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Versicherung für alle

Wir alle lieben die Berge und das Draußen sein. Über die Mitgliedschaft beim Alpenverein haben wir auch eine Versicherung mit im Gepäck. Wie ist das aber mit unseren Kindern? Sind sie auch versichert?

von Stella Gschossmann

Ein Beispiel: Max und Nadine sind beide aktive Alpenvereinsmitglieder und haben eine minderjährige Tochter namens Frieda. Frieda ist in diesem Fall beitragsfrei, allerdings müssen Max und Nadine nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Tochter eine Alpenvereinsmitgliedschaft beantragen. Frieda erhält in weiterer Folge eine eigene Mitgliedsnummer und ist im Schadensfall (genau wie ihre Eltern) auch versichert.

Einige von euch erhalten die Mitgliedskarte oder andere Publikationen möglicherweise gar nicht mehr, da in der Mitgliederdatenbank eine veraltete Adresse hinterlegt ist. Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist es wichtig, die jeweilige Adresse aktuell zu halten. Überprüft dabei bitte nicht nur jene Adresse, die bei euch hinterlegt ist, sondern auch die Adressen eurer Familienmitglieder. Achtung! Wenn ihr selbst oder eure Kinder den Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, dann ist auch diese (neue) Adresse in der Mitgliederdatenbank zu aktualisieren. Alpenvereinsmitglieder, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben oder über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügen, sind ebenfalls voll versichert. Dies ist gerade deshalb wichtig, da die Rückholkosten und medizinischen Heilbehandlungskosten im Ausland nur während der ersten acht Wochen einer jeden Auslandsreise versichert sind.

Ein Beispiel: Frieda ist Studentin und wohnt in Österreich. Sie beschließt, einen Teil ihres Studiums in Stockholm zu absolvieren. Daher aktualisiert sie – sobald das Vorhaben konkret wird – ihre Daten im Mitgliederportal. Nun stimmen nach einem Unfall die Daten überein: die Adresse auf der Rechnung, die nach einem Unfall auf sie ausgestellt wird, und die Daten im Mitgliederportal. Etwaige Diskussionen und Rückfragen lassen sich so schon im Vorfeld vermeiden.

Info Versicherung für Kinder

Achtung! Wenn ihr als Eltern oder Alleinerzieher*in beim Alpenverein seid, sind eure in Ausbildung befindlichen Kinder bis 27 von der Beitragszahlung befreit. Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss dafür jährlich ein Ausbildungsnachweis übermittelt werden. Die Ermäßigungen auf die Mitgliedsbeiträge bzw. Beitragsfreiheit erhaltet ihr nur dann, wenn alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.

Eure Daten könnt ihr schnell, einfach und unkompliziert über mein.alpenverein.at aktuell halten.

Alle Infos zur Alpenvereinsversicherung und zusätzliche Versicherungsangebote sind auf alpenverein.sichermitknox.com

Foto: Alpenverein/Freudenthaler

Stella Gschossmann ist selbst leidenschaftlich gern in den Bergen und der Natur unterwegs. Sie kümmert sich im Alpenverein Austria um die Jugend.

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