Anzeiger Luzern 42 / 21.10.2015

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Luzern – Die Stadtseite Stadt Luzern Mitteilungen

HÄCKSELTERMINE 2015 Die Stadt Luzern bietet einen Häckseldienst an. Die Häckseltermine im Herbst 2015: Rechtes Ufer: 16./17./18. November Littau und Reussbühl: 19./20. November Linkes Ufer: 23./24./25. November Anmeldungen nimmt das Strasseninspektorat vom 19. Oktober bis 11. November 2015 beim Abfalltelefon Stadt Luzern (041 208 78 70) entgegen. Weitere Informationen: www.abfall.stadtluzern.ch

SCHREIBDIENST Angebot: • Schreibhilfe für einfache Korrespondenz in deutscher Sprache • Lesen von Briefen; Verständnishilfe • Formulare ausfüllen Wann: Jeden Donnerstag, 17 bis 18.30 Uhr kostenlos und ohne Anmeldung Wo: Sozial Info REX Obergrundstrasse 3 6004 Luzern

TODESFÄLLE 24.9. Mahler­Schneider, Beatrice, 1941, Obergütschstrasse 14; 26.9. Schmocker, Samuel, 1923, Rosenbergstrasse 2; 30.9. Frei­Berger, Hedwig, 1917, Oberhochbühl 23; 1.10. Barrett­Renggli, Margrith, 1938, Rosenbergstrasse 2; 2.10. Brühlmann, Friedrich, 1927, Tribschenstrasse 15; 2.10. Renggli­Furrer, Elisabeth, 1925, Werkhofstrasse 5; 2.10. Winter­Kneubühler, Ruth, 1929, Hirtenhofstrasse 69; 2.10. Zumbühl­Bättig, Emma, 1918, Tivolistrasse 21; 3.10. Bitterli, Rolf, 1929, Leumattstrasse 19; 3.10. Süess, Gustav, 1948, Büttenenhalde 39; 3.10. Gerber­ Weibel, Margrith, 1931, Würzenbachmatte 31; 3.10. Perren­Kost, Paula, 1929, Staffelnhofstrasse 60; 3.10. Schaller, Rudolf, 1944, Fluhmattweg 2; 4.10. Bieler­Urich, Jacqueline, 1926, Adligenswilerstrasse 85; 5.10. Erni­Boll, Erna, 1924, Rosenbergstrasse 2; 5.10. Fuchs, Max, 1927, Schweizerhausstrasse 14; 5.10. Sramek, Olga, 1944, Museggstrasse 25; 5.10. Trucco, Franz, 1934, Brambergstrasse 76; 5.10. Will­Figini, Alice, 1923, Schädrütihalde 2; 5.10. Zülly, Louisa, 1930, Kurhotel Sonnmatt; 6.10. Pfenniger­ Bürgisser, Katharina, 1928, Kreuzbuchstrasse 33b; 7.10. Kullin, Bengt, 1928, Hirtenhofstrasse 68; 7.10. Rösli, Philipp, 1958, Eichwaldstrasse 27; 7.10. Wermelinger, Hedwig, 1927, Staffelnhofstrasse 60; 8.10. Lütolf, Walter, 1928, Staffelnhofstrasse 60; 9.10. Häfliger, Maria, 1924, Steinhofstrasse 13.

Zusammenführung Bau- und Zonenordnungen

Entwicklungen ermöglichen und Aufwand reduzieren Nach der Fusion von Littau und Luzern gibt es in der Stadt zwei Bau- und Zonenordnungen (BZO). Sie sollen zusammengeführt werden. Der Stadtrat beantragt beim Parlament für diesen mehrjährigen Prozess einen Rahmenkredit von 1,8 Millionen Franken. Die Bau- und Zonenordnung (BZO) ist ein zentrales Steuerungsinstrument für die räumliche Stadtentwicklung. In ihr werden die Nutzungsart, das Nutzungsmass und die Bauweise für die einzelnen Grundstücke festgelegt. Sie ist neben der Gesamtplanung und dem Voranschlag eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente der Stadt Luzern. Übergeordnete Vorgaben

Die aktuelle BZO des Stadtteils Littau wurde im Mai 2009, jene des Stadtteils Luzern im Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt. Eine Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen ist nicht nur als Ziel in der Gesamtplanung 2015–2019 aufgeführt, sondern drängt sich auch aufgrund übergeordneter Vorgaben des Kantons und des Bundes auf. Zudem kann im Rahmen der Zusammenführung die unübersichtliche Situation bei den Gestaltungs- und Bebauungsplänen im Stadtteil Littau bereinigt werden.

möglich ist und wie Siedlung und Verkehr optimal aufeinander abgestimmt werden können. Raumentwicklungskonzept

Um die Ziele zu erreichen, braucht es eine Gesamtsicht über das gesamte Stadtgebiet. Als erster Schritt wird deshalb ein Raumentwicklungskonzept erarbeitet, in dem die Ziele und die Strategie der künftigen räumlichen Entwicklung der Stadt Luzern formuliert sowie Entwicklungspotenziale für Wohnen und Arbeiten,

zentrale Orte und Freiräume sowie Bewegungsräume definiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Entwicklungskonzept für den Littauerboden erarbeitet. Im Littauerboden hat es rund neun Hektaren unbebaute Arbeitszone sowie weitere Flächen, die heute der Landwirtschaftszone oder keiner bestimmten Nutzung zugewiesen sind. Das Entwicklungskonzept soll die gesamtstädtische Bedeutung und die künftige städtebauliche Entwicklung des Littauerbodens aufzeigen. 1,8 Millionen Franken

Die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen ist rechtlich, technisch und verfahrensmässig ein äusserst anspruchsvoller und komplexer Prozess, für den es eine vertiefte fachliche Diskussion und den Einbezug der Bevölkerung und der Grundeigentümerinnen und

Grundeigentümer braucht. Der Stadtrat beantragt beim Parlament dafür einen Rahmenkredit von 1,8 Millionen Franken. Ziel des Stadtrates ist es, die Zusammenführung der beiden Bauund Zonenordnungen bis 2022 abzuschliessen. Höhere Flexibilität

Der Stadtrat will künftig mit Teilrevisionen arbeiten und Gesamtrevisionen nur noch ausnahmsweise durchführen. Er ist überzeugt, dass mit Teilrevisionen eine höhere Flexibilität in dynamischen Räumen ermöglicht wird sowie gezielter und effizienter auf neue Entwicklungen und raumwirksame Veränderungen eingegangen werden kann. Zudem können die Verfahrensdauer und der Aufwand deutlich reduziert werden. Urs Dossenbach Kommunikation

Innere Verdichtung

Um die Planbeständigkeit der BZO Luzern sicherzustellen, werden für den Stadtteil Luzern im Rahmen des Zusammenführungsprozesses nur Anpassungen an die übergeordneten Vorgaben gemacht. So können Bauherren und Investoren weiterhin langfristig planen, ohne Änderungen der BZO einkalkulieren zu müssen. Im Stadtteil Littau werden die Anpassungen zu einer Gesamtrevision der BZO führen. Dabei wird geprüft, wo eine sinnvolle innere Verdichtung

BAUAUSSCHREIBUNGEN Die Pläne und weitere Akten der aufgeführten Gesuche liegen im Planauflagebüro Städtebau Luzern, Hirschengraben 17, 2. Stock, Büro 2.315, während der Schalteröffnungsstunden, 8–12 Uhr und 13.30–17 Uhr, zur Einsicht auf. Weitere Informationen: www.stadtluzern.ch Auflagefrist 16. Oktober bis 4. November 2015

Im Rahmen der Zusammenführung der BZO wird geprüft, wo im Stadtteil Littau höher und dichter gebaut werden kann. Franca Pedrazzetti

WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN Urnengang vom 15. November 2015

Kanton

• Volksinitiative «Kinder fördern – Eltern stützen, Ergänzungsleistungen für Familien» • Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Bauprojekt Nr: 2015-0318. Ladeneinbau im Unter-, Erd- und 1. Obergeschoss. Lage: Grendel 15. Grundstück: 112/55.

Stadt

Bauprojekt Nr: 2015-0317. Umbau im Erdgeschoss. Lage: Bundesplatz 18, Sempacherstrasse 42. Grundstücke: 111/394, 395, 1500, 1501, 111/396.

Zustellung Abstimmungsunterlagen • Das amtliche Stimmmaterial wird mit dem Stimmrechtsausweis in der Woche vom 19. bis 24. Oktober 2015 zugestellt.

Bauprojekt Nr: 2015-0313. Einfamilienhaus. Lage: Leumattstrasse 6. Grundstück: 112/2516. Bauprojekt Nr: 2015-0322. Umbau und Umnutzung zu Take-away. Lage: Haupt­ strasse 39. Grundstück: 210/55. Bauprojekt Nr: 2015-0314. Einfamilienhaus. Lage: Staldenhöhe 18. Grundstück: 210/855. Auflagefrist 21. Oktober bis 9. November 2015 Bauprojekt Nr: 2015-0290. Neue WasserPumpleitungen sowie Rodungsgesuch. Lage: Grossmatte bis Oberwil. Grundstücke: 210/1673, 1237, 1396, 422, 210/2368,210/ 2351, 210/424, 210/2286, 210/1297, 210/1523, 210/1180.

JUGENDBERATUNG FAMILIENBERATUNG CONTACT steht Eltern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn Fragen um Erziehung, Erwachsenwerden und Familienleben zu lösen sind. Die Beratungen sind kostenlos. Die Schweigepflicht ist garantiert. Auskünfte und Anmeldungen telefonisch unter 041 208 72 90 oder online unter www.contactluzern.ch. CONTACT ist ein Angebot der Stadt Luzern in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden. Kasernenplatz 3 | 041 208 72 90 | www.contactluzern.ch

• Initiative «Für einen flüssigen Verkehr»

Briefliche Stimmabgabe Bis zum Wahl- bzw. Abstimmungssonntag, spätestens 10.00 Uhr, können auch • der Briefkasten Obergrundstrasse 1, • der Briefkasten Ruopigenplatz 1 und • der Türbriefkasten beim Haupteingang Stadthaus, Hirschengraben 17, benützt werden. Das Rücksendekuvert kann am Wahl- bzw. Abstimmungssonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr auch im Urnenlokal abgegeben werden. Urnenlokal • Sonntagsurne am 15. November 2015 in der Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern, 9.00–10.00 Uhr Die detaillierten Angaben betreffend die Stimmunterlagen sowie die Ausübung des Stimmrechts sind auf dem persönlichen Stimmrechtsausweis ersichtlich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Wahlen und Abstimmungen, Hirschengraben 17a, gerne zur Verfügung. – Telefon: 041 208 82 08 – E-Mail: wahlen@stadtluzern.ch – www.stadtluzern.ch

FRIEDHÖFE FRIEDENTAL, LITTAU UND STAFFELN: AUFRUF ZUR RÄUMUNG VON GRÄBERN Für nachfolgende Gräber auf den Friedhöfen Friedental, Littau und Staffeln ist die Vertragsdauer abgelaufen: • Reihengräber Erwachsene, Bestattungsjahr 1995 • Urnenreihengräber Erwachsene, Bestattungsjahr 2005 Die Angehörigen können Grabmäler und Pflanzen im Zeitraum vom 4. bis 15. Januar 2016 entfernen. Sie werden gebeten, dazu vorgängig mit der Friedhofverwaltung Kontakt aufzunehmen. Drittpersonen benötigen für die Räumung der Gräber eine entsprechende Vollmacht. Ab Montag, 18. Januar 2016, werden die noch nicht geräumten Gräber kostenlos durch die Friedhofverwaltung abgeräumt. Von folgenden Privatgräbern, deren Konzessionen im Jahr 2015 abgelaufen sind, fehlen der Friedhofverwaltung Adressen von Nachkommen, Verwandten oder Berechtigten: • Familiengrab 654/Feld 28, Verena Odermatt-Wettenschwiler • Familiengrab 1563/Feld 14, Anton Trucco-Lötscher • Hallengrab 236/Feld 19, Samuel O’Neil Murphy Die Berechtigten werden gebeten, sich bei der Friedhofverwaltung der Stadt Luzern zu melden. Sollten bis Ende 2016 keine Meldungen von Berechtigten eingehen, wird die Grabstätte durch die Friedhofverwaltung abgeräumt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: Stadt Luzern/Friedhofverwaltung Friedentalstrasse 60, 6004 Luzern Telefon: 041 240 09 67 E-Mail: friedhof@stadtluzern.ch


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