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Genehmigung des neuen Abfallregle ments und Inkraftsetzung per 1. Januar 2023
n Baugesuch Gesuchsteller/in: Baumann Brigitta Dürrenäscherstrasse 18 5725 Leutwil Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe im Gebäude Nr. 162 Standort: Parzelle Nr. 70 / Dürrenäscherstrasse 18 Einsprachen: Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Leutwil
n Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung Meisterschwanden, Sanierung Flückenstrasse mit Einführung Tempo 30 Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassen-Signalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Verfügende Behörde Gemeinde Name der Strasse Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat Meisterschwanden
Meisterschwanden, Flückenstrasse, gesamtes Gebiet Flücke (ab Zufahrt Aescherstrasse K 251 / Flückenweg / Sarmenstorferstrasse K 252) – Tempo-30-Zone Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt mit den Massnahmen zu Tempo 30 inkl. Gutachten vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 elektronisch unter: www.meisterschwanden.ch/ baugesuche-auflage öffentlich auf. Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Gemeinderat Meisterschwanden, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen beschlossen: – Tempo-30-Zone (Signal 2.59.1/2.59.2 nach
Art. 2a und 22a SSV)
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
n Genehmigung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan mit Gewässerraum genehmigt. Der Entscheid wurde im Amtsblatt vom 13. Mai 2022 veröffentlicht und ist nun rechtskräftig. Die aktualisierte BNO kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.meisterschwanden.ch/bno n Baugesuch Bauherrschaft: Ueli und Brigitte Schär-Lutz Bühlweg 22 5103 Möriken Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung Objektadresse: Bühlweg 22 Parzelle 2272 Gebäude Nr. 1578
Weitere Bewilligung: keine Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. auf der Website vom 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse).
n Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeinde- und OrtsbürgergemeindeVersammlung veröffentlicht. Ortsbürgergemeinde-Versammlung vom 16. Juni 2022 1. Genehmigung des Protokolls vom 22. November 2021 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 4. Positiver Grundsatzentscheid zum Verkauf eines Teils des Holzsortiments aus dem
Wald der Ortsbürgergemeinde zur Energiegewinnung Einwohnergemeinde-Versammlung vom 15. Juni 2022 1. Genehmigung des Protokolls vom 22. November 2021 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 4. Genehmigung von verschiedenen
Kreditabrechnungen Das Traktandum 5 «Verpflichtungskredit von CHF 3'530'000.00 für die Realisierung eines Hochwasserschutzes im Mörikerfeld mit ökologischer Vernetzung» wurde an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens auf der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juli 2022 Möriken, 17. Juni 2022
Gemeinderat
n Baugesuch Bauherr: Ueli und Brigitte Schär-Lutz Bühlweg 22 5103 Möriken Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung Objektadresse: Bühlweg 22 Parzelle 2272 Gebäude Nr. 1578
weitere Bewilligung: keine Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. auf der Website vom 24.6.2022 bis 25.7.2022. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat MörikenWildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse). n Baugesuch Bauherrschaft: Norbert Kräuchi Ackerweg 29 5702 Niederlenz Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung Objektadresse: Ackerweg 29 Parzelle 1725 Gebäude Nr. 1352
Weitere Bewilligung: keine Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 24. Juni bis Montag, 25. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagenfrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.
n Gemeindeversammlungsbeschlüsse Einwohnergemeinde Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 19. November 2021 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 4.1 Zustimmung zum Wasserlieferungsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Othmarsingen und der Einwohnergemeinde Mägenwil 4.2 Zustimmung zum Wasserlieferungsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Othmarsingen und der Einwohnergemeinde Brunegg 4.3 Zustimmung zum Wasserlieferungsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Othmarsingen und der Einwohnergemeinde Hendschiken 5. Genehmigung des neuen Abfallreglements und Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 6. Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 538'500.– für die Kanalisationssanierungen 2022 7. Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 965'000. – für die Erneuerung des Föhrenwegs Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 20% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen verlangt werden. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juli 2022
Othmarsingen, 21. Juni 2022
Gemeinderat
n Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Sommer 2022 Vom Montag, 4. Juli 2022, bis Freitag, 5. August 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung nachmittags geschlossen. Morgens sind die Büros der Verwaltung von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Selbstverständlich sind die Verwaltungsabteilungen nach telefonischer Vereinbarung auch gerne ausserhalb dieser Öffnungszeiten für Sie da. Am Montag, 1. August 2022, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Ihnen einen schönen Sommer. Othmarsingen, 21. Juni 2022
Gemeinderat und Personal
n Entsorgungsstelle Bünzweg Die Entsorgungsstelle Bünzweg bleibt infolge Jugendfest am Samstag, 25. Juni 2022, geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Jugendfest. Othmarsingen, 21. Juni 2022
Technischer Dienst
n Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die auf Strassen und Trottoirs überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinragen. Bei Gehwegen muss auf eine Höhe von mindestens 2.5 m aufgeastet werden. Im Übrigen ist generell darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen sowie Strassenlampen nicht verdeckt sind und im Bereich von Einmündungen die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Das Zurückschneiden ist bis Ende Juli 2022 vorzunehmen. Nach unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen. Othmarsingen, 21. Juni 2022
Gemeinderat
n Gemeindeversammlungsbeschlüsse Ortsbürgergemeinde Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2022 veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 19. November 2021 2.Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2021 3.Genehmigung der Jahresrechnung 2021 Da das Beschlussquorum von 1/5 der Stimmberechtigten bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie wurden endgültig gefasst und sind in Rechtskraft erwachsen. Othmarsingen, 21. Juni 2022
Gemeinderat
n GRÄBERRÄUMUNG Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ist bei folgenden Urnenreihengräbern im östlichen Teil des Friedhofs erfüllt:
Urnenreihengräber 1992 bis 1996
Diese Gräber werden ab 1. Oktober 2022 geräumt. Die Grabmäler und Pflanzungen auf diesen Gräbern sind durch die Angehörigen bis spätestens am 30. September 2022 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. Bei Fragen oder Unklarheiten steht der Friedhofsgärtner, Firma Ott Gartenbau AG (Tel.: 062 897 20 07), Rupperswil, gerne zur Verfügung. Diese Aufforderung erfolgt gestützt auf Art. 16 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Rupperswil vom 31. Mai 1983. Rupperswil, 23. Juni 2022
Der Gemeinderat
n Baugesuch Bauherrschaft: Zitola Davide und Zitola-Bréchôt Domenique Eschenweg 20 5102 Rupperswil Bauvorhaben: Rückbau Gebäude Nrn. 438 und 1146 Baugrundstück: Parzelle 1376 Fliederweg 24 Öffentl. Auflage: 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 Das Baugesuch kann bei der Bauverwaltung Rupperswil im Stapfenackerhaus (Obergeschoss), Poststrasse 9, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat Rupperswil während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.
Der Gemeinderat
n Auslagerung des Gebührenmarkenverkaufs an die Lebensmittelverkaufsgeschäfte Der Gemeinderat hat entschieden, den Verkauf der Abfallgebührenmarken (Containerplomben und Sperrgutmarken für die Kehrichtabfuhr sowie Gebührenmarken und Jahresvignetten für die Grünabfuhr) per 1. Juli 2022 an die Rupperswiler Dennerund die Volg-Filiale auszulagern. Auf diese Weise können die Verkaufskanäle für die Abfallgebührenmarken und für die bereits heute ausschliesslich im Denner und im Volg erhältlichen offiziellen Kehrichtsäcke vereinheitlicht werden. Zudem profitiert die Kundschaft von den längeren Öffnungszeiten des Verkaufsgewerbes. Der Gemeinderat hofft, das Dienstleistungsangebot auf diese Weise verbessert zu haben und dankt der Bevölkerung für ihre Kenntnisnahme. 13. Juni 2022
Gemeinderat Rupperswil
n Baugesuch Bauherrschaft: Winterberger Max und Susanne Stockhardweg 14 5102 Rupperswil Bauvorhaben: Rückbau Gasheizung, Ersatz durch aussenaufgestellte Luft-/ Wasser-Wärmepumpe Baugrundstück: Parzelle 2367 Stockhardweg 14 Öffentl. Auflage: 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 Das Baugesuch kann bei der Bauverwaltung Rupperswil im Stapfenackerhaus (Obergeschoss), Poststrasse 9, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind dem Gemeinderat Rupperswil während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.
Der Gemeinderat


Ihr regionaler Partner für Elektroinstallationen
Rupperswil, 8. Juni 2022
Einladung zur Neophytenbekämpfung 2022
Ziel ist in den wunderbaren Naturjuwelen (Auenlandschaft etc.) fremdländische, invasive Pflanzen zu bekämpfen und den einheimischen Pflanzen die Standorte zu erhalten. Wann: 25. Juni 2022 Wo: Besammlung Parkplatz Martiloo Rupperswil Zeit: 8.00 – 14.00 Uhr Ausrüstung: – Arbeitshandschuhe – Ev. Regenschutz Allen Teilnehmern werden ein Znüni und ein Mittagessen von der Gemeinde Rupperswil offeriert.
Damit niemand Durst oder Hunger haben muss, bitten wir um eine Anmeldung bis 23. Juni 2022 an Max Senn, Natel 079 907 70 29 od. Mail msenn56@outlook.com.
Der VVR Rupperswil freut sich über jeden Teilnehmer.