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4.9 Selbstständigkeit – Unternehmensgründung

EU-/EWR-Staatsbürger_innen und Schweizer Staatsbürger_innen

dürfen sich selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden und ausüben; es gibt Ausnahmeregelungen: www.wko.at

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen als Betriebsnachfolger_in oder einen Franchise-Betrieb übernehmen wollen, sollten Sie vorher unbedingt die Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in dem Bundesland, in dem Sie wohnen oder wohnen werden, kontaktieren. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps, umfangreiche Beratung und Unterstützung, um erfolgreich als Unternehmer_in zu starten.

Gründungsberatung der Wirtschaftskammer: www.gruenderservice.at

Unabhängig davon sollten Sie vor Beginn Überlegungen über Ziele, Marktchancen, Unternehmensform, Standort, Kosten und Finanzierung, über mögliche Förderungen etc. anstellen. Wenn Sie Ihr Unternehmen starten und ein Gewerbe betreiben, müssen Sie bei der Gewerbebehörde um eine Gewerbeberechtigung ansuchen und eventuell eine Betriebsanlagengenehmigung beantragen. Weiters müssen Sie beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer für Ihre unternehmerische Tätigkeit beantragen und sich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden, um sich kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichern zu lassen. Mögliche Arbeitnehmer_innen müssen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden.

Unternehmensgründung:

www.bmdw.gv.at www.help.gv.at

Wirtschaftsagentur Wien:

www.wirtschaftsagentur.at