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Code de la route . . . . . . . . . . . . . . S
by ACL
Mikromobilität
WEITERENTWICKLUNG DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG
Entspanntes Fahren auf der öffentlichen Straße ist nur dann möglich, wenn jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten hat. Doch mit dem Aufkommen neuer Arten der städtischen Fortbewegung, die unter dem Begriff Mikromobilität zusammengefasst werden, wird unsere Haltung als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer (und Nutzer anderer motorisierter Fahrzeuge) auf die Probe gestellt.
Doch zunächst: Was ist überhaupt Mikromobilität?
Mikromobilität ist eine Form der sanften Mobilität, die alle leichten, kompakten und tragbaren individuellen Fortbewegungsmittel umfasst, wie z. B. Roller, Skateboards, elektrische Einräder, Segways, Hoverboards usw. Sie wird meist in städtischen Gebieten über kurze oder mittlere Strecken genutzt und kann mit einem öffentlichen Verkehrsmittel kombiniert werden. In diesem Fall spricht man von Multimodalität oder Intermodalität. Diese neuen Fortbewegungsmittel kamen in den Städten auf und erfreuen sich dort zunehmender Beliebtheit. Durch Elektroantriebe sind sie immer schneller und damit potenziell gefährlicher geworden. Im Zusammenleben der Verkehrsteilnehmer sind daher neue Formen der Koexistenz im öffentlichen Raum nötig, und Vorschriften, die das Verhalten der Nutzer dieser neuen Fahrzeuge genau festlegen, wurden mit Spannung erwartet.
Die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung
Zum 1. Januar 2021wurden daher zwei neue Fahrzeugkategorien in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen: das „Micro-véhicule électrique“ (MVE, Mikro-Elektrofahrzeug) und das „Engin de déplacement personnel“ (EDP, individuelles Fortbewegungsmittel), mit neuen Regeln, die bei der Nutzung dieser Transportmittel im öffentlichen Raum zu beachten sind.
Micro-véhicules électriques sind all die neuartigen Elektrofahrzeuge mit mindestens einem Rad, wie z. B. Elektroroller, elektrische Einräder (Monowheels), Hoverboards, elektrische Skateboards und ähnliche. Ihre Leistung darf 250 W nicht überschreiten und ihre Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. Sie müssen mit einer Bremse für jedes Rad und einem akustischen Warnsignal sowie einem weißen Licht vorn, einem roten Licht hinten und seitlichen Rückstrahlern ausgestattet sein. Die Beleuchtung muss sowohl tagsüber als auch nachts eingeschaltet sein. Sollte eine dieser Pflichtausrüstungen fehlen, wird dies mit einem Bußgeld geahndet. Wenn Sie mit einem MVE unterwegs sind, gelten Sie als Radfahrer und müssen in den für Fahrräder ausgewiesenen Bereichen oder auf der Fahrbahn fahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen Gehwege und andere Fußgängerbereiche benutzen, wobei der Vorrang von Fußgängern stets zu beachten ist.
Zu den Engins de déplacement personnel gehören alle kleinen Fortbewegungsmittel mit Rädern, die am Fuß oder einem Brett befestigt sind, aber nicht elektrisch angetrieben werden, wie z. B. Rollschuhe, Skateboards, Laufräder und Tretroller. Wenn sie für Kinder bestimmt sind, dürfen sie eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten. Es ist keine besondere Ausrüstung oder Beleuchtung erforderlich, das Tragen eines Helms und die Installation eines akustischen Warnsignals werden jedoch empfohlen
Mit einem EDP gelten Sie als Fußgänger, sodass Sie diese Fortbewegungsmittel uneingeschränkt auf Gehwegen und in allen für Fußgänger reservierten Bereichen nutzen können, solange Sie Schritttempo nicht überschreiten.
Für ein harmonisches Zusammenleben
Egal, ob als Fußgänger oder Fahrzeugnutzer – wir alle müssen lediglich die Vorschriften beachten und unseren gesunden Menschenverstand einsetzen: Benutzen Sie die Ihnen zugewiesenen Verkehrsflächen entsprechend Ihrer Fortbewegungsart, halten Sie Sicherheitsabstände zu den Verkehrsteilnehmern vor Ihnen sowie zu seitlichen Hindernissen, fahren Sie in einer Geschwindigkeit, die Ihrer Fortbewegungsart und den Personen oder Fahrzeugen in Ihrer Umgebung angemessen ist, nehmen Sie generell Rücksicht auf andere Fahrzeugtypen und Nutzer des öffentlichens Raums und passen Sie Ihr Verhalten an deren Anwesenheit an.
Vorrangiges Ziel des ACL ist es, durch Ratschläge und Hilfestellungen zu einem respektvollen und sicheren Zusammenleben aller Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs beizutragen. Deshalb geben wir stets unser Bestes, hilfreiche Antworten auf aktuelle Fragestellungen zu liefern, indem wir Sie regelmäßig über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Mobilität für alle informieren. Fragen und Anregungen sind stets willkommen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.