Broschüre Baustellenabsicherung

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'BMM " (FUSFOOUFS 3BE VOE 'VÂ’XFH Die Einrichtung einer Baustelle auf einem getrennten Rad- und FuĂ&#x;weg ist unterschiedlich zu betrachten, je nachdem wo die Baustelle eingerichtet wird. A. Die Baustelle wird nur auf dem Gehweg eingerichtet: Wird die Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet, so kĂśnnen bei einer verbleibenden Restbreite des Gehweges von mindestens 1,30 m FuĂ&#x;gänger weiter gefĂźhrt werden. Steht weniger Fläche auf dem Gehweg zur VerfĂźgung, muss eine "VTXFJDIlŠDIF JO "OTQSVDI HFOPNNFO XFSEFO

Bei einer verbleibenden Breite von unter 1,30 m ist fĂźr den FuĂ&#x;gängerverkehr eine AusXFJDIlŠDIF BVG EFS 'BISCBIO [V schaffen. Das kann auch gemeinsam mit dem Radverkehr erfolgen. Als Mindestbreite fĂźr eine FĂźhrung als „Gehweg, Radfahrer frei“ sind 1,50 m notwendig.

A1.

Bei einer Breite des Radwegs und des verbleibenden Gehwegs von zusammen mindestens 1,50 m kann bei geringem FuĂ&#x;gängerverkehr dort eine FĂźhrung als „Gehweg, Radfahrer frei“ erfolgen.

A2.

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A3.

Bei einer Breite des Radwegs und des verbleibenden Gehwegs insgesamt zwischen 1,30 m und 1,50 m kann der FuĂ&#x;gänger auf dem bisherigen Radweg gefĂźhrt werden, der Radverkehr wird dann auf die Fahrbahn Ăźbergeleitet. Dazu ist eine ausreichende Sicherung gegenĂźber dem Kfz-Verkehr in Form einer Einfädelhilfe notwendig. FĂźr die Ăœberleitung auf die Fahrbahn muss eine Anrampung angelegt oder eine vorhandene Absenkung genutzt werden.

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