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Ordnungsanträge
Herzliche Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 31. August 2022, 19.30 Uhr Zwinglikirche Dulliken Traktanden
1. Begrüssung 2. Ordnungsanträge 3. Genehmigung der Traktandenliste 4. Wahl der Stimmenzähler/innen 5. Genehmigung Protokoll der KGV vom 22. Juni 2022 6. Projekt Zukunftskirche Olten ZKO –
Anträge und Informationen 6.1. Information über das Projekt 6.2. Leitsätze für die Weiterentwicklung und Umsetzung ZKO (Genehmigung) 6.3. Finanzplan 2023–2026 (Kenntnisnahme) 6.4. Stellenplan 2023–2026 (Genehmigung) 6.5. Aufträge an Arbeitsgruppen (Genehmigung) 6.5.1. Totalrevision der rechtssetzenden Dokumente KGO 6.5.2. Immobiliennutzung 6.5.2.1. Vorläufige Schliessung Kirchenraum Friedenskirche ab 01.11.2022 bis KGV-Entscheid über weitere Nutzung/Verwendung 6.5.3. Kommunikation und Fundraising 6.5.4. Überprüfung Angebote/ Struktur/Freiwilligenarbeit 6.6. Informationen (Kenntnisnahme) 6.6.1. Weiteres Vorgehen: Projektorganisation, Zeitplan 6.6.2. Kostenfolge Aufträge ZKO 6.6.3. Absenkung der Raumtemperatur in den Kirchen KGO auf 17–18 Grad ab 01.11.2022 7. Weitere Informationen des
Kirchgemeinderates 8. Verschiedenes
Die Kirchgemeindeversammlung findet ihren Abschluss mit einem Apéro, zu dem alle herzlich eingeladen sind! Weitere Exemplare dieser Dokumentation können bei den Zentralen Diensten KGO bezogen werden: ursula.stampfli@ ref-olten.ch Tel. 062 212 16 26 oder auf www.ref-olten.ch
Der Kirchgemeinderat
Marktplatz
Französisch-Unterricht privat, mit Lehrerin aus Frankreich, für alle Niveaus, jedes Alter und alle Zwecke: IntensivKonversationskurs in Kleingruppen; Einzeltraining Wirtschaftsfranzösisch, Lehrerfortbildung, Sekretariat, Reisen, Crash-Kurse; Intensivkurse zur Vorbereitung auf Oberstufe, Matura und LAP. Telefon 062 295 51 22

n e o n i at k i b l p u B au
Bauherrschaft: Volmajer Zdenka, 4600 Olten Projektverfasser: Markovic Marijon, 4632 Trimbach Bauobjekt: Einbau Wärmepumpe (innenaufgestellt) Bauplatz: Zehnderweg 15, GB Olten Nr. 2792 Bauherrschaft: Winkler Daniel, 4600 Olten Projektverfasser: Salerno Engeler GmbH, 4438 Langenbruck Bauobjekt: Einbau Pelletheizung Bauplatz: Elsastrasse 11, GB Olten Nr. 2542
Bauherrschaft: EZO Immobilien GmbH 4600 Olten Projektverfasser: hafen hoch 2 AG, 4600 Olten Bauobjekt: Umnutzung (Ladenlokal zu Praxis) Bauplatz: Solothurnerstrasse 19, GB Olten Nr. 321 Rechtsgrundlage: Teilbebauungsplan «Hammermätteli West» RRB Nr. 1126 vom 18.02.1977
Einsprachefrist: 1. September 2022
Direktion Bau
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Gleisfeldbeleuchtung Olten
Gemeinde Olten
Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB, 4600 Olten
Gegenstand Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung auf dem Areal des SBB-Werks in Olten, umfassende Optimierungen, Erweiterungen und Rückbauten. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage Die Planunterlagen können vom 22. August 2022 bis 20. September 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden bei der Baudirektion der Stadt Olten, Dornacherstrasse 1, 4601 Olten.
Aussteckung Auf eine Aussteckung wird verzichtet, da eine solche nicht zweckmässig wäre.
Einsprachen Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend den Verzicht auf die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen in Olten Öffentliche Auflage für: S-0177687.1
Transformatorenstation Altersheim Ruttigen (1405) – Neubau Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 6151 der Stadt Olten
Koordinaten: 2635034 / 1242865
L-0231419.1 20 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Enge und der Transformatorenstation Altersheim Ruttigen – Erstellen der neuen Kabelverbindung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Primeo Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein im Namen von Aare Versorgungs AG (AVAG) Aarburgerstrasse 39, 4600 Olten die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die öffentliche Auflage findet wie folgt statt: Auflagezeit: 22. August 2022 bis 20. September 2022 Auflageort: – Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn – Stadtverwaltung, Baukommission, Dornacherstrasse 1, 4600 Olten (während der üblichen Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung; b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. Die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Mutterschaftsentschädigung
Wer und unter welchen Voraussetzungen hat eine Mutter Anspruch? Wann beginnt und endet der Anspruch auf die Entschädigung? Wie hoch wird die Entschädigung sein? Wo und in welcher Form muss die Mutterschaftsentschädigung angemeldet werden? Alle Antworten und weitere Informationen rund um die Mutterschaftsentschädigung erhalten Sie unter T 032 686 23 73 zul@akso.ch www.akso.ch/mse
AKSO | Allmendweg 6 | 4528 Zuchwil | T 032 686 22 00 | www.akso.ch
Veranstaltungen
Kunstmuseum Olten – Sonntag, 21.August Das offene Museum
Sonderprogramm & Blick hinter die Kulissen zur Finissage von 11–15 Uhr
TanzInDieZukunft
Grosses Tanzfest zumAusklang
von 15–20 Uhr
Ein vielfältiges Fest mit Tanz, Live-Performances, Musik, Food und Bar, Sonderführungen und Einblick hinter die Kulissen. www.kunstmuseumolten.ch
Telefon 032 621 90 60
NOTFALLNUMMERN
Polizei Feuer-/Oelwehr Sanitätsnotruf REGA
1414
Vergiftungen 145 Ärztlicher Notfalldienst 0848 112 112 (Zuerst immer Hausarzt anrufen!) Kindermedizinische Hotline:
0900 627 321
Zahnärztlicher Notfalldienst 0848 004 500 (Zuerst immer Hauszahnarzt anrufen!) Notfallapotheke Sonntag, 21. August Jura Apotheke Eichenberger, Dulliken
062 295 37 73
Spital Olten
062 311 41 11
Spital Aarau 062 838 41 41 Spital Zofingen 062 746 51 51 Spital Langenthal 062 916 31 31 Hebammenzentrale Netz Täglich 9.00-17.00 079 344 73 03 Tierarzt Notfall 062 213 05 55 Pannenhilfe TCS 140 Dargebotene Hand 143 Störungsdienst Strom/Gas/Wasser Bürozeiten 062 205 56 56 Pikettdienst 062 205 56 05
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