Regelung der Unternehmensnachfolge schwieriger Ü1 Gemeinsame Veranstaltung der Notarkammer und der Steuerberaterkammer Brandenburg mit der Deutschen Bank
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Notar Peter Arntz, Vizepräsident der Notarkammer Brandenburg
Durch gesetzliche Änderungen gestaltet sich das Thema der Unternehmensnachfolge und Absicherung eines Unternehmens zunehmend schwieriger. Notar Peter Arntz, Vizepräsident der Notarkammer und Steuerberater und Rechtsanwalt Reinhard Meier, Präsident der Steuerberaterkammer, haben anlässlich einer mit der Deutschen Bank organisierten gemeinsamen Veranstaltung am 6. März 2013 einen aktuellen Überblick mit dem Thema „Unternehmensnachfolge – erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und steuerrechtliche Problemkreise“ vor 37 interessierten Teilnehmern referiert und anstehende Fragen beantwortet. Insbesondere wurden die Vorteile der Übertragung zu Lebzeiten und Vorsorge für den Todesfall bei einem Einzelkaufmann, einer Einmanngesellschaft, Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern und Sonderbetriebsvermögen hinsichtlich der Gestaltung auf gesellschaftsvertraglicher und auf erbrechtlicher Ebene dargelegt. Aber auch steuerrechtlich zu beachtende Aspekte und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts wurden erörtert. Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuergesetzes liegt ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom 27.09.2012 vor. Bereits 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die teilweise 22
Reinhard Meier, Präsident der Steuerberaterkammer
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes festgestellt, so dass der Bundesgesetzgeber mit dem Erbschaftssteuerreformgesetz vom 24.12.2008 u.a. eine Neuordnung der steuerrechtlichen Bewertung bei Unternehmensnachfolge geregelt
hat. Es ist abzuwarten, welche Schlussfolgerungen das Bundesverfassungsgericht aus diesem Vorlagebeschluss zieht. Karin Bencze, Geschäftsführerin der Notarkammer
Tag des offenen Notariats Informationen zu Erbrecht und Vorsorge besonders gefragt Auch in diesem Jahr haben die Notare in Brandenburg ihren “Tag der offenen Tür” am 11. März 2013 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr durchgeführt. Viele interessierte Bürger haben den Tag genutzt, um sich kompetent und kostenfrei zu den Themen „Erbrecht und Vorsorge“ von den Notaren vor Ort informieren lassen. Schwerpunkte sind immer wieder die Fragen, ob man durch testamentarische Verfügungen bestimmen kann, wer sein Erbe wird. Wird kein Testament hinterlassen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Auch bewegt die Bürger, wie sie sich vor unliebsamen Überraschungen schützen können und das erarbeitete Vermögen erhalten. Hier ist dringend eine Nachlassplanung angeraten. Oftmals stellt das Familienwohnheim den größten Teil des Vermögens dar und nur ein Kind kann das Haus bekommen. Doch wie können die anderen Kinder gerecht abgefunden
werden? Wie vermeidet man Streit um mögliche Pflichtteilsforderungen? Auch der Erbnachweis durch einen Erbschein oder die Auflösung von Erbengemeinschaften werfen viele Fragen auf, die im Rahmen des Tages der offenen Tür angesprochen werden. Aber auch die richtige Gestaltung bei der Vorsorge für das Alter mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsund Patientenverfügung werden immer wieder und verstärkt durch die Bürger nachgefragt. An der Aktion haben von 77 Berufsangehörigen 71 Notarinnen und Notare teilgenommen. Teilweise konnten nicht alle Bürger in der zur Verfügung stehenden Zeit ihre Fragen und Probleme mit dem Notar besprechen, da ein zu großer Andrang in einzelnen Notarbüros zu verzeichnen war. Karin Bencze