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Umweltzonen . . . . . . . . . . . . . . . . S
by ACL
Umweltzonen
DIESE VORSCHRIFTEN SOLLTEN SIE KENNEN
Immer mehr Menschen sind geimpft und die Corona-Lage entspannt sich langsam: Nun werden Reisen ins Ausland allmählich wieder möglich und das gute Wetter lädt zu einer Auszeit ein. Aber Achtung: Bevor Sie die Grenze überqueren, informieren Sie sich zunächst über die im Zielland, aber auch in den Transitländern, geltenden Regeln und Vorschriften.
Mit Vignetten- oder Mautsystemen sind Sie vertraut? Die Tickets oder elektronischen Mautplaketten sind besorgt? Dann bereiten Sie Ihre Reise nun weiter vor und überprüfen Sie, ob Ihre Fahrt Sie durch Regionen und Städte führt, die besonderen Vorschriften in Bezug auf Luftqualität und Emissionsreduktion unterliegen: Gemeint sind die Umweltzonen, auf Englisch auch bekannt als LEZ (Low Emission Zones).
Nur die am wenigsten umweltschädlichen Fahrzeuge dürfen in eine Umweltzone fahren. Die Kriterien, wer zur Einfahrt in die Zone berechtigt ist, werden von den Behörden je nach Merkmalen (Klasse, Motor und Leistung) und Alter der Fahrzeuge festgelegt: Im Allgemeinen sind Lastkraftwagen, Motoren älterer Bauart oder Fahrzeuge, die nicht mit Schadstofffiltern ausgestattet sind, ausgeschlossen. In Europa haben viele Länder Umweltzonen mit unterschiedlichen Geltungsbereichen und Vorschriften eingerichtet, wobei von Land zu Land verschiedene Kennzeichnungssysteme gelten, etwa in Form von Umweltplaketten (Frankreich, Deutschland, Österreich, Tschechische Republik usw.) oder per Online-Registrierung (Belgien).
Es ist daher manchmal schwierig, den Überblick zu behalten. Zwar gibt es Webseiten, die über die Bedingungen in einer Reihe europäischer Länder informieren. Doch ist es wichtig, dass Sie sich Genehmigungen nur von den offiziellen Stellen der betreffenden Länder, Regionen oder Städte besorgen, da Sie anderenfalls riskieren, für Plaketten oder für die Registrierung (in Belgien ist die Registrierung kostenlos!) weit mehr zu zahlen als gesetzlich vorgesehen.
Um Sie bei der Reisevorbereitung zu unterstützen, hat der ACL auf seiner Webseite unter Mobilität & Tourismus > Tourismusabteilung etliche Informationen über Vignetten, Mautgebühren und Umweltzonen zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Stellen, wo Sie die erforderlichen Genehmigungen erhalten.
Und natürlich beantwortet unser Team in der Tourismusabteilung Ihre Fragen per Telefon unter +352 450045-1 oder per E-Mail unter acl@acl.l.u
Wir sind für Sie da. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.