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8.5 Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialhilfe

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), auch Sozialhilfe genannt, ist für Personen vorgesehen, die über keine angemessenen finanziellen Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können. Mit der BMS sollen daher alle jene Menschen unterstützt werden, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können. BMS kann allerdings erst dann bezogen werden, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z. B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt etc.) oder Vermögen möglich ist. Derzeit haben EU-/EWR-Bürger_innen oder Schweizer_innen in Österreich nur dann einen Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmer_innen in Österreich befinden bzw. schon länger als 5 Jahre in Österreich leben.

Die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Hinweis: Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Landesregierung über die Höhe der BMS bzw. über die Möglichkeit, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als EU-/EWR-Bürger_in oder Schweizer_in in Anspruch nehmen zu können!

Die Entscheidung, ob Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialhilfe gewährt wird, trifft die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat in Städten, Sozialzentren in Wien). Diese nimmt auch Anträge entgegen und zahlt die BMS aus.

Personen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und arbeitsfähig sind, werden beim Arbeitsmarktservice (AMS) zur Arbeitsuche vorgemerkt.

Weitere Informationen:

Mindestsichernde Leistungen, Beratung und Betreuung: www.help.gv.at