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Sicherheit geht vor: Vorsorge statt Risiko
from B&I Die Industrie-Zeitung, Ausgabe 6/24 (November)
by B&I Die Industrie-Zeitung | Betriebstechnik und Instandhaltung
Ein Experte nimmt Stellung zur DGUV-V3 im Fokus moderner Arbeitssicherheit
Für einen reibungslosen und sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen ist die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Vorschriften von zentraler Bedeutung. Nur die Sicherstellung regelmäßiger Wartungen und Inspektionen gewährleistet, dass geltende gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Sicherheit von Mitarbeitenden in ihrer Arbeitsumgebung garantiert ist.
„In Deutschland bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die zentrale rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln. Sie schreibt vor, dass Unternehmen Arbeitsmittel nur verwenden dürfen, wenn diese sich in einem sicheren Zustand befinden und Verantwortliche Instandhaltungsmaßnahmen nachweislich durchgeführt haben“, weiß Carsten Müller, Geschäftsführer von ESW Echt Smart Work GmbH und Experte für smarte Prüf- und Wartungsprozesse. „Ziel ist es dabei, Gefährdungen für Beschäftigte durch den Betrieb von Maschinen und Anlagen zu minimieren.“ So verpflichtet die BetrSichV Arbeitgeber dazu, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den sicheren Zustand der Arbeitsmittel dauerhaft sicherzustellen.
Gefahren erkennen, bevor sie entstehen
Neben der BetrSichV stellen die DGUV-Vorschriften, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, einen weiteren wichtigen Regelungskomplex dar Besonders die DGUV-Vorschrift 3 (DGUV-V3) zum Thema „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bildet hier, mit spezifischen Sicherheitsanforderungen, die den gefahrlosen Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gewährleisten, eine entscheidende Säule zur Aufrechterhaltung der Ordnung.
Der Experte erklärt: „Zu den Anwendungsbereichen zählen unter anderem Maschinen, Geräte, Installationen und sämtliche elektrische Betriebsmittel, die Unternehmen im Arbeitsalltag verwenden In festgelegten Intervallen müssen Anlagen somit auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen und keine Gefahr für Benutzerinnen und Benutzer darzustellen.“

Daneben steht bei der DGUV-V3 auch die allgemeine Prävention im Vordergrund Durch regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen sollen so Mängel oder Defekte möglichst frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu Unfällen führen können Damit dient die Vorschrift nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden, sondern auch der Bewahrung der Anlagen und Betriebsmittel selbst, indem sie ihre Lebensdauer verlängern und ungeplante Ausfälle reduzieren.
Vom Prüfprotokoll zur Sicherheit
Verantwortlich für die Umsetzung der DGUV-V3 ist der Arbeitgeber. „Dabei braucht es für die regelmäßige Sicherstellung der einwandfreien Funktionen elektrischer Anlagen entsprechend befähigte Personen, die über notwendige Fachkenntnisse und Erfahrungen in diesem Zusammenhang verfügen“, konkretisiert Müller.
Zudem obliegt dem Unternehmen auch die Aufgabe, die Prüfintervalle der einzelnen Anlagen im Auge zu behalten und die Prüfungen selbst entsprechend zu dokumentieren Hier lohnt es sich, als Unterstützung auf digitale Anwendungen sowie externe Dienstleister zurückzugreifen. Viele setzen in diesem Zusammenhang auch schon auf den Einsatz digitaler Software, um sich dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenzustellen und effizienter zu arbeiten Regelmäßige Terminerinnerungen sowie die Möglichkeit der digitalen Ablage er weisen sich für Unternehmen als optimale Unterstützung im hektischen Instandhaltungsalltag.
Im Fall einer durchgeführten Prüfung oder auch bei einem Unfall bildet die saubere Dokumentation ein wichtiges Element, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Grundlegend unterscheidet die dritte Vorschrift der Deutschen.

Gesetzliche Pflicht mit Mehrwert
Gesetzlichen Unfallversicherung zwischen verschiedenen Prüfungsarten: der Erstprüfung, den Wiederholungsprüfungen und den Prüfungen nach Instandsetzungen oder Änderungen.
Bevor Angestellte eine elektrische Anlage in Betrieb nehmen, muss immer eine Erstkontrolle sicherstellen, dass die Geräte sicher sind Gleichzeitig braucht es in regelmäßigen Abständen normale durchgeführte Begutachtungen. Dabei hängt die genaue Länge der Intervalle von der Art der Maschinen, der Arbeitsumgebung und den betriebsinternen Gegebenheiten ab Beispielsweise müssen ortsveränderliche elektrische Geräte, die Angestellte häufiger bewegen und nutzen, öfter eine Überprüfung erhalten als fest installierte Anlagen. „Gerade wenn Reparaturen, Änderungen oder auch Instandhaltungsaufgaben stattgefunden haben, braucht es wiederholte Check-ups, bevor die Maschinerie wieder normal anläuft“, verdeutlicht der Experte. „Wer sich nicht an diese Regelungen hält, dem drohen schwerwiegende Folgen.“
Sobald es zu einem Unfall kommt und die entsprechende Maschine nicht die benötigte Wartung erhalten hat, kann dies rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern, Haftungsfragen oder auch strafrechtlichen Problemen verursachen. Darüber hinaus haben auch bestehende Versicherungen im Schadenfall die Möglichkeit, Ansprüche zu verweigern oder Regressforderungen zu stellen. Solche ungeplanten finanziellen Belastungen können Unternehmen schnell an den Rand des Ruins treiben.
Daher lohnt es sich auch wirtschaftlich, mit präventiver Wartung die Maschinen immer in optimalem Zustand zu halten.
Autor: Carsten Müller, Geschäftsführer von ESW Echt Smart Work GmbH