Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Schluss des Konkursverfahrens Das Konkursverfahren über die Vetrolin AG, Obfelderstrasse 41b, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Affoltern am 20. Juni 2011 als geschlossen erklärt worden. Konkursamt Affoltern Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis
Gerichtliches Verbot Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 20. August 2010 nach Einsicht in das Gesuch der Albis Bettwarenfabrik AG, Alte Obfelderstr. 69, 8910 Affoltern am Albis, in Anwendung von Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt: Unberechtigten ist das Betreten und das Befahren der Grundstücke Kataster-Nr. 4098 und Kataster-Nr. 6359 der Albis Bettwarenfabrik AG unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr. 200.– verboten. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Kappel am Albis
Primarschulpflege Affoltern am Albis Die Primarschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2011 beschlossen, den Lotsendienst für Unterstufenkinder an der Zürichstrasse, Höhe Einmündung Breitenstrasse, nach den Herbstferien 2011 einzustellen. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen – von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet – beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss der Primarschulpflege kann, bis zum Ablauf der Rekursfrist, während den Bürozeiten in der Primarschulverwaltung, Breitenstr. 18, 8910 Affoltern am Albis, eingesehen werden. Affoltern am Albis, 8. Juli 2011 Primarschulpflege Affoltern am Albis
Gemeindeverwaltung Bonstetten Am Freitag, 8. Juli 2011, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung und des Betreibungsamtes wegen des Personal- und Gemeinderatsausflugs den ganzen Tag geschlossen. Todesfallmeldungen werden stellvertretend vom Bestattungsamt Wettswil a. A., Telefon 044 700 00 60, entgegengenommen. Wir danken für Ihr Verständnis. Gemeinderat, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gemeindeverwaltung Bonstetten
8910 Affoltern a. A., 8. Juli 2011
Samstag, 9. Juli 2011 (Huuser Chilbi) Die Entsorgungssammelstelle Chratz bleibt infolge Chilbi am Samstag, 9. Juli 2011, geschlossen. Gemeindeverwaltung Hausen am Albis
Zonenplanänderung Am 23. Juni 2011 hat die Gemeindeversammlung gestützt auf §§ 45 und 88 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich vom 7. September 1997 (PBG) und in Anwendung von Art. 13 Ziffer 2 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2009 die kommunale Nutzungsplanung vom 24. November 1993 wie folgt revidiert Zonenplan, Gebiet Obere Gäudernstrasse Zuweisung des Grundstücks Kat.-Nr. 463 der reformierten Kirchgemeinde Hedingen von der Wohnzone W 1.6 (ES II) in die Zone für öffentliche Bauten Ö (ES II). Der Gemeindeversammlungsbeschluss sowie die dazugehörigen Akten liegen während dreissig Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, in der Gemeinderatskanzlei Hedingen während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann innert der gleichen Frist bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommissionen sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Hedingen, 8. Juli 2011 Gemeinderat Hedingen
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis N. Frei, Gemeindeammann-Stv.
Schiessvereine
FeldschützenGesellschaft Zwillikon Samstag, 9. Juli Cupfinal
13.00 bis 16.00 Uhr
Der Vorstand
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis im Rahmen einer Versuchsphase während der Sommerferien vom 18. Juli bis 21. August 2011 einzuschränken. Während der Sommerferienzeit sind die Besucherzahlen erfahrungsgemäss viel weniger hoch als in den übrigen Monaten. Während der Sommerferienzeit sehen die Öffnungszeiten wie folgt aus: Montag bis Mittwoch 08.00 bis 11.30 Uhr Nachmittags geschlossen Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) Samstag/Sonntag geschlossen
Ref. Kirchgemeinde Ottenbach
Publikation definitiver Wahlvorschlag Stille Wahl
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 29. April 2011 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege Ottenbach für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 innert der festgesetzten Fristen folgender Wahlvorschlag eingereicht worden. Frau Edith Buchmann-Roth, Schürmattstrasse 3b, 8913 Ottenbach Die Kirchenpflege stellt fest, dass die Stille Wahl zustandegekommen ist und erklärt für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 als gewählt: Frau Edith Buchmann-Roth, Schürmattstrasse 3b, 8913 Ottenbach
Mit dieser Regelung ist der Schalter- und Telefonbetrieb Montag- bis Mittwochnachmittag während der Sommerferien geschlossen. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben sich gleich.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Datum dieser Veröffentlichung an gerechnet, ein schriftlicher Stimmrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter, Präsident, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, eingereicht werden.
Gemeindeverwaltung Hausen am Albis
Ottenbach, 8. Juli 2011
oder nach telefonischer Vereinbarung mit der entsprechenden Abteilung.
Mit Beschluss vom 30. Juni 2011 hat der Gemeinderat die zum Gebäudekomplex Vers.-Nr. 61 zählende Trotte auf dem Grundst. Kat.-Nr. 1882 an der Dorfstrasse (Kernzone) als schutzwürdig erklärt und somit auch entschieden, dass das Objekt im Ortsbildinventar Rifferswil aufgeführt bleibt. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen – von dieser Veröffentlichung an gerechnet – beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, mitzuliefern. Materielle und formelle Urteile sind kostenpflichtig. Allfällig damit verbundene Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderatsbeschluss und Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Rifferswil, 8. Juli 2011 Gemeinderat Rifferswil
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der reformierten Kirchenpflege Ottenbach für den Rest der Amtsdauer 2010/2014
Gemeinde Hausen am Albis
Ortsbildschutz
Reformierte Kirchenpflege Ottenbach
Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1 Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Reinhard Foster, Steinweg 6, 8910 Affoltern am Albis Bauvorhaben: Neubau Böschungsmauer und Terrainauffüllung, Kat.-Nr. 1358, Steinweg 6, Wohnzone W2b
Bonstetten Gesuchsteller: Dr. Marianne Zogg, Schachenstrasse 110, 8906 Bonstetten Bauvorhaben: Sichtschutzwände in Holz entlang der Süd-/Ostgrenze auf Grundstück Kat.-Nr.1356 Schachenstrasse 110, (Zone W2/ 30)
Bonstetten Gesuchsteller: Ruedi Ehrbar, Hofächerstrasse 22, 8907 Wettswil a. A. Bauvorhaben: Einbau von 2 Pferdeboxen mit Aussenplatz für Pferde in Scheune Vers.-Nr. 306 auf Grundstück Kat.-Nr. 2768, Aumülistrasse (Landwirtschaftszone)
Hedingen Gesuchsteller & Projektverfasser: Frei Beat; Haldenstrasse 20; 8908 Hedingen Bauprojekt: Neubau Carport für zwei Fahrzeuge (bereits erstellt), Haldenstrasse 10, Kat.-Nr. 565, Kernzone II äusserer Bereich
Hedingen Gesuchsteller und Projektverfasser: Ernst Schweizer AG, Bahnhofplatz 11, 8908 Hedingen Bauprojekt: Erweiterung der Fahrzeugabstellplätze um 29 Parkfelder, Hintere Bahnhofstrasse, Kat.-Nr. 684, Wohn- und Gewerbezone (W2.9)
Bauherrschaft (Gesuchsteller) und Grundeigentümer: Toni und Margrit Heitzmann, Kirchmattstrasse 28, 6312 Steinhausen Bauprojekt: Ersatz Carport, Einbau von zusätzlichen Fenstern in Westfassade, Einbau von neuen Dachfenstern auf Kat.-Nr. 210, Vers.-Nr. 203, Oberdorfstrasse 7, Uerzlikon (Kernzone B)
Kappel am Albis Bauherrschaft (Gesuchsteller) und Grundeigentümer: Verein Kappelerhof, Kappelerhof 1, 8926 Kappel am Albis Projektverfasserin: kasa, Karin Salamon, Albisstrasse 37, 8915 Hausen am Albis Bauprojekt: Einbau von Sonnenkollektoren, Vers.-Nr. 500, Kat.-Nr. 1086, Rossweid, Kappel am Albis (Landwirtschaftszone).
Obfelden Gesuchsteller: Füsser Leonhard, Geissweidstrasse 10, 8912 Obfelden Projektverfasser: Peter Frick AG, Ottenbacherstrasse 8, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Anbau Wintergarten, 2 neue Dachlukarnen und 1 neues Dachfenster am Wohnhaus Vers.-Nr. 1738, auf Kat.-Nr. 4526 an der Geissweidstrasse 10 (Kernzone K2 und Landwirtschaftszone)
Wettswil a. A. Bauherrschaft: Sommerhaus AG, Hinterbergstrasse 47, 6312 Steinhausen Bauvorhaben: Neubau von 2 Einfamilienhäusern auf Kat.-Nr. 2457 am Eichenweg (Wohnzone W2a)
Bestattungen Affoltern am Albis Am 30. Juni 2011 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Daniela Katharina Lahaj geb. Hiltbrunner geb. 28. Februar 1964, von Luthern LU, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Kirchfeld 5. Urnenbeisetzung am Dienstag, 12. Juli 2011, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis ZH, anschliessend Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Affoltern am Albis ZH. Bestattungsamt Affoltern am Albis