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Zwingen / Blauen
V ER AN STALTU NG Rendez-vous mit Musique Simili
Endlich wieder Konzerte: Musique Simili gastieren in Laufen. FOTO: ZVG
WoS. Der Sommer war viel zu kurz, um jetzt schon Abschied zu nehmen. Jetzt noch einmal eintauchen ins mediterrane Savoir-vivre unter einem azurblauen Himmel.
Die Gruppe «musique simili» spielt Musik, die perfekt zur Jahreszeit passt. Die Musikerinnen und Musiker haben eine Hommage an den grossartigen Chansonnier Georges Brassens im Gepäck. Aufgewachsen in der südfranzösischen Hafenstadt Sète, besingt er in seinen Chansons die Welt der Bohème, das pralle, farbige Leben. Wenn einer wie Brassens ein Rendez-vous hat, ist ihm alles andere schnurzegal. Ob er kein Geld mehr hat, ob er seine Mansarde verliert, das spielt keine Rolle: Je m’en fous! J’ai rendez-vous avec vous!
Wer Musique Simili je gehört hat, wartet ungeduldig aufs nächste Programm.
Musique Simili: 24.9.2021 im Kulturzentrum Alts Schalchthuus in Laufen. Beginn: 20 Uhr. Tickets und weitere Informationen unter: www.kfl.ch.
Freitag, 17. September 2021, 20.00 Uhr Grien: Tribüne FC Breitenbach
Multivisions-Show Christian Rottenegger «EXPEDITION IMPOSSIBLE» «Mit dem Rad zu dem 8000er»
Der Abenteurer, Höhenbergsteiger und Fotograf erzählt uns spannende Geschichten über seine Reise bis zum Shishapangma (8013 m.ü.M.) in Tibet. Eintritt: Freiwilliger Beitrag
Ausführliche Informationen www.kfl.ch
DISCO Freitag, 17. September, 21.00 Uhr Schlachthuus-Disco mit DJ Putney
TANZKURSE ab Sonntag, 19. September Standardtänze für Einsteiger und Fortgeschrittene
Infos und Anmeldung unter www.kfl.ch
KINO Donnerstag, 23. September, 20.30 Uhr Parasite
Komödie, Drama; Südkorea 2019, 132 Min.
KONZERT Freitag, 24. September, 20.00 Uhr Musique Simili * Rendez-vous
D IT TI NG EN
Einbl icke i n den Steinbr uch
Die Burgerkorporation Dittingen lud in die Schachlete zur Besichtigung der Geländemodulation ein.
Bea Asper
Der Laufner Jurastein ist weitherum bekannt, er glänzt in Basel, im Völkerbundpalast in Genf und in Hotelgebäuden von New York. Im Steinbruch Schachlete wird er nach wie vor als Baumaterial gewonnen. Die Burgerkorporation Dittingen als Grundeigentümerin des Gewerbegebiets Schachlete führt auf einem rund 100 Aren grossen Areal eine Geländemodulation durch. Letzten Samstag machte sie diese Baustelle der breiten Öffentlichkeit zugänglich. «Die Tiefe ist nun erreicht», erklärte Burgerratspräsident Ueli Jermann den zahlreich erschienenen Besuchern. In kleinen Gruppen hatte man die Gelegenheit, in die Baugrube zu steigen und in die faszinierende Welt des Steinbruchs einzutauchen. Der Ort zählte einst zu den wichtigsten Arbeitsplätzen der Region und soll auch in Zukunft als Gewerbezone wieder an Bedeutung zulegen. Es handelt sich um eine Gewerbezone mit einer Lärmzulassung analog zu einem Industriegebiet, die mit allen Leitungen für Frisch- und Abwasser und für die Digitalisierung voll erschlossen ist. Auch in Zukunft werden grosse Mengen von Gestein abgebaut und die Grube mit sauberem Aushub der Klasse 1 aufgefüllt werden. «Das auf diese Weise gewonnene Gestein wird vor Ort auf bereitet und als Schotter in verschiedenen Kalibern auf den Baustellen in der Region verbaut», erklärte Unternehmer Roger Borer. Die Albin Borer AG hatte bei der Ausschreibung der Arbeiten von der Burgerkorporation den Zuschlag erhalten. «Es geht auch um die Förderung von Hausteinblöcken, die in und über die Region hinaus im Gebäudebau eingesetzt werden, gerade auch in Kombination mit Holzbauten», führte Borer aus. Jermann ergänzte: «Später sollen hier — auf der modulierten Fläche — Baufelder entstehen, welche neue Gewerbebetriebe ins Tal bringen und Arbeitsplätze schaffen.»
«Die Lage hat sich beruhigt»
Der Kanton hatte der Burgerkorporation für die Geländemodulation bis in eine Tiefe von zwölf Metern unter das Strassenniveau eine Baubewilligung erteilt. Im Baugesuchsverfahren hatten die Dittinger Burger mit Anwohnern und der Stadt Laufen vereinbart, dass man anstellte des Spitzabbaus vermehrt auf Sprengungen setzen solle. Es gab mehrere Gutachten und verschiedene Kontrollen. Zu Diskussionen komme es hin und wieder, doch im Grossen und Ganzen habe sich die Aufregung um den Lärm gelegt, resümiert Jermann. Es sei auch Interessante Besichtigung: Viele Interessierte nutzten die Gelegenheit, um zu sehen, wie es in der Schachlete aussieht und was geplant ist. FOTO: BEA ASPER

schon vor längerer Zeit eine Begleitgruppe ins Leben gerufen worden, in der sowohl Unternehmen, als auch Anwohner einsitzen und Beanstandungen direkt zur Sprache bringen könnten. «Das erklärte Ziel ist, einvernehmliche Lösungen zu finden», betonte Jermann.
Der Steinabbau und die Wiederauffüllung werden sich über die kommenden Jahre hinziehen und etappenweise umgesetzt werden. Nebst der Geländemodulation geht es auch um Aufräum- und Renaturierungsarbeiten, sagte Jermann und versprach: «Am Ende des laufenden Prozesses wird das Gebiet aufgewertet sein und zwar auch im ökologischen Sinn, als Oase für die Pflanzen- und Tierwelt. Abgerundet werden soll das Gebiet mit der Errichtung eines natürlichen Walls um das Gewerbegebiet herum, der längerfristig auch den Lärm absorbieren wird.»
Z WI NG EN / B L AUE N
Trotz Erfolg w ird Verein aufgelöst

Auflösung des Vereins Depo-NIE: Das Vereinsvermögen lassen die Mitglieder zu gleichen Teilen der Laufechuchi und dem Laufehuus zukommen. FOTO: THOMAS IMMOOS
Der Verein «Depo-NIE im Quellgebiet» hat erfolgreich gegen eine Deponie in Zwingen und Blauen gekämpft. Nun, da das Ziel erreicht ist, löste sich der Verein auf.
Thomas Immoos
Es kommt selten vor, dass sich ein Verein auf löst, der erst fünf Jahre alt ist. Und noch seltener dürfte sein, dass sich ein Verein auf löst, weil er erfolgreich war und sein Ziel erreicht hat. Genau dies trifft auf den Verein «Depo-NIE im Quellgebiet» zu. Dieser Verein wurde 2016 gegründet, um die vom Kanton geplante Deponie auf dem Gemeindegebiet von Zwingen und Blauen zu verhindern. Im Gebiet Stutz und Sunnerai hätten im Laufe von achtzig Jahren 34 Millionen Kubikmeter Aushubmaterial aus der ganzen Region Basel deponiert werden sollen — dies in einem Gebiet, in dem sich zwei für die Wasserversorgung im Laufental wichtige Quellen befinden.
Als der entsprechende Richtplan 2016 zur Volksabstimmung anstand, wurde der Verein «Depo-Nie im Quellgebiet» gegründet. Innert kürzester Zeit wurden gut 4300 Unterschriften gesammelt. Mit Plakaten und Informationsveranstaltungen machten die Initianten im ganzen Kanton auf ihr Anliegen aufmerksam und appellierten an die Solidarität der Stimmberechtigten. «Dieser Kampf war erfolgreich», stellte Vereinspräsident Remo Stebler am Sonntag an der letzten Versammlung zufrieden fest.
Diese fand unter freiem Himmel bei der Linde statt, die der Verein vor fünf Jahren gepflanzt hat. Gut ein Dutzend Vereinsmitglieder wanderten vom Schützenhaus Zwingen zu ihr hoch, dorthin, wo der höchste Punkt der verhinderten Deponie gewesen wäre. Stebler zeigte mehrfach in den Wald hinunter, um das gigantische Ausmass der geplanten Deponie zu unterstrichen.
«Es ist dies die ungewöhnlichste GV, an der ich je teilgenommen habe», sagte er zu Beginn der Versammlung. Mit einem weinenden und einem lachenden Auge löse man den Verein nun auf. Einen letzten Erfolg hatte der Verein noch im Juni dieses Jahres an den Gemeindeversammlungen in Blauen und Zwingen zu verzeichnen. Als es um die Genehmigung von Mutationen von Schutzzonen ging, wurde das Reglement auf Antrag von Vereinsmitgliedern von «Depo-Nie» wie folgt ergänzt: «Das Errichten von Deponien sowie die Ablagerung von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Abbruchmaterial ist nicht gestattet.» Vorstandsmitglied Remo Stebler und Peter Hueber (ehemaliges Vorstands- und Gründungsmitglied) erinnerten mit Genugtuung an diese jüngsten Erfolge. Natürlich erfolgte an dieser GV alles statutenkonform. Zuerst musste der Vorstand mit Remo Stebler, Stefan Jermann, Brigitte Jermann und Karin Joachim wiedergewählt werden. Diese Wahl erfolgte ebenso einstimmig wie die einhellige Zustimmung zur Auf lösung.
Wichtigstes Geschäft der Auf lösungsGV war, was mit dem Vereinsvermögen von über 8000 Franken geschehen soll. Die Vereinsmitglieder entschieden aus verschiedenen Vorschlägen, dieses Geld zu gleichen Teilen der Laufechuchi und dem Laufehuus zukommen zu lassen.
L AU FE N
Kampfsportarten stehen allen offen
Das Kampf kunstcenter Laufen bietet ein zweitägiges Seminar für Kampfsportarten aus Okinawa an. Das Besondere daran: Auch Menschen mit Beeinträchtigung können daran teilnehmen.
Thomas Immoos
Im Rahmen der 725-Jahr-Feier der Stadt Laufen finden vielfältige kulturelle und sportliche Veranstaltungen statt. Dazu gehört auch «Little Okinawa Switzerland 2021» — ein Seminar der Extraklasse, wie das organisierende Kampfkunstcenter Laufen verspricht. Kurse und Seminare werden nämlich von den hochkarätigen Spezialisten okinawaischer Kampfkunst, Andree Kielholtz und Nils A. Scheiring, erteilt.
Nils Scheiring ist international bekannter Lehrer für Selbstverteidigung und Kampfkunst. Er unterrichtet sowohl Zivilpersonen als auch Kampfsportler und Kampfkünstler sowie Personen aus den Bereichen Security, Justiz, Polizei und Militär. Andree Kielholtz ist mehrfacher Weltmeister in Kata, Waffen-Kata und Kickboxen. Inzwischen liegt sein Fokus auf den klassischen Kampfkünsten, besonders Okinawa-Goju-Ryu-Karate, Kobujutsu und Battou-Jutsu. Für diese Stilrichtung erhielt er in Japan den Titel «Shihan».
Wie Klaus-Thomas Hildesheim, Präsident des Kampf kunstzentrums Laufen, ausführt, ist das Besondere an dieser Veranstaltung, dass sie für Teilnehmende mit oder ohne körperliche Beeinträchtigung offen ist. Sein Verein sei vor sechs Jahren gegründet worden, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel Paraplegiker, Autisten oder Menschen mit Downsyndrom, diese Kampfkunstarten lernen können. Dies sei denn auch das Alleinstellungsmerkmal des Laufner Kampf kunstzentrums. «Die jüngste Teilnehmerin ist drei Jahre alt, die älteste 104», führt Hildesheim aus.
Der Anlass findet am kommenden Wochenende, 18./19. September in der Mehrzweckhalle Serafin statt, am Samstag ab 9.45 Uhr, am Sonntag ab 10.00 Uhr. Die Kursreferenten und Kampfkunstlehrer zeigen diesen Sport mit oder ohne Langstock, dem sogenannten Bo. Am Beginn des Umgangs mit dem Bo stehen die simplen Schlag- und Stosstechniken. Darüber hinaus lassen sich Hebeltechniken und Stiche mit dem bis 1,83 Meter langen Stab ausführen. Im Westen sind vor allem die asiatischen Kampfsport-Arten Judo, JiuJitsu oder Kung-Fu bekannt. Die entsprechenden Kampfsportarten der japanischen Insel Okinawa nennen sich KyuhoJitsu und Kuatsu, Kobudo, Bo Kihon und Bojutsu. Bei Kyūsho-Jitsu geht es beispielsweise um das Wissen um die «Vitalpunkte» des menschlichen Körpers und ihre Benutzung in den Kampfkünsten.
Bei all diesen Kampfkunstarten geht es um Verteidigung, nie um Angriff, betont Hildesheim: «Es gibt keinen ersten Angriff», laute eine der Devisen der Kampfsportler. Bei der Abwehr geht es darum, den Angreifer in den Griff zu bekommen, ohne ihn zu verletzen oder bis er keine Lust mehr hat, weiter zu kämpfen. Alle Kursleiter des Laufner Kampfkunstzentrums haben eine spezielle Ausbildung durchlaufen und verfügen über grosse Erfahrung in diesen Sportarten. So erfahren die Teilnehmenden am kommenden Wochenende viel über die Anwendung des Bo, über Körpermechanik, Stellungen und über die Unterschiede der diversen Kampftechniken.

AMTLICHE MIT TEILUNGEN
Aus der Stadtratssitzung vom 13. September 2021
Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung u.a. folgende Geschäfte behandelt und Beschlüsse gefasst: • Erste Lesung und intensive Beratung des
Budgets 2022. • Beibehaltung Verkauf von zwei SBB-Tageskarten für die Laufnerinnen und Laufner auch für das Jahr 2022. • Diskussionen zu mehreren Geschäften der
Zweckverbände Regionaler Führungsstab/ Zivilschutzkompanie Laufen, Stützpunktfeuerwehr Laufental und Versorgungsregion APG Laufental.
Baugesuche, Auflage vom 16. bis 27. September 2021
BG-Nr. 1721/2021. Bauherrschaft: Gunti-Lenherr Melanie Jasmin u. Markus / Föhrenweg 11 / 4242 Laufen. – Projekt: Neuauflage: Profile: Um- und Ausbau Wohnhaus / Carport / Stützmauer, Parz. 2719, Projektstandort, 4242 Laufen. Projektverfasser/in: K1 Bau GmbH, Karrer HP, Dorf 17, 4242 Laufen Begründete Einsprachen sind mit der Baugesuchs-Nummer versehen, innerhalb der Auflagefrist in drei Exemplaren an das Bauinspektorat Liestal, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal zu richten.
Termine der Gemeindeversammlungen
Die Termine der Gemeindeversammlungen für das Jahr 2022 wurden wie folgt festgelegt 1. Gemeindeversammlung
Donnerstag, 16. Juni 2022 (Rechnung 2021) 3. Gemeindeversammlung
Donnerstag, 8. Dez. 2022 (Voranschlag 2023)
Eine Lösung für den Dürrenboden
An der kommenden Gemeindeversammlung vom 21. September wird unter anderem über den Planungskredit für die Teilzonenplanung Dürrenboden befunden.
Das Gebiet Dürrenboden wurde 2005 in die Bauzone eingezont und der Zone «W2a mit Quartierplanpflicht» zugeteilt. Im Jahr 2008 beschloss der Laufner Stadtrat die Rahmenbedingungen für einen Quartierplan. Nach einer mehrjährigen Planungszeit gingen gegen den Quartierplan 18 Einsprachen ein, im Jahr 2014 wurde dieser Quartierplan schliesslich auch von der Baselbieter Regierung nicht genehmigt. Vor einem Jahr schliesslich entschied das Kantonsgericht, dass die Stadt die Planungshoheit innehat und somit die Pflicht, über die weiteren Planungsschritte zu entscheiden.
Neue Pläne für den Dürrenboden
Der Stadtrat hat nun entschieden, das Vorgehen zu ändern. Die bisherige Zone Auf der Traktandenliste: Der Planungskredit für den Teilzonenplan Dürrenboden, hier in der Grafik links, hellgrau eingefärbt, zu sehen. BILD: ZVG

soll mittels Teilzonenplanung aufgehoben und durch neue Zonen ohne Quartierplanpflicht ersetzt werden. Die Festlegung der Nutzungszonen erfolgt somit losgelöst von der laufenden Ortsplanungsrevision.
Neben der Erarbeitung neuer Vorschriften müssen auch die Planung für den Ausbau des Bierkellerwegs, der Generelle Entwässerungsplan, die Generelle Wasserplanung sowie die Abfallplanung für das Gebiet Dürrenboden erfolgen. Insgesamt beträgt der Kredit für all diese geplanten Arbeiten 230 000 Franken.
Das weitere Vorgehen
Wird der Planungskredit von der Gemeindeversammlung gutgeheissen, erfolgen die Erarbeitung eines Teilzonenplans und eine kantonale Vorprüfung. Anschliessend werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu einem Mitwirkungsverfahren eingeladen. Dieser neue Teilzonenplan wird schliesslich erneut der Gemeindeversammlung vorgelegt. Das letzte Wort hat die Regierung, welche den Teilzonenplan ebenfalls genehmigen muss.
Es gilt auch an dieser Gemeindeversammlung das Schutzkonzept der Stadt Laufen. Es besteht eine Maskenpflicht. Die Sitzplätze haben den geforderten Abstand von 1,5 Metern. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Wer sich krank und unwohl fühlt, wird gebeten, nicht an der Gemeindeversammlung teilzunehmen. Es ist kein Zertifikat erforderlich.
Neuer Fahrdienst im Laufental Unterhaltsarbeiten auf der H18
Seit einigen Tagen bieten Freiwillige ihre Fahrdienste für Seniorinnen und Senioren an.
Der Aufruf der neuen Informations-, Beratungs- und Bedarfsabklärungsstelle Laufental (IBBS) hat Früchte getragen: Die ersten Freiwilligen haben sich für den Fahrdienst gemeldet. Sie trafen sich nun zu einem Informationsanlass in Laufen, wo sie von der Laufner Stadträtin Carole Seeberger begrüsst wurden.
IBBS-Mitarbeiterin Vreni Giger führte aus, dass der Fahrdienst vor allem älteren Menschen der Versorgungsregion Laufental zur Verfügung steht. Die freiwilligen Chauffeurinnen und Chauffeure fahren die Seniorinnen und Senioren zum Arzt, Zahnarzt, Coiffeur, ja sogar zu einem kulturellen Anlass. Natürlich heisst freiwillig nicht kostenlos: Sie erhalten 70 Rappen je Kilometer (ab Wohnort des Fahrers und wieder retour). Für Wartezeiten über eine halbe Stunde werden fünf Franken pro weitere halbe Stunde verrechnet. Auch allfällige Parkgebühren gehen zu Lasten des Fahrgastes, der die Dienstleistung nach Ende der Fahrt bezahlt. Vreni Giger empfahl den Freiwilligen, dafür besorgt zu sein, immer genügend Wechselgeld mit sich zu führen.
Zur Fahrt gehört natürlich auch die Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Allerdings steht der Fahrdienst nicht für medizinische Notfälle und für gesundheitlich stark angeschlagene Personen oder Rollstuhlfahrerende zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die gewünschte Fahrtzeit rechtzeitig, das heisst mindesten zwei Tage im Voraus bei der IBBS anzumelden. Wenn man den Termin nicht benötigt oder verschieben muss, ist die IBBS ebenfalls darüber zu informieren. Die Fragen der künftigen freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer waren vielfältig. Was den Versicherungsschutz angeht, so sind sie so versichert, wie wenn sie als Fahrgast mit jemand anderem mitfahren. Demnach gilt die private Versicherungsabdeckung der beteiligten Personen. Für die IBBS, welche die Koordination und Triage der Fahrten übernimmt, ist es wichtig zu wissen, ob der Chauffeur sich beispielsweise nicht dem Stadtverkehr aussetzen will und Fahrten in der näheren Region bevorzugt. Gut zu wissen für die Organisatorin ist, an welchen Tagen man verfügbar und wann man ferienabwesend ist.
Besteht ein Engpass an Freiwilligen, so gib es eine Priorisierung. An erster Stelle Anspruch auf eine Fahrt besteht bei medizinisch-therapeutischen Zwecken wie Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung, postnatalen Behandlungen sowie Arztbesuchen. Dann folgen Fahrten für den erweiterten medizinisch-therapeutischen Bereich: Physio- oder Ergotherapie, Logopädie etc. Schliesslich folgen Fahrten zu Tages- und Alterszentren, noch vor den Fahrten zum Coiffeur, zur Pediküre, zum Bancomaten oder für den Einkauf.
Die ersten zwölf freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer erhielten an dem Informationsanlass nicht nur weiteres Informationsmaterial, sondern auch einen Fahrtenrapport, auf den die einzelnen Fahrten eingetragen werden. Zudem erhielten sie eine Karte, die sie hinter die Frontscheibe legen können und sie als Fahrdienst-Mitarbeitende ausweisen.
Wie Vreni Giger abschliessend festhielt, ist man glücklich, mit zwölf Freiwilligen den Fahrdienst aufnehmen zu können. Weitere Freiwillige seien aber jederzeit willkommen.
Im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA wird der bauliche Unterhalt / Instandstellungen auf der H18 durch die NSNW organisiert.
Im Frühling 2021 wurde dazu bereits der Dittingerrank in Fahrtrichtung Basel instand gestellt. Zwischen Duggingen und Laufen erfolgen jetzt seit dem 13.09.2021 weitere punktuelle Belagsreparaturen und Instandstellungen der Fahrbahnoberf läche. Es wird voraussichtlich nur nachts und nur an einer Fahrrichtung gearbeitet und evtl. an einem bis zwei Wochenenden. Die Ausführung wird etwa drei bis vier Wochen dauern. Es wird nicht jede Nacht gearbeitet, die Ausführung ist jeweils wetterabhängig und richtet sich danach, wie sich der Unternehmer organisieren kann. Die Verkehrsführung koordiniert ein Verkehrsdienst, somit ist jederzeit eine Fahrspur befahrbar. Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis gebeten. Man ist bemüht darum, die einzelnen Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken.
Sind Sie eine engagierte und interessierte Persönlichkeit, welche ab August 2022 bei unserer Stadtverwaltung eine
Lehre als Kauffrau/Kaufmann (E- oder M-Profil)
absolvieren will? Bringen Sie gute schulische Kenntnisse mit (Sekundarschule Niveau E, P oder Bezirksschule Solothurn), haben ein gutes Allgemeinwissen und sind an Politik sowie am Gemeindegeschehen interessiert? Sie sind motiviert, Neues zu lernen, arbeiten gerne am Computer und schätzen den telefonischen sowie persönlichen Kundenkontakt mit der Einwohnerschaft? Sie haben gute Umgangsformen und sind zuverlässig? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. In den verschiedenen Abteilungen (Einwohnerdienste/Präsidialabteilung, Bauabteilung, Finanz- und Rechnungswesen) bieten wir eine abwechslungsreiche und fundierte kaufmännische Ausbildung an. Ihrer Bewerbung legen Sie bitte einen Lebenslauf mit Foto, Zeugnisse der letzten drei Schuljahre und den Multicheck bei. Die Unterlagen senden Sie bis 30. September 2021 an die Stadtverwaltung Laufen, Frau Kimberly Fankhauser, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen oder per E-Mail an kimberly.fankhauser@laufen-bl.ch. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kimberly Fankhauser, (Tel. 061 766 33 33) gerne zur Verfügung.
Mehr Schutz, doppelte Lebensqualität
PASCAL BOLLIGER, STADTPRÄSIDENT
Im Frühsommer habe ich mich für Ferien in der Schweiz ausgesprochen. Das war zwar eine vernünftige Idee – aber in Bezug auf das Wetter nicht unbedingt die angenehmste. Wir hatten definitiv keinen optimalen Sommer. Kühl und nass war er, und für Ausflüge draussen musste man viel Planungsflexibilität aufbringen. Aber die Natur freute sich.
Trotzdem gab es diesen Sommer für mich persönlich einige Höhepunkte hier in Laufen. Am Tag der offenen Tore und Türme konnte sogar ich, der Laufen schon sehr lange kennt, Neues erfahren. Und dann hatten wir einen ganz besonderen Geburtstag zu feiern: Unser historisches Löschfahrzeug Omeli wird dieses Jahr nämlich 95 Jahre alt! Am 22. August war die alte Dame deshalb Ehrengast am Oldtimer Träff Laufen, wo es zum Glück für einmal trocken blieb.
Damit wären wir wieder beim Wasser. Das viele Nass von oben bewirkt nämlich auch in Laufen dank der Birs meist viel Nass von unten. Viele von uns erinnern sich noch an das letzte Hochwasser von 2007, das grosse Schäden anrichtete. Diesen Sommer blieben wir vom Schlimmsten verschont, aber es ist Zeit, sich ernsthaft mit dem Hochwasserschutz zu beschäftigen.
Das tun wir auch – beziehungsweise der Landrat. Das konkrete Projekt zum Hochwasserschutz in Laufen liegt vor. Das hört sich (trotz der Feuchtigkeit) nach einem trockenen Thema an – ist es aber eigentlich gar nicht. Denn in Laufen wird die Bevölkerung doppelt vom Hochwasserschutz profitieren. Einerseits ist nach der langen Umsetzungszeit von 2023 bis 2028 damit zu rechnen, dass die Feuerwehr weniger Keller auspumpen muss, wenn mal wieder viel Regen vom Himmel fällt. Und andererseits wird das 62 Millionen Franken teure Riesenprojekt neue Erholungsräume für die gesamte Bevölkerung schaffen. Es werden nicht nur Brücken, Mauern und Strassen angepasst, wie man vielleicht im ersten Moment denken könnte. Damit die Birs in Zukunft nicht mehr über die Ufer tritt – oder besser gesagt dabei keine Schäden hinterlässt –, bekommt sie nämlich mehr Platz. In den Gebieten Norimatt und Nau werden Auenlandschaften entstehen, in denen Mensch, Tier und Natur Lebensraum und Erholungszonen finden. Was wir vorhaben, ist also Hochwasserschutz, der für mehr Lebensqualität sorgt. Und dies gleich in mehrfacher Hinsicht.

Ärztlicher Notfalldienst Telefon 061 261 15 15
Unter dieser Nummer erreichen Sie in Notfällen den diensttuenden Arzt, Kinderarzt und Zahnarzt in Baselland sowie in den Solothurner Bezirken Thierstein und Dorneck Telefon 0848 112 112 Bitte versuchen Sie zuerst, Ihren Hausarzt zu erreichen.
Dr. med. Heinz Schön
FMH Innere Medizin Dorfzentrum Tramschlaufe Aesch Abwesend 23.9. bis 10.10.2021 Stellvertretungen siehe www.dr-schoen.ch
Bärschwil
Baupublikation
Bauherr: Mathias Laffer Hof Schrungen 161; 4252 Bärschwil Projektverfasser: dito Bauherr Bauobjekt: Dachersatz mit Profilblech Gebäude-Nr. 476 Bauplatz: Hof Schrungen Gebäude Nr. 476 Bauparzellen GB-Nr.: 1640 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 1. Oktober 2021
Baupublikation
Bauherr: Salt Mobile SA Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich Projektverfasser: Cablex AG Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich Bauobjekt: Umbau bestehende Mobilfunkanlage mit neuen Antennen und Technikraum für Swisscom Schweiz AG und Salt Mobile SA (SO 0081A / BAWL) Bauplatz: Reservoir Kriechbaumen, Fringeliweg Bauparzellen: GB Nr.: 1922 Planauflage: Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: 1. Oktober 2021
Bättwil
Baupublikation
Bauherrschaft: Schneider Andri und Lotrovsky Dana, Unterer Rebbergweg 41, 4153 Reinach Projektverfasser: Bauherrschaft Bauobjekt: Baugesuch Nr. 2021-024 Dachsanierung, Einbau 4 Dachfenster Bauplatz: Rütihofstrasse 27 Bauparzelle: GB Nr. 620 Planauflage: Gemeindeverwaltung Bättwil Einsprachefrist: 30.9.2021
Büsserach
Baupublikation
Gesuchsteller: Karin Ackema und Martijn Dekkers, Eigerweg 11, 3150 Lyss Bauobjekt: Einbau Dachflächenfenster und Bad Standort: Hügelstrasse 6 Grundstück: GB 1468 Nutzungszone: W2a Projektverfasser: Borer Energie- und Bauplanung GmbH, Leimweg 15, 4226 Breitenbach Planauflage: Bauverwaltung Breitenbachstrasse 22, 4227 Büsserach Einsprachefrist: 24. September 2021
Grindel
Baupublikation
Bauherrschaft: Paul Häner, Hauptstrasse 53 4247 Grindel Bauobjekt: Umgebungsarbeiten, PV-Anlage Bauplatz: Hauptstrasse 53 Bauparzelle: GB-Nr. 480 Planauflage: Beim Präsidenten, Termin nach Absprache Einsprachefrist: 30. September 2021
Himmelried
Baupublikation
Bauherrschaft: H. & N. Umbrich-Thomann Fehrenweg 507, 4204 Himmelried Projektverfasser/-in: Bühler Architekten Hauptstrasse 74, 4204 Himmelried Bauvorhaben: Anbau unbeheizt Bauort: Fehrenweg 507 Bauparzelle: GB-Nr. 1465 Planauflage: Gemeindeverwaltung Himmelried Beantragte Ausnahmen: keine Einsprachefrist: 30. September 2021 Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das ich dich sehen kann, wann immer ich möchte.
Gregor Wehrli
19. April 1971 – 9. September 2021 Wahlen
In stiller Trauer Verwandte und Bekannte
Nach jahrelangen gesundheitlichen Problemen ist Gregor in seinem fünfzigsten Lebensjahr im Wohnpark Herz in Wahlen eingeschlafen. Der Trauergottesdienst findet am Samstag, den 18. September um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche Grindel statt. Anschliessende Urnenbeisetzung im Familienkreis. An Stelle von Blumen gedenke man dem Kloster Mariastein, IBAN CH13 0900 0000 4000 2800 9.
Traueradresse: Konrad Wehrli, Horlangenstrasse 182, 4247 Grindel Gilt als Leidzirkular.
So wie ein Blatt vom Baume fällt, so geht ein Mensch aus dieser Welt. Die Vöglein aber singen weiter.
D A N K S A G U N G
Werner Paul Henz
19. Mai 1952 – 12. August 2021 Wir danken herzlich allen Verwandten, Bekannten, Freunden und Schulkameraden für die grosse Anteilnahme, die wir beim Abschied von unserem Bruder Werner Henz erfahren durften.
Ein herzliches vergelt’s Gott für die Karten, grosszügigen Spenden und heiligen Messen. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Bernhard Schibli für die einfühlsame Gestaltung des Trauergottesdienstes und der musikalischen Begleitung von der Organistin. Wir danken Herrn Dr. med. Bütikofer für die medizinische Betreuung, der Spitex Accura und Spitex Thierstein/Dorneckberg, den Ärzten und dem Pflegepersonal Bruderholz für die liebevolle Betreuung. Danke auch den Vereinen und Fahnendelegationen für den letzten Gruss.
Die Trauerfamilie
Dreissigster: Sonntag, 3. Oktober 2021, 9.00 Uhr, Kirche St. Stefan, Grindel

«Wenn die Sonne des Lebens untergeht, leuchten die Sterne der Erinnerung»
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem geliebten Ehemann, unserem lieben Papi und Grosspapi, Bruder, Schwiegervater, Götti, Onkel und Freund.
Stefan Hänggi-Stebler
14. Januar 1931 – 7. September 2021
Nach einem langen, erfüllten Leben hat dein Herz aufgehört zu schlagen. Auch wenn du unseren Augen fern bist – in unseren Herzen bist du ewig nah.
In stiller Trauer Irma Hänggi-Stebler Edgar und Isabel Hänggi-Dos Reis mit Fabian und Gabriel Cornelia und Martin Rem-Hänggi Fabienne Rem und Michel Blattner Simone Rem und Fabrizio Sonderegger Verwandte und Freunde
Die Abschiedsfeier mit anschliessender Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, den 22.9.2021 um 14 Uhr in der Röm. Kath. Kirche in Breitenbach statt. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen besteht für den Zugang zur Kirche Zertifikatspflicht.
Anstelle von Blumen gedenke man bitte der Stiftung Frauenkloster Eschenbach, IBAN CH17 0077 8012 2030 7660 9 Traueradresse Cornelia Rem-Hänggi, Hintere Gasse 12a, 4242 Laufen
Breitenbach
Betreibungsamtliche Liegenschaftssteigerung
Infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung wird am
Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr
in 4226 Breitenbach, Grienackerweg 14, 1. Stock, öffentlich versteigert: Grundbuch: Nunningen Nr. 2491 457 m2 , Riedenweg Wohnhaus, Riedenweg 6 Vers. Wert (100 %) Fr. 283'900.00 Katasterwert Fr. 73'700.00 Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 151'000.00 Besichtigungstermin: auf Anfrage beim Betreibungsamt Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 findet Anwendung.
Zahlungsmodalitäten:
Vor dem Zuschlag ist, ohne Anrechnung an den Erwerbspreis, für diverse Kosten und Handänderungssteuer eine Baranzahlung von Fr. 8'000.00 zu leisten. Bankchecks einer Grossbank oder ansässigen Lokalbank werden angenommen. Für die Steigerungssumme hat der Ersteigerer einen genügenden Finanzierungsausweis vorzulegen. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen beim unterzeichneten Betreibungsamt vom 24. September 2021 – 4. Oktober 2021 zur Einsicht auf. Betreibungsamt Thierstein Telefon 061 704 70 28 Sachbearbeiterin: Sandra Weber
Hofstetten-Flüh
Baupublikation
Bauherr: Jagdgesellschaft Flüh, In den Reben 6, 4114 Hofstetten Projektverfasser: John-Bodmer Urs, Im Wygärtli 48, 4114 Hofstetten Bauobjekt: Zugang/Weg zur Jagdhütte Ausnahmegesuche: Bauen ausserhalb der Bauzone, Unterschreitung des Heckenabstandes für den Feldweg, Unterschreitung des Waldabstandes für den Feldweg Bauplatz: Oberer Bergweg 4, 4114 Hofstetten SO Bauparzelle: 5475 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh, Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung, Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 16. 9. 2021 – 30. 9. 2021
Baupublikation
Bauherr: Waser Marc, Auf den Felsen 18, 4114 Hofstetten SO Projektverfasser: Kienberger Architekten, Trottenstrasse 7, 4402 Frenkendorf Bauobjekt: Carport, Windfang und Wintergarten, Erweiterung UG, Umplatzierung Pool Bauplatz: Auf den Felsen 18, 4114 Hofstetten SO Bauparzelle, GB-Nr.: 3020 Planauflage: Gemeinde Hofstetten-Flüh, Abteilung Bau-, Umwelt- und Raumplanung, Neuer Weg 7, 4114 Hofstetten SO Einsprachefrist: 16.09.2021 – 30.09.2021
Witterswil
Baupublikation
Bauherrschaft: D. & I. Seiler Bättwilerstrasse 49, 4108 Witterswil Bauobjekt: Baugesuch Nr. 2021-34 Wärmepumpe Projektverfasser: Steiner Energietechnik Baselstrasse 21, 4243 Dittingen Bauplatz: Bättwilerstrasse 49 Bauparzelle: GB-Nr. 1533 Planauflage: Gemeindeverwaltung Witterswil Einsprachefrist: 30. September 2021
Seewen
Baupublikation
Bauherrschaft: Müller-Wolf Martin Auf Linden 1, 4206 Seewen Grundeigentümer: Bauherr Bauobjekt: Erstellung einer Wasser- und Abwasserleitung sowie Anschlüsse an die Leitungsnetze Seewen Bauplatz: Auf Linden 1 und 2 bis zur Grellingerstrasse Projektverfasserin: Müller Pia, Heuigstrasse 6, 5076 Bözen Bauparzellen: GB 3169, 3170, 3494, 381, 90196, 3676, 2223, 90189, 3595, 2218, 90167 Planauflage: Nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: Bis 1. Oktober 2021 in Doppel an die Baukommission 4206 Seewen
Baupublikation
Bauherrschaft: Herr Stress Cedric und Frau Hildesheim Julia Apfelseestrasse 39, 4143 Dornach Grundeigentümer: Stress Cedric Apfelseestrasse 39, 4143 Dornach Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus Bauplatz: Ringstrasse 1 Projektverfasser: G3 Architektur GmbH Wahlenstrasse 81, 4242 Laufen Bauparzelle: GB 3660 Planauflage: Nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: Bis 1. Oktober 2021 in Doppel an die Baukommission 4206 Seewen
Baupublikation
Bauherrschaft: Swisscom Broadcast AG, Ostermundigenstrasse 99, 3050 Bern Grundeigentümer: Bauherrschaft Bauobjekt: Umbau der best. Mobilfunkanlage für Swisscom Schweiz AG und Salt Mobile SA (Austausch Antennen und Fundamenterweiterung) Bauplatz: Dummeten 6 Projektverfasserin: Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen Bauparzellen: GB 3249 Planauflage: Nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung Einsprachefrist: Bis 1. Oktober 2021 im Doppel an die Baukommission 4206 Seewen
Nuglar-St. Pantaleon
Baupublikation
Bauobjekt: 21-046 Einfriedung zur Schafhaltung, (Landwirtschaftszone) Grundbuch-Nr.: 1104
Adresse: Simmenweg, 4412 Nuglar
Gesuchsteller: Max und Gabriella Schäfer,
Schwärzlerstrasse 11, 4421 St. Pantaleon
Grundeigentümer: Gesuchsteller Planverfasser: Gesuchsteller
Datum Baugesuch: 16. September 2021 Planauflage: Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon Einsprachefrist: 30. September 2021, Einsprachen sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 13.09.2021
Der Souverän genehmigte die Reglemente über den schulärztlichen
Dienst, die Schulzahnpflege sowie das neue Regelwerk über den
Planungsausgleich, welches die Höhe der Mehrwertabgaben bei
Einzonungen und Mehrwert schaffenden Umzonungen regelt. Die Versammlung erklärte das Postulat Grütter für erheblich.
Damit wird der Rat beauftragt, die Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestrassen zu prüfen.

Gemäß den Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes § 39 bis § 43 wird öffentlich aufgelegt:
Erschliessungsplan Gässliackerweg, Strassenbaulinie Alice Vogt-Strasse bis Fehrenstrasse, Situation 1:500
Auflagefrist: 16. September 2021 bis 15. Oktober 2021 Auflageort: Gemeindeverwaltung, Fehrenstr. 5, 4226 Breitenbach
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Breitenbach, Fehrenstrasse 5, 4226 Breitenbach zu richten.
Nutzung gemeindeeigene Infrastrukturen Bestimmungen zu COVID 19 (Stand 13.09.2021)

Folgende übergeordneten Grundsätze sind einzuhalten und durch die verantwortlichen Personen durchzusetzen: Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Nutzer der Infrastrukturen haben darüber hinaus ein Schutzkonzept zu entwickeln, welches sich an den aktuellen Mustervorgaben des jeweiligen Verbandes orientiert. Die Vorgaben der Verbände dürfen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Nicht erlaubt ist eine bewusste Lockerung der darin enthaltenen Regelungen. Das Schutzkonzept muss den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Fehlverhalten kann mit dem Entzug der Nutzungserlaubnis bestraft werden.
Neu gilt bei der Nutzung von Innenräumen ab einem Alter von 16 Jahren eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Die Beschränkung ist für Gruppen von maximal 30 Personen aufgehoben, welche beständig in der gleichen Zusammensetzung trainieren oder proben. Gemeindeverwaltung
In den öffentlichen Bereichen der Gemeindeverwaltung besteht eine Maskentragepflicht. Die Prüfung der Zertifikatspflicht entfällt aufgrund des öffentlichen Auftrags der Gemeindeverwaltungen. Campus (Schulareal) und Parkanlagen
Der Aufenthalt im Campus ist während der Schulzeiten (07:0017:00 Uhr) bis nur den ordentlichen Nutzern der Anlage (Schulen) erlaubt. Im Sinne einer Sonderregelung können die Anlagen zwecks Nutzung durch das MUKI-Turnen sowie Angeboten in der
Schwimmhalle betreten werden. Nach 17:00 Uhr ist der Aufenthalt unter Einhaltung der vorgenannten übergeordneten Grundsätze erlaubt. Die Nutzung der Spielplätze, der Spielwiese und der
Parkanlagen bleibt gestattet. Veranstaltungsräume / Sitzungszimmer / Gemeindesaal Grien
Veranstaltungen und Sitzungen in gemeindeeigenen Infrastrukturen können durchgeführt werden. Die Zertifikatspflicht für Personen über 16 Jahre ist einzuhalten. Ausnahmeregelungen bestehen für politische oder behördliche Anlässe. Turnhallen/Schwimmhalle
Die Turnhallen stehen den Vereinen/Nutzern inklusive der Duschund Umkleidebereiche zur Verfügung. Die Schwimmhalle kann im außerschulischen Bereich genutzt werden. Die Zertifikatspflicht für
Personen über 16 Jahre ist einzuhalten. Sportanlagen Grien / Schützenhaus
Die Anlagen stehen den Vereinen/Nutzern zur Verfügung. Für die
Innenräume sowie die Dusch- und Garderobenbereiche gilt die
Zertifikatspflicht für Personen über 16 Jahre.
B RE IT EN BACH



Souverä n w il l Verbesser ung i n den Qua rt ieren

Verkehrsberuhi-
gung: Der Breitenbacher Gemeinderat hat den Auftrag erhalten, sich um die Verbesserung der Sicherheit auf Quartierstrassen zu kümmern. Hier im Bild die Rohrgasse.
FOTO: BEA ASPER
Mit grossem Mehr hat die Gemeindeversammlung von Breitenbach ein Postulat überwiesen, welches die f lächendeckende Einführung von Tempo 30 in Betracht zieht.
Bea Asper
Mit 69 Stimmberechtig ten war die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Breitenbach so gut besucht wie schon lange nicht mehr, und Gemeindepräsident Dieter Künzli bedankte sich bei den Anwesenden für die engagierte Diskussion. «Es zeigt sich, dass der Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit in einzelnen Quartieren gross ist», resümierte Künzli.
Das Thema war bereits vor längerer Zeit durch einen Vorstoss des früheren Gemeinderats Rolf Grütter angeregt worden. Er verlangt vom Gemeinderat eine Geschwindigkeitsreduktion auf den Gemeindestrassen. Der Gemeinderat nutzte die Zeit, um Vorabklärungen zu treffen, und stellte dem Souverän das von einem Ingenieurbüro erstellte Grobkonzept mit Kostenschätzung vor. Der Massnahmenkatalog mit Beschilderung, Markierungen, neuen Parkfeldern und der Installation von Schikanen könnte die Gemeinde über 180 000 Franken kosten. Die Exekutive schloss aus Messungen und Abklärungen, dass eine f lächendeckende Einführung von Tempo 30 nicht das zielführende Mittel sei. Situation und Verkehrsaufkommen seien nicht überall gleich. Aus der Unfallstatistik gehe hervor, dass es in den letzten Jahren zu keinen Personenschäden gekommen sei. Breitenbach habe kein grundlegendes Sicherheitsproblem auf Quartierstrassen, die Höchstgeschwindigkeit werde grösstenteils unterschritten, zeigte der Ressortverantwortliche David Häner auf.
Teure Massnahmen
Eine Temporeduktion wäre nicht ohne teure Planung (der Kanton verlangt ein Verkehrsgutachten) und schon gar nicht ohne bauliche Massnahmen durchsetzbar und mache später Kontrollen und hohe Bussen für leichte Vergehen erforderlich. Nebst den Investitionen sei dies mit wiederkehrendem Mehraufwand verbunden, was ihn und seine Ratskollegen zur Ablehnung veranlasse, meinte Finanzchef Christian Thalmann. Hingegen sei der Gemeinderat nicht abgeneigt, auf einigen wenigen Quartierstrassen punktuelle Verbesserungen vorzunehmen. Grütter konnte den Standpunkt nachvollziehen, erachtet ihn aber als falsch. Es bestehe Grund zur Sorge um Schulkinder, dies könne man vor allem im Zusammenhang mit Baustellenverkehr für Neubauten immer wieder beobachten. Dies bestätigten weitere Redner aus dem Plenum, sie wünschten sich insbesondere, dass die Quartierstrassen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Sicherheit auf den Quartierstrassen entspreche nicht dem Standard, wie man ihn mittlerweile aus anderen Gemeinden kenne, meinte Grütter. Breitenbach hinke hinterher. Grütter hielt deswegen an seinem Postulat fest. Dieses wurde vom Souverän mit grossem Mehr für erheblich erklärt.
Der Gemeinderat werde sich dieses Auftrages annehmen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrsführung ausarbeiten, versprach Künzli.
Abschöpfung erhöhen?
Bei der Genehmigung des Reglements zum Planungsausgleich kam ein Votant auf die mögliche Umzonung des Von Roll-Areals zu sprechen. Sollte das Industrieareal zu Bauland aufgewertet werden, sei der Vorschlag des Gemeinderates, eine Abschöpfung von 20 Prozent zu verlangen, zu tief angesetzt. Angebracht seien 40 Prozent, damit erhöhe die Gemeinde ihren Handlungsspielraum, um für die Schaffung von Verbindungswegen und Aufwertungen im Bereich der Lüssel über Geld zu verfügen. Die Abschöpfung bei 20 Prozent festzusetzen, entspreche dem Musterreglement des Kantons, hielt Gemeinderat David Häner entgegen. In der Abstimmung setzte sich der Vorschlag des Gemeinderates mit 33 zu 23 Stimmen bei 13 Enthaltungen durch.
B RE IT EN BACH
«Es w ird in Zukunft einen starken HEV brauchen»
Der HEV Dorneck-Thierstein genoss letzten Freitag im Griensaal in Breitenbach den Gastauftritt von Ansgar Gmür zu Ehren von Mister HEV Andreas Hänggi.
Bea Asper
Der Vorstand des HEV Dorneck-Thierstein machte seinem langjährigen Präsidenten, Andreas Hänggi und den Anwesenden an der Generalversammlung vom letzten Freitag ein besonderes Geschenk: Er versüsste den Abend mit einem Gastauftritt von Ansgar Gmür, dem begehrten Referenten mit beachtlichem Einfluss in Politik und Wirtschaft, der nach späterem Theologiestudium nun auch als Pfarrer unterwegs ist. Mit seiner Art, die Dinge glasklar und mit viel Sinn für Humor und Zuversicht anzusprechen, kam er bei den Schwarzbuben gut an. Hänggi und Gmür, als ehemaliger Direktor des Hauseigentümerverbands Schweiz, verbindet das leidenschaftliche Engagement für den Hauseigentümerverband und die dort entstandene Freundschaft.
Ansgar Gmür beleuchtete amüsant die verschiedenen Stationen im Leben von Andreas Hänggi in Bildern und Musik. Dabei kristallisierte sich heraus, dass es im Leben der beiden Unternehmer, deren berufliche Laufbahn mit einer Lehre als Chemielaborant begonnen hatte, viele Parallelen gibt: Hänggi absolvierte seine Ausbildung in der Isola, bereits von Anfang an erfolgreich. Gmür brauchte in der Sandoz einen zweiten Anlauf. Den Zuschauern sagte er dazu: «Kinder, die bei der Lehrlingsprüfung durchfallen, können später ziemlich erfolgreich werden.» Gmür zeigte, dass sich der in Nunningen aufgewachsene Hänggi schon immer auf hohem Niveau bewegte und seine Kurve schon früh steil nach oben wies, angekurbelt von schnellen Autos, einer raschen Auffassungsgabe, Fleiss, Disziplin und einem gesunden Sportsgeist. Die Begeisterung fürs Radfahren spornte Hänggi stets an und ist auch nach einem Sturz ungebrochen. Sein Name sei Programm, Andreas stehe für den Tapferen, sagte Gmür und verlieh Hänggi den Titel «Mister HEV».
Der neue Präsident vom HEV DorneckThierstein, Roman Baumann, wies dann auch darauf hin, dass Hänggi die Messlatte hoch angesetzt habe. Unter Hänggis Leitung baute der HEV Dorneck-Thierstein sein Angebot aus und zeigte ein beachtliches Wachstum. Die Zahl der Mitglieder stieg um 1000 auf über 3350. Hänggi sagte dazu, er gehe wenn es am Schönsten sei. «Der Verein ist in besten Händen.» Er habe sich immer sehr gerne und aus Überzeugung für die Anliegen der Hauseigentümer eingesetzt und die Gespräche unter den Mitgliedern sehr geschätzt. Ausserdem freue er sich, dass man sich in diesem Jahr wieder zum gemeinsamen Essen treffen könne, nachdem die Generalversammlung im letzten Jahr wegen der Coronamassnahmen auf dem schriftlichen Weg durchgeführt werden musste. Bevor man den Abend gemütlich ausklingen liess, wagten Hänggi, Gmür, Baumann und Mark Winkler, Präsident des HEV Kanton Solothurn, noch einen Blick in die Zukunft. Dabei teilten sie die Einschätzung, dass der Druck auf die Hauseigentümer durch Auflagen aber auch durch Umverteilungsansprüche tendenziell wohl zunehmen werde. Es brauche darum einen starken HEV Schweiz, der über die Mittel und das Netzwerk verfüge in der Politik die Interessen der Hauseigentümer durchzusetzen. Hänggi zeigte sich davon überzeugt, dass das Streben nach Dingen im Menschen Positives bewirken kann. Der Wunsch nach dem eigenen Haus sei ein Ansporn. Auch im Sport müsse man für eine Goldmedaille jahrelang hart trainieren. Eine solche Auszeichnung würde an Bedeutung verlieren, bekäme man sie geschenkt.