[pma:] Partnermagazin Nr. 40

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Sachversicherung

Für die Saison 2017 wurde NAUTIMA generalüberholt, Prämien deutlich gesenkt und das Produkt mit neuen Highlights ausgestattet.˝

[ Für die Saison 2017 wurde NAUTIMA generalüberholt, Prämien deutlich gesenkt und das Produkt mit neuen Highlights ausgestattet. Besonders hervorzuheben ist hierbei die erweiterte Gewährleistungsergänzungsdeckung. Eigner neuer Boote erhalten durch diese Erweiterung der Kasko automatisch eine zuschlagsfreie Maschinenbruchversicherung für Neuboote mit Innenbordmotor. Übernimmt der Händler oder Hersteller im Gewährleistungs- oder Garantiefall nicht den Maschinenschaden, springt NAUTIMA ein. Auch darüber hinaus sind zusätzlich Maschinenschäden, die nicht dem Gewährleistungs- oder Garantieanspruch unterliegen, eingeschlossen, wie z.B.: • Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, • Bedienungsfehler, • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, • Überspannung, Induktion, Kurzschluss, • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel.

Weitere Verbesserungen sind: • Beitragsfreier Einschluss von Effekten in Höhe von 3% der Gesamtversicherungssumme bis zu 3.000 Euro. • Verzicht auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbei führung des Versicherungsfalls bei Schadenereignissen mit einem Gesamtschaden von bis 10.000 Euro. • Kein Ausschluss von Schäden durch Osmose für neue Boote. • Teilnahme an Regatten ist mitversichert. 3 | 2017

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Auch wenn letztendlich kein ersatzpflichtiger Schaden am Boot eintritt, gelten zusätzlich zur bewährten Assistance-Leistung folgende neue Regelungen: • Kostenerstattung in Notfallsituationen. Auch wenn noch keine unmittelbare Gefahr für das versicherte Fahrzeug besteht, übernimmt NAUTIMA Kosten zur Abwendung eines drohenden Schadens bis zu 2.500 Euro beispielsweise für die Schlepphilfe zum nächsten Reparaturort oder für die Liefer- ung von Treibstoff und Ersatzteilen. • Kostenerstattung für notwendige Untersuchungen nach einer Grundberührung. • Übernahme der Rückholkosten bis 10.000 Euro für wiederge- fundene abhandengekommene Fahrzeuge. Die Tarifsenkungen wirken sich besonders positiv auf Skipper und Jollensegler aus, die ihre Fahrten auf nur einem benannten deutschen Binnensee unternehmen. Insgesamt wurden fünf klar umrissene Fahrtgebiete neu festgelegt. Der Versicherungsnehmer zahlt nur für das Fahrtgebiet, in dem er sich hauptsächlich aufhält. Eine Urlaubsklausel erlaubt eine zuschlagsfreie Fahrtgebietsüberschreitung bis zu sechs Wochen – ganz ohne Anmeldung ab Fahrgebiet Europäische Binnengewässer.

Optimierter Tarif: • Sechs gestaffelte Selbstbehalt-Alternativen: 0 bis 2.000 Euro


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