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Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015
Mehr Solarstrom, weniger Treibhausgase Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben sich im Bereich der Energie- und Klimapolitik ehrgeizige Ziele gesetzt. Die zur Zielerreichung notwendigen Massnahmen werden im Rahmen von periodischen Aktionsplänen beschlossen. Mit dem «Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015» hat der Stadtrat Ende 2015 ein neues Paket von 17 Massnahmen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung bis 2021 beauftragt.
BÜRGERRECHTSWESEN Die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern hat folgenden ausländischen Staatsangehörigen das Bürgerrecht der Stadt Luzern zugesichert: Ali, Naurus, (w), 1989, mit Staatsangehörigkeit Irak. Dalipi, Drilon, (m), 2001, mit Staatsangehörigkeit Serbien. Dalipi, Donika, (w), 2000, mit Staatsangehörigkeit Serbien. Dalipovic, Saik, (m), 1949, mit Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina, sowie Ehefrau Dalipovic, Sefika, (w), 1950, mit Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina. Demhasaj, Dafina, (w), 1996, mit Staatsangehörigkeit Kosovo. Hajrullahu, Fadil, (m), 1996, mit Staatsangehörigkeit Kosovo, sowie Ehefrau Hajrullahu, Sahadete, (w), 1970, mit Staatsangehörigkeit Kosovo, und Kinder Ajrullahi, Lorena, (w), 1998, und Ajrullahi, Laurent, (m) 2001, mit Staatsangehörigkeit Kosovo. Krstic, Sasa, (m), 1974, mit Staatsangehörigkeit Serbien, sowie Ehefrau Krstic, Danijela, (w), 1973, mit Staatsangehörigkeit Serbien, und Kinder Krstic, Marijan, (m), 1998, und Krstic, David, (m), 2001, mit Staatsangehörigkeit Serbien. Madeira Caetanita, Anabela, (w), 1967, mit Staatsangehörigkeit Portugal. Memisevic, Nihad, (m), 1972, mit Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina, sowie Ehefrau Memisevic, Velida, (w), 1975, mit Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina, und Kinder Memisevic, Maid, (m), 2003, und Memisevic, Lejla, (w), 2006, mit Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina. Milojevic, Branka, (w), 1979, mit Staatsangehörigkeit Serbien. Muca, Miranda, (w), 1986, mit Staatsangehörigkeit Mazedonien. Nunes Teixeira, Maria Emilia, (w), 1969, mit Staatsangehörigkeit Portugal. Nuredini, Urim, (m), 1979, mit Staatsangehörigkeit Mazedonien, sowie Ehefrau Nuredini, Mirije, (w), 1982, mit Staatsangehörigkeit Mazedonien, und Kinder Nuredini, Muhamed, (m), 2001, und Nuredini, Shukrije, (w), 2003, mit Staatsangehörigkeit Mazedonien. Picard, Barbara, (w), 1964, mit Staatsangehörigkeit Deutschland. Sathiyavarathan, Samson, (m), 2000, mit Staatsangehörigkeit Sri Lanka. Sathiyavarathan, Stephan, (m), 1996, mit Staatsangehörigkeit Sri Lanka. Sathiyavarathan, Sabina, (w), 2003, mit Staatsangehörigkeit Sri Lanka. Schuler, Elizabeth, (w), 1965, mit Staatsangehörigkeit Bolivien. Shoble Ali, Ashwaq, (w), 2001, mit Staatsangehörigkeit Somalia. Spadaro, Alessandro, (m), 1992, mit Staatsangehörigkeit Italien. Volic, Marko, (m), 1964, und Volic, Jozipa, (w), 1968, mit Staatsangehörigkeit Kroatien. Wunderlich, Petra, (w), 1954, mit Staatsangehörigkeit Deutschland. Yunes, Sherwan, (m), 1978, mit Staatsangehörigkeit Syrien. Zeka Haxhosaj, Bejtije, (w), 1980, mit Staatsangehörigkeit Kosovo. Insgesamt sicherte die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern 36 Personen das Luzerner Stadtbürgerrecht zu.
Die Stadt Luzern betreibt eine nachhaltige Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik. Die Bevölkerung hat sich die 2000-Watt-Gesellschaft als Ziel gesetzt. Bis Mitte Jahrhundert sollen die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen und der Verbrauch von fossilen Energieträgern stark reduziert werden. Der Bezug von Atomstrom wird ganz aufgegeben. Ehrgeizige Ziele
Das städtische Energiereglement definiert die zu erreichenden Etappenziele. Der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 pro Kopf der Bevölkerung um 20 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden. Die Produktion von Solarstrom muss bis 2025 verdrei-
facht und die Produktion von solarer Wärme verdoppelt werden. Die Schadstoffbelastung der Luft soll weiter reduziert werden. Konkrete Massnahmen
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ergreift die Stadt Luzern konkrete Massnahmen. Diese werden jeweils zu mehrjährigen Aktionsplänen zusammengefasst. Der erste Aktionsplan aus dem Jahr 2008 ist bereits weitgehend umgesetzt. Deshalb hat der Stadtrat Ende 2015 einen zweiten Aktionsplan verabschiedet. Der «Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015» umfasst 17 Massnahmen. Sie sind nach sechs Massnahmenschwerpunkten gegliedert und sollen bis 2021 umgesetzt werden (siehe blaue Info-Box).
Auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft setzt die Stadt Luzern im Rahmen ihres «Aktionsplans Luft, Energie, Klima 2015» bis 2021 17 weitere Massnahmen um. Die Massnahmen gliedern sich in sechs Schwerpunkte: • Energieerzeugung und Energieversorgung • Gebäude • Geräte, Anlagen, Prozesse • Information, Kommunikation und Beratung • Mobilität • Vorbildrolle Stadt Luzern
Urnengang vom 28. Februar 2016 Bund • Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» • Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (Durchsetzungsinitiative) • Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» • Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) Kanton • Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» Stadt • «Pilatus Arena» auf dem städtischen Grundstück 2988, Mattenhof II, Kriens, Einräumung eines Kaufrechtes zu Gunsten der Eberli Sarnen AG • Voranschlag 2016 • Haushalt im Gleichgewicht. Änderung der Reglemente über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Stadt Luzern Zustellung Abstimmungsunterlagen • Das amtliche Stimmmaterial wird mit dem Stimmrechtsausweis in der Woche vom 1. bis 6. Februar 2016 zugestellt. Briefliche Stimmabgabe Bis zum Wahl- bzw. Abstimmungssonntag, spätestens 10.00 Uhr, können auch • der Briefkasten Obergrundstrasse 1 • der Briefkasten Ruopigenplatz 1 und • der Türbriefkasten beim Haupteingang Stadthaus, Hirschengraben 17, benutzt werden. Das Rücksendekuvert kann am Wahl- bzw. Abstimmungssonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr auch im Urnenlokal abgegeben werden.
Christina Baeriswyl
Mit dem Massnahmenschwerpunkt «Energieerzeugung und Energieversorgung» beispielsweise sollen in Zusammenarbeit mit ewl und allenfalls CKW Massnahmen evaluiert werden, welche den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf Stadtgebiet von 54 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Zusätzlich sollen Private mit guten Rahmenbedingungen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen motiviert werden. Gemeinsam mit ewl werden mögliche neue Energiedienstleistungen evaluiert und zur Umsetzung vorgeschlagen.
wärme schafft lokal Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Dasselbe gilt für Investitionen in effiziente Gebäudetechnik oder in Wärmedämmung. Grosse Wirkung
Mit dem «Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015» kann die Stadt Luzern den Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen deutlich senken. Die städtischen Zielsetzungen können aber nur erreicht werden, wenn zusätzlich auch der Bund und der Kanton weitere Massnahmen umsetzen. Kommunikation Stadt Luzern
Lokale Wirtschaft stärken
Die Broschüre «Aktionsplan Luft, Energie, Klima 2015» liefert einen Überblick über die einzelnen Massnahmen. Sie ist verfügbar unter www.aktionsplan.stadtluzern.ch.
WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN
Das städtische Energiereglement legt fest, dass bis 2025 die Produktion von Solarstrom verdreifacht und die Produktion von solarer Wärme verdoppelt werden muss.
Urnenlokal • Sonntagsurne am 28. Februar 2016 in der Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern, von 9.00–10.00 Uhr Die detaillierten Angaben betreffend die Stimmunterlagen sowie die Ausübung des Stimmrechts sind auf dem persönlichen Stimmrechtsausweis ersichtlich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Wahlen und Abstimmungen, Hirschengraben 17a, gerne zur Verfügung. – Telefon: 041 208 82 08 – E-Mail: wahlen@stadtluzern.ch – www.stadtluzern.ch
BAUAUSSCHREIBUNGEN Die Pläne und weitere Akten der aufgeführten Gesuche liegen im Planauflagebüro Städtebau Luzern, Hirschengraben 17, 2. Stock, Büro 2.315, während der Schalteröffnungsstunden 8–12 Uhr und 13.30–17 Uhr, zur Einsicht auf. Weitere Informationen: www.stadtluzern.ch Auflagefrist 5. Februar bis 24. Februar 2016 Bauprojekt Nr: 2016-0027. Neubau Lagerhalle. Lage: Staldenhof 22. Grundstück: 210/2346. Bauprojekt Nr: 2016-0032. Umbau und Umnutzung. Lage: Baselstrasse 56. Grundstück: 111/843. Bauprojekt Nr: 2016-0025. Umbau Clubhaus. Lage: Lidostrasse 27. Grundstücke: 112/3086, BR 3733. Bauprojekt Nr: 2016-0028. Anbau beim Werkhof. Lage: Reusseggstrasse 10. Grundstücke: 112/3240, 3241. Bauprojekt Nr: 2016-0029. Umbau des Ladenlokals. Lage: Schwanenplatz 7, Wagenbachgasse 1. Grundstück: 112/75.
Im Kanton Luzern werden heute jährlich gegen 2 Milliarden Franken für Energie ausgegeben. Davon fliessen rund 800 Millionen Franken aus dem Kanton hinaus. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wie Wasser, Sonne oder Umwelt-
TODESFÄLLE 18.1. Rossi, Claudio, 1966, Rothenhalde 7; 20.1. Bachmann, Walter, 1945, Rank 14; 23.1. Degold, Helmut, 1960, Schweizerhausstrasse 10; 23.1. Greber, Franz, 1920, Steinhofstrasse 10; 24.1. Kipfer-Hostettler, Ruth, 1921, Steinhofstrasse 27; 25.1. Bachmann, Alfred, 1931, Rosenberghalde 2; 25.1. Meile-Kamber, Rita, 1924, Bundesstrasse 10; 27.1. Meier, Karl, 1924, Kapuzinerweg 12; 28.1. Brun, Josette, 1940, Werkhofstrasse 20.
SCHREIBDIENST Angebot: • Schreibhilfe für einfache Korrespondenz in deutscher Sprache • Lesen von Briefen; Verständnishilfe • Formulare ausfüllen Wann: Jeden Donnerstag, 17 bis 18.30 Uhr kostenlos und ohne Anmeldung Wo: Sozial Info REX Obergrundstrasse 3 6004 Luzern
HÄCKSELTERMINE 2016 Die Stadt Luzern bietet einen Häckseldienst an. Die Häckseltouren finden im Frühling 2016 an folgenden Daten statt: Rechtes Ufer: 7./8./9. März 2016 Littau und Reussbühl: 10./11. März 2016 Linkes Ufer: 14./15./16. März 2016 Zeitraum für Anmeldungen: 8. Februar bis 2. März 2016. Anmeldungen beim Luzerner Abfalltelefon (041 208 78 70) bitte nur innerhalb des angegebenen Zeitraumes und mit Angabe der ungefähren Häckselgut-Menge. Weitere Informationen: • Jeder Liegenschaft, die einen Kompostplatz betreibt, steht der Häckseldienst einmal pro Halbjahr (Frühling/Herbst) zur Verfügung. • Die Kosten der Anfahrt zur Liegenschaft sowie der ersten halben Stunde des Häckseldienstes gehen zu Lasten der Stadt. Der weitere Aufwand ist von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber zu tragen (pro angebrochene Viertelstunde Fr. 42.–). • Das zum Häckseln bestimmte Material muss in unmittelbarer Nähe des Häckselplatzes in geordnetem Zustand bereitgestellt werden. Die Zufahrt für den Lastwagen mit der Häckselmaschine muss gewährleistet sein. • Es wird nur Material gehäckselt, das sich zum Kompostieren eignet (Astwerk bis 12 cm Ø). • Das Häckselgut ist nach Inanspruchnahme des Häckseldienstes auf der eigenen Kompostieranlage zu verwerten oder als Abdeckmaterial im Garten zu verwenden. Es wird kein Häcksel abgeführt. Der Häckseldienst wird im Auftrag des Strasseninspektorats der Stadt Luzern von der Firma Burri & Achermann, Gartenbau AG, Inwil, ausgeführt. www.abfall.stadtluzern.ch