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Verkauf STWEG Jurastrasse 20, Olten

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Investitionen

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Regierung genehmigt Gestaltungsplan

USEGO Der Regierungsrat ist dem Antrag des Oltner Stadtrates gefolgt und hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan Solothurnerstrasse (Usego) abgewiesen und diesen genehmigt. Ergänzt werden müssen die Sonderbauvorschriften im Bereich Lärmschutz.

Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten wollen das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen. Den Brennpunkt des Areals wird weiterhin das Usego-Gebäude bilden. Nördlich davon ist ein zur Strasse hin zweigeschossiger und zum Usego-Gebäude hin dreigeschossiger Baukörper geplant. Den Übergang zur Solothurnerstrasse bildet eine Vorzone mit einer Baumreihe. Nordöstlich davon kann zur Strasse hin ein 20 Meter hohes, sechsgeschossiges Gebäude platziert werden. Dieses liegt ebenfalls parallel zum Usego-Hauptgebäude. Noch weiter im Osten ist an der Solothurnerstrasse ein dreigeschossiges Gebäude angedacht, welches mittels eines Sockelgeschosses mit einem möglichen siebengeschossigen Gebäude mit 21,5 Metern Höhe zusammengebunden wird. Dort ist eine Mischnutzung (Gewerbe, Dienstleistungen, Parkhaus) möglich. Zum bestehenden Gebäude schliesst sich der «Usego-Garten» an, ein ruhiger und lärmgeschützter Aussenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Areals.

Kein Eingriff in in die «Substanz» Die Beschwerde hatte sich gegen die Kubatur, die Höhe und den Standort der vorgesehenen Bauten gerichtet. Der Regierungsrat hält dazu in seinem Beschluss fest, der Altbau Usego sei im Bundesinventar der schützenswerten Der Regierungsrat hält fest, dass das im Gestaltungsplan vorgesehene USEGO-Überbauungskonzept aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute

Lösung darstelle. (Bild: Bruno Kissling)

Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als ortsbildprägendes Einzelobjekt vermerkt und mit dem Erhaltungsziel Substanzerhalt belegt. Er stehe aber weder unter kantonalem noch kommunalem Schutz. Dass die Einsehbarkeit – und damit die optische Präsenz – des historischen Altbaus bei der vorgesehenen Überbauung beschnitten werde, könne nicht in Abrede gestellt werden. Die Realisierung des neuen Gestaltungsplanes werde aber nicht zu Eingriffen in die «Substanz» des Altbaus führen, an dem keine Veränderungen vorgesehen seien.

«Guter Kompromiss» Hinzu komme, dass die architektonische Güte des Altbaus über alle vier Fassaden dieselbe sei: Die künftig teilweise verdeckte Nordfassade sei zwar die Hauptfassade, hebe sich aber qualitativ nicht von den anderen Fassaden ab. Das im Gestaltungsplan vorgesehene Überbauungskonzept stelle daher aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute Lösung dar: Die Anordnung der Baufelder stelle das prägende Usego-Gebäude hinreichend frei; insbesondere der «Usego-Garten» sichere die Präsenz des Altbaus als allseitig freistehend und räumlich weitherum wahrnehmbares Objekt. Im Ergebnis garantiere der neue Gestaltungsplan einen guten Kompromiss zwischen angemessener innerer Verdichtung und hinreichender Sicherung der optischen Präsenz des Usego-Altbaus. Ergänzt werden müssen hingegen die Sonderbauvorschriften im Bereich Lärmschutz. Der Regierungsrat hält dazu fest, die darin enthaltene Vorschrift, dass die Immissionsgrenzwerte einzuhalten seien, sei unpräzis. Zu ergänzen sei, dass zudem der Nachweis zu erbringen sei, «dass keine neuen, Lärm erzeugenden Anlagen die Planungswerte gemäss Art 7 und Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung überschreiten». sko

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Offen für weniger Publikum

STADT OLTEN Die Stadt Olten bemüht sich, auch unter strengen Auflagen ihre Angebote für die Bevölkerung vorderhand aufrechtzuerhalten.

Der Stadtrat hat beschlossen, das Hallenbad der Kantonsschule Olten weiterhin geöffnet zu lassen, obwohl die aktuellen Covid-Vorschriften die Zahl der gleichzeitig dort zugelassenen Badegäste auf noch 15 beschränken. Die Anzahl wird über nummerierte «Platzkarten» geregelt. Von sämtlichen Benutzerinnen und Benutzern, auch von Vereinen und Schwimmschulen, müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Für den Zutritt ist ab Schulalter eine Schutzmaske erforderlich, die mit Ausnahme von Duschen und Schwimmen immer getragen werden muss. Am Samstag ist das Hallenbad aufgrund der Schwimmschulen erst ab 13 Uhr geöffnet. Für die Besucherinnen und Besucher offen bleiben auch die städtischen Museen, wenn auch hier die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen zu deren Schutz beschränkt wird und die Kontaktdaten erfasst werden müssen. Auch Führungen werden weiterhin mit einer definierten Maximalzahl von Personen mit Voranmeldung durchgeführt. Hingegen ist eine Absage von mehreren Veranstaltungen unvermeidlich, über welche die Museen via ihre Informationskanäle orientieren. Die Eröffnung der Ausstellung «Memory. Über die Erinnerung und das Vergessen in ungewöhnlichen Zeiten» im Kunstmuseum wird wegen der personalintensiven Aufbauarbeiten zum Schutz der Beteiligten um zwei Monate von Ende November auf Ende Januar verschoben. Offen bleibt grundsätzlich auch die Stadtverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Bevölkerung wird jedoch aufgefordert, nach Möglichkeit auf das persönliche Erscheinen im Stadthaus zu verzichten und die Dienstleistungen online über die Webseite zu beziehen beziehungsweise Auskünfte per E-Mail oder telefonisch einzuholen, um die Zahl der Kontakte zu reduzieren. sko

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Welchen Sport darf ich wo noch machen. (Bild: ZVG)

L ES E R B R I E F Wer bestimmt über die Ortsplanung?

Für die Novembersession des solothurnischen Kantonsrates sind zwei interessante Vorstösse traktandiert. Sie verlangen mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger bei der Ortsplanung. Diese sollen nicht nur wie bisher bei einem allgemeinen räumlichen Leitbild mitreden dürfen. Neu sollen sie an der Gemeindeversammlung oder an der Urne konkret und verbindlich mitentscheiden, wo wie hoch gebaut wird, wo die Gewerbezone hinkommt, welche Vorschriften in der Kernzone gelten und wo nicht gebaut werden darf. Bis anhin wird bei uns in den Gemeinderäten, den Exekutiven, abschliessend über die Ortsplanung entschieden. Das ist ein Relikt aus der Zeit der gnädigen Herren mit den gepuderten Perücken, die wichtige Entscheide lieber im kleinen Kreis fällten, statt sie dem einfachen Volk vorzulegen. In allen umliegenden und in den allermeisten Kantonen in der Schweiz liegt die Kompetenz, über die Ortsplanung zu beschliessen bei den Legislativen, also bei der Gemeindeversammlung. Und das funktioniert seit Jahrzehnten problemlos. Die genannten Vorstösse werden es im Kantonsrat nicht leicht haben, weil da auch viele Gemeinderäte sitzen, die – über alle Parteigrenzen hinweg – ungern Privilegien abgeben. Ihnen möchte ich mit Josef Munzinger (auf den sich ja mehrere Parteien berufen) zurufen: Die Souveränität des Volkes soll ohne Rückhalt ausgesprochen werden (auch in der Ortsplanung)! Georg Hasenfratz, Olten

Theater-Casting für «Lysistrata - Liebesstreik»

SCHLOSSSPIELE FALKENSTEIN

Am Dienstag, 24. November findet der Neustart für das Freilichttheater «Lysistrata Liebesstreik» der Schlossspiele Falkenstein in Niedergösgen statt. Gesucht werden Theaterspieler und -spielerinnen ab 16 bis über 80 Jahren. Das Info-Treffen und das Casting unterstehen speziellen Auflagen.

Das Info-Treffen findet am Dienstag, 24. November das Casting am Sonntag, 6. Dezember statt. Interessierte melden sich bitte bei der Regieassistentin Regula Felder unter der E-Mail-Adresse karo@bluewin.ch an.

Zum Stück «Lysistrata - Liebesstreik» Überraschend und frech ist die über 2000-jährige Komödie «Lysistrata - Liebesstreik». Es entsteht eine zeitgemässe Inszenierung mit packenden Bildern, spannungsvoller Musik und Tanz unter der professionellen Leitung von Käthi Vögeli (Regie), Fabian Capaldi (Musik), Malou Meyenhofer (Tanz-Choreografie) und in einer neuen Übersetzung von Adi Blum und Ueli Blum. Im Ensemble können von sehr erfahrenen Amateurspielende bis hin zu Spielenden ohne bisherige Bühnenerfahrung und in grossen, mittleren und kleineren Rollen alle dabei sein. Um das Casting und die gesamte Produktion vor dem Coronavirus zu schützen, werden laufend die Weisungen des BAG und des Kantons berücksichtigt und mit einem Schutzkonzept umgesetzt. «Wir begegnen der Corona-Situation mit SchutzmassWie 2018 soll auch im Sommer 2021 ein Freilichtspiel im Schloss Falkenstein

stattfinden. (Bild: Archiv/Dieter Graf)

nahmen und mit Flexibilität, um auch bei diesen erschwerten Bedingungen die Freude am Theaterspielen zu pflegen. Spass am Theaterspiel und gleichzeitig Schutz und Vorsicht – dies ist eine Herausforderung, der wir uns stellen wollen», erklärt Regisseurin Käthi Vögeli. Die Schlossspiele sind zuversichtlich, «Lysistrata» im Sommer 2021 trotz Corona auf die Bühne zu bringen, da ein Freilichttheater im Freien aufgeführt wird. Die Proben für das Stück starten im Januar 2021. Wann immer es das Wetter erlaubt, sollen die Proben etwa ab März auch draussen stattfinden. Vorgeführt wird «Lysistrata - Liebesstreik» vom 12. August bis 4. September 2021 im Schlosshof Falkenstein in Niedergösgen. ZVG

Info-Treffen «Lysistrata-Liebesstreik»

Dienstag, 24. November, 19.30 bis 21.30 Uhr Mehrzweckraum 2, Schlosshof Niedergösgen

Casting «Lysistrata-Liebesstreik»

Sonntag, 6. Dezember, 10 bis 16.30 Uhr Gemeinderatssaal Schlosshof Niedergösgen Bitte Samstag, 5. Dezember als Zusatzdatum freihalten. V E R E I N S N AC H R I C H T E N

Märli 2020 muss leider ausfallen

MÄRLIBÜHNI TRIMBACH «Es war einmal…», so beginnt jedes gute Märchen. In der aktuellen Situation würden wir uns alle wünschen, wenn wir mit «Es war einmal…» die Zeiten mit dem Coronavirus in Verbindung bringen könnten. Leider ist dem nicht so, wie wir alle jeden Tag schmerzlich erfahren müssen. So verwundert es wohl auch nicht, dass die Märlibühni Trimbach sich schweren Herzens dazu durchgerungen hat, auf die diesjährige Märliaufführung im Mühlemattsaal zu verzichten. Die Durchführung unter Vorlage eines Schutzkonzeptes ist für einen Verein kaum leistbar und viele lieb gewonnene und wichtige Bestandteile dürften nicht stattfinden. So wäre beispielsweise die beliebte Begegnung der Kinder mit den Schauspielerinnen und Schauspielern nach dem Märli nicht möglich und auch einen Kiosk liesse sich nicht führen. Schlussendlich arbeiten wir auch nicht mit Doppelbesetzungen und könnten so einen möglichen Ausfall nicht kompensieren. So bleibt nur eines: Im kommenden Jahr – wenn sich die Situation hoffentlich wieder normalisiert hat – werden die Mitglieder der Märlibühni wieder aufstehen, ihre Krone richten und mit einem neuen Märli aufwarten. ZVG www.maerlibuehni-trimbach.ch Samichlaus kommt – aber online

jegliche Hausbesuche zu verzichten. Er und seine Begleiter können die vorgegebenen Schutzmassnahmen nicht oder nur bedingt einhalten. Die Salzhüslizunft nimmt seine Verantwortung als Vorbilder wahr und bedauert diesen Entscheid ausserordentlich. Die Verantwortlichen hoffen, im nächsten Jahr den Brauch des Samichlauses wieder uneingeschränkt durchführen zu können. Der Samichlaus möchte es jedoch nicht unterlassen, alternativ am Samstag und Sonntag, 5. und 6. Dezember, auf www.gunzgen.ch eine Geschichte zu erzählen. Er ruft aus «Schaut doch rein, es lohnt sich!» und wünscht der ganzen Bevölkerung dennoch eine möglichst stimmungsvolle Adventszeit ohne Ansteckungen und dankt für das Verständnis. Samichlaus und Schmutzli freuen sich, im Jahr 2021 wieder für die Kinder und die Familien da zu sein. ZVG

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