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Azeiger 06 2018

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AUS SOLOTHURN & LEBERN FLUMENTHAL

Gemeinde Flumenthal

Verkehrspolizeiliche Massnahmen Der Gemeinderat der Gemeinde Flumenthal hat am 4.12. 2017 und am 22.1. 2018 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen: 1. Höchstgeschwindigkeit 30 (2.30) bzw. Rückseite: «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) – Baselstrasse 1 bis 25c Die Höchstgeschwindigkeit 50 generell wird aufgehoben. 2. Höchstgeschwindigkeit 50 generell (2.30.1). – Baselstrasse, Einmündung Scharlenweg bis Gemeindegrenze Flumenthal /Attiswil Die Höchstgeschwindigkeit 80 (2.30) wird aufgehoben. Die Ortstafel Flumenthal wird bis zur Ortstafel Attiswil verschoben. 3. Änderung der Signalisation: Kein Vortritt (3.02) mit zugehöriger Bodenmarkierung – Schmittenweg, Einmündung in die Kirchgasse Umwandlung in: STOP (3.01) mit dazugehöriger Bodenmarkierung 4. Begegnungszone (2.59.5) mit zugehöriger Bodenmarkierung – Bahnhofweg 5. Verbot für Lastwagen (2.07) – Höflisgasse und Werkstrasse, ab Waldaustrasse Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45 -1- 4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.

1281088/Fl

RIEDHOLZ

GÜNSBERG

Baupublikation

Sektion Langendorf

Bauherrschaft: Kummer Peter Fiechtlerstrasse 18 4524 Günsberg

Herzlichen Dank an die Dorfbevölkerung von Langendorf für die grosse finanzielle Unterstützung anlässlich unseres Gönnereinzuges im Januar 2018.

Projektverantwortlicher: Bauherrschaft Bauobjekt: Ersatz der bestehenden Stützmauer

Der Vorstand www.naturfreunde-langendorf.ch

Bauplatz: Fiechtlerstrasse 18 GB Günsberg Nr. 865

WärmeDämmung?

Einsprachefrist: 22. Februar 2018 Planauflage: Gemeindeverwaltung 4524 Günsberg Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Günsberg, Solothurnstrasse 3, 4524 Günsberg, einzureichen. Die Bau- und Werkkommission

1281700/Gü

LANGENDORF

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8. Februar

Für Dach und Fassade haben wir überzeugende Lösungen. Rufen Sie uns noch heute an!

Schärli Bedachungen Profis für Dach und Fassade

4533 Riedholz Tel. 032 645 04 80 www.schaerli-bedachungen.ch

Baupublikation

Bauherrschaft: Halter Entwicklungen AG Herr Rolf Peruzzo Hardturmstrasse 134, 8005 Zürich Bauobjekt: Rückbau Spundwand und Dekontamination Sedimente Fabrikareal 52–82 Projektverantwortlicher: Lucas Gasser Arcadis Schweiz AG Ifangstrasse 11, 8952 Schlieren Bauplatz: Attisholzstr. 10 GB Riedholz Nr. 232 Einsprachefrist: 22. Februar 2018 Planauflage: Gemeindekanzlei Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Riedholz, Wallierhofstrasse 5, 4533 Riedholz, einzureichen. Die Baukommission

1282803/RiN

Gemeinde Riedholz

Baupublikation Bauherr:

Herr und Frau Fuchs Pascal und Barbara Bährenackerweg 8 4513 Langendorf

Bauobjekt:

Sitzplatz mit Überdachung und Sichtschutzwand

Öffentliche Planauflage Gestützt auf das Kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) und durch Beschluss des Gemeinderates wird in der Zeit vom 8. 2. 2018 bis 12. 3. 2018 öffentlich aufgelegt:

Projektverfasser: B. Müller’s Architekten AG Kleinfeldstrasse 6 2563 Ipsach Bauplatz:

Bährenackerweg 8 GB-Nr. 845

Planauflage:

Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal)

Einsprachefrist: 22. Februar 2018 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.

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Baupublikation Bauherr:

Herr und Frau Hammer Simon und Yvonne Rüttenenstrasse 66a 4513 Langendorf Bauobjekt: Gasheizung mit Kamin (Rückbau Ölheizung) Projektverfasser: Bauherrschaft Bauplatz: Rüttenenstrassse 66 GB-Nr. 315 Planauflage: Gemeindehaus Eingang West (Wahllokal) Einsprachefrist: 22. Februar 2018 Begründete Einsprachen sind an die Baukommission zu richten.

1282821/La

Generelle Wasserversorgungsplanung: GWP «Ortsteil Riedholz» umfassend:

• Erschliessungsplan 1:2500 • Bericht zum GWP

LOMMISWIL

Auflageort: Einwohnergemeinde Riedholz während der Öffnungszeiten. Der GWP kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (PBG § 39 Abs. 4) Rechtsmittel: Einsprachen gegen den Inhalt des Planes können innerhalb der Auflagezeit beim Gemeinderat schriftlich eingereicht werden. Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Einwohnergemeinde Riedholz Der Gemeinderat 1282709/RiN


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