Willkommen in Deutschland

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Aufenthalt und Einbürgerung

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also der Erwerbstätigkeit. Nach der Einreise beantragen Sie dann in Deutschland vor Ablauf des Visums die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Wenn Sie Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika sind, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen aber innerhalb von drei Monaten nach Einreise rechtzeitig die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie seit mindestens 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, können Sie in Deutschland ebenfalls eine Blaue Karte EU erhalten. Den Antrag dafür stellen Sie dann innerhalb eines Monats nach der Einreise in die Bundesrepublik bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde.

Gültigkeit Die Blaue Karte EU ist ein zunächst befristeter Aufenthaltstitel, der bis zu vier Jahre gültig ist, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende oder auch eine längere Laufzeit vorsieht. Eine Verlängerung ist möglich. Liegt die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Vertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt. In den ersten zwei Jahren können Sie den Arbeitsplatz nur wechseln, wenn Sie eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit eingeholt haben.

Vorteile durch die Blaue Karte EU QQ

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Als Inhaber der Blauen Karte EU in Deutschland können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitels (nationale Niederlassungserlaubnis) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie 33 Monate lang eine hochqualifizierte Beschäftigung ausgeübt haben und Beitragszahlungen in eine Altersversorgung geleistet wurden. Können Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen (siehe Kap. II dieser Broschüre), ist die Erteilung bereits nach 21 Monaten möglich. Wenn Sie seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie für eine hochqualifizierte Beschäftigung visumfrei in einen anderen Mitgliedstaat der EU einreisen und die dortige Blaue Karte EU innerhalb eines Monats nach Einreise beantragen. Gleiches gilt für die Einreise Ihrer Familienangehörigen.

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