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Beschäftigung im EU-/EWR-Raum und in der Schweiz

8.4.3 Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus Beschäftigung im EU-/EWR-Raum und in der Schweiz

Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung werden auch in den EU-/EWRStaaten oder der Schweiz zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigt, wenn Sie direkt vor der Antragstellung mindestens 1 Tag in Österreich arbeitslosenversicherungspflichtig erwerbstätig waren (Ein-Tag-Regel). Um die Anrechnung der Versicherungszeiten in Österreich durchführen zu können, ist es notwendig, dass das Formular U1 (Portable Document U1) von der zuständigen Stelle der Arbeitsverwaltung im Herkunftsland ausgefüllt und bestätigt wird. Sie können dieses Formular in vielen Fällen auch elektronisch beantragen. Es beschleunigt die Beurteilung Ihres Anspruchs, wenn Sie dieses Formular bei der Antragstellung in Österreich bereits vorlegen können.

Bei Grenzgänger_innen werden die ausländischen Versicherungszeiten sofort berücksichtigt, die oben beschriebene Ein-Tag-Regel findet auf diesen Personenkreis keine Anwendung. Wir können aber nur Zeiten aus Staaten berücksichtigen, mit denen Österreich Verträge im Bereich der Pensionsversicherung abgeschlossen hat. Für den Bezug von Arbeitslosengeld in Österreich müssen die in Österreich geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Österreich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der AMS-Website (siehe Kapitel 8.4.1).

Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, die der Arbeitslosenversicherung unterliegen, werden bei der Anspruchsbeurteilung in Österreich ebenfalls berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Arbeitslosenversicherung im EU-/EWR-Raum und in der Schweiz: www.ams.at