Centrotec Geschäftsbericht 2012

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>> Unterscheidung zwischen „kurzfristig fälligen“ und

„sonstigen langfristigen Leistungen“ Die Kriterien zur Unterscheidung zwischen kurzfristig und langfristigen Leistungen des IAS 19 unterscheiden sich zum IAS 1. Die Klassifizierung einer Zusage gemäß IAS 19 beruht darauf, wann die Zahlung erwartet wird, nicht aber darauf, wann sie frühestmöglich eingefordert werden kann. >> Behandlung von Kosten und Steuern aus Leistungs plänen für Arbeitnehmer Steuern aus Leistungsplänen sind — abhängig von ihrer Art — entweder im Ertrag auf das Planvermögen oder in der Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen zu erfassen. Verwaltungskosten aus der Anlage von Planvermögen sind als Teil des Ertrags auf das Planvermögen zu erfassen. Sonstige Kosten der Verwaltung eines Leistungsplans sind in der Periode zu erfassen, in der sie entstehen. Dies sollte die Unterschiede reduzieren, die in der gegenwärtigen Praxis bestehen. >> Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsver hältnisses Eine Verbindlichkeit für eine Leistung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird erfasst, wenn das Unternehmen sein Angebot zur Zahlung einer solchen Leistung nicht mehr zurückziehen kann oder wenn Kosten für eine Restrukturierung erfasst werden, mit denen die Beendigung in einem Zusammenhang steht. Hierdurch mag die Erfassung freiwilliger Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber den gegenwärtigen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden eines am oder nach dem 01.01.2013 beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe ergeben, da CENTROTEC bislang die Korridormethode angewendet hat. IAS 27 (revised) IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse wird in Einzelabschlüsse umbenannt; der Standard behandelt künftig nur noch Regelungen zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Leitlinien für Einzelabschlüsse bleiben unverändert. Die Vorschriften müssen ab dem 01.01.2013 angewendet werden. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. IAS 28 (revised) Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vorschriften des IAS 28, der sich bislang ausschließlich mit assoziierten Unternehmen befasste und dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde. Durch zusätzliche Änderungen an IAS 28 wird nun erstmals geregelt, dass bei geplanten Teilveräußerungen eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens der zur Veräußerung gehaltene Anteil gemäß IFRS 5 zu bilanzieren ist, sofern dessen Klassifizie-

Konzernabschluss

rungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Vorschriften müssen ab dem 01.01.2013 angewendet werden. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage ergeben. Änderungen des IAS 32 Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen zur Verbesserung der Angaben zur Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten getroffen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2014 beginnen, anzuwenden. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Änderung des IFRS 1 Die Änderung begründet eine zusätzliche Befreiungsregelung für Unternehmen, die einer schwerwiegenden Hochinflation ausgesetzt waren. Die Befreiungsregelung gestattet die Bewertung verschiedener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert und die Verwendung dieses beizulegenden Zeitwerts als Ersatz für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der IFRS-Eröffnungsbilanz. Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Beseitigung fester Anwendungszeitpunkte, d. h. IFRS 1 wurde geändert, um Verweise auf feststehende Stichtage für eine Ausnahme- und eine Befreiungsregelung, die beide finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten betreffen, zu eliminieren. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Änderungen des IFRS 7 Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen zur Verbesserung der Angaben zur Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten gemacht. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2013 beginnen, und Zwischenberichtsperioden, die innerhalb dieser jährlichen Berichtsperioden liegen, anzuwenden. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögen-, Finanz- und Ertragslage ergeben. IFRS 10 IFRS 10 ersetzt die in IAS 27, Konzern- und Einzelabschlüsse und SIC-12, „Konsolidierung-Zweckgesellschaften“ enthaltenen Leitlinien über Beherrschung und Konsolidierung. IAS 27 wird in „Einzelabschlüsse“ umbenannt; der Standard behandelt künftig nur noch Regelungen zu Einzelabschlüssen. IFRS 10 ändert die Definition von „Beherrschung“ dahin gehend, dass zur Ermittlung eines Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien angewandt werden. Das Kernprinzip, dass ein Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen darstellt, bleibt unberührt, ebenso wie die Konsolidierungsverfahren. Die Vorschriften müssen ab dem 01.01.2013 angewendet werden. Aus der erstmaligen Anwendung werden sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

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