Partnermagazin Nr. 34

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Krankenversicherung

Freiheit von Zahnärzten – ein Tipp für Kunden mit Zahntarifen Im [pma:] – KV-Support –Team werden oft Rechnungsvorgänge der Kunden unserer Partnerinnen und Partner überprüft, weil ein Patient auf einen hohen Selbstkostenanteil seiner Zahnbehandlung sitzenbleibt.

[ Hierfür kann es unterschiedliche Ursachen geben. Die häufigsten: • Die Behandlung war bereits vor Abschluss einer Zahnzusatz versicherung angeraten oder beabsichtigt und der Zusatzver sicherer beteiligt sich daher nicht an den Kosten, weil laufen de Versicherungsfälle nicht versicherbar sind; oder • Der Versicherer hat geurteilt, dass die Rechnung „zu hoch ist“ und erstattet nur einen Teil davon, so dass der Patient selbst einen höheren Anteil tragen muss. Dem Team KV werden viele Rechnungen zur Verfügung gestellt. Zahnarztrechnungen in Höhe von bis zu 40.000,00 Euro sind heutzutage nicht selten. Bei diesen Summen drängt sich die Frage auf: Darf ein Zahnarzt das? Die Antwort: Ja – er darf. Nach deutschem Gesetz steht jedem Zahnarzt volle Therapiefreiheit zu. Er muss sich nicht nach dem Budget des Patienten richten, er muss ihm nicht eine günstigere Alternative anbieten und er muss sich auch nicht am bestehenden Versicherungsschutz des Patienten orientieren. Die Versicherer wiederum haben nach dem Gesetz das Recht, bei einer sogenannten Übermaß-Behandlung den in Rechnung gestellten Betrag auf einen „angemessenen“ Betrag zu kürzen und nur diesen zu erstatten bzw. an den Kunden auszuzahlen. 1 | 2016

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Die Prüfung in den Häusern der Versicherer erfolgt hierzu durch Zahnärzte, so dass entsprechende Qualifikation zur korrekten Beurteilung durchaus gegeben ist. Ist der Patient der Dumme? Wie lässt sich dieses Dilemma bestens lösen? Der beste Rat für alle Zahntarif-Versicherten Kunden: Zu jeder Zahnarztbehandlung muss jeder Zahnarzt vorab einen Heil- und Kosten-Plan erstellen – das ist für ihn üblicherweise ein Knopfdruck und ein Ausdruck aus seinem PC. Diesen prüft jeder Versicherer innerhalb kürzester Zeit. Sobald der Kunde die Antwort des Versicherers hat, in welcher Höhe der Versicherer die Kosten übernimmt, kann er dieses Schriftstück sogar rechtzeitig an den Zahnarzt weitergeben. So halten sich alle – Zahnarzt – Versicherer – Patient – an die schriftlich getroffenen Zusagen. Das Team KV hat noch viele weitere Tipps – nutzen Sie unsere Unterstützung. ]

[pma:] Claudia Willeke (Teamleitung Team Krankenversicherung)


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