Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Bestattungen
Einbürgerungen Mit Beschluss vom 18. August hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen: Gürke, Jan männlich, geb. 1967, Staatsangehörigkeit Deutschland Löb, Heidrun Monika Maria weiblich, geb. 1967 Staatsangehörigkeit Deutschland Löb, Franka Ani weiblich, geb. 2001 Staatsangehörigkeit Deutschland Löb, Mika Yannick männlich, geb. 2004 Staatsangehörigkeit Deutschland Im Sinne von § 17 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung wird diese Einbürgerung hiermit zur Kenntnis gebracht. Gemeinderat Hausen am Albis
Abfallbeseitigungsgebühren In Anwendung von Art. 11 der Abfallverordnung vom 4. November 1997 sowie Art. 2 des Gebührenreglementes vom 23. November 1992 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: Fr. 130.– (unverändert) inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb. Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA). Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Mettmenstetten, 2. Oktober 2015 Der Gemeinderat
Konkurseröffnung Schuldner: Erbschaft des Michael Christoph Ritter, geb. 17. August 1966, von Mels SG, wohnhaft gewesen in 8908 Hedingen, gestorben am 14. Dezember 2014. Datum der Konkurseröffnung: 14. April 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist innert einem Monat nach Bekanntmachung. Vergleiche im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 2. Oktober 2015. Affoltern am Albis Konkursamt Affoltern Bahnhopfplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Konkurseröffnung Schuldner: Frau Ginette Stappung, geb. 29. März 1970, von Zürich ZH. Datum der Konkurseröffnung: 11. August 2015 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist innert einem Monat nach Bekanntmachung. Vergleiche im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 2. Oktober 2015. Affoltern am Albis, 2. Oktober 2015 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Siedlungsentwässerungsgebühren In Anwendung von Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung) vom 10. Mai 1999 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungsentwässerungsgebühren für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. • Grundgebühr: pauschal Fr. 70.– (unverändert) inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung • Mengenpreis: Fr. 1.90/m³ (unverändert) inkl. MwSt. (Basis laufender Wasserbezug gemäss Meldung Wasserversorgungsgenossenschaften) 2. Für Haushaltungen ohne Wasseruhr wird ein Verbrauch nach pflichtgemässem Ermessen zugrunde gelegt.
Hundesteuer In Anwendung von § 23 des kant. Hundegesetzes vom 14. April 2008 hat der Gemeinderat die Hundeabgabe für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: Fr. 120.– (unverändert) inkl. Einschreibe-, Melde- und auf Kantonsgebühr. Für verspätete Meldungen wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Muss die Gemeindeverwaltung anstelle des Hundehalters die Meldung bei ANIS vornehmen, wird eine Gebühr von maximal Fr. 150.– erhoben. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Mettmenstetten, 2. Oktober 2015
3. Eine allfällige Gebührendifferenz zu der im Voranschlag eingestellten Einnahmeposition geht zulasten/zugunsten des Kontos Spezialfinanzierung.
Der Gemeinderat
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Sammelstelle Püntenstrasse – ausserordentliche Schliessung
Mettmenstetten, 2. Oktober 2015 Der Gemeinderat
Stallikon, 28. September 2015 Gesundheitsbehörde Stallikon
Kanal- und Klärgebühr
geöffnet 14 bis 17 Uhr Reichhaltige Dokumentation über Dorf und ehemalige Burg, Kieswerke, Reussverbauung, Landwirtschaft, Gerberei, Wagnerei, Schlosserei, Mühle und Säge sowie anderes Handwerk.
Wechselausstellung: Kühe, Glocken, Schellen Geöffnet: Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Sonntag im Oktober (Chilbi). Ausserdem Führungen für Gruppen nach Vereinbarung. Telefon 044 767 05 55
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Kappel am Albis Bauherrschaft: Wyss-Achermann Heidi und Markus, Kappelermatte 4, 8926 Kappel am Albis Bauprojekt: Anbau Wintergarten und Fassadendämmung, Vers. Nr. 644, Kat.-Nr. 795, Kappelermatte 4, Kappel am Albis (Wohnzone 2)
Kappel am Albis Bauherrschaft: Buri-Wüthrich Gertrud, Weiermattstrasse 27, 8926 Uerzlikon Bauprojekt: Abbruch Gebäude Vers.Nr. 187, Kat.-Nr. 199, Weiermattstrasse, Uerzlikon (Kernzone B, Ortsbildschutzperimeter)
Obfelden Gesuchsteller: Soriano Silvio und Michaela, Rüchligstrasse 5, 8912 Obfelden Projektverfasser: Thomas Frick Holzbau, Ottenbacherstrasse 8, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Anbau über bestehender Garage am Wohnhaus Vers.-Nr. 80, Kat.-Nr. 3225 an der Rüchligstrasse 5, Zone WG3
Am 28. September 2015 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Christa Frauenfelder-Kuriger geb. 19. Juni 1938, von Henggart ZH, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis, Büelstrasse 9. Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Affoltern am Albis Am 23. September 2015 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Demetrio Morabito geb. 6. Juni 1953, Ehemann der Felicia Morabito-Seminara, von Italien, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Langzeitpflege Sonnenberg. Urnenbeisetzung am Freitag, 2. Oktober 2015, um 11.00 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis ZH, anschliessend Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Affoltern am Albis ZH. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Affoltern am Albis Am 27. September 2015 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Ruth Bernhard geb. Wiesendanger geb. 23. November 1930, Witwe des Wilhelm Bernhard, von Lengwil TG, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Breitenstrasse 25. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis am Freitag, 9. Oktober 2015, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis ZH. Um 14.15 Uhr Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Affoltern am Albis ZH. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Bonstetten Zimmermann geb. Müller, Karin Heidi geboren 8. April 1965, von Jenins GR und Wallisellen ZH, Ehefrau des Zimmermann Ulrich, wohnhaft Im Langacher 14, Bonstetten. Sie starb in Bonstetten am 28. September 2015. Die Andacht auf dem Friedhof Bodenfeld findet im engsten Familienkreis statt.
Infolge Sperrung der Stationsstrasse bleibt die Entsorgungs-Sammelstelle Püntenstrasse am Samstag, 10. Oktober 2015, geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Chilbisonntag, 4. Oktober 2015
Affoltern am Albis
Mit Beschluss vom 28. September 2015 hat der Gemeinderat – bedingt durch den Ausbau der Kläranlage Birmensdorf – den seit 1. Januar 2014 gültigen Ansatz der Kanal- und Klärgebühr per 1. Januar 2016 um Fr. –.70 auf Fr. 2.50 pro m³ bezogenem Frischwasser (exkl. MwSt.) erhöht. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist in der Regel kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Wettswil am Albis, 2. Oktober 2015 Gemeinderat Wettswil aam Albis
Abdankung in der reformierten Kirche Bonstetten am Montag, 5. Oktober 2015, um 14 Uhr. Bestattungsamt Bonstetten