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8. SOZIALE SICHERHEIT IN ÖSTERREICH

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung: Jeder Betrieb, jedes Unternehmen bezahlt für jede_n Arbeitnehmer_in und deren_ssen Angehörige Sozialversicherungsbeiträge.

Selbstständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein, Neue Selbstständige und Werkunternehmer_innen müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst an die Sozialversicherung abführen.

Arbeitgeber_innen sind für die Anmeldung ihrer Mitarbeiter_innen bei der Sozialversicherung verantwortlich. Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhält jede versicherte Person und jede_r Angehörige eine Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmer_innen, freie Dienstnehmer_ innen) automatisch von den Arbeitgeber_innen an das Finanzamt abgeführt.

Die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer_innen ist in einen Arbeitnehmer_innen- und einen Arbeitgeber_innenanteil aufgeteilt. Die_der Arbeitgeber_in sorgt dafür, dass beide Anteile an die zuständige Sozialversicherungsanstalt abgeführt werden.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (sogenannte Beitragssätze) richtet sich danach, welcher Gruppe von Arbeitnehmer_innen (Arbeiter_ innen, Angestellte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte etc.) man angehört.

In Österreich sind Arbeitnehmer_innen und freie Dienstnehmer_innen, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro monatlich für das Jahr 2022) übersteigt, in alle Teile der Sozialversicherung eingebunden.

Geringfügig Beschäftigte sind ebenso wie Student_innen nur in Teile der Sozialversicherung (Unfallversicherung) eingebunden. Für geringfügig Beschäftigte ist eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung möglich. Student_innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichern lassen.

Österreichische Sozialversicherung: www.sozialversicherung.at Beitragsrechtliche Werte, Beitragssätze 2022: www.hauptverband.at Leistungsrechtliche Werte 2022: www.hauptverband.at

Leistungen aus der Sozialversicherung:

► Krankenversicherung inklusive Mutterschutz: Familien werden unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert; Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen, Spitalsaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Pflege etc. ► Unfallversicherung: Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Folgen, z. B. Invalidität und Arbeitsunfähigkeit etc. ► Pensionsversicherung: Leistungen der Alterspension etc. ► Arbeitslosenversicherung: Leistungen bei Arbeitslosigkeit etc. (z. B.

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)

Weitere Informationen:

Leistungen der Sozialversicherungsträger: www.help.gv.at

Adressen:

Bundesministerium für Finanzen

Johannesgasse 5 1010 Wien Tel.: +43 (0) 1/514 33

Bürger_innenservicetelefon:

+43 (0) 50 233 765 Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr Internet: www.bmf.gv.at

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Stubenring 1 1010 Wien Tel.: +43 (0) 1/711 00

Bürger_innenservicetelefon:

+43 (0) 800 201 611 Montag bis Freitag 8.00–16.00 Uhr Internet: www.sozialministerium.at