WIRTSCHAFT
Der illegale Export von Altfahrzeugen nach Afrika blüht Nur ein Bruchteil der Altfahrzeuge wie dieser VW Lupo wird ordnungsgemäß verwertet
Darf „Abfall“ exportiert werden? Darüber streiten die Experten
Ein Schiff wird kommen
Anteil an Altfahrzeugen mache der Anteil des Exports per Schiff nach Afrika oder Asien aus.
Hohe Verluste von Sekundärmetallen
Illegale Altfahrzeugexporte verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Maßnahmen dagegen waren Thema eines Workshops in der Wirtschaftskammer.
I
ng. Walter Kletzmayr, Geschäftsführer der ARGE-Schredder GmbH, geht von einem „potenziellen Anfall von 262.000 Stück Altfahrzeugen pro Jahr in Österreich“ aus. Laut Kletzmayr sind aber hierzulande 2013 nur 74.000 Fahrzeuge geschreddert worden. „Der Verbleib von 6,5 Mio. Fahrzeugen jährlich in Europa und 180.000 in Österreich ist ungeklärt“, wie Komm.-Rat Dipl.-Ing. Dr. Peter Hodecek, Leiter Arbeitskreis Recht, Fachverband Abfall- und Abwasserwirtschaft WKO sagt.
Auch für die EU-Kommission ein Thema Es sei abzuklären, was mit diesen Fahrzeugen geschehe. Laut Hodecek hat die Bewältigung der illegalen Verbringung von Altfahrzeugen auch in der EUKommission „oberste Priorität.“ Es gebe nach Einschätzung der Experten in Österreich zwar einen Anteil einer illegalen Verwertung. Dieser werde aber als nicht besonders hoch eingeschätzt. Den höchsten
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(V. l.) Ministerialrätin Dipl.-Ing. Sonja Löw (BMLFUW), Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Berger, Dipl.-Ing. Dr. Peter Hodecek, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Bergthaler und Ing. Walter Kletzmayr
AUTO & Wirtschaft • JUNI 2014
Das „Verschwinden“ von 100 Mio. Altfahrzeugen aus der EU binnen 10 Jahren hat hohe Verluste von Sekundärmetallen zur Folge: „75 Mio. Tonnen Stahlschrott, 2,5 Mio. Tonnen Leicht- und Buntmetalle wie Aluminium und Kupfer und 300.000 kg Edelmetalle aus der Platingruppe“, so Kletzmayr. Wichtig sei es, dagegen entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach ein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug einzustufen ist, wenn „es bestimmungsgemäß zu Beförderungszwecken“ (Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie Verkehrssicherheit vorhanden) verwendet werden kann, und auch die Definition, wann ein Fahrzeug als Abfall eingestuft wird, hat in Österreich Klarheit auch für die Behörden geschaffen. „Wir fordern eine EU-weit rechtlich verbindliche Definition für Altfahrzeuge und effiziente Kontrollen in ganz Europa sowie entsprechend einfache Dokumente für die Vollzugsbehörden für die Klärung, ob es sich um Abfall oder ein Fahrzeug handelt. Darüber hinaus würde ein positiver Ankaufstest beim Export auch bescheinigen, dass ein Gebrauchtwagen ausgeführt wird“, so Kletzmayr. • (DSC) Lesen Sie dazu auch das „Thema“ auf Seite 10!