Der Monat | April 2014

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Foto: Landesarchiv

Notgeld, das in Liechtenstein in

weise auf die Schweizer Währung verlegt. Schon 1920 wurde die Verordnung über die «Umwandlung der Kronenbeträge in Schweizer Franken» erlassen, im Finanzgesetz 1922 wurden die Gehälter für Staatsbeamte und Lehrer in Franken festgelegt.

Umlauf gesetzt wurde.

Fürst Johann II. stellte Geld für das Land zur Verfügung

Das Land konnte die Nachfrage nach Franken-Darlehen bei der Liechtensteinischen Landesbank nicht befriedigen, nachdem Banken in der Schweiz den Wunsch nach Darlehen abgelehnt hatten. Fürst Johann II. stellte in der Not 550'000 Franken zur «Deckung des dringlichen Kreditbedürfnisses» zur Verfügung und zeigte sich 1923 an seinem 65. Regierungsjubiläum sehr grosszügig, als er auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtete. In einem Schreiben teilte der Fürst dem Regierungschef mit: «Um die Sanierung der Landesfinanzen möglichst zu Ende zu führen, vernichte ich jenen Schuldbrief über 550'000 Schweizer Franken.» Nach den Verlusten, welche die Bevölkerung nach dem Zusammenbruch der Krone zu verkraften hatte, weil die meisten Sparvermögen in der Kronen-Währung angelegt waren, führte das Volk pragmatisch den Schweizer Franken als Zahlungsmittel ein. In der Zeitspanne nach der Kündigung des Zollvertrags mit Österreich 1919 und der Einführung des Schweizer Frankens 1924 machte sich die Regierung verschiedene Gedanken

über die künftige Währungspolitik, die von der Übernahme des Schweizer Frankens bis zur Einführung einer eigenen liechtensteinischen Währung reichten. In Gutachten liess die Regierung die Chancen für eine eigenständige Währungspolitik abklären. Eine dieser Varianten bestand darin, eine Schweizer Bank zur Gründung einer Agentur in Liechtenstein zu bewegen, die das Land mit schweizerischem Geld versorgen würde. Eine andere Variante befasste sich mit der Ausgabe von eigenen liechtensteinischen Banknoten in Franken-Währung: Danach sollte die Landesbank wie eine Kantonalbank in der Schweiz ausgebaut werden, die vor der Gründung der Schweizerischen Nationalbank die Banknoten ausgegeben hatten. Diese Pläne zerschlugen sich relativ rasch, denn weder die Schweiz noch Banken in der Schweiz zeigten die entsprechende Bereitschaft, das erforderliche Geld für die Deckung der liechtensteinischen Banknoten zur Verfügung zu stellen. Nicht einmal das Angebot Liechtensteins, den Waldbestand als Pfand einzusetzen, vermochte die vorsichtigen Kreditinstitute in der Schweiz zu einer langfristigen Anleihe zu bewegen. Anfragen beim Bundesrat und bei der Nationalbank

Die Regierung gab dem liechtensteinischen Geschäftsträger in Bern, Emil Beck, den Auftrag zur Abklärung, ob die Schweiz etwas gegen die Einführung des Schweizer Frankens in Liechtenstein habe. Das Eidgenössische Politische Departement hatte nach Absprache mit der SchweiAPRIL 2014


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