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Manuel Ruggiu . . . . . . . . . . . . . . S

Gemeinsam mit der SNCA

„DER MARKT FÜR ELEKTROAUTOS IST DA“

Der operative Leiter der „Société Nationale de Circulation Automobile“ (SNCA), Manuel Ruggiu, hat die Redakteure von Autotouring empfangen. Ein Gespräch über praktische Fragen rund um sanfte Mobilität und Veränderungen durch die Digitalisierung der Verfahren.

Cargo-Bikes, Elektrofahrräder und Roller – die Fortbewegungsmittel rund um die sanfte Mobilität entwickeln sich. Müssen diese Fahrzeuge registriert werden?

Cargo-Bikes und elektrische Mikrofahrzeuge müssen die Bedingungen für „Pedelec 25“ oder Mikrofahrzeuge erfüllen. Die Nenndauerleistung der Akkus darf 250 Watt nicht überschreiten, und die Tretunterstützung bei „Pedelec“ Cargo-Bikes muss bei 25 km/h enden. Bei elektrischen Mikrofahrzeugen darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten. Das EBike wiederum darf eine Nenndauerleistung von maximal 500 Watt haben, aber auch hier darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen.

Sobald eines dieser Kriterien überschritten wird, fallen die Fahrzeuge in eine andere Kategorie. Dann müssen sie angemeldet werden und eine EU-Konformitätserklärung haben, der Fahrer benötigt einen kategoriespezifischen Führerschein und muss einen zugelassenen Helm tragen, und das Fahrzeug muss versichert sein. Die Nutzung von Radwegen ist verboten.

Bleiben wir bei der Elektrik. Welchen Trend gibt es bei Neuzulassungen von Elektroautos?

Der Markt für Elektroautos ist da. In diesem Jahr werden die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen mit Batterie (BEV) voraussichtlich bei etwa 8,8 % liegen, die von Plug-in-Hybriden (PHEV) bei etwa 10 %. Um Ihnen eine genauere Vorstellung zu vermitteln: In diesem Jahr wird der Anteil der neu zugelassenen Dieselfahrzeuge nicht mehr als 26 % betragen, der Anteil der Benziner liegt bei 38 % und bei den verbleibenden 17,2 % handelt es sich um selbstladende Hybrid-Fahrzeuge (HEV).

Darüber hinaus zeigt sich bei der Wahl des Fahrzeugs ein echter „Prämien“-Effekt. Dies ist nicht zu vernachlässigen und gilt insbesondere für Firmenwagen. Sie profitieren doppelt: von den staatlichen Prämien und einem steuerlich attraktiveren geldwerten Vorteil.

Wie geht es mit der Digitalisierung der Verfahren bei der SNCA voran?

Wir arbeiten an einer Änderung der Rechtsgrundlage, um einen Neuwagen künftig einfach online zulassen zu können, ohne dass man persönlich bei der SNCA vorstellig werden muss.

Bei einem Gebrauchtwagen oder einem Oldtimer benötigen wir hingegen weiterhin physische Dokumente. Dies gilt auch im Falle eines Eigentümerwechsels. Dann muss die SNCA unter anderem die alten Zulassungsbescheinigungen des Fahrzeugs einholen. Gleichzeitig haben wir unsere Bedingungen für die Betreuung und die Terminvergabe erheblich verbessert.

Heute bleibt eine Person, die bei der SNCA einen Termin vereinbart hat, im Durchschnitt etwa 15 Minuten. Die Vorgänge „Außerbetriebsetzung“, „Wiederinbetriebsetzung“, „Ausstellung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung“ und „Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung“ können ohne Termin jeweils direkt am Empfang unserer verschiedenen Standorte durchgeführt werden.

Was ist mit Fahrzeugen, die aus einem Nicht-EU-Land importiert werden?

Diese Autos wurden zwar nicht für den europäischen Markt produziert, müssen aber dennoch die europäischen Umweltstandards erfüllen. Wenn sie neu sind, müssen sie den derzeit geltenden Normen entsprechen. Wenn sie gebraucht sind, müssen sie den Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Ausland galten.

Ein zugelassener technischer Dienst führt die Messungen durch und stellt gegebenenfalls einen technischen Bericht aus, in dem alle Messwerte aufgeführt sind. Die SNCA überprüft dann, ob diese den erforderlichen Standards entsprechen. Wenn das Fahrzeug nicht den Normen entspricht, dann ist eine Zulassung in Luxemburg nicht möglich.

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