVERBAND DEUTSCHER BETON- UND FERTIGTEILINDUSTRIE E. V., BONN
Der „LINDEN-STEIN-GESTALTER“ - Anleitung
Mit unserem Linden-Stein-Gestalter können Sie hier Ihre ganz private Einfahrt, Terrasse oder sonstige Flächen gestalten.
Generell zu beachten:
Der „ Linden-Stein-Gestalter“ wird kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung gestellt. Ihre erstellten Visualisierungen sind nur verfügbar, solange Sie den Linden-Stein-Gestalter im Browser geöffnet haben. Die gewählten Optionen werden nicht gespeichert. Bitte erstellen Sie eine PDF-Datei, falls Sie mit der von Ihnen erstellten Visualisierung weiterarbeiten wollen.
Bild hochladen
1. Fotografieren Sie Ihre zu gestaltende Fläche (Einfahrt, Weg oder Terrasse)
2. Laden Sie das Bild im Linden-Stein-Gestalter über einen Klick auf den Fotoapparat hoch
Bild und Fläche anpassen
3. Legen Sie nun das Ausrichtungs-Raster über die Fläche, indem Sie den ersten Button in der Werkzeugleiste benützen
4. Passen Sie nun mit Hilfe der Werkzeugleiste am rechten Rand das Raster an Ihre Fläche an
5. Das Raster muss die Fläche komplett überdecken. Ein Karo des Rasters entspricht 1x1 Meter Fläche
6. Durch Drehen des Rasters bestimmen Sie die Verlegerichtung
7. Mit Hilfe der Werkzeuge können sie Perspektive und Dimension anpassen - Horizont nach oben oder unten versetzen
- Standpunkt erhöhen oder senken
- Sichtfeld vergrößern oder verkleinern
- Fluchtpunkt drehen
Schritt Fläche konfigurieren
8. Klicken Sie auf das + Zeichen (links oben)
9. Klicken Sie auf den Button „Fläche“
10. Markieren Sie durch Tippen nacheinander auf die Flächenecken Ihre „Wunsch-Fläche“
11. Durch das Verbinden des letzten Punktes mit dem Ersten ist die Fläche markiert
12. Konfigurieren Sie nun Ihre Fläche:
- Produktgruppe (Pflaster, Platten oder Alternative)
- Produkt (Serie)
- Farbe Verlegemuster
Konfigurieren einer weiteren Fläche
13. Mit einem Klick auf das + Zeichen (links oben) können Sie zusätzliche Flächen konfigurieren
14. Wiederholen Sie anschließend die Schritte 9-12
Anpassen der Flächen in Ansicht, Perspektive und Dimension
15. Durch einen Klick auf den Button „Hauptmenü“ (links oben) können Sie das Werkzeugmenü (rechts) öffnen
16. Ein Klick auf das Gitterraster ermöglicht ihnen die Fläche nochmals anzupassen.
17. Weitere Bearbeitungsmöglichkeiten erhalten Sie über den Button der jeweiligen Fläche
18. im Bearbeitungsmodus einer Fläche erhalten Sie verschiedene Werkzeuge am rechten Bildrand zur Bearbeitung
Schritt PDF erzeugen
19. Klicken Sie auf den „Download-Button“ (rechts oben)
20. Speichern oder Drucken sie nun Ihr Wunschfläche
Wunschfläche bestellen
21. Ihre Wunschfläche können Sie über den Handwerksbetrieb oder Baustoffhändler Ihrer Wahl bestellen.
Ihr direkter Weg zum Linden-Stein-Gestalter! Einfach QR-Code scannen und sofort loslegen. Den Linden-Stein-Gestalter finden Sie auch unter: www.linden-beton.de/flaechengestaltungsprogramm.php
ACHTUNG: Wir entwickeln den Linden-Stein-Gestalter stetig für Sie weiter. Aufgrund dieser Änderungen/Neuerungen können bestimmte Funktionen von dieser Anleitung abweichen.
Unser Ziel ist es, Ihnen das Arbeiten mit diesem Tool so einfach wie möglich zu machen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll dem Tutorial im Stein-Gestalter zu folgen. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung geführt.
Disposition
Martin Scheufler Mobil: 0172 352 9508
Nikolaus Krojer Mobil: 0175 581 2888
Wolfgang Müller
Tel: 08721 70625
Fax. 08721 70674
e-mail: wolfgang.mueller@rohrdorfer.eu
Karina Schachtl
Tel: 08721 70692
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e-mail: karina.schachtl@rohrdorfer.eu
Andreas Resch
Tel: 08721 70693
Fax. 08721 70674
Tel: 08721 70630
Fax. 08721 70674
e-mail: andreas.resch@rohrdorfer.eu Simon Schedlbauer